Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2004, 2155LG Koblenz, Urteil vom 30.10.2003 - 4 O 171/03
Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung des Veräußerers liegt regelmäßig ein reiner Werkvertrag vor, da in einem solchen Fall, wie bei einem Bauvertrag über ein konventionelles Haus die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.
VolltextIBRRS 2004, 2128
KG, Urteil vom 04.07.2003 - 9 U 307/01
1. Betriebsbezogen ist ein Eingriff, der irgendwie gegen den Betrieb als solchen gerichtet ist und der nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft.
2. Die objektive Stoßrichtung des betriebsbezogenen Eingriffs muss sich gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit richten.
3. Die Lieferung elektrischen Stroms über ein Kabel und der Anspruch darauf ist keine dem eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb wesenseigentümliche Eigenheit und deshalb nicht vom Schutzbereich dieses Rechtsinstituts umfasst.
VolltextIBRRS 2004, 2036
BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 24/03
a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer für die Vertragsstrafe maßgeblichen Abrechnungssumme ab 15 Millionen DM ist auch dann unwirksam, wenn der Vertrag vor dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311 geschlossen worden ist.*)
b) Bei Verträgen unterhalb einer Abrechnungsumme von 15 Millionen DM kann Vertrauensschutz nur für Verträge in Anspruch genommen werden, die bis zum 30. Juni 2003 geschlossen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2004, 2035
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.04.2004 - 12 U 131/03
1. Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung handelt es sich um einen reinen Werkvertrag, weil - wie beim Bauvertrag über ein konventionelles Haus - die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.
2. Nur wenn der Fertigbaushersteller keine Errichtungsverpflichtung übernommen hat, sondern lediglich die Lieferung des Baumaterials und der einzelnen Fertigteile schuldet, finden die Vorschriften über den Kauf Anwendung.
3. Auf den Kauf eines Fertighauses in Teilzahlungen ist das Widerrufsrecht nach § 499 BGB nur anwendbar, wenn der Zahlungsaufschub oder die sonstige Finanzierungshilfe entgeltlich, d.h. gegen Zinsen, Bearbeitungsgebühr o.ä., gewährt wird.
4. Finanzierungsvorbehalte werden in der Rechtsprechung regelmäßig als aufschiebende oder auflösende Bedingungen angesehen, wenn allen Beteiligten klar ist, dass der Kunde den Kaufpreis bzw. die Vergütung selbst nicht zahlen kann.
5. Der Kunde trägt in jedem Fall die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Bedingung.
6. Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters bleibt bei einer Kündigung des Werkvertrages gemäß § 649 Satz 1 BGB erhalten.
VolltextIBRRS 2004, 2033
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.06.2004 - 14 U 76/99
Führt die mangelnde Überwachung des bauleitenden Architekten dazu, dass der Bauherr seinem Auftragnehmer eine mangelhafte Vorleistung zur Verfügung stellt, so muss sich der Bauherr das Verschulden seines bauleitenden Architekten zurechnen lassen.
IBRRS 2004, 2032
OLG Naumburg, Urteil vom 09.04.2003 - 6 U 71/02
Enthält das Angebot des Auftragnehmers keine Angaben zur Bauzeit, so kommt durch ein Auftragsschreiben des Auftraggebers, mit welchem er erstmals die Bauzeit festlegt, kein Vertrag zu Stande. Der Auftraggeber gibt vielmehr ein neues Angebot ab, welches der Annahme durch den Auftragnehmer bedarf, damit ein Vertrag zu Stande kommt.
VolltextIBRRS 2004, 2025
OLG Oldenburg, Urteil vom 15.07.2004 - 8 U 121/04
1. Ein Architekt, der falsch geplant hat und deshalb gegenüber seinem Auftraggeber schadensersatzpflichtig ist, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch haben, wenn dieser die Falschplanung erkannt und sie trotzdem der Bauausführung zugrunde gelegt hat.*)
2. Zur Einhaltung der Baugenehmigung ist nicht nur der Bauherr und sein(e) Architekt(in) verpflichtet, sondern auch der Bauunternehmer.
VolltextIBRRS 2004, 1962
LG Passau, Urteil vom 03.06.2004 - 1 O 267/01
Lässt ein Bauherr ein Hanggrundstück zur besseren Bebau- und Erreichbarkeit durch Erdabtrag tiefer legen, dann muss er dafür Sorge tragen, dass das Nachbargrundstück durch entsprechende Stützung auf dem Baugrundstück weiterhin uneingeschränkt so benutzt werden kann, wie es vor der Abgrabung hätte benutzt werden können.
VolltextIBRRS 2004, 1961
OLG Köln, Urteil vom 17.02.2004 - 22 U 145/03
Zur Frage, inwieweit der Generalunternehmer verpflichtet ist, die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften als primäre Verkehrssicherungspflicht auch im Verhältnis zu den als Subunternehmer tätigen Fachunternehmen zu überwachen und zu koordinieren.
VolltextIBRRS 2004, 1942
BGH, Urteil vom 29.07.2004 - III ZR 293/03
Die in einem formularmäßigen Subunternehmervertrag über Bewachungsdienstleistungen enthaltene Klausel, ein wichtiger Kündigungsgrund liege insbesondere vor, wenn "der Hauptvertrag endet bzw. sich Änderungen im Umfang der Sicherheitsdienstleistung ergeben", hält der Inhaltskontrolle nicht stand.*)
VolltextIBRRS 2004, 1846
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 226/03
a) Für die Beurteilung, ob die Revision beschränkt zugelassen ist, ist nicht allein der Entscheidungssatz des Berufungsurteils maßgebend. Eine Beschränkung der Zulassung kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben.*)
b) Bei der Auslegung der Entscheidungsgründe sind die Zulassungsgründe des § 543 Abs. 2 ZPO zu beachten.*)
VolltextIBRRS 2004, 1814
OLG München, Urteil vom 01.12.2003 - 13 U 3707/03
Überweist der Schuldner eines sog. Druckvergleichs einen geringfügigen Restbetrag erst nach Ablauf der Zahlungsfrist, weil er bei der fristgerechten Überweisung des Hauptbetrages einem Ablesefehler erlegen war, so kann der dem Gläubiger, der den Irrtum des Schuldners vor Ablauf der Frist hätte erkennen können, § 242 BGB entgegenhalten.*)
VolltextIBRRS 2004, 1813
BGH, Urteil vom 22.07.2004 - VII ZR 275/03
Der Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. besteht auch dann in Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten fort, wenn der Besteller das Werk veräußert (Bestätigung von BGH, Urteil vom 6. November 1986 - VII ZR 97/85, BGHZ 99, 81).*)
VolltextIBRRS 2004, 1810
BGH, Urteil vom 22.07.2004 - VII ZR 232/01
Hängen Klage und Widerklage von derselben Vorfrage ab und kann über die Klage ein Grundurteil nicht ergehen, so kommt auch hinsichtlich der Widerklage ein Teilgrundurteil nicht in Betracht. Eine Zurückverweisung nach § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. scheidet deshalb aus.*)
VolltextIBRRS 2004, 1809
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.2003 - 22 U 69/03
Unterschreitet die Luftschalldämmung zwischen zwei Doppelhaushälften den Mindestwert nach DIN 4109 um 3 dB, liegt ein wesentlicher Mangel vor, der den Kunden des Bauträgers berechtigt, unter Rückgabe der Haushälfte den sog. großen Schadensersatz zu fordern.
VolltextIBRRS 2004, 1808
KG, Urteil vom 28.10.2003 - 7 U 191/03
Die Position in einem Leistungsverzeichnis, in der ein Einheitspreis für jeden Monat der Bauzeitverlängerung abgefragt wird, stellt keine Bedarfsposition dar. Eine Bauzeitverlängerung entsteht nämlich aufgrund tatsächlicher Umstände und nicht durch entsprechende Zusatzbeauftragung. Das gilt auch dann, wenn diese Position im Leistungsverzeichnis als "Bedarfsposition" bezeichnet ist.
VolltextIBRRS 2004, 1802
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.07.2004 - 1 U 1/04
1. Das Baugrundrisiko ist das Wagnis, dass trotz sorgfältiger Erkundung des Baugrundes und der Wasserverhältnisse sowie ohne Verschulden eines Vertragspartners die angetroffenen geotechnischen Verhältnisse von den erwarteten Verhältnissen abweichen und hierdurch behindernde und wirtschaftliche Folgen eintreten können.
2. Das Institut des Baugrundrisikos dient in erster Linie zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche des Bauherrn und des Auftragnehmers insbesondere zur Regelung der Vergütungsgefahr.
VolltextIBRRS 2004, 1799
LG Kaiserslautern, Urteil vom 03.12.2003 - 2 O 504/02
Das Versinken eines Baggers an der Baustelle stellt keine Behinderung im Sinne von § 6 VOB/B dar.
VolltextIBRRS 2004, 1798
OLG Dresden, Beschluss vom 23.01.2004 - 1 AR 0003/04
1. Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach § 281 ZPO entfällt, wenn der Beschluss unter Versagung des rechtlichen Gehörs ergeht.
2. Es ist für die Bindungswirkung nicht von Bedeutung, ob die Verletzung des rechtlichen Gehörs für die Verweisung ursächlich war. Vielmehr bindet ein ohne Gewährung rechtlichen Gehörs ergangener Verweisungsbeschluss selbst dann nicht, wenn die Verweisung nicht auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht.
3. Fehlt dem Verweisungsbeschluss die Bindungswirkung, so ist das örtlich zuständige Gericht allein nach den einschlägigen Zuständigkeitsvorschriften zu bestimmen.
4. Der Erfüllungsort bei Bauwerkverträgen liegt auch für die Werklohnansprüche am Ort des Bauwerks.
IBRRS 2004, 1797
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2004 - 16 U 41/04
1. In § 640 Abs. 1 BGB ist für den Werkvertrag eine Mitwirkungspflicht, die Verzug auslösen kann, geregelt, nämlich die Verpflichtung zur Abnahme, eine korrespondierende Regelung der Mitwirkung für die Mängelbeseitigung fehlt. Gerade das ist aber eine offensichtliche Regelungslücke, weil es eben sehr häufig im Interesse des Unternehmers liegt, die Folgen des dreifachen Zurückbehaltungsrechtes der mutmaßlichen Mängelbeseitigungskosten (§ 641 Abs. 3 BGB) beenden zu können.
2. Verweigert der Besteller dem Unternehmer noch zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung das Betreten des Hauses und damit die Überprüfung der Frage, ob und bejahendenfalls welche Mängel überhaupt vorliegen, dann ist dem Gesetz, nämlich den §§ 293 ff BGB grundsätzlich zu entnehmen, dass die aus dem Werkvertrag folgenden Rechte des Bestellers materiell zwar nicht entfallen, jedoch suspendiert werden, d.h. er ist nach Treu und Glauben gehindert, diese im Wege der Einrede des nichterfüllten Vertrages dem Werklohnanspruch entgegen zu setzen.
3. Eine Verwirkung wird nur ausnahmsweise in Betracht kommen, weil abgesehen von dem Zeitmoment in der Regel das Umstandsmoment nicht vorliegen wird und sich nicht sagen lässt, dass der Unternehmer im Vertrauen darauf, keine Mängel beseitigen zu müssen, finanzielle Dispositionen getroffen hätte.
VolltextIBRRS 2004, 1788
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2004 - 21 U 20/04
1. Sowohl der planende Architekt als auch der ausführende Unternehmer haben sich jeweils selbstständig darüber zu vergewissern, dass durch Ausschachtungsarbeiten keine Versorgungsleitungen gefährdet werden.
2. Gibt es neben der mangelhaften Planung weitere schadensursächliche Umstände, führt dies nur dann zu einer Infragestellung des Zurechnungszusammenhangs, wenn es sich um völlig ungewöhnliche Ereignisse handelt oder diese auf einem völlig ungewöhnlichen und unsachgemäßen Verhalten einer anderen Person beruhen.
3. Ein dem Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer anzurechnendes Verschulden des Architekten oder eines Drittunternehmeres liegt nur dann vor, wenn es um die Verletzung einer Pflicht geht, die der Bauherr gegenüber dem Bauunternehmer einzuhalten hat, der Architekt oder Drittunternehmer mithin Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer ist.
4. Die Bauaufsicht schuldet der Bauherr dem ausführenden Bauunternehmer demgegenüber nicht. Er schuldet ihm auch nicht die fehlerfreie Tätigkeit der nachfolgender Unternehmer.
5. Wenn ein Nachfolgeunternehmer für einen. Schaden des Bauherrn mitverantwortlich ist, haftet er gegebenenfalls mit dem in Anspruch genommenen Vorunternehmer als Gesamtschuldner.
VolltextIBRRS 2004, 1778
BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 317/02
a) Ein nach einer Kündigung des Bauvertrages ausgesprochenes Baustellenverbot begründet allein keine Verwirkung des Nachbesserungsanspruchs, sondern allenfalls einen Annahmeverzug des Auftraggebers.*)
b) Der Annahmeverzug ist beendet, wenn der Auftraggeber sich im Prozeß wegen der Mängel auf sein Leistungsverweigerungsrecht beruft und dadurch zu erkennen gibt, daß er zum Zwecke der Mängelbeseitigung das Betreten der Baustelle zuläßt.*)
VolltextIBRRS 2004, 1773
OLG Celle, Urteil vom 01.07.2004 - 14 U 233/03
Werden Schadensersatzansprüche gegenüber einer (Brutto)Werklohnforderung zur Aufrechnung oder Verrechnung gestellt, sind bei einer Vorsteuerabzugsberechtigung nur die Nettobeträge zu berücksichtigen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1772
OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.2004 - 8 U 106/04
Fertigbauvertrag als Teilzahlungsgeschäft und Ratenlieferungsvertrag*)
VolltextIBRRS 2004, 1768
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2004 - 15 U 100/97
1. Baugeld darf vom Empfänger nur zur Befriedigung solcher Personen verwenden werden, die an der Herstellung des Baus beteiligt sind.
2. Der Anspruch auf Auszahlung dieser Gelder ist aufgrund der Zweckbindung nur für Bauhandwerker, Architekten etc. pfändbar. Diese Zweckbindung gilt auch gegenüber dem Konkursverwalter.
VolltextIBRRS 2004, 1767
BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 231/03
Eine Vertragsstrafe ist nicht verschuldensunabhängig vereinbart, wenn sie in einer Klausel unter Bezugnahme auf § 11 VOB/B von der Überschreitung des Fertigstellungstermins abhängig gemacht wird und die VOB/B vereinbart ist (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. Dezember 2001 - VII ZR 432/00, BGHZ 149, 283, 287).*)
Das Berufungsgericht kann im Einzelfall zur Vermeidung einer mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehenden Verfahrensverzögerung gehalten sein, von einer Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht abzusehen. Von einer Zurückverweisung kann insbesondere dann abzusehen sein, wenn eine lange Verfahrensdauer auf gerichtliche Verfahrensfehler zurückzuführen ist.*)
VolltextIBRRS 2004, 1732
BGH, Urteil vom 24.06.2004 - VII ZR 271/01
Der Auftragnehmer ist zur Verweigerung einer nach § 1 Nr. 4 VOB/B angeordneten Leistung berechtigt, wenn der Auftraggeber deren Vergütung endgültig verweigert.*)
VolltextIBRRS 2004, 1717
OLG Celle, Urteil vom 08.07.2004 - 14 U 253/03
Wird in der Ausschreibung in voller Kenntnis der Ausführungsart eine bestimmte Länge angegeben, kann sich daraus im Einzelfall die Vereinbarung einer bestimmten Abrechnungsweise ergeben.*)
VolltextIBRRS 2004, 1670
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.07.2002 - 12 U 182/01
Treppenanlagen zu einem Verwaltungsgebäude eines Gewerbebetriebes sind mangelhaft und nicht abnahmereif, wenn sie gegen die Arbeitsstätten-Richtlinien verstoßen, die für Verkehrswege, wozu auch Treppen gehören, eine Steigung von 16-19 cm als Soll-Vorschrift vorschreiben. Ohne besondere abweichende Vereinbarung muss der Auftragnehmer dies als vereinbarte Soll-Beschaffenheit ansehen, die eingehalten werden muss, auch wenn es dazu einer Neuerstellung der Treppenanlagen bedarf.
VolltextIBRRS 2004, 1669
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 7 U 235/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1668
OLG Jena, Urteil vom 28.10.1998 - 7 U 1221/96
1. Die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme gehört zu den verzichtbaren Verfahrensgrundsätzen.
2. Widerspricht der Auftraggeber der Schlussrechnung des Bauunternehmers, ist es ihm wiederum möglich, seinerseits eine neue, auch höhere Schlußrechnung zu stellen.
VolltextIBRRS 2004, 1666
OLG Rostock, Urteil vom 25.11.2002 - 3 U 10/02
1. Eine Klausel, mit der sich bei einem Bauträgervertrag die Gewährleistung des Auftragnehmers nach § 13 VOB/B richten soll, verstößt gegen §§ 9, 11 Nr. 10 b) AGBG, weil durch die Bezugnahme auf § 13 VOB/B die Wandelung ausgeschlossen ist. Der formularmäßige Ausschluss der Wandelung in Bauträgerverträgen ist gemäß § 11 Nr. 10 b) AGBG unwirksam.
2. Befindet sich die Höhe des Schadens bei Klageerhebung noch in der Fortentwicklung, so ist die Feststellungsklage insgesamt zulässig, auch wenn der Anspruch bereits teilweise beziffert werden könnte.
VolltextIBRRS 2004, 1665
OLG Köln, Urteil vom 06.10.1992 - 9 U 195/91
Der Einwand, dass keine den Anforderungen des § 14 VOB/B entsprechende Schlussrechnung vorgelegt wurde, kann nicht erhoben werden wenn der Auftraggeber es versäumt, sofort nach Eingang die Rechnungen daraufhin durchzusehen, ob sie den Anforderungen der Prüfbarkeit entsprechen. Verneinendenfalls sind sie dem Auftragnehmer unverzüglich zwecks Vervollständigung zurückzugeben.
VolltextIBRRS 2004, 1664
KG, Urteil vom 23.04.2004 - 7 U 273/03
Die öffentliche Hand ist nicht berechtigt, durch allgemeine Geschäftsbedingungen in einem Bauvertrag die Sicherheitsleistung auf eine Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu beschränken, wenn sie sich durch ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen am Wohnungsbau beteiligt.*)
VolltextIBRRS 2004, 1663
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2004 - 3 U 162/02
§ 648a BGB findet nur auf nachträglich verlangte Sicherheiten Anwendung, während vereinbarte Sicherheiten unberührt bleiben.*)
VolltextIBRRS 2004, 1662
OLG Jena, Urteil vom 22.10.1996 - 8 U 474/96
Der öffentliche Auftraggeber ist beim VOB-Bauvertrag nach Treu und Glauben gehindert, eine Vertragsstrafe geltend zu machen, wenn er nicht die in § 12 Nr. 1 VOB/A genannten erheblichen Nachteile darlegt und beweist. Dies gilt auch dann, wenn der öffentliche Auftraggeber privat-rechtlich organisiert ist.*)
IBRRS 2004, 1661
OLG Naumburg, Urteil vom 05.02.2004 - 4 U 155/03
Auch wenn ein Energieversorgungsunternehmen einem Tiefbauunternehmen eine Schachtgenehmigung erteilt hat, ist dieses bei Unklarheiten zwischen dem angezeigten Schachtverlauf und der Schachtgenehmigung wegen seiner gesteigterten Sorgfaltspflichten gehalten, vor Beginn der Grabungsarbeiten ergänzende Überprüfungen anzustellen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1660
OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2004 - 8 U 709/03
1. Ein vertragliches Aufrechnungsverbot steht einer Verrechnung nicht nur dann nicht entgegen, wenn der Bauherr die mangelhafte Werkleistung oder Teilleistung zurückweist und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt, sondern auch dann nicht, wenn der Bauherr die Bauleistung ganz oder teilweise behält und Schadensersatz wegen einzelner genau bezeichneter Mängel geltend macht.*)
2. Der Grundsatz der Naturalrestitution erfordert nicht zwingend die Wiederherstellung des Zustandes, der ohne das schadensstiftende Ereignis bestehen würde. Es kann vielmehr die Versetzung des Geschädigten in die gleiche wirtschaftliche Vermögenslage genüge, in der es sich bei Eintritt des zum Schadensersatz verpflichtenden Umstandes befand.*)
IBRRS 2004, 1659
OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 U 77/03
Eine Klausel in einem Formularvertrag, der zufolge die einem Bauträger von einer Bank gewährte Gewährleistungsbürgschaft nur wirksam wird, sofern die vom Auftraggeber zur Sicherheit zunächst einbehaltenen Geldbeträge auf einem bestimmt bezeichneten Konto der bürgenden Bank eingegangen sind, ist weder überraschend im Sinne von § 3 AGBG, noch benachteiligt sie den Bauträger unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.*)
VolltextIBRRS 2004, 1653
OLG Braunschweig, Urteil vom 04.12.2003 - 8 U 3/02
Der Bauherr haftet einem Subunternehmer eines insolvent gewordenen Bauträgers für den Ausfall des Werklohnes unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aus Sachwalterhaftung, wenn der Werkvertrag nur deshalb nicht unmittelbar zwischen dem Bauherrn und dem Unternehmer, sondern zwischen diesem als Subunternehmer und dem Bauträger des Bauherrn abgeschlossen worden ist, weil der ihn vermittelnde Bauherr die erkennbar berechtigten Bedenken des Subunternehmers an einer solchen Vertragskonstellation aus wirtschaftlichem Eigeninteresse oder unter Inanspruchnahme besonderen persönlichen Interesses zerstreut hat.*)
VolltextIBRRS 2004, 1606
BGH, Urteil vom 02.06.2004 - VIII ZR 329/03
Macht der Käufer Rechte gemäß § 437 BGB geltend, nachdem er die Kaufsache entgegengenommen hat, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen. § 476 BGB enthält insoweit für den Verbrauchsgüterkauf keine Beweislastumkehr. Die Bestimmung setzt einen binnen sechs Monaten seit Gefahrübergang aufgetretenen Sachmangel voraus und begründet eine lediglich in zeitlicher Hinsicht wirkende Vermutung, daß dieser Mangel bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.*)
VolltextIBRRS 2004, 1605
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2003 - 22 U 129/02
1. Ein vom Auftraggeber mit weitreichenden Vollmachten ausgestatteter Baubetreuer ist Empfänger von Baugeld im Sinne des GSB.
2. Die nachträgliche Änderung des Darlehenszweckes berührt nicht die Baugeldeigenschaft.
VolltextIBRRS 2004, 1598
OLG Naumburg, Urteil vom 12.11.2003 - 6 U 90/03
1. Ein Unternehmer kann sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes nicht dadurch entziehen, dass er sich unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.
2. Sorgt er bei der Herstellung des Werks nicht für eine den Umständen nach angemessene Überwachung und Prüfung der Leistung und damit auch nicht dafür, dass er oder seine insoweit eingesetzten Erfüllungsgehilfen etwaige Mängel erkennen, so handelt er vertragswidrig.
3. Dabei kann bereits die Art des Mangels ein derart schwerwiegendes Indiz für eine fehlende oder nicht richtige Organisation sein, dass es weiterer Darlegungen hierzu nicht bedarf. So kann ein gravierender Mangel an besonders wichtigen Gewerken den Schluss auf eine mangelhafte Organisation und Überprüfung zulassen.
4. Dies ist zu bejahen, wenn der Keller eines Hauses, das im Hochwassergebiet der Elbe liegt, mangelhaft abgedichtet worden ist.
VolltextIBRRS 2004, 1594
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 424/02
Hat der Unternehmer eine Leistung nicht in seinen Pauschalpreis einkalkuliert, weil er irrtümlich der Auffassung ist, sie sei nicht geschuldet, scheitert die Prüfbarkeit seiner nach einer Kündigung erstellten Schlußrechnung nicht daran, daß er keine Nachkalkulation vornimmt.*)
VolltextIBRRS 2004, 1589
OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2004 - 1 U 96/03
1. Ein Bürge gemäß § 7 MaBV schuldet dem Erwerber Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen, wenn der Bauträger nicht in der Lage ist, das Erwerbsobjekt lastenfrei zu stellen, weil Bürge und globalfinanzierende Bank des Bauträgers nicht identisch sind.
2. Enthält eine Bürgschaftserklärung gemäß § 7 Abs. 1 MaBV Bestimmungen zum Erlöschen der Bürgschaftsforderung und zur Rückgabe, so kann in der kommentarlosen Rücksendung der Bürgschaftsurkunde vor Eintritt der Erlöschenstatbestände regelmäßig noch kein konkludenter Verzicht auf die Bürgschaftsforderung gesehen werden.
VolltextIBRRS 2004, 1588
LG München I, Urteil vom 20.03.2003 - 5 O 7872/02
Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer verlangen, dass die gemäß § 648a BGB gestellte Bürgschaft gegen eine gleichwertige Bürgschaft zu einem niedrigeren Avalzinssatz ausgetauscht wird.
VolltextIBRRS 2004, 1583
OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004 - 5 U 106/03
1. Der in einem formularmäßigen Vertrag über ein Bausparsofortdarlehen enthaltenen Formulierung "Rückzahlung: Das Bausparsofortdarlehen wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst" ist der Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Zuteilungsreife jedenfalls dann nicht zu entnehmen, wenn auch der Abschnitt "Kosten und Gebühren" einen entsprechenden Hinweis nicht enthält.*)
2. Gegenüber der erwähnten und den Eindruck der sachlichen Vollständigkeit erweckenden Formulierung ist eine in beigefügten "Allgemeinen Darlehensbedingungen" enthaltene Regelung über eine bei vorzeitiger Rückführung zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung sowohl überraschend (§ 3 AGB-Gesetz, § 305 c BGB n.F.) als auch mit dem im Rahmen einer Inhaltskontrolle (§ 9 AGB-Gesetz, § 307 BGB n.F.) zu beachtenden Transparenzgebot nicht vereinbar.*)
VolltextIBRRS 2004, 1569
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 75/03
a) Die Abrechnungsregelungen der VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier DIN 18299 Abschnitt 5 und DIN 18332 Abschnitt 5).*)
b) Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung.*)
c) Aus Wortlaut und Sinn der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen läßt sich nicht eindeutig entnehmen, ob DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten auch dann Anwendung findet, wenn Wärmedämmarbeiten für eine Natursteinfassade isoliert in Auftrag gegeben werden.*)
d) Auf welcher vertraglichen Grundlage das Aufmaß zu nehmen ist, ist eine Rechtsfrage und daher einer Begutachtung durch einen Bausachverständigen nicht zugänglich.*)
e) Die Ermittlung, ob eine Verkehrssitte besteht, kann dem Gutachter übertragen werden.*)
IBRRS 2004, 1556
OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.04.1984 - 4 U 189/82
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1554
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.06.1992 - 4 U 2795/89
(ohne amtlichen Leitsatz)
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