Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
179 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 0189
LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2003 - 7 O 42/03
Wird in einem Bauvertrag vereinbart, dass die VOB/B in ihrer derzeit gültigen Fassung Vertragsgrundlage ist, und beide Vertragsparteien besitzen den Text, reicht eine solche Bezugnahme auf die VOB/B zu deren Einbeziehung aus, wenn Vertragspartner des Verwenders ein auf dem Bausektor tätiges Unternehmen ist. Bei einem solchen Unternehmen kann davon ausgegangen werden, dass es den Inhalt der VOB/B kennt.

Online seit 2003
IBRRS 2003, 2969
BGH, Urteil vom 22.09.2003 - II ZR 172/01
Der Erwerber einer Sache nimmt grob fahrlässig im Sinne von § 366 Abs. 1 HGB die Verfügungsbefugnis des Veräußerers an, wenn er nach den Umständen mit einem verlängerten Eigentumsvorbehalt des Vorlieferanten rechnen muß und weiß, daß die für die Verfügungsbefugnis im Rahmen eines solchen Eigentumsvorbehalts konstitutive Vorausabtretung deswegen ins Leere geht, weil er selbst seine Leistung bereits im voraus an seinen abtretungspflichtigen Vertragspartner erbracht hat.*)

IBRRS 2003, 1614

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2003 - 17 U 71/02
1. Die Gewährleistungsübernahme des Herstellers gegenüber einem Käufer in der Lieferkette begründet ein selbstständiges Vertragsverhältnis, dessen Inhalt durch Auslegung zu ermitteln ist.*)
2. Ein eigenständiges Garantieversprechen, das die Übernahme der Gewähr für einen über die Vertragsmäßigkeit des Werkes hinausgehenden, noch von anderen Faktoren abhängigen wirtschaftlichen Erfolg voraussetzt, kann nur in Ausnahmefällen angenommen werden.*)
3. Ergibt die Auslegung der Gewährleistungszusage, dass der Hersteller für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften eine fünfjährige Einstandspflicht übernimmt, ist auf die verlängerte Haftung die kurze Verjährungsfrist des § 477 a.F. BGB entsprechend anzuwenden, jedoch mit der Maßgabe, dass die sechsmonatige Verjährung erst ab Entdeckung des Mangels beginnt.*)

IBRRS 2003, 1517

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2003 - 3 U 4/99
1. Werden Ansprüche wegen gesundheitlicher Schäden infolge Einwirkung chemischer Ausdünstungen (hier: Holzschutzmittel) geltend gemacht, so trägt der Geschädigte die Beweislast dafür, dass sein Schaden durch einen objektiven Mangel des Produkts ausgelöst worden ist.*)
2. Dazu gehört der Nachweis, dass die Giftstoffkonzentration in der Raumluft des mit Holzschutzmittel behandelten Hauses über den vom Bundesgesundheitsamt für zulässig erachteten Grenzwerten lag.*)

IBRRS 2003, 1206

OLG Koblenz, Urteil vom 24.04.2003 - 5 U 1089/02
1. Der Hersteller und Lieferant von Baustoffen ist verpflichtet, die Ware derart zu sichern, dass ihr Transport zur Baustelle niemanden gefährdet.
2. Die Lieferung eines quaderförmigen Steinpaketes erfordert jedoch nicht dessen vollflächige Einschweißung in eine Folie oder die Umreifung des Steinquaders mit mehreren Stahlbändern.
3. Mit der Übergabe der gesicherten Ware im Verarbeitungsbereich der Baustelle endet die Verantwortlichkeit des Baustofflieferanten. Kommt es beim Weitertransport des Steinquaders durch den Bauherrn zu einem Unfall, dessen Ursache unaufklärbar ist (hier: Platzen der Stahlumreifung der obersten Steinschicht), haftet der Baustofflieferant dafür nicht.
IBRRS 2003, 0895

OLG Celle, Urteil vom 07.11.2001 - 9 U 162/01
1. Gibt sich der Vertreiber eines Produktes im Produktbeschreibungsblatt als dessen Hersteller aus, haftet er als sogenannter Quasi-Hersteller für dessen Fehlerfreiheit.
2. Der Hersteller von Unterspannbahnen, die üblicherweise über mehrere Monate als Noteindeckung verwendet werden, haftet, wenn sein Produkt den Witterungseinflüssen ausnahmsweise nicht standhält, für die dadurch verursachten Schäden am Bauwerk des Verwenders.

IBRRS 2003, 0894

OLG Celle, Urteil vom 30.01.2002 - 7 U 89/97
1. Der Architekt haftet trotz eines verbindlich vorgegebenen Kostenrahmens nicht für Bausummenüberschreitungen, soweit die Kostensteigerungen zum Beispiel auf einem späteren Baubeginn, auf vom Bauherrn selbst ausgeführten Arbeiten oder auf von diesem gewollten Umplanungen beruhen.
2. Eine Bausummen- oder Baukostengarantie des Architekten kann nur ganz ausnahmsweise angenommen werden. Nicht einmal die Zusage des Architekten, für den Fall der Überschreitung einer Kostengrenzen die Mehrkosten selbst zu tragen, kann ohne weiteres als Garantie verstanden werden.
IBRRS 2003, 0893

BGH, Urteil vom 04.02.2003 - XI ZR 117/02
a) Ein Garantieindossament kann außerhalb der Indossamentenkette stehen; es unterbricht nicht den Zusammenhang der Indossamentenreihe.*)
b) Ein Garantieindossant kann nach Einlösung des Wechsels den Aussteller nicht in Regreß nehmen, wenn der Garantieindossant neben dem Akzeptanten zur Einlösung des Wechsels verpflichtet sein sollte.*)

IBRRS 2003, 0572

LG Köln, Urteil vom 28.11.2002 - 7 O 144/01
Wer Hausmüllverbrennungs-Asche zum Einsatz im Hochbau ohne ausreichende Erprobung zur Verfügung stellt, obwohl das Material nach einschlägigen Merkblättern nur für die Verwendung im Straßenoberbau unbedenklich ist, handelt arglistig.

IBRRS 2003, 0549

OLG Hamm, Urteil vom 29.11.2002 - 11 U 92/02
Bei einer Falschlieferung beschränkt sich die Genehmigungsfiktion nach § 378 HGB auf die Ware und führt nicht zu einer Änderung des Preises.

IBRRS 2003, 0390

OLG Celle, Urteil vom 29.01.2003 - 9 U 176/02
Hat ein Betonhersteller auf dem Lieferschein deutlich auf die bei der Verarbeitung von Frischbeton drohenden Gesundheitsgefahren hingewiesen, so kann ein Heimwerker kein Schmerzensgeld für Verletzungen, die er sich bei der Verarbeitung des Frischbetons zugezogen hat, verlangen.

Online seit 2002
IBRRS 2002, 2142
OLG Köln, Urteil vom 19.07.2001 - 12 U 210/00
Wird der Unternehmer angewiesen, Entwässerungsrohre zu verlegen, für die es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt und wofür die erforderliche statische Berechnung fehlt, besteht keine Hinweispflicht, sofern auf Seiten des Auftraggebers ein fachkundiger Ingenieur mitwirkt.

IBRRS 2002, 2141

OLG Celle, Urteil vom 29.12.2000 - 7 U 249/96
Wird für eine funktional ausgeschriebene Schmutzwasserkanalisation der Baugrund mit Bodenklasse 3 bis 5 angegeben, muss der Unternehmer auch eine Tonlinse einkalkulieren.

IBRRS 2002, 2109

OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.

IBRRS 2002, 1343

OLG Oldenburg, Urteil vom 11.10.2000 - 2 U 172/00
Der Hersteller eines von ihm u.a. als Haftbrücke für ein dreischichtiges Fensterbeschichtungssystem vorgesehenen und vertriebenen, aber nicht geeigneten Grundierungsmittels haftet dem Hersteller von Fenstern, der dieses Mittel bestimmungsgemäß verwendet und die behandelten Fenster sodann bei seinem Auftraggeber eingebaut hat, außerhalb der Vorschriften des ProdHaftG wegen Eigentumsverletzung deliktisch unter dem Gesichtspunkt des "weiterfressenden Fehlers" auf Schadensersatz, wenn in der Folgezeit die beiden oberen Schichten des insgesamt hergestellten Systems (Fenstervorlack und Fensterdecklack) wegen der Untauglichkeit des Grundierungsmittels vorzeitig funktionslos werden und sogar die Zerstörung des gesamten Endprodukts durch Holzschäden droht*)

IBRRS 2002, 1067

OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2002 - 19 U 141/01
Die Lieferung von Profilen für die Herstellung von Kunststofffenstern und -türen unterliegt dem Kaufrecht, nicht dem Werkvertragsrecht.

IBRRS 2002, 0719

OLG Celle, Beschluss vom 18.04.2002 - 2 W 16/02
1.) Aufgrund der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Vorschriften des Zivilprozess-Reformgesetzes 2001 ist auch im konkursrechtlichen Beschwerdeverfahren eine sofortige weitere Beschwerde nach §§ 73 Abs. 3 KO, 568 ZPO a. F. nicht mehr statthaft; in Betracht kommt vielmehr nur noch ein Rechtsbeschwerdeverfahren nach den §§ 574 ff. ZPO n. F., dessen Zulässigkeit von der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht abhängig ist.*)
2.) Art. 103 EGInsO bestimmt zwar für die Übergangszeit, dass auf Konkursverfahren, bei denen der Antrag vor dem 1. Januar 1999 gestellt worden ist, weiterhin die Vorschriften der Konkursordnung anzuwenden sind, dies bedeutet aber nicht, dass auch die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, die nicht speziell auf das Konkursverfahren zugeschnitten sind, in der am 31. Dezember 1998 gültigen Fassung anzuwenden sind.*)
3.) Außerordentliche Beschwerden werden greifbarer Gesetzwidrigkeit zu den Oberlandesgerichten gegen Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte in den ZPO-Vorschriften unterliegenden Beschwerdeverfahren sind nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes 2001 generell unstatthaft, weil es eine Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Entscheidungen über Beschwerdeentscheidungen der Landgerichte nicht mehr gibt; die Verletzung elementarer Verfahrensgrundrechte kann nur noch im Weg der Selbstkorrektur der Beschwerdegerichte oder der Verfassungsbeschwerde durchgeführt werden.*)

IBRRS 2002, 0708

OLG Naumburg, Beschluss vom 07.05.2002 - 1 Verg 19/01
1.) Pfennigpreise sind grundsätzlich zulässig. Jedoch führt die Besorgnis einer nicht qualitätsgerechten Ausführung und Gewährleistung bei gewichtigen Positionen zum Ausschluss des Bieters.
2.) Die Vergabestelle kann trotz vorbehaltloser Ausfüllung des Angebots zu dem Schluss kommen, dass der Bieter sich vertragswidrig verhalten wird, wenn dessen vorgelegte interne Kalkulation entsprechende Rückschlüsse zulässt.
IBRRS 2002, 0579

AG Arnstadt, Urteil vom 21.02.2002 - 23 C 427/01
1. Ein Baustromvertrag zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer ist kein Garantievertrag.
2. Gegenansprüche aufgrund von Stromausfällen können sich dann ergeben, wenn der Generalunternehmer keine Voraussetzungen schafft oder dem Subunternehmer keine Möglichkeit lässt, die Ursache hierfür schnellstmöglich zu beseitigen.

IBRRS 2002, 0233

BGH, Urteil vom 12.12.2001 - X ZR 192/00
Die Schaltung einer Anrufweiterleitung, bei der Telefonanrufe, die auf dem Apparat eines tatsächlich oder nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Mitarbeiter eingehen, an einem anderen Telefonapparat entgegengenommen werden, bewirkt, daß der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter - unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen - im Zweifel nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt gilt, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen.*)
IBRRS 2002, 0054

OLG Jena, Urteil vom 09.11.2000 - 1 U 399/00
Heißt es im Lieferauftrag für Fenster und Türen, dass die Maße am Bau zu überprüfen sind, bleibt die Verantwortung für das richtige Maßnehmen auch dann beim Hersteller/Lieferanten, wenn der Auftraggeber an dem Aufmaß teilnimmt und die Auftragsbestätigung mit zum Teil falschen Maßen widerspruchslos hinnimmt.

IBRRS 2000, 0954

BGH, Urteil vom 05.12.1989 - VI ZR 335/88
a) Die von der GmbH zum Schutz absoluter Rechtsgüter zu beachtenden Pflichten können auch ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen Aufgaben treffen und bei Verletzung dieser Pflichten seine deliktische Eigenhaftung auslösen Ergänzung zum BGH-Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73 = NJW 1974, 1371, 1372.
b) Zur Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt ihrer Lieferanten mit einem Abtretungsverbot ihrer Auftraggeber entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.

IBRRS 2000, 0884

BGH, Urteil vom 12.12.2000 - VI ZR 242/99
Zur Frage einer Eigentumsverletzung, wenn ein mit nicht raumbeständiger Schlacke aufgefülltes Grundstück vom Erwerber bebaut wird und die Bauwerke durch die Ausdehnung der Schlacke beschädigt werden.

IBRRS 2000, 0865

BGH, Urteil vom 09.11.2000 - VII ZR 82/99
1. Der Unternehmer ist auch dann berechtigt, Sicherung in Höhe des gesamten Werklohns zu fordern, wenn er mit dem Besteller Raten- oder Abschlagszahlung vereinbart hat.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, Sicherung für den Teil des Werklohns zu fordern, der bereits erbrachten Leistungen zuzuordnen ist.
3. Solange der Unternehmer bereit und in der Lage ist, Mängel zu beseitigen, hat er vor Abnahme ein grundsätzlich schützenswertes Interesse an der Absicherung seines nach Mängelbeseitigung durchsetzbaren Vergütungsanspruchs.
4. Aus einer Garantie oder einem Zahlungsversprechen im Sinne des § 648 a Abs. 2 BGB muß sich ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Unternehmers gegen das Kreditinstitut oder den Kreditversicherer ergeben.
5. Der Besteller kann verpflichtet sein, auf ein überhöhtes Sicherungsverlangen die nach § 648 a BGB forderbare Sicherheit zu leisten, wenn deren Höhe für ihn feststellbar ist.
IBRRS 2000, 0850

BGH, Urteil vom 11.03.1999 - III ZR 292/97
Schadensersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.*)

IBRRS 2000, 0699

BGH, Urteil vom 02.02.1999 - VI ZR 392/97
Darlegungs- und Beweislast des Herstellers eines Produkts bei Schädigung eines Verwenders
Wird bei bestimmungsgemäßer Verwendung eines Erzeugnisses (hier: Torfsubstrat) eine Sache dadurch beschädigt, daß das Produkt fehlerhaft hergestellt war, so muß der Hersteller beweisen, daß ihm hinsichtlich des Mangels keine objektive Pflichtwidrigkeit oder kein Verschulden zur Last fällt.

IBRRS 2000, 0501

BGH, Urteil vom 11.06.1996 - VI ZR 202/95
Steht fest, daß ein objektiver Mangel eines Produkts zu einer Eigentumsverletzung geführt hat, ist der Geschädigte nicht nur von dem Beweis des Verschuldens, sondern auch von dem Beweis der objektiven Pflichtwidrigkeit des Herstellers entlastet.

IBRRS 2000, 0240

BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr.; zuletzt Urt. v. 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91, NJW 1992, 2016 unter II 1 a).*)
b) Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (Anschluß an BGHZ 89, 363, 368 f; Urt. v. 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter III 2 b).*)

IBRRS 2000, 0076

BGH, Urteil vom 09.07.1990 - II ZR 10/90
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Abtretungsverbot
Verwendet ein Bauunternehmer, der wegen seiner Werklohnforderung mit dem Bauherrn ein Abtretungsverbot vereinbart hat, Baustoffe, die er unter verlängertem Eigentumsvorbehalt bezogen hat, so haftet der Bauherr, wenn er lediglich den Einbau des Materials duldet, dem Baustofflieferanten unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt (Bestätigung von BGHZ 56, 228).

OLG Düsseldorf, vom 13.12.1988 - 4 U 29/88
(Leitsatz: siehe Volltext)