Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 2257OLG Celle, Urteil vom 26.09.2002 - 22 U 109/01
1. Öffnet der Werkunternehmer, der u. a. mit Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten beauftragt ist, ein vorhandenes Dach, so ist er verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen (Schutzfolie, Notdach o. ä.) den Eintritt von Niederschlägen in das darunter liegende ungeschützte Wohnhaus zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn die Arbeiten in den Sommermonaten ausgeführt werden.*)
2. Der Rechtsgedanke des § 4 Nr. 5 S. 1 VOB/B gilt auch beim BGB-Werkvertrag.*)
3. Ergeben sich aus dem Bauvertrag keine anderen Anhaltspunkte, darf der Auftragnehmer nach dem objektiven Empfängerhorizont darauf vertrauen, dass in der vom Werkunternehmer angebotenen Leistung auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen den Eintritt von Niederschlagswasser enthalten sind. Ein Anspruch des Werkunternehmers auf gesonderte Vergütung für diese Maßnahmen besteht in der Regel nicht.*)
IBRRS 2002, 2235
OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2002 - 7 U 153/01
1. Die Forderung des Bestellers nach einer prüfbaren Rechnung des Unternehmers ist treuwidrig, wenn bereits 8 Jahre seit Beendigung der Arbeiten verstrichen sind, der Bau in andere Hände übergegangen ist und der Auftragnehmer wegen des Zeitablaufs nicht mehr in der Lage ist, eine prüfbare Rechnung aufzustellen.
2. Zum Schutzzweck der Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Schlussrechnung.
VolltextIBRRS 2002, 2232
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.08.2002 - 1 U 127/01
Eine Bürgschaftserklärung entspricht nicht den Anforderungen des § 648 a Abs. 1 und Abs. 2 BGB, wenn sie auf einen Zeitraum von etwa 3 Monaten befristet ist und zusätzlich auch noch im Zeitpunkt der Erfüllung bzw. Beendigung des Vertrages enden soll (BGB § 648 a).*)
VolltextIBRRS 2002, 2228
BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 232/00
Bei Geltung der VOB/A ist der Ausschreibende auch dann, wenn kein Aufhebungsgrund nach § 26 Nr. 1 besteht, nicht schlechthin gezwungen, einen der Ausschreibung entsprechenden Auftrag zu erteilen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2226
BGH, Urteil vom 24.10.2002 - IX ZR 355/00
a) Der Bürge kann die aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern geleistete Zahlung nur zurückfordern, wenn der Gläubiger die Leistung nach materiellem Bürgschaftsrecht nicht behalten darf; ob der Bürge die Anforderung hätte zurückweisen dürfen, ist unerheblich.*)
b) Ein Rückforderungsrecht des Hauptschuldners aus der Sicherungsabrede besteht nur, wenn der Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist, dagegen nicht schon wegen Verletzung der bei Anforderung der Bürgenleistung einzuhaltenden Förmlichkeiten.*)
c) Für den Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners gegen den Gläubiger aus der Sicherungsabrede gelten dieselben Darlegungs- und Beweislastgrundsätze wie im Rückforderungsprozeß des Bürgen.*)
d) Steht dem Gläubiger der Bürgschaftsbetrag nicht zu, weil der Sicherungsfall nicht eingetreten ist, so kann der Hauptschuldner Befreiung vom Aufwendungsersatzanspruch des Bürgen selbst dann verlangen, wenn dieser zu Unrecht gegen ihn geltend gemacht wird.*)
IBRRS 2002, 2217
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2002 - 11 U 187/01
1. Ein Teilurteil über einzelne (Nachtrags)Positionen einer Schlußrechnung ist unzulässig.
2. Ein Teilurteil ist unzulässig, wenn streitige rechtliche Vorfragen für ausgeurteilte und nicht ausgeurteilte Teile maßgeblich sind.
3. Zur Darlegungs- und Beweislast bei Nachtragsforderungen.
IBRRS 2002, 2180
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 47/02
Haben die Bauvertragspartner einen VOB-Bauvertrag als Pauschalvertrag auf der Grundlage eines vom Auftragnehmer erstellten Leistungsverzeichnisses und eines bei Vertragsabschluss vorliegenden geologischen Untersuchungsberichts über die Bodenverhältnisse geschlossen, so scheitern Nachtragsforderungen des Auftragnehmers jedenfalls dann, wenn die vorgefundenen Bodenverhältnisse aus dem Untersuchungsbericht erkennbar oder jedenfalls vorhersehbar waren und deshalb keine Abweichung vom vertraglich zugrunde liegenden Beschaffenheits-Soll des Baugrundes als vom Auftraggeber beigestellten Baustoffes vorliegt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2179
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2002 - 5 U 81/01
Das über das Vermögen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eröffnete Insolvenzverfahren hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Privatvermögen der einzelnen, persönlich haftenden Gesellschafter.*)
VolltextIBRRS 2002, 2151
BGH, Urteil vom 10.10.2002 - VII ZR 315/01
Der Werklohn wird trotz berechtigter Abnahmeverweigerung fällig, wenn der Auftraggeber nicht mehr Erfüllung, sondern wegen der mangelhaften Leistung nur noch Schadensersatz oder Minderung verlangt.*)
VolltextIBRRS 2002, 2145
OLG Rostock, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 246/01
1. Die einstweilige Verfügung muss durch Parteizustellung vollzogen werden.
2. Der Unternehmer muss glaubhaft machen, dass die Vereinbarung über die Bestellung der Bürgschaft eine Allgemeine Geschäftsbedingung ist und ihm ein schwerer Nachteil durch die Auszahlung des Bürgschaftsbetrages droht.
3. Eine Erfüllungsbürgschaft sichert auch eine vereinbarte Vertragsstrafe.
VolltextIBRRS 2002, 2144
OLG Hamm, Urteil vom 20.06.2002 - 23 U 50/01
Erhält ein Auftragnehmer für dasselbe Bauvorhaben nacheinander getrennte VOB-Aufträge für die Gewerke Erdarbeiten und Außenanlagen, muss er beide Gewerke gesondert prüffähig abrechnen.
VolltextIBRRS 2002, 2143
OLG Hamm, Urteil vom 11.09.2002 - 25 U 66/01
Bei der Demontage von Heizungs- und Sanitäranlagen in einem 1904 errichteten und 1975 mit Brandschutzwänden versehenen Gebäude sind die beauftragten Unternehmen nicht verpflichtet, die zu demontierenden Bauteile auf eine Asbestbelastung zu untersuchen.
VolltextIBRRS 2002, 2142
OLG Köln, Urteil vom 19.07.2001 - 12 U 210/00
Wird der Unternehmer angewiesen, Entwässerungsrohre zu verlegen, für die es keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung gibt und wofür die erforderliche statische Berechnung fehlt, besteht keine Hinweispflicht, sofern auf Seiten des Auftraggebers ein fachkundiger Ingenieur mitwirkt.
VolltextIBRRS 2002, 2141
OLG Celle, Urteil vom 29.12.2000 - 7 U 249/96
Wird für eine funktional ausgeschriebene Schmutzwasserkanalisation der Baugrund mit Bodenklasse 3 bis 5 angegeben, muss der Unternehmer auch eine Tonlinse einkalkulieren.
VolltextIBRRS 2002, 2134
OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2002 - 6 U 1166/01
1. Ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen oder jedenfalls möglichen Einzugs beginnt die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
2. Durch die Besichtigung eines feuchten Flecks und dem anschließenden Gespräch wird die Verjährung weder gehemmt noch unterbrochen. Es handelt sich dabei in der Regel um eine unverbindliche Besichtigung und nicht um eine Mängelanzeige im Sinne von §§ 639, 478 BGB.
3. Eine Sekundärhaftung eines Architekten ist nur dann möglich, wenn er es bei der Besichtigung eines feuchten Flecks pflichtwidrig unterlässt, die Haftung eines Handwerkers in Betracht zu ziehen und auf die drohende Verjährung der Gewährleistungsansprüche hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2002, 2128
OLG Köln, Urteil vom 19.09.2001 - 11 U 39/01
1. Beim Einbau einer Einbauküche gilt Werkvertragsrecht, wenn sie nach einem konkreten Einbauplan an Ort und stelle einzupassen und zu montieren ist.
2. Eine Klausel, wonach die Restzahlung bei Lieferung vor dem Einbau der Küche zu erfolgen hat, ist nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.
VolltextIBRRS 2002, 2109
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 11 W 41/01
Ein durch einen Produktfehler an dem Grundstück entstandener Substanzschaden kann nach § 823 Abs. 1 BGB oder § 1 ProdHaftG nicht nur von dem Grundstückseigentümer ersetzt verlangt werden, sondern auch von dem Mieter und Besitzer des Grundstücks.
VolltextIBRRS 2002, 2105
BGH, Urteil vom 20.09.2002 - V ZR 237/01
Treffen die Parteien eine telefonische Absprache und bittet eine Partei um eine Rückbestätigung per Telefax, so ist dies grundsätzlich dahin auszulegen, daß der Bestätigung lediglich Beweisfunktion für die korrekte Wiedergabe des Inhalts der Vereinbarung zukommen soll. Wird die Bestätigung nicht abgeschickt, ist dies demnach kein Indiz dafür, daß die Vereinbarung nicht zustande gekommen ist.
IBRRS 2002, 2102
BGH, Urteil vom 15.10.2002 - X ZR 69/01
Einer Fristsetzung nach § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen bedarf es jedenfalls dann nicht, wenn die von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für eine klageweise Durchsetzung des Werklohnanspruchs trotz fehlender Abnahme bereits bei Inkrafttreten dieses Gesetzes vorlagen.*)
Nur unter besonderen Umständen kann daraus, daß die Partei in der mündlichen Verhandlung ihre Angriffs- und Verteidigungsmittel so zeitig vorzubringen hat, wie es nach der Prozeßlage einer sorgfältigen und auf Förderung des Verfahrens bedachten Prozeßführung entspricht, eine Verpflichtung der Partei abgeleitet werden, Ermittlungen zur Feststellung ihr nicht bekannter tatsächlicher Umstände anzustellen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2099
BGH, Urteil vom 08.10.2002 - VI ZR 182/01
1. Der für den Beginn der Verjährung gem. § 852 Abs. 1 BGB a.F. erforderlichen positiven Kenntnis steht es grundsätzlich nicht gleich, wenn die Unkenntnis des Geschädigten über den Schadenshergang und die Person des Schädigers darauf beruht, daß er nicht aus eigener Initiative Erkundigungen eingezogen hat.*)
2. Zur Sorgfaltspflicht des Geschäftsherrn hinsichtlich der Auswahl und Überwachung seiner Verrichtungsgehilfen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2084
OLG Celle, Urteil vom 18.07.2002 - 22 U 197/01
1. Dem Besteller steht wegen Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung kein Kostenvorschussanspruch für Mängelbeseitigungsarbeiten zu, wenn beim Verlegen des Pflasters für eine Hoffläche Farbabweichungen bei den verwendeten Betonsteinen vorliegen, die Funktion des Pflasters hierdurch aber nicht beeinträchtigt wird, die Beseitigung dieses optischen Mangels aber eine Aufnahme und vollständige Neuverlegung der Pflasterfläche erfordern würde.*)
2. In diesem Fall kommt lediglich ein Minderungsanspruch in Betracht, der hier mit 16 % des Quadratmeterpreises für die Lieferung und Verlegung des Betonsteines zu berechnen ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2071
OLG Naumburg, Urteil vom 07.08.2002 - 5 U 40/02
Öffentliche Auftraggeber sind berechtigt, einen als Sicherheit einbehaltenen Betrag auf ein als Verwahrungsgeldkonto geführtes Eigenkonto zu nehmen. Das Konto kann im Rahmen der eigenen Verwaltung der Haushaltsmittel geführt werden.*)
Das gilt jedenfalls dann, wenn der öffentliche Auftraggeber nicht insolvenzfähig ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 2068
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2002 - 1 U 107/00
Zur Unzulässigkeit der Aufrechnung mit dem in Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung in einen Schadenersatz umgewandelten Nachbesserungsanspruch gegenüber einer Werklohnforderung.*)
VolltextIBRRS 2002, 2061
OLG Frankfurt, Urteil vom 18.03.2002 - 1 U 35/01
Der Mängelbeseitigungsanspruch gegen einen Werkunternehmer erfasst nur Fehler an dessen Werk und nicht auch Mängelfolgeschäden an anderen Gewerken.*)
VolltextIBRRS 2002, 2028
OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.06.2002 - 4 U 145/01
Wird mit der Klage eine Restwerklohnforderung geltend gemacht, während mit der Widerklage die Rückzahlung einer auf den Werklohn geleisteten Anzahlung gefordert wird, so ist ein Teilurteil über die Klageforderung unzulässig.*)
VolltextIBRRS 2002, 2027
OLG Schleswig, Urteil vom 27.08.2002 - 3 U 44/01
Derjenige Unternehmer, der die Leistungen eines Pauschalpreisvertrages selbst beschreibt, trägt auch die Beweislast für den Umfang der zu erbringenden Leistungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 2014
OLG Jena, Urteil vom 10.04.2002 - 7 U 938/01
1. Eine in den AGB des Auftraggebers getroffene Regelung, wonach eine Vertragsstrafe auch bei Überschreitung jeder vereinbarten Zwischenfrist in derselben Höhe, die für die Überschreitung des Endtermins vorgesehen ist, und sogar dann, wenn der Endtermin eingehalten wird, verwirkt sein soll, verstößt gegen § 9 AGBG.
2. Macht ein Unternehmer gegen seinen Subunternehmer wegen verzögerter Fertigstellung des Werkes als Mindestschaden eine Vertragsstrafe geltend, die er gegenüber seinem Auftraggeber gezahlt hat, so kann der Subunternehmer den Einwand der Unwirksamkeit der Vertragsstrafenvereinbarung erheben.
VolltextIBRRS 2002, 1988
BGH, Beschluss vom 17.01.2002 - VII ZR 495/00
Eine Klausel über einen Bareinbehalt zur Sicherung von Gewährleistungsansprüchen, der ausschließlich durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, ist nach der Rechtsprechung des Senats unwirksam (Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27) und zwar grundsätzlich unabhängig von Höhe und Dauer des Bareinbehalts.
VolltextIBRRS 2002, 1987
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2001 - 22 U 190/00
1. Der Einbau einer zweiten Förderanlage in eine bestehende, mit dem Boden fest verbundene Pulverbeschichtungsanlage eines Metallverarbeitungsbetriebs ist keine Bauwerksarbeit, sondern Arbeit an einem Grundstück, so dass gemäß § 638 Abs.1 S.1 BGB eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr gilt.*)
2. Dem Besteller, der durch Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung gemäß § 634 Abs.1 BGB die Abnahme endgültig abgelehnt hat, verbleiben neben den von da ab nach § 638 Abs.1 BGB verjährenden Ansprüchen aus §§ 634, 635 BGB die Rechte aus §§ 323-326 BGB, für welche die 30-jährige Verjährungsfrist gemäß § 195 BGB gilt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1930
OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2001 - 17 U 164/98
1. Vor Aufbau einer Dachbegrünung muss der Unternehmer die Abdichtung sorgfältig auf etwaige Beschädigungen hin untersuchen.
2. Der Hinweis auf die Gefahr von Beschädigungen, die aus der Vielzahl der auf dem Flachdach beschäftigten Handwerker resultiert, befreit den Unternehmer nicht von seiner Untersuchungspflicht.
IBRRS 2002, 1929
KG, Urteil vom 12.12.2000 - 27 U 10281/99
1. Die Nachbesserungsverpflichtung des Auftragnehmers bezieht sich nicht nur auf die eigene Leistung, sondern auch auf gewerkfremde Vor- und Nacharbeiten. Daher steht dem Auftragnehmer insoweit auch ein Nachbesserungsrecht zu. Das gilt auch vor Abnahme.
2. Hat ein Auftragnehmer Bewehrungsstahl mangelhaft verlegt und sind zur Mängelbeseitigung Vor- und Nacharbeiten (Aufstemmarbeiten und Neubetonierung) erforderlich, kann der Auftraggeber vor Abnahme diese Arbeiten nur auf Kosten des Auftragnehmers durchführen lassen, wenn er zuvor nach vergeblicher Fristsetzung und Kündigungsandrohung den Auftrag (teil-)gekündigt hat.
VolltextIBRRS 2002, 1928
OLG Bamberg, Urteil vom 14.08.2002 - 3 U 131/00
1. Eine unzulängliche Kalkulation beeinträchtigt nicht die Prüfbarkeit und Fälligkeit einer Nachtragsrechnung.
2. Zur Prüfbarkeit einer Nachtragsberechnung gehört nicht die Vorlage einer nachvollziehbaren Ursprungskalkulation.
3. In der Nachtragskalkulation fehlende Kostenansätze können im Wege der “Schätzung” ersetzt werden.
VolltextIBRRS 2002, 1921
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001 - 22 U 221/00
1. Der Anspruch auf eine Vertragsstrafe von 0,2% der Bruttoschlussrechnungssumme pro Kalendertag scheitert nicht an der fehlenden Schlussrechnung, wenn ein Pauschalfestpreis vereinbart ist und damit die Bruttoschlussrechnungssumme von vornherein feststeht.*)
2. Enthalten die Ausführungspläne des zu errichtenden Gebäudes eine nach Ansicht des Auftragnehmers nicht vereinbarte Leistung (hier: Rampe zu der im Keller gelegenen Garage) und beginnt der Auftragnehmer gleichwohl ohne Protest, nach den ihm überlassenen Plänen zu arbeiten, so liegt darin eine stillschweigende Zustimmung gemäß § 1 Nr.4 S.2 VOB/B.*)
3. Auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen nicht vollständiger Abschlagszahlungen kann der Auftragnehmer sich erst berufen, wenn er die Voraussetzungen des § 16 Nr.5 Abs.3 VOB/B erfüllt hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1896
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZR 497/00
Dem Gläubiger steht aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern kein Anspruch zu, wenn die gesicherte Forderung unstreitig nicht fällig ist, der materielle Bürgschaftsfall also noch nicht eingetreten sein kann.
VolltextIBRRS 2002, 1890
BGH, Urteil vom 12.09.2002 - VII ZR 344/01
Ein Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, vor Ablauf einer dem Auftragnehmer mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist Schadensersatz zu verlangen, wenn feststeht, daß der Auftragnehmer die Frist nicht einhalten wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 1889
BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - VII ZR 81/01
§ 2 Nr. 5 VOB/B ist bei einem Pauschalpreisvertrag auch dann anwendbar, wenn die geändert ausgeführte Leistung zu keiner wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Preis führt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1884
BGH, Urteil vom 04.09.2002 - VIII ZR 251/01
Zum Vorliegen einer gesonderten Erklärung im Sinne des § 11 Nr. 14 a AGBG a.F. (im Anschluß an BGHZ 148, 302).*)
VolltextIBRRS 2002, 1836
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 59/01
1. Ein in erster Instanz tätig gewesener Sachverständiger kann im Berufungsverfahren grundsätzlich nur noch wegen dort zutage getretener Gründe abgelehnt werden.*)
2. Die Vereinbarungen der Bauvertragspartner über die Errichtung des Kellers eines Zweifamilienhauses einerseits und des weiteren Rohbaus andererseits, über die jeweils eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt worden ist, stellen gleichwohl einen einheitlich zu beurteilenden Vertrag dar, wenn das Verhalten beider Vertragspartner einen für die rechtliche Einheit an sich selbständiger Vereinbarungen ausreichenden Einheitlichkeitswillen erkennen lässt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1815
OLG Bamberg, Urteil vom 25.02.2002 - 4 U 194/01
1. Jedermann darf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilen.
2. Der Geschäftsführer einer im Baugewerbe tätigen GmbH muss den Begriff der Bürschaft auf erstes Anfordern im üblichen Sinne verstehen.
VolltextIBRRS 2002, 1804
OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2002 - 13 U 245/01
Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung für die Eintragung einer Bauunternehmersicherungshypothek im Wege der einstweiligen Verfügung.
VolltextIBRRS 2002, 1798
BGH, Urteil vom 15.08.2002 - IX ZR 217/99
Wird einem Zedenten eine Gewährleistungsbürgschaft zu einem Zeitpunkt erteilt, in dem die zu sichernden Gewährleistungsansprüche bereits an den Zessionar abgetreten sind, so ist dieser ungeachtet des Erfordernisses der Gläubigeridentität aus der Bürgschaft berechtigt, wenn in der Abtretungsvereinbarung der Übergang künftiger Sicherheiten vorgesehen war.*)
VolltextIBRRS 2002, 1786
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 4 U 173/01
Der Bauherr, der Bauarbeiten einer in Gründung befindlichen GmbH übertragen hat, ist den von der GmbH i.G. beauftragten Handwerkern, die für ihre Leistungen von der GmbH i.G. keine Bezahlung erlangen können, wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Bauherr wusste, dass der Geschäftsführer der GmbH i.G. bereits als Geschäftsführer einer anderen vermögenslosen GmbH die ihm von dem Bauherrn zur Bezahlung von Handwerkerrechnungen überlassenen Geldbeträge abredewidrig nicht für diesen Zweck verwendet hatte, und der Bauherr ihm für das von der GmbH i.G. übernommene Bauvorhaben wiederum Mittel für die Bezahlung der Handwerker überlassen hat, ohne sich um die Mittelverwendung zu kümmern.*)
VolltextIBRRS 2002, 1784
OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2002 - 5 U 94/01
1. Zur Gefahrverteilung, wenn die Werkleistung vor Abnahme untergeht (hier: Großbrand in dem zu renovierenden Gebäude).
2. Voraus- und Abschlagszahlungen können in einem solchen Fall auf vertraglicher (nicht auf bereicherungsrechtlicher) Grundlage zurückgefordert werden.
VolltextIBRRS 2002, 1783
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 - 5 U 61/01
1. Nach der - auch für § 635 BGB a.F. und § 13 VOB/B geltenden - Differenztheorie stehen sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüber. Vielmehr konzentriert sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat.
2. Nach dieser Differenztheorie sind die aus einem Vertrag sich ergebenden wechselseitigen Ansprüche der Parteien wie unselbständige Rechnungsposten zu verrechnen, ohne dass es dazu einer Aufrechnungserklärung der einen oder anderen Partei bedürfte.
3. Durch die Aufnahme eines bestimmten Fabrikats in das Leistungsverzeichnis kann dieses zugesichert sein.
4. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, ist ein wesentlicher Mangel und eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit i.S.v. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in der Regel zu bejahen.
5. Wenn der Unternehmer berechtigt ist, die Mangelbeseitigung wegen eines unverhältnismäßigen Nachbesserungsaufwandes gemäß 13 Nr. 6 VOB/B zu verweigern, dann kann der Besteller die Mangelbeseitigungskosten auch nicht über die Regelungen des Schadensersatzes verlangen, sondern ist auf Minderung angewiesen. Nur den nicht in den Nachbesserungskosten bestehenden Schaden kann der Besteller in einem solchen Fall nach § 13 Nr. 7 VOB/B beanspruchen.
IBRRS 2002, 1763
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2001 - 24 U 171/00
Zu Schallschutz- und Wärmedämmungsanforderungen an Wohnungseingangstüren, wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden sind.*)
VolltextIBRRS 2002, 1658
BGH, Urteil vom 16.07.2002 - X ZR 27/01
a) Forschungs- und Entwicklungsleistungen können Gegenstand eines Dienstvertrags wie auch eines Werkvertrags sein.*)
b) Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Bei der tatrichterlichen Feststellung, was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand ist, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen; die vertragliche Beschreibung eines Ziels ist allein kein hinreichendes Indiz für die Annahme eines Werkvertrags.*)
VolltextIBRRS 2002, 1640
LG München I, Urteil vom 01.07.2002 - 24 O 6471/02
1. Der Inhaber einer Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek braucht sich im Widerspruchs- bzw. im Vollstreckungsverfahren nicht auf eine Bürgschaft oder die Hinterlegung des gesicherten Betrages als Austauschsicherheit einlassen.
2. Nur die Zahlung des gesicherten Betrages - sei es auch nur unter Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - ist als gleichwertige Sicherheit anzusehen, deren Gewährung zur Aufhebung der Vormerkungsverfügung bzw. zur vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt.
VolltextIBRRS 2002, 1639
OLG Celle, Urteil vom 03.05.2001 - 13 U 186/00
1. Ein nach VOB/A erstelltes Leistungsverzeichnis über die Demontage von Abflussrohren muss auf etwaig erforderliche besondere Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen aus der Behandlung und Beseitigung von Asbestzementmaterial ausdrücklich hinweisen.
2. Das Schweigen des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf Asbestzement entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von der ausführungsbezogenen Prüfungs- und Hinweispflicht.
VolltextIBRRS 2002, 1622
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2000 - 4 U 468/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1620
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2000 - 1 U 783/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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