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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Baustoffe und Produkthaftung

179 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IBRRS 2006, 1718
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Anrechnung von Abschlagszahlungen

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - VII ZR 261/04

1. Der Schuldner ist nach Offenlegung einer aufgrund eines verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung der gegen ihn gerichteten Forderung an den Vorbehaltslieferanten grundsätzlich berechtigt, in entsprechender Anwendung des § 366 Abs. 1 BGB nachträglich zu bestimmen, dass seine an den bisherigen Gläubiger erbrachten Abschlagszahlungen vorrangig auf die dem Vorbehaltslieferanten zustehende Teilforderung anzurechnen sind.*)

2. Entsprechend dem § 121 Abs. 1 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedanken muss der Schuldner die Leistungsbestimmung unverzüglich vornehmen, nachdem er von der Teilabtretung Kenntnis erhalten hat.*)

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IBRRS 2006, 1565
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Gefahr von Dumpingpreisen aufgrund Preisgestaltung

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 144/03

Eine Preisgestaltung, durch die lediglich die abstrakte Gefahr begründet wird, dass in einzelnen Fällen Waren unter Einstandspreis abgegeben werden, ist keine unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung von Mitbewerbern unlautere Wettbewerbshandlung. Sie ist objektiv nicht geeignet, einen oder mehrere Wettbewerber vom Markt zu verdrängen oder den Bestand des Wettbewerbs ernstlich zu gefährden.*)

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IBRRS 2006, 1377
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04

1. Wenn der nach § 1 Abs. 1 HWiG widerrufene Darlehensvertrag und der finanzierte Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden, erfordert der Zweck der gesetzlichen Widerrufsregelung, dass dem Darlehensgeber nach Widerruf kein Zahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer zusteht. Die Rückabwicklung hat in diesem Falle unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (Bestätigung von BGHZ 133, 254 ff.).*)

2. Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.).*)

3. Auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts kann aufgrund der Verbundenheit der beiden Verträge eine Befreiung des Kreditnehmers von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung nach § 3 HWiG geboten sein.*)

4. Der Kreditnehmer kann nur die von ihm selbst auf das Darlehen gezahlten Beträge vom Kreditgeber zurückverlangen, nicht aber die ihm zugeflossenen Fondsausschüttungen.*)

5. Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.).*)




IBRRS 2006, 1332
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Schuldrecht - Wann liegt verjährungshemmendes Verhandeln vor?

OLG Koblenz, Urteil vom 30.03.2006 - 6 U 1474/05

1. Ein die Hemmung des Laufs der Verjährung auslösendes Verhandeln des Schuldners im Sinne des § 203 BGB setzt voraus, dass der Gläubiger ihm gegenüber den Anspruch geltend gemacht hat.*)

2. Hat der Schuldner geltend gemachte Ansprüche des Gläubigers unmissverständlich zurückgewiesen und kommt es in der Folgezeit zu einem Schriftwechsel der Parteien, so hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob sich der Schuldner damit aus Sicht des Gläubigers dennoch auf Verhandlungen eingelassen oder ob er lediglich seine den Anspruch unverändert ablehnende Haltung weiter begründet und verteidigt hat.*)

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IBRRS 2006, 1239
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Produktüberwachungspflicht des Importeurs

BGH, Urteil vom 28.03.2006 - VI ZR 46/05

1. Der Importeur eines in großer Stückzahl aus China importierten technischen Arbeitsmittels (hier: Tapetenkleistermaschine) ist verpflichtet, das Gerät zu Beginn des Inverkehrbringens und sodann stichprobenartig darauf zu untersuchen, ob die Beschaffenheit den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB führen, wenn es bei der bestimmungsgemäßen Verwendung des Geräts (hier: Reinigung) zu einem Körperschaden des Verwenders kommt.*)

2. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Schmerzensgeldbemessung auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob sie überzeugt. Es darf sich nicht darauf beschränken, die Ermessensausübung der Vorinstanz auf Rechtsfehler zu überprüfen.*)

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IBRRS 2006, 1023
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung

BGH, Urteil vom 10.01.2006 - X ZR 58/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2006, 0856
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Produkthaftung - Begriff des Herstellers

EuGH, Urteil vom 09.02.2006 - Rs. C-127/04

1. Artikel 11 der Richtlinie 85/374/EWG des Rates vom 25. Juli 1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte ist dahin auszulegen, dass ein Produkt in den Verkehr gebracht ist, wenn es den vom Hersteller eingerichteten Prozess der Herstellung verlassen hat und in einen Prozess der Vermarktung eingetreten ist, in dem es in ge- oder verbrauchsfertigem Zustand öffentlich angeboten wird.*)

2. Wurde eine Klage gegen ein Unternehmen erhoben, das irrtümlich für den Hersteller eines in Wirklichkeit von einem anderen Unternehmen hergestellten Produkts gehalten wurde, so bestimmt sich grundsätzlich nach nationalem Recht, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen einer solchen Klage ein Parteiwechsel zulässig ist. Bei der Prüfung der Voraussetzungen eines solchen Parteiwechsels hat ein nationales Gericht jedoch darauf zu achten, dass der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie 85/374, wie er in ihren Artikeln 1 und 3 festgelegt ist, beachtet wird.*)

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IBRRS 2006, 0807
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verblendziegel: Schadensersatz wegen mangelhafter Montageanleitung

OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2005 - 24 U 57/05

1. Eine Montageanleitung ist mangelhaft und begründet einen Sachmangel der zu montierenden Sache, wenn die Anleitung nicht in deutscher, sondern in niederländischer und französischer Sprache verfasst ist.

2. Ist für das Muster eines Klinkermauerwerks eine Mischung der Steine erforderlich, um dem optischen Erscheinungsbild wie auf der Mustertafel zu entsprechen, so muss in ausreichender Weise über die Montage aufgeklärt werden. Das ist geade dann der Fall, wenn die Erzielung völlig unterschiedlicher optischer Erscheinungsbilder mit den gelieferten Steinen möglich ist und die Bauherren, die eine Fassade von ganz bestimmter Optik wünschen, dies erkennbar zur Grundlage ihrer Kaufentscheidung gemacht haben.

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IBRRS 2006, 0669
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofffreigabe nach Bemusterung: Gewährleistungsbefreiung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 02.02.2005 - 6 U 2794/04

1. Schreibt der Auftraggeber die Verwendung eines bestimmten Baustoffs vor, kommt eine Gewährleistungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B nur in Betracht, wenn der Baustoff für den vorgesehenen Zweck generell ungeeignet ist.

2. Eine vom Auftraggeber nach Bemusterung erteilte Freigabe eines Baustoffs stellt bezüglich eines versteckten Mangels allenfalls dann eine gewährleistungsbefreiende Anordnung nach § 13 Nr. 3 VOB/B dar, wenn der Auftraggeber das Risiko für einen solchen Mangel übernehmen will.

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IBRRS 2006, 0626
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
AN zahlungsunfähig, Baustoffe gezahlt durch AG: Anfechtbar?

OLG Koblenz, Urteil vom 16.02.2006 - 5 U 1394/05

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Insolvenzanfechtung Zuwendungen erfasst, die bei bekannter Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Zusage eines Dritten erfolgten, bei dem der Insolvenzschuldner ein Guthaben hat.

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IBRRS 2006, 0469
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Schuldner muss Schwarzgeldvereinbarung beweisen

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.01.2006 - 5 U 115/05

Wendet der Schuldner gegenüber einem Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung wegen versehentlicher Überzahlung ein, der Betrag stehe ihm auf Grund einer Schwarzgeldvereinbarung zu, so trägt er hierfür die Beweislast.*)

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IBRRS 2006, 0383
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
"Berliner Transportbeton-Kartell"

BGH, Beschluss vom 28.05.2005 - KRB 2/05

1. Die Unterbrechung der Verjährung gegen wenigstens ein Organ im Sinne des § 30 Abs. 1 OWiG führt dazu, daß auch die an sich verjährten Handlungen anderer Organe für die Bemessung des Bußgelds gegen das dahinterstehende Unternehmen herangezogen werden können, soweit die Handlungen sämtlicher Organe - hier im Hinblick auf die Umsetzung einer einheitlichen Kartellabsprache - aufgrund einer Bewertungseinheit zu einer einheitlichen prozessualen Tat zusammengefaßt sind.*)

2. Je länger und nachhaltiger ein Kartell praktiziert wurde und je flächendeckender es angelegt ist, um so höhere Anforderungen sind an die Darlegungen des Tatrichters zu stellen, wenn er einen wirtschaftlichen Vorteil aus der Kartellabsprache verneinen will.*)

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IBRRS 2006, 0080
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Mangelhafte Bauleistungen ohne Bauvertrag: Minderungsrecht?

OLG Schleswig, Urteil vom 07.07.2005 - 7 U 22/01

Erbringt der Bauträger Bauleistungen, zu deren Erbringung ihn der Bauvertrag nicht verpflichtet, in objektiv mangelhafter Art und Weise, kommt jedenfalls eine Minderung des Vertragspreises nicht in Betracht.




IBRRS 2006, 0062
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Anpassung der Vertragspreise wegen Stahlpreisexplosion?

OLG Hamburg, Urteil vom 28.12.2005 - 14 U 124/05

1. Der Auftragnehmer kann sich aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt weder auf eine Änderung des Leistungssolls oder andere Anordnungen des Auftraggebers (§ 2 Nr. 5 VOB/B) noch darauf berufen, mit einer nach dem Vertrag nicht vorgesehenen Leistung (§ 2 Nr. 6 VOB/B) beauftragt worden zu sein.

2. Da auch die Voraussetzungen des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 VOB/B nicht vorliegen, steht dem Auftragnehmer auch kein Anspruch gegen den Auftraggeber auf Anpassung des Vertragspreises wegen veränderter Verhältnisse zu.

3. Der Auftragnehmer kann einen Anspruch auf Anpassung der Preise aufgrund der Stahlpreiserhöhung auf dem Weltmarkt nicht auf § 313 Abs. 1 BGB stützen.




IBRRS 2006, 0026
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Mangel: Trägt Lieferant Kosten für Aus- und Wiedereinbau?

OLG Köln, Urteil vom 21.12.2005 - 11 U 46/05

1. Beim Kauf von zum Einbau bestimmten Materialien haftet der Verkäufer zwar verschuldensunabhängig für die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache, nicht aber auch für die Kosten des Wiedereinbaus der nachgelieferten Kaufsache (entgegen OLG Karlsruhe, IBR 2004, 621).

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die noch auf das alte Schuldrecht Bezug nehmen, sind insoweit schon wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.

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IBRRS 2006, 0001
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Schuldet Käufer Nutzungsersatz im Falle der Nachlieferung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 23.08.2005 - 3 U 991/05

§ 439 Abs. 4 BGB stellt keine gesetzliche Anspruchsgrundlage für die Forderung des Verkäufers auf Erstattung gezogener Nutzungen durch den Käufer hinsichtlich der ursprünglich gelieferten, Mangel behafteten Sache dar. Anspruchsbegründenden Vereinbarungen steht § 439 Abs. 4 BGB jedoch nicht entgegen.*)

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Online seit 2005

IBRRS 2005, 3531
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Rückstellung zur Bauschuttentsorgung

BFH, Urteil vom 21.09.2005 - X R 29/03

1. Ein Unternehmen, das Bauabfälle aufkauft und zwecks Weiterveräußerung aufbereitet, kann im Hinblick auf die aus dem AbfG 1986 und dem BImSchG folgende Entsorgungsverpflichtung eine Rückstellung für die nach dem jeweiligen Bilanzstichtag anfallenden Aufbereitungskosten bilden, wenn nach Sachlage überwiegend wahrscheinlich ist, dass es aus dieser öffentlich-rechtlichen Verpflichtung in Anspruch genommen wird (Anschluss an BFH-Urteil vom 15. März 2004 IV R 35/02, BFHE 206, 25).*)

2. Zur Bemessung der Höhe dieser Rückstellung.*)

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IBRRS 2005, 3517
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Folgen eines zu anspruchsvollen Nachbesserungsverlangens

BGH, Urteil vom 05.10.2005 - X ZR 276/02

Die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Unwirksamkeit von Mahnungen bei Zuvielforderung gelten grundsätzlich auch bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen im Werkvertragsrecht. Dabei ist den Besonderheiten des Werkvertragsrechts Rechnung zu tragen. (Fortführung von BGHZ 146, 24; BGH, Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115).*)

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IBRRS 2005, 3504
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Sachenrecht - Unzulässiges Befüllen eines Gasbehälters ist Eigentumsstörung

BGH, Urteil vom 10.10.2005 - II ZR 323/03

Die ohne Einwilligung des Eigentümers vorgenommene Befüllung eines Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter keine auf den Eigentümer hinweisende Beschriftung trägt.*)

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IBRRS 2005, 3316
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Bauprodukte - Mitbewerber kann gegen Ü-Zeichen für "Ausreißer" vorgehen

BGH, Urteil vom 20.10.2005 - I ZR 10/03

Die Vorschriften der Landesbauordnungen, nach denen Bauprodukte, für die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erteilt ist, nur verwendet werden dürfen, wenn sie mit der Zulassung übereinstimmen und einen Übereinstimmungsnachweis durch Kennzeichnung mit einem Übereinstimmungszeichen tragen, regeln das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer.*)

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IBRRS 2005, 3298
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Zustandekommen eines Werklieferungsvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2005 - 1 U 515/04

Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer erstellten Angebots.*)

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IBRRS 2005, 3266
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Bauprodukte - Unzulässige Zulassungsbeschränkung innerhalb der EU

EuGH, Urteil vom 10.11.2005 - Rs. C-432/03

1. Die Richtlinie 89/106 bestätigt, dass ein Mitgliedstaat das Inverkehrbringen eines Produktes, das nicht von harmonisierten oder auf Gemeinschaftsebene anerkannten technischen Spezifikationen erfasst wird, in seinem Gebiet nur solchen nationalen Vorschriften unterwerfen darf, die den Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere dem in den Artikeln 28 EG und 30 EG aufgestellten Grundsatz des freien Warenverkehrs, entsprechen.

2. Sowohl das Erfordernis einer vorherigen Zulassung eines Produktes zur Bestätigung seiner Eignung für eine bestimmte Verwendung als auch die in diesem Rahmen erfolgende Weigerung, die Gleichwertigkeit von Bescheinigungen anzuerkennen, die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellt worden sind, beschränken den Zugang zum Markt des Einfuhrmitgliedstaats und sind daher als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Artikel 28 EG anzusehen.

3. Nach ständiger Rechtsprechung kann eine solche Maßnahme nur durch einen der in Artikel 30 EG aufgeführten Gründe des Gemeinwohls oder eines der in der Rechtsprechung des Gerichtshofes aufgestellten zwingenden Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie u. a. die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten geeignet ist und nicht über das hinausgeht, was für die Erreichung dieses Zieles erforderlich ist.

4. Zwar steht es den Mitgliedstaaten frei, ein Produkt, das bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen worden ist, einem erneuten Untersuchungs- und Zulassungsverfahren zu unterwerfen, doch sind die Behörden der Mitgliedstaaten gehalten, zur Erleichterung der Kontrollen im innergemeinschaftlichen Handel beizutragen. Daher dürfen sie nicht ohne Not technische oder chemische Analysen oder Laborversuche verlangen, wenn die gleichen Analysen und Versuche bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse diesen Behörden zur Verfügung stehen oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden können

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IBRRS 2005, 2631
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Produkthaftung - Lieferantenhaftung

BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 238/03

a) Das Einverständnis des Quasi-Herstellers zur Anbringung eines auf ihn als Hersteller weisenden Namens oder Zeichens auf dem Produkt kann auch nachträglich zum Ausdruck gebracht werden. Das Einverständnis muß das konkrete, schadensrelevante Produkt mit umfassen.*)

b) Dem Geschädigten obliegt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen, die die Eigenschaft als Hersteller oder Quasi-Hersteller eines Produktes begründen.*)

c) Eine die Lieferantenhaftung gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG ausschließende Feststellbarkeit des Herstellers ist erst dann gegeben, wenn das Produkt insoweit einen eindeutigen Hinweis enthält.*)

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IBRRS 2005, 2579
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verfahrensrecht - Internationale Zuständigkeit bei Werklieferungsverträgen

OLG Köln, Urteil vom 14.03.2005 - 16 U 89/04

1. Nach der am 01.03.2002 in Kraft getretenen EuGVVO ist beim Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen der für die internationale Gerichtszuständigkeit maßgebliche Erfüllungsort nicht mehr, wie zur Zeit der Geltung des EuGVÜ, nach dem IPR des Gerichtsstaates zu bestimmen. Maßgebend ist jetzt allein der Ort in einem Mitgliedsstaat, an dem die Waren vertragsgemäß geliefert worden sind oder hätten geliefert werden können, bzw. der Ort, an dem die Dienstleistungen vertragsgemäß erbracht worden sind oder hätten erbracht werden müssen. Abgestellt wird nunmehr ohne kollisionsrechtliche Verweisung einheitlich für Leistung und Gegenleistung auf den Ort der Erbringung der vertragscharakteristischen Leistung, jedenfalls dann, wenn der hiernach ermittelte Erfüllungsort innerhalb des geografischen Anwendungsbereichs der EuGVVO liegt.

2. Der Begriff der Dienstleistung ist weit auszulegen. Im Kern geht es um Dienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, um Werk- und Werklieferungsverträge und Geschäftsbesorgungsverhältnisse, wobei gemeinsames Merkmal ist, dass eine tätigkeitsbezogene Leistung erbracht wird.

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IBRRS 2005, 2563
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Gerichtlicher Hinweis vom 24.05.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2562
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Selbstvornahme trotz berechtigter Leistungsverweigerung durch AN?

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 24 U 44/05

Beruft sich ein Unternehmer berechtigt auf sein Leistungsverweigerungsrecht nach § 648a BGB, hindert dies den Besteller nicht, berechtigt nach § 637 Abs. 1 BGB die Selbstvornahme durchzuführen und Kostenerstattung zu verlangen.

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IBRRS 2005, 2543
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Natürliche Oxidation stellt keinen Sachmangel dar

LG Coburg, Urteil vom 14.12.2004 - 11 O 560/04

1. Die Oxidation als natürliche Veränderung eines Baustoffes im Lauf der Zeit kann - subjektiv - einen ästhetischen Mangel darstellen.

2. Zur Frage, ob ein "ästhetischer Mangel" als Sachmangel gelten kann.

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IBRRS 2005, 2487
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Natürliche Oxidation stellt keinen Sachmangel dar

OLG Bamberg, Urteil vom 29.04.2005 - 6 U 2/05

1. Die Oxidation als natürliche Veränderung eines Baustoffes im Lauf der Zeit kann - subjektiv - einen ästhetischen Mangel darstellen.

2. Zur Frage, ob ein "ästhetischer Mangel" als Sachmangel gelten kann.

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IBRRS 2005, 2399
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Haftung des Klempners bei Estrichbeschädigung

OLG Celle, Urteil vom 01.02.2001 - 22 U 261/99

Zu den Sorgfaltspflichten beim Ausbringen von Estrich mit anschließender Trocknung des Materials

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IBRRS 2005, 2255
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Hinweispflicht bei Einbau einer neuen Öl-Heizungsanlage

OLG Köln, Urteil vom 17.12.2004 - 20 U 67/04

1. Wird eine neue Öl-Heizungsanlage eingebaut und an den bisherigen Zug des Kamins angeschlossen, so trifft den Lieferanten und Werkunternehmer eine erhöhte Hinweispflicht zur Eignungsprüfung des Kaminzugs.

2. Der Hinweis, der Besteller solle sich an den Bezirksschornsteinfeger wenden, reicht dazu nicht aus.

3. Wird eine Versottung und die Gefahr einer erheblichen Durchfeuchtung vom Werkunternehmer erkannt und ein entsprechender Hinweis unterlassen, so führt dies zum Schadensersatzanspruch des Bestellers aus pVV sowie aus § 823 BGB.

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IBRRS 2005, 2196
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Haftung des Bauunternehmers für mangelhaften Bodenbelag

OLG Celle, Urteil vom 26.08.2004 - 6 U 32/04

Schuldet der Werkunternehmer Lieferung und Einbau eines Bodenbelages für eine Industriehalle und erweist sich dieser später auf Grund zu geringer Dicke als für industrielle Anlagen ungeeignet und damit mangelhaft, so kann sich der Unternehmer nicht darauf berufen, vom Auftraggeber keine Angaben zur genaueren Verwendung der Halle erhalten zu haben, weil es insoweit nur darauf ankommt, ob der Unternehmer generell Bodenbelag zur wohnlichen oder industriellen Nutzung schuldet.

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IBRRS 2005, 2045
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Prüfungspflicht bzgl. Klebereignung beim Fußbodenkauf?

OLG Frankfurt, Urteil vom 31.03.2005 - 26 U 67/04

Den Verkäufer eines Fußbodenbelages trifft in der Regel keine eigene Überprüfungspflicht hinsichtlich der Eignung bestimmter Kleber. Er kann sich bei einer Beratung seinen Käufer auf entsprechende Empfehlungen der Kleberhersteller verlassen, es sei denn, es ergeben sich Anhaltspunkte, dass diese Empfehlungen unzutreffend sein könnten.*)

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IBRRS 2005, 1670
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Eigenhaftung des Angestellten für Bestellungen?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2005 - 19 U 113/04

Wer als Vertreter eines Unternehmers Material zur Lieferung gegen Rechnung bestellt und dabei über den Zahlungswillen des Bestellers täuscht, haftet dem Lieferanten persönlich aus unerlaubter Handlung.

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IBRRS 2005, 1651
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Deckungsschutz für Produkthaftungsansprüche

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2005 - 7 U 209/04

Schadensereignis im Sinne der Betriebshaftpflicht ist die nicht vertragsgemäße Lieferung der bestellten Ware und nicht der Abschluss des später schlecht erfüllten Vertrages.*)

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IBRRS 2005, 1528
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Preisanpassungsklausel aufgrund des Transparenzgebots unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 13.01.2005 - 2 U 134/04

Eine in AGB enthaltene Preisanpassungsklausel für die Belieferung mit Flüssiggas ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam, wenn sie dem Lieferanten das Recht einräumt, den Gaspreis unter nach Grund und Höhe der Anpassung nicht konkret voraussehbaren und nicht nachvollzeihbaren Voraussetzungen zu ändern. Eine Klausel, die - u.a. - eine Anpassung bei Änderung des "Gestehungspreises" für den Lieferanten eröffnet, entbehrt der notwendigen klaren Beschreibung der für die Anpassung relevanten Bezugsgröße.*)

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IBRRS 2005, 1363
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Umwelt - Baufirma haftet für ausgelaufenes Bitumen!

VG Neustadt, Urteil vom 14.03.2005 - 3 K 1521/04

1. Soweit sich die von einer Anlage ausgehende Gefahr für ein Gewässer bereits verwirklicht hat, unterfallen auch die zur Beseitigung des Schadens erforderlichen Maßnahmen dem Anwendungsbereich des § 94 Abs. 1 Satz 2 LWG-RP.

2. Werden durch einen unbekannten Dritten die Ventile eines Tankes geöffnet, der sich auf einer Baustelle befindet, und gelangen hierdurch gefährliche Stoffe in einen Bach, so darf die zuständige Wasserbehörde sofort selbst Sanierungsmaßnahmen einleiten – ohne zuvor mögliche Zustandsstörer zu informieren oder zu beauftragen.

3. Sowohl der Eigentümer des Tankes sowie auch die Baufirma als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt über den Tank sind als Zustandsstörer für die Kosten der Sanierungsmaßnahme heranzuziehen.

4. Beide können als Gesamtschuldner haften. Die Baufirma als Inhaberin der tatsächlichen Gewalt ist nicht primär heranzuziehen, weil nur auf der Ebene der Gefahrenabwehr (Primärebene) es darum geht, wer am effektivsten die Gefahr abwehren kann, was regelmäßig der Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist. Auf der Ebene der Kosten (Sekundärebene) spielt der Gedanke der Effektivität der Gefahrenabwehr jedoch keine Rolle mehr.

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IBRRS 2005, 0594
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Beratungs - und Aufklärungspflicht des Werkunternehmers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2004 - 4 U 146/04-28

1. Beim Werkvertrag können auch ohne ausdrückliche Abrede den Unternehmer ausnahmsweise Aufklärungs- und Beratungspflichten dahin treffen, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht.

2. Der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt nicht, wenn den Unternehmer eine eigenständige Beratungspflicht trifft.

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IBRRS 2005, 0583
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

OLG Bremen, Urteil vom 11.02.2004 - 1 U 68/03

1. Werden gegenüber einem Unternehmer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet, genügt für deren Einbeziehung in den Vertrag jede auch stillschweigende Willensübereinstimmung der Vertragsparteien. Ausreichend ist insoweit, dass der Verwender erkennbar auf seine AGB verweist und der unternehmerische Vertragspartner deren Geltung nicht widerspricht.*)

2. Eine ausdrückliche Einbeziehung der AGB ist auch dann wirksam, wenn eine Vertragspartei auf die Geltung ihrer im Internet unter einer bestimmten Adresse abrufbaren AGB hinweist und der andere (Unternehmer-)Vertragspartner sich weder an der angegebenen Internetadresse über den Inhalt der AGB informiert noch die Übersendung der AGB in Schriftform anfordert.*)

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IBRRS 2005, 0580
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
AGB oder Individualvereinbarungen?

OLG Bremen, Urteil vom 10.06.2004 - 2 U 97/03

1. Wird eine Fräsmaschine bestellt, die auf nicht weniger als 11 schreibmaschinebeschrifteten Seiten ins Einzelne gehend erläutert ist und umfasst das gesamte Vertragswerk etwa 50 Seiten, so liegt regelmäßig kein den Regelungen des AGB-Gesetzes (jetzt: §§ 305 bis 310 BGB) unterfallender Formularvertrag vor.*)

2. Wird eine nach den Bedürfnissen des Bestellers gefertigte Fräsmaschine von einem Frachtführer, den der Besteller beauftragt hat, vom Betrieb des Herstellers zu demjenigen des Bestellers befördert und stürzt die Maschine in einer zwischen den Parteien streitigen Weise vor Aufstellung im Betrieb des Bestellers, so muss einem Beweisantritt, nachfolgend erkennbar gewordene Mängel der Maschine seien auf diesen Sturz zurückzuführen, jedenfalls dann nicht nachgegangen werden, wenn bereits ein selbständiges Beweisverfahren auf Antrag des Herstellers stattgefunden hat, der Sturz im Juli 1995 geschah, die Maschine vom Besteller im Juli 1996 stillgelegt und während des Rechtsstreits vom Besteller an einen Dritten veräußert worden ist.*)

3. Hat der Beklagte gegenüber einem Klaganspruch, der sich aus mehreren Teilforderungen zusammensetzt, die Einrede der Verjährung erhoben, so kann ein Zwischenurteil über den Grund nur ergehen, wenn diese Einrede in Bezug auf sämtliche Teile des geltend gemachten Anspruchs für nicht durchgreifend angesehen wird.*)

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IBRRS 2005, 0550
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Welche Fassung der VOB/B ist Vertragsgrundlage?

OLG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 18 U 120/01

1. Zur in Bauverträgen üblichen Formulierung, dass Vertragsbestandteil die VOB/B neuester Fassung sei.

2. Wenn der Auftraggeber die Auskleidung eines Trinkwasserhochbehälters ausdrücklich mit dem Material "Vandex" ausgeschrieben hat, der Unternehmer aber, ohne den Auftraggeber zu fragen, das Material "Sakret" verwendet, kann der Auftraggeber die Leistung als auftraglos gemäß § 2 Nr. 8 VOB/B zurückweisen und deren Beseitigung verlangen.




IBRRS 2005, 0206
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verfahrensrecht - Dachziegelkauf für Bauernhof: Verbrauchersache?

EuGH, Urteil vom 20.01.2005 - Rs. C-464/01

Die Zuständigkeitsvorschriften des EuGVÜ sind wie folgt auszulegen:

- Eine Person, die einen Vertrag abgeschlossen hat, der sich auf einen Gegenstand bezieht, der für einen teils beruflich-gewerblichen, teils nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zuzurechnenden Zweck bestimmt ist, kann sich nicht auf die speziellen Zuständigkeitsvorschriften der Artikel 13 bis 15 EuGVÜ berufen, es sei denn, der beruflich-gewerbliche Zweck ist derart nebensächlich, dass er im Gesamtzusammenhang des betreffenden Geschäftes nur eine ganz untergeordnete Rolle spielt, wobei die Tatsache, dass der nicht beruflich-gewerbliche Zweck überwiegt, ohne Bedeutung ist;

- es ist Sache des angerufenen Gerichts, zu entscheiden, ob der betreffende Vertrag abgeschlossen wurde, um in nicht ganz untergeordnetem Maße Bedürfnisse zu decken, die der beruflich-gewerblichen Tätigkeit des Betroffenen zuzurechnen sind, oder ob im Gegenteil der beruflich-gewerbliche Zweck nur eine unbedeutende Rolle spielte;

- hierbei hat dieses Gericht sämtliche tatsächlichen Umstände zu berücksichtigen, die sich objektiv aus den Akten ergeben; nicht zu berücksichtigen sind jedoch Umstände oder Merkmale, die für den Vertragspartner der Person, die sich auf die Verbrauchereigenschaft beruft, erkennbar waren, es sei denn, diese hat sich so verhalten, dass ihr Vertragspartner zu Recht den Eindruck gewinnen konnte, sie handele zu beruflich-gewerblichen Zwecken.*)

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Online seit 2004

IBRRS 2004, 3859
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Ist Kalkstein für eine "Marmorfassade" ein Sachmangel?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2004 - 3 U 5/04

Ist Gegenstand des Kaufvertrages ein Kaminbausatz mit einer "Marmorfassade" und wird ein Kamin aus einem polierfähigen Kalkstein geliefert, so liegt auch dann aus der maßgeblichen Sicht des Endverbrauchers ein Sachmangel vor, wenn im Handelsverkehr der Begriff Marmor auch für Kalksteine verwendet wird.*)

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IBRRS 2004, 3660
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Planungsfehler oder nur ein bisschen Werbung?

OLG Koblenz, Urteil vom 21.11.2003 - 8 U 548/03

Ein Bauprodukthersteller, der in seinen technischen Merkblättern präzise Angaben zur Erhöhung von Trittschall- und Wärmeschutz macht, weiter mit einer Verlängerung der Verjährungsfrist wirbt und vollständige konkrete Planungen mit Blanko-Leistungsverzeichnis aufgrund einer Beratung durch Mitarbeiter zur Verfügung stellt, geht ein Planungs-/Beratungsverhältnis mit dem Bauherrn ein. Er haftet dementsprechend für Fehler.

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IBRRS 2004, 3571
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Teilabtretung der Werklohnforderung an Baustofflieferanten

KG, Urteil vom 30.08.2004 - 24 U 295/02

1. Zur Wirksamkeit eines verlängerten Eigentumsvorbehalts zu Gunsten eines Baustofflieferanten gegenüber einem nachträglich vereinbarten Abtretungsverbot zwischen den Bauvertragsparteien.

2. Leistet ein Schuldner in Unkenntnis einer im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts erfolgten Teilabtretung seinerseits nur einen Teilbetrag an den bisherigen Gläubiger, steht ihm nach der Kenntniserlangung von der Teilabtretung ein nachtägliches Tilgungsbestimmungsrecht entsprechend § 366 Abs. 1 BGB zu.*)

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IBRRS 2004, 3242
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Unangemessene Benachteiligung durch 10-jährige Bierbezugsverpflichtung?

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von 10 Jahren benachteiligt den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen i.S. des § 9 Abs. 1 AGBG.*)

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IBRRS 2004, 3225
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verstoß gegen Herstellervorschriften: Mangel!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004 - 7 U 23/99

1. Wenn es in einem Angebot heißt "nach Werkvorschrift des Herstellers ausführen", kann es sich um eine zugesicherte Eigenschaft und nicht nur um eine Produktbeschreibung handeln.*)

2. Einem Auftraggeber kann mit dem Argument, dass das Werk funktionstauglich sei, nicht zugemutet werden, auf eine zugesichert Technik (Leistung entsprechend Herstellerangaben) zu verzichten; er trägt nicht das Risiko der technischen Fehlbeurteilung.*)

3. Ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik begründet die Mangelbehaftetheit des Werks auch dann, wenn das Werk funktionstauglich ist. Eine derartige Werkleistung birgt das Risiken eines Schadens in sich. Für die Schadenswahrscheinlichkeit reicht es aus, dass die Verarbeitung entgegen den Herstellerangaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet.*)

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IBRRS 2004, 2924
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Einvernehmliche Friständerung durch Erweiterung der Basisversion?

BGH, Urteil vom 24.11.1998 - X ZR 21/96

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2876
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Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Schuldrechtsreform: Welche Nacherfüllung des Verkäufers?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.09.2004 - 12 U 144/04

1. Beim Kauf von zum Einbau bestimmten Materialien zählen zu den Aufwendungen im Sinne von § 439 Abs. 2 BGB auch die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Kaufsache und die Einbaukosten im Rahmen der Nacherfüllung.*)

2. Die Unverhältnismäßigkeit der Kosten im Sinne von § 439 Abs. 3 BGB richtet sich nicht nach dem Verhältnis der Nacherfüllungskosten zum Kaufpreis, sondern ihrem Verhältnis zu der durch die Nacherfüllung für den Käufer zu erzielenden Werterhöhung.*)

3. Der bloße Hinweis, Zwischenhändler zu sein, den regelmäßig keine Untersuchungspflicht trifft, genügt im Rahmen der Verschuldenshaftung nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, um der dem Verkäufer obliegenden Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines Verschuldens nachzukommen.*)




IBRRS 2004, 0984
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Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Arglist: Haftung des Auftragnehmers für falsche Baustoffe

LG Hamburg, Urteil vom 25.02.2004 - 417 O 92/02

Verbaut der Auftragnehmer ohne Mitteilung an den Auftraggeber andere als die vereinbarten Baustoffe, handelt er arglistig, wenn nicht feststeht, dass die eingebauten Materialien mit den vereinbarten Baustoffen gleichwertig sind.

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IBRRS 2004, 0361
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Lieferung mangelhafter Bauteile

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2003 - 4 U 170/02

1. Zur Verjährung von Ansprüchen aus der Betriebshaftpflichtversicherung, wenn die Versicherungsnehmerin wegen der Lieferung mangelhafter Bauteile in Anspruch genommen wird

a) durch ihren Abnehmer, der seine Ansprüche daraus herleitet, dass er seinen Kunden für Mangelfolgeschäden an seinen Werkleistungen Schadensersatz durch erneute Erbringung seiner Werkleistungen leisten musste,

b) durch den Haftpflichtversicherer des Abnehmers, der nach § 67 VVG im Zuge eines Vergleichs mit dem Montageversicherer der Werkleistungsempfänger deren Produkthaftungsansprüche gegen die Versicherungsnehmerin erworben hat.*)

2. Zur Leistungsfreiheit des Versicherers aus einer Betriebshaftpflichtversicherung für den Handel mit Spezialstahl "ausschließlich als Streckengeschäft" wegen Verletzung der Obliegenheit zur unverzüglichen Anzeige jedes Versicherungsfalles, wenn die in Deutschland ansässige Versicherungsnehmerin die von einem verbundenen Herstellerwerk im Ausland produzierten Bauteile im Streckengeschäft an ihren Abnehmer geliefert hat und auch die Rechnungsstellung durch das Herstellerwerk erfolgte.*)

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