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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 3323
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 4 Nr. 7 VOB/B sanktioniert auch geringfügige Mängel!

KG, Urteil vom 06.05.2004 - 10 U 62/03

§ 4 Nr. 7 VOB/B kennt keine Erheblichkeitsschwelle, wonach etwa geringfügige Mängel bis zur Abnahme hinzunehmen wären.

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IBRRS 2005, 3321
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlendes Schiedsgutachten: Klage derzeit nicht fällig!

KG, Urteil vom 24.09.2004 - 7 U 228/03

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages, dass bei Meinungsverschiedenheiten über das Vorliegen von Mängeln ein Sachverständiger die erforderlichen Feststellungen mit bindender Wirkung treffen soll, liegt eine Schiedsgutachtervereinbarung vor.

2. Wendet der Auftraggeber im Vergütungsprozess des Auftragnehmers Mängel ein, ohne dass das vereinbarte Schiedsgutachterverfahren durchlaufen wurde, ist die Klage als derzeit nicht fällig abzuweisen.

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IBRRS 2005, 3319
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Bitumendickbeschichtung: Entbehrlichkeit d. Mangelbeseitigungsfrist

OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 13 U 19/04

Führt der Bauunternehmer eine Kellerabdichtung mit Bitumendickbeschichtung bereits nicht in der vertraglich geschuldeten Weise aus und sind auch seine Nachbesserungsversuche gravierend mangelhaft, dann ist dem Bauherrn eine (weitere) Fristsetzung zur Mangelbeseitigung nicht zumutbar.

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IBRRS 2005, 3317
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer trägt die Beweislast für den Umfang seiner Leistung!

KG, Urteil vom 03.09.2004 - 21 U 174/01

1. Verlangt ein Auftragnehmer Vergütung aus einem Werkvertrag, hat er darzulegen und zu beweisen, in welchem Umfang er die geschuldeten Leistungen erbracht hat.

2. Das werkvertragliche Gewährleistungsrecht findet erst Anwendung, wenn eine Abnahme vorliegt und die Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit zu einer Minderung bzw. einer Aufhebung des Wertes oder der Tauglichkeit des Werkes führt.

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IBRRS 2005, 3311
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht auf öffentlich-rechtliche Vertretungsvorschriften

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 34/04

1. Gerichtliche Hinweise, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen.*)

2. Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine oder pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.

3. Verletzt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bei Abschluss eines Bauvertrages ihre vorvertragliche Pflicht, weil sie nicht auf das Erfordernis der Gesamtvertretung hinweist, kann der dem Vertragspartner zustehende Anspruch auf Ersatz Vertrauensschadens die Höhe des Werklohns erreichen.*)




IBRRS 2005, 3298
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustofflieferung - Zustandekommen eines Werklieferungsvertrags

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2005 - 1 U 515/04

Auftragserteilung durch Rückübersendung eines vom Unternehmer erstellten Angebots.*)

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IBRRS 2005, 3297
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährungshemmung nur bei förmlicher Zustellung

LG Darmstadt, Urteil vom 12.09.2005 - 22 O 90/05

Hat der Auftraggeber zur Feststellung von Mängeln ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, so hat dieses Verfahren, wenn dem Auftragnehmer die Antragsschrift nicht förmlich zugestellt wurde, den Ablauf der Verjährung der Mängelansprüche nicht gehemmt. Der Auftragnehmer kann die Einrede der Verjährung erfolgreich erheben.

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IBRRS 2005, 3293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch verjährt: RA muss Mandanten von Klage abhalten!

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2005 - 3 U 83/05

1. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinen Mandanten, der die gerichtliche Geltendmachung eines verjährten Anspruchs begehrt, von der Rechtsverfolgung abzuhalten.*)

2. An einem Verschulden des Anwalts fehlt es auch nicht deshalb, weil ein Kollegialgericht seiner Auffassung (hier: durch Anordnung einer Beweisaufnahme) zunächst und zu Unrecht folgt.*)

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IBRRS 2005, 3789
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB-Einbeziehung durch Abdruck auf der Rückseite von kfm. Bestätigungsschreiben?

LG Münster, Urteil vom 28.09.2005 - 16 O 27/03

Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedarf einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung. An einer solchen fehlt es, wenn die AGB erstmals auf der Rückseite eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens abgedruckt sind und die Vorderseite keinen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die AGB enthält.

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IBRRS 2005, 3279
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Streitigkeiten über Nachträge: Arbeitseinstellung unzulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2005 - 21 U 1783/03

1. Meinungsverschiedenheiten über dem Grunde nach beauftragte Nachträge berechtigen den Auftragnehmer nicht dazu, seine Arbeiten einzustellen.

2. Ein Auftragnehmer kann für Nachträge keine Sicherheitsleistung gemäß § 648a BGB verlangen, wenn es hierüber noch keine Preisvereinbarung gibt, die Grundlage für eine derartige Sicherheitsleistung sein könnte.

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IBRRS 2005, 3278
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erneut: § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist unwirksam!

OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2005 - 10 U 11/05

Ist der Auftragnehmer "Verwender" der VOB/B und werden durch die weiteren Vertragsbedingungen Abweichungen von der VOB/B vereinbart, so dass eine Inhaltskontrolle sämtlicher VOB/B-Regelungen erfolgt (BGH, IBR 2004, 179), ist § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B unwirksam, weil diese Regelung den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.




IBRRS 2005, 3276
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik
Ablehnung der Nachbesserung wegen Unverhältnismäßigkeit

OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2005 - 17 U 82/04

Sind Straßenbahngleise mit einer geringeren als der vereinbarten Einfederungstiefe verlegt (hier: 0,5 mm statt 1,2 mm) und führt dies zu für die Anwohner nachteiligen Körperschallemissionen, die mit der Vereinbarung der Einbindetiefe gerade vermieden werden sollten, so kann der Auftraggeber Nachbesserung im Wege der Neuherstellung verlangen. Auch wenn die Kosten dafür höher sind als die der ursprünglichen Herstellung, kann der Auftragnehmer dem nicht den Einwand der Unverhältnismäßigkeit entgegenhalten.

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IBRRS 2005, 3271
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.10.2005 - 4 U 151/04

1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers kommt im Hinblick auf die eindeutige Verhaltensregelung in § 18 Nr. 4 VOB/B nur ganz ausnahmsweise in Betracht.

2. Die tatsächliche Unsicherheit über eine außergerichtliche Einigung mit dem Auftraggeber über Grund und Höhe eines Mehrvergütungsanspruchs rechtfertigt keine Einstellung der Arbeit.

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IBRRS 2005, 3270
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inhaltsgleiche Ersetzung unwirksamer Klauseln zulässig?

BGH, Urteil vom 12.10.2005 - IV ZR 162/03

1. § 172 Abs. 2 VVG ist auch auf die kapitalbildende Lebensversicherung anwendbar.*)

2. Zur Auslegung von § 172 Abs. 2 VVG und zu den Anforderungen an eine wirksame Klauselersetzung im Treuhänderverfahren.*)

3. Die im Treuhänderverfahren durchgeführte Ersetzung der durch die Urteile vom 9. Mai 2001 (BGHZ 147, 354 und 373) wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärten Klauseln in Allgemeinen Bedingungen der Lebensversicherung über die Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme und des Rückkaufswerts, den Stornoabzug und die Verrechnung der Abschlusskosten durch inhaltsgleiche Bestimmungen ist unwirksam. Nach den Maßstäben des § 306 Abs. 2 BGB ergibt sich: Der Stornoabzug entfällt. Die beitragsfreie Versicherungssumme und der Rückkaufswert bei Kündigung dürfen einen Mindestbetrag nicht unterschreiten.*)

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IBRRS 2005, 3241
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Berücksichtigung einer Schlussrechnung im Berufungsverfahren

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - VII ZR 229/03

Eine nach der letzten mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug erstellte Schlussrechnung kann im Berufungsrechtszug nicht auf der Grundlage der §§ 529 Abs. 1, 531 Abs. 2 ZPO unberücksichtigt bleiben (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Oktober 2003 - VII ZR 335/02 = BauR 2004, 115 = ZfBR 2004, 58 = NZBau 2004, 98).*)

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IBRRS 2005, 3228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohn-Anspruchsgrundlage bei Verzögerung durch Vorunternehmer

OLG Jena, Urteil vom 11.10.2005 - 8 U 849/04

1. Dem Auftragnehmer steht gegen den Auftraggeber ein Anspruch auf Preisanpassung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn dieser infolge einer vom Vorunternehmer verursachten Bauzeitverzögerung eine Beschleunigung anordnet.

2. Der Anspruch aus § 642 BGB soll den Unternehmer nur dafür entschädigen, dass er Arbeitskraft und Kapital bereit hält, weil seine zeitlichen Dispositionen durchkreuzt werden; nicht umfasst sind insbesondere entgangener Gewinn und Wagnis. Auszugleichen sind danach nicht die erbrachten bzw. nicht erbrachten Vertragsleistungen, sondern nur die Zeitverluste und das unnötige Bereithalten von Kapazitäten; ein vollständiger Schadenersatz soll zusammengefasst gerade nicht gewährt werden.




IBRRS 2005, 3220
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Abwägung der Verursachungsbeiträge

OLG Koblenz, Urteil vom 03.11.2005 - 5 U 450/05

Zur Abwägung der Verursachungsbeiträge von Bauherr, Architekt und Bauunternehmer, wenn bei Gründungsarbeiten durch Bohrungen die im Erdreich verlegten Leitungen beschädigt werden.

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IBRRS 2005, 3217
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abtretung des Werklohnanspruchs als Sicherheit gemäß § 648a BGB?

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 152/05

Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar.*)

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IBRRS 2005, 3199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ersatzvornahme: Erstattungsanspruch gegen Unternehmer

OLG Celle, Urteil vom 04.11.2004 - 6 U 87/04

1. Ein Auftraggeber ist unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 8 Nr. 3 Abs. 1 u. 2 VOB/B berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zulasten des Unternehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen.

2. Der Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der durch die Ersatzvornahme entstandenen Mehrkosten der Fertigstellung besteht in Höhe der Differenz zwischen der mit dem Auftragnehmer vereinbarten Vergütung für die infolge der Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung und der für diese Leistung erforderlichen tatsächlichen Kosten der Ersatzvornahme und ist unabhängig davon, ob der Auftraggeber die Frist über die Zusendung der Mehrkostenaufstellung nach § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B eingehalten hat.

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IBRRS 2005, 3197
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung nach freier Kündigung für nicht erbrachte Leistungen

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 63/04

1. Ein vereinbartes Skonto kann nach einer freien Kündigung des Auftraggebers nicht von der für nicht erbrachte Leistungen geschuldeten Vergütung als ersparte Aufwendung des Auftragnehmers abgezogen werden.*)

2. Der Auftragnehmer muss nach freier Kündigung des Auftraggebers seine Vergütung für nicht erbrachte Leistungen auf der Grundlage des dafür vereinbarten Preises abzüglich anderweitigen Erwerbs und der Kosten berechnen, die bei Fortführung des Bauvertrages tatsächlich entstanden wären. Entsprechen diese Kosten seiner Kalkulation, kann er diese vortragen.*)

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IBRRS 2005, 3196
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was zählt zur Leistungsbeschreibung?

BGH, Beschluss vom 22.09.2005 - VII ZR 53/05

Wenn ein geotechnischer Bericht nicht ausdrücklich als Teil einer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag aufgeführt ist, kann sich der Bauunternehmer bei der Abgabe eines Pauschalangebots zur Entsorgung von Aushubmaterial nicht auf die in dem Bericht angeführte Masse berufen und deshalb für Mehrmassen keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütung verlangen. (So das OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2004 – 2 U 95/04; der BGH hat hiergegen jedoch erhebliche Bedenken)

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IBRRS 2005, 3195
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreisvertrag: Erhöhung der Pauschalvergütung

OLG Naumburg, Urteil vom 23.12.2004 - 2 U 95/04

1. Ein neuer Preis kann nur im Falle von Mengenabweichungen bei Einheitspreisverträgen und nicht bei Pauschalpreisverträgen verlangt werden.

2. Die Erhöhung einer Pauschalvergütung setzt voraus, dass der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine nicht im Vertrag vorgesehene Leistung gefordert hat, mithin das Leistungsziel geändert wurde.

3. Wenn ein geotechnischer Bericht nicht ausdrücklich als Teil einer Leistungsbeschreibung im Bauvertrag aufgeführt ist, kann sich der Bauunternehmer bei der Abgabe eines Pauschalangebots zur Entsorgung von Aushubmaterial nicht auf die in dem Bericht angeführte Masse berufen und deshalb für Mehrmassen keine über den Pauschalpreis hinausgehende Vergütung verlangen.

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IBRRS 2005, 3193
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fliesenleger muss Restfeuchte nicht prüfen!

OLG Celle, Urteil vom 14.10.2004 - 5 U 34/04

1. Die Prüfungs- und Hinweispflichten des Fliesenlegers ergeben sich aus der DIN 18352 ("Fliesen- und Plattenarbeiten"). Unterbleibt die dort nicht vorgesehene Feuchtigkeitsmessung des Estrichs, begründet dies noch keine Verletzung dieser Pflichten.

2. Der Fliesenleger darf auf die Richtigkeit des mit der Bauleitung beauftragten Architekten, als den anerkannten Regeln der Baukunst entsprechend, vertrauen.

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IBRRS 2005, 3191
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahmeverweigerung wegen fehlender Unterlagen?

OLG Rostock, Urteil vom 07.02.2005 - 3 U 43/04

1. Eine Bestimmung in einem Bauvertrag, nach der ein Auftraggeber berechtigt ist, die Abnahme wegen fehlender Unterlagen zu verweigern, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist nach § 307 Abs. 1 BGB (früher: AGB-Gesetz § 9) unwirksam.

2. Vertragliche Regelungen zur Prüfbarkeit einer Schlussrechnung können gegen das AGB-rechtliche Transparenzgebot verstoßen, wenn nicht oder nur schwer erkennbar ist, in welchem Rangverhältnis diese Regelungen zu denjenigen der VOB/B stehen.

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IBRRS 2005, 3190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werklohnfälligkeit: Leistungsentgegennahme nicht einziges Kriterium

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.09.2005 - 14 U 145/05

1. Vereinbaren die Parteien eines BGB-Werkvertrages, dass die entsprechende Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden soll, beinhaltet dies eine von § 640 BGB abweichende Fälligkeitsabrede dergestalt, dass die Forderung auch frühestens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig werden soll.

2. Werden Fenster aufgrund eines individuellen Aufmaßes vor der Fertigung geliefert, stellt die rügelose Entgegennahme der Lieferung keine Abnahme im Sinne des § 640 BGB dar.

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IBRRS 2005, 3186
BauvertragBauvertrag
Zeitbürgschaft oder gegenständlich beschränkte Bürgschaft?

KG, Urteil vom 16.09.2004 - 12 U 55/03

1. Zur Abgrenzung einer Zeitbürgschaft (§ 777 BGB) von einer gegenständlich beschränkten Bürgschaft. Dem Berufungsgericht ist auch nach dem Rechtsmittelrecht der ZPO 2002 eine unbeschränkte Überprüfung der erstinstanzlichen Vertragsauslegung dahin gestattet, ob diese bei Würdigung aller dafür im Einzelfall maßgeblichen Umstände sachgerecht erscheint, wenn es diese Auslegung zwar für vertretbar, letztlich aber nicht für sachlich überzeugend hält (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2004 – VIII ZR 164/03 –).*)

2. Da eine Willenserklärung mit dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens ihren grundsätzlich unveränderlichen Erklärungswert erhält, kann späteres Verhalten der Parteien lediglich als Indiz für die Auslegung von Bedeutung sein; es kann Anhaltspunkte für den tatsächlichen Vertragswillen enthalten. Je klarer aber der Wortlaut des Vertrages ist, desto überzeugungskräftiger muss das Indiz sein, um eine vom Wortlaut abweichende Auslegung zu rechtfertigen.

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IBRRS 2005, 3176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschiedene Mängelursachen möglich: Wer hat Beweislast?

OLG Hamburg, Urteil vom 09.03.2005 - 13 U 19/01

Beruht der Mangel einer Werkleistung auf mehreren Ursachen, die teils in den Verantwortungsbereich des Bestellers, teils in den Verantwortungsbereich des Unternehmers fallen, muss nach Abnahme der Besteller beweisen, dass keine in seinen Verantwortungsbereich fallende Ursache auch nur mitursächlich für den Schaden ist.

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IBRRS 2005, 3173
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Strafrecht - Verletzte Arbeiter: Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Bauherrn

OLG Stuttgart, Urteil vom 05.04.2005 - 5 Ss 12/05

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Bauherrn für Schäden der am Bau beschäftigten Arbeiter, wenn der beauftragte Bauunternehmer erkennbar die Sicherheitserfordernisse, die auch einem Laien einsichtig sind, nicht einhält.*)

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IBRRS 2005, 3120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Aufrechnungsrecht des Insolvenzgläubigers

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 117/03

§ 95 Abs. 1 Satz 3 InsO schließt die Aufrechnung des Insolvenzgläubigers mit einem während des Insolvenzverfahrens fällig gewordenen Schadensersatzanspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten gegen den vorher fällig gewordenen Werklohnanspruch des Insolvenzschuldners nicht aus.*)




IBRRS 2005, 3119
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast beim abstrakten Schuldanerkenntnis

LG Heilbronn, Urteil vom 03.08.2005 - 1 O 65/05

Fällt der ursprüngliche Sicherungszweck eines abstraktes Schuldanerkenntnisses weg, so trägt der Sicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass nachträglich ein anderer Sicherungszweck vereinbart worden ist.

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IBRRS 2005, 3113
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlende Stundenlohnzettel: Schätzung durch Sachverständigen?

OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005 - 24 W 20/04

1. Die Darlegung der bestrittenen Stundenlohnarbeiten muss so substantiiert erfolgen, dass die Arbeiten auf der Grundlage des schriftsätzlichen Vortrags für das Gericht nachvollziehbar sind und das Gericht sich gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen eine Vorstellung von dem Umfang der Arbeiten und der Erforderlichkeit der dafür berechneten Stunden machen kann.*)

2. Wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist und Stundenlohnarbeiten lediglich Zusatzleistungen darstellen, so muss die Substantiierung der Stundenlohnarbeiten mit einer klaren Abgrenzung dieser Arbeiten zu denjenigen verbunden werden, die im Pauschalpreis abgerechnet werden.*)

3. In Bauprozessen darf die Bezugnahme auf ein Anlagenkonvolut grundsätzlich lediglich dazu dienen, den schriftsätzlichen Vortrag zu belegen oder zu erläutern, sie darf ihn nicht ersetzen.*)

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IBRRS 2005, 3107
BauvertragBauvertrag
Was ist Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft?

OLG Oldenburg, Gerichtlicher Hinweis vom 24.06.2004 - 11 U 14/04

Eine Partnerausschüttungsbürgschaft gemäß §§ 11.24, 11.25 ARGE-Vertrag sichert Partnerausschüttungen auch im Insolvenzfall.

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IBRRS 2005, 3101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Vertragsstrafe in AGB

OLG Schleswig, Urteil vom 21.04.2005 - 5 U 154/04

1. Eine Vertragsstrafenregelung mit 0,3% der jeweiligen Auftragssumme pro Werktag und einer Obergrenze von 10% der Schlussrechnungssumme ist auch bei Vertrauensschutz genießenden "Altfällen" (IBR 2004, 561) unwirksam.

2. Eine Vertragsstrafenklausel, bei der die Einsatzvertragsstrafe nach der Auftragssumme und die Obergrenze der Gesamtvertragsstrafe nach der Schlussrechnungssumme berechnet werden soll, ist unwirksam.

3. Die BGH-Rechtsprechung zur Höhe der Vertragsstrafe bei "Altverträgen", einen Vertrauensschutz bis zu einem Abrechnungsvolumen von 15.000.000 DM anzunehmen, stellt eine angemessene richterrechtliche Begrenzung der mit einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung verbundenen Rückwirkung auf zurückliegende Lebenssachverhalte dar.




IBRRS 2005, 5063
BauvertragBauvertrag
Fliesenleger muss Estrichfeuchte nicht prüfen!

OLG Bremen, Urteil vom 29.09.2005 - 5 U 9/05

1. Gegenüber einer weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartei kann die VOB/B nicht durch eine Klausel in den Vertrag einbezogen werden, dem Vertragspartner werde vom Verwender der Text auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. Einen Werkunternehmer trifft hinsichtlich Vorarbeiten zum einen die Pflicht zur Beachtung der in den Merkblättern des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) niedergelegten Regeln, sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prüfpflicht, die für den Bereich des VOB/B-Vertrags in § 4 Nr. 3 VOB/B niedergelegt ist, aber gem. § 242 BGB auch für den BGB-Vertrag gilt.

3. Jeder Unternehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen Unternehmers oder mit den ihm vom Besteller gelieferten Stoffen oder Bauteilen oder überhaupt nach dessen Planung auszuführen hat, prüfen muss, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile die geeignete Grundlage bilden und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg der Arbeiten in Frage stellen können.

4. Der Umfang der Prüfpflicht hängt entscheidend von den Umständen des Einzelfalls ab. Der Rahmen der Prüfpflicht ergibt sich letztlich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit. Abzustellen ist insbesondere auf die Erkennbarkeit. Allgemein kann vom Unternehmer nicht mehr als eine Prüfung durch Besicht, Befühlen, Nachmessen und normale Belastungsproben erwartetet werden.

5. Ein Fliesenleger ist nicht dazu verpflichtet, den Feuchtigkeitsgehalt des Estrichs zu messen (entgegen BGH, IBR 2001, 415).

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IBRRS 2005, 3079
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Regress des Generalunternehmers gegen den Subunternehmer

OLG Schleswig, Urteil vom 23.06.2005 - 16 U 41/04

Übernimmt der Subunternehmer als Streithelfer des Generalunternehmers dessen Behauptung im Prozess mit dem Bauherrn, Mängel aus dem Auftragsbereich des Subunternehmers lägen nicht vor, liegt in diesem Prozessverhalten grundsätzlich noch keine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung im Vertragsverhältnis zwischen Generalunternehmer und Subunternehmer.*)

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IBRRS 2005, 3058
BauvertragBauvertrag
Schuldrecht - Stundungsvereinbarung bei Unzumutbarkeit widerruflich

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.07.2005 - 8 U 714/04

1. Zum Widerruf einer Stundungsvereinbarung.*)

2. Dem Gläubiger steht ein außerordentliches Kündigungs- bzw. ein "Widerrufsrecht" zu, wenn ihm im Einzelfall nach den Gesamtumständen ein Festhalten an der Stundungsvereinbarung aus diesen Gründen unzumutbar ist.

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IBRRS 2005, 3861
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gegen Vertrag und DIN-Norm verstoßen: Trotzdem keine Gewährleistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.08.2005 - 19 U 55/05

1. Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Der Auftragnehmer kann die Vermutung, sie gäben die anerkannten Regeln der Technik wieder, durch Beweis widerlegen.

2. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch bei Abweichung von einer Beschaffenheitsvereinbarung nicht, wenn dies für den Wert oder die Tauglichkeit der Leistung ohne Bedeutung ist.

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IBRRS 2005, 3054
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenvorschuss trotz Mängelbeseitigung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.07.2005 - 13 U 896/05

Auch wenn der zur Zahlung eines Kostenvorschusses verurteilte Auftragnehmer Nachbesserungsarbeiten erfolgreich durchgeführt hat, ist seine hierauf gestützte Vollstreckungsgegenklage dann unbegründet, wenn der Auftraggeber den Mängelbeseitigungsarbeiten durch ihn nicht zugestimmt hat und deren Erfolg (ganz oder teilweise, zu Recht oder zu Unrecht) in Abrede stellt. In diesem Fall ist erst bei der Abrechnung des Vorschusses unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der vom Auftraggeber aufgewandten Kosten zu prüfen, ob und inwieweit Nachbesserungsarbeiten des Auftragnehmers erfolgreich waren.*)

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IBRRS 2005, 3042
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugeldhaftung: Muss wirksames Vertragsverhältnis bestehen?

OLG Dresden, Beschluss vom 22.04.2005 - 11 W 104/05

1. Der Baugeldgläubiger hat darzulegen und zu beweisen, dass der nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB Verwendungspflichtige Baugeld in Höhe der Bauforderung empfangen hat und von diesem Geld nichts mehr übrig ist, ohne dass die Bauforderung des am Bau Beteiligten befriedigt worden ist. Sache des Schadensersatzschuldners ist es hingegen, die anderweitige und ordnungsgemäße Verwendung des Baugelds vorzutragen und zu beweisen.

2. § 1 Abs. 1 Satz 1 GSB setzt nicht voraus, dass ein wirksames Vertragsverhältnis zwischen dem Baugläubiger und dem Baugeldempfänger besteht.

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IBRRS 2005, 3038
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einschränkungen des Zurückbehaltungsrechts

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.03.2005 - 4 U 6/04

1. Ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 Abs. 1 BGB) kann zu verneinen sein, wenn die Erfüllung einer nach Grund und Höhe unbestrittenen Forderung wegen einer Gegenforderung verweigert wird, deren Klärung schwierig und zeitraubend ist, und die Zubilligung eines Zurückbehaltungsrechts die Durchsetzung der unbestrittenen Forderung auf unabsehbare Zeit verhindern kann. Das gilt insbesondere, wenn die Gegenforderung einen Freistellungsansprüch betrifft.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann des weiteren auch zu verneinen sein, wenn die einander gegenüberstehenden Ansprüche aus unabhängig voneinander geschlossenen Verträgen herrühren, ohne dass im Zeitpunkt der Vertragsschlüsse bereits eine dauernde, laufende Geschäftsbeziehung bestanden hätte.

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IBRRS 2005, 3035
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Subunternehmer ist nicht Baugeldempfänger!

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.03.2005 - 11 U 103/04

1. Der Subunternehmer oder Nachunternehmer ist nicht Baugeldempfänger, wenn er nur einzelne Gewerke ausführt, auch wenn er sich hierzu weiterer Subunternehmer bedient oder wenn er zur Ausführung der Leistung der Lieferung von Baumaterialien bedarf.

2. Erst wenn feststeht, dass eine Gesellschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zumindest rechnerisch überschuldet oder zahlungsunfähig war, ist es Sache des Geschäftsführers, die Umstände darzulegen, die es aus damaliger Sicht rechtfertigten, das Unternehmen trotzdem fortzuführen.

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IBRRS 2005, 3034
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BauvertragBauvertrag
Beweisverfahren hemmt nicht Verjährung der Werklohnforderung!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.08.2005 - 1 U 621/04

Einen Antrag des Werkunternehmers auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens mit dem Ziel der Feststellung der Abwesenheit von Mängeln bewirkt keine Hemmung der Verjährung des Werklohnanspruchs nach § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB.*)

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IBRRS 2005, 3030
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BauvertragBauvertrag
Schätzung bei Einheitspreis üblich

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 4 U 163/04

1. Bei Angeboten zum Einheitspreis ist es üblich, dass es sich bei den Vordersätzen/Mengenansätzen um geschätzte Angaben handelt und diese im Nachhinein von der Kalkulation abweichen.

2. § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB (Ausschluss der Umsatzsteuer bei Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten) ist auf einen Anspruch aus § 280 Abs. 3 BGB nicht anwendbar.




IBRRS 2005, 3028
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 64/02

1. Wird ein Architekt eingeschaltet, ist grundsätzlich anzunehmen, dass dieser aufgrund seiner Ausbildung die Bestimmungen der VOB/B hinreichend kennt und den Bauherren über die diesbezüglichen Besonderheiten ausreichend informiert.

2. Tritt ein Mangel an Bedeutung so weit zurück, dass es unter Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Abwicklung des gesamten Vertragsverhältnisses nicht länger aufzuhalten und deshalb nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor vollzogener Abnahme bieten, dann darf er die Abnahme nicht verweigern, sondern muss sich vielmehr trotz der Mängel mit deren Beseitigung Zug um Zug gegen Zahlung des restlichen Werklohns begnügen.

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IBRRS 2005, 3013
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt: Ablösung nur durch Bürgschaft möglich?

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2005 - 21 U 130/04

1. Zur Auslegung eines aus mehreren Vertragsteilen bestehenden Bauvertrags.*)

2. Die Klausel eines Bauvertrags, die einen lediglich durch unbefristete Bürgschaft ablösbaren Sicherheitseinbehalt vorsieht, benachteiligt - sofern es sich nicht um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt - den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist daher erst Recht nicht als Individualvereinbarung sittenwidrig.*)

3. Übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Ablösung eines Sicherheitseinbehaltes eine unbefristete Bürgschaft, worin der Bürge - ohne entsprechende vertragliche Verpflichtung - weitgehend auf Einreden und Rechte verzichtet, dann ist der Auftraggeber nicht zum Austausch der gestellten Bürgschaft gegen Übergabe einer einfachen unbefristeten Bürgschaft berechtigt, es sei denn ein entsprechendes Austauschrecht ist vertraglich vereinbart worden.*)

4. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach ein 5%-iger Einbehalt zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche durch eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst wird, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

5. Übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde, in der der Bürge - ohne dass eine entsprechende Verpflichtung des Auftragnehmers besteht - auf die Geltendmachung von Einreden verzichtet, ist der Auftraggeber nicht zur Herausgabe der Bürgschaft verpflichtet. Der Auftraggeber kann die Bürgschaft aber nur unter Beachtung der Einreden und Rechte des Bürgen in Anspruch nehmen.

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IBRRS 2005, 3012
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BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen einer wirksamen Schiedsvereinbarung

OLG Köln, Urteil vom 05.07.2005 - 9 U 190/04

Die Klausel in einem Verhandlungsprotokoll zu einem Bauvertrag:

"Für Streitigkeiten wird ein Schiedsgericht vereinbart. Die Schiedsgerichtsvereinbarung ist in einer gesonderten Urkunde festzulegen."

stellt allein keine endgültige Schiedsvereinbarung dar, weil nach Satz 2 noch eine weitere Regelung getroffen werden muss.

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IBRRS 2005, 3001
BauvertragBauvertrag
Vorsteuerabzug bei nicht abgeschlossener Tätigkeit im Bauhandwerk

EuGH, Urteil vom 26.05.2005 - Rs. C-536/03

Es verstößt gegen Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, wenn im Nenner des Bruches zur Berechnung des Pro-rata-Satzes des Vorsteuerabzugs der Wert der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten berücksichtigt wird, die von einem Steuerpflichtigen bei der Ausübung einer Tätigkeit im Bauhandwerk ausgeführt werden, sofern dieser Wert nicht Übertragungen von Gegenständen oder Dienstleistungen entspricht, die der Steuerpflichtige bereits erbracht hat oder für die Bauabrechnungen erteilt oder Anzahlungen vereinnahmt wurden.*)

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IBRRS 2005, 2961
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BauvertragBauvertrag
Zahlungsbürgschaft auch für Nachträge?

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.07.2005 - 4 U 177/04

Die Bürgschaft für "Ansprüche aus der Schlussrechnung" sichert auch Nachträge, die vor Abgabe der Bürgschaftserklärung vereinbart waren.

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IBRRS 2005, 2957
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.




IBRRS 2005, 2951
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BauvertragBauvertrag
Abrechnungen eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.06.2005 - 4 U 137/03

1. Abrechnungen eines vorzeitig gekündigten Pauschalpreisvertrages erfordern zunächst, dass der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darlegt und von den nicht erbrachten Leistungen abgrenzt, in einem zweiten Schritt muß er das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und den Preisansatz für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darstellen.

2. Auch bei einem Detailpauschalpreisvertrag haben die Vertragsparteien bewußt die Mengen und Massen zu pauschalieren, mit der Folge, dass der Auftragnehmer auch bei Mengenänderungen grundsätzlich nur den vereinbarten Pauschalpreis verlangen kann.