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Sachgebiet: Bauvertrag

7586 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2003

IBRRS 2003, 1590
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.03.2003 - 12 U 14/02

1. Auch eine Abnahme unter Vorbehalt bestimmter Mängel ist rechtstechnisch eine Abnahme, wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 640 Abs. 2 BGB a.F. ergibt. Es kommt auch nicht darauf an, wie umfangreich die vorbehaltenen Mängel sind und ob aufgrund dieser Mängel die Abnahme auch hätte verweigert werden dürfen. Entscheidend ist, ob die Abnahme tatsächlich erfolgt ist.

2. Die Prüfungspflicht des Unternehmers ist begrenzt durch den Rahmen der vertraglichen Leistungspflicht und der nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilenden Sachkenntnis; dabei ist von dem Auftragnehmer nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen zu verlangen.

3. Eine Vertragsstrafe von 0,5 % je Arbeitstag stellt eine unangemessene Benachteiligung dar, weil sich ein enger zeitlicher Rahmen im Hinblick auf die Verwirkung der Gesamtstrafe ergibt.




IBRRS 2003, 1582
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Bürgschaft?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2003 - 23 U 234/02

Die bei unwirksamen Vertragserfüllungsbürgschaften vom BGH herangezogenen Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung, wonach der Unternehmer jedenfalls eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet, sind auf Gewährleistungsbürgschaften dann nicht anwendbar, wenn die der Bürgschaftshingabe zugrunde liegende Sicherungsabrede unwirksam ist und dieser Einwand auch gegenüber einer gewöhnlichen Bürgschaft erhoben werden kann.

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IBRRS 2003, 1581
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verhältnis zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung

OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2003 - 7 U 10/03

Der Bauunternehmer kann seinen Vergütungsanspruch trotz einer Schlussrechnung weiterhin aus einer Abschlagsrechnung geltend machen, wenn diese ein unbestrittenes Guthaben ausweist (Revision zugelassen).*)

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IBRRS 2003, 1549
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstw. Verfügung: Glaubhaftmachung der Gefährdung des Anspruchs?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.11.2002 - 25 W 88/02

Der Erlass einer auf die Eintragung einer Grundbuchvormerkung gerichteten einstweiligen Verfügung ist nicht davon abhängig, dass eine Gefährdung des zu sichernden Anspruchs glaubhaft gemacht wird. Dies bedeutet nicht, dass eine Gefährdung nicht erforderlich ist, sondern nur, dass die Glaubhaftmachung nicht notwendig ist. Die Gefährdung wird also grundsätzlich vermutet, jedoch darf ein Gegenbeweis geführt werden.*)

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IBRRS 2003, 1546
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Nachfristsetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - 5 U 102/02

Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)

Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

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IBRRS 2003, 1545
BauvertragBauvertrag
Entbehrlichkeit einer ausdrücklichen Nachfristsetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - I-5 U 102/02

Die nach § 16 Nr. 5 Abs. 3 Satz 1 VOB/B erforderliche ausdrückliche Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Zahlung des von ihm geschuldeten Werklohnes ernstlich verweigert.*)

Ein Fall der ernsthaften Erfüllungsverweigerung ist gegeben, wenn der Auftraggeber den vom Auftragnehmer geltend gemachten Anspruch mit eigenen Maßnahmen zu Fall zu bringen versucht, so wenn er mit einer ihm vermeintlich – tatsächlich jedoch nicht – zustehenden Forderung gegen den Werklohnanspruch des Auftragnehmers aufrechnet, da er hiermit deutlich macht, dass er durch die Aufrechnung die Schuld als erfüllt ansieht und keine weitere Leistung zu erbringen beabsichtigt.*)

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IBRRS 2003, 1539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme: Rechtsfolgen einer verlangten förmlichen Abnahme

OLG Schleswig, Urteil vom 04.04.2003 - 1 U 162/02

1. Die fiktive Abnahme kommt nach verlangter förmlicher Abnahme nicht mehr in Frage.

2. Bei verlangter förmlicher Abnahme kann im Klagewege die Vergütung trotz Abnahmereife ohne förmliche Abnahme nicht geltend gemacht werden.

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IBRRS 2003, 1512
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fälligkeit der Vergütung beim VOB-Werkvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 1687/01

1. Trotz fehlender Abnahme ist beim VOB - Werkvertrag die Vergütung fällig, wenn der Besteller nicht mehr Vertragserfüllung, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt.*)

2. Ein mündlicher und damit formunwirksamer Hinweis auf Bedenken ist gleichwohl nicht immer unbeachtlich. Folgt der Auftraggeber einer zuverlässigen mündlichen Belehrung nicht, kann darin ein Mitverschulden liegen, das im Einzelfall jeden Ersatzanspruch ausschließt.*)

3. Ob ein Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig i. S. v. § 13 Nr. 6 VOB ist, ergibt sich aus einer Gesamtschau der Parteiinteressen und der konkreten Gebäudefunktion. Maßgeblich ist das Verhältnis des Nachbesserungsaufwandes zur damit erzielten Besserung.*)

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IBRRS 2003, 1502
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz ohne Nachfristsetzung

BGH, Beschluss vom 13.05.2003 - X ZR 200/01

Der Werkunternehmer hat auch ohne Nachfristsetzung für einen Vermögensschaden einzustehen, der dem Besteller eines unter Verletzung von Urheberrechten Dritter hergestellten Werbefilms zu dem Zeitpunkt, zu dem der Besteller den Unternehmer zur Beseitigung des Mangels hätte auffordern können, durch die Verbreitung des Werbefilms und die deshalb von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche bereits entstanden ist.*)

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IBRRS 2003, 1500
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Prozessvergleich: Fristüberschreitung und Treu & Glauben

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 216/02

Wird in einem Vergleich ein Teilverzicht unter der Voraussetzung vereinbart, daß Ratenzahlungen zu bestimmten Terminen zu leisten sind, kann sich der Gläubiger nach Treu und Glauben nicht auf Fristüberschreitungen berufen, wenn er einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat, nach dem der Schuldner sich darauf verlassen durfte, daß der Gläubiger aus einer Fristüberschreitung nicht die vereinbarten Folgen herleiten werde (im Anschluß an BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79, NJW 1980, 1043, 1044).*)

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IBRRS 2003, 1495
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Inkongruente Deckung

BGH, Urteil vom 15.05.2003 - IX ZR 194/02

Die Leistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ist eine inkongruente Deckung, wenn der Schuldner zur Zeit seiner Leistung damit rechnen muß, daß ohne sie der Gläubiger nach dem kurz bevorstehenden Ablauf einer letzten Zahlungsfrist mit der ohne weiteres zulässigen Zwangsvollstreckung beginnt.*)

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IBRRS 2003, 1490
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vermieter haftet für baulich vermeidbare übermäßige Hitze

LG Bielefeld, Urteil vom 16.04.2003 - 3 O 411/01

1. Die Raumtemperatur in einem Büro darf 26 Grad nicht überschreiten, es sei denn, draußen herrschen Temperaturen von mehr als 32 Grad. Aber auch in einem solchen Fall muss die Innentemperatur mindestens 6 Grad niedriger liegen.

2. Es ist Aufgabe des Vermieters bzw. Bauträgers, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, damit diese Vorgaben eingehalten werden können.

3. Wer auf eine Klimaanlage verzichtet, nimmt damit nicht gleichzeitig unzuträglich hohe Raumtemperaturen oberhalb des üblichen Maßes hin.

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IBRRS 2003, 1471
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prozessbürgschaft als Sicherheit nach § 648a BGB?

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2002 - 24 U 62/02

1. Eine Sicherheit nach § 648a BGB kann auch für bereits erbrachte, aber noch nicht bezahlte Leistungen verlangt werden. Das Sicherungsverlangen kann auch nach der Abnahme ausgesprochen werden.

2. Eine Prozessbürgschaft zur Abwendung der Zwangsvollstreckung kann nicht zugleich als Sicherheit im Sinne von § 648a BGB gedeutet werden.

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IBRRS 2003, 1470
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 648a BGB nach Abnahme nicht anwendbar!

OLG Köln, Urteil vom 05.02.2003 - 13 U 206/01

Nach Abnahme seines Werks kann der Auftragnehmer (AN) vom Auftraggeber (AG) keine Sicherheit mehr gemäß § 648a BGB verlangen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der AN erstmals Sicherheit verlangt, nachdem in einem laufenden Prozess der Gerichtsgutachter Mängel seines Werks festgestellt hat.

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IBRRS 2003, 1466
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unberechtigte Mängelrüge: Wer zahlt die Untersuchungskosten?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.05.2003 - 17 U 193/02

Führt der Unternehmer auf eine Mängelbeseitigungsaufforderung des Bauherrn Untersuchungen durch, ist der Bauherr zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet, wenn sich herausstellt, dass die Mangelursache nicht aus dem Verantwortungsbereich des Unternehmers herrührt. Hat der Unternehmer vorher ausdrücklich erklärt, dass er für diesen Fall Kostenerstattung verlangt, steht ihm ein vertraglicher Vergütungsanspruch zu.*)

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IBRRS 2003, 1465
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Tiefbauarbeiten: Erkundigungspflicht über Versorgungsleitungen

OLG Bamberg, Urteil vom 13.03.2002 - 8 U 67/01

Ein Unternehmer, der nach örtlichen Gegebenheiten mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen hat, muss eine schriftliche Anfrage unter Übersendung entsprechender Pläne mit beabsichtigten Bohrpunkten an die Versorgungsträger richten.

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IBRRS 2003, 1464
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Komplettheitsvereinbarung hat Vorrang vor Detail-LV

KG, Urteil vom 18.12.2001 - 15 U 49/01

Ein Detail-Leistungsverzeichnis kann im Wege der Auftragsverhandlung in ein Komplettheits-Leistungsverzeichnis ausgeweitet werden mit der Folge, dass der vereinbarte Pauschalpreis nicht nur die beschriebenen, sondern alle erforderlichen Leistungen abdeckt.

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IBRRS 2002, 2405
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauherr darf Baumängel öffentlich kritisieren!

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.12.2002 - 17 U 97/02

1. Ein Gewerbetreibender muss eine der Wahrheit entsprechende Kritik an seiner Leistung grundsätzlich hinnehmen.

2. Außerhalb eines Wettbewerbsverhältnisses kann Schadensersatz wegen geschäftsschädigender Äußerungen nur dann verlangt werden, wenn diese wahrheitswidrig oder in ihrer Art zu missbilligen sind.

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IBRRS 2003, 1462
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Terminablauf ohne Verschulden des U.: Verzug bedarf einer Mahnung

BGH, Urteil vom 22.05.2003 - VII ZR 469/01

Nach Ablauf eines vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins ohne Verschulden des Unternehmers ist grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, um Verzug des Unternehmers zu begründen.*)

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IBRRS 2003, 1457
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf gemeinsames Aufmaß

BGH, Urteil vom 22.05.2003 - VII ZR 143/02

Der Auftragnehmer hat jedenfalls dann einen Anspruch auf ein gemeinsames Aufmaß, wenn er berechtigt ist, die Abnahme zu verlangen.*)

Bleibt der Auftraggeber dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, hat er im Prozeß des Auftragnehmers auf Zahlung des Werklohnes vorzutragen und zu beweisen, welche Massen zutreffend oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten Massen unzutreffend sind.*)

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IBRRS 2003, 1453
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wegfall der Hinweispflicht des Unternehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003 - 5 U 71/01

Die Hinweispflicht des Werkunternehmers nach § 4 Abs. 3 VOB/B kann in vollem Umfang entfallen, wenn der Auftraggeber durch einen von ihm eingeschalteten Fachmann über sämtliche gefahrenträchtige Gesichtspunkte aufgeklärt wurde, so dass der Auftragnehmer davon ausgehen konnte, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wurde, das der mit der Beauftragung verbundene Risiko in vollem Umfang zu überblicken.*)

Der gewährleistungspflichtige Auftragnehmer ist berechtigt, Nachbesserungsarbeiten zu verweigern, wenn feststeht, dass diese Arbeiten wegen dem Auftraggeber obliegender Vorleistungen oder wegen des Fehlens von bauseitigen Voraussetzungen sinnlos sind, weil damit das Ziel der Mängelbeseitigungsarbeiten, nämlich die Schaffung eines mängelfreien Werkes nicht erreicht werden kann.*)




IBRRS 2003, 1452
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Konzernbürgschaft bei Identität zwischen Bürge und Auftraggeber?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2003 - 5 U 129/02

Scheitert eine Konzernbürgschaft (Vorauszahlungsbürgschaft) „auf erstes Anfordern“ daran, dass der „Bürge“ rechtlich nicht selbständig, sondern mit dem Auftraggeber identisch ist, dann kommt eine Umdeutung in das Versprechen einer „Vorauszahlung auf erstes Anfordern“ in Betracht.*)

Auf dieses Versprechen sind die Grundsätze des Urteils des Bundesgerichtshofes vom 04. Juli 2002 (IX ZR 97/99, BauR 2002, 1698) entsprechend anwendbar, d.h. der Auftraggeber braucht nicht mehr zu zahlen, wenn der Auftragnehmer insolvent wird und Massearmut feststeht.*)

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IBRRS 2003, 1451
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Hinweispflicht bei unausgereifter Konstruktion

OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2003 - 34 U 132/01

Wird der Versiegelungsstoff dem Unternehmer vorgeschrieben, so liegt bei der Anwendung einer technisch noch nicht ausgereiften Konstruktion oder Ausführung ein Fall der Risikoübernahme durch den Hauptunternehmer/Bauherrn vor, die dazu führt, dass ein Verstoß des Auftragnehmers gegen Pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B nicht festgestellt werden kann.

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IBRRS 2003, 1448
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsfrist und Verzug

OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2003 - 11 U 452/02

1. Der Bauunternehmer kommt mit der Fertigstellung von Abbrucharbeiten nicht in Verzug, wenn ihm der Bauherr erst zwei Tage vor Ablauf der fünfwöchigen Vertragsfrist die Abbruchgenehmigung übergibt.*)

2. Nach unstreitigem Beginn der Arbeiten kann der Bauherr nicht mehr Frist zum Beginn der Ausführung gemäß § 5 Ziffer 4 VOB/B setzen, mit der Folge, dass der Bauherr gemäß § 8 Ziffer 3 VOB/B kündigen dürfte, wenn der Unternehmer nicht am gesetzten Tag auf der Baustelle erscheint.*)

3. Wenn der Bauherr nach Unterbrechung der Arbeiten die Vertragsfrist von neuem auf 5 Wochen ab Aufforderung festsetzen will, kann er nicht drei Tage danach wegen Nichterscheinen des Unternehmers aus wichtigem Grund (Prognosekündigung) kündigen.*)

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IBRRS 2003, 1435
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Beweislast für ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld

OLG Brandenburg, Urteil vom 12.02.2003 - 7 U 129/01

1. Zu den möglichen Baugeldempfängern gehört auch ein Verkäufer schlüsselfertiger Häuser.

2. Ist der Empfänger von Baugeld eine juristische Person, so haftet gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 1, 5 GSB, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht nur die juristische Person, sondern neben dieser auch ihr Geschäftsführer persönlich.

3. Der Baugläubiger muss lediglich darlegen und erforderlichenfalls beweisen, dass der Verwendungspflichtige Baugeld in mindestens der Höhe seiner (des Baugläubigers) Forderung empfangen hat und dass von diesem Geld nichts mehr vorhanden ist, ohne dass eine fällige Forderung des Gläubigers befriedigt worden wäre.

Sache des Baugeldempfängers ist es dann, die (anderweitige) ordnungsgemäße Verwendung des Geldes, d.h. seine Auszahlung an andere Baugläubiger, darzulegen und ggf. zu beweisen.

4. Hat der Verwendungspflichtigte entgegen seiner Verpflichtung aus § 2 GSB kein Baubuch geführt und kann deshalb der Baugläubiger nicht ausschließen, dass die auf dem Grundstück lastenden Grundpfandrechte Forderungen von Geldgebern sichern, die nicht zur Bestreitung der Baukosten gewährt wurden, so ist prozessual davon auszugehen, dass sämtliche kurz vor oder während der Bauzeit im Grundbuch eingetragenen Hypotheken und Grundschulden Geldleistungen sichern, die zur Bestreitung der Baukosten gewährt und damit Baugeld waren. Der Gegenbeweis obliegt dem Baugeld-Empfänger.

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IBRRS 2003, 1434
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausnahme zu § 4 Nr. 7 VOB/B

OLG Celle, Urteil vom 10.12.2002 - 16 U 119/02

1. Wenn die Leistung dadurch mangelhaft geworden ist, dass sie auf der Leistung eines selbständig arbeitenden Vorunternehmers aufbaut und der Auftragnehmer die Mangelhaftigkeit oder jedenfalls Ungeeignetheit der Vorleistung nicht erkennen konnte, so bestehen gegen den Auftragnehmer keine Ansprüche gem. § 4 Nr. 7 VOB/B.

2. Der Auftragnehmer trägt bis zur Abnahme die Beweislast für diese fehlende Erkennbarkeit, d.h. verbleibende Zweifel gehen zu seinen Lasten.

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IBRRS 2003, 1433
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einstweilige Verfügung gegen Inanpsruchnahme aus Bürgschaft a.e.A.

OLG Rostock, Beschluss vom 19.12.2002 - 4 W 43/02

1. Nimmt der Gläubiger trotz Hinweises auf die Unwirksamkeit einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ausdrücklich weiterhin den Bürgen in Anspruch, so handelt er rechtsmissbräuchlich.

2. Für die Annahme eines Verfügungsgrundes bedarf es weder einer drohenden Insolvenz noch eines sonstigen schwerwiegenden Nachteils.

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IBRRS 2003, 1419
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Forderungsabtretungsverbot: Beratungspflicht eines Rechtsanwalts

BGH, Urteil vom 29.04.2003 - IX ZR 54/02

a) Zu den Beratungspflichten eines Rechtsanwalts, der eine Klage aus abgetretenem Recht in Erwägung zieht, obwohl der Vertrag des Zedenten mit dem Schuldner ein formularmäßiges Abtretungsverbot enthält.*)

b) Sieht es der Rechtsanwalt, der von einer GmbH den Auftrag erhält, deren Forderung durchzusetzen, als notwendig an, daß der Geschäftsführer seiner Mandantin im Rechtsstreit als Zeuge zur Verfügung steht, so hat er sie jedenfalls dann auf andere Möglichkeiten hinzuweisen, dieses Ziel zu erreichen, wenn die Forderung möglicherweise nicht wirksam abgetreten werden kann.*)

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IBRRS 2003, 1374
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sorgfaltspflichten des Auftraggebers

BGH, Urteil vom 08.05.2003 - VII ZR 205/02

Ein Auftraggeber, der selbst auf dem Gewerk seines Auftragnehmers aufbaut und weitere Bauleistungen erbringt, verletzt die ihm in eigenen Angelegenheiten obliegende Sorgfaltspflicht, wenn er die Leistungen dieses Auftragnehmers ungeprüft übernimmt.*)

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IBRRS 2003, 1371
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalvertrag: Keine Vergütung für erforderliche Zusatzleistungen

LG Berlin, Urteil vom 12.11.2002 - 13 O 264/02

1. Die Vereinbarung, dass für die Vertragserfüllung erforderliche zusätzliche Leistungen nicht vergütet werden, ist nicht nach § 134 BGB unwirksam und nicht sittenwidrig, auch wenn sie gegen § 9 VOB/A verstößt.

2. Bei offener Zuweisung des Risikos bestehen in diesem Falle auch keine Ansprüche aus enttäuschtem Vertrauen.

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IBRRS 2003, 1365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auslegung von so genannten Finanzierungsbestätigungen

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.12.2002 - 12 U 67/02

1. Eine so genannte Finanzierungsbestätigung stellt eine bloße Auskunft dar und führt nicht zum Zustandekommmen eines Garantievertrages oder selbstständigen Schuldversprechens.

2. Zur Frage, inwieweit die entsprechenden auslegungsbedürftigen Erklärungen der Inhaltskontrolle des § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz standhalten.

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IBRRS 2003, 1358
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahmefähigkeit trotz optischen Mangels

OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2003 - 17 U 88/02

1. Ein lediglich optischer Mangel eines Werks (hier: Haustürpodest aus Naturstein in kleinen statt großen Platten) steht der Abnahmefähigkeit nicht entgegen, wenn er die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt.

2. Er führt zur Minderung des Werklohns, wenn der Beseitigungsaufwand hoch und der Beseitigungserfolg geringfügig sind (hier: 40 %).

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IBRRS 2003, 1349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz öffentlicher Finanzierung?

OLG Dresden, Gerichtlicher Hinweis vom 15.01.2003 - 2 U 2119/02

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IBRRS 2003, 1348
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Geschäftsführer haftet für ordnungsgemäße Verwendung des Baugelds

OLG Bamberg, Urteil vom 10.02.2003 - 4 U 150/02

1. Ist der Empfänger vom Baugeld eine juristische Person, so haftet im Falle eines Verschuldens auch ihr gesetzlicher Vertreter.

2. Zu den Umständen, aus denen sich eine für die Inanspruchnahme von Fremdmitteln typische Sachlage erschließt.

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IBRRS 2003, 1347
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch kann Neuherstellungskosten umfassen

BGH, Urteil vom 27.03.2003 - VII ZR 443/01

a) Der Schadensersatzanspruch umfaßt alle Aufwendungen, die für die ordnungsgemäße Herstellung des vom Unternehmer vertraglich geschuldeten Werks erforderlich sind.*)

b) Er beschränkt sich nicht auf die geringeren Kosten einer Ersatzlösung, die den vertraglich geschuldeten Erfolg nicht herbeiführt.*)

c) Der Besteller muß sich nicht darauf verweisen lassen, daß der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.*)

d) Zu den zu ersetzenden notwendigen Aufwendungen für die Mängelbeseitigung gehören diejenigen Kosten, die der Besteller bei verständiger Würdigung für erforderlich halten durfte.*)

e) Ob Aufwendungen für die Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind, beurteilt sich nach den Grundsätzen des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB. Unverhältnismäßigkeit kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht.*)




IBRRS 2003, 1337
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Darlehensrecht - Zahlung durch Dritten

BGH, Urteil vom 08.04.2003 - XI ZR 423/01

Die Zahlung durch einen Dritten führt nach § 267 BGB nur dann zur Schulderfüllung, wenn er mit dem Willen leistet, die Verpflichtung des Schuldners zu tilgen, und dies auch zum Ausdruck bringt, wobei es genügt, wenn der Dritte die Leistung zumindest auch für den wahren Schuldner erbringen will ("Fremdtilgungswillen"); maßgeblich kommt es dabei nicht auf den tatsächlichen inneren Willen des Dritten an, sondern darauf, wie dessen Verhalten bei objektiver Betrachtung aus der Sicht des Zuwendungsempfängers zu beurteilen ist.

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IBRRS 2003, 1325
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Umfang der Bürgschaft nach § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 196/02

1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Aufwendungen für die Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel des Bauwerks gestützten Wandelung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren (wie Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01).

2. Sie sichert auch bei weiter Auslegung keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangener Steuervorteile oder Nutzungen, die durch Überschreitung der Bauzeit entstanden sind. Ein Schadensersatzanspruch, der nicht darauf beruht, daß die Unternehmerleistung hinter der vertraglich vorausgesetzten Gebrauchstauglichkeit oder Werthaltigkeit zurückbleibt, wird von der Bürgschaft nach § 7 MaBV grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 145/02).

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IBRRS 2003, 1320
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
kein Vorbehaltsurteil bei Gegenforderung auf Schadensersatz!

OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003 - 2 U 232/02

1. Es liegt auch dann eine Verrechnung und keine Aufrechnung vor, wenn der Besteller nur Schadensersatz für einzelne Mängel verlangt, die Architektenleistung somit nicht insgesamt zurückweist.*)

2. In diesem Fall ist trotz der Neufassung des § 302 ZPO ein Vorbehaltsurteil nicht zulässig, wenn der Besteller seine Schadensersatzansprüche der Honorarforderung des Architekten entgegenhält.*)

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IBRRS 2003, 1319
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachforderungsrecht des AN bei übersehener Abrechnungsposition

OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.02.2003 - 4 U 71/02

Hat der Werkunternehmer bei Stellung seiner Schlussrechnung versehentlich die Geltendmachung eines Teils seines Werklohnanspruchs unterlassen und konnte der Auftraggeber dies ohne weiteres erkennen, so kann der Unternehmer die noch ausstehende Vergütung nachfordern.*)




IBRRS 2003, 1318
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Maßgeblichkeit der vereinbarten besonderen Ausführungsart

OLG Celle, Urteil vom 27.02.2003 - 6 U 56/02

1. Zum Zustandekommen eines für den Auftragnehmer durch einen Handelsvertreter unterzeichneten Bauvertrages, in dem der Auftragnehmer sich ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung vorbehält und bei dem noch ein sog. Bemusterungsgespräch stattfinden soll.*)

2. Es begründet keine Unverhältnismäßigkeit gem. § 13 Nr. 6 VOB/B, wenn der Auftraggeber auf einer Umdeckung eines mit Betondachsteinen gedeckten Daches besteht, wenn vertraglich ausdrücklich eine Dacheindeckung mit Tondachziegeln vereinbart war, weil der Auftraggeber hierauf aus ökologischen Gründen besonderen Wert legte. Hierbei ist es unerheblich, ob Betondachsteine Tondachziegeln technisch gleichwertig sind oder nicht.*)

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IBRRS 2003, 1288
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Bedeutung des Begriffs "Vollständige Fertigstellung"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 16/02

1. Zu der Frage, was unter dem Begriff „vollständige Fertigstellung des Objekts“ in einem Bauvertrag zu verstehen ist.

2. § 639 Abs. 2 BGB betrifft den Lauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 638 BGB a.F. und nicht die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers.

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IBRRS 2003, 1285
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klausel über Haftungsausschluss für verdeckte Mängel

OLG München, Urteil vom 10.12.2002 - 13 U 4315/99

1. In einer Individualvereinbarung kann der Auftragnehmer die Haftung für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel wirksam ausschließen.

2. Wird eine Individualvereinbarung gleichlautend in einen weiteren Vertrag der beiden Parteien am gleichen Tag noch aufgenommen, so wird sie hierdurch nicht zu einer AGB-Klausel.

3. Die Beweislast für das Vorliegen einer AGB-Klausel trifft den Vertragspartner, der sich auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft.

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IBRRS 2003, 1284
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gesamthypothek bei Bauwerk über mehrere Grundstücke

OLG Köln, Urteil vom 09.05.2003 - 20 U 36/01

Es liegt ein einheitliches Bauwerk vor, wenn sich der Unternehmer gegenüber dem Besteller in einem Vertrag verpflichtet, vier Doppelhaushälften zu errichten, die als Bestandteil einer Wohnungseigentümergemeinschaft geplant sind.

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IBRRS 2003, 1282
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BauvertragBauvertrag
Zur Prüffähigkeit einer Abschlussrechnung

LG Hamburg, Urteil vom 20.01.2003 - 415 O 158/02

1. Mehrwertsteuer auf die vereinbarte bzw. abzurechnende Vergütung wird nur geschuldet, soweit dem Vergütungsanspruch eine umsatzsteuerbare Leistung zu Grunde liegt.

2. Eine solche Leistung wird aber in den Fällen des § 649 Satz 2 BGB bzw. § 8 Nr. 1 VOB von dem Unternehmer nur insoweit erbracht, als er tatsächlich teilgeleistet hat, nicht, soweit es um den ihm nach Kündigung verbleibenden Anspruch trotz nicht erbrachter Leistungen - abzüglich ersparter Aufwendungen – geht.

3. Soweit der Unternehmer noch keinerlei Leistungen erbracht hat, genügt es, wenn er die vereinbarte Vergütung angibt und hiervon die ersparten Aufwendungen - und ggf. den anderweitigen Erwerb - abzieht. Die Abrechnung muss dem Auftraggeber jedoch die Prüfung ermöglichen, ob der Unternehmer ersparte Kosten auf der Grundlage der konkreten, dem Vertrag zu Grunde liegenden Kalkulation zutreffend berücksichtigt hat.

4. Die Rechtsprechung und Literatur verlangt im Interesse des Auftraggebers die Offenlegung der Kalkulation, insbesondere auch für einen Pauschalpreisvertrag.

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IBRRS 2003, 1281
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BauvertragBauvertrag
Sicherheit nach § 648a BGB trotz öffentlicher Finanzierung?

LG Leipzig, Urteil vom 11.10.2002 - 05 HK O 2292/02

Eine privatrechtliche GmbH, die als Investorin ein Bauprojekt überwiegend über öffentliche Zuschüsse finanziert, ist - jedenfalls ohne gesellschaftsrechtliche Beteiligung der öffentlichen Hand - nicht von der Anwednung des § 648a BGB befreit.

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IBRRS 2003, 1269
BauträgerBauträger
Selbsthilferecht des Bestellers

KG, Urteil vom 14.04.2003 - 24 U 44/02

Das Selbstvornahmerecht des Bestellers nach § 633 Abs. 3 BGB a.F. kann nach erstinstanzlich erstrittenen Vorschussanspruch erlöschen, wenn der verurteilte Bauträger die Mängelbeseitigung anbietet und dadurch seinen Verzug beseitigt. Aus seinem Angebot muss jedoch hervorgehen, ob die angekündigte Mängelbeseitigung erfolgversprechend ist. Anderenfalls besteht der Verzug weiter.

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IBRRS 2003, 1267
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an eine prüffähige Schlussrechnung

OLG Bamberg, Urteil vom 10.06.2002 - 4 U 248/01

1. Bei Vorliegen besonderer Umstände kann ein BGB-Bauvertrag auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dahin auszulegen ist, dass die Schlusszahlung von der Erteilung einer prüffähigen Rechnung abhängig sein soll.

2. Zu den Anforderungen an eine prüfbare Schlussrechnung.

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IBRRS 2003, 1266
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlerhafte Anleitung des Herstellers wird Lieferant zugerechnet

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2003 - 23 U 35/02

1. Der Lieferant einer Klimaanlage muss den Abnehmer im Rahmen seiner (kauf-)vertraglichen Nebenpflichten zumindest auf solche Besonderheiten bei der Funktionsweise deutlich hinweisen, die ein besonders hohes Risiko einer Fehlbedienung bergen und als deren Folge die Klimaanlage ihren eigentlichen Zweck (hier: Schutz der Pflanzen) nicht mehr erfüllt.

2. Benutzt der Lieferant zur Erfüllung der ihm obliegenden Unterweisungspflicht eine Bedienungsanleitung des Herstellers, so ist dieser Erfüllungsgehilfe des Lieferanten. Eine lücken- und damit fehlerhafte Bedienungsanleitung muss sich demnach der Lieferant als eigenes Verschulden zurechnen lassen.

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IBRRS 2003, 1263
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine nur regional verständlichen Fachausdrücke benutzen!

OLG Dresden, Urteil vom 27.03.2003 - 19 U 1971/02

1. Die Leistungsbeschreibung einer öffentlichen Ausschreibung hat verkehrsübliche, in Fachkreisen allgemein verständliche Formulierungen zu verwenden. Nur regional verbreitete, sprachliche Besonderheiten sind unzulässig (hier: Vierungen bzw. Vorplattungen).

2. Von der Vergabestelle vorformulierte Ausschreibungsunterlagen sind bei Unklarheiten nach dem Empfängerhorizont eines potentiellen, fachkundigen Bieters auszulegen, der mit dem Sprachgebrauch eines regional begrenzten Fachkreises nicht vertraut ist.

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IBRRS 2003, 1260
BauvertragBauvertrag
Umfang eines Bauvertrages

OLG Celle, Urteil vom 21.02.2002 - 21 U 23/01

1. Zur Auslegung des Umfangs eines Bauvertrages.

2. Zur Frage, wer die Risiken, dass die beantragte Nachtragsbaugenehmigung nicht erteilt wird, zu tragen hat.

3. Nimmt der Bauunternehmer Arbeiten vor – hier der Abriss einer Kellermauer -, die die ursprünglich erteilte Baugenehmigung erlöschen lassen, und weiß er, dass für das neue Projekt noch keine Nachtragsbaugenehmigung vorliegt, so trifft ihn eine Mitschuld.

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