Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1054 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2011
IBRRS 2011, 2164OLG München, Beschluss vom 15.03.2011 - 34 Wx 140/10
Der allgemein gefasste Titel des Anfechtungsgläubigers, dass der Anfechtungsschuldner von der im Grundbuch zu seinen Gunsten eingetragenen Sicherungshypothek keinen Gebrauch machen darf, soweit es zur Befriedigung des Gläubigers erforderlich ist, ist mangels Bestimmtheit nicht geeignet, einen Rangrücktritt im Grundbuch im Verhältnis zu einem dort nachrangig eingetragenenen Grundpfandrecht des Gläubigers zu vermerken.*)
VolltextIBRRS 2011, 2043
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - II ZR 229/09
1. Der Aktionär, der sich mit der Beschlussmängelklage gegen einen Übertragungsbeschluss wendet, ist auch dann klagebefugt, wenn die Aktien vor der Zustellung der Klage durch Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister auf den Hauptaktionär übergegangen sind.*)
2. Ein Übertragungsverlangen ist nur wirksam, wenn dem Hauptaktionär Aktien in Höhe von 95 vom Hundert des Grundkapitals in dem Zeitpunkt gehören, in dem das Verlangen dem Vorstand der Gesellschaft zugeht.*)
VolltextIBRRS 2011, 2036
BGH, Beschluss vom 12.04.2011 - XI ZB 36/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 2027
BGH, Urteil vom 12.04.2011 - XI ZR 101/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten (Festhalten an BGH, Urteil vom 9. März 2010 - XI ZR 93/09, BGHZ 184, 365 nach Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde).*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet (Festhalten an BGH aaO.).*)
VolltextIBRRS 2011, 1899
OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011 - 17 U 192/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1880
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2010 - 6 U 30/10
1. Damit der Anleger die Objektivität der ihm angebotenen Beratungsleistung beurteilen kann, ist auch der freie Anlageberater zur Vermeidung eines vertragswidrigen Interessenkonfliktes verpflichtet, den Anleger über die Höhe des Entgelts aufzuklären, das er von dem Kapitalsuchenden für eine erfolgreiche Empfehlung erhält, gleichgültig aus welchem "Topf" der Gesamtfinanzplanung das Entgelt im Ergebnis gezahlt wird (vgl. Urteile des Senats vom 8.7.2010 - I-6 U 136/09 und vom 18.11.2010 - I-6 U 39/10). Wenn der Anlageberater diese Aufklärung unterlässt, kommt ein Schadensersatzanspruch des Anlegers gemäß § 280 BGB in Betracht.*)
2. Dem Anleger werden im Sinne des § 199 Abs. 1 BGB die anspruchsbegründenden Umstände für einen solchen Schadensersatzanspruch bekannt, wenn der Anlageberater ihm ankündigt oder mit ihm vereinbart, ihn an dem Entgelt, das er für seine erfolgreiche Anlageempfehlung vom Kapitalsuchenden erhält, zu beteiligen, ohne ihm jedoch zugleich die Gesamthöhe der an ihn für die Anlageempfehlung gezahlten Provisionen zu offenbaren.*)
VolltextIBRRS 2011, 1869
LG München I, Urteil vom 05.05.2011 - 11 O 14092/10
Verwendet eine für den Bauträger bürgende Bank in Bürgschaften nach § 7 MaBV oder Lastenfreistellungserklärungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 MaBV Klauseln, die ihre Pflichten jeweils beschränken, so sind diese Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung des Erwerbers unwirksam, wenn sie - für die Beteiligten erkennbar - den Sicherungsstandard untergraben, den der Erwerber nach der MaBV erwarten darf.
VolltextIBRRS 2011, 1841
BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - XI ZR 191/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1798
OLG Hamm, Urteil vom 18.02.2011 - 12 U 49/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1778
BGH, Beschluss vom 05.04.2011 - XI ZR 365/09
Zur Aufklärungspflicht einer Finanzierungsbank wegen eines schwerwiegenden Interessenkonflikts durch Verlagerung des eigenen notleidenden Kreditengagements im Rahmen des finanzierten Geschäfts auf die Erwerber.*)
VolltextIBRRS 2011, 1768
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 243/09
Ist der Vertrag zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und ihrem Gläubiger dahin auszulegen, dass die Haftung der Gesellschafter für die vertraglich begründete Gesellschaftsschuld auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Anteil beschränkt ist (sog. quotale Haftung) und Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung nur die Schuld der Gesellschaft, nicht jedoch anteilig auch den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern, ist die Haftungsquote der Gesellschafter auch dann nicht aus der Restschuld nach Abzug des Verwertungserlöses zu berechnen, wenn der Gläubiger sich in Vergleichen mit einzelnen Gesellschaftern mit einem geringeren als dem ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Haftungsbetrag begnügt hat; die Haftungsanteile der Gesellschafter im Innenverhältnis werden durch den (Teil-) Verzicht des Gläubigers gegenüber einzelnen Gesellschaftern nicht berührt.*)
VolltextIBRRS 2011, 1756
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 263/09
Ist die Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für eine vertragliche Verbindlichkeit der Gesellschaft in dem Vertrag zwischen der Gesellschaft und ihrem Vertragspartner auf den ihrer Beteiligungsquote entsprechenden Anteil der Gesellschaftsschuld beschränkt worden (sog. quotale Haftung), so ist durch Auslegung der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung zu ermitteln, in welchem Umfang Tilgungen aus dem Gesellschaftsvermögen oder Erlöse aus dessen Verwertung nicht nur die Schuld der Gesellschaft, sondern anteilig den Haftungsbetrag jedes einzelnen Gesellschafters mindern.*)
VolltextIBRRS 2011, 1746
BGH, Urteil vom 14.04.2011 - III ZR 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1610
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 93/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1597
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 92/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1593
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 297/08
1. Werden mit dem durch einen Kredit finanzierten Erwerb von Genossenschaftsanteilen vorrangig Kapitalanlage- und/oder Steuerzwecke verfolgt, ist der Beitrittsvertrag mit Rücksicht auf den mit der Beteiligung verfolgten wirtschaftlichen Zweck und die Schutzbedürftigkeit des Anlegers einem Vertrag im Sinn von § 358 Abs. 3 BGB gleichzustellen.*)
2. Liegen auch die weiteren Voraussetzungen eines verbundenen Geschäfts vor, ist der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf des Darlehensvertrags nicht mehr an den Beitritt zu der Genossenschaft gebunden. Nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft sind seine Rechte gegenüber der Genossenschaft jedoch auf das Auseinandersetzungsguthaben beschränkt.*)
3. Ist der Darlehensbetrag im Zeitpunkt des Widerrufs des Darlehensvertrags der Genossenschaft bereits zugeflossen, findet die Rückabwicklung beider Verträge gemäß § 358 Abs. 4 Satz 3 BGB im Verhältnis zum Verbraucher ausschließlich zwischen ihm und der Darlehensgeberin statt. Dies gilt auch dann, wenn über das Vermögen der Darlehensgeberin das Insolvenzverfahren eröffnet wird.*)
4. In der Insolvenz der Darlehensgeberin kann der Verbraucher seine vor Insolvenzeröffnung entstandenen Rückabwicklungsansprüche nur noch nach Maßgabe der insolvenzrechtlichen Vorschriften durchsetzen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1592
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 91/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1589
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1581
BGH, Urteil vom 01.03.2011 - II ZR 299/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1548
BGH, Urteil vom 24.03.2011 - III ZR 81/10
Der Grundsatz, dass bei mehreren voneinander abgrenzbaren Aufklärungs- oder Beratungsfehlern die Verjährung nicht einheitlich, sondern getrennt für jede einzelne Pflichtverletzung zu prüfen ist, setzt nicht voraus, dass die Pflichtverletzung jeweils eigene, von den anderen Fehlern und deren Folgen gesonderte Schäden zeitigt, sondern ist gerade auch anwendbar in den Fällen, in denen die Pflichtverletzungen denselben Schaden verursacht haben, nämlich jeweils für die Anlageentscheidung ursächlich waren.*)
VolltextIBRRS 2011, 1525
OLG Schleswig, Beschluss vom 04.10.2010 - 5 U 34/10
1. Bürgende geschäftsführende Gesellschafter des Hauptschuldners können sich nicht auf mangelnde Überprüfbarkeit der Hauptforderung berufen.
2. Da die Übernahme selbstschuldnerischer Bürgschaften den Gepflogenheiten im kaufmännischen Geschäftsverkehr mit Banken entspricht, ist der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage nicht überraschend, insbesondere für geschäftsführende Gesellschafter.
3. Es gibt grundsätzlich auch keine Pflicht des Gläubigers zur vorrangigen Verwertung von Immobiliarsicherheiten. Mangels anderweitiger Vereinbarung hat der Gläubiger im Außenverhältnis ein Wahlrecht, welche Sicherheiten er zuerst in Anspruch nimmt (OLG München WM 1988, 1846). Es kommt deshalb auch nicht darauf an, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Erlöse aus der Verwertung des Betriebsgrundstücks der Insolvenzschuldnerin zu erwarten sind und ob diese gegebenenfalls zu einer Erfüllung der Hauptforderung ausreichen würden.
4. Das Kündigungsrecht der Bank für einen Kreditvertrag wird durch die drohende Insolvenz nicht ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2011, 1497
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2010 - 34 U 157/07
Ein Aufrechnungsverbot schließt zugleich die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts dann aus, wenn die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts einen der Aufrechnung gleichkommenden Erfolg hätte und der Schutzzweck des Aufrechnungsverbots umgangen würde.
VolltextIBRRS 2011, 1470
BGH, Urteil vom 22.03.2011 - XI ZR 33/10
1. Eine Bank muss bei der Anlageberatung vor der Abgabe einer Empfehlung die Risikobereitschaft des Anlegers erfragen, es sei denn, diese ist ihr aus einer langjährigen Geschäftsbeziehung oder dem bisherigen Anlageverhalten des Anlegers bereits bekannt. Die berufliche Qualifikation einer Mitarbeiterin des Anlegers als Diplom-Volkswirtin lässt für sich allein weder den Schluss auf deren Kenntnis von den spezifischen Risiken des CMS Spread Ladder Swap-Vertrages zu, noch kann allein aus etwaigen vorhandenen Vorkenntnissen auf die konkrete Risikobereitschaft des Anlegers geschlossen werden.*)
2. Bei einem so hochkomplexen Anlageprodukt wie dem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag muss die Aufklärung gewährleisten, dass der Anleger im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank, weil ihm nur so eine eigenverantwortliche Entscheidung darüber möglich ist, ob er die ihm angebotene Zinswette annehmen will.*)
3. Bei einem CMS Spread Ladder Swap-Vertrag muss die beratende Bank über den negativen Marktwert aufklären, den sie in die Formel zur Berechnung der variablen Zinszahlungspflicht des Anlegers einstrukturiert hat, weil dieser Ausdruck ihres schwerwiegenden Interessenkonflikts ist und die konkrete Gefahr begründet, dass sie ihre Anlageempfehlung nicht allein im Kundeninteresse abgibt.*)
4. Eine Bank, die eigene Anlageprodukte empfiehlt, muss grundsätzlich nicht darüber aufklären, dass sie mit diesen Produkten Gewinne erzielt. Der insofern bestehende Interessenkonflikt ist derart offenkundig, dass auf ihn nicht gesondert hingewiesen werden muss, es sei denn, es treten besondere Umstände hinzu. Solche besonderen Umstände liegen beim CMS Spread Ladder Swap-Vertrag vor, weil dessen Risikostruktur von der Bank bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet worden ist, um unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss des Anlagegeschäfts das Risiko verkaufen zu können, das der Kunde aufgrund ihrer Beratungsleistung übernommen hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1465
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 106/09
Im Falle einer deliktischen Haftung eines ausländischen Brokers wegen bedingt vorsätzlicher Teilnahme an einem sittenwidrigen Geschäftsmodell eines inländischen Terminoptionsvermittlers beginnt die regelmäßige Verjährung erst zu laufen, wenn dem geschädigten Anleger sowohl die Umstände, die in Bezug auf dieses Geschäftsmodell einen Ersatzanspruch begründen, als auch die Umstände, aus denen sich ergibt, dass auch der das Transaktionskonto führende und die einzelnen Aufträge des Anlegers ausführende Broker als möglicher Haftender in Betracht kommt, bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt sind.*)
VolltextIBRRS 2011, 1455
BGH, Urteil vom 22.02.2011 - XI ZR 261/09
Macht ein Kreditinstitut, das auf einem bei ihm geführten Konto eine im Einzugsermächtigungsverfahren erteilte Lastschrift eingelöst hat, einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Gläubiger der Lastschrift geltend, da der Kontoinhaber eine Genehmigung der Lastschrift endgültig nicht erteilt habe, hat es die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Bereicherungsanspruchs und damit auch das Fehlen einer Genehmigung der Lastschrift durch den Kontoinhaber zu beweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1401
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - II ZR 206/08
Im aktienrechtlichen Anfechtungsprozess ist eine hilfsweise Erledigungserklärung nach einem Bestätigungsbeschluss unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2011, 1321
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 156/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1318
BGH, Urteil vom 08.02.2011 - XI ZR 168/08
1. Zur Auslegung einer in einem formularmäßigen Schiedsvertrag zwischen einem gewerblichen Terminoptionsvermittler und einem Anleger enthaltenen Klausel über die Geltung des Vertrags für Ansprüche des Anlegers gegen Dritte.*)
2. Die Einrede des Schiedsvertrags ist nur dann rechtzeitig erhoben, wenn der Beklagte vor Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache auch den Schiedsvertrag, auf den er die Einrede stützt, konkret bezeichnet.*)
VolltextIBRRS 2011, 1310
BGH, Urteil vom 10.02.2011 - IX ZR 18/10
Ausschüttungen im Rahmen eines als Schneeballsystem geführten Anlagemodells erfolgen in der Regel zunächst auf ausgewiesene Scheingewinne und erst danach auf die geleistete Einlage.*)
VolltextIBRRS 2011, 1279
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 144/10
Ein Anlagevermittler, der gegenüber seinem Kunden die Wirtschaftlichkeit eines Immobilienfonds anhand einer ihm von der Fondsinitiatorin zur Verfügung gestellten persönlichen Modell-Berechnung erläutert, ist verpflichtet, diese Berechnung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und den Kunden auf erkennbare Fehler hinzuweisen.*)
VolltextIBRRS 2011, 1272
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 196/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1260
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 100/09
Zu den subjektiven Voraussetzungen der Teilnahme eines ausländischen Brokers an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler.*)
VolltextIBRRS 2011, 1226
BGH, Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 170/10
Zur Pflicht des freien, nicht bankmäßig gebundenen Anlageberaters zur Aufklärung über ihm zufließende Provisionen (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. April 2010 - III ZR 196/09, BGHZ 185, 185).*)
VolltextIBRRS 2011, 1217
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 195/08
Ein ausländischer Broker beteiligt sich auch dann bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern, wenn die Vermittlung chancenloser Terminoptionsgeschäfte und die Anweisung der einzelnen Kauf- und Verkaufsorders für den Anleger nicht unmittelbar durch den inländischen Vermittler erfolgen, dem er ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet, sondern mittelbar über einen dem Vermittler - nicht aber dem Broker - vertraglich verbundenen Untervermittler vorgenommen werden.*)
VolltextIBRRS 2011, 1207
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 104/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1201
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 105/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 1178
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 350/08
Zur Formnichtigkeit einer Schiedsklausel in einem Vertrag zwischen einem ausländischen Broker und einem inländischen Verbraucher, der die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zum Gegenstand hat.*)
VolltextIBRRS 2011, 1168
BGH, Urteil vom 25.01.2011 - XI ZR 351/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0742
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - II ZR 171/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0684
BGH, Urteil vom 11.01.2011 - XI ZR 220/08
1. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen mittels eines so genannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrages" (im Anschluss an BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
2. Zur Wirkung der vom Berufungsgericht in Bezug genommenen Feststellungen im unstreitigen Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434 Rn. 11 mwN).*)
VolltextIBRRS 2011, 0664
BGH, Urteil vom 21.12.2010 - XI ZR 52/08
1. Zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel zu laufenden Zinsen in einem Sparvertrag (im Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2010 - XI ZR 197/09).*)
2. Soweit statistische Daten eines geeigneten Referenzzinses nicht während der gesamten Laufzeit eines Sparvertrags zur Verfügung stehen, kann dem im zeitlichen Anschluss durch Heranziehung der Zinsentwicklung eines neuen Referenzzinses Rechnung getragen werden. Diese Referenzzinssätze müssen unabhängig von Unterschieden in ihrer Erhebung und Berechnung jeweils für sich die Zinsentwicklung des konkreten Sparvertrags möglichst weitgehend abbilden.*)
VolltextIBRRS 2011, 0653
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 348/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0574
OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2010 - 9 U 89/10
Ein Unternehmen, das sich am Wirtschaftsverkehr beteiligt, kann eine Garantie auf erste Anforderung auch formularmäßig übernehmen.
VolltextIBRRS 2011, 0547
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - XI ZR 26/10
Scheingewinne, die von einem der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen zugeordneten Institut in Kontoauszügen oder Saldenbestätigungen ausgewiesen werden, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix").*)
VolltextIBRRS 2011, 0519
BGH, Urteil vom 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel
"Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr von 1% der Bausparsumme fällig. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet. Die Abschlussgebühr wird nicht - auch nicht anteilig - zurückbezahlt oder herabgesetzt, wenn der Bausparvertrag gekündigt, die Bausparsumme ermäßigt oder das Bauspardarlehen nicht voll in Anspruch genommen wird."
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.*)
VolltextIBRRS 2011, 0450
BGH, Urteil vom 23.11.2010 - VI ZR 334/09
Zur Anwendbarkeit des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)
VolltextIBRRS 2011, 0347
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 127/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0248
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)
VolltextIBRRS 2011, 0174
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 10/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2011, 0154
BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - III ZR 76/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext