Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2575BGH, Urteil vom 01.07.2003 - XI ZR 363/02
Eine Bürgschaftserklärung muß neben dem Verbürgungswillen sowie den Personen des Gläubigers und des Schuldners auch die zu sichernde Hauptforderung hinreichend deutlich bezeichnen.
VolltextIBRRS 2003, 2568
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2002 - 23 U 248/01
1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV kann nicht so ausgestaltet werden, dass sie sich entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt sukzessive reduziert (abschichtet). Auch eine Befristung ist nach dem Sicherungszweck der MaBV unwirksam.
2. Eine solche Bürgschaft geht auch im Falle des Erlöschens des Hauptanspruchs im Insolvenzverfahren nicht unter, sondern steht dem Berechtigten verselbständigt weiterhin zur Verfügung.
VolltextIBRRS 2003, 2558
OLG Jena, Urteil vom 21.01.2003 - 5 U 1473/01
Eine Regelung innerhalb einer Globalabtretung, dass Sicherheiten von mindestens 100 + 80 % des Betrags der zu sichernden Forderungen zu stellen sind, wobei eine Freigabe erst dann erteilt wird, wenn die Sicherheiten 120 % dieses Betrages übersteigen, ist unwirksam. Solche formularmäßigen Bewertungs- und Freigabeklauseln sind, da grundsätzlich nur eine Deckungsgrenze von 110 % anzuerkennen ist, sittenwidrig.
VolltextIBRRS 2003, 2546
OLG Frankfurt, Urteil vom 28.07.2003 - 16 U 79/02
1. Die Beschränkung der Abtretung einer Forderung durch eine Anzeigepflicht des Gläubigers an den Schuldner und ein Weiterabtretungsverbot stehen einem Abtretungsverbot nach § 399 Fall 2 BGB gleich.*)
2. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bei gleichartigen Forderungen ist als Aufrechnungserklärung umzudeuten.*)
3. Die Frist nach § 8 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B endet nicht 12 Tage nach Einreichung der Rechnung des Nachunternehmers, sondern 12 Tage nach Prüfung der vom Nachunternehmer eingereichten Schlussrechnung.*)
VolltextIBRRS 2003, 2526
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.05.2003 - 17 U 227/01
1. Der Auftraggeber oder der Architekt können eigene Überprüfungen hinsichtlich der auszuführenden Leistungen vornehmen und deren Ergebnis dem Auftragnehmer als fachliche Vorgabe setzen, so dass dieser in seinen Prüfungspflichten beschränkt wird.
2. Demzufolge kann ein Fliesenleger auf eine eigene Feuchtigkeitsmessung verzichten wenn ihm der Architekt mitteilt, er habe mit dem Estrichleger zusammen die Verlegereife des Estrichs geprüft und gebe den Boden zur Verlegung frei.
VolltextIBRRS 2003, 2525
BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02
a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)
b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)
VolltextIBRRS 2003, 2524
OLG Celle, Beschluss vom 22.04.2003 - 7 U 28/03
Der Auftraggeber ist an die Mengen von ordnungsgemäß gegengezeichneten Stunden gebunden, es sei denn, er kann beweisen, dass der berechnete und gegengezeichnete Aufwand in einem groben Missverhältnis zu den erbrachten Leistungen steht und dass er diese Unrichtigkeiten bei Unterzeichnung nicht kannte und mit ihnen auch nicht rechnen musste.
VolltextIBRRS 2003, 2517
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 13/01
Die Vertragsparteien können die Verlängerung der Gewährleistung von dem Abschluss eines Wartungsvertrages abhängig machen. Dies kann sich auch aus den Gesamtumständen ergeben.*)
Wird der Wartungsvertrag vorzeitig beendet, so kann sich die Gewährleistungsfrist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung wieder verkürzen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2513
OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.04.2003 - 7 W 29/02
1. Ein formelhafter Ausschluss der Gewährleistung für Sachmängel beim Erwerb neu errichteter Häuser ist auch in einem notariellen Individualvertrag gemäß § 242 BGB unwirksam, wenn die Freizeichnung nicht mit dem Erwerber unter ausführlicher Belehrung über die einschneidenden Rechtsfolgen erörtert worden ist.
2. Ist in einem selbstständigen Garantievertrag geregelt, dass Rechte aus diesem Vertrag innerhalb einer 5-Jahresfrist notfalls gerichtlich geltend zu machen sind und dass sich der Käufer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen umgehend Klarheit über die Beschaffenheit des Werkes verschaffen muss, so handelt es sich bei dieser vereinbarten Frist um eine Ausschlussfrist.
3. Auf einen selbstständigen Garantievertrag sind die Gewährleistungsvorschriften gemäß §§ 633 ff BGB a.F. nicht anwendbar. Deshalb ist die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nicht einer Klaqgeerhebung gleichzusetzen, so dass dieses Verfahren keinerlei Einfluss auf den Ablauf der 5-Jahresfrist hat.
VolltextIBRRS 2003, 2461
OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2001 - 12 U 107/00
1. Zur Frage der Abgrenzung zwischen Werkvertrag und Dienstvertrag beim Einbau einer Heizungsanlage.
2. Aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihres Zweckes handelt es sich bei einer Heizungsanlage regelmäßig um eine zur Herstellung des Gebäudes eingefügte Sache im Sinne von § 94 Abs. 2 BGB, die damit als wesentlicher Bestandteil des Gebäudes anzusehen ist. Dies ist ausnahmsweise nicht der Fall, wenn die Heizung nur zu einem vorübergehenden Zweck eingefügt wurde (§ 95 Abs. 2 BGB).
3. Das Einfügen eines Gegenstandes in ein Gebäude erfolgt nicht aufgrund einer rechtsgeschäftlichen Verfügung, sondern stellt ein tatsächliches Handeln dar (Realakt), der kraft Gesetzes zu einer bestimmten Rechtsfolge führt, nämlich gemäß § 946 BGB zum Übergang des Eigentums auf den Grundstückseigentümer, und der durch Parteivereinbarung nicht abbedungen werden kann.
4. Ein Vertretergeschäft liegt nur vor, wenn Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
5. Gemäß § 67 Abs. 2 BbgGO bedürfen Erklärungen, durch die die Gemeinde verpflichtet wird, der Schriftform und müssen vom ehrenamtlichen Bürgermeister und dem Amtsdirektor bzw. einem Vertreter unterzeichnet werden.
6. Erklärungen, die diesen Anforderungen nicht genügen, binden gemäß § 67 Abs. 5 BbgGO die Gemeinde nicht, es sei denn, das Geschäft stellt sich als Geschäft der laufenden Verwaltung dar, dem keine große rechtserhebliche Bedeutung zukommt und von der Verwaltung wiederholt routinemäßig vorgenommen wird.
7. Von einem solchen unbedeutenden Rechtsgeschäft kann unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens eines Vertrages, das eine Gemeinde über einen Zeitraum von 15 Jahren zu einer Zahlung von insgesamt 815.576,40 DM brutto verpflichtet, keine Rede sein.
8. Die Grundsätze der Geschäftsführung ohne Auftrag kommen sowohl zur Anwendung, wenn ein vermeintlich bestehender Werkvertrag sich als nichtig oder unwirksam erweist - weil es beispielsweise an einer wirksamen Bevollmächtigung des Handelnden fehlt - als auch im Falle der Annahme eines Eigengeschäfts des Aufwendenden, sofern dieser ungeachtet einer vertraglichen Beziehung zu seinem eigentlichen Auftraggeber zugleich ein Geschäft führt, dass zum Aufgaben- und Pflichtenkreis eines Dritten gehört.
VolltextIBRRS 2003, 2451
KG, Beschluss vom 03.07.2003 - 4 W 98/03
Nach Kündigung eines Bauvertrags kann der Unternehmer die Herausgabe von Bauteilen (hier: des Bauvorhabens Olympiastadion Berlin) im Verfahren der einstweiligen Verfügung verlangen, wenn er sie zur weiteren Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dringend benötigt.
VolltextIBRRS 2003, 2450
OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2002 - 24 U 200/01
Die Sorgfaltspflicht, bei Bauarbeiten die städtische Kanalisation vor dem Einlauf von Beton zu schützen, trifft auch den ausführenden Bauunternehmer.
VolltextIBRRS 2003, 2439
LG Stralsund, Urteil vom 18.06.2003 - 7 O 454/02
Macht der Bauherr Haftpflichtansprüche gegen den Unternehmer geltend, für die eine Haftpflichtversicherung besteht und wird der Unternehmer während des Prozesses insolvent, kann der Bauherr das unterbrochene Verfahren gegen den Willen des Insolvenzverwalters wieder aufnehmen.
VolltextIBRRS 2003, 2417
KG, Urteil vom 21.08.2003 - 27 U 338/02
Der Nachbar einer Baumaßnahme wird in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Bauunternehmer und dem Bauherrn einbezogen. Dem Nachbarn stehen damit vertragliche Schadenersatzansprüche gegen den Bauunternehmer zu.
IBRRS 2003, 2416
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.08.2003 - 19 U 237/02
Kommen mehrere Auftraggeber in Betracht, trägt der Architekt die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass zwischen ihm und der gegenüber der Baubehörde verantwortlichen Person, dem Bauherrn im öffentlich-rechtlichen Sinn, ein Architektenvertrag zustande gekommen ist.
VolltextIBRRS 2003, 2400
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.12.2001 - 7 U 299/97
1. Gem. § 25 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 VOB/A ist der Ausschreibende nicht verpflichtet, dem Angebot mit dem niedrigsten Preis in jedem Fall den Vorzug zu geben. Gleichen sich die Gebote der verschiedenen Teilnehmer in technischer, gestalterischer oder funktionsbedingter Hinsicht, gewinnt der wirtschaftliche Aspekt ausschlaggebende Bedeutung (BGH NJW 2000, 661). Diese ausschlaggebende Bedeutung kann, muss aber nicht der Preis haben. (Hierzu Nichtannahme-Beschluss des BGH vom 13.05.2003)
2. Die Prüfung einer Schlussrechnung durch die Bauleitung und Zahlung schließen den Auftraggeber nicht mit Einwendungen aus, wie nach dem Vertrag abzurechnen ist und ob ein Auftrag erteilt worden ist.
3. In der Festlegung einer die DIN 18300 unterschreitenden Abrechnungsbreite liegt kein Verstoß gegen § 9 ABGB und auch nicht gegen § 3 AGBG. Die Klausel führt zwar zu einer Risikoverlagerung auf den Auftragnehmer, sie hat aber auch einen nicht unerheblichen Rationalisierungseffekt, der eine Vereinfachung der Abrechnung des Auftragnehmers zur Folge hat.
VolltextIBRRS 2003, 2399
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2003 - 19 U 38/03
Eine allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, die für Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche einen Sicherheitseinbehalt von 5 % vorsieht, der durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft nach dem Muster des Auftraggebers eine Bürgschaft auf erstes Anfordern - ersetzt werden kann, ist auch dann gemäß § 9 i.V.m. § 24 AGBG unwirksam, wenn der Verwender ein öffentlich-rechtlicher Auftraggeber ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 2398
OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2003 - 6 U 3219/01
Ein Anspruch des Bestellers auf Zahlung eines Vorschusses für die Kosten der Mangelbeseitigung besteht nicht, wenn Mangelbeseitigungsarbeiten in überschaubarer Zeit nicht ausgeführt werden können.*)
VolltextIBRRS 2003, 2395
AG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2003 - 5 C 247/03
Weist ein Bauträger im Rahmen eines Selbständigen Beweisverfahrens gegenüber einem Erwerber einer Eigentumswohnung nach, dass dessen Mangelbehauptungen unzutreffend sind, und zahlt daraufhin der Erwerber den noch ausstehenden Kaufpreis, so entfallen klagbare Ansprüche für ein Hauptverfahren. Dem Bauträger steht dann ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, der außerhalb des Verfahrens gesondert geltend gemacht werden kann.
VolltextIBRRS 2003, 2394
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2003 - 7 U 138/01
Die Pflicht, Treppenhäuser in öffentlichen Gebäuden so zu gestalten, dass auch der abgelenkte Publikumsverkehr sich gefahrlos bewegen kann, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls und nicht allein danach, ob die Anlage des Treppenhauses baurechtlichen und technischen Anforderungen und Normen entspricht oder nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 2387
BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 8/02
Zur notwendigen Auseinandersetzung mit sachverständigen Stellungnahmen und Berücksichtigung des Ansehens von Sachverständigen in Bauprozessen.
VolltextIBRRS 2003, 2383
BGH, Beschluss vom 31.07.2003 - III ZR 353/02
Eine Willenserklärung geht der GmbH auch dann zu, wenn das Schriftstück in ein privates Postfach ihres Geschäftsführers gelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2003, 2378
LG Berlin, Urteil vom 25.02.2003 - 91 O 4/03
Zur Reichweite einer Bauhandwerksicherungsbürgschaft.
VolltextIBRRS 2003, 2377
OLG Köln, Urteil vom 14.02.2003 - 19 U 152/02
Wird ein Bauvertrag in der Weise geschlossen, dass der Auftragnehmer die Architektenleistungen inkl. Bauantragsunterlagen übernimmt ("Wir koordinieren alles aus einer Hand"), so trägt dieser die Gefahr der Nichtgenehmigungsfähigkeit des Projekts. Steht fest, dass das Bauvorhaben aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften nicht so durchgeführt werden kann, wie es von den Parteien geplant und vertraglich vereinbart worden ist, so ist der Besteller berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Das Vertragsverhältnis ist rückabzuwickeln.
VolltextIBRRS 2003, 2375
OLG Bamberg, Urteil vom 30.07.2003 - 3 U 240/00
1. Legt der Auftragnehmer eine nicht prüfbare Schlussrechnung vor und ist deshalb seine Forderung vorläufig nicht begründet, so kommt es ihm nicht zugute, wenn der gerichtliche Sachverständige eine eigene Berechnung nach Erfahrungssätzen vornimmt. Den erforderlichen Vortrag kann der Auftragnehmer nicht durch ein Gutachten ersetzen, das ohne Berücksichtigung seiner Kalkulation von Erfahrungssätzen ausgeht.
2. Mit nicht prüfbar abgerechneten Kosten der Ersatzvornahme kann der Auftraggeber nicht aufrechnen.
VolltextIBRRS 2003, 2363
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.06.2003 - 4 U 123/02
Hat der Werkunternehmer seine vom Besteller abgenommene und vergütete Leistung ordnungsgemäß erbracht, und wird im Anschluss daran eine andere Firma mit Folgearbeiten befasst, die Änderungen an dem bereits errichteten Werk vornimmt, so verletzt der ursprünglich tätig gewordene Unternehmer keine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Besteller, wenn er der später tätig gewordenen Firma Monteure zur Verfügung stellt, die auf deren Weisung arbeiten und dabei Schaden verursachen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2356
BGH, Urteil vom 10.07.2003 - VII ZR 411/01
Zur ergänzenden Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs:*)
Ist in einem Vergleich die Fälligkeit einer Werklohnforderung u.a. daran geknüpft, dass bestimmten Berechtigten eine Gewährleistungsbürgschaft erteilt wird und ist diese Voraussetzung vorübergehend nur aus dem rechtlichen Grund unklarer Zuständigkeiten (hier: innerhalb eines Abwasserzweckverbands) nicht erfüllbar, so kommt eine ergänzende Vertragsauslegung des Vergleichs in Betracht.
VolltextIBRRS 2003, 2348
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2002 - 22 U 111/01
1. Ein Mängelbeseitigungsanspruch gegen den Architekten wegen eines Planungs- und Überwachungsfehlers ist regelmäßig zu verneinen, wenn das Bauwerk fertiggestellt ist und der Planungsfehler sich bereits im Bauwerk verkörpert hat. Nach ständiger Rechtsprechung kann der Auftraggeber den Architekten in diesen Fällen, wenn und soweit dafür die weiteren Voraussetzungen vorliegen, ohne weiteres auf Schadensersatz in Anspruch nehmen.
2. Wenn allerdings einem Generalunternehmer sowohl die gesamten Architektenleistungen (Planung und Bauüberwachung) als auch die Bauausführung übertragen sind, also auch die Mängelbeseitigung in einer Hand liegt, kann auch auf Seiten des Auftragnehmers ein Interesse an der Mängelbeseitigung nach Fertigstellung des Bauvorhabens fortbestehen.
VolltextIBRRS 2003, 2347
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2002 - 11 U 15/99
1. Der Bauunternehmer muss seine Forderungen nach erbrachten Leistungen sowie nicht erbrachten Leistungen berechnen und dabei die Grundlagen seiner Kalkulation offen legen.
2. Auch beim Pauschalpreisvertrag erfordert eine prüffähige Schlussrechnung iSd § 14 VOB/B nach wirksamer Kündigung des Vertrages grundsätzlich die Beifügung von Unterlagen, die geeignet sind, die berechneten Mengen zu belegen, regelmäßig also eines Aufmaßes.
VolltextIBRRS 2003, 2345
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - 22 U 109/99
1. Wenn der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sich damit einverstanden erklärt, daß ein Wohnungseigentümer von einem Handwerker ausgeführte Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum mit diesem gemeinsam aufmißt, dann erteilt der Verwalter dem Wohnungseigentümer hierzu Untervollmacht, weshalb die Aufmaßfeststellungen die WEG grundsätzlich binden.*)
2. Der von einer WEG mit einer Fassadensanierung beauftragte Handwerker darf zur Berechnung seines Werklohns die knapp unter 2,5 m² liegenden Fensteröffnungen nicht übermessen, wenn die WEG die dem vereinbarten Pauschalpreis zugrunde gelegte Fläche unverkennbar aus der Gesamtfläche der Fassade abzüglich der Fensteröffnungen berechnet hat und der Handwerker die WEG bei Vertragsschluß nicht auf die ihr ersichtlich unbekannte Abrechnungsbestimmung in Nr. 5.1.6 der DIN 18350 hingewiesen hat; vielmehr ist dann die Anwendung dieser DIN-Bestimmung vertraglich ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2344
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 170/99
1. Die Vermutung des § 885 I 2 BGB, daß der durch eine Vormerkung zu sichernde Anspruch gefährdet ist, kann widerlegt werden.*)
2. Wenn der Bauhandwerker seine Schlußrechnung erst 1 1/2 Jahre nach Beendigung seiner Arbeiten erstellt und danach noch einmal 9 Monate zuwartet, bis er eine einstweilige Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek beantragt, kann eine Eilbedürftigkeit nur noch unter besonderen Umständen bejaht werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 2343
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 23 U 43/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2342
OLG Frankfurt, Urteil vom 31.05.2000 - 7 U 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2341
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2000 - 24 U 125/98
Keine Zinsen auf überhöhte Abschlagszahlungen; vorzeitige Erfüllung betagter Verbindlichkeiten.*)
VolltextIBRRS 2003, 2340
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2000 - 22 U 4/00
1. Beruft sich der Bauherr gegenüber der Schlußrechnung des Bauunternehmers auf Mängel und einigen sich die Bauvertragspartner, daß die Arbeiten durch Sachverständige begutachtet und die Gutachtenkosten in dem Verhältnis gequotelt werden sollen, in dem der Minderungsbetrag zum Rechnungsbetrag steht, dann handelt es sich um eine Abrede, daß Sachverständige durch Schiedsgutachten die Mängel feststellen und Minderungsbeträge festlegen sollen.*)
2. Die Parteien müssen ein Schiedsgutachten bis zur Grenze der offenbaren Unrichtigkeit hinnehmen; ob eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt, ist nach dem Sach- und Streitstand zu entscheiden, den die Parteien dem Schiedsgutachter zur Beurteilung vorgelegt haben.*)
3. Ein Fehler des Sachverständigen bei der Durchführung des Besichtigungstermins ist nicht geeignet, eine offenbare Unrichtigkeit des Schiedsgutachtens darzutun.*)
VolltextIBRRS 2003, 2339
OLG Köln, Urteil vom 12.09.2000 - 22 U 94/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2338
OLG Frankfurt, Urteil vom 26.10.2000 - 1 U 86/99
Die Verpflichtung eines vorleistungspflichtigen Schuldners zur Herausgabe einer Erfüllungsbürgschaft besteht erst, wenn der Gläubiger die Gegenforderung erfüllt hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 2337
OLG Brandenburg, Urteil vom 19.03.2003 - 13 U 117/02
Die pauschale Rüge gegenüber der Schlussrechnung des Generalunternehmers, es sei nicht geklärt, ob die dort spezifizierten Arbeiten im einzelnen (allesamt) erforderlich waren, ist jedenfalls dann unsubstanziiert und damit im Prozess unbeachtlich, wenn der Beklagte selbst fachkundig ist und zusätzlich einen Architekten beschäftigt.
VolltextIBRRS 2003, 2335
OLG Köln, Urteil vom 14.04.2000 - 11 U 3/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
IBRRS 2003, 2334
OLG Bamberg, Urteil vom 20.12.2000 - 3 U 110/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2333
OLG Bamberg, Urteil vom 15.01.2001 - 4 U 58/00
1. Vom Bauunternehmer werden im Rahmen seiner Prüf- und Hinweispflicht keine Fachkenntnisse verlangt, die üblicherweise nur von Sonderfachleuten zu erwarten sind.
2. Auch bei Hanglage des Baugrundstücks und unklaren Bodenverhältnissen darf sich der Bauunternehmer grundsätzlich auf die Vorgaben des planenden Architekten verlassen.
3. Der Architekt ist bei unklaren Bodenverhältnissen verpflichtet, für die Einschaltung eines Sonderfachmanns zu sorgen.
VolltextIBRRS 2003, 2332
OLG Köln, Urteil vom 14.04.2000 - 11 U 221/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2331
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 25/00
1. Der Auftraggeber, der einen vereinbarten Skontoabzug vornehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also für das Datum des Rechnungszugangs.*)
2. Von dem für einen Skontoabzug erforderlichen Ausgleich der Rechnung im Umfang ihrer Berechtigung kann nicht ausgegangen werden, wenn der Auftraggeber eine Abschlagsrechnung über netto 100.000 DM ohne jede Begründung auf netto 60.000 DM kürzt und auch später kein nachvollziehbare Begründung hierfür gibt.*)
VolltextIBRRS 2003, 2329
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2000 - 22 U 64/99
1. Bedenken gemäß § 4 Nr.3 VOB/B sind unmittelbar dem Bauherren mitzuteilen, wenn der Architekt sich ihnen verschließt.*)
2. Ein Auftragnehmer kann sich nicht darauf berufen, kein Fachunternehmer zu sein; er hat dafür einzustehen, eine Leistung zu erbringen, die der gemäß § 13 Nr.1 VOB/B übernommenen Gewähr genügt.*)
3. Das Verlangen des Auftraggebers, daß der Auftragnehmer zunächst einen Vorschlag macht, wie Mängelbeseitigungsarbeiten durchgeführt werden sollen, ist nicht unbillig, wenn bis dahin vorgenommene Maßnahmen nicht erfolgreich waren; solange der Auftraggeber erfolgversprechende Maßnahmen nicht zurückweist, besteht für den Auftragnehmer kein Grund, die Mängelbeseitigung abzulehnen.*)
4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Kosten der zur Überwachung und Abnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten vom Auftraggeber hinzugezogenen Sachverständigen zu erstatten; denn diese Leistungen obliegen dem ohnehin mit den Leistungsphasen 8 und 9 des § 15 HOAI beauftragten Architekten.*)
VolltextIBRRS 2003, 2327
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.07.2003 - 10 W 4/03
1. Das Angebot der Abnahme durch den Auftraggeber schließt eine spätere Berufung auf fehlende Abnahmefähigkeit aus.
2. Eine Auszahlungsgefahr und damit der Grund für den Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Verbot der Bürgschaftsinanspruchnahme kann auch dann bestehen, wenn sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger vorerst weigert, auf Anforderung den Bürgschaftsbetrag auszuzahlen.
VolltextIBRRS 2003, 2321
OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2003 - 13 U 1322/03
§ 641 Abs. 2 BGB schließt ein auf Mängel gestütztes Leistungsverweigerungsrecht des Bestellers nicht aus.*)
VolltextIBRRS 2003, 2310
OLG Braunschweig, Urteil vom 06.03.2003 - 8 U 85/02
1. Dem Unternehmer steht der Anspruch auf Rückzahlung der Gewährleistungsbürgschaft selbst zu, wenn der Auftraggeber die Leistung aus der Bürgschaft auf erstes Anfordern materiell zu Unrecht in Anspruch genommen hat und der Unternehmer als Schuldner des Bürgen dessen Aufwendungen erstattet hat.
2. Die Haftung des Bürgen aus einer Gewährleistungsbürgschaft umfasst grundsätzlich auch den Vorschussanspruch.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen erhaltenen Vorschuss bestimmungsgemäß zur Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu verwenden und darüber abzurechnen.
4. Geschieht dies nicht, so erlischt der Vorschussanspruch des Auftraggebers nach § 242 BGB. Damit entfällt auch die Haftung aus der Gewährleistungsbürgschaft; eine eventuelle Auszahlung muss zurückerstattet werden.
VolltextIBRRS 2003, 2301
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.04.2003 - 24 U 188/00
Die in einem Bauvertrag enthaltene Klausel, dass Leistungen, die der Auftragnehmer ohne schriftliche Beauftragung oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, nicht vergütet werden, ist dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss der Vergütungspflicht nicht für solche Fälle gelten soll, in denen eine notwendige ergänzende Leistung als eilbedürftig in Auftrag gegeben wird.
VolltextIBRRS 2003, 2298
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2003 - 19 U 102/02
1. Der bauausführende Unternehmer, der einen Bauzaun aufgestellt hat, bleibt, auch wenn ein Drittunternehmer auf der Baustelle tätig wird und den Bauzaun unsachgemäß versetzt, gleichwohl für den Zustand des Bauzaunes (mit-)verantwortlich.
2. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf den Drittunternehmer stattgefunden hätte. Eine solche Übertragung setzt zu ihrer Wirksamkeit nach den Anforderungen der Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1996, 2646) aber eine klare und den Dritten erkennbar verpflichtende Absprache voraus.
3. Als Schmerzensgeld erhöhenden Gesichtspunkt ist das nicht akzeptable Verhalten des Bauunternehmers gegenüber dem Geschädigten, welcher seit nunmehr 5 Jahren (!) keinerlei Ersatzleistungen aus dem Unfallereignis erhalten hat, anzusehen. Zudem befindet sich der Bauunternehmer nunmehr in Liquidation; es ist daher ungewiss, ob der Geschädigte überhaupt noch einen Ausgleich seines Schadens erlangen wird.
VolltextIBRRS 2003, 2246
OLG Köln, Urteil vom 28.11.2001 - 26 U 11/01
Die Gewährung eines zinslosen Darlehens beruht auf einem zweiseitig verpflichtenden schuldrechtlichen Vertrag. Für die Abgrenzung zwischen Vertreter- und Eigengeschäft gelten auch bei diesem Vertrag die allgemeinen Auslegungsregeln, nach denen entscheidend ist, wie die Gegenpartei das Verhalten des Handelnden verstehen durfte. Dabei sind alle Umstände und die erkennbare Interessenlage zu berücksichtigen. Bleiben Zweifel, ist gemäß § 164 Abs. 2 BGB ein Eigengeschäft anzunehmen. Den Erklärenden trifft die Beweislast für die Unternehmensbezogenheit seiner Willenserklärung.
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