Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 1154VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1400
Zur Abrechnung von Treppenanlangen anhand einer Parteivereinbarung.
VolltextIBRRS 2005, 1151
BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - VII ZR 340/03
1. Die Fußnote zur Vertragsstrafenregelung in einem Formularvertrag, dass die Vertragsstrafe eine Obergrenze von 10% nicht überschreiten darf, ist ein redaktioneller Hinweis.
2. Bei einer derartigen Vertragsgestaltung ist eine Obergrenze der Vertragsstrafe von 10% nicht vereinbart.
IBRRS 2005, 1150
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.05.2004 - 19 U 185/02
1. Mangels abweichender Vereinbarung sichert eine Vorauszahlungsbürgschaft den Auftraggeber für den Fall ab, dass die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen wertmäßig hinter dem Betrag der Vorauszahlung zurückbleiben.
2. Der Beweis für das Erlöschen der Bürgschaft bzw. die Beendigung der Bürgschaftsverpflichtung obliegt dem Bürgen.
VolltextIBRRS 2005, 1145
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1398
Die Höhe des Mauerwerks wird von Oberfläche Rohdecke bis Oberfläche Rohdecke gerechnet, wenn das Mauerwerk bis Oberfläche Rohdecke durchgeht. Reicht das Mauerwerk bis an die Unterseite der Decke, ist diese Höhe anzusetzen.
VolltextIBRRS 2005, 1134
LG Frankenthal, Beschluss vom 20.10.2004 - 8 T 142/04
1. Eine Fertigstellungsbescheinigung im Sinne des § 641a Abs. 1 Satz 1 BGB stellt kein Privatgutachten dar, sondern eine bloße Privaturkunde im Sinne des § 416 ZPO.
2. Grundsätzlich hat der Unternehmer als Auftraggeber des Sachverständigen die Kosten der Fertigstellungsbescheinigung zu tragen.
3. Eine Kostenerstattung des Auftragnehmers kommt nur beim Vorliegen einer materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage in Betracht, etwa wenn sich der Besteller in Verzug befindet, was unter anderem ein Verschulden des Bestellers voraussetzt.
VolltextIBRRS 2005, 1131
OLG Hamm, Urteil vom 03.08.2004 - 21 U 173/03
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs des Auftragnehmers eines Pauschalvertrages auf Zahlung einer Zusatzvergütung und eines Anspruchs aus c.i.c. wegen unvollständiger Angebotsunterlagen.*)
VolltextBGH, vom 09.12.1986 - VI ZR 287/85
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1987, 229
IBRRS 2005, 1073
OLG Hamm, Urteil vom 10.02.2005 - 21 U 94/04
1. In einem formularmäßigen Kaufvertrag über neu herzustellendes Wohneigentum ist die Klausel
"Von der leistungsbeschreibung abweichende Ausführungen bleiben vorbehalten, sofern damit technische Verbesserungen verbunden und/oder der Gesamtwert des Objekts nicht wesentlich beeinträchtigt werden."
wegen Verstoßes gegen § 10 Nr. 4 AGB-Gesetz sowie wegen Intransparenz unwirksam.*)
2. Zur Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes für eine Nachbesserung bei klarer Abweichung von der Leistungsbeschreibung.*)
3. Die Aufbringung eines Kunstharzputzes anstatt eines in der Baubeschreibung vorgesehenen mineralischen Kratzputzes stellt einen Mangel dar.
4. Eine derartige Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit kann auch nicht durch eine Klausel in der Leistungsbeschreibung gedeckt werden, die Abweichungen unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Eine solche Klausel verstößt gegen § 10 Nr. 4 AGB-Gesetz und ist daher unwirksam.
VolltextIBRRS 2005, 1048
LG Kempten, Urteil vom 28.05.2003 - 1 0 546/99
1. Befindet sich der Beklagte in rechtlich völlig gesicherter Position verbleibt es beim Grundsatz, dass abweichend vom vertraglichen Schriftformerfordernis mündliche Absprachen gleichwohl verbindlich sein können.
2. Ein nachträgliches Anerkenntnis im Sinne des § 2 Nr. 8 Abs. 2 S. 1 VOB/B durch schlüssiges Handeln liegt nicht schon darin dass ein nicht besonders zur Abgabe von Anerkenntnissen bevollmächtigter Architekt auf die eingereichten Rechnungen Prüfvermerk gesetzt hat. Anders liegt dies, wenn der Architekt die Befugnis zur Anerkennung der Rechnungen des Auftragnehmers hat.
VolltextIBRRS 2005, 1046
LG Bochum, Urteil vom 23.11.2004 - 2 O 235/04
Zur Frage, wann eine Schlussrechnung bezüglich der Verjährung neuem oder altem Recht unterliegt.
VolltextIBRRS 2005, 1043
OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.03.2005 - 8 W 71/05
1. Die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zu inländischem Recht stellt eine unrichtige Sachbehandlung dar, die zur Nichterhebung von Kosten führt, wenn und soweit dadurch Mehrkosten verursacht wurden.*)
2. Die Grundlagen für die Prüffähigkeit einer Rechnung nach § 14 Nr. 1 VOB/B sind einem gerichtlichen Sachverständigenbeweis zugänglich, wenn im Zusammenhang mit der Prüfung der Rechnung der Auftraggeber und dessen Hilfspersonen besondere Kenntnisse und Fähigkeiten haben, die dem Gericht fehlen (Abgrenzung zu OLG Stuttgart BauR 1999, 514).*)
3. Die Hinzuziehung eines Mitarbeiters des Sachverständigen zur mündlichen Sachverständigenanhörung vor dem Gericht ist in der Regel nicht notwendig im Sinn des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG / § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 JVEG, weil der Sachverständige das Gutachten aus eigener Sachkenntnis zu erstatten hat und der Mitarbeiter zur Erläuterung des Gutachtens nicht befugt ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 1035
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.02.2005 - 21 U 105/04
Eine Rechtsmitteleinlegung durch den Nebenintervenienten ist nur so lange möglich, wie die Rechtsmittelfrist für die Hauptpartei läuft. Der Zeitpunkt der Zustellung an den Nebenintervenienten ist nur dann maßgebend, wenn es sich um eine streitgenössische Nebenintervention handelt. Die Nebenintervention eines subsidär Verpflichteten im Prozess des Gläubigers mit dem Primärschuldner fällt nicht hierunter.*)
VolltextIBRRS 2005, 1026
BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - VII ZR 86/04
Unternehmer einer Außenanlage ist nicht, wer lediglich mit Rodungsarbeiten und sonstigen Arbeiten beauftragt ist, die dazu dienen, ein Baugrundstück zur Bebauung frei zu machen.*)
VolltextIBRRS 2005, 1021
OLG Koblenz, Beschluss vom 02.03.2005 - 6 W 124/05
1. Der nur planende Architekt ist Unternehmer eines Bauwerks im Sinne des § 648 BGB.*)
2. Der Anspruch des Architekten auf Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers entsteht erst nach tatsächlichem Baubeginn.*)
VolltextIBRRS 2005, 1013
BGH, Urteil vom 15.02.2005 - X ZR 43/02
Ein Konstruktionsfehler bei einer Maschine stellt grundsätzlich auch dann einen Fehler im Sinn des § 633 Abs. 1 BGB a.F. dar, wenn sich die Verfehlung der vereinbarten Maschinenleistung erst bei Hinzutreten weiterer Umstände ergibt.*)
VolltextIBRRS 2005, 1004
BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 158/03
Entsteht infolge einer vertraglichen Leistung eines Bauunternehmers oder Architekten ein Schaden am Bauwerk, besteht kein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB, wenn dieser Schaden sich mit dem Mangelunwert der vertraglichen Leistung deckt. Das gilt auch dann, wenn die vertragliche Leistung den Schutz des beschädigten Bauteils bezweckt.*)
Die Überprüfung eines Mangels durch die Haftpflichtversicherung des Architekten führt zur Hemmung der Verjährung des Gewährleistungsanspruchs nach § 639 Abs. 2 BGB, wenn ihr eine Regulierungsvollmacht nach § 5 Nr. 7 AHB erteilt worden ist.*)
IBRRS 2005, 0942
KG, Urteil vom 12.12.2003 - 4 U 263/01
1. Ein Skontoabzug kommt nur bei vollständiger Zahlung in Betracht.
2. Auch wenn die Teilzahlung nur unerheblich hinter dem Rechnungsbetrag bleibt, berechtigt dies nicht zum Skontoabzug.
VolltextIBRRS 2005, 0939
OLG Jena, Urteil vom 18.11.2003 - 5 U 1116/02
Der Anspruch auf Auszahlung eines Überschusses wegen Überzahlung ist ein vertraglicher Anspruch, der dem Auftraggeber gegen den Unternehmer als seinen Vertragspartner zusteht. Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer seinen Werklohnanspruch an einen Dritten abgetreten hat und der Auftraggeber daraufhin die Überzahlung an den Dritten geleistet hat.
VolltextIBRRS 2005, 0938
OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2005 - 17 U 114/04
Zum Umfang der Vorschusspflicht eines Unternehmers, wenn im Zuge der Mängelbeseitigung auch das ebenfalls mangelhafte Werk eines Nachfolgeunternehmers erneuert werden muss.*)
VolltextIBRRS 2005, 0905
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.01.2005 - 7 U 161/03
1. Bei Baurbeiten im öffentlichen Straßenraum ist neben der ausführenden Baufirma und der Bauherrin auch die Kommune verkehrssicherungspflichtig, die die betreffende Straße verwaltet und für sie die Straßenbaulast trägt, ohne dass sie sich auf das Verweisungsprivileg aus § 839 Abs.1 Satz 2 BGB berufen kann.*)
2. Eine persönliche Haftung der Bediensteten der Kommune, die Beamte im haftungsrechtlichen Sinne sind und die die als öffentlich-rechtliche Amtspflicht ausgestalteten Aufgaben der Verkehssicherung wahrnehmen, scheidet nach Art. 34 Satz 1 GG aus.*)
3. Art und Ausmaß der aus Gründen der Verkehrssicherung gebotenen Maßnahmen werden nicht durch die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sondern durch das den konkreten örtlichen Verhältnissen innenwohnende Gefahrenpotential bestimmt. Die Einhaltung der Vorgaben der RSA allein lässt deshalb nicht den Schluss zu, dass der Verkehrssicherungspflichtige die von den Verkehrsflächen ausgehenden Gefahren in geeigneter und zumutbarer Weise ausgeräumt hat.*)
VolltextIBRRS 2005, 0896
BGH, Urteil vom 27.01.2005 - VII ZR 276/03
Der Besteller ist nicht gehalten, eine von ihm genutzte Wochenend- und Ferienwohnung zum Zweck der Schadensminderung zu vermieten, wenn der Unternehmer mit der Erstellung einer weiteren Wochenend- und Ferienwohnung in Verzug gerät.*)
VolltextIBRRS 2005, 0895
BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 16/03
1. Schließen die Parteien eines Werkvertrags einen Aufhebungsvertrag, nachdem die Werkleistung unmöglich geworden ist, bestimmt sich die Vergütung des Unternehmers nicht nach § 649 BGB. Beruht die Unmöglichkeit auf einem von dem Besteller gelieferten Stoff, richtet sich die Vergütung nach § 645 BGB.*)
2. Die HOAI ist öffentliches Preisrecht. Sie regelt den preisrechtlichen Rahmen, in dem Honorarvereinbarungen zulässig sind (Anschluß an BGH, Urteil vom 13. September 2001 - VII ZR 380/00, BauR 2001, 1926).*)
3. Vereinbaren die Parteien in Anlehnung an die HOAI mehrere Faktoren, nach denen die Vergütung des Architekten berechnet werden soll, kann nicht daraus, daß einer der vereinbarten Berechnungsfaktoren von der HOAI abweicht, geschlossen werden, daß die Honorarvereinbarung unwirksam ist. Es ist zu ermitteln, welches Honorar sich unter Anwendung der gesamten von den Parteien vereinbarten Bemessungsregelungen ergibt und ob dieses Honorar in dem von der HOAI zugelassenen Rahmen liegt.*)
4. Die Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist auch nach dem Gesetz zur Reform des Zivilprozesses gemäß §§ 530, 296 ZPO nur dann zulässig, wenn die Zulassung zu einer Verzögerung des Verfahrens führen würde und die Verspätung nicht entschuldigt ist.*)
5. Die Fragen, welche Kosten im Sinne des § 10 Abs. 2 bis 6 HOAI anrechenbar sind, welche Honorarzone anwendbar ist, wie erbrachte Leistungen zu bewerten sind und ob die Berechnung eines Architektenhonorars den Grundlagen der HOAI entspricht, sind Rechtsfragen. Diese Fragen sind vom Gericht auf der vom Sachverständigen ermittelten Tatsachengrundlage zu beantworten. Die rechtliche Beurteilung darf das Gericht nicht dem Sachverständigen überlassen.*)
IBRRS 2005, 0873
BGH, Urteil vom 22.01.1998 - VII ZR 307/95
Wer Nachbesserung nach § 94 Abs. 6 Vertragsgesetz der DDR (vom 25. März 1982, GBl. I S. 293) verlangen kann, hat gegen den Leistenden Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses, wenn sich dieser mit der Nachbesserung in Verzug befindet oder sie ernsthaft und endgültig verweigert.*)
a) § 22 Abs. 3 der 2. DVO zum VertragsG vom 25. März 1982 (GBl. I S. 329) regelt einen Rechtsübergang vom Hauptauftraggeber auf den Investitionsauftraggeber.*)
b) Auf den Investitionsauftraggeber gehen die Garantieforderungen für Mängel über, die erst nach der Abnahme der Leistung festgestellt werden.*)
§ 93 Abs. 1 VertragsG ist auf sog. Altfälle weiter anwendbar.*)
Nach Art. 231 § 6 EGBGB sind die Vorschriften des BGB über die Verjährung auf Garantieforderungen nach dem Vertragsgesetz der DDR anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 2005, 0791
BGH, Urteil vom 12.11.1998 - IX ZR 145/98
Erläßt das Konkursgericht im Eröffnungsverfahren ein allgemeines Veräußerungsverbot an den Schuldner und veranlaßt es die öffentliche Bekanntmachung, hat derjenige, der dennoch an den Schuldner leistet, zu beweisen, daß er das Veräußerungsverbot nicht kannte.*)
Die Vermutung des § 8 Abs. 3 KO ist von einer BGB-Gesellschaft mit mehreren einzelvertretungsbefugten Gesellschaftern regelmäßig nur zu widerlegen, wenn keinem von ihnen das Verfügungsverbot (die Konkurseröffnung) bekannt war.*)
VolltextIBRRS 2005, 0770
BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335).*)
IBRRS 2005, 0767
LG Oldenburg, Urteil vom 29.12.2004 - 5 O 3344/00
Die bauausführende Firma haftet für einen planungsbedingten Baumangel, soweit sie die Bedenkenanmeldung gegenüber dem Bauherrn unterlässt. Dies gilt auch, wenn dem Unternehmer die Planung als solche nicht vorliegt, sondern die Art der Ausführung vom Architekten vor Ort mündlich angeordnet wird.
VolltextIBRRS 2005, 0737
BGH, Urteil vom 15.04.1999 - VII ZR 290/98
Ein Bauvertrag, den ein staatlicher Verwalter nach dem 3. Oktober 1990 geschlossen hat, ist ein Rechtsverhältnis im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 1 VermG. In diesen tritt der Berechtigte ein, soweit der Vertrag zum Zeitpunkt der Aufhebung der staatlichen Verwaltung noch nicht erfüllt worden ist.*)
VolltextIBRRS 2005, 0717
OLG München, Urteil vom 14.01.2004 - 27 U 468/03
1. Mündlich getroffene Abreden sind selbst dann bindend, wenn der Vertrag eine Schriftformklausel vorsieht.
2. Enthält der Bauvertrag eine Regelung, wonach der Architekt Ansprechpartner und Vertreter des Bauherrn ist, begründet dies eine Außenvollmacht des Architekten zur Erteilung von Zusatz- und Änderungsleistungen.
VolltextIBRRS 2005, 0682
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 128/04
Eine Pflichtverletzung, die Ansprüche auf Schadensersatz nach den Grundsätzen der PVV auslöst, liegt insbesondere in einer ernsthaften endgültigen und unberechtigten Erfüllungsverweigerung, die vor Fälligkeit der Leistung erfolgt. Die Gegenseite ist in diesem Fall zur Kündigung des Vertrages berechtigt
VolltextIBRRS 2005, 0660
OLG Celle, Urteil vom 29.10.2003 - 7 U 21/02
Enthält die vertragliche Baubeschreibung detaillierte Anforderungen, kann dies Vorrang vor der Bezugnahme auf ein Referenzobjekt haben.
VolltextIBRRS 2005, 0659
OLG München, Beschluss vom 19.01.2005 - 13 W 3007/04
1. Der Gläubiger einer Werklohnforderung kann den vollen Betrag einklagen und gegebenenfalls vollstrecken, weil die Bauabzugssteuer den Anspruch auf Zahlung des Werklohnes unberührt lässt.
2. Das gilt dann nicht mehr, wenn der Auftraggeber bereits an das Finanzamt gezahlt hat.
3. Erst diese Zahlung, nicht schon die Anmeldung zur Bauabzugssteuer durch den Leistungsempfänger (Auftraggeber) hat Erfüllungswirkung.
VolltextIBRRS 2005, 0643
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.01.2005 - 4 U 176/03
1. Mit Ende der Unterbrechung der Verjährung nach Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens gemäß den §§ 639 Abs. 1, 477 Abs. 2 BGB a.F. wird die vertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist erneut in Lauf gesetzt (§ 217 BGB a.F.). Wird nämlich der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Satz 1 VOB/B vereinbarten Frist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt.
2. Die Gewährleistungsbürgschaft kann nicht für weitere, bisher unbekannte Mängel zurückbehalten werden, nachdem die Gewährleistungsfrist hinsichtlich solcher Mängel abgelaufen ist.
3. Wegen § 767 Abs. 1 Satz 1 BGB erstreckt sich die Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils gegen den Gläubiger grundsätzlich auch auf den Bürgen.
4. Das (primäre) Nachbesserungsrecht des Auftragnehmers erstreckt sich auch auf diejenigen Arbeiten, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mängelbeseitigung den davor bestehenden Zustand wieder herzustellen.
VolltextIBRRS 2005, 0642
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2005 - 4 U 118/04
1. Als allgemeiner Stand der Technik muss angesehen werden, dass neue oder zu sanierende Dachflächen ebenflächig ohne bereits visuell erkennbare Höhendifferenzen eingedeckt werden müssen. Diese Anforderungen sind danach unabhängig von Toleranzgrenzen der DIN 18202 als anerkannte Regeln der Technik im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B zu Grunde zu legen.
2. Zu der Frage, ob bei einer Sanierungsmaßnahme die zeitgemäßen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten sind.
VolltextIBRRS 2005, 0606
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 05.07.2004 - Fall 1395 b
Wenn der Auftraggeber ein Risiko auf den Auftraggeber übertragen will, muss der Auftraggeber dieses Risiko ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung nennen. Ansonsten steht dem Auftragnehmer nach § 2 Nr. 5 VOB/B eine zusätzliche Vergütung zu.
VolltextIBRRS 2005, 0602
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.2004 - 12 U 120/04
1. Der Auftraggeber ist mit Einwendungen gegen die Prüffähigkeit der Schlussrechnung sowie die Richtigkeit der von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengen und Massen gemäß § 242 BGB ausgeschlossen, wenn er selbst ein eigenes Aufmaß erstellt und gegenüber seinem Auftragnehmer die Leistungen des Auftragnehmers abgerechnet hat und dabei die von dem Auftragnehmer abgerechneten Mengenangaben seinem eigenen Aufmaß zugrunde gelegt hat.*)
2. Neue Beweismittel, die nach Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht vorgebracht werden, sind gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zuzulassen, wenn das Landgericht die Beweisbedürftigkeit der Behauptung aus dem Grunde verneint hat, weil es das Bestreiten des Gegners als unerheblich angesehen hat, und das Berufungsgericht abweichend davon das Bestreiten als erheblich ansieht.*)
3. Zu den Voraussetzungen des zulässigen Bestreitens mit Nichtwissen gemäß § 138 Abs. 4 ZPO.*)
VolltextIBRRS 2005, 0601
OLG Koblenz, Urteil vom 19.03.2004 - 8 U 397/03
Ist der Baumangel auf einen Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen, den der Architekt im Rahmen seiner Bauaufsicht lediglich nicht erkannt hat, ist davon auszugehen, dass den Unternehmer grundsätzlich die alleinige Haftung trifft.
VolltextIBRRS 2005, 0595
OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.11.2004 - 4 U 729/03; 4 U 76/04
1. Der Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens muss dessen Inhalt bei Schweigen auch dann gegen sich gelten lassen, wenn dem Schreiben Vertragsverhandlungen vorausgegangen sind, die noch nicht zu einem Abschluss geführt haben, sofern die Gegenseite vernünftigerweise mit einer Antwort rechnen durfte.
2. Ein Architekt kann möglicher Empfänger eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens sein. Denn es kommt entscheidend darauf an, ob die beteiligten Vertragspartner in kaufmännischer Weise am Geschäftsverkehr teilnehmen und darauf vertrauen können, dass der jeweilige Vertragspartner die Gepflogenheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs beachtet.
3. Der Bauherr muss sich das Schweigen des Architekten zum Bestätigungsschreiben zurechnen lassen, da er in seiner Eigenschaft als mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses beauftragter Architekt zugleich Vollmacht für eine Änderung des Leistungsverzeichnisses besaß.
VolltextIBRRS 2005, 0594
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2004 - 4 U 146/04-28
1. Beim Werkvertrag können auch ohne ausdrückliche Abrede den Unternehmer ausnahmsweise Aufklärungs- und Beratungspflichten dahin treffen, den Besteller auf das mit der Verwendung des Werks verbundene Risiko oder darüber aufzuklären, ob das bestellte Werk für den vertraglich vorgesehenen Zweck tauglich ist und den Bedürfnissen des Bestellers entspricht.
2. Der grundsätzliche Vorrang der werkvertraglichen Sonderregelungen für fahrlässig unrichtige Angaben gilt nicht, wenn den Unternehmer eine eigenständige Beratungspflicht trifft.
VolltextIBRRS 2005, 0593
BGH, Urteil vom 13.01.2005 - VII ZR 15/04
Wird der Lauf einer nach § 13 Nr. 4 Abs. 1 VOB/B vereinbarten, gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B verlängerten Verjährungsfrist nach gesetzlichen Bestimmungen unterbrochen, so wird nach dem Ende der Unterbrechung die vereinbarte Frist erneut in Gang gesetzt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 9. Oktober 1986 - VII ZR 184/85, BauR 1987, 84 = ZfBR 1987, 37).*)
VolltextIBRRS 2005, 0591
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.11.2004 - 2/31 O 203/04
Die Aufrechnung von Gesellschafterforderungen mit dem Negativ-Saldo aus der Auseinandersetzungsbilanz des ausgeschiedenen ARGE-Partners ist unzulässig, da diese der Insolvenzanfechtung unterliegt.
VolltextIBRRS 2005, 0590
LG Rostock, Urteil vom 08.07.2004 - 3 O 447/01
Lässt die Ausschreibung nicht erkennen, dass die Stahlskelettkonstruktion neben senkrechten Stützen auch waagerechte oder diagonale Aussteifungsverbände enthält, die den Aufwand bei den Aus- und Ummauerungsarbeiten erhöhen, kann der Maurer entsprechende Mehrvergütung geltend machen.
VolltextIBRRS 2005, 0588
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.09.2004 - 8 U 86/01
1. Zur Anwendbarkeit neuer Prozessgesetze (hier: Erlass eines Vorbehaltsurteils nach § 302 ZPO) auf anhängige Rechtsstreitigkeiten.*)
2. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer Abrechnungssumme von ca. 30 Millionen DM ist unwirksam; Vertrauensschutz besteht nicht.*)
3. Zu den Voraussetzungen des Aushandelns einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsstrafenklausel.*)
VolltextIBRRS 2005, 0569
OLG Bremen, Urteil vom 13.01.2005 - 2 U 97/04
1. Veranlasst der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf telefonischem Wege, dass ein auf die Trocknung von durchfeuchteten Räumen spezialisiertes Unternehmen in jedenfalls teilweise ihm noch gehörenden vermieteten Räumlichkeiten Arbeitsleistungen erbringt, ohne in dem Telefonat zu erkennen zu geben, dass er in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer tätig werde, so wird er selbst verpflichtet (§ 164 Abs. 2 BGB).*)
2. Tritt das mit der Erledigung der Trocknungsaufgabe betraute Unternehmen nachträglich an den Geschäftsführer mit dem Anliegen heran, er möge in dieser seiner Eigenschaft ein vorbereitetes Vertragsformular unterzeichnen, verweigert der Geschäftsführer seine Unterschrift, weist aber gleichwohl eine Mitarbeiterin an, das Auftragsformular mit dem Zusatz "im Auftrag" zu unterzeichnen, und wird auch der Stempel der Gesellschaft mit beschränkter Haftung verwendet, so haftet die GmbH selbst dann kraft Schuldbeitritts, wenn der Geschäftsführer geltend macht, er habe diese Weisung lediglich deshalb erteilt, damit geprüft werden könne, ob ein Versicherer für den Schaden eintrittspflichtig sei.*)
VolltextIBRRS 2005, 0559
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2005 - 15 U 35/04
Die in der Bürgschaftserklärung abgegebene Verpflichtung, auf erstes Anfordern an den Begünstigten zu leisten, hat nicht die Bedeutung, dass der Bürge auf jede formalisierte Zahlungsaufforderung des Gläubigers zunächst einmal leisten muss und die materielle Berechtigung der Forderung des Gläubigers immer erst in einem Rückforderungsprozess geklärt wird.
VolltextIBRRS 2005, 0551
OLG Celle, Urteil vom 16.12.2004 - 5 U 71/04
1. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der AN entgegen der vertraglichen Vereinbarungen einen Nachunternehmer beauftragt, der im NU Verzeichnis nicht benannt worden ist.
2. Der Auftraggeber hat einen Anspruch auf Ersatz der ihm in Folge der Kündigung entstandenen Mehrkosten gem. § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 2 VOB/B.
3. Dem Auftraggeber steht ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wegen positiver Vertragsverletzung zu, wenn der Auftragnehmer im Rahmen der technischen Bearbeitung von vertraglichen Vorgaben abweicht.
4. Ein Vertragspartner, der erklärt, sich an vertragliche Leistungsverpflichtungen nicht halten zu wollen, sondern diese nach eigener Vorstellung durch eine andere Leistung zu ersetzen beabsichtigt, ist für einen Auftraggeber nicht akzeptabel.
IBRRS 2005, 0550
OLG Köln, Urteil vom 20.11.2003 - 18 U 120/01
1. Zur in Bauverträgen üblichen Formulierung, dass Vertragsbestandteil die VOB/B neuester Fassung sei.
2. Wenn der Auftraggeber die Auskleidung eines Trinkwasserhochbehälters ausdrücklich mit dem Material "Vandex" ausgeschrieben hat, der Unternehmer aber, ohne den Auftraggeber zu fragen, das Material "Sakret" verwendet, kann der Auftraggeber die Leistung als auftraglos gemäß § 2 Nr. 8 VOB/B zurückweisen und deren Beseitigung verlangen.
IBRRS 2005, 0515
OLG Jena, Urteil vom 21.12.2004 - 8 U 353/04
1. Unterbleibt ein richterlicher Hinweis in 1. Instanz hinsichtlich der Grundsätze der Beweislastverteilung bei der Frage, ob Baugeld zweckentfremdet verwendet worden sei und wird der darlegungs- und beweisbelasteten Partei im Übrigen keine Gelegenheit gegeben, den Vortrag zu ergänzen, so kann neuer Sachvortrag in der Berufungsbegründung zur konkreten Verwendung des Baugeldes nicht als verspätet zurückgewiesen werden.
2. Dies gilt auch dann, wenn seitens der Klagepartei bereits in ihrer Klageschrift auf eine umkehrende Beweislast hingewiesen wurde.
VolltextIBRRS 2005, 0501
OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2005 - 19 U 93/04
Ein Unternehmer, der sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet, verliert nicht schon deshalb das Recht, das mangelhafte Werk selbst nachzubessern (Abweichung von der Rechtsprechung des BGH).
VolltextIBRRS 2005, 0497
VOB-Stelle Niedersachsen, Entscheidung vom 02.06.2004 - Fall 1387
Nach § 1 Nr. 2 VOB/B vorgenommene Konkretisierungen haben Vorrang vor der VOB/C.
VolltextIBRRS 2005, 0489
OLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04
1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)
2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)
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