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Sachgebiet: Bauvertrag

7528 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3225
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Verstoß gegen Herstellervorschriften: Mangel!

OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2004 - 7 U 23/99

1. Wenn es in einem Angebot heißt "nach Werkvorschrift des Herstellers ausführen", kann es sich um eine zugesicherte Eigenschaft und nicht nur um eine Produktbeschreibung handeln.*)

2. Einem Auftraggeber kann mit dem Argument, dass das Werk funktionstauglich sei, nicht zugemutet werden, auf eine zugesichert Technik (Leistung entsprechend Herstellerangaben) zu verzichten; er trägt nicht das Risiko der technischen Fehlbeurteilung.*)

3. Ein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik begründet die Mangelbehaftetheit des Werks auch dann, wenn das Werk funktionstauglich ist. Eine derartige Werkleistung birgt das Risiken eines Schadens in sich. Für die Schadenswahrscheinlichkeit reicht es aus, dass die Verarbeitung entgegen den Herstellerangaben den Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik begründet.*)

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IBRRS 2004, 3191
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlerhaftes Leistungsverzeichnis: Haftung des Auftraggebers?

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2004 - 6 U 116/03

1. Zur Frage der Haftung des öffentlichen Auftraggebers, wenn das Leistungsverzeichnis Mängel aufweist und sich deshalb die Durchführung des Auftrages als erheblich aufwendiger erweist als geplant (hier: Mehrkosten von 500.000 DM).

2. Der Bieter darf das mangelhafte Leistungsverzeichnis des Auftraggebers nicht einfach hinnehmen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe des Angebots klären. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis, sondern auch dann, wenn sich für ihn aus einem Leistungsverzeichnis und den ihm überlassenen Unterlagen die Ausführung des Auftrages in bestimmter Weise nicht mit hinreichender Klarheit ergibt, er darauf aber bei der Kalkulation maßgeblich abstellen will.

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IBRRS 2004, 3189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Befristete § 648a-Bürgschaft = Zeitbürgschaft?

OLG München, Urteil vom 08.04.2004 - 9 U 2702/03

Sollen die Verpflichtungen des Bürgen zu einem bestimmten Datum erlöschen, handelt es sich in der Regel um eine Zeitbürgschaft, auch wenn die Bürgschaft als Sicherheit nach § 648a BGB dienen soll.

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IBRRS 2004, 3188
Mit Beitrag
ARGEARGE
Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.09.2003 - 2-18 O 501/02

1. Eine Partnerausschüttungsbürgschaft für Rückzahlungsverpflichtungen, auch aus wiederholten Auszahlungen, sichert nicht den Anspruch der ARGE auf monatliche Angleichung des Gesellschafterkontos oder einen Verlustausgleichsanspruch aus der Auseinandersetzungsbilanz.

2. Wenn sich der Sicherungszweck bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern aus der Bürgschaftsurkunde selbst ergibt, kann dieser Einwand schon im Erstprozess erhoben werden.

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IBRRS 2004, 3185
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mehrvergütungsanspruch bei baubegleitender Anordnung?

KG, Urteil vom 15.03.2000 - 7 U 4986/99

Ein Mehrvergütungsanspruch des Werkunternehmers bei einer baubegleitenden Anordnung des Auftraggebers besteht nicht, wenn diese Erschwernis bereits bei Vertragsschluss erkennbar war, der Unternehmer aber fahrlässig falsch kalkuliert hat.

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IBRRS 2004, 3184
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klare Vereinbarung zum Fertigstellungstermin notwendig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1999 - 23 U 75/99

Verschiebt sich der Beginn von Bauarbeiten ohne Verschulden des Auftragnehmers um einen Monat, so muss eine neue ausdrückliche Vereinbarung zum Fertigstellungstermin getroffen werden, wenn dieser Termin wieder Vertragsfrist-Eigenschaften erhalten soll.

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IBRRS 2004, 3183
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugrundgutachten: "Angstklausel" schützt nicht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.1997 - 13 U 3/96

Vorbehalte in Baugrundgutachten können allenfalls dann den Bodengutachter vor Schadensersatzansprüchen bewahren, wenn sie nicht allgemein gehalten sind. Insbesondere aber müssen solche Vorbehalte derart deutlich und eindringlich abgefaßt sein, daß sowohl der Bauherr als auch dessen Architekt zu der Überzeugung gelangen können, daß das Gutachten allein - und ohne weitere Zuziehung des Bodengutachters - nur als vorläufig zu betrachten und nicht als Grundlage für die Festlegung einer Tiefbaumaßnahme heranzuziehen ist.

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IBRRS 2004, 3055
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft auf erstes Anfordern in AGBs des Bestellers unwirksam?

KG, Urteil vom 02.07.2003 - 26 U 113/02

Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam.

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IBRRS 2004, 3034
BauvertragBauvertrag
Trifft Gericht Hinweispflicht bei nicht spezifizierter Rechnung?

OLG Brandenburg, Urteil vom 07.04.2004 - 4 U 149/02

1. Das Gericht hat - auch bei fehlendem Klägereinwand - darauf hinzuweisen, wenn eine Rechnung nicht hinreichend spezifiziert ist.

2. Das Erfordernis einer näher spezifizierte Rechnung ist keine Frage der Beweiswürdigung, sondern eine solche der Anforderungen an die Darlegung der Partei, der zur Bewirkung vollständiger Erklärung und der Ergänzung unzureichender Angaben gemäß § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO durch gerichtlichen Hinweis nachzugehen ist.

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IBRRS 2004, 3031
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht?

OLG Celle, Urteil vom 25.09.2003 - 5 U 14/03

Äußert der Unternehmer Bedenken gegen die Architektenplanung - Herstellung einer Bodenplatte ohne Gefälle trotz vorgesehener Bodeneinläufe - nur gegenüber dem Architekten, ohne diese auch dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, und erläutert der Architekt die geplante Ausführung so einleuchtend, dass für Bedenken des Unternehmers kein Raum mehr bleibt, dann ist dessen Verschulden so gering und überwiegt das dem Auftraggeber zuzurechnende Architektenverschulden so schwer, dass eine Haftung des Unternehmers ausscheidet.

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IBRRS 2004, 3030
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht?

OLG Celle, Urteil vom 04.06.2003 - 5 U 14/03

Äußert der Unternehmer Bedenken gegen die Architektenplanung - Herstellung einer Bodenplatte ohne Gefälle trotz vorgesehener Bodeneinläufe - nur gegenüber dem Architekten, ohne diese auch dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen, und erläutert der Architekt die geplante Ausführung so einleuchtend, dass für Bedenken des Unternehmers kein Raum mehr bleibt, dann ist dessen Verschulden so gering und überwiegt das dem Auftraggeber zuzurechnende Architektenverschulden so schwer, dass eine Haftung des Unternehmers ausscheidet.

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IBRRS 2004, 3029
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zur Erfüllungswirkung von Zahlungen

LG Koblenz, Urteil vom 03.06.2004 - 4 O 378/03

Zahlungen, die auf ein hierfür nicht vorgesehenes Konto oder Bankverbindung erfolgen, kommt keine Erfüllungswirkung zu.

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IBRRS 2004, 3028
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung wegen Verletzung der Leistungstreuepflicht?

OLG Dresden, Urteil vom 20.01.2004 - 14 U 1198/03

Auch wenn die Voraussetzungen einer Hinweispflicht nach § 4 Nr. 3 VOB/B nicht erfüllt sind, kann es dem Auftragnehmer aufgrund seiner allgemeinen Leistungstreuepflicht obliegen, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass Vorarbeiten nicht ordnungsgemäß ausgeführt sind.

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IBRRS 2004, 3026
BauvertragBauvertrag
Gesundheitsschäden beim Auftraggeber durch Bauarbeiten

LG Coburg, Urteil vom 03.02.2004 - 11 O 730/03

Der Werkunternehmer haftet für Gesundheitsbeeinträchtigungen des Bestellers nur, wenn er von dessen zur Atemnot führenden Staubempfindlichkeit gewusst und bei der Ausführung der Arbeiten nichts gegen die Schmutzentwicklung unternommen hat.

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IBRRS 2004, 3009
BauvertragBauvertrag
Nauchunternehmer nicht Verrichtungsgehilfe des Hauptunternehmers!

OLG Celle, Urteil vom 04.04.2002 - 4 U 186/01

Im Regelfall ist der Nachunternehmer nicht Verrichtungsgehilfe des Hauptunternehmers. Es fehlt in deren Verhältnis an einer Weisungsgebundenheit. Deshalb haftet der Hauptunternehmer nicht für Schäden auf dem Nachbargrundstück, die durch Arbeiten entstanden sind, die der Nachunternehmer ausgeführt hat.

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IBRRS 2004, 2990
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03

1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)

2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)

3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)

4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)

5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)

6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)

7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)




IBRRS 2004, 2954
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2004 - 15 AR 1/04

1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend.*)

2. Für die Bindungswirkung ist darauf abzustellen, ob der Verweisungsbeschluss bei objektiver Betrachtungsweise vertretbar erscheint; auf die Frage, inwieweit die maßgeblichen Rechtsfragen von dem verweisenden Gericht gesehen und geprüft wurden, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2004, 2953
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unerhebliche Abweichungen von Leistungsverzeichnis und DIN-Norm

BGH, Urteil vom 21.09.2004 - X ZR 244/01

1. Ein Mangel im Sinn des Werkvertragsrechts liegt nicht nur dann vor, wenn die Werkleistung nicht den Regeln der Technik entspricht, sondern schon dann, wenn das Werk von der Beschaffenheit abweicht, die es für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch haben muß.

2. Auch unerhebliche Abweichungen von dem vorausgesetzten Gebrauch, durch die die Gebrauchstauglichkeit objektiv nicht beeinträchtigt wird, können nach dem subjektiven Fehlerbegriff einen Mangel darstellen.

3. Zur Prüfbarkeit der Schlussrechnung beim BGB-Werkvertrag.

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IBRRS 2004, 2940
BauvertragBauvertrag
Zahlung vor Fälligkeit: Bereicherungsanspruch?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2004 - 23 U 29/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2933
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung: Wann ist Vorschussanspruch treuwidrig?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2004 - 5 U 60/01

Ein Anspruch auf Vorschuss auf die Kosten der Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass der Auftraggeber die Mängel gar nicht beseitigen will.

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IBRRS 2004, 2881
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast bei Bürgschaft auf erstes Anfordern

OLG Jena, Urteil vom 08.09.2004 - 3 U 3/02

1. Die in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers enthaltene Verpflichtung, zur Sicherung von Erfüllungsansprüchen des Auftraggebers eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, verstößt gegen § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 BGB n.F.) und ist daher unwirksam.*)

2. Bei Altverträgen, die vor dem 31.12.2002 geschlossen worden sind, ist der lückenhafte Vertrag dahingehend ergänzend auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet. In diesem Fall kann eine von dem Bürgen geleistete Zahlung nicht schon deshalb zurückgefordert werden, weil nach ergänzender Vertragsauslegung nur eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft gestellt werden musste.*)

3. Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern hat im Rückforderungsprozess der Auftraggeber das Bestehen und die Höhe der durch Bürgschaft gesicherten Forderung darzulegen und zu beweisen.*)

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IBRRS 2004, 2880
BauvertragBauvertrag
Beweisgebühr trotz frühem Anerkenntnis?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.07.2004 - 22 W 8/04

1. Die Verwertung der in dem selbständigen Beweisverfahren erhobenen Beweise ist Voraussetzung für eine Berücksichtigung der entsprechenden Kosten bei der Kostenausgleichung im Hauptsacheprozess.

2. Dies gilt auch im Hinblick auf die im selbständigen Beweisverfahren angefallene Beweisgebühr gemäß §§ 48, 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO. Diese ist gemäß § 37 Nr. 3 BRAGO dann im Hauptsacheverfahren erstattungsfähig, wenn das Gericht zum Ausdruck bringt, dass durch die Benutzung des Ergebnisses des selbständigen Beweisverfahrens beweisbedürftige Umstände geklärt werden sollen.

3. Dass der Beklagte dann im Rahmen des anschließenden schriftlichen Verfahrens die Klageforderung anerkennt, so dass es zu einer Verwertung des Gutachtens im Urteil nicht mehr kommt, steht der Berücksichtigung der angefallenen Beweisgebühr nicht entgegen.

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IBRRS 2004, 2878
BauvertragBauvertrag
Reichweite und Wirkung einer inländischen Vollmacht im Ausland

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003 - 23 U 218/02

1. Die nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB für die Bestimmung des Vertragsstatuts charakteristische Leistung erbringt bei einem Werkvertrag regelmäßig der Werkunternehmer, so dass es für die Bestimmung das anwendbaren materiellen Rechts auf seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. den Ort seiner Niederlassung ankommt.*)

2. Nach dem Vertragsstatut beurteilt sich bei einem Vertretergeschäft die Frage des Handelns im eigenen oder fremden Namen. Das gilt nicht für die Vertretungsmacht. Insoweit ist Vollmachtsstatut grundsätzlich das Recht des Landes, in dem das Geschäft vorgenommen werden soll.*)

3. Das italienische Recht erkennt in Art. 1388 c.c. die unmittelbare Stellvertretung an und setzt - wie § 164 Abs. 1 BGB - für die Annahme eines Vertretergeschäfts ein Handeln des Vertreters im Namen ("in nome") des Vertretenen voraus. Dazu kann die Erklärung des Vertreters genügen, dass die Rechnung für die beauftragten Arbeiten nicht an ihn, sondern an einen Dritten, den Vertretenen, zur Bezahlung gesandt werden soll.*)

4. Nach italienischem Recht ist eine wirksame Bevollmächtigung ebenso wie nach deutschem Recht weitere Voraussetzung wirksamer Stellvertretung, Art. 1388 c.c.*)

5. Nach Art. 1396 c.c. muss der Widerruf der Vollmacht gegenüber dem Dritten erfolgen; der alleinige Widerruf gegenüber dem Vertreter reicht nicht.*)

6. Nach Art. 32 Abs. 1 Nr. 3 EGBGB ist das Vertragsstatut auch für die Folgen der Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen einschließlich der Schadensbemessung maßgeblich. Das betrifft auch die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Schuldnerverzugs einschließlich der Verzinsung einer vertraglichen Geldforderung.*)

7. Art. 1282 c.c. sieht allgemein Fälligkeitszinsen vor. Die Höhe der geschuldeten Zinsen beträgt nach Art. 1284 c.c. 10 % p.a. Beantragt der Kläger gleichwohl die Zuerkennung eines variablen Zinses anhand des deutschen Basiszinssatzes, so hindert Art. 1284 c.c. einen entsprechenden Ausspruch nicht, wenn zugleich eine Beschränkung auf die nach italienischem Recht materiell berechtigte Zinshöhe von 10 % aufgenommen wird.*)

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IBRRS 2004, 2873
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfbarkeit der Schlussrechnung muss binnen 2 Monate gerügt werden!

BGH, Urteil vom 23.09.2004 - VII ZR 173/03

Ein Vorbringen kann gemäß § 531 Abs. 2 Nr. 1 ZPO nicht als verspätet zurückgewiesen werden, wenn es einen Gesichtspunkt betrifft, der vom Gericht des ersten Rechtszuges für unerheblich gehalten worden ist und dessen Zurückhaltung durch das erstinstanzliche Verfahren veranlaßt worden ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Februar 2004 - III ZR 147/03).*)

a) Hat der Auftraggeber eines Vertrages, in dem die VOB/B vereinbart worden ist, nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Schlußrechnung Einwendungen gegen deren Prüfbarkeit erhoben, wird der Werklohn auch dann fällig, wenn die Rechnung objektiv nicht prüfbar ist. Es findet die Sachprüfung statt, ob die Forderung berechtigt ist (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. November 2003 - VII ZR 288/02).*)

b) Ist wegen der Insolvenz des Auftragnehmers und wegen des Zeitablaufs die Erstellung einer prüfbaren Schlußrechnung nicht möglich, kann die Klage nicht allein deshalb als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden, weil eine prüfbare Schlußrechnung nicht vorliegt. Die Klage kann dann aufgrund eines Vortrages ganz oder teilweise Erfolg haben, der dem Tatrichter eine ausreichende Grundlage für eine Schätzung nach § 287 ZPO bietet.*)




IBRRS 2004, 2671
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung ungeprüft: Rechte des Auftragnehmer?

OLG Dresden, Urteil vom 22.04.2004 - 4 U 1947/03

1. Ein Auftraggeber, der die Schlussrechnung ungeprüft an den Auftragnehmer zurücksendet, bringt damit zum Ausdruck, dass er diese nicht gelten lassen will und sie außerdem für null und nichtig hält.

2. Bei einer anschließenden Klage auf Abschlagszahlung verstößt es dann gegen Treu und Glauben, wenn sich der Auftraggeber auf die Schlussrechnungsreife beruft.

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IBRRS 2004, 2669
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft für Pauschalpreis sichert nicht Nachtragsforderung!

OLG München, Urteil vom 23.03.2004 - 9 U 4089/03

Führen bei einem Detailpauschalvertrag über 3,7 Mio. DM Änderungen des Bauentwurfs oder das Verlangen zusätzlicher Leistungen gemäß § 1 Nr. 3, 4 Satz 1 VOB/B zu einer zusätzlichen Vergütung in Höhe von 957.000 DM, so haftet der Bürge aus einer Höchstbetragsbürgschaft nach § 648a BGB über 500.000 DM wegen § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht für den den gezahlten Werklohn von 3,94 Mio. DM übersteigenden Restbetrag. Der Annahme, der Bürge hafte beim VOB-Vertrag auch für solche in der VOB/B vorgesehenen Erweiterungen, steht entgegen, dass die Bürgschaftsverpflichtung hinreichend bestimmt sein muss.

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IBRRS 2004, 2668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Telefax: Lässt sich Zugang durch Sendeprotokoll beweisen?

AG Rudolstadt, Urteil vom 30.03.2004 - 2 C 694/03

Wird ein Schriftstück per Telefax übermittelt und trägt der Sendebericht den Vermerk "Ok", wird dadurch ein Anscheinsbeweis für den Zugang begründet.

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IBRRS 2004, 2667
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungseinbehalt: Wann ist das Sperrkonto insolvenzfest?

OLG Dresden, Urteil vom 04.03.2004 - 13 U 1877/03

Zahlt der Auftraggeber den Gewährleistungseinbehalt auf ein "Sperrkonto", das auf ihn als Kontoinhaber geführt wird und die alleinige Verfügungsberechtigung des Auftraggebers nicht ausschließt, kann der Auftragnehmer keine Ab- oder Aussonderung nach §§ 84, 47 InsO in der Insolvenz des Auftraggebers beanspruchen.

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IBRRS 2004, 2666
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Lieferung und Montageschulung: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.10.2003 - 5 U 57/03

Maßgeblich für die Abgrenzung des Kaufvertrages vom Werkvertrag ist, ob sich die Vertragspflichten der einen Seite im Wesentlichen in der Lieferung von Bauteilen erschöpfen oder ob ein darüber hinausgehender Erfolg geschuldet wird. Zusätzliche Vertragspflichten von untergeordneter Bedeutung (hier: Intensivschulung zur Montage und Inbetriebnahme einer Lichtrufanlage im Krankenhaus) haben dabei außer Betracht zu bleiben.

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IBRRS 2004, 2663
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verjährung: Abgrenzung unmittelbarer/entfernter Mangelfolgeschaden

BGH, Urteil vom 20.04.2004 - X ZR 141/01

1. Der kurzen Verjährung des § 638 BGB a.F. unterliegen sogenannte Mangelschäden, die dem Werk unmittelbar anhaften, sowie solche Mangelfolgeschäden, die mit dem Mangel eng und unmittelbar zusammenhängen.

2. Entferntere Mangelfolgeschäden sind nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung und der für diese geltenden 30-jährigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. zu beurteilen.

3. Die Frage, nach welchen Regeln durch eine mangelhafte Werkleistung verursachte Schäden zu ersetzen sind, ist vor allem nach dem lokalen Zusammenhang zwischen Werk und Schaden zu entscheiden. Realisiert sich ein Schaden erst durch Hinzutreten eines weiteren Ereignisses und an weiteren Rechtsgütern, ist dieser grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln der positiven Vertragsverletzung zu behandeln.

4. Ein enger Zusammenhang zwischen Mangel und Folgeschaden ist vor allem dann zu bejahen, wenn das Werk nur darauf gerichtet ist, seine Verkörperung in einem weiteren Werk zu finden, in dem sich der Schaden dann äußert. Ein unter § 638 BGB a.F. fallender Folgeschaden ist danach bei Fehlern in nicht verkörperten Leistungen wie der eines Architekten, eines Statikers, eines Vermessungsingenieurs oder von Gutachtern anzunehmen.

5. Bei gegenständlichen Leistungen ist ein enger Zusammenhang vor allem dann anzunehmen, wenn die Schäden an Gegenständen eintreten, auf die die mangelhafte Werkleistung unmittelbar eingewirkt hat, wobei zugleich ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Mangel und dem weiter eingetretenen Schaden besteht.

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IBRRS 2004, 2662
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Freie Kündigung: Wann gelten Materialkosten als erspart?

OLG Köln, Urteil vom 27.02.2004 - 11 U 103/03

1. Kosten für Material zählen nur dann zu den ersparten Aufwendungen, wenn das Material in absehbarer und unzumutbarer Zeit anderweitig verwendet werden kann.

2. Handelt es sich dagegen um Materialien, die speziell für das Bauwerk des Auftraggebers beschafft wurden und sich nicht anderweitig verwenden lassen, so muss sich der Auftragnehmer insoweit keine ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Allerdings ist er dann nach Treu und Glauben verpflichtet, dem Auftraggeber das Material herauszugeben und zu übereignen. Das hat allerdings nur auf Verlangen des Auftraggebers zu geschehen.

3. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass bzw. Verzicht im Zweifel nicht anzunehmen ist.

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IBRRS 2004, 2661
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauüberwachung durch Bauherrn selbst

OLG Köln, Beschluss vom 28.01.2004 - 11 U 73/03

1. Nach gefestigter Rechtsprechung reicht die Auswahl der mit der Planung und Bausausführung befassten Fachleute zur Entlastung des Bauherren und Grundstückseigentümers nicht aus, wenn auch für ihn erkennbar eine besondere Gefahrenlage gegeben war oder wenn Anlass zu Zweifeln bestand, ob die eingesetzten Fachkräfte in ausreichendem Maße den Gefahren und Sicherheitserfordernissen Rechnung tragen würde.

2. In diesem Falle erwachsen dem Bauherrn eigene Überprüfungspflichten. Er ist verpflichtet, die Arbeiten zu überwachen und gegebenenfalls selbst einzugreifen. Dabei ist es Sache des Bauherrn, dazulegen und beweisen, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. An den Entlastungsbeweis sind hohe Anforderungen zu stellen.

3. § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB ist auf die Fälle der Vertiefung nach § 909 BGB analog anzuwenden, wenn der betroffene Grundstückseigentümer aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen gehindert war, die Arbeiten auf dem Nachbargrundstück rechtzeitig durch Klage oder den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden.

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IBRRS 2004, 2640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wg. unrichtiger Angabe bei GU-Vertragsverhandlung?

LG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2004 - 15 O 127/02

Schadensersatzansprüche eines Generalunternehmers wegen unrichtiger Benennung des Planungsstandes während der Vertragsverhandlungen durch den Auftraggeber bestehen jedenfalls dann nicht, wenn der Generalunternehmer die terminlichen und preislichen Unsicherheiten hinsichtlich des Standes der Vertragsplanung schon vor Abschluss des Generalunternehmervertrages auf Planer-Nachunternehmer verlagert.

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IBRRS 2004, 2629
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Arglistiges Verschweigen unterlassener Bauüberwachung

BGH, Beschluss vom 17.06.2004 - VII ZR 345/03

1. Verschweigt der mit der Bauüberwachung beauftragte Architekt bei der Abnahme der Leistung, dass er seine Aufgaben nicht wahrgenommen und keinerlei Kontrollen vorgenommen hat, so hat er damit den Mangel seiner Leistung bei der Abnahme arglistig verschwiegen.

2. Damit kommt es zu einer dreißigjährigen Verjährungsfrist.

3. Der Architekt muss sich die Arglist eines freien Mitarbeiters als Repräsentant zurechnen lassen.

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IBRRS 2004, 2608
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
SubU-AGB: GU kann Lohnfälligkeit nicht an Bauherrenzahlung koppeln!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2003 - 8 U 1016/03

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Subunternehmervertrages „Zahlung erfolgt abzüglich von 3% Skonto innerhalb von 10 Arbeitstagen der in Rechnung gestellten Leistungen durch den Hauptauftraggeber“ ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2004, 2607
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer soll alle mit Strom versorgen: AGB-Klausel unwirksam!

OLG Celle, Urteil vom 05.08.2004 - 6 U 178/03

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, nach der der Rohbauunternehmer die Baustelle insgesamt mit Bauwasser, Baustrom und Sanitäranlagen zu versorgen und diese Einrichtungen allen am Bau Beteiligten zur Mitbenutzung zu überlassen hat, ihm aber für die Mitbenutzung durch die Drittunternehmer ein Entgelt zustehen soll, ist unwirksam.

2. Eine Mehrfachverwendung dieser Klausel liegt auch dann vor, wenn diese einerseits im Vertrag mit dem Rohbauunternehmer, andererseits gleichlautend in den Verträgen mit den Drittunternehmern verwendet wird, weil die Klausel auch den Drittunternehmern gegenüber belastend wirkt.

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IBRRS 2004, 2574
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BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht des Fliesenlegers auf ungeeigneten Estrich

OLG Koblenz, Urteil vom 15.07.2004 - 5 U 173/04

1. Auch beim BGB-Werkvertrag muss der Unternehmer, dessen Leistung auf der Vorarbeit eines anderen gründet, prüfen und erforderlichenfalls Erkundigungen einziehen, ob die Vorleistung als Grundlage für sein eigenes Werk geeignet ist.

2. Der Zweitunternehmer muss nur seine eigene Werkleistung nachbessern. Ein Fliesenleger schuldet daher nicht die Kosten der Erneuerung des vom Vorunternehmer eingebauten ungeeigneten Estrichs.

3. Bei Schadensuntersuchungskosten kann es sich um einen erstattungsfähigen Mangelfolgeschaden handeln.

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IBRRS 2004, 2504
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BauvertragBauvertrag
Beschränkung des Wahl- und Austauschrechts nach § 17 Nr. 3 VOB/B

OLG Brandenburg, Beschluss vom 10.05.2004 - 12 W 3/04

In Individualvereinbarungen soll das dem Auftragnehmer zustehende Wahlrecht zum Austausch von Sicherheiten dahingehend beschränkt werden können, dass auch die Verpflichtung des Auftraggebers zur Einzahlung auf ein Sperrkonto nach § 17 Nr. 6 VOB/B ausgeschlossen ist, wenn vertraglich geregelt wurde, dass die Sicherheitsleistung durch Einbehalt von der Schlussrechnung oder Leistung einer Gewährleistungsbürgschaft zu erbringen ist.

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IBRRS 2004, 2502
BauvertragBauvertrag
Neue Beauftragung oder Ersatzvornahme

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2004 - 4 U 131/03

Erklärt sich der Hersteller mit der Beseitigung der Folgen eines Wasseraustrittes und auch zur Übernahme der Kosten bereit, ist ein solches Verhalten weniger als Beauftragung mit der Durchführung von Arbeiten im Sinne eines Werkvertrages gegen Vergütung, als vielmehr als Erteilung seines Einverständnisses mit einer Mangelbeseitigung im Sinne einer Ersatzvornahme auf seine Kosten zu verstehen.

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IBRRS 2004, 2466
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BauvertragBauvertrag
Geltendmachung einer zu Unrecht erlangten Bürgschaft a.e.A.?

OLG Koblenz, Gerichtlicher Hinweis vom 04.05.2004 - 10 U 710/03

Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern Verpflichtete kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen. Diese Grundsätze finden nicht nur auf Einwendungen gegen die Hauptforderung Anwendung, sondern auch dann, wenn der Bürge geltend macht, der Gläubiger sei im Verhältnis zum Hauptschuldner verpflichtet, von der Bürgschaft keinen Gebrauch zu machen. Beruft sich der Bürge darauf, der Gläubiger habe nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Hauptschuldner lediglich Anspruch auf eine gewöhnliche Bürgschaft, er habe also eine Bürgschaft ohne Rechtsgrund erhalten, verteidigt er sich mit einem aus dem Akzessorietätsprinzip des § 768 Abs. 1 S. 1 BGB hergeleiteten Einwand. Er darf daher ebenfalls im Erstprozess nur beachtet werden, wenn sich seine Berechtigung schon aus dem unstreitigen Sachverhalt sowie dem Urkundeninhalt ohne weiteres ergibt (in Anknüpfung an BGHZ 107, 210, 214 = NJW 1989, 1853; BGHZ 143, 381, 383 = NJW 2000, 1563; BGHZ 147, 99, 102 f. = NJW 2001, 1857; BGHZ 147, 381, 383 = NJW 2001, 1857; BGH NJW 2002, 1493; BGH NJW 2002, 1198).*)

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IBRRS 2004, 2459
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BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe setzt Vorbehalt bei der Abnahme voraus

OLG Naumburg, Urteil vom 08.01.2004 - 4 U 154/03

1. Voraussetzung für die Geltendmachung der Vertragsstrafe ist zwingend der ausdrückliche Vorbehalt bei der Abnahme.*)

2. Der Auftragnehmer kann nach Übergabe der Sicherungsbürgschaft konsequenterweise die Zahlung des Sicherungseinbehalts verlangen.*)

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IBRRS 2004, 2384
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BauvertragBauvertrag
Wann liegen Arbeiten an einem Bauwerk vor?

BGH, Urteil vom 09.03.2004 - X ZR 67/01

1. Die fünfjährige Verjährungsfrist des § 538 BGB a.F. kommt dann zur Anwendung, wenn das geschuldete Werk selbst in der Errichtung oder der grundlegenden Erneuerung eines Gebäudes oder eines anderen Bauwerks besteht.

2. Unter Arbeiten bei Bauwerken sind sämtliche Arbeiten zur Herstellung eines neuen Gebäudes zu verstehen.

3. Das trifft auf bloße Abbrucharbeiten nicht zu. Auch die Beseitigung von Altlasten auf einem Grundstück als solche ist nach altem Recht bei wertender Betrachtung so weit vom Ausheben der Baugrube oder von der Erstellung von Versorgungsanschlüssen entfernt, dass sie allein noch nicht der Erstellung des Bauwerks zugeordnet werden kann.

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IBRRS 2004, 2379
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BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Schlussrechnungswirkung beim BGB-Bauvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2004 - 26 U 77/03

1. Zur prüfbaren Schlussrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch des Unternehmers bei einem BGB-Bauvertrag.*)

2. Zu den Anforderungen an eine stillschweigende Vereinbarung bezüglich einer solchen Rechnungsstellung.*)

3. Stundenlohnzettel sind keine Grundlage für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten, wenn die durchgeführten Arbeiten darin nicht nachvollziehbar beschrieben sind und sich deshalb eine Zuordnung nicht vornehmen lässt; das gilt auch dann, wenn sie vom Bauherrn oder dessen Vertreter abgezeichnet wurden.

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IBRRS 2004, 2375
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BauvertragBauvertrag
Sicherheit gemäß § 648a BGB auch nach Abnahme!

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 91/03

1. § 648a Abs. 1 BGB gibt dem Unternehmer auch nach der Abnahme das Recht, eine Sicherheit zu verlangen, wenn der Besteller noch Erfüllung des Vertrages (Mängelbeseitigung) fordert.

2. Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern.

3. Dem Unternehmer steht in diesem Fall allerdings nicht der uneingeschränkte Restwerklohn zu. Sofern die Mängelbeseitigung möglich ist und nicht wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert werden kann, ist die Vergütung regelmäßig um die Kosten zu kürzen, die notwendig sind, um den Mangel beseitigen zu lassen, sonst um den Minderwert des Bauwerks.

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IBRRS 2004, 2285
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verstoß gegen einstweilige Verfügung: Ordnungsgeld?

OLG Köln, Beschluss vom 13.08.2003 - 19 W 37/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2184
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

LG Hagen, Urteil vom 25.02.2003 - 9 O 268/01

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

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IBRRS 2004, 2183
BauträgerBauträger
Wer ist Auftraggeber?

OLG Koblenz, Urteil vom 20.10.2003 - 12 U 418/02

1. Haben zwei namensgleiche Gesellschaften denselben Geschäftsführer, so kommt es bei der Auftragserteilung durch diesen Gesellschafter ohne Gesellschaftszusatz darauf an, wie der Auftragnehmer nach seinem Horizont die Beauftragung verstehen durfte.

2. Wurden bereits vorher in derselben Form Aufträge an eine der Gesellschaften vergeben, dann handelt es sich um einen Folgeauftrag mit derselben Gesellschaft.

3. Aus Firmenschildern auf den Baumaschinen lässt sich nicht herleiten, wer Auftraggeber des mit dem Gewerk beauftragten Handwerkers ist. Gleiches gilt grundsätzlich für das öffentlich-rechtlich vorgeschriebene Bauschild.

4. Die Umschreibung der ersten Abschlagsrechnung, der folgenden Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung kann nicht als Vertragsänderung mit einem Austausch des Auftraggebers gewertet werden. Allenfalls kann darin ein Schuldbeitritt des neuen Rechnungsempfängers gesehen werden.

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IBRRS 2004, 2158
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BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004 - 25 U 68/03

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

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IBRRS 2004, 2156
BauvertragBauvertrag
Wirkung eines Vergleichs, der alle Ansprüche aufhebt

LG Schweinfurt, Urteil vom 18.06.2004 - 23 O 863/03

1. Einigen sich die Parteien vergleichsweise darauf, dass ein abgeschlossener Vertrag gegen eine Zahlung bei Ausgleich aller gegenseitigen Ansprüche aufgehoben wird, ist die Wirkung eines solchen Vergleichs, dass für die im Vergleich selbst eingegangene Leistungspflicht eine neue Rechtsgrundlage geschaffen wird.

2. Notwendige Voraussetzung bei allen Verträgen, die den §§ 499 bis 505 BGB unterfallen, ist das Merkmal der Entgeltlichkeit der Finanzierungshilfe.

3. Entgeltlichkeit ist gegeben, wenn ein Vertrag auf den Austausch von Leistungen abzielt.

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IBRRS 2004, 2155
BauvertragBauvertrag
Ist Fertighausvertrag ein Werkvertrag?

LG Koblenz, Urteil vom 30.10.2003 - 4 O 171/03

Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung des Veräußerers liegt regelmäßig ein reiner Werkvertrag vor, da in einem solchen Fall, wie bei einem Bauvertrag über ein konventionelles Haus die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.

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