Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 2245OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.11.2001 - 1 U 272/01
Die Verjährungsvorschrift des § 638 BGB erfasst nicht Ansprüche, die aus positiver Vertragsverletzung abgeleitet werden. Solche Ansprüche verjähren vielmehr in 30 Jahren.
VolltextIBRRS 2003, 2244
OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2002 - 1 U 322/01
Wenn ein Teilurteil wegen der Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen unzulässig ist, hat das dagegen angerufene Rechtsmittelgericht allgemein nur dafür zu sorgen, dass es - wie vorliegend - zu einer einheitlichen Entscheidung kommt.
Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, die im ersten Rechtszug nicht rechtzeitig mitgeteilt worden sind, sind gemäß § 528 Abs. 2 ZPO a.F. nur zuzulassen, wenn ihre Zulassung nach der freien Überzeugung des Gerichts die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei das Vorbringen im ersten Rechtszug nicht aus grober Nachlässigkeit unterlassen hat.
VolltextIBRRS 2003, 2242
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U 758/01
Die Schlusszahlung ist alsbald nach Prüfung und Feststellung der Schlussrechnung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach deren Einreichung zu leisten. Für die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung kommt es daher nicht allein auf die Einreichung der Schlussrechnung, sondern auf den nach § 16 Nr. 2 VOB/B zu bestimmenden Fälligkeitszeitpunkt an. Mithin tritt die Fälligkeit spätestens mit Ablauf von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung ein.
VolltextIBRRS 2003, 2231
OLG Brandenburg, Urteil vom 07.05.2002 - 11 U 77/01
1. Ein Auftragnehmer verletzt seine Kooperationspflichten schwerwiegend, wenn er die vollständige Erbringung seiner Leistung in unverhandelbare Abhängigkeit von einer Nachtragsbeauftragung setzt.*)
2. Zur Frage der Berechtigung der Teilkündigung eines Bauvertrages aus wichtigem Grund.*)
3. Zur Pflicht des Auftragnehmers über Person und Modalität eines Subunternehmereinsatzes zu verhandeln.*)
VolltextIBRRS 2003, 2230
OLG Brandenburg, Urteil vom 14.01.2003 - 11 U 74/02
1. Einen geltend gemachten Anspruch oder eine erhobene Einrede einer Partei darf das Gericht im Zivilprozess regelmäßig nur dann wegen fehlender Substanziierung verneinen, wenn die darlegungspflichtige Partei zuvor auf ihre Substanziierungsmängel hingewiesen wurde (vgl. § 139 ZPO). Ist die Substanziierung zur Schlüssigkeit oder Erheblichkeit des Parteivortrages erforderlich, ist die Sache ohne einen entsprechenden Hinweis regelmäßig nicht entscheidungsreif.*)
2. Der Wegfall einer Beschleunigungsvergütung stellt sich regelmäßig nicht als entgangener Gewinn, sondern in gleicher Weise wie bei einer verwirkten Vertragsstrafe als Einbuße des ansonsten voll verdienten Werklohnes dar (im Anschluss an BGHZ 98, 212 [219]; BGH-NJW-RR 1989, 980).*)
3. Bringt der Auftragnehmer durch einen Preisnachlass seine Nachbesserungspflicht nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder seine Kostenerstattungspflicht gem. § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B zum Erlöschen, so spricht vieles dafür, bei vertretbaren Nachlassvereinbarungen die hierfür erforderlichen Aufwendungen erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten des Auftragnehmers gegenüber seinem seinerseits erstattungspflichtigen Subunternehmer gleichzustellen.*)
4. Ähnliches gilt für eine schadensrechtliche Beurteilung (§ 13 Nr. 7 VOB/B), denn Verbindlichkeiten aus vertretbaren Abfindungsvereinbarungen des Geschädigten können dem Schädiger haftungsrechtlich zugerechnet werden (vg. Palandt/Heinrichs, BGB-Kommentar, 61. Aufl., vor § 249 Rn. 82; BGH NJW 1993, 1139 [1141]).*)
VolltextIBRRS 2003, 2229
OLG Dresden, Urteil vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00
1. Der Bauunternehmer darf die Bauhandwerkersicherung auch noch verlangen, nachdem seine Leistung abgenommen ist, wenn der Besteller noch nicht allen Werklohn bezahlt hat und nennenswerte Nachbesserung fordert.*)
2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht, verliert er deswegen nicht das Recht, sich im Werklohnprozess auf Mängel zu berufen.*)
a) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer schon in Verzug war, bevor er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller alle aus ihnen herrührenden Rechte.*)
b) Mängel, mit deren Beseitigung der Unternehmer noch nicht in Verzug war, als er die Sicherheit verlangte, geben dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht am Werklohn in Höhe des dreifachen der Beseitigungskosten; diesem Nachbesserungsanspruch des Bestellers steht ein Zurückbehaltungsrecht des Unternehmers wegen fehlender Sicherheit entgegen.*)
c) Das führt zur Verurteilung des Bestellers zur Zahlung von Werklohn, Zug um Zug gegen Nachbesserung, diese Zug um Zug gegen die Stellung der Sicherheit und zur Feststellung, dass der Besteller im Verzug mit der Stellung der Sicherheit ist.*)
3. Der Besteller darf in AGB für die Abnahme vorschreiben, dass sie nur als förmliche wirksam sein soll, solange der Unternehmer einen Anspruch auf deren Durchführung binnen kurzer Frist nach der Fertigstellungsanzeige hat.*)
4. Skonto gibt es auch für die Abschlagsrechnungen kürzende Teilzahlungen.*)
5. Baustrom und Bauwasser darf der Besteller mit AGB als pauschalen Promill-Abzug vom Werklohn geltend machen.*)
6. Wenn der Besteller das Werk bei der Abnahme als im wesentlichen vertragsgerecht billigt, handelt er widersprüchlich, wenn er das Abnahmeprotokoll nicht unterzeichnet und herausgibt. Er kann dann dem Werklohn nicht entgegenhalten, er sei mangels förmlicher Abnahme noch nicht fällig.*)
7. Wenn ein Mangel die Funktion des Werks nicht beeinträchtigt und nicht zu sehen ist, ist der Besteller bei großen Nachbesserungskosten auf die Minderung beschränkt (hier: Absenkungen in Grundleitungsrohren).*)
VolltextIBRRS 2003, 2221
OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2002 - 1 U 70/01
Ist ein bezifferter Leistungsantrag mit dem Antrag auf Feststellung auf Ersatz allen weiteren Schadens verbunden, kann kein umfassendes Grundurteil ergehen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2216
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.09.2002 - 1 U 273/02
Der Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten beim mangelhaft umgebauten Kachelofen besteht auch dann, wenn der Besteller den Mängel noch nicht beseitigt hat.
Angriffe gegen ein Sachverständigengutachten, die erst im Berufungsverfahren vorgebracht werden, sind neue Verteidigungsmittel.
Ein Kachelofen stellt einen Bestandteil eines Bauwerks dar. Mängelbeseitigungsansprüche verjähren daher gem. § 638 BGB a.F. in fünf Jahren.
VolltextIBRRS 2003, 2207
OLG Schleswig, Urteil vom 27.06.2003 - 1 U 165/02
Hat der Verwalter des insolventen Generalunternehmers Masseunzulänglichkeit angezeigt, kann der Bauherr nicht mehr schuldbefreiend gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B an einen Subunternehmer zahlen.
VolltextIBRRS 2003, 2203
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 281/02
Vortrag zu einer in erster Instanz nicht ausdrücklich erwähnten, von Amts wegen zu prüfenden Anspruchsgrundlage ist kein neues Angriffsmittel in der Berufung, wenn sich deren Voraussetzungen bereits aus dem erstinstanzlichen Vortrag ergeben.*)
Der Auftragnehmer kann die sofortige Auszahlung des Sicherungseinbehalts ohne Nachfrist verlangen, wenn der Auftraggeber die Einzahlung auf ein Sperrkonto endgültig verweigert hat.*)
IBRRS 2003, 2164
BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 3/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 2158
BGH, Urteil vom 21.01.1999 - VII ZR 269/97
Erkennt ein Gericht, daß die Partei einen Hinweis falsch aufgenommen hat, so muß es den Hinweis präzisieren und der Partei Gelegenheit geben, dazu Stellung zu nehmen.*)
VolltextIBRRS 2003, 2150
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2003 - 12 U 4/03
1. Zur Frage, ob der Bauherr, der keine angemessene Sicherheit nach § 648a BGB stellt, sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen verliert (hier im Hinblick auf eine dem § 321 BGB vergleichbare Interessenlage bejaht).
2. Von einer stillschweigenden Abnahme ist auszugehen, wenn der Bauherr auf den Leistungen des Unternehmers den Ausbau weiter vorantreibt und eine Mängelliste erst 1 Jahr nach Beendigung der Arbeiten des Unternehmers erstmalig vorgelegt wird.
3. Das Sicherheitsverlangen des Bauunternehmers ist auch dann noch angemessen und berechtigt, wenn die geschuldeten Leistungen - wie hier - bereits abgenommen sind und der Besteller nur noch Gewährleistung in Form von Nachbesserung beansprucht.
VolltextIBRRS 2003, 2085
OLG Rostock, Urteil vom 25.02.2003 - 4 U 27/01
1. Eine AGB-Klausel, in der das Rücktrittsrecht unklar geregelt ist, geht zu Lasten des Verwenders. Das heißt, dem Vertragspartner steht das günstigste Rücktrittsrecht zu, das sich aus der Klausel herleiten lässt.
2. Eine AGB-Klausel, die dem Vertragspartner den Nachweis abschneidet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der in der Klausel festgesetzte pauschalierte Betrag, ist unwirksam. Dies gilt immer dann, wenn die Klausel durch ihre Fassung den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt.
VolltextIBRRS 2003, 2077
OLG München, Urteil vom 24.01.2003 - 23 U 4026/02
1. Die “harte Patronatserklärung” ist ein akzessorisches Sicherungsmittel eigener Art.*)
2. Eine befristete “harte Patronatserklärung” erfasst nur solche Forderungen, welche innerhalb der Befristung fällig geworden sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 2032
OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2003 - 19 U 2278/02
Bei dem Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach § 8 Nr. 2 Satz 1 VOB/B und dem Schadensersatzanspruch des Auftraggebers nach § 8 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2 VOB/B handelt es sich um im Wege der Saldierung zu behandelnde Verrechnungsposten.
VolltextIBRRS 2003, 2028
OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2002 - 21 U 21/02
1. Beim großen Schadensersatz wegen Mängeln (hier: Mangelhafte Wärmepumpanlage) ist der Anspruch auf Rückzahlung des Werklohnes nicht um Nutzungsvorteile zu reduzieren.
2. Die Nutzungsvorteile sind ohnehin durch den mangelbedingten Minderwert herabgesetzt.
3. Zudem ist bei der Frage, ob die Nutzungsvorteile angerechnet werden können, zu beachten, dass der Unternehmer das volle Kapital bis zum Rückzahlungsverlangen uneingeschränkt nutzen kann.
VolltextIBRRS 2003, 1985
BGH, Urteil vom 27.05.2003 - IX ZR 169/02
a) Eine Zahlung, die der Schuldner zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an den Gerichtsvollzieher leistet, ist eine Rechtshandlung des Schuldners.*)
b) Gewährt der Schuldner dem Gläubiger auf eine fällige Forderung eine Leistung früher als drei Monate vor dem Eröffnungsantrag, so stellt sie sich nicht bereits deshalb als inkongruente Deckung dar, weil sie zur Vermeidung einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung erfolgt.*)
c) Für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz genügt auch bei einer kongruenten Deckung bedingter Vorsatz.*)
d) Einem Schuldner, der weiß, daß er nicht alle seine Gläubiger befriedigen kann, und der Forderungen eines einzelnen Gläubigers vorwiegend deshalb erfüllt, um diesen von der Stellung eines Insolvenzantrages abzuhalten, kommt es nicht in erster Linie auf die Erfüllung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten, sondern auf die Bevorzugung dieses einzelnen Gläubigers an; damit nimmt er die Benachteiligung der Gläubiger im allgemeinen in Kauf.*)
VolltextIBRRS 2003, 1971
BGH, Urteil vom 26.06.2003 - VII ZR 126/02
Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken, deren fehlerhafte Leistungen zu Mängeln geführt haben, die nur einheitlich beseitigt werden können, haften als Gesamtschuldner.*)
VolltextIBRRS 2003, 1965
BGH, Urteil vom 23.05.2003 - V ZR 190/02
Eine Mahnung zur Erfüllung einer im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Forderung führt nicht zum Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner gemäß § 320 BGB zur Zurückbehaltung berechtigt ist. Der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts bedarf es nicht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1955
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 11 U 93/00
1. Sind Gasleitungen sind nicht bis zur Wurzel durchgeschweißt und weisen daher Wurzelfehler auf, weil die Schweißnähte im sog. Nachlinks-Schweißverfahren (NL-Schweißen) ausgeführt wurden und nicht im Nachrechts-Schweißverfahren (NR-Schweißen), so liegt hierin noch kein Mangel i.S.v. § 13 Nr. 1 VOB/B, da die Qualität der Schweißverbindungen weder den anerkannten Regeln der Technik widerspricht, noch hierdurch Zweifel an der dauerhaften Dichtheit der Gasleitungen begründet sind.
2. Denn die Anforderungen der DVGW-TRGI 86 und der DIN 8563 Teil 3 sowie EN 25817, die ein Nachrechts-Schweisen vorsehen, geben für Niedrigdruckgasleitungen in der Hausinstallation nicht die anerkannten Regeln der Technik wieder.
3. Dem Umstand, dass der Handwerker, der die Schweißarbeiten ausgeführt hat, entgegen der Leistungsbeschreibung und den DVGW-TRGI nicht über einen gültigen Schweißerpass verfügt, kommt für die Frage des Mangels und des Austausches der Gasleitungen keine Bedeutung zu.
VolltextIBRRS 2003, 1939
OLG Dresden, Urteil vom 29.11.2001 - 19 U 1833/01
Auslegungsgrundsätze bei Vereinbarung einer Lohngleitklausel mit Bezug zu unterschiedlichen Tarifgebieten.*)
VolltextIBRRS 2003, 1925
KG, Urteil vom 31.03.2003 - 26 U 110/02
Wird die Technische Bearbeitung als "das Aufstellen sämtlicher für die Bauausführung erforderlichen statischen Berechnungen, konstruktiven Bearbeitungen und Ausführungspläne" definiert, dann stellt die Anfertigung von Setzungsberechnungen bei komplizierten Gründungsverhältnissen eine zusätzliche Leistung dar.
VolltextIBRRS 2003, 1921
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2003 - 13 U 47/03
Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen sind beim VOB/B-Vertrag nur unselbständige Rechnungsposten und können deshalb nicht abgetreten werden (BGH, IBR 1999, 102).
VolltextIBRRS 2003, 1888
OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2003 - 5 U 1515/02
1. Der Haftungsumfang einer Bürgschaft, die der Sicherung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag dient, kann sich nach den im Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen richten, wenn dort auf die Bürgschaftsurkunde Bezug genommen ist.*)
2. Eine Erfüllungsbürgschaft ist auf dieses Interesse begrenzt. Die Bürgschaft sichert nicht den "Druckzuschlag", der dem Auftraggeber wegen eines Zurückbehaltungsrechts zusteht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1887
OLG Koblenz, Urteil vom 17.07.2003 - 5 U 18/03
1. Eine deliktische Haftung des Bauherrn für baubedingte Schäden am Nachbargebäude scheidet aus, wenn er die Arbeiten von Fachleuten hat durchführen lassen, deren Sachkunde er vertrauen durfte. Architekt und Bauunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen des Bauherrn.*)
2. Für derartige Schäden schuldet der Bauherr jedoch in entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB einen angemessenen Ausgleich, wenn der Geschädigte die Beeinträchtigung nicht abwehren konnte.*)
3. Der Ausgleichsanspruch verjährt auch dann nach 30 Jahren, wenn daneben ein Anspruch aus unerlaubter Handlung in Betracht kommt, für den die dreijährige Verjährungsfrist des § 852 BGB gilt.*)
4. Hat der Kläger erstinstanzlich keinen Anlass, zu seiner Aktivlegitimation ergänzend vorzutragen, muss neues Vorbringen in zweiter Instanz jedenfalls mangels Nachlässigkeit berücksichtigt werden.*)
IBRRS 2003, 1879
BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 128/01
Eine Forderung, der die Einrede des nicht erfüllten Vertrags entgegenstand, kann im Falle der Umwandlung des Vertragsverhältnisses in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis so lange nicht aufgerechnet werden, wie ein Überschuß zu Gunsten des Aufrechnenden nicht feststeht.*)
VolltextIBRRS 2003, 1854
BGH, Beschluss vom 05.06.2003 - VII ZR 186/01
1. Derjenige hat eine nachträgliche Vertragsänderung zu beweisen, der sich auf sie beruft. Dieser Grundsatz geht auch der Regel vor, dass der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung deren Mangelhaftigkeit und als deren Voraussetzung auch den vertraglichen Sollzustand beweisen muss.
2. Verdeutlicht der Bauherr sein Konzept, den vorläufigen Hochwasserschutz abzubauen und unverzüglich den endgültigen Hochwasserschutz herzustellen, in seinen Plänen nicht hinreichend, so trägt er eine Mitschuld, wenn es aufgrund des fehlenden Hochwasserschutzes zu Schäden kommt.
VolltextIBRRS 2003, 1847
OLG Nürnberg, Urteil vom 15.05.2003 - 13 U 3832/02
1. Die Umdeutung der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrages in eine freie Kündigung gemäß § 649 BGB setzt angesichts der unterschiedlichen Rechtsfolgen die Feststellung voraus, daß der Kündigende den vertrag auf jeden Fall beenden wollte.*)
2. Die Androhung einer Kündigung nach § 643 BGB macht in der Regel eine Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht entbehrlich, wenn der Werkunternehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung erstrebt.*)
VolltextIBRRS 2003, 1842
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2003 - 13 U 47/03
1. Aktivpositionen einer Schlussrechnung über Bauleistungen nach VOB/B sind nur unselbständige Rechnungsposten und keine Forderungen im Sinne der §§ 398 ff BGB, die abgetreten werden können.*)
2. Dies gilt auch dann, wenn keine Abschlagszahlungen vereinbart und/oder schon gezahlt sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 1838
LG Berlin, Urteil vom 12.03.2002 - 21 O 447/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 1833
OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2003 - 7 U 75/02
In der Bezugnahme auf eine DIN-Norm liegt nicht zugleich eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.*)
VolltextIBRRS 2003, 1794
KG, Urteil vom 03.06.2003 - 21 U 135/02
Die Verpflichtung des Auftragnehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist ohne angemessenen Interessenausgleich auch in den AGB des öffentlichen Auftraggebers unwirksam.
VolltextIBRRS 2003, 1790
LG Bamberg, Urteil vom 25.06.2002 - 1 O 184/01
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.
VolltextIBRRS 2003, 1789
OLG Bamberg, Urteil vom 07.05.2003 - 3 U 167/02
Die Rückforderung eines privaten Bauherrn von geleisteten Werklohnforderungen ist verwirkt, wenn die Rückforderung erst 9 Jahre nach Ingebrauchnahme des Bauwerks und letzter Zahlung erfolgte.
VolltextIBRRS 2003, 1776
LG Memmingen, Urteil vom 09.10.2002 - 2H O 242/02
Bei der Geltendmachung einer Minderung wegen Mängeln ist die Anwendbarkeit des § 648a BGB ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2003, 1761
OLG Bamberg, Urteil vom 04.06.2003 - 8 U 94/02
Die Werkleistung "Dickbeschichtung" ist mangelhaft, wenn eine notwendige Kratzspachtelung nicht ausgeführt wurde und die erforderliche Mindestschichtdicke nicht erreicht wird.
VolltextIBRRS 2003, 1758
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.01.2003 - 17 U 9/97
1. Eine Tiefgarageneinfahrt ist mangelhaft, wenn sie einem durchschnittlichen Autofahrer nicht gerecht wird.
2. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften, der Baubeschreibung und der vertraglichen Pläne reicht für die Mangelfreiheit nicht aus.
VolltextIBRRS 2003, 1757
OLG Celle, Urteil vom 01.04.2003 - 16 U 129/02
1. Der Auftragnehmer hat nach § 9 VOB/B ein Recht zur Kündigung, wenn der Auftraggeber die ihm obliegende Nebenpflicht verletzt, dem Auftragnehmer auf Anfrage eine nach Treu und Glauben zumutbare Frist für die Ausführung des Bauvorhabens zu nennen.
2. Ist das Bauvorhaben noch nicht vermarktet, muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Baubeginn innerhalb eines bestimmten Zeitraums anzeigen. Eine vorher ausgesprochene Kündigung des Auftragnehmers führt zur Minderung seines Schadensersatzanspruches.
VolltextIBRRS 2003, 1724
OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2003 - 12 U 15/02
Führen Baumängel eines vermieteten gewerblichen Objekts zu Mietminderungen der Mieter, sind diese Mietminderungen im Verhältnis zwischen Bauherrn und Bauunternehmer als Schaden des Bauherrn nach § 635 BGB zu beurteilen, nicht nach Mietrecht.
VolltextIBRRS 2003, 1721
LG Duisburg, Urteil vom 14.05.2003 - 25 O 84/02
Stehen Parteien in laufenden Geschäftsbeziehungen, kann in der vorbehaltlosen Annahme und Einlösung von Schecks auch auf gekürzte Rechnungen der Abschluss eines Erlassvertrages liegen.
VolltextIBRRS 2003, 1720
LG Rostock, Urteil vom 25.06.2003 - 6 O 8/03
Einzelvereinbarungen zur Art der Bürgschaft bei Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung, die die Ablösung eines Sicherungseinbehalts durch eine Bürgschaft vorsieht, sind wirksam.
VolltextIBRRS 2003, 1718
LG Würzburg, Urteil vom 04.06.2003 - 11 O 2087/02
1. Die Überprüfung des planmäßigen Verlaufes eines Erdkabels mit einem Kabelsuchgerät in Abständen von einigen Metern rechtfertigt nicht den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, wenn hierbei eine nicht vorhersehbare Abweichung von dem im Plan eingezeichneten gradlinigen Verlauf des Kabels übersehen wird.
2. Haftungsbeschränkungen eines Energieversorgers für typische Betriebsrisiken auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit halten einer Inhaltskontrolle stand.
VolltextIBRRS 2003, 1641
OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.02.2003 - 4 U 2/02
Werkvertragliche Gewährleistungsansprüche für die Errichtung einer Tankanlage, die Bestandteil eines aus mehreren Bauwerken bestehenden Betriebshofes ist, verjähren in fünf Jahren.*)
VolltextIBRRS 2003, 1640
BGH, Urteil vom 20.05.2003 - X ZR 57/02
Bei Streit, ob die Frist der einredeweise geltend gemachten Verjährung sechs Monate oder fünf Jahre beträgt, kann der frühere Ablauf der Verjährungsfrist nur angenommen werden, wenn auszuschließen ist, daß der Werkvertrag Arbeiten bei Bauwerken betrifft.*)
VolltextIBRRS 2003, 1635
BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)
VolltextIBRRS 2003, 1630
OLG Dresden, Urteil vom 29.09.2002 - 7 U 994/01
Dokumentiert der Werkunternehmer durch eine Auftragsbestätigung einen Leistungsumfang oder eine Sollbeschaffenheit, so bestimmt sich hiernach die zu erbringende Werkleistung, auch wenn der Werkunternehmer für den Besteller erkennbar vom ursprünglichen Leistungsverzeichnis abgewichen ist. Dies gilt nicht, wenn der Werkunternehmer unredlich handelt, also bewusst vom Ergebnis der Vertragsverhandlungen abweicht oder die Abweichung so stark ist, dass er nicht mit dem Einverständnis des Bestellers rechnen kann.
VolltextIBRRS 2003, 1627
OLG Celle, Urteil vom 07.11.2002 - 6 U 12/02
Die kostspielige Neuverfugung eines Giebels kann wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert werden, wenn eine nur geringfügige Funktionsbeeinträchtigung vorliegt und die optische Beeinträchtigung nicht ins Gewicht fällt.
VolltextIBRRS 2003, 1624
BGH, Urteil vom 10.04.2003 - VII ZR 314/01
1. Hat der Bürge dem Gläubiger eine Bürgschaft auf erstes Anfordern gestellt, obwohl der Gläubiger aufgrund der Sicherungsvereinbarung nur einen Anspruch auf eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne die Bürgschaftsverpflichtung auf erstes Anfordern hat, ist der Gläubiger nicht verpflichtet, die Bürgschaft an den Sicherungsgeber herauszugeben. Er muß sich jedoch gegenüber dem Sicherungsgeber und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.*)
2. Die Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages "Zahlungen auf Schlußrechnungen werden bis zu 95 % des Nettowertes geleistet. Der Rest ist durch eine kostenlose und befristete Gewährleistungsbürgschaft (Vorgabe der Befristung durch den AG) ablösbar" ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
IBRRS 2003, 1604
OLG Dresden, Urteil vom 09.04.2003 - 11 U 1120/02
Die thermische Trockenhaltung durch Verlegung von unisolierten Heizleitungen in den Außenwänden kann eine herkömmliche Isolierung ersetzen. Der Bauherr muss aber über die Folgekosten und die Notwendigkeit des Dauerbetriebs aufgeklärt werden.*)
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