Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2004
IBRRS 2004, 1550OLG Nürnberg, Urteil vom 07.12.1983 - 4 U 1632/81
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1547
OLG Nürnberg, Urteil vom 08.04.1975 - 7 U 167/74
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1546
OLG Hamm, Urteil vom 21.11.2002 - 24 U 54/01
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1542
BGH, Urteil vom 08.06.2004 - X ZR 211/02
Kann eine - ausdrückliche oder stillschweigende - Vereinbarung der Werkvertragsparteien über die Vergütung nicht festgestellt werden, darf ein Vergütungsanspruch bereits dann nicht zugesprochen werden, wenn durchgreifende Zweifel bestehen, daß die Herstellung des Werks nur gegen eine Vergütung zu erwarten war.*)
VolltextIBRRS 2004, 1540
LG Duisburg, Urteil vom 28.04.2004 - 25 O 23/03
1. Nach einer Kündigung gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B stehen sich die wechselseitigen Forderungen nicht in einem Aufrechnungsverhältnis gegenüber, sondern sind in ein Abrechnungsverhältnis einzustellen.*)
2. § 95 InsO kann bei gebotener teleologischer Reduktion nur auf solche Forderungen und Gegenforderungen angewendet werden, die nicht vor Insolvenzverfahrenseröffnung im vertraglichen Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, sondern aus verschiedenen Verträgen stammen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anwendung der §§ 94, 95 InsO ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)
VolltextIBRRS 2004, 1537
OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.1997 - 8 U 119/97
Ein Auftragnehmer kann nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Bauvertrag kündigen, wenn der Auftraggeber eine für die Durchführung der Bauarbeiten erforderliche Freigabe ohne ausreichenden Grund nicht erklärt.
VolltextIBRRS 2004, 1536
OLG Hamm, Urteil vom 11.02.1998 - 12 U 4/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2004, 1529
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - IX ZR 128/01
a) Vergleichen sich ein Bauunternehmer, der ein nachbesserungsbedürftiges Werk abgeliefert hat, und der Auftraggeber über die Höhe des geschuldeten Werklohns in der Weise, daß dieser unter Verzicht auf eine Nachbesserung ermäßigt wird, kann anfechtungsrechtlich in dem Verzicht auf die weitergehende Forderung ein inkongruentes Deckungsgeschäft liegen. Die Inkongruenz des Geschäfts kann ihre indizielle Wirkung für die Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Verzichtenden verlieren, wenn der objektiv erforderliche Nachbesserungsaufwand in etwa dem Betrag entspricht, auf den der Unternehmer gegenüber dem Auftraggeber verzichtet.*)
b) Die Kenntnis des Auftraggebers von einer Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Verzichtenden ist regelmäßig ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die vorhandenen Mängel als derart gravierend einschätzt, daß aus seiner Sicht die mangelhafte Werkleistung durch die vereinbarte Zahlung in etwa angemessen entlohnt ist.*)
c) Hat der Anfechtungsgläubiger durch die angefochtene Rechtshandlung des Schuldners zugleich einen Vorteil erhalten, kann es insoweit an einer Gläubigerbenachteiligung fehlen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1525
OLG Celle, Urteil vom 20.07.2000 - 13 U 271/99
1. Aus einer Gewährleistungsbürgschaft kann wegen des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B nur dann nach Ablauf der Verjährungsfrist der Hauptschuld noch Zahlung verlangt werden, wenn zu dieser Zeit verbürgte Ansprüche noch nicht erfüllt sind.*)
2. Das setzt voraus, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist solche Ansprüche bereits angemeldet, die entsprechenden Mängel in unverjährter Zeit gegenüber dem Unternehmer gerügt waren.*)
3. Zur Abnahme ist der Besteller aber bereits dann verpflichtet, wenn das bestellte Werk im Wesentlichen mangelfrei ist, nicht erst dann, wenn keinerlei Mängel mehr festgestellt werden können. Weicht eine AGBKlausel von dieser Regelung ab, kann dies zur Unwirksamkeit der Klausel nach § 9 AGBG führen.*)
IBRRS 2004, 1524
OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2004 - 21 U 152/03
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, BauR 2003, 1533 ff) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.*)
VolltextIBRRS 2004, 1523
OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2004 - 21 U 172/03
1. Sind die Parteien und Streitgegenstände eines selbständigen Beweisverfahrens mit denen des nachfolgenden Hauptsacheprozesses nur teilweise identisch, können die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheprozess nur anteilig zu berücksichtigen sein. Bei den zu berücksichtigenden Kosten ist weiter zwischen den Kosten, die bei der Kostenfestsetzung zum Hauptsacheprozess geltend zu machen sind, und den Kosten, die als Schadensposition - im Hauptsacheprozess eingeklagt werden können, zu unterscheiden.*)
2. Ist ein Fliesenfußboden objektiv mangelhaft und machen sich Fliesen- und Estrichleger für den Mangel gegenseitig verantwortlich, kann die für einen Schadensersatzanspruch gem. § 13 Nr. 7 VOB/B an sich notwendige Fristsetzung zur Mangelbeseitigung entbehrlich sein, wenn der tatsächlich verantwortliche Fliesenleger seine Nachbesserungspflicht zunächst leugnet und eine Nachbesserungsbereitschaft erst nach der gerichtlichen Feststellung seiner Verantwortlichkeit erklärt.*)
3. Der für einen Mangel schadensersatzpflichtige Unternehmer kann auch für die Kosten gerichtlicher Verfahren haften, die der Bauherr aufgrund eines falschen Beweissicherungsgutachtens gegen einen anderen Bauunternehmer durchführt, welcher für den Mangel zunächst verantwortlich zu sein scheint.*)
VolltextIBRRS 2004, 1518
BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 337/02
a) Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm bis zur Kündigung erbrachten Leistung durch ein Aufmaß zu ermitteln, weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, daß er das Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen, genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung ermöglichen.*)
b) Unter dieser Voraussetzung genügt der Auftragnehmer seiner Darlegungslast, wenn er Tatsachen vorträgt, die dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen den Mindestaufwand des Auftragnehmers zu schätzen, der für die Errichtung des Bauvorhabens erforderlich war.*)
VolltextIBRRS 2004, 1493
OLG Jena, Urteil vom 30.04.2002 - 3 U 1144/01
1. Der Unternehmer hat ein vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Baugrundgutachten dahin zu prüfen, ob es vollständig und für die Verwirklichung des geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist. Er muss dabei nicht alle Details prüfen. Handelt es sich beim Auftragnehmer um eine "Spezialfirma", bestehen gesteigerte Anforderungen an die Prüfpflicht etwa dahingehend, ob die Grundlagen des Gutachtens fachlich richtig angenommen wurden.
2. Die Erbringung einer Bauleistung ist nicht unmöglich im Sinne des § 306 BGB a.F., wenn das geschuldete Werk zwar nicht mit dem vereinbarten Verfahren, aber mit einem anderen Bauverfahren hergestellt werden kann.
3. Bei der Beurteilung, ob die Mängelbeseitigung unmöglich ist, ist auf das konkret vereinbarte Bauverfahren im Zeitpunkt der Kündigung abzustellen.
4. Müsste der Auftragnehmer im Rahmen von § 4 Nr. 7 VOB/B das Werk komplett neu herstellen und ist diese Mängelbeseitigung unmöglich, hat er nach einer Kündigung des Bauvertrags durch den Bauherrn keinen Anspruch auf Vergütung.
5. Lässt der Bauherr das vereinbarte Werk ersatzweise von einem Drittunternehmer nach einem anderen Bauverfahren herstellen, sind die Kosten hierfür Sowieso-Kosten.
IBRRS 2004, 1492
OLG Jena, Urteil vom 25.03.1998 - 7 U 1586/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1491
OLG Jena, Urteil vom 29.04.1998 - 7 U 1640/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1487
OLG Köln, Urteil vom 01.10.1999 - 11 U 234/98
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2004, 1485
OLG Naumburg, Urteil vom 18.03.2004 - 4 U 127/03
Nach § 645 BGB besteht ein Vergütungsanspruch des Unternehmers dann, wenn das von ihm zu erbringende Werk vor der Abnahme infolge eines Mangels des vom Besteller gelieferten Stoffes oder infolge einer vom Besteller für die Ausführung erteilten Anweisung untergegangen, verschlechtert oder unausführbar geworden ist, ohne dass ein Umstand mitgewirkt hat, der vom Besteller zu vertreten ist.
VolltextIBRRS 2004, 1478
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2004 - 5 W 397/04
1. Lässt eine Partei auf Veranlassung des gerichtlich ernannten Sachverständigen zur Vorbereitung des Gutachtens Hausfundamente freigraben, handelt es sich bei den dadurch verursachten Kosten nicht um Aufwendungen für Hilfskräfte des Sachverständigen.
2. Die dem Werkunternehmer gezahlte Vergütung kann daher nicht den Gerichtskosten zugerechnet werden, um sodann trotz des Unterliegens im Prozess eine Erstattung vom Rechtsschutzversicherer zu erlangen.
VolltextIBRRS 2004, 1474
OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 12 U 114/02
1. Überstundenanordnungen können einen Vergütungsanspruch nach § 2 Nr. 5 VOB/B auslösen.
2. § 642 BGB scheidet als Anspruchsgrundlage für den Ersatz von Mehrkosten infolge Überstundenableistung wegen gestörten Bauablaufs aus.
3. Ohne Hinzutreten besonderer Umstände haftet der Auftraggeber nicht für die termingerechte und mangelfreie Arbeit des Vorunternehmers.
VolltextIBRRS 2004, 1426
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 5 U 162/02
Eine Berufung ist wegen fehlender Beschwer unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also – im Falle einer erstinstanzlichen Klageabweisung – deren Richtigkeit gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt.
Der Übergang vom Anspruch auf Mängelbeseitigung gemäß § 633 Abs. 2 S. 1 BGB a.F. zu den Gewährleistungsansprüchen gemäß §§ 634, 635 BGB a.F. stellt eine Klageänderung dar, da die Ansprüche unterschiedlicher rechtlicher Natur sind und damit verschiedene Streitgegenstände bilden.
VolltextIBRRS 2004, 1420
OLG Celle, Beschluss vom 03.06.2004 - 6 U 43/04
1. Das Vorbringen gegenüber einem durch Vertrag begründeten Zahlungsanspruch, die Vertragspartner hätten bei Vertragsschluss vereinbart, der Schuldner solle den Anspruch durch Aufrechnung tilgen, ist kein qualifiziertes Bestreiten des Anspruchs, sondern rechtsbindende Einwendung, für welche der Schuldner die Beweislast trägt.*)
2. Zur Frage, wann ein Geschäft unternehmensbezogenen ist und deshalb nicht dem handelnde Geschäftsführer, sondern dem Betriebsinhaber zuzurechnen ist.
VolltextIBRRS 2004, 1410
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 363/02
a) § 6 Nr. 7 VOB/B ist auch dann anwendbar, wenn ein Auftragnehmer vor der Unterbrechung der Bauausführung mit seiner Arbeit auf der Baustelle noch nicht begonnen hat.*)
b) Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann vor Ablauf der Dreimonatsfrist erklärt werden, wenn mit Sicherheit feststeht, daß die Unterbrechung länger als drei Monate dauern wird.*)
c) Die Kündigung nach § 6 Nr. 7 VOB/B kann auch die Vertragspartei erklären, aus deren Risikobereich die Ursache für die Unterbrechung der Bauausführung herrührt oder die diese zu vertreten hat, sofern ihr ein Festhalten an dem Vertrag nicht zumutbar ist.*)
d) § 642 BGB ist bei gekündigtem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32).*)
VolltextIBRRS 2004, 1408
BGH, Urteil vom 13.05.2004 - VII ZR 301/02
1. Zur Auslegung einer Vertretungsbeschränkung im Gesellschaftsvertrag.*)
2. Der Bestätigungsvermerk des Bestellers auf einer Abrechnung erfüllt, ohne daß weitere Umstände hinzukommen, nicht die Voraussetzungen der rechtsgeschäftlichen Abnahme.
VolltextIBRRS 2004, 1398
KG, Urteil vom 27.08.2002 - 6 U 159/01
1. "Empfangen" ist das Baugeld von einer Person, sobald sie die volle Verfügungsgewalt über die Mittel erlangt.
2. Diese Elemente der Anspruchsvoraussetzungen (Empfang von Baugeld in bestimmter Höhe) gehören zur Darlegungs- und Beweislast des Klägers.
VolltextIBRRS 2004, 1394
OLG Jena, Urteil vom 19.03.2003 - 4 U 246/01
Ein detailreich aufgestelltes Leistungsverzeichnis als Leistungsbeschreibung geht allen anderen Vertragsbestandteilen und -grundlagen - also auch der Vorbemerkung der Ausschreibungsunterlagen sowie einem etwaigen Baugenehmigungsbescheid - vor.
VolltextIBRRS 2004, 1393
OLG Stuttgart, Urteil vom 31.05.2002 - 5 U 98/01
1. Ein Architekt ist grundsätzlich nicht bevollmächtigt, Anschlussaufträge an Unternehmer zu vergeben.
2. Dem Auftraggeber ist es jedoch verwehrt, sich auf die fehlende Vollmacht des Architekten zu berufen, wenn er weiß, dass der Unternehmer im Vertrauen auf den (unwirksamen) Anschlussauftrag die Arbeiten ausführt und er dem nicht widerspricht.
VolltextIBRRS 2004, 1387
OLG Bremen, Urteil vom 18.09.2003 - 2 U 78/02
1. Die Kabelschutzanweisung ist Ausdruck dessen, was dem Tiefbauunternehmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht obliegt.
2. Ein Tiefbauunternehmen muss durch geeignete Maßnahmen ermitteln, ob die Auskünfte eines Dritten auf hinreichend sicheren Informationen beruhen, sofern es sich bezüglich der Lage von Versorgungsleitungen auf diese Auskünfte verlassen will.
3. Für die Feststellung des Minderwertes eines beschädigten kv-Kabels kann das Rahmenregulierungsabkommen der VDEW mit dem HUK-Verband als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO herangezogen werden.
VolltextIBRRS 2004, 1380
OLG Celle, Urteil vom 26.02.2004 - 5 U 102/02
1. Zu der Frage, wann ein mangelhaft ausgebildeter Fußpunkt vorliegt.
2. Grundsätzlich ist der Käufer für die Umstände, aus denen sich die Arglist ergibt, darlegungs- und beweispflichtig. Etwas anderes ergibt sich jedoch dann, wenn es sich um gravierende oder offensichtliche Mängel handelt.
3. Die Fußpunktausbildung bzw. der Sockelschutz eines Anwesens gegen Wasser ist ein besonders wichtiges Bauteil in diesem Sinne.
VolltextIBRRS 2004, 1374
LG Arnsberg, Urteil vom 04.11.2003 - 1 O 566/02
1. Fällt dem Schuldner objektiv eine Pflichtverletzung zur Last oder ist die Schadensursache in sonstiger Weise aus seinem Verantwortungsbereich hervorgegangen, so muss er beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
2. Bei der Beschädigung eines Mittelspannungskabels und anschließender ordnungsgemäßer Reparatur verbleibt kein technischer Minderwert.
VolltextIBRRS 2004, 1362
OLG Celle, Urteil vom 06.05.2004 - 6 U 231/03
1. Im Berufungsverfahren ist nicht durch Versäumnisurteil, sondern durch streitmäßiges Urteil zu entscheiden, wenn das angefochtene Urteil an einem Mangel leidet, der ihm die Eignung als Grundlage des weiteren Verfahrens nimmt, und die säumige Partei Gelegenheit hatte, hierzu Stellung zu nehmen.*)
2. Auf die Widerklage darf restlicher Werklohn nicht durch Teilurteil zuerkannt werden, wenn die Klagforderung, über die Beweis erhoben werden soll, durch Verrechnung mit der Widerklage verknüpft ist, sodass auch keine Entscheidung durch Vorbehaltsurteil in Betracht kommt.*)
3. Mit der Begründung, es fehle dem Vorbringen an Substanz, dürfen einzelne Positionen der Klagforderung nicht durch Teilurteil abgewiesen werden, da es keinen Grund gibt, den Parteien die Möglichkeit abzuschneiden, weiter vorzutragen, solange der Rechtsstreit nicht für die Instanz im Ganzen entschieden ist und das Urteil nicht auch im Ganzen Rechtsfrieden stiften kann.*)
VolltextIBRRS 2004, 1359
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2004 - 11 U 79/03
Die Herausgabe einer Bürgschaft, die der Besteller auf der Grundlage einer an § 648a BGB orientierten vertraglichen Vereinbarung gestellt hat, kann erst verlangt werden, wenn die Leistungen des Unternehmers vollständig bezahlt sind.
Ist dies nach einem gekündigten Pauschalpreisvertrag zwischen den Parteien streitig, kann sich der Besteller, der die Herausgabe der Bürgschaft verlangt, nicht allein auf den Hinweis beschränken, die von dem Unternehmer in einem Zeitraum von nahezu 4 Jahren erstellten Schlussrechnungen seien nicht prüffähig. Er hat vielmehr unter Auschöpfung seiner Erkenntnisquellen eine eigene Berechnung der Vergütungsansprüche des Bestellers zu erstellen, wobei ihm Darlegungserleichterungen zugute kommen (Anschluss an BGHZ 146, 24 ff).
VolltextIBRRS 2004, 1358
LG Essen, Beschluss vom 02.04.2004 - 4 O 104/04
Eine vom Auftraggeber gestellte AGB-Klausel, die den Auftragnehmer zur Übergabe einer kombinierten, auf erstes Anfordern ausgestellten Anzahlungs- und Erfüllungsgarantie verpflichtet, ist gemäß § 307 BGB unwirksam.
VolltextIBRRS 2004, 1357
OLG Braunschweig, Urteil vom 22.04.2004 - 8 U 227/02
1. § 4 Nr. 9 Satz 2 VOB/B bildet keine Grundlage für Vergütung oder Schadensersatz bei Behinderungen infolge eines archäologischen Fundes.
2. Der Anspruch auf angemessene Entschädigung (BGB § 642 Abs. 1) umfasst nicht Wagnis und Gewinn. Gerätestillstandskosten können im Rahmen dieses Anspruchs nicht unter Ansatz der Baugeräteliste ermittelt werden.
IBRRS 2004, 1355
KG, Urteil vom 11.02.2003 - 27 U 430/01
Hat der Auftragnehmer die Gewährung eines Nachlasses an eine Bedingung - hier: Erteilung von Wartungsaufträgen innerhalb von sechs Monaten nach Gesamtbaufertigstellung - geknüpft, muss der Auftraggeber ggfs. darlegen und beweisen, dass der Bedingungseintritt vom Auftragnehmer treuwidrig vereitelt wurde.
VolltextIBRRS 2004, 1354
OLG Celle, Urteil vom 26.05.2004 - 3 U 287/03
1. Vertragliche Willenserklärungen der Parteien sollen in aller Regel einen rechtserheblichen Inhalt haben; sie dürfen daher im Zweifel nicht so ausgelegt werden, dass sie sich als sinnlos oder wirkungslos erweisen.*)
2. Die Erklärung einer Insolvenzverwalterin, sie komme persönlich für die Bezahlung erbrachter Leistungen auf, kann als eigener Schuldbeitritt der Verwalterin auszulegen sein.*)
VolltextIBRRS 2004, 1353
OLG Celle, Urteil vom 03.06.2004 - 6 U 175/03
Ist die Klage auf Restwerklohn mit derjenigen auf Bestellung der Bauhandwerker-Sicherungshypothek verbunden und hält u. a. der Besteller den Werklohn wegen von ihm behaupteter Mängel zurück, ist ein Grundurteil zu beiden Klagansprüchen zulässig.*)
VolltextIBRRS 2004, 1349
OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2004 - 11 U 137/02
1. Der Wirksamkeit eines mündlich geschlossenen Vertrages können das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Erfordernis der schriftlichen Bestätigung entgegenstehen.*)
2. In einem derartigen Fall ist kein Raum für die Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben.*)
VolltextIBRRS 2004, 1342
OLG Koblenz, Beschluss vom 27.11.2003 - 8 W 754/03
1. Vereinbart ein Bauherr für den Bau eines schlüsselfertigen Hauses Ratenzahlungen, so steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von zwei Wochen zu.
2. Bei Teilzahlungsgeschäften handelt es sich um die Gewährung eines entgeltlichen Kredits, das heißt, dass dem Kreditgeber, der nur auf Teilzahlungsbasis leistet, der Einwand abgeschnitten wird, Barzahlungs- und Teilzahlungspreis seien identisch.
3. Bei einem Fertighausvertrag mit Errichtungsverpflichtung des Veräußerers liegt regelmäßig ein reiner Werkvertrag vor, da in einem solchen Fall wie bei einem Bauvertrag über ein konventionelles Haus die für den Werkvertrag typische Schöpfung eines Werkes für den Besteller im Mittelpunkt der vertraglichen Beziehungen steht.
4. Gerichtsgebühren fallen im zweiten Rechtszug des Prozesskostenhilfeverfahrens nur an, wenn die Prozesskostenhilfebeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird.
VolltextIBRRS 2004, 1322
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2003 - 23 U 6/03
1. Wird ein Generalunternehmer/Bauträger auf Mängelbeseitigung verklagt und erklärt er an den Subunternehmer die Streitverkündung, so liegt darin die schlüssige Aufforderung, auf der Grundlage der Unterlagen und Gutachten des Hauptprozesses das Vorhandensein von Mängeln zu überprüfen und der Nachbesserungspflicht nachzukommen.
2. Verneint der Subunternehmer im Vorprozess trotz der vorliegenden Gutachten die Mängel und erklärt er, zu keiner Nachbesserung bereit zu sein, liegt darin eine nachhaltige und ernsthafte Verweigerung jedweder Nachbesserungspflicht. Eine weitere Fristsetzung an ihn ist dann entbehrlich.
VolltextIBRRS 2004, 1311
BGH, Urteil vom 22.04.2004 - IX ZR 370/00
Zur Absichtsanfechtung einer Aufrechnungslage.*)
VolltextIBRRS 2004, 1308
BGH, Urteil vom 17.03.2004 - VIII ZR 161/03
Zur rechtsmißbräuchlichen Berufung auf mangelnde Erfüllung durch Banküberweisung.*)
VolltextIBRRS 2004, 1304
OLG Hamburg, Urteil vom 17.12.2003 - 5 U 83/03
Eine Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB liegt nicht vor, wenn ein Anspruch auf Vertragsstrafe erhoben wird. Die verwirkte Vertragsstrafe ist daher gemäß § 288 Abs. 1 BGB mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
VolltextIBRRS 2004, 1295
OLG Saarbrücken, Urteil vom 02.04.2003 - 1 U 702/02
Nimmt der Auftraggeber nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist noch Arbeiten des Auftragnehmers entgegen, kann er erst nach erneuter Fristsetzung nebst Androhung des Auftragsentzuges wirksam kündigen.
VolltextIBRRS 2004, 1289
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.11.2003 - 11 U 47/03
1. Den Parteien eines Bauvertrages steht es frei, für den Fall der Kündigung die vergütungsrechtlichen Konsequenzen individualvertraglich gesondert zu regeln.
2. Dies gilt umso mehr, als der Auftragnehmer im Falle einer Kündigung gemäß § 8 Abs. 1 VOB/B nach Treu und Glauben nur einen Anspruch darauf hat, schadlos gestellt zu werden.
VolltextIBRRS 2004, 1279
BGH, Urteil vom 29.04.2004 - VII ZR 107/03
Die folgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligen den Klauselgegner unangemessen und sind daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:
"ZTV-Asphalt-StB 94
1.7.3
Werden bei der Abnahme Über- bzw. Unterschreitungen der in den Abschnitten 2-9 sowie in 1.4 und 1.5 angegebenen Grenzwerte festgestellt, so gilt jede unzulässige Unter- oder Überschreitung als jeweils ein Mangel. Darüber hinaus können auch andere Mängel vorliegen, die hier nicht behandelt werden.
1.7.4
Abgesehen von seinen Rechten aus den §§ 12 und 13 VOB/B kann der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Grenzwerte für
- das Einbaugewicht,
- die Einbaudicke,
- den Bindemittelgehalt,
- den Verdichtungsgrad und
- die Ebenheit
Abzüge gemäß Anhang 1 vornehmen. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers bleiben dabei unberührt. Für Mängel aus sonstigen Gründen werden in dieser Vorschrift keine Angaben für Abzüge gemacht.
Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung des aufgrund eines Mangels abgezogenen Betrages, wenn er diesen Mangel aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung beseitigt."*)
IBRRS 2004, 1272
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.05.2004 - 3 U 222/03
1. Baugeldempfänger tragen die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und wie sie Baugeld im Sinne des § 1 Abs. 1 GSB zweckentsprechend verwandt haben.*)
2. Geschützt sind Baugläubiger, deren Leistung einen unmittelbaren Beitrag zur Herstellung des Baus leisten, der sich in aller Regel in einer Werterhöhung zeigt.*)
3. Von bedingtem Vorsatz ist in aller Regel auszugehen, wenn der Empfänger von Geldern für die Errichtung eines Baus wußte, dass die empfangenen Gelder Fremdmittel sind, die grundpfandrechtlich auf dem zu bebauenden Grundstück abgesichert sind und die Verletzung der Verwendungspflicht billigend in Kauf genommen hat.*)
4. Größere Bauvorhaben werden regelmäßig durch grundpfandrechtlich abgesicherte Fremdmittel finanziert.*)
5. Bedingter Vorsatz bezüglich der Baugeldeigenschaft liegt bereits vor, wenn der Baugeldempfänger sich keine Kenntnis dazu verschafft, woher die Mittel kommen, sondern insofern gleichgültig bleibt.*)
VolltextIBRRS 2004, 1243
OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2003 - 3 U 39/03
1. Ist eine Norm zum Schutze des Vermögens im Allgemeinen verletzt worden und die rechtswidrige Handlung in zu vertretender Weise abgeschlossen, ist aber noch ungewiss, ob diese überhaupt einen Schaden auslösen wird, so hat der Kläger die Wahrscheinlichkeit für den Eintritt irgendeines Schadens für jeden einzelnen künftigen Anspruch substantiiert darzutun, ehe er eine Feststellungsklage anhängig machen darf.
2. Ist dagegen ein absolut geschütztes Rechtsgut bereits verletzt oder dem Kläger bereits ein Teilschaden entstanden, so genügt für die Bejahung eines Feststellungsinteresses die nicht eben fern liegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht durch das Auftreten eines Schadens.
3. Im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages über die Installation einer Heizungsanlage schuldete der Handwerker dem Besteller nicht nur ein fachgerechtes Vorgehen beim Einbau der Anlage, sondern zu den vertraglichen Nebenpflichten des Handwerkers gehört es auch, den Vertragszweck nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
4. Für den Handwerker besteht daher u.a. die Pflicht, Handlungen zu unterlassen, die mit einer ordnungsgemäßen Bedienung der von ihm eingebauten Heizungsanlage nicht vereinbar sind.
VolltextIBRRS 2004, 1240
LG Hamburg, Urteil vom 12.05.2004 - 417 O 110/02
1. Für die Abgrenzung zwischen unmittelbar vertraglich geschuldeten und zusätzlichen Leistungen kommt es nicht auf die Unterscheidung in den DIN-Vorschriften zwischen Nebenleistungen und besonderen Leistungen, sondern auf den Inhalt der Leistungsbeschreibung an.
2. Die fristgerechte Leistung und die Folgen von Verzögerungen sind, abgesehen von der besonderen Vereinbarung eines absoluten Fixgeschäftes, kein Regelungsgegenstand des Synallagmas zwischen Sachleistung und Vergütung.
3. § 2 Nr. 5 VOB/B gewährt keinen Vergütungsanspruch für zeitliche Verzögerungen, die durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers verursacht worden sind. Als Anspruchsgrundlage kommen insofern § 6 Nr. 6 VOB/B, § 642 oder § 304 BGB in Betracht.
VolltextIBRRS 2004, 1223
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2003 - 3/2 O 108/03
1. Wenn der Beklagte dritte Personen in Vergleichsverhandlungen mit dem Kläger schickt, kann dieser zumindest aufgrund Rechtsscheinsvollmacht davon ausgehen, dass Vertretungsmacht vorliegt.
2. Der Zulässigkeit des Urkundsverfahrens steht nicht entgegen, dass die eingereichten Abrechnungslisten nicht unterschrieben sind. Eine Unterschrift ist nicht Voraussetzung einer Urkunde.
VolltextIBRRS 2004, 1216
BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 160/02
Zieht der Gläubiger eine seinem Schuldner von einem Drittschuldner gewährte inkongruente Sicherheit an sich, indem er sich von dem Schuldner dessen gegen den Dritten gerichteten Anspruch nebst Sicherheit abtreten läßt, liegt auch in der Person des Gläubigers eine inkongruente Sicherung vor. Das gleiche gilt, wenn der Gläubiger sich von dem Schuldner den Anspruch abtreten und von dem Drittschuldner die Sicherheit gewähren läßt.*)
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