Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
1058 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IBRRS 2010, 2353
OLG Celle, Beschluss vom 18.03.2010 - 3 U 1/10
Weichen die tatsächlichen Mieteinkünfte aus einer zu Kapitalanlagezwecken kreditfinanziert erworbenen Immobilie von den Angaben in einem bei Vertragsanbahnung gefertigten Finanzierungsbeispiel negativ ab, hat der Erwerber mit Zugang der ersten Mietabrechnung, die die Mindereinnahmen ohne weiteres erkennen lässt, Kenntnis von den schadensbegründenden Umständen bzw. hätte diese bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt haben können, womit die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen die kreditgebende Bank in Gang gesetzt wird.*)

IBRRS 2010, 2278

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - IX ZR 188/09
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen einer Aktiengesellschaft sind im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens die unselbständigen Ansprüche von Vorzugsaktionären auf Nachzahlungen nicht geleisteter Vorzugsdividenden wie Forderungen letztrangiger Insolvenzgläubiger zu behandeln. Diese Ansprüche gelten mit rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans als erloschen, soweit im Plan nicht etwas anderes bestimmt ist.*)

IBRRS 2010, 2228

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 185/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2141

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 181/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2139

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 203/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2131

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 162/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2127

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 66/08
Wird in dem Emissionsprospekt eines geschlossenen Immobilienfonds erklärt, eine Anschlussförderung nach Ablauf der 15-jährigen Grundförderung gemäß den einschlägigen Berliner Wohnungsbauförderungsbestimmungen werde "gewährt", obwohl darauf kein Rechtsanspruch bestand, sondern lediglich nach der bisherigen Verwaltungspraxis damit zu rechnen war, ist das ein zur Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss führender Prospektfehler.*)

IBRRS 2010, 2061

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2060

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 184/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2058

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 215/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2053

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 3/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2049

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 198/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2046

BGH, Urteil vom 22.03.2010 - II ZR 178/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 2012

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09
1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)
2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)
3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)
IBRRS 2010, 1888

BGH, Urteil vom 13.04.2010 - XI ZR 197/09
1. Die Formularklausel, "die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz für S-Versicherungseinlagen ...", ist wirksam, soweit sie die Vereinbarung eines variablen Zinses enthält, weil es sich dabei um eine gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Klauselkontrolle nicht unterliegende Preisregelung der Parteien handelt. Sie ist aber in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität nach § 308 Nr. 4 BGB unwirksam, weil sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweist.*)
2. Die durch die (teilweise) Unwirksamkeit der Zinsänderungsklausel entstandene Lücke im Vertrag ist durch ergänzende Vertragsauslegung (§§ 133, 157 BGB) zu schließen; ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Bankkunden nach § 316 BGB kommt ebenso wenig in Betracht wie ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Bank nach § 315 Abs. 1 BGB.*)
3. Das Gericht hat die maßgeblichen Änderungsparameter selbst zu bestimmen, wobei in sachlicher Hinsicht (insbesondere Bindung an einen aussagekräftigen Referenzzins) und in zeitlicher Hinsicht (Dauer der Zinsperiode) präzise Parameter zu wählen sind, die dem Erfordernis der Vorhersehbarkeit und Kontrollierbarkeit von Zinsänderungen genügen.*)
4. Die vom Berufungsgericht vorgenommene ergänzende Vertragsauslegung unterliegt der selbständigen und uneingeschränkten Nachprüfung durch das Revisionsgericht, weil formularmäßige Zinsänderungsklauseln typische Vereinbarungen sind, bei deren Unwirksamkeit im Interesse der Rechtssicherheit eine allgemeinverbindliche ergänzende Vertragsauslegung unabhängig von den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls sachlich geboten ist.*)

IBRRS 2010, 1801

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09
Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)

IBRRS 2010, 1704

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/09
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

IBRRS 2010, 1702

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 63/08
1. Die Zulassung der Revision kann auf einen aktienrechtlichen Beschlussanfechtungsgrund beschränkt werden.*)
2. Der Versammlungsleiter darf - auch wenn die besonderen Voraussetzungen des § 120 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht vorliegen - über die Entlastung einzeln abstimmen lassen.*)
3. Eine fehlende Entsprechenserklärung kann die Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses nicht rechtfertigen, wenn die betroffenen Organmitglieder vor der notwendigen Aktualisierung aus dem Amt geschieden sind.*)

IBRRS 2010, 1639

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 115/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1638

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 32/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1636

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 58/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1633

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 139/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1628

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.

IBRRS 2010, 1626

BGH, Urteil vom 07.12.2009 - II ZR 122/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1583

BGH, Beschluss vom 30.03.2010 - XI ZR 184/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1582

BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 57/09
Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes und des Auslandinvestmentgesetzes auf den Erwerb von Aktien einer nicht börsennotierten Gesellschaft türkischen Rechts.*)

IBRRS 2010, 1451

BGH, Urteil vom 09.03.2010 - XI ZR 93/09
1. Deutsche Gerichte sind international zuständig für Klagen gegen ausländische Broker, die Beihilfe zu einer im Inland begangenen unerlaubten Handlung leisten.*)
2. Ein ausländischer Broker beteiligt sich bedingt vorsätzlich an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Kapitalanlegern durch einen inländischen Terminoptionsvermittler, wenn er diesem ohne Überprüfung seines Geschäftsmodells bewusst und offenkundig den unkontrollierten Zugang zu ausländischen Börsen eröffnet.*)

IBRRS 2010, 1420

BGH, Beschluss vom 16.03.2010 - XI ZR 175/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1418

BGH, Urteil vom 05.03.2010 - V ZR 60/09
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrags gemäß § 138 Abs. 1 BGB bei grobem Missverhältnis von Grundstückswert und Kaufpreis.

IBRRS 2010, 1398

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 62/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1317

BGH, Beschluss vom 08.12.2009 - XI ZB 27/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1198

BFH, Urteil vom 24.02.2010 - II R 57/08
Das FA darf im Besteuerungsverfahren eines Bankkunden von der Bank im Regelfall erst dann die Vorlage von Kontoauszügen als Urkunden i.S. von § 97 AO verlangen, wenn die Bank eine zuvor geforderte Auskunft über das Konto nach § 93 AO nicht erteilt hat, wenn die Auskunft unzureichend ist oder Bedenken gegen ihre Richtigkeit bestehen.*)

IBRRS 2010, 1171

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 3/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1135

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 255/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1100

OLG Koblenz, Urteil vom 10.02.2010 - 2 U 164/09
Ein Widerruf von Lastschriftbuchungen durch den Insolvenzverwalter ist auch innerhalb der 6-Wochenfrist nach Nr. § 7 III AGB-Banken nicht möglich, wenn eine konkludente Genehmigung der Lastschriftbuchungen vorliegt. Dies kann bei Lastschriftabbuchungen von Dauerschuldverhältnissen - hier Sozialversicherungsbeiträge, Forderungen des Finanzamts - der Fall sein, insbesondere, wenn das Konto nur auf Guthabensbasis geführt wird und der Kunde bzw. spätere Insolvenzschuldner die Kontoumsätze per Kontoausdrucker regelmäßig geprüft hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26.11.2009 - 2 U 1497/08 - NZI 2010, 18 ff = BGH XI ZR 1/10).*)

IBRRS 2010, 1099

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2010 - 2 U 910/09
1. Eine kreditgebende Bank ist bei der Finanzierung eines Objekts nur unter ganz bestimmten Umständen verpflichtet, den Darlehensnehmer über etwaige Risiken, insbesondere der Werthaltigkeit des Objekts, aufzuklären. Sie darf regelmäßig davon ausgehen, dass die Kunden entweder über die notwendigen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben.*)
2. Aufklärungs- und Hinweispflichten bezüglich des finanzierten Geschäfts können sich daher nur aus den besonderen Umständen des konkreten Einzelfalls ergeben. Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie sich im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 07.05.2009 und 04.06.2009 - 2 U 1389/08 - ZID 2009, 755; BGHZ 156, 46, 49; 159, 294, 316; 161, 15, 20; BGH NJW 2007, 2396; BGH WM 2006, 1194, 1199).*)
3. Eine Verletzung von Aufklärungs- und Hinweispflichten kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Darlehensnehmer mit der eigenen Immobilien- und Kapitalanlagenfirma bei der Gestaltung eines Konzepts zur Sanierung notleidender Immobilien verantwortlich mitgewirkt hat.*)

IBRRS 2010, 1027

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 186/09
1. Qualifizierte Einrichtungen (§ 4 UKlaG) in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins sind keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.*)
2. Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse qualifizierten Einrichtungen (§ 4 UKlaG) zur Verfügung zu stellen.*)

IBRRS 2010, 1020

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 188/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1016

BGH, Beschluss vom 02.02.2010 - VI ZR 256/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1007

BGH, Beschluss vom 07.12.2009 - II ZR 272/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1005

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 187/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 1001

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - XI ZR 190/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0779

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 70/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0747

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 12/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0718

BGH, Beschluss vom 11.02.2010 - IX ZR 42/08
Verrechnet eine Bank für den Kunden eingehende Zahlungen mit ihrem noch nicht fälligen Anspruch auf Darlehensrückzahlung, ist die dadurch erlangte Befriedigung nicht inkongruent, wenn die Verrechnung mit dem Kunden vereinbart war.*)

IBRRS 2010, 0715

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 7/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0712

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 10/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0676

BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - XI ZR 297/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0672

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 11/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2010, 0650

BGH, Urteil vom 11.02.2010 - III ZR 9/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
