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Sachgebiet: Bausicherheiten

249 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 0309
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Absicherungsfähige Ansprüche beim Sicherheitsverlangen nach § 650f BGB

LG Münster, Urteil vom 18.01.2021 - 212 O 120/20

Sicherheitsleistung nach § 650f Abs. 1 BGB kann auch zur Absicherung sog. Ersatzansprüche verlangt werden, zu denen Ansprüche des Unternehmers aus § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B sowie Entschädigungsansprüche aus § 642 BGB zählen.

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IBRRS 2021, 1274
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
10% Bareinbehalt bis zur "mängelfreien Abnahme": Unangemessene Übersicherung!

LG Hannover, Urteil vom 10.02.2021 - 14 O 185/20

Ein Barsicherheitseinbehalt von 10% bis zur "endgültigen, mängelfreien Abnahme" kann zur unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach der maßgeblichen Abnahme unter Mangelvorbehalt führen, so dass eine entsprechende formularmäßige Sicherungsklausel gem. § 307 BGB nichtig ist und als Rechtsgrund für die Stellung einer Bürgschaft entfällt, weshalb der Bürge seiner Inanspruchnahme die Bereicherungseinrede gem. §§ 821, 768 BGB entgegenhalten kann.

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IBRRS 2021, 0311
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kaufpreiszahlungen für Eigentumswohnungen sind Baugeld!

LG Berlin, Urteil vom 15.01.2021 - 34 O 92/20

1. Die Kaufpreiszahlungen, die Wohnungskäufer nach der MaBV an den Bauträger leisten, sind Baugeld i.S.v. § 1 Abs. 3 Satz 2 BauFordSiG.

2. Ein konkreter Nachweis, für welche der Wohnungen der Bauträger welchen Kaufpreis erhalten hat, ist nicht notwendig.

3. Es gilt eine Vermutung, dass sämtliche kurz vor oder während der Bauzeit im Grundbuch eingetragenen Grundschulden Geldleistungen sichern, die zur Bestreitung der Baukosten gewährt wurden und damit Baugeld sind.

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IBRRS 2021, 0219
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?

OLG Köln, Urteil vom 18.12.2019 - 16 U 114/19

Zur Abgrenzung eines "selbständigen Sonderwunschvertrags" ("Handwerker-Sonderwunschvertrag") von einem "scheinselbständigen Sonderwunschvertrag", bei welchem der Erwerber von Wohnungseigentum zwar mit einem Handwerker eine vertragliche Abrede über eine höherwertige Ausstattung trifft und diesem insoweit eine höhere Vergütung als diejenige für eine Standardausführung geschuldet wird, der Grundpreis der Ausstattung jedoch Gegenstand des Bauträgervertrags bleibt.*)

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IBRRS 2021, 0090
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungsabrede wirksam: Einrede ungerechtfertigter Bereicherung ausgeschlossen!

OLG Celle, Urteil vom 17.12.2020 - 6 U 50/20

1. Der Bürge verliert das Recht, sich gegenüber dem Bürgschaftsgläubiger gem. § 768 BGB auf die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede zu berufen (Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung), wenn im Rahmen eines im Hauptschuldverhältnis ergangenen rechtskräftigen Urteils die Wirksamkeit bejaht wurde und der Hauptschuldner erfolglos die Einrede der ungerechtfertigten Bereicherung erhoben hatte.

2. Der Bürge kann selbst dann, wenn im Hauptschuldverhältnis vor Schluss der mündlichen Verhandlung der ersten Instanz Verjährung eingetreten ist, die Einrede der Verjährung in der Berufungsinstanz erheben, wenn der Sachverhalt, auf den der Verjährungseinwand gestützt wird, unstreitig ist.

3. Der Anspruch auf Erstattung von Mehrkosten wird, auch soweit es um Kosten für die Mängelbeseitigung geht, im Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung fällig.

4. Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres, in dem die außerordentliche Kündigung erklärt wurde.




IBRRS 2021, 0086
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Aufrechnungsverbot schließt auch Zurückbehaltungsrecht aus!

KG, Urteil vom 26.10.2018 - 21 U 67/17

1. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags dahingehend, dass der Auftraggeber eine vom Auftragnehmer geleistete Sicherheit zurückzugeben hat, wenn der "Nachweis für eine ausreichende Deckung des Heizenergiebedarfs erbracht wird", kommt es für die Freigabe der Sicherheit nicht darauf an, ob die Leistung des Auftragnehmers insgesamt mangelfrei ist.

2. Verlangt der Auftragnehmer die Sicherheit heraus, kann der Auftraggeber sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung berufen.

3. Ein vertraglich vereinbartes Aufrechnungsverbot steht auch der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts entgegen, wenn die Ausübung des Zurückhaltungsrechts eine der Aufrechnung gleichkommende Wirkung hat.

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Online seit 2020

IBRRS 2020, 3817
BausicherheitenBausicherheiten
Verbraucherbauvertrag auch bei der Vergabe von Einzelgewerken!

LG Münster, Urteil vom 03.12.2020 - 212 O 24/20

1. Eine natürliche Person ist ein Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, wenn er ein Rechtsgeschäft überwiegend weder zu gewerblichen noch zu selbständigen beruflichen Zwecken abschließt.

2. An der Qualifikation als Verbraucher ändert es nichts, wenn der Auftraggeber das Objekt für den Betrieb eines Gewerbebetriebs an einen Dritten vermietet. Bei der Verwaltung eigenen Vermögens durch Immobilienverwaltung entfällt die Verbrauchereigenschaft erst dann, wenn die Vermietung selbst einen eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

3. Ein Vertrag über Bauarbeiten ist ein Verbraucherbauvertrag, wenn es sich um einen Vertrag zum Neubau eines Gebäudes handelt. Auch bei der Vergabe von Einzelgewerken liegt ein Verbraucherbauvertrag vor.

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IBRRS 2020, 3646
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kombisicherheit + Gewährleistungsbürgschaft = Übersicherung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.11.2020 - 5 U 354/19

1. Eine Sicherungsabrede, wonach eine Vertragserfüllungssicherheit, die auch Mängelansprüche sichert, und daneben eine Mängelansprüchesicherheit i.H.v. jeweils 5% der Auftragssumme zu stellen ist, ist auch dann unwirksam, wenn die Vertragserfüllungssicherheit nach Abnahme und Erbringung aller bis dahin erhobenen Ansprüche in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt werden kann.

2. Es kommt nicht darauf an, ob die Sicherungsabrede so ausgelegt werden kann, dass sie den Auftragnehmer nicht benachteiligt, sondern nur, wie diese nach der kundenfeindlichsten Auslegung verstanden werden kann.

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IBRRS 2020, 3448
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit von WEG gefordert: Achtwöchige Frist ist angemessen!

OLG München, Beschluss vom 22.05.2017 - 28 U 4449/16 Bau

1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.

2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.

3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.

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IBRRS 2020, 3447
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit von WEG gefordert: Achtwöchige Frist ist angemessen!

OLG München, Beschluss vom 06.03.2017 - 28 U 4449/16 Bau

1. Welche Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) angemessen ist, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen. In der Regel ist eine Frist von sieben bis 10 Tagen angemessen.

2. Handelt es sich beim Besteller allerdings um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, ist eine Frist von acht Wochen als angemessen anzusehen.

3. Kündigt der Unternehmer den Vertrag, ohne den Ablauf einer angemessenen Frist für die geforderte Sicherheitsleistung abzuwarten und obwohl ihm der Besteller seine Bereitschaft zur Sicherheitsleistung deutlich signalisiert hat, ist der Besteller zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne vorherige Fristsetzung berechtigt.

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IBRRS 2020, 3066
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kann eine Bauhandwerkersicherheit für Nachträge gefordert werden? Ja, aber ...

OLG Bamberg, Urteil vom 30.10.2019 - 3 U 22/19

1. Verlangt der Auftragnehmer für streitige Mehrvergütungsansprüche und Nachtragsforderungen eine Bauhandwerkersicherheit, reicht im Sicherheitenprozess eine schlüssige Darlegung zum Anspruchsgrund nicht aus, sondern der Auftragnehmer muss das Vorliegen der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach jeweils voll beweisen.

2. Ist hingegen der Anspruchsgrund - die Einigung über die Änderung oder einseitige Änderung des Bauentwurfs - unstreitig, reicht für für die Besicherbarkeit der Nachtragsforderung die schlüssige Darlegung der Nachtragshöhe aus.

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IBRRS 2020, 3011
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Darlehen ist keine geeignete Sicherheit!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.11.2018 - 1 U 86/17

Ein vom Unternehmer als Darlehensgeber mit dem Besteller als Darlehensnehmer geschlossener Darlehensvertrag, der durch eine erstrangige Grundschuld abgesichert wird, stellt keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. dar.

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IBRRS 2020, 2821
BausicherheitenBausicherheiten
Darlehensvertrag ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.07.2018 - 1 U 86/17

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.

2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.

3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.

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IBRRS 2020, 2820
BausicherheitenBausicherheiten
Darlehensvertrag ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.09.2018 - 1 U 86/17

1. Der Unternehmer eines Bauwerks kann vom Besteller jederzeit Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen verlangen. Das gilt auch dann, wenn er noch Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorzunehmen hat.

2. Bei einer Klärschlammtrocknungsanlage handelt es sich um ein Bauwerk.

3. Ein mit dem Besteller geschlossener Darlehensvertrag in Höhe der Vergütungsforderung des Unternehmers ist keine geeignete Bauhandwerkersicherung.

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IBRRS 2020, 2637
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelbürgschaft: Sicherungsabrede unwirksam!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 159/19

Ergibt sich aus den formularmäßigen Vertragsbestimmungen eines Bauvertrags - für sich oder in ihrem Zusammenwirken -, dass der Auftragnehmer für einen nicht unerheblichen Zeitraum über die Abnahme hinaus wegen möglicher Mängelansprüche des Auftraggebers eine Sicherheit stellen muss, die 8% der Auftragssumme beträgt, führt dies nach der Rechtsprechung des BGH zu einer unangemessenen Benachteiligung des Auftragnehmers (Fortführung von BGH, IBR 2015, 133 ; IBR 2014, 735; IBR 2011, 409).*)

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IBRRS 2020, 2381
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Höhe der Bauhandwerkersicherheit mit oder ohne Umsatzsteuer?

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.10.2018 - 13 U 8/16

Kann der Auftragnehmer aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften nur Netto-Beträge verlangen, umfasst der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 649a BGB a.F. (§ 650f BGB) nicht die vom Auftraggeber noch nicht geleistete Umsatzsteuer.

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IBRRS 2020, 2117
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft für alle "bis dahin erhobenen Ansprüche": Sicherungsabrede unwirksam!

LG Wiesbaden, Urteil vom 11.03.2020 - 12 O 96/19

1. Eine Sicherungsabrede in einem Bauvertrag, wonach die Vertragserfüllungsbürgschaft nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz auf Verlangen des Auftragnehmers in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

2. Der Bürge kann sich im Fall seiner Inanspruchnahme durch den Auftraggeber auf die Unwirksamkeit der bauvertraglichen Sicherungsabrede berufen.

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IBRRS 2020, 1918
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam?

OLG Frankfurt, Urteil vom 14.05.2020 - 21 U 74/19

Der formularmäßig vereinbarte Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit nach § 770 Abs. 1 BGB in einer vom Unternehmer zu stellenden Gewährleistungsbürgschaft führt jedenfalls dann zu keiner unangemessenen Benachteiligung des Unternehmers im Sinne von § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, sofern die Bürgschaft der Ablösung eines wirksam vereinbarten Sicherungseinbehalts dient.*)

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IBRRS 2020, 0434
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wann muss sich der Eigentümer wie ein Auftraggeber behandeln lassen?

OLG Celle, Urteil vom 04.09.2018 - 14 U 18/18

1. Der Grundstückseigentümer, der nicht Auftraggeber ist, muss die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek dulden, wenn er Alleineigentümer und Bewohner des Gebäudes ist, für den der Auftragnehmer Leistungen ausgeführt hat, und er einen Dritten (hier: seine Lebensgefährtin) vorgeschoben hat, um nicht selbst als Vertragspartner in Erscheinung zu treten.

2. Verlegt der Grundstückseigentümer den Verwaltungssitz seiner Firma ins Ausland, um Vollstreckungsmaßnahmen des Auftragnehmers zu erschweren, haftet er dem Auftragnehmer auf Schadensersatz.

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IBRRS 2020, 1781
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber nimmt Bürgen in Anspruch: Kann der Auftragnehmer das verhindern?

KG, Urteil vom 13.09.2019 - 7 U 80/18

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber die Unterlassung einer Inanspruchnahme des Bürgen aus einer Bürgschaftsvereinbarung und eine Rückgabe der Bürgschaftsurkunde (an den Bürgen) verlangen wenn der durch die Bürgschaft gesicherte Anspruch nicht besteht, aber auch nicht mehr entstehen kann (hier verneint).

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IBRRS 2020, 1775
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ab wann verjährt der Anspruch auf eine Bauhandwerkersicherheit?

OLG Köln, Urteil vom 17.06.2020 - 11 U 186/19

1. Die Verjährung des Anspruchs auf Stellung einer Sicherheit nach § 650f BGB beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

2. Der Anspruch entsteht erst mit dem Verlangen der Sicherheit und nicht bereits mit Abschluss des Bauvertrags.

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IBRRS 2020, 1155
BausicherheitenBausicherheiten
Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.02.2019 - 5 U 87/18

1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).

2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.

3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, liegt es trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe nicht nahe, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.

4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.

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IBRRS 2020, 1154
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Trotz guter Baukonjunktur: Keine Vermutung für Füllaufträge!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.05.2019 - 5 U 87/18

1. Der Auftragnehmer eines Bauvertrags hat auch nach Kündigung gegen den Auftraggeber einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit (BGH, IBR 2014, 344).

2. Der Anspruch auf Sicherheitsstellung ist durch Vorlage des Bauvertrags, des Leistungsverzeichnisses und der Schlussrechnung nebst Anlagen schlüssig dargelegt.

3. Wird die Kündigung sehr kurzfristig erklärt, besteht trotz der guten Konjunkturlage im Baugewerbe keine Vermutung dahingehend, dass der Auftragnehmer sog. Füllaufträge erlangt hat.

4. Nur wenn es nahe liegt, dass eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals in Betracht kommt, ist in einem eilbedürftigen Rechtsstreit um eine Sicherheitsleistung eine detaillierte Darlegung erforderlich.

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IBRRS 2020, 1101
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Inanspruchnahme einer befristeten Bürgschaft: Gesicherter Anspruch muss fällig sein!

OLG München, Beschluss vom 06.08.2019 - 27 U 302/19 Bau

Die Inanspruchnahme einer zeitlich befristeten Bürgschaft setzt voraus, dass der verbürgte Anspruch innerhalb der Frist fällig geworden ist.

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IBRRS 2020, 1200
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitseinstellung angedroht: Kündigung unzulässig!

OLG Celle, Urteil vom 07.03.2019 - 6 U 71/18

Fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Fristsetzung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherung auf und droht er an, seine Leistung einzustellen, wenn die Sicherheit nicht fristgemäß gestellt wird, ist es ihm verwehrt, nach fruchtlosem Fristablauf die Kündigung des Bauvertrags zu erklären.

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IBRRS 2020, 1038
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Gemeinsame Klage gegen Auftraggeber und Bürge doch möglich!

LG München I, Urteil vom 04.03.2020 - 8 HK O 8030/19

1. Eine gemeinsame Klage gegen den Auftraggeber und die Bürgin aus einer Sicherheit nach § 650f BGB ist möglich.

2. Die Bürgin kann sich nicht darauf berufen, dass nach § 650f Abs. 2 Satz 2 BGB schon vor Klageerhebung die Voraussetzungen zum Beginn einer Zwangsvollstreckung vorliegen müssen.

3. Ein (deklaratorisches) Anerkenntnis i.S.v. § 650f BGB liegt schon vor, wenn nur die Werklohnforderung verbindlich bestätigt wird, aber zugleich ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht wird.

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IBRRS 2020, 0909
BausicherheitenBausicherheiten
Streit über Mängel schließt Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nicht aus!

OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2016 - 19 U 112/15

1. Auf einen Vertrag über die Erbringung von Planungsleistungen und deren Umsetzung durch den Einbau von Einrichtungs- und Dekorationsgegenständen findet Werkvertragsrecht Anwendung, so dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. verlangen kann.

2. Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über das Vorhandensein von Mängeln der erbrachten Leistung stehen einem Sicherheitsverlangen nach § 648a BGB a.F. nicht entgegen.

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IBRRS 2020, 0783
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zwei Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus!

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.01.2020 - 12 U 195/17

1. Auch ein Architekt kann eine Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen. Das gilt nicht, wenn der Bauherr eine natürliche Person ist und die Planung zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung erbringen lässt.

2. Zwei nahezu gleich große Eigentumswohnungen sind kein Einfamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Das gilt auch dann, wenn eine der beiden Wohnungen den Eigenbedarf des Bauherrn decken soll.

3. Der Architekt kann seine Leistung verweigern, wenn er dem Bauherrn erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung einer Bauhandwerkersicherung gesetzt hat. Angemessen ist eine Frist von sieben bis zehn Tagen.

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IBRRS 2020, 0490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtragsvereinbarungen sind abschließende Regelungen!

KG, Urteil vom 22.06.2018 - 7 U 111/17

1. Verlangt der Auftraggeber die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistungen und enthält das Nachtragsangebot des Auftragnehmers keinen Hinweis auf bauzeitbedingte Mehrkosten, kann er diese nicht (mehr) geltend machen, wenn der Auftraggeber das Angebot vorbehaltlos annimmt ("kein Nachtrag zum Nachtrag").

2. Die Anordnung geänderter oder zusätzlicher Leistungen ist weder eine unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers noch eine von ihm zu vertretende Vertragsverletzung.

3. Gibt der Auftraggeber aufgrund einer Bauzeitverzögerung neue Vertragstermine vor und erklärt sich der Auftragnehmer mit diesen einverstanden, liegt eine "andere Anordnung des Auftraggebers" vor, so dass dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht.

4. Für die Sicherung eines Mehrvergütungsanspruchs aufgrund einer bauzeitlichen Anordnung kann der Auftragnehmer die Stellung einer Bauhandwerkersicherung gem. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.

5. Mit der Vorlage eines substantiierten baubetrieblichen Gutachtens wird der zu sichernde Anspruch des Auftragnehmers der Höhe nach schlüssig dargelegt.




IBRRS 2020, 0710
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftragnehmer muss Bürgschaft über 10 % der Brutto-Auftragssumme stellen!

OLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2017 - 10 U 81/16

1. Das AGB-Recht stellt auch im unternehmerischen Rechtsverkehr zwingendes Recht dar. Der Vereinbarung, dass man sich auf entsprechende (Sicherungs-)Abreden individualvertraglich verständigt hat, kommt deshalb keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

2. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Klausel, wonach der Auftragnehmer eine unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Brutto-Auftragssumme zu stellen hat, ist wirksam. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber vorsteuerabzugsberechtigt ist.

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IBRRS 2020, 0491
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Detail-Pauschalvertrag kann nach Kündigung auf Einheitspreisbasis abgerechnet werden!

OLG München, Urteil vom 02.04.2019 - 9 U 1683/18 Bau

1. Der Auftragnehmer kann auch nach Kündigung des Bauvertrags eine Bauhandwerkersicherung gem. § 650f BGB (§ 648a BGB a.F.) verlangen.

2. Die Höhe des zu sichernden Vergütungsanspruchs ist vom Auftragnehmer konkret und in nachvollziehbarer Weise darzulegen.

3. Haben die Bauvertragsparteien auf der Grundlage von Einheitspreisen einen sog. Detail-Pauschalvertrag geschlossen, kann der Auftragnehmer seine erbrachten Leistungen auf Einheitspreisbasis (schlüssig) abrechnen.

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IBRRS 2020, 0473
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Keine Bauhandwerkersicherungshypothek ohne Wertsteigerung!

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 14 U 160/19

1. Zur Verkörperung der planerischen Leistungen des Architekten in einem Bauwerk ist es erforderlich, dass mit der Bauausführung (Errichtung des Bauwerks) begonnen wurde.*)

2. Notwendige Vorbereitungshandlungen für die geplante Bebauung stellen keine Bauausführungen dar.*)

3. Zu Vorbereitungshandlungen gehört auch die Eintragung von Baulasten, um die Erschließung des Grundstücks öffentlich-rechtlich zu sichern, um eine Baugenehmigung beantragen zu können.*)

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IBRRS 2020, 0453
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Streit über Forderungshöhe: Keine Eintragung einer Höchstbetragshypothek!

KG, Beschluss vom 26.11.2019 - 1 W 301/19

Verlangt der Unternehmer von dem Besteller die Bewilligung zur Eintragung einer Sicherungshypothek und besteht zwischen ihnen Streit über Grund und/oder Höhe der zu sichernden Forderung, kommt die Eintragung einer Höchstbetragshypothek bis zu dem von dem Unternehmer verlangten Betrag nicht in Betracht, weil die zu sichernde Forderung bereits nach Grund und Höhe bestimmt ist. Der schuldrechtliche Anspruch, zu dem die Hypothek akzessorisch sein soll, ist hier nicht einer späteren Bestimmung vorbehalten.*)




IBRRS 2020, 0410
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaft muss nicht "stückweise" herausgegeben werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

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IBRRS 2019, 4151
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Eilbedürftigkeit einer Bauhandwerkersicherung kann wieder aufleben!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 W 12/19

Auch eine ein Jahr alte Schlussrechnungsforderung kann dinglich gesichert werden, wenn sich die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) aus einer veränderten Situation ergibt (entgegen OLG Celle, IBR 2015, 309). Eine Verkaufsabsicht kann ein Grund dafür sein.

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IBRRS 2021, 0275
BausicherheitenBausicherheiten
Prozessökonomie begründet Feststellungsinteresse

LG Hannover, Urteil vom 20.11.2019 - 14 O 54/19

Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht aus Gründen der Prozessökonomie, wenn zu erwarten ist, dass durch einen mit einer Leistungsklage verbundenen Feststellungsantrag eine endgültige Streitbeilegung herbeigeführt werden kann, und so weitere Verfahren vermieden werden.

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IBRRS 2020, 0212
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft dient nicht der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2019 - 21 U 47/19

1. Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zu Grunde liegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein.

2. Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft, die eine Absicherung von 10% der Auftragssumme als Sicherungsumfang vorsehen, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar, wenn nicht nur die bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche, sondern auch solche Gewährleistungsansprüche erfasst werden, die im Zeitraum nach Abnahme entstehen.

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Online seit 2019

IBRRS 2019, 4057
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BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund muss zügig erklärt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17

1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.

3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.

4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

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IBRRS 2019, 4051
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BausicherheitenBausicherheiten
Bürge steht Prüffrist von vier bis sechs Wochen zu!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2019 - 5 U 35/18

1. Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist des Bürgen liegt im Interesse der Gesamtheit der Bau- und Kreditwirtschaft.

2. Diese Prüffrist beträgt, unter Anlehnung an die Rechtsprechung zur Prüfung der Einstandspflicht der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, für den Bürgen vier bis sechs Wochen.

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IBRRS 2019, 3663
BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.06.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann der Auftragnehmer die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

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IBRRS 2019, 3374
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BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach der HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann er die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

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IBRRS 2019, 3313
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BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftskumulation von bis zu acht Prozent möglich: Sicherheitsabrede unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.07.2019 - 4 U 66/19

1. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme ist für sich genommen ebenso wenig zu beanstanden wie diejenige zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zuzüglich erteilter Nachträge.

2. Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist allerdings gegeben, wenn die Forderung nach der Hergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits dazu führt, dass sie in Kumulation dem Auftraggeber eine Sicherheit von mehr als sechs Prozent verschaffen und durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern beide nebeneinander bestehen können, sich also zeitlich und inhaltlich überschneiden.

3. Können für den Ausschlusstatbestand des § 814 BGB Beweiserleichterungen bestehen, wenn der Bereicherungsschuldner einem bestimmten Verkehrskreis angehört, der im Allgemeinen die für sein Fachgebiet wesentlichen Rechtsvorschriften kennt, reicht es dafür nicht aus, wenn Bauunternehmen eigene Rechtsabteilungen unterhalten und ab einem bestimmten Stadium bereits eine anwaltliche Begleitung bestand, sofern die Rechtsanwendung die Beurteilung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft, welche in vergleichbar Gestaltung bereits Gegenstand differenzierender höchstrichterlicher Rechtsprechung waren.*)

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IBRRS 2019, 3300
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BausicherheitenBausicherheiten
Kombibürgschaft über 5% der Auftragssumme: Keine Gefahr der Übersicherung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 247/18

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel gem. Nr. 4 BVB des VHB-Bund-Ausgabe 2008 (Stand: Mai 2010) über die Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

2. Durch das Formblatt "Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421", wonach eine kombinierte Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft (sog. "Kombibürgschaft") i.H.v. 5% der Auftragssumme gestellt wird, wird die Gefahr einer Übersicherung nicht begründet. Solange der Auftraggeber eine Kombibürgschaft vorliegen hat, kann er keine weitere Mängelansprüchesicherheit verlangen.*)

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IBRRS 2019, 2425
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einräumung einer Sicherungshypothek erst nach Beginn der Bauarbeiten!

LG Flensburg, Urteil vom 05.10.2018 - 2 O 38/18

1. Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Als Unternehmer ist auch der planende oder bauüberwachende Architekt anzusehen.

2. Der Unternehmer kann eine Absicherung in Form einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur dann verlangen, wenn mit der Ausführung der Bauarbeiten bereits begonnen wurde. Das gilt auch für den planenden Architekten. Denn der Wert eines Grundstücks steigt nicht bereits dadurch, dass der Architekt Pläne erstellt hat.

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IBRRS 2019, 2761
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BausicherheitenBausicherheiten
Bürge haftet nicht für Nachtragsforderungen!

OLG München, Urteil vom 11.07.2017 - 9 U 2437/16

1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag, der regelmäßig in der Bürgschaftsurkunde niedergelegt ist. Außerhalb der Bürgschaftsurkunde können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die dem Bürgen zumindest zur Zeit der Bürgschaftserklärung bekannt waren.

2. Erklärt der Bürge, dass er sich für den Vergütungsanspruch aus einem bestimmten Bauvertrag verbürgt, ohne auf etwaige oder konkrete Nachtragsforderungen Bezug zu nehmen, werden diese von der Bürgschaft nicht umfasst.

3. Gebühren und Nebenkosten sind keine Nachträge.

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IBRRS 2019, 2807
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BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung?

LG Köln, Urteil vom 07.08.2019 - 37 O 294/18

Die Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Bauvertrag geschlossen wurde.

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IBRRS 2019, 2715
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BausicherheitenBausicherheiten
Entfällt der Verfügungsgrund nach eineinhalb Jahren?

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 21 U 11/19

1. Vergehen zwischen einer berechtigten Arbeitseinstellung nach § 648a BGB und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek eineinhalb Jahre, lässt dies den Verfügungsgrund nicht entfallen.

2. Erfolgt mit der Replik in zweiter Instanz ein grundlegend neuer Sachvortrag mit neuen Beweisangeboten, ist dies verspätet.

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IBRRS 2019, 2424
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek!

LG Flensburg, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 O 38/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2019, 2421
BausicherheitenBausicherheiten
Vormerkung der Eintragung einer Sicherungshypothek durch einstweilige Verfügung!

LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.02.2018 - 3 O 40/18

(ohne amtliche Leitsätze)

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