Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2003
IBRRS 2003, 0807OLG Naumburg, Urteil vom 12.12.2002 - 4 U 186/02
Wird für den Fall, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt zwischen einem Bauunternehmer und den Bauherren ein "kostenfreies Rücktrittsrecht" vereinbart und wird die Finanzierung nicht vom Bauunternehmer übernommen, bleibt es grundsätzlich Sache der Bauherren zu entscheiden, welche Finanzierung sie für seriös und zumutbar erachten. Halten sie das Vorhaben nicht für finanzierbar, ist der Bauunternehmen hieran gebunden.*)
VolltextIBRRS 2003, 0802
BGH, Urteil vom 16.01.2003 - IX ZR 171/00
Durch den formularmäßigen Ausschluß der Einrede der Aufrechenbarkeit wird der Bürge unangemessen benachteiligt, wenn der Ausschluß auch für den Fall gilt, daß die Gegenforderung des Hauptschuldners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist; gegebenenfalls ist der Ausschluß insgesamt unwirksam, selbst wenn im konkreten Fall die Gegenforderung weder unbestritten noch rechtskräftig festgestellt ist.*)
Hat nur der Gläubiger, nicht aber der - rechtskräftig verurteilte - Hauptschuldner die Aufrechnungsbefugnis, kann dem Bürgen gleichwohl die Einrede der Aufrechenbarkeit zustehen.*)
Zur Haftung einer Sparkasse wegen einer unzutreffenden Bonitätsauskunft.*)
VolltextIBRRS 2003, 0777
OLG Koblenz, Urteil vom 17.04.2002 - 1 U 829/99
1. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach riskante Leistungen - auch im Rahmen einer VOB/A-Vergabe - nicht übernommen werden können.
2. Weist ein Bodengutachten auf konkrete Risiken hin, darf der Bieter den Nichteintritt dieses Risikos nicht als sicher unterstellen und dies seiner Ausschreibung zu Grunde legen.
VolltextIBRRS 2003, 0763
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2002 - 13 U 2295/02
1. Bei Schweiß- oder Lötarbeiten auf einem Dach reicht es zur Brandverhütung nicht aus, einen Eimer Wasser im Gefahrenbereich aufzustellen. Es ist vielmehr zusätzlich erforderlich bewegliche brennbare Gegenstände aus dem Gefahrenbereich zu entfernen und ortsfeste brennbare Stoffe, auch wenn sie unter Putz liegen, durch eine die Wärme ausreichend dämmende, nicht brennbare Abdeckung gegen Entzündung zu schützen sowie Fugen und Ritzen in Böden, Wänden und Decken mit nicht brennbaren Stoffen abzudichten.*)
2. In den Schutzbereich eines Werkvertrages über Bauarbeiten auf einem fremden Grundstück sind dessen Eigentümer regelmäßig einbezogen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0747
OLG Naumburg, Urteil vom 04.11.2002 - 4 U 146/02
Ist dem Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft übergeben worden, ist er berechtigt, diese auch nach Eintritt der Verjährung hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche nur Zug-um-Zug gegen Beseitigung der Mängel herauszugeben (so auch OLG Köln, BauR 1993, 746).*)
VolltextIBRRS 2003, 0746
OLG Dresden, Urteil vom 13.02.2002 - 11 U 608/01
1. Wer als Nachtrag abgerechnete Leistungen seines Subunternehmers dem eigenen Auftraggeber gegenüber abrechnet, billigt den Nachtrag.*)
2. Gehen Hauptauftragnehmer und Subunternehmer davon aus, der Hauptauftraggeber sei wirtschaftlich gesund und vereinbaren, dass der Hauptauftragnehmer den Subunternehmer erst bezahlen muss, wenn er seinerseits vom Hauptauftraggeber bezahlt werde, dann fällt mit der Insolvenz des Hauptauftraggebers die Geschäftsgrundlage für die Stundung weg.*)
3. Die Abrede wird so angepasst, dass Hauptauftragnehmer und Subunternehmer sich den Ausfall teilen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0743
OLG Dresden, Urteil vom 17.07.2002 - 11 U 878/01
Der Sanitärinstallateur schuldet den Einbau einer Wasserleitung, die Inhaltsstoffe in das Trinkwasser nur unterhalb der zugelassenen Grenzwerte abgibt.*)
Der Sanitärinstallateur darf aber damit rechnen, dass der Kunde rund 120 l pro Tag Wasser entnimmt. Bleibt der Kunde dauerhaft unter dieser Entnahme und kommt es deswegen zur Ausfüllung von Metallen und Oxyden im stagnierenden Leitungsteil, liegt kein Mangel vor.*)
VolltextIBRRS 2003, 0687
BGH, Urteil vom 27.02.2003 - VII ZR 338/01
Nach dem fruchtlosen Ablauf der dem Auftragnehmer zur Nachbesserung oder Nacherfüllung gesetzten Frist ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, das Angebot des Auftragnehmers zur Mängelbeseitigung anzunehmen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0676
OLG Dresden, Urteil vom 06.11.2002 - 12 U 1638/02
Bei Nichtausreichung einer Bauhandwerkersicherheit entsteht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln nur in Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten ohne Druckzuschlag. Im Übrigen erfolgt eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung.
VolltextIBRRS 2003, 0670
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - 7 U 112/01
Der Unternehmer, dem die Ausführung eines bestimmten Gewerks übertagen wurde und der seine Leistung mangelfrei erbringt, ist nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, in welcher Art und Weise das Folgegewerk auszuführen ist. Die Beratung und Information des Bestellers im Hinblick auf die Planung der Folgegewerke ist nicht geschuldet.*)
VolltextIBRRS 2003, 0669
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.10.2002 - 7 U 104/02
1. Wird das Werk im Einvernehmen der Vertragsparteien wesentlich anders ausgeführt, kann das ursprüngliche Angebot nicht mehr als Kostenanschlag nach § 650 BGB angesehen und dem Vertrag zugrunde gelegt werden.*)
2. Hält der Besteller trotz angezeigter Überschreitung des Kostenanschlags am Vertrag fest, schuldet er den vollen Preis der Werkleistung und nicht lediglich einen um 25% erhöhten Preis.*)
VolltextIBRRS 2003, 0668
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.10.2002 - 7 U 87/02
1. Verletzt der Unternehmer die ihm obliegende Prüfungs- und Hinweispflicht, führt dies zur werkvertraglichen Gewährleistungshaftung und nicht zu einem Schadensersatzanspruch aus pVV.*)
2. Auch wenn der Unternehmer über die Erbringung der eigenen Werkleistung hinaus Planungs- und Bauleitungspflichten hinsichtlich der folgenden Gewerke übernommen hat, begründet ein Mangel in diesem Bereich lediglich eine Haftung aus § 635 BGB und nicht aus pVV.*)
VolltextIBRRS 2003, 0665
OLG Celle, Urteil vom 09.01.2003 - 6 U 41/02
1. Die Forderung dass für Niedrig-Energie-Häuser eine volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n 50 gleich oder kleiner 1,0 je Stunde einzuhalten sei, hat keine Rechtsgrundlage.
2. Eine Aufklärung, welchen Wärmedämmwert die jeweiligen Bauteile nicht nur theoretisch wie bei der Erstellung eines Wärmeschutznachweises - sondern tatsächlich aufweisen, ist nicht möglich. Eine labortechnische Untersuchung aller Bauteile ist wegen unverhältnismäßigen Aufwandes ausgeschlossen.
VolltextIBRRS 2003, 0663
BGH, Urteil vom 07.01.2003 - X ZR 16/01
1. Ein Auftragnehmer, dem der Auftrag nach § 8 Nr. 3 VOB/B entzogen worden ist, kann nur den Anteil der vereinbarten Vergütung verlangen, der seinen bisher erbrachten Leistungen entspricht.
2. Aufgrund eines VOB-Vertrages hergestellte, aber nicht an die Baustelle gelieferte Bauteile sind nicht als erbrachte Leistungen anzusehen.
3. Allerdings kann ausnahmsweise ein Vergütungsanspruch des Werkunternehmers den Geboten von Treu und Glauben entsprechen, insbesondere dann, wenn der Unternehmer keine eigene Verwendungsmöglichkeit für bereits hergestellte Bauteile hat, diese für die Weiterführung des Bauvorhabens uneingeschränkt tauglich wären und ihre Verwendung dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände auch der Gründe für die Kündigung zumutbar gewesen wäre.
4. Ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, die maschinentechnische Einrichtung abzunehmen, so ist er auch nicht berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu erhalten, mit der eventuelle Gewährleistungsansprüche wegen dieser Position abgesichert werden sollen.
VolltextIBRRS 2003, 0647
BGH, Urteil vom 28.01.2003 - XI ZR 243/02
Der Bürge kann sich auch dann gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB mit Erfolg auf die Verjährung der Hauptschuld berufen, wenn die Hauptschuldnerin nach der Übernahme der Bürgschaft wegen Vermögenslosigkeit und/oder Löschung im Handelsregister als Rechtsperson untergegangen ist und aus diesem Grund die gegen sie gerichteten Forderungen weggefallen sind.*)
VolltextIBRRS 2003, 0639
BGH, Urteil vom 28.01.2003 - X ZR 151/00
Ist abzusehen, daß der Unternehmer einen vertraglich bestimmten Termin zur Erfüllung nicht einhalten wird, kann schon vor Eintritt der Fälligkeit ein Schadensersatzanspruch des Bestellers nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung entstehen, wenn eine Vertragsverletzung des Unternehmers von solchem Gewicht vorliegt, daß eine Fortsetzung des Vertrags für den Besteller unzumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2003, 0621
BGH, Urteil vom 13.02.2003 - VII ZR 267/01
Der Schuldner kann mit einer ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehenden Forderung gegenüber dem neuen Gläubiger auch dann aufrechnen, wenn er seine Forderung als Sicherheit abgetreten und bei der Rückübertragung von der Abtretung an den neuen Gläubiger Kenntnis hatte. Das gilt auch dann, wenn der Sicherungsfall eingetreten und die Abtretung offengelegt worden war.*)
IBRRS 2003, 0620
BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 440/01
a) Kann der Auftragnehmer wegen fehlender Vorunternehmerleistungen seine Leistungen nicht erbringen, genügt neben einer nach § 6 Nr. 1 VOB/B etwa erforderlichen Behinderungsanzeige gemäß § 295 BGB ein wörtliches Angebot der Leistung, um den Annahmeverzug des Auftraggebers zu begründen.*)
b) Für ein wörtliches Angebot kann es genügen, daß der Auftragnehmer seine Mitarbeiter auf der Baustelle zur Verfügung hält und zu erkennen gibt, daß er bereit und in der Lage ist, seine Leistung zu erbringen.*)
VolltextIBRRS 2003, 0619
BGH, Urteil vom 19.12.2002 - VII ZR 103/00
1. Die Verjährungsfristen nach § 13 Nr. 4 VOB/B oder nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B sind nach einer Kündigung oder Teilkündigung eines Bauvertrages auf Ansprüche aus § 4 Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 VOB/B, die nach der Kündigung erhalten bleiben, grundsätzlich erst anwendbar, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Leistung abgenommen worden ist.*)
2. a) Nach der Kündigung hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abnahme, wenn die von ihm bis zur Kündigung erbrachte Leistung die Voraussetzungen für die Abnahmepflicht des Auftraggebers erfüllt.*)
b) Die Abnahme der durch die Kündigung beschränkten vertraglich geschuldeten Werkleistung beendet das Erfüllungsstadium des gekündigten Vertrages und führt die Erfüllungswirkungen der Werkleistung herbei.*)
3. Im VOB/B-Vertrag kann der Auftragnehmer nach § 8 Nr. 6 VOB/B i.V.m. § 12 Nr. 4 und Nr. 6 VOB/B Abnahme und Aufmaß verlangen, es sei denn, der Auftraggeber ist nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, die Abnahme zu verweigern.*)
4. Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B kommt bei einem gekündigten VOB/B-Vertrag nicht in Betracht.*)
5. Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers hinsichtlich der Planung des Architekten kann grundsätzlich nur dann zur Haftungsfreistellung des Auftragnehmers führen, wenn bereits die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten fehlerhaft ist. Ordnet hingegen der Architekt gegenüber der vereinbarten fehlerfreien Planung vertragswidrige, zu Fehlern führende Änderungen an, entlastet der Bedenkenhinweis den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber regelmäßig nicht von der Haftung für die Abweichung der Bauausführung von der vereinbarten Planung.*)
IBRRS 2003, 0612
BGH, Urteil vom 21.01.2003 - X ZR 102/01
1. Ein Werkmangel scheidet nur dann aus, wenn die durchgeführte Verlegung der Rohre entweder als solche fachgerecht war oder wenn sie jedenfalls den Vorgaben der Vereinbarung zwischen dem Beklagten und den Bestellern entspricht.
2. Ist die Isolierung der Rohre nicht vereinbarungsgemäß und jedenfalls deshalb im Sinn des § 633 Abs. 1 BGB mangelhaft, kann die Ursächlichkeit des Mangels für einen eingetretenen Wasserschaden nicht ohne nähere weitere Feststellungen mit der Begründung verneint werden, daß die Leitungen auch bei ordnungsgemäßer Isolierung irgendwann eingefroren wären.
VolltextIBRRS 2003, 0593
OLG Dresden, Urteil vom 10.07.2002 - 6 U 434/02
Ein ersatzfähiger Schaden wegen zweckwidriger Verwendung von Baugeld gemäß § 1 Abs. 1 GSB ist nur gegeben, wenn der Baugläubiger (Werkunternehmer) mit seiner fälligen Forderung gegen den Baugeldempfänger (Besteller) ausgefallen ist, z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz.
VolltextIBRRS 2003, 0574
KG, Beschluss vom 07.10.2002 - 24 W 262/02
Enthält die einstweilige Verfügung keine Einschränkungen des Verbotes, von einer unzulässigen Bürgschaft auf erstes Anfordern Gebrauch zu machen, kann der Gläubiger im Ordnungsmittelverfahren nicht einwenden, er könne sich darauf verlassen, dass er den Bürgen wenigstens aus einer schlichten Bürgschaft in Anspruch nehmen dürfe. Eine solche geltungserhaltende Reduktion des Verbotes könnte nur im Wege des Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung erreicht werden.*)
VolltextIBRRS 2003, 0551
LG Siegen, Urteil vom 11.12.2001 - 6 O 114/01
Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.
VolltextIBRRS 2003, 0550
OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2002 - 23 U 11/02
Eine Regelung in AGB eines Bauvertrages, nach der der Unternehmer „5 % Sicherheit für die Dauer der Gewährleistung, ablösbar durch Bankbürgschaft auf erstes Anfordern“ zu stellen hat, ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz nichtig.
VolltextIBRRS 2003, 0549
OLG Hamm, Urteil vom 29.11.2002 - 11 U 92/02
Bei einer Falschlieferung beschränkt sich die Genehmigungsfiktion nach § 378 HGB auf die Ware und führt nicht zu einer Änderung des Preises.
VolltextIBRRS 2003, 0548
LG Coburg, Urteil vom 20.12.2002 - 32 S 109/02
1. Was Gegenstand des Bauvertrages und damit vom Pauschalpreis erfasst ist, muss im Einzelfall durch Auslegung der Vertragsunterlagen festgestellt werden, wenn Mehr- oder Minderleistungen behautet werden. Dabei ist anhand aller Vertragsunterlagen eine Auslegung vorzunehmen, inwieweit der Leistungsumfang (Bausoll) pauschaliert worden ist.
2. Haben die Parteien den Umfang der geschuldeten Leistung durch Angaben in einem Leistungsverzeichnis näher festgelegt, bestimmen diese Vertragsgrundlagen Art und Umfang der zu erbringenden Werkleistungen.
VolltextIBRRS 2003, 0525
OLG Rostock, Urteil vom 11.04.2002 - 7 U 100/01
Der Bauunternehmer kann die Rechte aus § 648a BGB auch nach erfolgter Abnahme geltend machen.
VolltextIBRRS 2003, 0518
KG, Urteil vom 07.01.2002 - 24 U 9084/00
1. Enthält eine Vertragsstrafenklausel Vertragsstrafen für die Überschreitung von Zwischen- und Fertigstellungsterminen bedingt die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung von Zwischenfristen nicht die Unwirksamkeit der Vertragsstrafenregelung für die Überschreitung des Fertigstellungstermins.
2. Der Wirksamkeit einer Vertragsstrafe steht nicht entgegen, dass dem Auftraggeber durch die Überschreitung der Vertragsfrist keine erheblichen Nachteile im Sinne des § 12 Nr. 1 VOB/A entstanden sind.
IBRRS 2003, 0517
OLG Rostock, Urteil vom 29.08.2002 - 7 U 261/00
Sind vorhandene Baumängel bei der Abnahme nicht gerügt worden, so spricht der typische Geschehensablauf dafür, dass die Überwachung des Architekten bei der Errichtung des Bauwerkes mangelhaft war.
VolltextIBRRS 2003, 0513
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2002 - 21 U 106/02
1. Bei einem Streit über die Anzahl der zu vergütenden Arbeitsstunden stellt das "Bautagebuch" des Architekten eine hinreichende Schätzungsgrundlage i.S.v. § 287 Abs. 2 ZPO dar, die eine Zeugenvernehmung entbehrlich machen kann.
2. Ein Prüfvermerk unter einer Rechnung stellt grundsätzlich kein Anerkenntnis der Richtigkeit der berechneten Leistungen dar; ihm kommt kein rechtsgeschäftlicher Erklärungswille zu.
3. Der Besteller ist dafür darlegungs- und beweislastpflichtig, dass der Unternehmer für ein im Stundenlohn herzustellendes Werk zu viele Arbeitsstunden aufgewendet hat.
VolltextIBRRS 2003, 0512
OLG Nürnberg, Urteil vom 28.11.2002 - 13 U 323/02
Zur werkvertraglichen Haftung eines mit der Reinigung von Fliesen nach einem Brandschaden beauftragten Unternehmens, welches ein falsches Reinigungsmittel verwendet hat.*)
VolltextIBRRS 2003, 0503
OLG Jena, Urteil vom 11.07.2001 - 7 U 477/00
1. Die Formulierung "Dieser Entwurf - dem Vertrag beigefügt - wird DM 770.000,00 nicht überschreiten" bedeutet lediglich eine Höchstpreisgrenze und nicht die Vereinbarung eines Festpreises.
2. Der Unternehmer kann deshalb nicht pauschal 770.000,00 DM ansetzen, sondern hat im Einzelnen unter Darlegung der einzelnen Leistungspositionen, Einheitspreise, Massen etc. seinen Werklohnanspruch insgesamt und die sich unter Abzug von Zahlungen, Minderungen und Mehrungen ergebende Restwerklohnforderung darzutun.
VolltextIBRRS 2003, 0502
OLG Braunschweig, Urteil vom 19.07.2001 - 8 U 134/00
Zur Frage, wann Maßnahmen zum Hochwasserschutz als Nebenleistung ohne zusätzliche Vergütung zu erbringen sind.
VolltextIBRRS 2003, 0501
OLG Celle, Urteil vom 20.02.2002 - 7 U 59/01
1. Leistet der Auftragnehmer die vereinbarte Sicherheit nicht, so kann der Auftraggeber einen Betrag in Höhe der Sicherheit vom Werklohn einbehalten.
2. Er ist allerdings gehalten, den einbehaltenen Betrag wie einen Sicherheitseinbehalt nach § 17 Nr. 6 VOB/B zu behandeln (§ 17 Nr. 7 Satz 3 VOB/B) und ihn nach Maßgabe des § 17 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können.
IBRRS 2003, 0498
KG, Urteil vom 09.08.2002 - 7 U 203/01
1. Der Auftraggeber kann nachträglich die Unrichtigkeit der Stundenlohnzettel nur geltend machen, wenn er nachweist, dass die Angaben in den Zetteln nicht zutreffen und dass er dies bei Abgabe seiner Anerkenntniserklärung weder wusste noch damit rechnen konnte.
2. Die Darlegungs- und Beweislast für die Mängel und die Berechtigung zur Ersatzvornahme trifft den Auftraggeber, wenn die Mängel von ihm beseitigt worden sind.
VolltextIBRRS 2003, 0478
BGH, Urteil vom 09.01.2003 - VII ZR 181/00
a) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbaren technischen Eigenschaften, die für die Funktion des Werkes von Bedeutung sind, durch die vertragswidrige Ausführung nicht erreicht werden und damit die Funktion des Werkes gemindert wird.*)
b) Begründet die vertragswidrige Ausführung das Risiko, daß das ausgeführte Werk im Vergleich zu dem vertraglich geschuldeten Werk eine geringere Haltbarkeit und Nutzungsdauer hat und daß erhöhte Betriebs- oder Instandsetzungskosten erforderlich werden, ist der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert.*)
c) Eine Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs liegt vor, wenn die mit der vertraglich geschuldeten Ausführung erreichbare Nutzlast einer Betondecke mit der vertragswidrigen tatsächlichen Ausführung nicht erreicht wird. Für die Beeinträchtigung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs ist es unerheblich, daß die tatsächliche Ausführung nach dem derzeitigen Erkenntnisstand für alle denkbaren Lastfälle ausreicht und welche Vorstellungen der Auftraggeber hinsichtlich der zukünftigen Nutzlast hat.*)
d) Die Berechnung der Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten kommt nicht in Betracht, wenn die Nachbesserung unmöglich oder unverhältnismäßig ist.*)
e) Verwendet der Auftragnehmer im Vergleich zur geschuldeten Ausführung minderwertiges Material, dann ist die Vergütung des Auftragnehmers um den Vergütungsanteil zu mindern, der der Differenz zwischen der erbrachten und der geschuldeten Ausführung entspricht.*)
f) Der Auftraggeber kann Minderung für einen technischen Minderwert verlangen, der durch die vertragswidrige Ausführung im Vergleich zur geschuldeten verursacht worden ist.*)
g) Neben einer Minderung für einen technischen Minderwert kann der Auftraggeber für einen merkantilen Minderwert Minderung verlangen, wenn die vertragswidrige Ausführung eine verringerte Verwertbarkeit zur Folge hat, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben.*)
IBRRS 2003, 0474
KG, Urteil vom 18.11.2002 - 24 U 249/01
1. Gegen den Anspruch auf vorzeitige Auszahlung des Sicherheitseinbehalts gemäß § 17 Nr. 6 Abs. 3 VOB/B kann der Auftraggeber ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen.
2. Ein Teilurteil ist wegen der Gefahr widersprechender Entscheidungen unzulässig, wenn das geltend gemachte Leistungsverweigerungsrecht die Klageforderung übersteigt.
VolltextIBRRS 2003, 0473
OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.03.2002 - 17 U 110/01
Ein vom Besteller eingeleitetes selbständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Mängeln hat keine Auswirkungen auf die Verjährung der Vergütungsansprüche des Unternehmers.
VolltextIBRRS 2003, 0444
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.03.2002 - 7 U 436/00-107
1. Eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zur Mängelbeseitigung ist entbehrlich, wenn im selbständigen Beweisverfahren der Mangel kategorisch in Abrede gestellt wird und auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen wird.
2. Das Nachbesserungsrecht lebt nicht wieder auf, wenn in einem späteren Schadensersatzprozess die Nachbesserung angeboten wird.
VolltextIBRRS 2003, 0443
OLG Jena, Urteil vom 19.12.2001 - 7 U 614/98
Treten bei der Bauausführung infolge der Beschaffenheit des Baugrundes und der Wasserhaltungsverhältnisse Erschwernisse auf, kann eine gesonderte Vergütung für zusätzliche Leistungen ausnahmsweise nur dann gefordert werden, wenn die Erschwernisse für den Auftragnehmer unvorhersehbar gewesen waren.
VolltextIBRRS 2003, 0442
BGH, Urteil vom 23.01.2003 - VII ZR 10/01
1. "nEP"-Positionen sind regelmäßig als Eventualpositionen zu verstehen.
2. Aufträge eines öffentlich-rechtlichen Abwasserverbandes können im Land Brandenburg wirksam nur durch den Verbandsvorsteher und einem von der Verbandsversammlung bestimmten Angestellten erteilt werden. Der Verband kann sich auf die nicht ordnungemäße Vertretung nicht berufen, wenn das für die Willensbildung zuständige Organ den Auftrag billigt.
3. Über einen Teil einer Schlussrechnungsforderung, die nach Grund und Höhe streitig ist, kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil über den restlichen Teil des Anspruchs ergeht.
VolltextIBRRS 2003, 0440
OLG Schleswig, Urteil vom 04.06.2002 - 8 U 18/01
Beweisfragen der Ursächlichkeit eines Wasserrohrbruchs für Durchfeuchtungen auf der Baustelle.
VolltextIBRRS 2003, 0439
OLG Hamburg, Urteil vom 25.01.2002 - 14 U 11/02
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2003, 0434
LG Berlin, Urteil vom 19.12.2002 - 95 O 135/02
Eine nach Stellung der Gewährleistungsbürgschaft vereinbarte Verlängerung der Gewährleistungsfrist kann die Verpflichtung des Bürgen ohne dessen Zustimmung nicht erweitern.
VolltextIBRRS 2003, 0432
KG, Urteil vom 15.02.2002 - 9 U 960/00
Nicht der Bauherr, wohl aber der Vermieter von Baugeräten und Bauhilfsstoffen ist Besitzer der auf die Baustelle verbrachten Werkzeuge und Gerätschaften. Lässt der Bauherr ohne Zustimmung des Vermieters diese Teile von der Baustelle entfernen, begeht er verbotene Eigenmacht.
VolltextIBRRS 2003, 0416
BGH, Urteil vom 06.12.2002 - V ZR 220/02
a) Bietet der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen der anderen Vertragspartei Alternativen an, steht es einem Aushandeln nicht entgegen, daß die Angebotsalternativen mit einem erhöhten Entgelt verbunden sind.*)
b) Ob die langfristige Bindung der anderen Vertragspartei in Allgemeinen Geschäftsbedingungen diese unangemessen benachteiligt, ist anhand der typischen Erfordernisse des Geschäfts und seiner rechtlichen Grundlagen zu beurteilen; hierbei ist auf die Wirtschaftlichkeit des Geschäfts insgesamt, nicht auf einzelne Daten (hier: Dauer der Abschreibung der Anschaffungs-/Herstellungskosten) abzustellen.*)
c) Beruft sich die andere Vertragspartei im Individualprozeß auf die unangemessene Benachteiligung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, hat der Verwender die sein Angebot bestimmenden Daten offenzulegen und ihre Marktkonformität darzustellen; Sache der anderen Vertragspartei ist es, darzulegen und im Streitfalle zu beweisen, daß das Angebot des Verwenders untypisch ist und ihn (deshalb) unangemessen benachteiligt.*)
VolltextIBRRS 2003, 0385
OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2002 - 13 U 213/01
1. Die Verkehrssicherungspflicht des Generalunternehmers und seiner Bauleitung schützt auch die Mitarbeiter von Nachunternehmen. Sie ist verletzt, wenn der Sicherungspflichtige sich auf den Einblick in die Kabelpläne des Energieversorgers beschränkt, sofern aus den Plänen keine Informationen zur Verlegetiefe stromführender Kabel hervorgehen. Die Verlegetiefe muss dann durch weitere Untersuchungen ermittelt werden oder eine Warnung an die beim fraglichen Bauvorhaben mit Straßen- und Tiefbaumaßnahmen beschäftigten Personen erfolgen.
2. Verlässt sich der Sicherungspflichtige ungeprüft darauf, dass Stromleitungen entsprechend dem Stand der Technik in hinreichender Tiefe verlegt sind, so handelt er nicht mit bedingtem Vorsatz.
VolltextIBRRS 2003, 0384
LG Gera, Urteil vom 12.11.2002 - 2 O 229/02
1. Ein dem § 14 Abs. 1 UStG entsprechender Umsatzsteuerausweis ist nach § 14 Nr. 1 VOB/B Fälligkeitsvoraussetzung einer Werklohnforderung.
2. Nach § 14 UStG muss in der Schlussrechnung der Umsatzsteuerbetrag angegeben werden, der sich durch Multiplikation des Umsatzsteuersatzes mit der Bemessungsgrundlage ergibt, Bemessungsgrundlage ist dabei der Rechnungsbetrag.
VolltextIBRRS 2003, 0377
OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.11.2002 - 2 U 2548/02
Erhält der Antragsteller nach Einreichung eines Mahnbescheids innerhalb angemessener Frist keine Mitteilung über dessen Zustellung, ist er gehalten, bei Gericht wegen der Zustellung nachzuforschen. Tut er dies nicht, geht eine verspätete Zustellung zu seinen Lasten.
VolltextIBRRS 2003, 0376
OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2002 - 21 U 100/01
Bei der Vorführung einer so genannten Erdrakete auf der Baustelle eines Tiefbauunternehmers haben sich sowohl das die Erdrakete vorführende Unternehmen als auch der Tiefbauunternehmer darüber zu vergewissern, dass sich im Einsatzbereich der Erdrakete keine Versorgungsleitungen befinden, die bei der Vorführung beschädigt werden können.*)
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