Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bausicherheiten

266 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0409
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Mängelansprüche teilweise verjährt: Bürgschaftssumme wird nicht reduziert!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2016 - 23 U 158/15

1. Die Regelung des § 17 Abs. 8 VOB/B, wonach der Auftraggeber eine nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit spätestens nach Abnahme und Stellung der Gewährleistungssicherheit zurückzugeben hat, es sei denn, dass Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Gewährleistungssicherheit umfasst sind, noch nicht erfüllt sind, hält einer isolierten Inhaltskontrolle stand und ist wirksam (Anschluss an BGH, IBR 1993, 139).

2. Auch wenn nur ein Teil der Gewährleistungsansprüche (noch) nicht verjährt ist, muss der Auftraggeber eine Gewährleistungssicherheit nicht teilweise frei geben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4151
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Eilbedürftigkeit einer Bauhandwerkersicherung kann wieder aufleben!

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.11.2019 - 1 W 12/19

Auch eine ein Jahr alte Schlussrechnungsforderung kann dinglich gesichert werden, wenn sich die Dringlichkeit (Eilbedürftigkeit) aus einer veränderten Situation ergibt (entgegen OLG Celle, IBR 2015, 309). Eine Verkaufsabsicht kann ein Grund dafür sein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 0275
BausicherheitenBausicherheiten
Prozessökonomie begründet Feststellungsinteresse

LG Hannover, Urteil vom 20.11.2019 - 14 O 54/19

Das gem. § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse besteht aus Gründen der Prozessökonomie, wenn zu erwarten ist, dass durch einen mit einer Leistungsklage verbundenen Feststellungsantrag eine endgültige Streitbeilegung herbeigeführt werden kann, und so weitere Verfahren vermieden werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0212
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vertragserfüllungsbürgschaft dient nicht der Absicherung von Gewährleistungsansprüchen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.10.2019 - 21 U 47/19

1. Wird eine Bürgschaft als Vertragserfüllungsbürgschaft bezeichnet und zur Umschreibung der verbürgten Hauptforderung die Formulierung verwendet, dass die Bürgschaft "zur Sicherung sämtlicher Ansprüche" aus dem zu Grunde liegenden Bauvertrag dient, schließt diese Formulierung auch die nach Abnahme der Werkleistung entstehenden Mängelansprüche ein.

2. Regelungen zur Vertragserfüllungsbürgschaft, die eine Absicherung von 10% der Auftragssumme als Sicherungsumfang vorsehen, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers dar, wenn nicht nur die bis zur Abnahme entstandenen Ansprüche, sondern auch solche Gewährleistungsansprüche erfasst werden, die im Zeitraum nach Abnahme entstehen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2019

IBRRS 2019, 4057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund muss zügig erklärt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17

1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.

3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.

4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4051
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge steht Prüffrist von vier bis sechs Wochen zu!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2019 - 5 U 35/18

1. Die Zubilligung einer angemessenen Prüffrist des Bürgen liegt im Interesse der Gesamtheit der Bau- und Kreditwirtschaft.

2. Diese Prüffrist beträgt, unter Anlehnung an die Rechtsprechung zur Prüfung der Einstandspflicht der Versicherungen nach einem Verkehrsunfall, für den Bürgen vier bis sechs Wochen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3663
BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 15.06.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann der Auftragnehmer die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3374
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine § 648a BGB-Sicherheit gestellt: Erbrachte Planungsleistungen können nach der HOAI abgerechnet werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2017 - 22 U 472/17

Kündigt der mit der Planung und Errichtung eines Mehrfamilienhauses beauftragte Auftragnehmer den Bauvertrag nach Erstellung der Genehmigungsplanung, weil der Auftraggeber keine Sicherheit nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) leistet, kann er die erbrachten Planungsleistungen auf der Basis einer "HOAI-Binnenkalkulation" abrechnen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3313
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftskumulation von bis zu acht Prozent möglich: Sicherheitsabrede unwirksam!

OLG Rostock, Beschluss vom 17.07.2019 - 4 U 66/19

1. Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme ist für sich genommen ebenso wenig zu beanstanden wie diejenige zur Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme zuzüglich erteilter Nachträge.

2. Eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist allerdings gegeben, wenn die Forderung nach der Hergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft einerseits und einer Gewährleistungsbürgschaft andererseits dazu führt, dass sie in Kumulation dem Auftraggeber eine Sicherheit von mehr als sechs Prozent verschaffen und durch die Vertragsgestaltung nicht sichergestellt ist, dass die eine Bürgschaft die andere ablöst, sondern beide nebeneinander bestehen können, sich also zeitlich und inhaltlich überschneiden.

3. Können für den Ausschlusstatbestand des § 814 BGB Beweiserleichterungen bestehen, wenn der Bereicherungsschuldner einem bestimmten Verkehrskreis angehört, der im Allgemeinen die für sein Fachgebiet wesentlichen Rechtsvorschriften kennt, reicht es dafür nicht aus, wenn Bauunternehmen eigene Rechtsabteilungen unterhalten und ab einem bestimmten Stadium bereits eine anwaltliche Begleitung bestand, sofern die Rechtsanwendung die Beurteilung Allgemeiner Geschäftsbedingungen betrifft, welche in vergleichbar Gestaltung bereits Gegenstand differenzierender höchstrichterlicher Rechtsprechung waren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3300
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kombibürgschaft über 5% der Auftragssumme: Keine Gefahr der Übersicherung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 247/18

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Klausel gem. Nr. 4 BVB des VHB-Bund-Ausgabe 2008 (Stand: Mai 2010) über die Stellung einer Vertragserfüllungssicherheit hält der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB stand.*)

2. Durch das Formblatt "Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft - 421", wonach eine kombinierte Vertrags- und Mängelansprüchebürgschaft (sog. "Kombibürgschaft") i.H.v. 5% der Auftragssumme gestellt wird, wird die Gefahr einer Übersicherung nicht begründet. Solange der Auftraggeber eine Kombibürgschaft vorliegen hat, kann er keine weitere Mängelansprüchesicherheit verlangen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2425
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Einräumung einer Sicherungshypothek erst nach Beginn der Bauarbeiten!

LG Flensburg, Urteil vom 05.10.2018 - 2 O 38/18

1. Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Als Unternehmer ist auch der planende oder bauüberwachende Architekt anzusehen.

2. Der Unternehmer kann eine Absicherung in Form einer Bauhandwerkersicherungshypothek nur dann verlangen, wenn mit der Ausführung der Bauarbeiten bereits begonnen wurde. Das gilt auch für den planenden Architekten. Denn der Wert eines Grundstücks steigt nicht bereits dadurch, dass der Architekt Pläne erstellt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2761
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürge haftet nicht für Nachtragsforderungen!

OLG München, Urteil vom 11.07.2017 - 9 U 2437/16

1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft ergibt sich aus dem Bürgschaftsvertrag, der regelmäßig in der Bürgschaftsurkunde niedergelegt ist. Außerhalb der Bürgschaftsurkunde können nur solche Umstände berücksichtigt werden, die dem Bürgen zumindest zur Zeit der Bürgschaftserklärung bekannt waren.

2. Erklärt der Bürge, dass er sich für den Vergütungsanspruch aus einem bestimmten Bauvertrag verbürgt, ohne auf etwaige oder konkrete Nachtragsforderungen Bezug zu nehmen, werden diese von der Bürgschaft nicht umfasst.

3. Gebühren und Nebenkosten sind keine Nachträge.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2807
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung?

LG Köln, Urteil vom 07.08.2019 - 37 O 294/18

Die Verjährung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung nach § 648a Abs. 1 BGB a.F. beginnt mit Ende des Jahres, in dem der Bauvertrag geschlossen wurde.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2715
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Entfällt der Verfügungsgrund nach eineinhalb Jahren?

OLG Frankfurt, Urteil vom 19.08.2019 - 21 U 11/19

1. Vergehen zwischen einer berechtigten Arbeitseinstellung nach § 648a BGB und dem Antrag auf Eintragung einer Vormerkung für eine Sicherungshypothek eineinhalb Jahre, lässt dies den Verfügungsgrund nicht entfallen.

2. Erfolgt mit der Replik in zweiter Instanz ein grundlegend neuer Sachvortrag mit neuen Beweisangeboten, ist dies verspätet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2424
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Gesamtsicherungshypothek!

LG Flensburg, Beschluss vom 16.02.2018 - 2 O 38/18

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2421
BausicherheitenBausicherheiten
Vormerkung der Eintragung einer Sicherungshypothek durch einstweilige Verfügung!

LG Baden-Baden, Beschluss vom 19.02.2018 - 3 O 40/18

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2350
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auch Nachunternehmer sind „Unternehmer eines Bauwerks“!

OLG Dresden, Urteil vom 20.09.2018 - 10 U 1729/17

1. Auch Nachunternehmer sind "Unternehmer eines Bauwerks" und haben gegenüber ihrem Auftraggeber, dem Hauptauftragnehmer, gem. § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB einen Anspruch auf Sicherheit für die auch in Zusatzaufträgen vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung.

2. Der Nachunternehmer kann die Sicherheit selbst dann noch verlangen, wenn die Arbeiten bereits vollständig abgeschlossen und gegebenenfalls sogar abgenommen worden sind.

3. Verlangt der Nachunternehmer für die ihm zustehende Vergütung eine § 648a BGB-Sicherheit, muss er die Höhe seines Vergütungsanspruchs schlüssig darlegen (Anschluss an BGH, IBR 2014, 345).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 2036
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber insolvent: Muss der § 648a BGB-Bürge zahlen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2018 - 5 U 70/17

1. Hat der Auftraggeber als § 648a BGB-Sicherheit eine Bankbürgschaft gestellt, darf die Bank nur Zahlungen an den Auftragnehmer leisten, soweit der Auftraggeber den Vergütungsanspruch anerkannt hat oder durch vorläufig vollstreckbares Urteil zur Zahlung der Vergütung verurteilt worden ist und die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Zwangsvollstreckung begonnen werden darf.

2. Ist der Auftraggeber zwischenzeitlich insolvent, genügt statt eines vorläufig vollstreckbaren Urteils die Feststellung der Forderung zur Tabelle durch den Insolvenzverwalter.

3. Abschlagszahlungen sind ebenso wie Vorauszahlungen lediglich Rechnungsposten, die nicht auf einzelne Leistungspositionen des Bauvertrags bezogen werden können. Einer Abschlagszahlung kommt als Anzahlung auf die Schlussrechnungsforderung hur die Funktion einer vorläufigen Zahlung zu.

4. Mit der Vorlage der Schlussrechnung gehen Abschlagszahlungen in der Gesamtabrechnung auf. Deshalb sind zu hohe oder zu geringe Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung auszugleichen.

5. Der Auftragnehmer muss nach Erstellung der Schlussrechnung eine Überzahlung einzelner Teilleistungen nicht zurückgewähren, soweit er andere noch nicht oder nur unzureichend vergütete Leistungen erbracht hat, auf die der durch Gegenleistungen nicht gedeckte Teil der Abschlagzahlungen im Rahmen der Schlussrechnung zu verrechnen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1893
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Uni als Bauherr: Kein Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek!

OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2019 - 16 U 20/19

Der Bauunternehmer hat keinen Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 648 Abs. 1 BGB a.F. (§ 650e BGB), wenn der Besteller eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1842
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange muss die Frist zur Stellung einer § 648a BGB-Sicherheit bemessen sein?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.07.2018 - 22 U 83/17

1. Eine Frist von sieben bis 10 (Kalender-)Tagen i.S.v. § 648a BGB a.F. reicht regelmäßig aus; entscheidend ist, in welcher Zeit ohne schuldhaftes Zögern eine Sicherheit (bei der Bank) besorgt werden kann bzw. ob die Rechtslage schwierig (und ggf. aus welchen Gründen) und ob eine anwaltliche Beratung notwendig ist.*)

2. Verlangt der Unternehmer eine um ca. 10% zu hohe Sicherheit, muss der Auftraggeber diese zwar nicht gewähren, aber eine aus seiner Sicht angemessene Sicherheit anbieten.*)

3. Erforderlich ist im Hinblick auf §§ 262, 232 BGB, dass das Verlangen des Werkunternehmers erkennen lässt, dass dem Auftraggeber die Möglichkeit verbleibt, eine andere zulässige Sicherheit zu stellen, wozu die Bezugnahme auf § 648a Abs. 2 BGB a.F. genügt.*)

4. Für die weitere Frist i.S.v. § 648a Abs. 5, § 643 Abs. 1 BGB ist eine Frist von drei bis vier Werktagen angemessen.*)

5. Die Setzung einer zeitlich unangemessen kurzen weiteren Frist im Rahmen von § 648a Abs. 5, § 643 BGB a.F. ist jedenfalls dann unschädlich, wenn sich der Auftraggeber innerhalb einer (angemessenen) Nachfrist endgültig und ernsthaft weigert, eine Sicherheit zu stellen, sondern nur ein "Gespräch" anbietet.*)

6. Die Kündigung eines gem. §§ 648, 643 BGB a.F. bereits kraft Gesetzes aufgehobenen Vertrags geht ins Leere und kann keine weiteren Rechtswirkungen mehr entfalten.*)

7. Die eigene Vertragstreue des Unternehmers ist kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für das Recht auf Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. Eine Versagung der Rechte aus § 648a BGB kommt allenfalls in Fällen des groben Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB in Betracht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es der Auftraggeber in der Hand hat, bereits (in der ersten Stufe) eine Leistungsverweigerung des Werkunternehmers, jedenfalls aber (in der zweiten Stufe) die gesetzliche Folge einer Vertragsaufhebung durch Leistung einer Sicherheit nach seiner Wahl und in der von ihm als angemessen erachteten Höhe zu vermeiden.*)

8. Eine unter Bezugnahme auf § 648a BGB a.F. verfrühte Leistungseinstellung mag zwar unzulässig sein, der Auftraggeber kann darauf indes eine fristlose, außerordentliche Kündigung regelmäßig nicht stützen, weil gerade die Leistungseinstellung in Zusammenhang (mit der ersten Stufe des § 648a BGB a.F. nicht abschließend und endgültig erfolgt.*)

9. Eine offene bzw. verdeckte Teilklage hemmt die Verjährung grundsätzlich nur in Höhe des jeweils eingeklagten Betrags. Später nachgeschobene Mehrforderungen im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs, die nicht auf einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse beruhen, sind verjährungsrechtlich grundsätzlich gesondert zu beurteilen.*)




IBRRS 2019, 0652
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschobene Abnahme macht Sicherungsabrede unwirksam!

LG Itzehoe, Urteil vom 26.02.2019 - 5 HKO 42/18

1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Sicherungsklausel, nach der Sicherheiten i.H.v. 10% für die Vertragserfüllung und 5% für die Gewährleistung verlangt werden, ist für sich gesehen unbedenklich.

2. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gleichzeitig ein Abnahmeerschwernis zu Lasten des Auftragnehmers vor (Nachunternehmerabnahme erst mit Bauherrenabnahme), kann dies zu einer Kumulierung der Sicherheiten führen. In der Gesamtschau führt dies zur Unwirksamkeit auch der Sicherheitenklausel.




IBRRS 2019, 1239
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherheit in nur einer Urkunde verlangt: Sicherungsklausel insgesamt unwirksam!

LG Erfurt, Urteil vom 04.02.2019 - 8 O 144/15

Da der Auftraggeber kein berechtigtes Interesse daran hat, eine durch Bürgschaft zu stellende Sicherheit in nur einer Urkunde zu erhalten, benachteiligt es den Auftragnehmer unangemessen, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers dies verlangt wird (z. B. Nr. 23.4 ZVB/E-StB 2006).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 1029
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauvertrag gekündigt: Anspruch auf Erhalt einer Sicherheit bleibt bestehen!

OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2019 - 4 U 103/18

Der Auftragnehmer hat nach fruchtlosem Verstreichen der Frist ein Wahlrecht, ob er die Sicherheit weiterhin verlangt oder ob er kündigt und die Sicherheit weiterhin verlangt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0969
BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

OLG Hamm, Beschluss vom 16.01.2018 - 21 U 127/17

1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung richtet. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.

2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0968
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018 - 21 U 127/17

1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.

2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln rechtzeitig ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0406
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherheit für die Herstellung und Vorhaltung eines Berliner Verbaus?

LG München I, Urteil vom 30.10.2018 - 2 O 1169/18

1. Bei der Herstellung eines Berliner Verbaus handelt es sich um eine Bauleistung, so dass Vergütungsansprüche hierfür durch Bauhandwerkersicherheit zu sichern sind.

2. Die Vorhaltung eines Berliner Verbaus hat keinen mietrechtlichen, sondern werkvertraglichen Charakter.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3310
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek möglich?

LG Tübingen, Beschluss vom 04.09.2018 - 20 O 65/18

1. Wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten, die personen- und vermögensrechtliche Selbstständigkeit von Auftraggeber und Eigentümer hintanzusetzen, kann der Auftragnehmer eine Sicherungshypothek nach § 648 BGB a.F. (§ 650e BGB) verlangen.

2. Bei der Stellung als Alleingesellschafter und weitgehender Identität in der Geschäftsführung kann das der Fall sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Eigentümer einen erheblichen Vorteil aus der Werkleistung des Auftragnehmers im Verhältnis zum Auftraggeber hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0516
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Auszahlung eines Barsicherheitseinbehalts?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2019 - 11 U 79/18

1. Die Unterschrift des Auftragnehmers unter einem Verhandlungsprotokoll ist keine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines VOB-Bauvertrags.

2. Kann nicht eindeutig festgestellt werden, dass ein VOB-Vertrag abgeschlossen wurde, gilt das BGB-Werkvertragsrecht.

3. Die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines nicht verwerteten Barsicherheitseinbehalts beginnt mit seiner Fälligkeit.

4. Ist ein Zeitpunkt für die Auszahlung in der Sicherungsabrede nicht vereinbart, ist sie dann fällig, wenn feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, z. B. wenn der gesicherte Anspruch verjährt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99, IBRRS 2002, 1192).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0411
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einstweilige Verfügung gegen die Inanspruchnahme einer Bürgschaft?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20.12.2018 - 5 W 42/18

1. Ob ein Verfügungsgrund für eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt, die Inanspruchnahme einer Bürgschaft zu untersagen, besteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.*)

2. Besteht kein Risiko einer Insolvenz der Vertragspartei (hier: Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts), bemisst sich der Streitwert für ein derartiges Verfahren lediglich unter Berücksichtigung der Gefahr eines Zinsschadens bei unberechtigter Inanspruchnahme der Bürgschaft.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0238
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Baugeld fließt auf Geschäftskonto: Empfänger trifft gesteigerte Kontrollpflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 09.10.2018 - 7 U 103/16

1. Um der dem Empfänger von Baugeld auf Grund der Regelung des § 1 Abs. 4 BauFordSiG obliegenden Darlegungs- und Beweislast zu genügen, ist eine substantiierte Darlegung und Aufschlüsselung dahingehend, welche Zahlungen auf das Bauwerk geleistet worden sind und in welcher Art und Weise empfangenes Baugeld an die jeweiligen Bauhandwerker weitergeleitet worden ist, erforderlich. Dazu ist eine geordnete Zusammenstellung hinsichtlich aller baubezogenen Werk-, Dienst- und Kaufverträge, der hierauf erbrachten baubezogenen Leistungen und geleisteten Zahlungen erforderlich. Die Baugläubiger unter Nennung des ausgeführten Gewerks nur aufzulisten, reicht hierzu nicht.*)

2. Der Empfänger von Baugeld ist grundsätzlich berechtigt, als eigene Aufwendungen im Sinne des § 1 Abs. 2 BauFordSiG neben Personal-, Baustellen- und Gerätekosten auch Kosten für Verwaltungsgemeinkosten, Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn, Vertriebskosten und Lohngemeinkosten abzusetzen. Hierfür spricht der Wille des Gesetzgebers bei der Änderung des § 1 Abs. 2 BauFordSiG (Gesetzesbegründung zur BT-Drucks. 16/13159, S. 6). Nur die zahlenmäßige Bezifferung dieser Kosten ohne nachvollziehbaren Bezug zu dem Bauvorhaben genügt der Darlegungslast allerdings nicht.*)

3. Fließt das Baugeld nicht auf ein gesondertes Baugeldkonto, sondern auf ein allgemein genutztes Geschäftskonto, resultiert hieraus eine gesteigerte Kontrollpflicht, Beträge in Höhe des (noch) nicht verbrauchten Baugelds nicht zur Begleichung anderer Verbindlichkeiten einzusetzen, sondern für die zweckgerechte Verwendung weiterhin zur Verfügung zu halten. Kommt der Baugeldempfänger dieser Kontrollpflicht nicht nach, nimmt er letztlich die Möglichkeit der zweckwidrigen Verwendung der Baugelder billigend in Kauf.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 0095
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vorläufige Vollstreckung einer § 650f BGB-Sicherheit: In welcher Höhe ist Sicherheit zu leisten?

OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18

Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2526
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch Planer können eine § 648a BGB-Sicherheit verlangen!

LG Dortmund, Urteil vom 01.08.2018 - 5 O 71/18

1. Auch dem Architekten steht ein Anspruch auf Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. bzw. § 650f BGB zu.

2. Einwände wie z. B. unvollständige Leistungserbringung, Überschreitung einer Baukostenobergrenze oder eine fehlende Abnahme sind im Prozess über die Bauhandwerkersicherung unerheblich.

3. Die Höhe der gem. § 709 Satz 1 ZPO festzulegenden Sicherheit richtet sich nach dem möglichen Schaden. Bezugsgröße sind die Prozesskosten zur Rückerlangung einer pflichtwidrig nicht zurückgegebenen Sicherheit sowie etwaigen Avalzinsen (Abweichung von OLG Karlsruhe, IBR 2017, 200).

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2018

IBRRS 2018, 3967
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

LG München I, Beschluss vom 17.05.2018 - 2 O 14564/17

(ohne amtlichen Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3964
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 24.09.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3952
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Ausschluss der Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede insgesamt unwirksam?

OLG München, Beschluss vom 07.11.2018 - 9 U 1903/18

Eine vom Auftraggeber vorformuliert gestellte Sicherungsabrede für eine kombinierte Erfüllungs- und Mängelbürgschaft, wonach der Bürge auf die Einrede der Anfechtbarkeit verzichten muss und der Auftragnehmer nur eine Bürgschaft mit einem solchen Verzicht als Austauschsicherheit stellen darf, ist insgesamt unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3787
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Kein Restwerklohnanspruch, kein Anspruch auf Sicherheitsleistung!

LG Berlin, Urteil vom 05.11.2018 - 14 O 85/18

Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB entfällt, soweit aus dem Vertrag offensichtlich ein Anspruch auf Vergütung nicht (mehr) bestehen und auch nicht (mehr) entstehen kann oder dauerhaft nicht durchsetzbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3731
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Insolventer Unternehmer kann Mangel nicht beseitigen: Vorsicht Verjährungsfalle!

OLG Rostock, Urteil vom 08.03.2016 - 4 U 82/14

1. Ein auf Zahlung gerichteter Anspruch des Auftraggebers aus einer Gewährleistungsbürgschaft entsteht, wenn während der Verjährungsfrist ein auf vertragswidrige Leistung zurückzuführender Mangel hervortritt und der Auftraggeber den Auftragnehmer erfolglos zur Beseitigung eines Mangels aufgefordert hat.

2. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn sie reine Förmelei wäre. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftragnehmer wirtschaftlich nicht mehr in der Lage ist, die festgestellten Mängel zu beseitigen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3414
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Arbeitnehmerbürgschaften sind nicht immer sittenwidrig!

BGH, Urteil vom 11.09.2018 - XI ZR 380/16

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird (Fortführung des Senatsurteils vom 14.10.2003 - XI ZR 121/02, IBR 2004, 134).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3148
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Unangemessene Übersicherung: Sicherungsklausel unwirksam!

LG Hannover, Urteil vom 18.06.2018 - 12 O 232/17

Kumulieren sich die in AGB vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die auch Mängelansprüche nach Abnahme sichern soll (z. B. KEFB-Sich 1), auf mehr als 6 %, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der gesamten Sicherungsklausel.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 3025
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Honoraranspruch verjährt: Keine Bauhandwerkersicherungshypothek!

LG Neuruppin, Urteil vom 09.04.2018 - 1 O 168/15

1. Ein Sicherungsanspruch nach § 648 BGB a.F. besteht nicht mehr, wenn sich der Besteller zu Recht auf die Einrede der Verjährung der Honorarforderung beruft.

2. Der dem isoliert gerichtlich geltend gemachten Sicherungsanspruch zu Grunde liegende weitergehende Honoraranspruch ist weder Gegenstand des Verfahrens noch der Beweiserhebung.

3. Eine vom Gericht angeordnete Beweiserhebung führt nicht zu einer Verjährungshemmung nach § 204 Abs. 1 Nr. 8 BGB.




IBRRS 2018, 2983
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Keine Bauhandwerkersicherung für das Freimachen des Baufelds!

OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2015 - 14 U 65/15

Ein Unternehmer, der mit der Entfernung und Dekontaminierung von Haldenmaterial beauftragt wird, damit das Grundstück bebaut werden kann, ist kein "Unternehmer eines Bauwerks" und kann dementsprechend keine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2924
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Zu viel haben will, hat zuletzt nichts (Luther)!

OLG Frankfurt, Urteil vom 09.07.2015 - 3 U 184/12

1. Stellt der Auftraggeber - ohne die Absicht einer Mehrfachverwendung zu haben - einen branchenüblichen, professionellen Ansprüchen genügenden Bauvertrag, ist davon auszugehen, dass der Entwurfstext seitens des Auftraggebers von Dritten oder der Beratungsliteratur übernommen wurde, weswegen "prima facie" von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen ist.

2. Die Erweiterung der zu stellenden Bürgschaft auf Europäische Institute als weitere mögliche Bürgen stellt keine inhaltliche Änderung der Bürgenverpflichtung dar und führt nicht dazu, dass die Regelung zwischen den Bauvertragsparteien ausgehandelt wurde.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer neben der Vertragserfüllungsbürgschaft, die auch Mängelansprüche sichert und die sich auf 10% der Nettoauftragssumme beläuft, auch noch eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5% der Schlussrechnungssumme zu stellen hat, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2851
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Vergütung für Nachträge streitig: Höhe der Sicherheit nach § 648a BGB?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2018 - 8 U 102/16

1. Dem Unternehmer steht die Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. zu, soweit er die vereinbarte Vergütung schlüssig darlegt.

2. Streitfragen zur Höhe der Vergütung sind nur dann (durch Beweiserhebung) zu klären, wenn dies nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.

3. Bei Streit über den vertraglichen Anspruchsgrund genügt die schlüssige Darlegung hingegen nicht. Über dem Grunde nach streitige Nachträge oder Zusatz- bzw. Stundenlohnleistungen ist gegebenenfalls Beweis zu erheben - auch im Sicherungsprozess.




IBRRS 2018, 2861
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Sicherungshypothek sichert keine "Kündigungsvergütung"!

KG, Urteil vom 24.07.2018 - 7 U 134/17

1. Die Einräumung einer Sicherungshypothek kann nur für einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangt werden kann. Die Höhe der vom Unternehmer für seine Vergütung zu beanspruchenden Sicherungshypothek richtet sich also nach dem jeweiligen Baufortschritt.

2. Der Anspruch auf Vergütung für nicht erbrachte Leistungen - wie im Fall einer freien Kündigung - kann nicht durch eine Sicherungshypothek gesichert werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2661
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bürgschaftsumwandlung erst "nach Erfüllung aller erhobenen Ansprüche": Klausel unwirksam!

KG, Urteil vom 19.06.2018 - 27 U 29/17

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach der Auftragnehmer "nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz verlangen kann, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.", benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2534
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Einrede der Aufrechenbarkeit ausgeschlossen: Sicherheitsabrede unwirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2017 - 23 U 156/16

1. Eine vom Auftraggeber in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags gestellte Klausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5% der Bausumme für die Dauer der fünfjährigen Gewährleistungsfrist durch eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft abgelöst werden kann, ist wirksam.

2. Ein Ausschluss der Einrede der Aufrechenbarkeit führt allenfalls dann zur Unwirksamkeit der Sicherungsabrede, wenn sich der Ausschluss auch auf rechtskräftige und unbestrittene Forderungen erstreckt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 2378
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Gerüstbauer ist kein "Unternehmer eines Bauwerks"!

KG, Urteil vom 13.07.2018 - 7 U 126/17

Ein Unternehmer, der mit der Errichtung von Gerüsten, Lastenaufzügen und Schutzvorrichtungen (Wetterschutzdächern, Einhausungen) beauftragt wurde, ist nicht „Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks“ und kann zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Vertrag keine Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück des Bestellers verlangen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1711
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wer keine Sicherheit stellt, kann keinen Schadensersatz verlangen!

OLG Naumburg, Urteil vom 16.04.2015 - 9 U 18/11

1. Das Bestehen eines Zurückbehaltungsrechts schließt jedenfalls bei Geltendmachung eine Pflichtverletzung durch Nichterfüllung aus.

2. Wird trotz eines berechtigten und ordnungsgemäßen Sicherungsverlangens gem. § 648a Abs. 1 BGB a.F. die Sicherheit nicht gestellt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern. Er kann deshalb nicht in Verzug mit der Mängelbeseitigung geraten. Das gilt sowohl vor als auch nach der Abnahme.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1839
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Regressanspruch des Bürgen bei Zahlung gegen den Willen des Hauptschuldners?

OLG Celle, Urteil vom 24.05.2018 - 7 U 145/17

1. Der Bürge der aus einer Bürgschaft Zahlung geleistet hat, hat die Wahl, ob er seinen Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner auf den gem. § 774 BGB übergegangenen Anspruch des Bürgschaftsgläubigers oder auf §§ 670, 675 BGB stützt.

2. Macht der Bürge den Aufwendungsersatzanspruch geltend, kann der Schuldner dem Bürgen nur die Einwendungen aus dem Auftragsverhältnis entgegenhalten, nicht aber auch Einwendungen aus dem Rechtsverhältnis zum Gläubiger.

3. Der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 670, 675 BGB setzt lediglich voraus, dass der Bürge die Zahlung aus der Bürgschaft für erforderlich erachten durfte. Auf die Zustimmung des Hauptschuldners kommt es nicht an.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2018, 1081
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Bauhandwerkersicherungshypothek setzt keine Abmahnung voraus!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2017 - 5 W 52/16

1. Die Eilbedürftigkeit für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek entfällt, wenn der Unternehmer ein bei ihm nicht vorhandenes vorläufiges Sicherungsinteresse dadurch zum Ausdruck bringt, dass er zwischen Abschluss der Arbeiten und/oder der Stellung der Schlussrechnung und der Antragstellung einen längeren Zeitraum verstreichen lässt.

2. Ein Zeitraum von 15 Tagen zwischen dem Datum der eidesstattlichen Versicherung und dem Eingang des einstweiligen Verfügungsantrags bei Gericht ist in keinem Fall dazu geeignet, die Vermutung der Eilbedürftigkeit zu widerlegen.

3. Bietet der Besteller dem Unternehmer nicht sofort eine Sicherungshypothek, sondern die Zahlung von 110% der Werklohnforderung auf ein Anderkonto seines Prozessbevollmächtigten an, wird das Sicherungsbedürfnis des Unternehmers nicht vollständig erfüllt.

4. Der Unternehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Besteller vorprozessual aufzufordern, freiwillig eine Sicherungshypothek zu bewilligen.

Dokument öffnen Volltext