Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7587 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IBRRS 2005, 0081OLG München, Urteil vom 28.11.1995 - 13 U 2149/95
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0071
LG München I, Urteil vom 21.04.1993 - 11 O 20 121/92
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0070
LG München I, Urteil vom 19.03.1997 - 11 O 17586/95
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0062
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2004 - 15 U 39/04
1. Wird ein Architekt bei einer die Abnahme vorbereitenden Begehung einer Immobilie auf Seiten des Verkäufers tätig und erteilt Auskünfte, reicht dies nicht aus, um einen Auskunftsvertrag gegenüber dem Erwerber anzunehmen.
2. Erforderlich ist vielmehr das Hinzutreten weiterer Umstände, z.B. eines eigenen wirtschaftlichen Interesses an dem Geschäftsabschluss, ein persönliches Engagement in der Form von Zusicherungen nach Art einer Garantieübernahme o.ä.. Bestehen hierfür keine Anhaltspunkte, ist der Architekt lediglich als unselbständiger Verhandlungsgehilfe anzusehen.
3. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter durch Abstellen auf die vom Staat anerkannte Sachkunde des Architekten kann nur angenommen werden, wenn der Architekt unabhängig auftritt.
VolltextIBRRS 2005, 0043
OLG München, Urteil vom 07.06.1994 - 25 U 2311/94
1. Rohrleitungen jeder Art werden Bestandteil des Grundstücks, in das sie verlegt werden, sobald der Rohrgraben verfüllt und das Erdreich verdichtet ist.
2. Wird eine Rohrleitung im Zuge eines darüber zu errichtenden Lärmschutzwalles beschädigt und wurde die Rohrverlegung und die Wallerrichtung im Zuge eines einheitlichen Werkvertrages ausgeführt, so stellt die Beschädigung der Rohrleitung einen Sachmangel dar, der nach Gewährleistungsregeln zu behandeln ist.
VolltextIBRRS 2005, 0041
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - X ZR 43/03
Der Werkunternehmer, der das Werk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterläßt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers wie bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Das gilt unabhängig davon, ob der Werkvertrag ein Bauwerk oder ein anderes Werk betrifft (Fortführung von BGHZ 117, 318).*)
VolltextIBRRS 2005, 0036
LG Memmingen, Urteil vom 22.07.1981 - HKO 37/81
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0035
LG Landshut, Urteil vom 06.08.1992 - 24 O 900/92
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0034
LG Köln, Urteil vom 16.11.1982 - 5 O 218/81
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0033
KG, Urteil vom 17.12.2004 - 7 U 168/03
1. Es gehört zur Eigenart des Dach-Arge-Vertrages, dass - anders als bei der normalen Arge - mit den Gesellschaftern gesonderte Nachunternehmerverträge hinsichtlich der ihnen zugewiesenen Einzellose abgeschlossen werden. Soweit im Rahmen des Dach-Arge-Vertrages jeder Gesellschafter für sein Einzellos das Leistungs- und Vergütungsrisiko allein trägt, gilt dies nur auf der gesellschaftsvertraglichen Ebene.
2. Die zwingende Vorschrift des § 648a BGB gilt daher im Verhältnis zwischen der Dach-Arge und ihren Gesellschaftern.
VolltextIBRRS 2005, 0032
LG Koblenz, Urteil vom 03.03.2000 - 8 O 22/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0030
LG Kempten, Urteil vom 04.07.2000 - 1 O 165/00
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0028
LG Itzehoe, Urteil vom 26.02.1985 - 4 S 209/84
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0026
BGH, Urteil vom 09.12.2004 - VII ZR 199/03
1. § 648a BGB gibt dem Unternehmer auch nach der Abnahme das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrages (Mängelbeseitigung) fordert.*)
2. Nach dem fruchtlosen Ablauf der unter Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist für die Sicherheitsleistung kann der Unternehmer die vereinbarte Vergütung, abzüglich des infolge eines Mangels entstandenen Minderwerts, verlangen.
VolltextIBRRS 2005, 0024
LG Konstanz, Urteil vom 29.09.1993 - 5 O 173/93
Nicht jede unterlassene Baugrunduntersuchung führt zur Haftung des Statikers.
VolltextIBRRS 2005, 0023
OLG München, Urteil vom 14.10.1993 - 1 U 7015/92
Gemeinden sind zum Schutz des Vermögens von künftigen Bauherren bei Aufstellung von Bebauungsplänen nicht verpflichtet, ausgewiesene Flächen auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.
VolltextIBRRS 2005, 0020
LG Itzehoe, Urteil vom 18.08.1989 - 3 O 372/87
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0019
LG Kempten, Urteil vom 08.06.1984 - HK O 2491/83 Z
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0018
LG Hildesheim, Urteil vom 23.11.1993 - 3 O 49/93
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0017
LG Heilbronn, Urteil vom 08.06.1995 - 8 O 2352/94
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2005, 0013
OLG Brandenburg, Urteil vom 03.11.2004 - 4 U 61/02
1. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber aus wichtigem Grund ergibt sich der Anspruch auf Ersatz der Mangelbeseitigungskosten aus § 8 Nr. 3, § 4 Nr. 7 VOB/B; ist ein wichtiger Grund nicht anzuerkennen, ergibt sich der Ersatzanspruch aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Der Auftraggeber behält nämlich auch nach Entziehung des Auftrags durch einfache Kündigung das Recht, die Beseitigung von Mängeln an den bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen zu fordern.
2. Ein Mangel der Werkleistung bei der Verwendung vom Holz zum Bau eines Schuppens liegt bereits dann vor, wenn der Unternehmer einen ausreichenden Nachweis der Kesseldruckimprägnierung für die verwendeten Hölzer nicht erbringen kann.
VolltextIBRRS 2005, 0010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2004 - 22 U 82/04
Ist in einen Bauvertrag mit einem Leistungsverzeichnis zu Einheitspreisen die VOB/C, DIN 18365, einbezogen, so ist die Abrechnung nach den tatsächlichen Massen vorzunehmen.
VolltextOnline seit 2004
IBRRS 2004, 4056BGH, Urteil vom 28.10.2004 - VII ZR 385/02
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag
"... Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers wegen bei Abnahme erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese Mängel nicht binnen einer Frist von zwei Wochen seit Abnahme der ... (Auftragnehmerin) gegenüber schriftlich vorgebracht werden. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, sind ausgeschlossen, wenn sie vom Auftraggeber nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erkennbarkeit schriftlich gegenüber der ... (Auftragnehmerin) vorgebracht werden"
verstößt auch bei Verwendung im kaufmännischen Bereich gegen § 9 AGBG und ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2004, 4050
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.1998 - 23 U 140/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4049
LG Erfurt, Urteil vom 16.04.1996 - 5 HKO 449/95
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4048
BGH, Beschluss vom 11.11.2004 - VII ZR 95/04
Zur Beschwer des Klägers, der mit der Klage einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht hat und dem statt dessen die Mängelbeseitigungskosten als Vorschuß zuerkannt worden sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 4047
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.05.1997 - 22 U 261/96
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4045
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.10.1998 - 24 U 245/95
Ein Bauunternehmer, der die Rohbau- und Entwässerungsarbeiten für zwei Mehrfamilienhäuser übernommen hat, muß den Bauherrn und nicht dessen Bauleiter auf eine erforderliche, in den Bauplänen nicht enthaltene Dränage hinweisen. Der Bauherr muß sich jedoch den Planungsfehler seiner Architekten als Mitverschulden (hier: zu 50 %) anrechnen lassen.
VolltextIBRRS 2004, 4044
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.09.1996 - 24 U 168/94
Ein Hauptunternehmer (HU), der dem Bauherrn wegen Verzugs seines Subunternehmers (SubU) eine Vertragsstrafe bezahlen muß, kann den Vertragsstrafebetrag nicht als Verzugsschaden beim Subunternehmer geltend machen.
VolltextIBRRS 2004, 4042
LG Duisburg, Urteil vom 26.09.1997 - 24 S 165/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4029
OLG Celle, Urteil vom 13.10.2004 - 7 U 114/02
1. Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen, zu denen auch die VOB/B zählt, ist gehindert, sich auf die Unwirksamkeit der Einbeziehung von ihm selbst gestellter Vertragsbedingungen zu berufen.
2. Die VOB/B wird auch dann wirksam in den Vertrag einbezogen, obwohl der Verwender dem Vertragspartner nicht die Möglichkeit verschafft hat, vom Inhalt Kenntnis zu nehmen, wenn letzterer im Baurecht und in den Regeln der VOB/B bewandert ist.
3. Die Angabe "Fertigstellungstermin Ende Mai 2000" im Bauvertrag genügt nicht, um von einer verbindlichen Vertragsfrist i.S. von § 5 VOB/B auszugehen.
4. Wird die Bezugsfertigkeit eines Wohnhauses geschuldet, genügt es, wenn diese von Menschen bezogen und auf Dauer bewohnt werden kann. Das ist auch dann der Fall, wenn noch gewisse Restarbeiten ausstehen. Der Begriff "bezugsfertig" ist nicht gleichzusetzen mit "schlüsselfertig" oder "besenrein".
IBRRS 2004, 4025
OLG Dresden, Urteil vom 17.12.1998 - 16 U 1914/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4023
LG Darmstadt, Urteil vom 25.04.1991 - 3 O 44/91
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4022
LG Darmstadt, Urteil vom 11.11.1982 - 3 O 145/79
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4019
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.1999 - 22 U 208/98
1. Ein Anspruch aus § 908 BGB besteht nicht, wenn der Eigentümer des gefährdeten Grundstücks selbst die Einsturzgefahr des auf dem Nachbargrundstück stehenden Gebäudes dadurch herbeigeführt hat, daß er sein Grundstück im Sinne des § 909 BGB unzulässig vertieft hat.
2. Schon die Tatsache, daß es nach Ausschachtungsarbeiten auf einem Grundstück zu Senkungen des angrenzenden Nachbargiebels gekommen ist, rechtfertigt nach den Regeln des Anscheinsbeweises die Feststellung, daß bei der Grundstücksvertiefung nicht für eine genügende anderweitige Befestigung des Nachbargrundstücks gesorgt worden ist.
3. Ob eine Stütze im Sinne von § 909 BGB erforderlich ist, beurteilt sich allein danach, welche Befestigung das Nachbargrundstück nach seiner tatsächlichen Beschaffenheit benötigt.
VolltextIBRRS 2004, 4018
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.1998 - 22 U 119/97
1. Der Grundstückseigentümer begeht keine Pflichtverletzung und ist nicht schadenersatzpflichtig wenn er die Ausübung des sogenannten Hammerschlags- und Leiterrechts des Nachbarn davon abhängig macht, daß dieser seine Grenzwand entsprechend § 21 Abs. 1 NachbG NRW gründet.
2. § 24 Abs. 1 NachbG NRW ist kein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2004, 4015
OLG Koblenz, Urteil vom 16.12.2004 - 5 U 772/04
1. Hat der Unternehmer zu schmale Kästen für die vom Subunternehmer zu liefernden Rollläden eingebaut, handelt es sich bei den Kosten neuer Rollläden und eines darauf abgestimmten neuen Außenputzes nicht um einen Schaden, der auf den Subunternehmer abgewälzt werden kann.
2. Auf Erstattung der Kosten eines Vorprozesses mit dem Bauherrn haftet der Subunternehmer seinem Auftraggeber nicht, wenn dessen sachwidrige Prozessführung auf einer freien eigenen Entscheidung beruhte.
3. Verkündet der Unternehmer in seinem Prozess mit dem Bauherrn dem Subunternehmer den Streit, ist dieser im Folgeprozess nicht mit dem Einwand präkludiert, bei dem vom Unternehmer zu tragenden Schaden des Bauherrn handele es sich um Sowieso-Kosten.
VolltextIBRRS 2004, 4014
BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - VII ZR 54/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 4013
BGH, Urteil vom 25.11.2004 - VII ZR 394/02
Der Auftragnehmer, der bis zur vorzeitigen Beendigung eines Pauschalpreisvertrages nur geringfügige Teilleistungen erbracht hat, kann die ihm zustehende Mindestvergütung in der Weise abrechnen, daß er die gesamte Leistung als nicht erbracht zugrunde legt und von dem Pauschalpreis die hinsichtlich der Gesamtleistung ersparten Aufwendungen absetzt.*)
VolltextIBRRS 2004, 4004
OLG Rostock, Urteil vom 30.10.2004 - 7 U 251/00
1. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. An dieser Funktionshaftung ändert sich auch nichts, wenn die Parteien etwa eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben sollten, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.
2. Ein Keller mit fortwährenden Feuchtigkeitseinbrüchen entspricht der geschuldeten Funktionstauglichkeit nicht. Die einschlägigen DIN-Vorschriften für Abdichtungsarbeiten insbesondere in unterkellerten Gebäuden muss ein diese Arbeiten ausführender Unternehmer kennen.
3. Wenn sich die Planungsmängel bereits im Bauwerk verwirklicht haben und die Beseitigung der Mängel i. S. v. Nachbesserung der Planungsleistungen deshalb unmöglich geworden ist, bedarf es keiner Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung.
4. Die Planung der Abdichtung eines Bauwerkes muss bei einwandfreier handwerklicher Ausführung zu einer fachlich richtigen, vollständigen und dauerhaften Abdichtung führen.
5. Wenn nach den Ausschachtungsarbeiten die Baugrube unter Wasser steht, darf sich der Architekt, insbesondere wenn kein Baugrundgutachten eingeholt worden ist, nicht mit der Einschätzung begnügen, dass dies durch massive Regenfälle geschehen ist, er muss vielmehr auf die Einholung eines solchen Gutachtens bestehn bestehen, um die ihm obliegenden Planungsaufgaben erfüllen zu können. Dies gilt umso mehr, wenn der Statiker zu seiner Absicherung seinen Berechnungen für die Genehmigungsplanung lediglich die Annahme normal tragfähigen Baugrundes ohne Grundwasser zu Grunde legt und darauf hingewiesen hat, dass diese Annahme zu kontrollieren sei.
6. Bei der Bauwerksabdichtung ist es im Rahmen seiner vertraglichen Verpflichtungen die Aufgabe des bauüberwachenden Architekten, die Bauausführung verstärkt zu kontrollieren, da es sich hierbei um sensible Baubereiche mit hohem Mängelrisiko handelt.
7. Ein Gesamtschuldverhältnis ist zwischen planendem und/oder bauleitendem Architekten und Unternehmer anzunehmen, wenn der Baumangel auf einen Planungsfehler oder Beaufsichtigungsfehler des Architekten und den Ausführungsfehler des Unternehmers zurückzuführen ist.
8. Die Annahme eines Gesamtschuldverhältnisses ist nicht davon abhängig, welche Erfüllungs- oder Gewährleistungsrechte dem Bauherren im Einzelnen gegenüber dem Unternehmer oder Architekten zustehen. Ein Gesamtschuldverhältnis wird von der Rechtsprechung vielmehr für alle Fallmöglichkeiten angenommen, in denen Architekt und Unternehmer wechselseitig zur Nachbesserung, Wandlung, Minderung oder zu Schadensersatz verpflichtet sind.
9. Ein Gesamtschuldverhältnis ist daher auch anzunehmen, wenn der Architekt aufgrund eines Baumangels auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, während der Bauunternehmer wegen des selben Baumangels zunächst nur nachbesserungspflichtig ist.
10. Der Unternehmer kann sich nicht nach Treu und Glauben gegenüber dem Bauherren auf ein mitwirkendes Verschulden des Architekten als Erfüllungsgehilfen des Bauherrn dann berufen, wenn der Unternehmer den fehlerhaften Plan des Architekten ausführt, obwohl er den Planungsmangel erkennt und dass dieser zum Mangel des Bauwerks führt, ohne den Auftraggeber selbst darauf hingewiesen zu haben.
IBRRS 2004, 3999
BGH, Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 323/03
Zur Verzinsungspflicht bei einem Schadensersatzanspruch, der inhaltlich auf Zahlung Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung gerichtet ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 3990
OLG Naumburg, Urteil vom 19.08.2004 - 4 U 66/04
Baut ein Werkunternehmer in einen PKW einen Austauschmotor ein, so sind Schäden an dem Motor oder an sonstigen Teilen des PKW, die erst durch den mangelhaften Einbau verursacht worden sind, einer Nachbesserung gemäß § 637 Abs. 1 BGB nicht zugänglich. Eine Aufforderung zur Nacherfüllung ist konsequenterweise entbehrlich.*)
VolltextIBRRS 2004, 3973
BGH, Urteil vom 19.10.2004 - X ZR 142/03
Der aus Delikt in Anspruch Genommene trägt die Beweislast für die Einwilligung in eine Eigentumsverletzung, die bei Ausführung eines Werkvertrags erfolgt, dessen Inhalt hinsichtlich Art und Umfang der geschuldeten Eingriffe streitig ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 3968
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.02.2004 - 3 U 152/03
Grobfahrlässig handelt ein Baumaschinenvermieter, der auf telefonische Anforderung eines Unbekannten ohne schriftlichen Vertrag, ohne Ausweisvorlage und ohne Kaution ein Fahrzeug auf einem nicht zum Betriebsgelände gehörigen, mehrere Kilometer entfernten Platz zur Abholung bereitstellt.*)
VolltextIBRRS 2004, 3958
BGH, Urteil vom 10.10.1966 - VII ZR 30/65
Erklärt der Unternehmer in der Klageschrift, daß er nur den Teil seiner Werklohnforderung einklage, der den vom Bauherrn vertragsgemäß einbehaltenen Sicherungsbetrag übersteigt, so kann der Bauherr gegenüber der eingeklagten Teilforderung mit einem Schadensersatzanspruch nur aufrechnen, soweit dieser den Sicherungsbetrag übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2004, 3943
LG Ravensburg, Urteil vom 29.07.2004 - 6 O 130/04
Der Bauhandwerker kann auch gegen die Stadt als juristische Person des öffentlichen Rechts aufgrund eines Werkvertrages einen Anspruch auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648 BGB und eine Vormerkung zur Sicherung dieses Anspruchs geltend machen.
VolltextIBRRS 2004, 3942
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 55/03
Beschließen die Wohnungseigentümer durch bestandskräftigen Beschluss, erhebliche Mängel am Gemeinschaftseigentum dadurch abzugelten, dass der Bauträger an die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Geldbetrag zahlt und hierdurch alle Gewährleistungsansprüche erlöschen, hindert dies einzelne Erwerber nicht, den Bauträgervertrag rückabzuwickeln.
IBRRS 2004, 3939
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.09.2003 - 23 U 98/02
Eine Belastung des Nachunternehmers mit einer Vertragsstrafe, die der Hauptunternehmer an seinen Auftraggeber zahlen muss, ist nur möglich, wenn eine wirksame Vertragsstrafenvereinbarung vorliegt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Vertragsstrafe unabhängig vom Eintritt des Verzuges vereinbart ist.
VolltextIBRRS 2004, 3938
OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 19 U 170/96
1. Die eine Selbstbeseitigung rechtfertigende Mängelbeseitigungsaufforderung muss das äußere Erscheinungsbild und die Schadensörtlichkeit möglichst genau bezeichnen; allgemeine, pauschale Angaben genügen nicht.
2. Treffen die Parteien eines Bauvertrags nach Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung eine Vereinbarung über die Nachbesserung, die dann vom Auftragnehmer nicht erfüllt wird, bedarf es einer erneuten Aufforderung mit Fristsetzung, um die Selbstbeseitigungsvoraussetzungen herbeizuführen.
VolltextIBRRS 2004, 3936
LG Lübeck, Urteil vom 19.08.2004 - 6 O 69/02
1. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers vereinbarte Vertragsstrafe für die Überschreitung der Ausführungsfrist mit einem Höchstsatz von mehr als 5% der Schlussrechnungssumme ist auf jeden Fall unwirksam.
2. Das gilt auch für solche Verträge, die vor Bekanntwerden der BGH-Entscheidung vom 23.01.2003 - VII ZR 210/01 (IBR 2003, 291, 292) geschlossen wurden.
3. Das LG Lübeck lehnt einen Vertrauensschutz für sog. Altfälle entgegen dem vorgenannten BGH-Urteil ausdrücklich ab.
Volltext