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Sachgebiet: Bauvertrag

7587 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IBRRS 2005, 2175
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer

OLG Köln, Urteil vom 24.09.2004 - 20 U 90/03

Gegenüber einem Bauherrn, der parallel zu den Arbeiten seines Generalunternehmers erhebliche Teile der Gesamtleistung selbst erbringt oder durch Nachunternehmer erbringen lässt, sind, wenn er Schadensersatzansprüche wegen angeblich vom Generalunternehmer verursachten Bauverzögerungen geltend macht, erhöhte Anforderungen an die Darlegung der haftungsausfüllenden Kausalität gerechtfertigt.

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IBRRS 2005, 2172
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitsleistungsvereinbarung unter Ausschluss § 17 Nr. 3 VOB/B

OLG Schleswig, Urteil vom 02.06.2005 - 11 U 90/04

Bei Eingriff in die VOB/B scheitert die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nicht an § 2 Nr. 10 VOB/B.

Bei Abweichungen der besonderen Vertragsbedingungen von der VOB/B führt die dadurch bedingte isolierte Inhaltskontrolle zur Unwirksamkeit der Regelung des § 2 Nr. 10 VOB/B (Abrechnung nach Stundenlohn bedarf besonderer darauf gerichteter Vereinbarung).

Sicherheitsleistungsvereinbarung unter Ausschluss § 17 Nr. 3 VOB/B bei Ablöserecht durch Stellung einer Bürgschaft 6 Monate nach Abnahme ist unwirksam.

Eine vertragliche Regelung, bei der VOB/B-Bauvertrag § 17 VOB/B abgedungen ist und dem Auftragnehmer lediglich eingeräumt wird, den 5 %-igen Sicherheitseinbehalt 6 Monate nach Abnahme durch Stellung einer Bankbürgschaft abzulösen, verstößt gegen § 9 AGBG.




IBRRS 2005, 2170
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung für Stillstandszeiten wegen falschen Bodengutachtens

BGH, Beschluss vom 12.05.2005 - VII ZR 181/04

Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.

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IBRRS 2005, 2168
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsfrage beim Bauen nach falschen Maßen

OLG Koblenz, Urteil vom 12.10.2004 - 3 U 782/03

Der Statiker muss nicht prüfen, ob die ihm zur Bearbeitung zur Verfügung gestellten Ausführungspläne der Genehmigungsplanung entsprechen. Wenn er aber den Bauherrn berät, muss diese Beratung fachgerecht und fehlerfrei erfolgen.

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IBRRS 2005, 2166
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inanspruchnahme des Geschäftsführers zur Sicherung der Bauforderung

LG Magdeburg, Urteil vom 18.01.2005 - 10 O 620/04

Die Vermutungsregel des BGH, die dieser in seiner Entscheidung vom 09.12.1986 - VI ZR 287/85 (= BauR 1987, 229, 231) aufgestellt hat, erstreckt sich nur auf die Baugeldeigenschaft und nicht auf die Höhe des Baugeldes.

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IBRRS 2005, 2165
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Beginn der Verjährungsfrist bei Vollauftrag

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - VII ZR 198/04

1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen einen Architekten beginnt grundsätzlich mit der Abnahme des Architektenwerkes.

2. Veräußert der Bauherr sein Gebäude, endet mit der Veräußerung die Leistungspflicht des Architekten. Ab diesem Zeitpunkt beginnt auch ohne Abnahme des Architektenwerks die Verjährungsfrist zu laufen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).

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IBRRS 2005, 2163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zahlung auf Bürgschaft a.e.A.: Rückforderung

LG Halle, Urteil vom 18.05.2004 - 12 O 88/03

Der Gewährleistungsbürge auf erstes Anfordern (a.e.A.) kann die von ihm aus der Bürgschaft geleistete Zahlung vom Bürgschaftsgläubiger zurückfordern, wenn die Sicherungsabrede zwischen Bürgschaftsgläubiger und Hauptschuldner unwirksam ist; eine Prüfung, ob der Bürgschaftsgläubiger tatsächlich Mängelansprüche gegen den Hauptschuldner hat, erfolgt dann nicht.

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IBRRS 2005, 2155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe wegen Nichtfertigstellung?

LG München I, Urteil vom 22.12.2004 - 8 O 23/04

1. Ein Vertragsstrafenanspruch wegen Nichtfertigstellung eines Werks besteht nicht, wenn ein bindender vertraglicher Fertigstellungstermin nicht vereinbart worden ist, bzw. es sich jedenfalls nicht um einen Gesamtfertigstellungstermin handelt.

2. Trotz Aushandelns einzelner Klauseln bleibt ein vorformulierter Vertrag eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

3. Eine Regelung, nach der die Vertragsstrafe auch für verschobene oder neu vereinbarte Termine gilt, ist AGB-widrig.

4. Die Gefahr, dass widerstreitende Entscheidungen wegen eines durch Teilurteil entschiedenen Werklohnanspruches und wegen eines restlichen Klageanspruches ergehen können, besteht nicht, wenn die Entscheidung über eine Vertragsstrafe und die Entscheidung über einen mit der Klage ebenfalls geltend gemachten Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens nicht von einer für beide Ansprüche maßgeblichen Vorfrage abhängig sind.

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IBRRS 2005, 2149
BauvertragBauvertrag
Bauzeitverschiebung durch Vergabeverfahren: Mehrvergütungsanspruch!

LG Erfurt, Urteil vom 11.03.2004 - 7 O 354/03

1. Verzögerungen durch das Vergabeverfahren fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftraggebers und dürfen nicht zu einer unzumutbaren Verkürzung der Ausführungsfristen zu Lasten des Bieters/Auftragnehmers führen.

2. Verzögert sich durch das Nachprüfungsverfahren der vorgesehene Ausführungsbeginn um mehr als 6 Monate, so sind die Parteien im Rahmen ihrer gegenseitigen Kooperationspflicht verpflichtet, eine einvernehmliche Anpassung der Vertragstermine an die geänderten Umstände vorzunehmen.

3. Neben der zwingend erforderlichen und im Rahmen der wechselseitigen Kooperationspflichten geschuldeten Änderung/Anpassung der Ausführungsfristen bzw. des Bauzeitraumes hat der Auftragnehmer in analoger Anwendung des § 2 Nr. 5 VOB/B zudem einen Anspruch auf Anpassung der vereinbarten Preise, nämlich in dem Umfang, in dem sich die der Kalkulation zu Grunde liegenden Preisgrundlagen durch die Bauzeitverschiebung maßgeblich veränderten.

4. Ein Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers besteht dann, wenn er einen Anspruch auf Anpassung der ursprünglich vereinbarten Preise an die nachträglich veränderten Verhältnisse hat und der Auftraggeber hierauf nicht eingeht bzw. dem Verlangen auf eine vorherige Preisanpassung ausweicht, um der rechtlich verbindlichen Vereinbarung zu entgehen.

5. Kündigt der Auftaggeber in diesem Fall dennoch den Bauvertrag wegen nicht begonnener Bausausführung, so ist seine Kündigung als freie Kündigung mit den Folgen des § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B anzusehen, da eine Kündigung des Bauvertrages regelmäßig dahin zu verstehen ist, dass auch eine freie Kündigung gewollt ist. Will der Auftraggeber seine Kündigung nicht so verstanden wissen, muss sich das aus der Erklärung und den Umständen ergeben.

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IBRRS 2005, 2125
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bewertung von Grundleistungen durch Tabellen?

OLG Celle, Urteil vom 16.06.2005 - 14 U 247/04

1. Zur Frage der Notwendigkeit, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen.*)

2. Für die Bewertung nicht oder nur teilweise erbrachter Grundleistungen kann auf die Steinfort-Tabelle oder andere Bewertungstabellen als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden (im Anschluss an BGH, IBR 2005, 159).

3. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, ein Bauwerk auf etwaige Mängel zu untersuchen. Auch aus der Prozessführungspflicht erwächst für den Auftraggeber keine Verpflichtung, tatsächliche Umstände, die ihm nicht bekannt sind, zu ermitteln.




IBRRS 2005, 2124
Mit Beitrag
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Formularmäßig erklärte Arbeitnehmerbürgschaft a.e.A.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 14.04.2005 - 4 U 132/04

Eine formularmäßig erklärte Arbeitnehmerbürgschaft "auf erstes Anfordern" ist nicht gänzlich unwirksam, sondern nach § 306 Abs. 2 BGB als einfache Bürgschaft zu behandeln. Sie ist nach § 307 Abs. 3 BGB insgesamt unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer unzumutbar belastet.*)




IBRRS 2005, 2072
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängel am Granitfußboden: Austausch einzelner oder aller Platten?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.10.2004 - 24 U 194/03

1. Farbabweichungen und -schattierungen infolge einer punktuellen Nachbesserung des Granitfußbodenbelages brauchen nicht hingenommen zu werden. Der Anspruch auf eine ordnungsgemäße Werkleistung kann die Erneuerung des gesamten Bodenbelages umfassen.

2. Mit erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachbesserungsfrist verliert der Unternehmer sein Nachbesserungsrecht auch dann, wenn er später Nachbesserungsangebote unterbreitet.

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IBRRS 2005, 2039
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fristsetzung selbst nach mehrfacher erfolgloser Mängelbeseitigung?

OLG Rostock, Urteil vom 18.02.2005 - 8 U 164/04

Hat sich zwischen den Parteien eine Verkehrsübung entwickelt, nach der der Auftragnehmer auf "Hilferufe" des Auftraggebers reagiert, das Werk auf Mängel überprüft und diese gegebenenfalls repariert, ist - selbst bei Vorliegen eines immer gleichen, nie restlos beseitigten Mangels - vor Beauftragung einer Drittfirma eine Mängelbeseitigungsaufforderung bzw. Mahnung erforderlich!

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IBRRS 2005, 2031
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann wird Honorar bei Projektabbruch fällig?

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 349/03

Die Werklohnforderung eines mit Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragten Architekten für eine vom Bauunternehmer vorzunehmende Sanierung wird nicht allein dadurch fällig, daß sich der Besteller und der Bauunternehmer nach Erbringung von Teilleistungen darauf einigen, daß die Sanierung nicht fortgeführt wird.*)

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IBRRS 2005, 2030
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauabzugssteuer: Was gilt bei Abtretung?

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 97/04

a) Der Leistungsempfänger ist im Falle der Abtretung der Werklohnforderung durch den Leistenden nur dann von der Abzugspflicht entbunden, wenn eine für den Leistenden erteilte Freistellungsbescheinigung vorgelegt wird.*)

b) Nimmt ein Leistungsempfänger den Steuerabzug vor und führt den Abzugsbetrag an das Finanzamt ab, tritt hinsichtlich der Werklohnforderung Erfüllungswirkung ein, es sei denn, für den Leistungsempfänger war aufgrund der ihm zum Zeitpunkt der Zahlung bekannten Umstände eindeutig erkennbar, daß eine Verpflichtung zum Steuerabzug nicht bestand (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. Juli 2001 - X ZR 13/99, BauR 2001, 1906).*)

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IBRRS 2005, 1992
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber trägt Vergabeverfahrensrisiko!

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2005 - 8 U 318/04

1. Das sich aus einem Vergabenachprüfungsverfahren für den Bieter ergebende Verzögerungsrisiko (sog. Vergabeverfahrensrisiko) trägt grundsätzlich der Auftraggeber.

2. Wird der Zuschlag in einer öffentlichen Bauvergabe aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens mit Verzögerung erteilt und kommt ein Vertrag zustande, ist die Leistungszeit in entsprechender Anwendung von § 6 Nr. 2 VOB/B, die Vergütung in entsprechender Anwendung von § 2 Nr. 5 VOB/B anzupassen.

3. Lehnt der Auftraggeber eine solche vom Auftragnehmer verlangte Anpassung bereits dem Grunde nach ab, hat der Auftragnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht und ist daher nicht verpflichtet, mit den Bauarbeiten zu beginnen.

4. Eine darauf gestützte Auftragsentziehung stellt eine sog. freie Kündigung mit der Folge dar, dass der Auftragnehmer volle Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen kann.

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IBRRS 2005, 1990
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Horizontale Feuchtigkeitssperre fehlt: Mangel?

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2004 - 12 U 87/04

Ob ein Bauwerk (nach altem Recht) einen Fehler hat, wenn die vertraglich vereinbarte Feuchtigkeitssperre fehlt, kann dahingestellt bleiben, solange kein Minderwert beziffert ist oder keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt.

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IBRRS 2005, 1989
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Öffentliche Bauvergabe: Bindung an nachträglichen Preisnachlass?

OLG Braunschweig, Urteil vom 11.11.2004 - 8 U 189/99

Vereinbart der Bieter mit dem Auftraggeber zwischen Angebotseröffnung und Zuschlag einen Preisnachlass, so ist eine spätere Berufung des Bieters auf Unwirksamkeit oder Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das Verhandlungsverbot des § 24 Nr. 3 VOB/A oder gegen § 134 BGB erfolglos.

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IBRRS 2005, 1988
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Pauschalvertrag: Sind zusätzliche Leistungen gesondert zu vergüten?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2003 - 23 U 220/02

1. Ist die geschuldete Bauleistung im Leistungsverzeichnis näher bestimmt, sind später geforderte Zusatzleistungen nicht durch den Pauschalpreis abgegolten. Ob ein Anspruch auf gesonderte Vergütung besteht, hängt davon ab, ob die Leistungsbeschreibung die zusätzlich berechneten Leistungen bereits enthält.

2. Die Unvorhersehbarkeit von Arbeiten begründet für sich keinen Tatbestand, aus dem nachträglich eine Stundenlohnvergütung gerechtfertigt werden könnte.

3. Weiß der Bauherr, dass sein Architekt Zusatzaufträge vergibt, und duldet er dies, so muss er sich die Zusatzaufträge aufgrund Duldungsvollmacht zurechnen lassen.




IBRRS 2005, 1978
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitverschulden des Bauherrn bei Fehler im Baugrundgutachten?

BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - VII ZR 178/04

1. Ein Bauherr, der von seinem Architekten Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistung verlangt und selbst für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er nur ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholt.

2. Gibt der Auftraggeber ein Baugrundgutachten in Auftrag und hätte er die Ergänzungsbedürftigkeit dieses Gutachtens bei einfachem Lesen erkennen können, muss er sich bei dem gegen seinen Architekten gerichteten Schadensersatzanspruch ein eigenes Mitverschulden (von hier 25%) anrechnen lassen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).




IBRRS 2005, 1977
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mitverschulden des Bauherrn bei Fehler im Baugrundgutachten?

OLG Dresden, Urteil vom 17.06.2004 - 13 U 1047/03

1. Ein Bauherr, der von seinem Architekten Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistung verlangt und selbst für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, verletzt seine Schadensminderungspflicht, wenn er nur ein Angebot zur Mängelbeseitigung einholt.

2. Gibt der Auftraggeber ein Baugrundgutachten in Auftrag und hätte er die Ergänzungsbedürftigkeit dieses Gutachtens bei einfachem Lesen erkennen können, muss er sich bei dem gegen seinen Architekten gerichteten Schadensersatzanspruch ein eigenes Mitverschulden (von hier 25%) anrechnen lassen (so OLG, Bedenken dagegen BGH).




IBRRS 2005, 1974
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist ein Baustoff gewährleistungsbefreiend vorgeschrieben?

BGH, Urteil vom 12.05.2005 - VII ZR 45/04

1. Die Übernahme des Risikos einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber setzt eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung voraus.*)

2. Ein Baustoff wird durch den Auftraggeber nicht vorgeschrieben, wenn seine Verwendung auf Drängen des Auftragnehmers vertraglich vereinbart wird.*)

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IBRRS 2005, 1972
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verwertung einer Gewährleistungsbürgschaft nach Verjährungseintritt

OLG Köln, Urteil vom 13.10.2004 - 11 U 184/03

1. Der Auftraggeber darf eine Gewährleistungsbürgschaft auch dann zurückhalten und verwerten, wenn die zu Grunde liegenden Gewährleistungsansprüche verjährt sind, er jedoch die abgesicherten Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Auftragnehmer gerügt hat.

2. Dies gilt jedoch nicht, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Mitwirkung des Bürgen die Gewährleistungsfrist nachträglich verlängern und die Mängel erst in der verlängerten Gewährleistungsfrist gerügt werden.

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IBRRS 2005, 1971
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertraglich geschuldete, zusätzliche oder auftragslose Leistung?

OLG Oldenburg, Urteil vom 15.06.2004 - 12 U 30/04

1. Bereits vertraglich geschuldete Leistungen können weder Zusätzliche Leistungen im Sinne des § 2 Nr. 6 VOB/B sein noch können sie auftragslos im Sinne des § 2 Nr. 8 VOB/B erbracht werden.

2. Ist eine größere als im Leistungsverzeichnis angegebene Aushubtiefe erforderlich, um das Werk herzustellen, handelt es sich regelmäßig um eine Zusätzliche Leistung nach § 2 Nr. 6 VOB/B.

3. Führt der Unternehmer die Zusätzliche Leistung aus, ohne dass der Auftraggeber dies gemäß § 1 Nr. 3 VOB/B verlangt hat, richtet die Vergütungspflicht nach § 2 Nr. 8 VOB/B.

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IBRRS 2005, 1951
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stillstandszeiten wegen falschen Bodengutachtens: Ersatzansprüche?

OLG Celle, Urteil vom 15.06.2004 - 16 U 133/03

Ist das vom Besteller vorgelegte Bodengutachten mangelhaft, so dass die Arbeiten bis zur Vorlage eines neuen Gutachtens eingestellt werden müssen, hat der Besteller dem Unternehmer die Ausfälle nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen.

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IBRRS 2005, 1950
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegt Abnahme vor?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.06.2003 - 7 U 930/01-212

1. Ein Architekt ist verpflichtet, die Detailplanung und Bauausführung einer Fachfirma zu überprüfen und zu überwachen.

2. Fehlt ihm die hierfür erforderliche Fachkunde, so macht er sich gegenüber dem Bauherrn schadensersatzpflichtig, wenn er weder auf eigene Kosten einen Sonderfachmann hinzuzieht noch den Bauherrn auf die möglichen Risiken hinweist.

3. Enthält ein Abnahmeprotokoll die Formulierung, dass die Abnahme erteilt wird, wenn genau beschriebene Mängel nachfolgend beseitigt werden, liegt in der Unterschrift des Bauherrn noch keine Abnahme des Bauwerks.

4. Um den Lauf der Gewährleistungsfrist herbeizuführen, muss die ausführende Firma auf eine ausdrückliche Abnahme nach Mängelbeseitigung hinwirken. Die bloße Beseitigung der Mängel genügt nicht.




IBRRS 2005, 1947
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelbeseitigung: Bauzeitenplan und Nachtarbeit notwendig?

OLG Koblenz, Urteil vom 06.08.2004 - 8 U 19/04

Der Auftragnehmer kommt mit der Beseitigung von Mängeln seiner Werkleistung in Verzug, wenn er sich weigert, dem Auftraggeber vor der Mängelbeseitigung einen Bauzeitenplan zu übergeben und die Mängel in Nachtarbeit ohne Anspruch auf Nachtarbeitszuschläge zu beseitigen, der Auftraggeber aber zur Vermeidung von Störungen seines Betriebsablaufs auf diese Leistungen des Auftragnehmers angewiesen ist. Der Auftraggeber kann dann vom Auftragnehmer einen Vorschuss auf die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten verlangen.

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IBRRS 2005, 1914
BauvertragBauvertrag
Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.04.2005 - 17 U 177/03

Mit der Einstellung des Konkursverfahrens mangels Masse gem. § 204 KO (jetzt § 207 InsO) verliert der Konkursverwalter auch seine Stellung als Partei kraft Amtes im rechtshängigen Aktivprozess. Gleichzeitig endet seine Prozessführungsbefugnis. Dies führt in der Regel zu einem Parteiwechsel auf Klägerseite, wonach die (frühere) Gemeinschuldnerin als Gesellschaft in Liquidation ohne weiteres als Klägerin in den Prozess eintritt.*)

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IBRRS 2005, 1820
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtrag für ursprüngl. Vertragsleistung: Muss AG doppelt zahlen?

BGH, Urteil vom 26.04.2005 - X ZR 166/04

Wird eine Leistung aufgrund eines Werkvertrags geschuldet und vergütet, so kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung aufgrund einer Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht ein zweites Mal bezahlt verlangen. Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine gesonderte Vergütungspflicht selbständig anerkannt hat oder die Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben.*)




IBRRS 2005, 1819
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüffähigkeit der Schlussrechnung

BGH, Urteil vom 19.04.2005 - X ZR 191/02

Eine Abrechnung ist schon dann prüffähig im Sinne von § 14 VOB/B, wenn der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die Berechtigung der Forderung, gemessen an den vertraglichen Vereinbarungen, zu überprüfen. Fehler der Abrechnung oder Ungenauigkeiten in der Zuordnung einzelner Kosten berühren die Prüfbarkeit nicht.

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IBRRS 2005, 1785
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zweckentfremdung von Baugeld: Wie hoch ist der Schaden?

OLG München, Urteil vom 12.10.2004 - 9 U 2662/04

1. Verlangt der Auftragnehmer als Baugeldgläubiger vom Geschäftsführer des Generalunternehmers Schadensersatz wegen Zweckentfremdung von Baugeld, so haftet dieser grundsätzlich in Höhe des Ausfallschadens.

2. Die nicht mehr realisierte Vergütungsforderung ist jedoch wegen vorhandener Mängel zu mindern, wobei es unerheblich ist, ob der Auftragnehmer hätte nachbessern können oder die Kosten einer Nachbesserung durch Dritte hätte tragen müssen oder ob sich der insolvente Generalunternehmer überhaupt auf die Mängel beruft.

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IBRRS 2005, 1734
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zeitliche Begrenzung für Preisanpassungsverlangen?

BGH, Urteil vom 14.04.2005 - VII ZR 14/04

Die VOB/B enthält für das Preisanpassungsverlangen keine zeitliche Begrenzung. Die Vertragspartner sind gehalten, das Preisanpassungsverlangen möglichst beschleunigt geltend zu machen. Das Recht auf Preisanpassung kann nach den allgemeinen Grundsätzen verwirkt werden.*)

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IBRRS 2005, 1696
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverlangen trotz Ablauf gesetzter Nachfrist: Folgen

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2005 - 16 U 232/04

Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muss der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen.*)

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IBRRS 2005, 1695
BauvertragBauvertrag
Baumangel: Nur Zahlung an Gemeinschaft!

OLG Dresden, Urteil vom 17.03.2005 - 4 U 2065/04

1. Eine Anschlussberufung ist für eine Klageänderung jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn klagende Wohnungseigentümer zweitinstanzlich Zahlung nicht an sich, sondern an die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen.*)

2. Wohnungseigentümer sind Mitgläubiger im Sinne von § 432 BGB, wenn ein Kostenvorschuss für die zur Beseitigung eines Baumangels erforderlichen Aufwendungen geltend gemacht werden soll; mithin können einzelne Wohnungseigentümer nur Zahlung an die Gemeinschaft verlangen.*)

3. Folgende Gebäudeteile stehen im Gemeinschaftseigentum:

a) Stahlbetonwände, die einen höher liegenden, im Gemeinschaftseigentum stehenden Garten gegen eine tiefer liegende, im Sondereigentum stehende Terrasse abstützen;

b) Wärmedämmung und Dampfsperre als Teil der Dachisolierung;

c) Wohnungsabschlusstüren.*)

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IBRRS 2005, 1694
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft a.e.A. in AGB unwirksam: Folgen?

BGH, Urteil vom 14.04.2005 - VII ZR 56/04

Eine vom Besteller gegenüber dem Bauunternehmer verwendete Klausel, nach der ein Bareinbehalt von 5 % der Schlußrechnungssumme auf die Dauer der Gewährleistungsfrist einbehalten wird, der allein durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist unwirksam. Eine ergänzende Vertragsauslegung dahin, daß die Ablösung durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft erfolgt, kommt bei der gebotenen objektiv-generalisierenden Betrachtungsweise nicht in Betracht (im Anschluß an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2004 - VII ZR 265/03, IBR 2005, 147).*)




IBRRS 2005, 1690
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mangelhafte Statik?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.04.2005 - 6 U 93/04

1. Die vollständige Erbringung der Leistungsphasen 2 und 3 umfasst auch die Leistungsphase 1, weil diese einen notwendig vorangehenden Entwicklungsschritt darstellt. Eine abweichende, vertragliche Regelung ist wegen Unterschreitung des Mindestsatzes unwirksam.

2. Beanstandet der Prüfingenieur die Statik, dann ist diese noch nicht allein deshalb mangelhaft. Bestätigen sich die Beanstandungen des Prüfingenieurs später nicht, denn trifft das Risiko den Bauherrn, wenn er verwertbare Leistungen des Statikers nicht verwertet, sondern einen Dritten mit der Erstellung der Statik beauftragt.




IBRRS 2005, 1670
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Eigenhaftung des Angestellten für Bestellungen?

OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2005 - 19 U 113/04

Wer als Vertreter eines Unternehmers Material zur Lieferung gegen Rechnung bestellt und dabei über den Zahlungswillen des Bestellers täuscht, haftet dem Lieferanten persönlich aus unerlaubter Handlung.

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IBRRS 2005, 1669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zinsen: 5 Prozent oder Prozentpunkte über Basiszinssatz?

OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2005 - 21 U 149/04

Ein nach dem 30. März 2000 abgeschlossener gerichtlicher Vergleich, nach dem „5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 12. Dezember 2001“ zu zahlen sind, ist dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von „5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz“ geschuldet werden.

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IBRRS 2005, 1648
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Reichweite der Interventionswirkung bei Streitverkündung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2005 - 17 U 49/04

Wird die auf werkvertragliche Ansprüche gestützte Klage des Gerüstbauers gegen den Bauherrn aus Gründen der Beweislast abgewiesen (Zustandekommen eines Vertrags mit ihm nicht bewiesen; keine positiven Feststellungen über einen anderen Vertragspartner), so steht für den Folgeprozess des Gerüstbauers gegen den vom Bauherrn mit Bauleistungen beauftragten Hauptunternehmer, dem der Streit verkündet war, nicht bereits aufgrund der Interventionswirkung des Urteils im Vorprozess fest, dass der Vertrag über Gerüstbauarbeiten mit ihm abgeschlossen worden ist, auch wenn nach dem beiderseitigen Parteivorbringen kein Dritter als Vertragspartner des Gerüstbauers in Betracht kommt.*)

Vielmehr kann der beweispflichtige Gerüstbauer erneut aus Gründen der Beweislast ("non liquet") unterliegen (im Anschluss an BGHZ 85, 252 = NJW 1983, 820).*)

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IBRRS 2005, 1614
BauvertragBauvertrag
Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung

OLG Dresden, Beschluss vom 03.12.2004 - 13 U 1763/04

1. Eine VOB/B-Werklohnforderung kann auch ohne Stellung einer Schlussrechnung verjähren.

2. Eine (vor Kündigung gestellte) Abschlagsrechnung kann in eine Schlussrechnung umgedeutet werden, wenn die Schlussrechnung die Abschlagsrechnung lediglich wiederholt und keine neuen Leistungspositionen ausweist. Dass die Abschlagsrechnung entgegen der Schlussrechnung den Sicherheitseinbehalt ausweist, ändert hieran nichts.

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IBRRS 2005, 1613
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BauvertragBauvertrag
Auftragsentziehung ohne deren Ankündigung möglich?

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.11.2004 - 8 U 150/04

1. Der Bauherr ist zur Entziehung des Auftrages auch ohne vorangegangene Ankündigung berechtigt, wenn die Gesamtschau der Umstände den Schluss zulässt, dass der Bauunternehmer seiner Leistungsverpflichtung auch nach Fristsetzung mit Ankündigung der Auftragsentziehung nicht nachgekommen wäre.

2. Wenn der Unternehmer nach der Kündigung trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht prüfbar abrechnet, kann der Bauherr eine eigene Berechnung aufstellen und überzahlte Beträge zurückfordern.

3. Bei der Bewertung der Teilleistungen ist kein gesonderter Zuschlagsbetrag für Wagnis und Gewinn zu berücksichtigen.

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IBRRS 2005, 1610
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung durch Folgeunternehmer

OLG Bamberg, Urteil vom 01.04.2005 - 6 U 42/04

1. Der Bauherr hat einen vollen Anspruch auf Beseitigung aller Schäden, auf Erstattung aller durch die Mängelbeseitigung entstandenen Kosten. Einzige Einschränkung ist die, dass die abgerechneten Maßnahmen zur Mangelbeseitigung notwendig gewesen sein müssen.

2. Alle Reparaturen, die der Auftraggeber im Zeitpunkt (ex ante-Betrachtung) der Mangelbeseitigung als vernünftig, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund fachlicher, sachkundiger Beratung aufwenden musste, sind erstattungsfähig.

3. Unter mehreren Maßnahmen kann der Auftraggeber die sicherste wählen. Es genügt, dass er die nachfolgenden Unternehmer sorgfältig auswählt.

4. Der Auftraggeber kann also nicht nur die angemessenen, durchschnittlichen Kosten ersetzt verlangen, sondern sein Erstattungsanspruch ist erst dann gemindert (und auch nicht ausgeschlossen!), wenn die Grenzen der Erforderlichkeit eindeutig überschritten sind oder er bei der Auswahl der Folgeunternehmer seine Schadensminderungspflicht verletzt hätte. Wählt er aber solche Folgeunternehmer auf dem freien Markt aus, so spricht der Anscheinsbeweis für ordentliche Auswahl.

5. Der ursprüngliche Unternehmer trägt auch berechtigter Weise das Prognoserisiko, d. h. er trägt das Risiko wider erwarten fehlgeschlagener Nachbesserungsversuche, wenn die Maßnahme nur zur Zeit der Beauftragung des Folgeunternehmers nach dem Stand der Erkenntnisse erforderlich erschien. Erstattungsfähig sind daher auch diejenigen Kosten, die für einen erfolglosen oder sich später als unverhältnismäßig teuer herausstellenden Versuch aufgewendet wurden.

6. Selbst dann, wenn die vom Drittunternehmer für die Mangelbeseitigung in Rechnung gestellte Vergütung das Doppelte oder Dreifache der Kosten ausmacht, die dem Schadensverursacher entstehen würden, kann nicht ohne weiteres gesagt werden, dass die Aufwendungen das Erforderliche übersteigen.

7. Für den Planer, der Schadensersatz schuldet, gilt insoweit nichts anderes als für den Bauunternehmer, der Nachbesserung schuldet.

8. Ist die Leistung des mit der Nachbesserung beauftragten Drittunternehmers mangelhaft und hat der Auftraggeber deswegen gegen diesen Gewährleistungsansprüche, so muss er diese dann an den Auftragnehmer abtreten, wenn er von diesem Kostenersatz für die erfolglose Nachbesserung verlangt.




IBRRS 2005, 1608
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BauvertragBauvertrag
Wann ist eine Schlussrechnung prüfbar?

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2005 - 4 U 12/02

1. Eine gemäß § 14 Nr. 1 Satz 2 bis 4 VOB/B prüfbare Abrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung des Werklohnanspruchs bei einem VOB-Vertrag erfordert in erster Linie, dass die Rechnungen übersichtlich aufgestellt und die Reihenfolge der Posten entsprechend dem Auftrag einzuhalten sind, ferner die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen verwendet werden. Des Weiteren sind die zum Nachweis von Art und Umfang der Leistung erforderlichen Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beizufügen (§ 14 Nr. 1 Satz 2 VOB/B).

2. Die Prüfbarkeit ist aber bereits dann gegeben, wenn sie derjenige prüfen kann, der die Bauleitung hat.

3. Einer Abnahme als weitere Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn der Bauherr mit der Geltendmachung von Ersatzvornahmekosten und Schadensersatzforderungen weitere Nachbesserungen des Unternehmers verhindert und zu erkennen gibt, dass er nur noch an einer abschließenden Regelung des Rechtsverhältnisses interessiert ist.

4. Lässt der Bauherr die zweimonatige Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B verstreichen, ohne dem Unternehmer gegenüber Zweifel an der Richtigkeit der Schlussrechnung und des darin aufgeführten Leistungsumfangs mitzuteilen, so ist dadurch das Recht, Einwände gegen die Schlussrechnung zu erheben, jedoch nicht verwirkt.

5. Mehrkosten, die dem Auftraggeber im Falle einer berechtigten Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B dadurch entstanden sind, dass er den noch nicht vollendeten Teil der Leistung durch einen Dritten hat ausführen lassen, können gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1 VOB/B ersetzt verlangt werden. Die Voraussetzungen des Kostenerstattungsanspruchs aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hat der Auftraggeber schlüssig vorzutragen. Dazu gehören in der Regel die Darlegung der anderweitig als Ersatzvornahme erbrachten Leistung, der dadurch entstandenen Kosten und der infolge der Kündigung nicht mehr an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung sowie die Berechnung der sich daraus ergebenden Differenz. Welche Anforderungen an die Darlegung dazu im Einzelfall zu stellen sind, hängt von den Umständen der gesamten Vertragsabwicklung mit dem Auftragnehmer sowie der Ersatzvornahme ab. Sie bestimmen sich danach, welche Angaben dem Auftraggeber möglich und zumutbar sind, und nach dem Kontroll- und Informationsinteresse des Auftragnehmers.

6. Gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B kann der Auftraggeber ohne Fristsetzung zur Mängelbeseitigung Schadensersatz für Mietzinsausfälle verlangen.

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IBRRS 2005, 1607
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BauträgerBauträger
Haftung für Baumängel: Hemmung der Verjährung

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 72/03

1. Nach § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist die Verjährung, wenn sich ein Unternehmer im Einverständnis mit dem Besteller der Prüfung des Vorhandenseins von Mängeln unterzieht, so lange gehemmt, bis der Unternehmer das Ergebnis der Prüfung dem Besteller mitteilt. Dabei genügt bereits die Prüfung des Werkes eines Dritten für die Hemmung nach § 639 Abs. 2 BGB a.F., wenn die Prüfung objektiv (auch) das eigene Werk betrifft und der Unternehmer damit rechnen muss, dass der Besteller von ihm auch die Prüfung des eigenen Werkes erwartet.

2. Eine Prüfung des Werkes im Sinne des § 639 Abs. 2 BGB a.F. ist schon darin zu sehen, wenn dem Bauherrn mitgeteilt wird, dass die Unterlagen zur Beseitigung der Mängel an den Generalunternehmer weitergeleitet sind.

3. Des Weiteren liegt auch in der Aufnahme der vom Besteller gerügten Mängel in den Fragenkatalog des von dem Unternehmer gegen den Generalunternehmer eingeleiteten selbständigen Beweisverfahrens eine "Prüfung" im Sinne der genannten Vorschrift. Unerheblich ist insoweit, dass der Besteller nicht selbst Partei des selbständigen Beweisverfahrens ist. Der Unternehmer hat mit der Aufnahme in das bereits eingeleitete selbständige Beweisverfahren zu erkennen gegeben, dass sie die vom Besteller gerügten Mängel überprüfen will.

4. Dem einzelnen Wohnungseigentümer fehlt nicht deshalb die Sachbefugnis, den sogenannten großen Schadensersatz geltend zu machen, weil die Mängel, auf die er seinen Anspruch stützt, teilweise an Gebäudeteilen auftraten, die im Gemeinschaftseigentum stehen. Die Gründe, aus denen der Bundesgerichtshof in seiner grundlegenden Entscheidung vom 10. Mai 1979 (BGHZ 74, 258 ff.) die Geltendmachung des Anspruchs auf Minderung und kleinen Schadensersatz wegen behebbarer Mängel am Gemeinschaftseigentum durch den einzelnen Wohnungseigentümer verneint hat, treffen auf den sogenannten großen Schadensersatz nicht zu: Die Rechte der anderen Wohnungseigentümer werden durch die Geltendmachung des großen Schadensersatzes ebensowenig berührt wie bei der Wandelung des einzelnen Kaufvertrages über Wohnungseigentum. Auch im Hinblick auf die Interessen des Schuldners besteht kein Bedürfnis zu einer einheitlichen und damit gemeinschaftlichen Ausübung des Schadensersatzanspruches, der auf Rückabwicklung des einzelnen Vertrages gerichtet ist.

5. § 634 Abs. 1 BGB a.F. erfordert eine Aufforderung zur Beseitigung der gerügten Mängel; die Erklärung muß die bestimmte und eindeutige Aufforderung enthalten, die Leistung zu bewirken, und dem Schuldner erkennbar machen, dass es mit Fristablauf "ernst" wird oder werden kann. Die Aufforderung an den Schuldner, zu erklären, dass er zur Leistung bereit sei, genügt nicht.

6. Gemäß § 634 Abs. 2 BGB a.F. ist eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung entbehrlich, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist oder der Unternehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft oder endgültig abgelehnt hat. Diesen gesetzlichen Alternativen gleichgestellt sind die Fälle, in denen der Unternehmer unzumutbare Bedingungen stellt oder nur ungeeignete Mängelbeseitigungsarbeiten anbietet, den Baumangel oder seine Gewährleistungspflicht entschieden bestreitet oder das Vertrauen des Bestellers auf ordnungsgemäße Durchführung der Mängelbeseitigung erschüttert ist und er ein besonderes Interesse daran hat, dass die Nachbesserung durch ein anderes Unternehmen vollzogen oder unmittelbar der Anspruch auf Minderung, Wandelung oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.




IBRRS 2005, 1606
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BautechnikBautechnik
Putzrisse über Mauerfolie: Wer haftet?

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.07.2004 - 3 U 19/04

Der Rohbauunternehmer, der eine weder vertrags- noch DIN-gerechte zu dünne Kunststoff-Folie als horizontale Mauerwerksabdichtung eingebaut hat, haftet für Risseschäden zusammen mit dem Putzunternehmer als Gesamtschuldner, wenn die Mängelursachen zumindest teilweise in beiden Gewerken liegen und die Mängel wirtschaftlich sinnvoll nur auf eine einzige Weise beseitigt werden können.

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IBRRS 2005, 1605
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BauvertragBauvertrag
Ermittlung des Baugeldanteils beim modifizierten Baugelddarlehen

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.10.2004 - 4 U 105/04

1. Wird bei einem Bauträgerkredit die Darlehensvaluta nach Maßgabe des Fortschreitens des Baus ausgezahlt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die im Generalunternehmervertrag vereinbarte Vergütung Baugeld i.S.d. § 1 Abs. 3 GSB ist.

2. Verwendet der Generalunternehmer das Baugeld zur Bestreitung seiner Allgemeinen Geschäftskosten, liegt hierin ein Verstoß gegen die Baugeldverwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB.

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IBRRS 2005, 1604
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlende Detailplanung: Schadensersatzpflicht!

OLG Hamburg, Urteil vom 10.03.2004 - 4 U 105/01

1. Fehlt ein für die Ausführung einzelner Bauteile erforderlicher Detail-)Plan, ist die Planung mangelhaft und der Architekt für den dadurch verursachten Mangel am Bauwerk einstandspflichtig.

2. Ein etwaiges Verschulden des Unternehmers wegen Unterlassung eines gebotenen Hinweises ist dem Auftraggeber nicht zuzurechnen.

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IBRRS 2005, 1603
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BauvertragBauvertrag
Verjährungsbeginn bei inhaltsgleicher Abschlags- u. Schlussrechnung

OLG Dresden, Beschluss vom 23.12.2004 - 13 U 1763/04

1. Eine VOB/B-Werklohnforderung kann auch ohne Stellung einer Schlussrechnung verjähren.

2. Eine (vor Kündigung gestellte) Abschlagsrechnung kann in eine Schlussrechnung umgedeutet werden, wenn die Schlussrechnung die Abschlagsrechnung lediglich wiederholt und keine neuen Leistungspositionen ausweist. Dass die Abschlagsrechnung entgegen der Schlussrechnung den Sicherheitseinbehalt ausweist, ändert hieran nichts.

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IBRRS 2005, 1594
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BauvertragBauvertrag
Nachträge: Sicherheit nach § 648a BGB erst nach Preisvereinbarung?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.2004 - 21 U 178/03

Ein Auftragnehmer ist nicht berechtigt, für eine dem Grunde nach beauftragte geänderte Leistung (VOB/B § 2 Nr. 5) eine (höhere) Sicherheitsleistung nach § 648a BGB zu verlangen, wenn eine neue Preisvereinbarung hierüber noch nicht getroffen wurde.

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IBRRS 2005, 1593
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung bei ungeeignetem Estrich

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.05.2004 - 4 U 2439/99

1. Weiß der Unternehmer, dass der von ihm einzubauende Estrich mit einem Oberboden belegt werden soll, so muss der Estrich als stillschweigend vereinbarte Beschaffenheit die Fähigkeit besitzen, ohne zusätzliche Zwangstrocknungsmaßnahmen belegreif zu werden. Der Unternehmer ist darüber hinaus verpflichtet, den Auftraggeber entsprechend hinzuweisen, wenn das Trocknungsverhalten des Estrichs material- und/oder verarbeitungsbedingt signifikant von der Bauüblichkeit abweicht.

2. Estrichlegearbeiten gehören zu den gefahrenträchtigen Schlüsselgewerken, die der mit der Bauaufsicht beauftragte Architekt besonders sorgfältig überwachen muss.

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