Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 2468OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.2005 - 23 U 10/98
1. Zur dauernden Unmöglichkeit bei § 6 Nr. 5 VOB/B im Falle der Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung*)
2. Zur Prüfungspflicht des Fertighauserstellers im Hinblick auf den von einem Dritten errichteten Keller*)
VolltextIBRRS 2005, 2448
BGH, Urteil vom 13.10.2004 - XII ZR 7/01
1. Der Käufer eines Kauf- und Werklieferungsvertrags über ein schlüsselfertig zu errichtendes Gebäude kann keine Räumung verlangen, wenn ihm das Gebäude vertragswidrig bereits vermietet oder verpachtet übergeben wird, er aber nicht schlüssig vorträgt, mit der Miete oder Pacht nicht einverstanden gewesen zu sein.
2. Trotz der fehlenden Bindung des Revisionsgerichts an widersprüchliche tatsächliche Feststellungen kann eine abschließende Entscheidung ergehen, wenn sich die tatsächlichen Grundlagen aus dem Tatbestand des Berufungsurteils und den in Bezug genommenen Schriftsätzen der Parteien ergeben.
VolltextIBRRS 2005, 2435
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.05.2005 - 5 W 37/04
Verteidigt sich der Beklagte gegenüber der Werklohnklage, indem er Ersatzvornahmekosten geltend macht, so handelt es sich um eine Aufrechnung.*)
Es besteht keine überzeugende dogmatische Rechtfertigung dafür, (auch) den Kostenerstattungsanspruch nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B als bloßen Verrechnungsposten im Rahmen einer Gesamtabrechnung einzustellen.*)
VolltextIBRRS 2005, 2433
BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII ZR 132/04
1. Der Besteller muss seinen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen.
2. Zu der Frage, ob nach der Kündigung eine selbstständige Abrechnung des Bestellers auf der Grundlage des Vertrages vorgenommen wurde.
3. Zu der Frage, wann neuer Vortrag in der Berufungsinstanz zuzulassen ist.
VolltextIBRRS 2005, 2432
BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 238/03
Die Verantwortung für das Betreiben des Prozesses kann auch dann mit der Wirkung des § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Gericht auf den Kläger übergehen, wenn dieser im Hinblick auf einen Vergleichsvorschlag und die Bitte des Gegners, nicht zu terminieren, zwar nicht ausdrücklich dem Absehen von einer Terminsbestimmung zustimmt, sich aber aus den gesamten Umständen ergibt, daß eine weitere Förderung des Verfahrens von einer dahingehenden Erklärung des Klägers abhängig sein soll (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Februar 1983 - VIII ZR 4/82, NJW 1983 2496 = MDR 1983, 747).*)
VolltextIBRRS 2005, 2407
OLG Jena, Urteil vom 25.05.2005 - 4 U 159/02
1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien eine förmliche Abnahme nach § 12 Nr. 4 VOB/B, ist gleichwohl eine konkludente Abnahme nicht ausgeschlossen.
2. Sofern die Voraussetzungen für die Abnahme vorliegen, ist nach jahrelanger Nutzung des Bauwerks die Berufung auf fehlende förmliche Abnahme treuwidrig.
VolltextIBRRS 2005, 2406
BGH, Urteil vom 07.07.2005 - VII ZR 430/02
Planungs- und Bauaufsichtsleistungen von Architekten und Ingenieuren gehören nicht zu den Bauleistungen im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG.*)
VolltextIBRRS 2005, 2405
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 3/05
1. Zur Haftung des Architekten wegen nicht genehmigungsfähiger Planung.
2. Ein Mangel der Planung liegt nicht nur dann vor, wenn die Baugenehmigung nicht erteilt wird, sondern auch dann, wenn bei erteilter Baugenehmigung notwendige Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften nicht erteilt werden, so dass der Bauherr das Bauvorhaben nicht unbeanstandet realisieren kann.
3. Die faktische Duldung eines trotz fehlender Genehmigungsfähigkeit errichteten Bauwerks steht einer Genehmigung nicht gleich und lässt die Haftung wegen mangelhafter Planung unberührt.
IBRRS 2005, 2402
OLG Hamm, Beschluss vom 07.06.2005 - 19 U 100/04
Macht der Auftraggeber eines Werkvertrages gegenüber dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers hilfsweise einen Schadensanspruch wegen Verzuges mit der Bauausführung geltend, erhöht sich der Gebührenstreitwert, weil es sich nicht um eine bloße Verrechnung/Abrechnung unselbständiger Rechnungsposten, sondern um eine Aufrechnung handelt.*)
VolltextIBRRS 2005, 2401
OLG Celle, Urteil vom 21.04.2004 - 7 U 199/03
1. Die für die Gestellung einer Sicherheit nach § 648 BGB geforderte Personenidentität zwischen Grundstückseigentümer und Besteller ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unbeachtlich, wenn der Grundstückseigentümer die Bestellerin, eine juristische Person, gesellschaftsrechtlich und wirtschaftlich weitgehend beherrscht und aus der erbrachten Werkleistung des Unternehmers tatsächlich Vorteile zieht.
2. Der Sicherungsanspruch nach § 648 BGB kann dazu führen, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, wonach der Besteller mit seinen Gegenansprüchen gegen die Restvergütung des Unternehmers prozessual nicht durchdringt, auch gegen den Grundstückseigentümer wirkt.
IBRRS 2005, 2397
LG Stralsund, Urteil vom 12.04.2005 - 3 O 73/03
Es ist Sache des öffentlichen Auftraggebers, vor der Ausschreibung die Frage einer Schadstoffbelastung aufzuklären oder bei überraschendem Auftreten von Schadstoffen den Auftrag entsprechend zu erweitern.
VolltextIBRRS 2005, 2395
OLG Dresden, Urteil vom 27.05.2004 - 13 U 1925/01
1. Der Zweck der Prüfbarkeit einer Schlussrechnung besteht darin, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Berechtigung der Forderung gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen zu überprüfen, wobei es auf die inhaltliche Richtigkeit der Rechnung nicht ankommt.
2. Entscheidend für die Prüfbarkeit einer Kündigungsabrechnung ist, dass die Summe der bewerteten Einzelleistungen auf den Pauschalpreis bezogen wird.
3. Erfasst die interne Gesamtkalkulation nicht sämtliche zu erbringende Leistungen, ist dies keine Frage der Prüfbarkeit, sondern der inhaltlichen Richtigkeit.
4. Schuldet der Auftragnehmer eine "schlüsselfertige Herstellung" und sind die dafür zu erbringenden Leistungen pauschaliert, so darf der Auftragnehmer in der Kündigungsabrechnung Einzelleistungen in Sammelpositionen zusammenfassen und bewerten. Er ist insbesondere nicht gehalten, für die Abrechnung der so pauschalierten Leistung im Nachhinein ein vollständiges und detailliertes Leistungsverzeichnis aufzustellen.
5. Im Streitfall kann das Gericht mit sachverständiger Hilfe nach § 287 ZPO schätzen, welche Leistungen der Auftragnehmer zu erbringen hatte und wie diese unter Berücksichtigung des vertraglichen Preisniveaus zu kalkulieren waren. Etwaige Unklarheiten gehen dabei zu Lasten des Auftragnehmers.
VolltextIBRRS 2005, 2394
BGH, Beschluss vom 21.06.2005 - X ZR 195/03
Nach den allgemeinen Grundsätzen der Beweislastverteilung nach Gefahrenbereichen trägt bei Vorliegen eines objektiv mangelhaften Werkes der Unternehmer die Beweislast für fehlendes Verschulden.
VolltextIBRRS 2005, 2393
OLG Hamm, Urteil vom 14.04.2005 - 21 U 133/04
1. Eine Verlängerung der Bauzeit kann nur dann einen Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B begründen, wenn sie auf einer vertragsgemäßen Anordnung des Auftraggebers beruht.*)
2. Eine Anordnung des Auftraggebers zur Bauzeit ist vertragsgemäß, wenn der Auftraggeber aufgrund eines vertraglich eingeräumten Leistungsbestimmungsrechts oder gemäß § 1 Nr. 3 oder Nr. 4 VOB/B dazu berechtigt ist.*)
3. Beruht eine Verlängerung der Bauzeit auf vertragswidrigen Anordnungen des Auftraggebers oder auf sonstigen Baubehinderungen, kommen nur Ansprüche des Auftragnehmers gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B oder § 642 BGB in Betracht.*)
4. Behauptet der Auftragnehmer verschiedene Bauzeitverlängerungen, die teils auf vertragsgemäßen Anordnungen des Auftraggebers und teils auf vertragswidrigen Anordnungen bzw. sonstigen Baubehinderungen beruhen, muss er hinsichtlich der einzelnen Verlängerungen und ihrer jeweiligen Ursachen differenziert vortragen.*)
VolltextIBRRS 2005, 2391
OLG Köln, Urteil vom 16.03.2005 - 17 U 170/03
1. Wird durch eine Bürgschaft die "vertragsgemäße Gewährleistung für fertig gestellte und abgenommene Arbeiten sichergestellt", dann wird damit an eine im Werkvertrag vereinbarte förmliche Abnahme angeknüpft. In einem solchen Fall können die Parteien keine andere Abnahmemodalität (schlüssig oder fiktiv) zu Lasten des Bürgen vereinbaren.
2. Die Feststellungen und Wertungen eines Schiedsgutachters können im Prozess erfolgreich nur mit der Behauptung angegriffen werden, diese seien "offenbar unrichtig". Offenbare Unrichtigkeit liegt dann vor, wenn sich der Fehler einem sachkundigen unbefangenen Beobachter - nicht dem Gericht -, wenn auch möglicherweise erst nach eingehender Prüfung, aufdrängt. Das Gericht ist verpflichtet, über die von einer Partei schlüssig behaupteten Fehler des Schiedsgutachtens durch Heranziehung eines Bausachverständigen Beweis zu erheben.
3. Welche Streitpunkte durch das Schiedsgutachten endgültig und abschließend entschieden sein sollen (hier: nur Schadensursache und Haftungsanteile oder auch Höhe der Mängelbeseitigungskosten?) ergibt sich aufgrund der Auslegung der Schiedsgutachtenabrede im Einzelfall.
VolltextIBRRS 2005, 2390
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 223/04
1. Eine Regelung, nach der der Auftragnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises verlangen kann, verstößt nicht gegen AGB-Recht.
2. Auf einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses findet das Verbraucherwiderrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gemäß § 505 BGB (früher: § 2 VerbrKrG) keine Anwendung (entgegen OLG Koblenz, IBR 2004, 409). Auch ein Widerrufsrecht aus anderen Gründen kommt nicht in Betracht.
IBRRS 2005, 2385
OLG Celle, Urteil vom 14.07.2005 - 14 U 217/04
1. Ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis, dass der Stahlüberbau einer Brücke unter Verwendung zweier verschiedener Stahlsorten "entsprechend statischen und konstruktiven Erfordernissen nach Zeichnung" herzustellen ist, so ist dasjenige Verhältnis der beiden Stahlsorten geschuldet, das konstruktionstechnisch zum Bau der Brücke erforderlich ist.*)
2. a) Enthält die Ausschreibung Unklarheiten, die keine sichere Kalkulation ermöglichen, hat der Auftragnehmer diese durch vorherige Einsichtnahmen in Planunterlagen, Ortsbesichtigungen oder Rückfragen zu klären.*)
b) Unterlässt der Auftragnehmer die gebotenen Aufklärungshandlungen, stehen ihm gegen den Auftraggeber weder Mehrvergütungsansprüche aus § 2 VOB/B noch Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss zu.*)
VolltextIBRRS 2005, 2383
OLG Celle, Urteil vom 07.07.2005 - 14 U 23/05
Für ein Aushandeln einer Sicherungsabrede (hier: Gewährleistungsbürgschaft) im Sinne von § 1 Abs. 2 AGBG genügt nicht die allgemein geäußerte Bereitschaft, Vertragsklauseln auf Anforderung des Vertragspartners zu ändern. Dafür ist vielmehr erforderlich, dass über die Möglichkeiten einer anderen Absicherung konkret gesprochen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 14. April 2005, VII ZR 56/04).*)
VolltextIBRRS 2005, 2380
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.05.2005 - 1 U 172/04
Ist die Werkleistung abgenommen, muss der Auftraggeber zu schlüssigen Begründung seines Vertragsstrafenanspruchs vortragen, sich die Vertragsstrafe rechtzeitig vorbehalten zu haben (Anschluss an BGH BauR 1977, 280).*)
VolltextIBRRS 2005, 2355
BGH, Beschluss vom 23.06.2005 - VII ZR 277/04
Eine Klausel in einem Bauvertrag, die dem Besteller einen 5%-igen Sicherheitseinbehalt gewährt, der durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösbar ist, ist unwirksam. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nach einer bestimmten Zeit einen Freigabeanspruch hinsichtlich der Bürgschaft für den Fall hat, daß bei einer Kontrollbegehung keine Mängel festgestellt werden.
VolltextIBRRS 2005, 2354
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03
a) Stehen sich in einem Werkvertrag Ansprüche aufrechenbar gegenüber, können Aufrechnungsverbote nicht dadurch umgangen werden, daß ein Verrechnungsverhältnis angenommen wird. Allerdings ist stets sorgfältig zu prüfen, inwieweit Aufrechnungsverbote den zur Entscheidung stehenden Fall erfassen, einschränkend nach Sinn und Zweck der jeweils getroffenen Regelung ausgelegt werden müssen oder, z. B. mit Rücksicht auf § 11 Nr. 3 AGBG, § 309 Nr. 3 BGB n.F. oder auf § 9 Abs. 1 AGBG, 307 Abs. 1 BGB n.F., wirksam vereinbart sind.*)
b) Nach Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B stehen sich der Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen und der Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung aufrechenbar gegenüber. Die Ansprüche werden nicht verrechnet.*)
c) Der Auftraggeber kann gegenüber dem Werklohnanspruch des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen mit dem Schadensersatzanspruch in Höhe der Mehrkosten der Fertigstellung auch im Gesamtvollstreckungsverfahren aufrechnen, wenn die Kündigung vor der Eröffnung des Verfahrens erfolgt ist.*)
IBRRS 2005, 2350
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 200/04
Die Klausel in einem Bauträgervertrag:
"Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material- bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten."
ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2005, 2349
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - VII ZR 144/03
Zu den Anforderungen an die konkludente Genehmigung des Bauvertrages durch einen Grundstückseigentümer, in dessen Namen ein von ihm beauftragter Projektsteuerer Bauaufträge vergeben hat, ohne dazu ermächtigt zu sein.
VolltextIBRRS 2005, 2336
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2005 - 7 U 17/05
1. Die Inhaltskontrolle Besonderer Vertragsbedingungen (BVB) ist vertragstypengerecht vorzunehmen. Eine in BVB eines Einheitspreisvertrages vereinbarte Vertragsstrafe für die Überschreitung einer Zwischenfrist hält der Inhaltskontrolle nicht stand, wenn sich die Vertragsstrafe nach einem Promille-Satz der Endabrechungssumme bemessen soll und nicht nach dem mit der Zwischenfrist zu erreichenden Leistungsstand.*)
2. Verschiebt sich der Termin für eine vertragliche Zwischenfrist durch vom Unternehmer nicht zu vertretende Umstände so weit hinaus, dass der Unternehmer seine Arbeitsplanung und die Abwicklung seiner Aufträge neu ordnen muss, reicht eine einvernehmliche Festlegung der Anzahl der Ausfalltage nicht mehr aus; vielmehr bedarf es als Grundlage des Vertragsstrafenanspruchs einer Neuvereinbarung der Vertragsfrist.*)
VolltextIBRRS 2005, 2268
OLG Stuttgart, Urteil vom 29.03.2005 - 12 U 106/04
Die Vertragsparteien können die noch laufende Frist mit Ablehnungsandrohung zur Mangelbeseitigung einverständlich aufheben, um die bevorstehende Rechtsfolge des Erlöschens des Mangelbeseitigungsanspruchs insgesamt zu verhindern. Selbst wenn die unter Ablehnungsandrohung gesetzte Frist bereits fruchtlos abgelaufen ist, können die Vertragsparteien die folglich erloschenen Mangelbeseitigungsansprüche durch Vereinbarung wieder neu begründen.
VolltextIBRRS 2005, 2267
OLG Hamm, Urteil vom 26.11.2003 - 12 U 112/02
Ein Mangel (hier: fehlende Absturzsicherung) mit relativ geringfügigen Mangelbeseitigungskosten (hier: ca. 2.000 Euro bei Auftragssumme ca. 1,5 Mio. Euro) ist wesentlich und berechtigt zur Abnahmeverweigerung, wenn von ihm ein erhebliches Gefahrenpotenzial ausgeht.
VolltextIBRRS 2005, 2264
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003 - 8 U 55/03
Die Bestätigung von Stundenzetteln hat die Bedeutung eines deklaratorischen Anerkenntnisses. Die Anerkenntniswirkung ist aber von einer Darstellung der Stundenlohnarbeit abhängig.
VolltextIBRRS 2005, 2263
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2004 - 22 U 121/03
1. Wird ein Architekt mit der Planung und Bauleitung eines Umbaus von Gaststättenräumen in Wohnungen in einem 100 Jahre alten, nicht unterkellerten Haus beauftragt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit sichergestellt wird.
2. Jedenfalls bei einem 100 Jahre alten Haus muss damit gerechnet werden, dass die Isolierung nicht vorhanden oder nicht mehr einwandfrei ist. Der Architekt ist deshalb verpflichtet, das Vorhandensein und die Wirksamkeit der Isolierung zu untersuchen, gegebenenfalls Abdichtungsmaßnahmen zu empfehlen und ihren ordnungsgemäßen Einbau zu beaufsichtigen.
VolltextIBRRS 2005, 2255
OLG Köln, Urteil vom 17.12.2004 - 20 U 67/04
1. Wird eine neue Öl-Heizungsanlage eingebaut und an den bisherigen Zug des Kamins angeschlossen, so trifft den Lieferanten und Werkunternehmer eine erhöhte Hinweispflicht zur Eignungsprüfung des Kaminzugs.
2. Der Hinweis, der Besteller solle sich an den Bezirksschornsteinfeger wenden, reicht dazu nicht aus.
3. Wird eine Versottung und die Gefahr einer erheblichen Durchfeuchtung vom Werkunternehmer erkannt und ein entsprechender Hinweis unterlassen, so führt dies zum Schadensersatzanspruch des Bestellers aus pVV sowie aus § 823 BGB.
VolltextIBRRS 2005, 2250
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423d
Wenn sich eine Höchstpreisklausel auf die Kosten bezieht, die dem Auftragnehmer aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers entstehen, akzeptiert der Auftragnehmer damit eine beschränkte Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B und einen teilweisen Verzicht auf seine Ansprüche aus letztgenannter Vorschrift. Mit der Formulierung sind jedoch Schadensersatzansprüche nach § 6 Nr. 6 VOB/B nicht ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2005, 2249
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423b
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung sind durch den Vertrag bestimmt. Dabei ist die Leistung so eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher berechnen können (§ 9 VOB/A).
VolltextIBRRS 2005, 2248
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423a
1. Wenn für die Abdeckung des schadstoffbelasteten Bodens keine spezielle ATV in der VOB existieren, gelten die Regelungen der ATV DIN 18299 - vorrangig die Regelungen des Vertrages.
2. Ein Auftragnehmer muss bei einer mehrmaligen Verwendung der Folie dann eine Preisminderung akzeptieren, wenn bei mehrfacher Abdeckung der Haufwerke nicht jedes Mal auch eine Entsorgung der Folie erfolgt (§ 2 Nr. 2 VOB/B).
VolltextIBRRS 2005, 2247
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1422
Unklarheiten, die durch die Verwendung des Begriffes "Zulage" entstehen, sind dem Verfasser der Leistungsbeschreibung zuzuordnen. Der Begriff der Zulage ist nicht ohne Grund seit 1988 aus der VOB gestrichen worden.
VolltextIBRRS 2005, 2246
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1420
Wenn eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung nicht der geforderten Leistung entspricht, ist sie ohne Auftrag erbracht und ein Anspruch auf Vergütung besteht nicht (§ 2 Nr. 8 VOB/B).
VolltextIBRRS 2005, 2245
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1419
Ein Auftragnehmer hat Anspruch auf Mängelbeseitigung, wenn eine Regelmäßigkeit in Bezug auf den Qualitätsverlust erkennbar ist oder die Möglichkeit, über einen Minderbetrag zu verhandeln (§ 13 Nr. 6 VOB/B). Im Zweifelsfalle kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.
VolltextIBRRS 2005, 2244
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1421
Art und Umfang der zu erbringenden Leistung werden durch den Vertag bestimmt. Wenn der Auftraggeber nicht hinreichend deutlich macht, dass unter der Zulageposition lediglich keilförmig geschnittenen Pflastersteine abgerechnet werden sollen, sind Unklarheiten infolge der Begriffsverwendung "Zulage" dem Verfasser der Leistungsbeschreibung zuzuordnen.
VolltextIBRRS 2005, 2243
BGH, Urteil vom 09.06.2005 - III ZR 436/04
Ein auf wirtschaftliche Betreuung eines Bauvorhabens („finanzwirtschaftliche Baubetreuung“) gerichteter Dienstvertrag mit dem Bauherrn verpflichtet den Dienstverpflichteten regelmäßig zur Leistung von „Diensten höherer Art“. Das Recht zur fristlosen Kündigung dieses Dienstverhältnisses kann grundsätzlich nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Vertragspartei ausgeschlossen werden.*)
VolltextIBRRS 2005, 2241
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2005 - 4 U 216/04
Zu den Voraussetzungen der Anrechnung eines Ersatzauftrags im Sinne des § 649 Satz 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2005, 2240
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 16.03.2005 - Fall 1423c
1. Eine vereinbarte Vergütung kann nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B angepasst werden, wenn es ohne Eingriff in den ursprünglichen Leistungsbestand zu einer reinen Mengenänderung bei den Vordersätzen der bei Vertragsverschluss festgelegten Leistungen kommt. Bei der hier tiefer vorgenommenen Auskofferung handelt es sich um keine Mengenabweichung, sondern eine inhaltliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Leistung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B.
2. Eine andere Beschaffenheit des Aushubbodens ist auch im Rahmen des § 2 Nr. 5 VOB/B zu berücksichtigen. Denn durch die Anordnung des Auftraggebers, den stärker belasteten Boden abzutragen, haben sich die Grundlagen des Preises für diese Vertragsleistung geändert. Es ist dann ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die geänderten Leistungen können nicht einfach in anderen Positionen in anderen Losen und Abschnitten abgerechnet werden.
VolltextIBRRS 2005, 2239
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.2005 - Fall 1409
Dem Auftragnehmer steht eine zusätzliche Vergütung für die Anlieferung von Baumaterialien zu, sofern diese Stoffe für Arbeiten benötigt werden, die im Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen sind, und für den Abtransport und die Entsorgung des angefallenen Bauschutts aus dem Bereich des Auftraggebers, sofern nicht mehr als 1 m³ nicht schadstoffbelasteten Abfalls zu entsorgen sind, DIN 18299, 4.1.12.
VolltextIBRRS 2005, 2219
OLG Saarbrücken, Urteil vom 31.05.2005 - 4 U 216/04-44-
Zu den Voraussetzungen der Anrechnung eines Ersatzauftrags im Sinne des § 649 Satz 2 BGB.*)
VolltextIBRRS 2005, 2218
OLG Naumburg, Urteil vom 19.05.2005 - 4 U 2/05
Der das Werk arbeitsteilig herstellende Werkunternehmer hat seinen Betrieb so zu organisieren, dass das Werk bei Ablieferung auf Mangelfreiheit untersucht wird. Unterlässt er eine solche Organisation und hat das Werk einen Mangel, der bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre, haftet der Werkunternehmer wie bei arglistigem Verschweigen des Mangels (vorhergehend BGH IBR 2005, 80).*)
VolltextIBRRS 2005, 2215
LG Hamburg, Urteil vom 25.04.2005 - 409 O 32/05
1. Wenn der Auftraggeber auf einem Schlussrechnungsdeckblatt mitteilt, ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 34.000,00 € einbehalten zu haben, ist dieser dem Grunde und der Höhe nach unstreitig, so dass im Urkundenprozess hierzu nicht weiter vorgetragen werden muss.
2. Die Mitteilung des Auftraggebers, der Sicherheitseinbehalt sei auf ein Sperrsparbuch eingezahlt worden, stellt ein Anerkenntnis dar mit der Folge, dass eine Fristsetzung zur Einzahlung des Sicherheitseinbehaltes entbehrlich ist. Wenn eine Einzahlung tatsächlich nicht erfolgte, verliert der Auftraggeber sein Recht auf Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 6 VOB/B.
VolltextIBRRS 2005, 2214
OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2004 - 8 W 19/04
Bei der Bemessung des Gegenstandswertes für ein selbständiges Beweisverfahren, das Gewährleistungsansprüche zum Gegenstand hat, ist maßgeblich auf den objektivierbaren Mängelbeseitigungsaufwand abzustellen. Auszugehen ist dabei grundsätzlich von dem Interesse des Antragstellers nach dem Umfang der von ihm behaupteten Gewährleistungsansprüche im Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 3 ZPO). Entscheidend ist allerdings nicht die subjektive Einschätzung des Antragstellers, sondern die objektive Bewertung der mitgeteilten Beweistatsachen, wie sie in der Regel durch das Sachverständigengutachten erfolgt.
VolltextIBRRS 2005, 2203
OLG Köln, Urteil vom 02.06.2004 - 17 U 121/99
Der Umstand, dass die Verblechungen eines Hausdaches in den Planzeichnungen eines Architekten weder mit der richtigen Randaufkantung noch mit einer fachgerechten Abkantung und Fixierung dargestellt worden sind, rechtfertigt es nicht, diesem ein Mitverschulden aufzuerlegen, wenn der entsprechende Werkunternehmer, der nach den Planungen des Architekten arbeitet, in eben diesem Bereich seine handwerklichen Regeln vernachlässigt und dadurch mangelhafte Leistungen erbringt.
IBRRS 2005, 2201
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2004 - 22 U 59/03
Die Abnahme einer Werkleistung am Haus des Auftraggebers durch schlüssiges Verhalten infolge einer vollständigen Bezahlung der Vergütung kommt dann nicht in Betracht, wenn die Rechnung des Werkunternehmers noch nicht vollständig beglichen wurde.
Eine solche liegt auch nicht in der Veräußerung des Hauses durch den Auftraggeber begründet, denn einer Veräußerung kommt kein Erklärungswert des Inhalts zu, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgerecht gebilligt werden.
VolltextIBRRS 2005, 2196
OLG Celle, Urteil vom 26.08.2004 - 6 U 32/04
Schuldet der Werkunternehmer Lieferung und Einbau eines Bodenbelages für eine Industriehalle und erweist sich dieser später auf Grund zu geringer Dicke als für industrielle Anlagen ungeeignet und damit mangelhaft, so kann sich der Unternehmer nicht darauf berufen, vom Auftraggeber keine Angaben zur genaueren Verwendung der Halle erhalten zu haben, weil es insoweit nur darauf ankommt, ob der Unternehmer generell Bodenbelag zur wohnlichen oder industriellen Nutzung schuldet.
VolltextIBRRS 2005, 2194
OLG Jena, Urteil vom 23.11.2004 - 8 U 176/04
Verlangt der Bauunternehmer für einen zukünftigen Bauabschnitt vorab eine Sicherheitsleistung, so gibt ihm der zuvor erteilte Bauauftrag hierzu das Recht, sofern der Abschnitt davon umfasst ist. Dies ändert auch nicht eine möglicherweise ebenfalls zuvor getroffenen Vereinbarung auf Zahlung von Abschlagsleistungen.
VolltextIBRRS 2005, 2186
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.08.2004 - 22 U 135/03
1. Ein Architekt ist auch ohne entsprechende Anhaltspunkte verpflichtet, sich nach den Grundwasserständen zu erkundigen.
2. Eine Bohruntersuchung, die nur eine Momentaufnahme des aktuellen Grundwasserstandes ermitteln kann, reicht dafür nicht aus.
3. Die Planung des Bauvorhabens muss er grundsätzlich nach dem höchsten bekannten Grundwasserstand, auch wenn dieser seit Jahren nicht mehr erreicht worden ist, ausrichten.
4. Liegt die Kellersohle ohne Schutz gegen drückendes Wasser unterhalb des höchst bekannten Grundwasserspiegels, ist die Planung mangelhaft, und zwar auch dann, wenn es - wie hier - über 10 Jahre nicht zu Grundwasserschäden gekommen ist.
5. Ist eine zuverlässige Bezifferung des Schadens erst nach Durchführung der Mangelbeseitigung bzw. Veräußerung des Hauses zu einem geringeren als dem verkehrsüblichen Wert möglich, so kann der Bauherr vorher eine Feststellungsklage erheben.
6. Der Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist hängt davon ab, welche Leistungen Gegenstand des Architektenvertrages sind.
7. Der Architekt muss darlegen und beweisen, dass die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) nicht Gegenstand des Vertrages war und somit die Verjährung mit Beendigung bzw. Abnahme der Leistungsphase 8 - (Objektüberwachung) begonnen hat.
8. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, beginnt die fünfjährige Verjährung für Ansprüche gegen den Architekten erst nach Beendigung der Objektbetreuung, also regelmäßig fünf Jahre nach Abnahme der Bauleistungen.
IBRRS 2005, 2178
LG Offenburg, Urteil vom 12.03.2002 - 3 O 144/01
1. Verweigert der mit der Bauausführung betraute Architekt trotz mehrfacher Aufforderung durch den Bauherren, eine billigere Bauausführung hartnäckig, so ist der Bauherr zur Kündigung des Architektenvertrages aus Verschulden des Architekten berechtigt.
2. Die Planung des Architekten als geschuldete Leistung ist dann mangelhaft, wenn die Realisierung der Pläne anrechenbare Kosten in einer Höhe verursacht, die den vom Bauherren vorgegebenen Rahmen und dessen finanzielle Leistungsfähigkeit für den Architekten erkennbar deutlich übersteigt.
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