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Sachgebiet: Bauvertrag

7547 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IBRRS 2002, 1889
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Pauschalpreisvertrag: Anwendbarkeit des § 2 Nr. 5 VOB/B

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - VII ZR 81/01

§ 2 Nr. 5 VOB/B ist bei einem Pauschalpreisvertrag auch dann anwendbar, wenn die geändert ausgeführte Leistung zu keiner wesentlichen Abweichung vom vereinbarten Preis führt.*)

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IBRRS 2002, 1884
BauvertragBauvertrag
Gesonderte Erklärung im Sinne des § 11 Nr. 14a AGB-Gesetz

BGH, Urteil vom 04.09.2002 - VIII ZR 251/01

Zum Vorliegen einer gesonderten Erklärung im Sinne des § 11 Nr. 14 a AGBG a.F. (im Anschluß an BGHZ 148, 302).*)

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IBRRS 2002, 1836
BauvertragBauvertrag
Einheitlicher Bauvertrag und Sachverständigenablehnung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 59/01

1. Ein in erster Instanz tätig gewesener Sachverständiger kann im Berufungsverfahren grundsätzlich nur noch wegen dort zutage getretener Gründe abgelehnt werden.*)

2. Die Vereinbarungen der Bauvertragspartner über die Errichtung des Kellers eines Zweifamilienhauses einerseits und des weiteren Rohbaus andererseits, über die jeweils eine gesonderte Auftragsbestätigung erteilt worden ist, stellen gleichwohl einen einheitlich zu beurteilenden Vertrag dar, wenn das Verhalten beider Vertragspartner einen für die rechtliche Einheit an sich selbständiger Vereinbarungen ausreichenden Einheitlichkeitswillen erkennen lässt.*)

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IBRRS 2002, 1815
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. außerhalb des Bankverkehrs

OLG Bamberg, Urteil vom 25.02.2002 - 4 U 194/01

1. Jedermann darf eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilen.

2. Der Geschäftsführer einer im Baugewerbe tätigen GmbH muss den Begriff der Bürschaft auf erstes Anfordern im üblichen Sinne verstehen.

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IBRRS 2002, 1804
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherungshypothek: Glaubhaftmachung des Anspruchs

OLG Brandenburg, Urteil vom 24.04.2002 - 13 U 245/01

Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung für die Eintragung einer Bauunternehmersicherungshypothek im Wege der einstweiligen Verfügung.

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IBRRS 2002, 1798
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaftsrecht - Bürgschaftserteilung erst nach Forderungsabtretung

BGH, Urteil vom 15.08.2002 - IX ZR 217/99

Wird einem Zedenten eine Gewährleistungsbürgschaft zu einem Zeitpunkt erteilt, in dem die zu sichernden Gewährleistungsansprüche bereits an den Zessionar abgetreten sind, so ist dieser ungeachtet des Erfordernisses der Gläubigeridentität aus der Bürgschaft berechtigt, wenn in der Abtretungsvereinbarung der Übergang künftiger Sicherheiten vorgesehen war.*)

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IBRRS 2002, 1786
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung des Bauherrn bei Unzuverlässigkeit des Generalunternehmers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.04.2002 - 4 U 173/01

Der Bauherr, der Bauarbeiten einer in Gründung befindlichen GmbH übertragen hat, ist den von der GmbH i.G. beauftragten Handwerkern, die für ihre Leistungen von der GmbH i.G. keine Bezahlung erlangen können, wegen sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Bauherr wusste, dass der Geschäftsführer der GmbH i.G. bereits als Geschäftsführer einer anderen vermögenslosen GmbH die ihm von dem Bauherrn zur Bezahlung von Handwerkerrechnungen überlassenen Geldbeträge abredewidrig nicht für diesen Zweck verwendet hatte, und der Bauherr ihm für das von der GmbH i.G. übernommene Bauvorhaben wiederum Mittel für die Bezahlung der Handwerker überlassen hat, ohne sich um die Mittelverwendung zu kümmern.*)

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IBRRS 2002, 1784
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gefahrverteilung bei Großbrand und Abbruch des Bauvorhabens

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2002 - 5 U 94/01

1. Zur Gefahrverteilung, wenn die Werkleistung vor Abnahme untergeht (hier: Großbrand in dem zu renovierenden Gebäude).

2. Voraus- und Abschlagszahlungen können in einem solchen Fall auf vertraglicher (nicht auf bereicherungsrechtlicher) Grundlage zurückgefordert werden.

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IBRRS 2002, 1783
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensabrechnung nach der Differenztheorie

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2002 - 5 U 61/01

1. Nach der - auch für § 635 BGB a.F. und § 13 VOB/B geltenden - Differenztheorie stehen sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüber. Vielmehr konzentriert sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat.

2. Nach dieser Differenztheorie sind die aus einem Vertrag sich ergebenden wechselseitigen Ansprüche der Parteien wie unselbständige Rechnungsposten zu verrechnen, ohne dass es dazu einer Aufrechnungserklärung der einen oder anderen Partei bedürfte.

3. Durch die Aufnahme eines bestimmten Fabrikats in das Leistungsverzeichnis kann dieses zugesichert sein.

4. Wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, ist ein wesentlicher Mangel und eine erhebliche Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit i.S.v. § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B in der Regel zu bejahen.

5. Wenn der Unternehmer berechtigt ist, die Mangelbeseitigung wegen eines unverhältnismäßigen Nachbesserungsaufwandes gemäß 13 Nr. 6 VOB/B zu verweigern, dann kann der Besteller die Mangelbeseitigungskosten auch nicht über die Regelungen des Schadensersatzes verlangen, sondern ist auf Minderung angewiesen. Nur den nicht in den Nachbesserungskosten bestehenden Schaden kann der Besteller in einem solchen Fall nach § 13 Nr. 7 VOB/B beanspruchen.




IBRRS 2002, 1763
Mit Beitrag
BautechnikBautechnik

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2001 - 24 U 171/00

Zu Schallschutz- und Wärmedämmungsanforderungen an Wohnungseingangstüren, wenn keine ausdrücklichen Vereinbarungen getroffen worden sind.*)

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IBRRS 2002, 1658
BauvertragBauvertrag
Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.2002 - X ZR 27/01

a) Forschungs- und Entwicklungsleistungen können Gegenstand eines Dienstvertrags wie auch eines Werkvertrags sein.*)

b) Für die Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag ist der im Vertrag zum Ausdruck kommende Wille der Parteien maßgebend. Es kommt darauf an, ob auf dieser Grundlage eine Dienstleistung als solche oder als Arbeitsergebnis deren Erfolg geschuldet wird. Bei der tatrichterlichen Feststellung, was bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung Vertragsgegenstand ist, sind die gesamten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen; die vertragliche Beschreibung eines Ziels ist allein kein hinreichendes Indiz für die Annahme eines Werkvertrags.*)

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IBRRS 2002, 1640
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss Vormerkung gegen Bürgschaft getauscht werden?

LG München I, Urteil vom 01.07.2002 - 24 O 6471/02

1. Der Inhaber einer Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek braucht sich im Widerspruchs- bzw. im Vollstreckungsverfahren nicht auf eine Bürgschaft oder die Hinterlegung des gesicherten Betrages als Austauschsicherheit einlassen.

2. Nur die Zahlung des gesicherten Betrages - sei es auch nur unter Vorbehalt zur Abwendung der Zwangsvollstreckung - ist als gleichwertige Sicherheit anzusehen, deren Gewährung zur Aufhebung der Vormerkungsverfügung bzw. zur vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt.

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IBRRS 2002, 1639
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Asbest: Welche Hinweispflicht des AG bei Ausschreibung?

OLG Celle, Urteil vom 03.05.2001 - 13 U 186/00

1. Ein nach VOB/A erstelltes Leistungsverzeichnis über die Demontage von Abflussrohren muss auf etwaig erforderliche besondere Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen aus der Behandlung und Beseitigung von Asbestzementmaterial ausdrücklich hinweisen.

2. Das Schweigen des Leistungsverzeichnisses im Hinblick auf Asbestzement entbindet den Auftragnehmer jedoch nicht von der ausführungsbezogenen Prüfungs- und Hinweispflicht.

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IBRRS 2002, 1622
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Änderungen des Gesetzeswortlaut durch Bauvertrag?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.02.2000 - 4 U 468/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1620
BauvertragBauvertrag
Voraussetzungen des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.05.2000 - 1 U 783/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1619
BauvertragBauvertrag
Vollmacht zur Änderung von Tormaßen wirksam?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2000 - 7 U 944/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2002, 1607
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzugshaftung von Baustellenzulieferern

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01

Zur kalendermäßigen Bestimmtheit einer Leistung als Voraussetzung für Verzug ohne Mahnung.

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IBRRS 2002, 1591
BauvertragBauvertrag
Abtretung von Schadensersatzansprüchen

BGH, Urteil vom 27.06.2002 - VII ZR 238/01

Zum Amfang der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs.

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IBRRS 2002, 1586
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
kein Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess ü. Abschlagszahlung

OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2002 - 2 U 146/01

Auf Grund des besonderen Verhältnisses zwischen Abschlags- und Schlusszahlungsforderung beim Bauvertrag kann der Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess dem Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Scheck nicht entgegengehalten werden.*)

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IBRRS 2002, 1532
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Aufklärungspflichten im Vorfeld eines Bauvertrages

BGH, Urteil vom 11.07.2002 - VII ZR 437/01

Zu den Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers im Vorfeld eines Vertrages zur Erstellung eines Hauses.

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IBRRS 2002, 1453
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist Festhalten am Pauschalpreis für den AN unzumutbar?

OLG Schleswig, Urteil vom 30.09.1999 - 7 U 196/98

Ein Pauschalpreis bindet den Handwerker auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten um 10 % höher liegen.*)

Zusätzliche Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.*)

DIN-Normen lassen regelmäßig vermuten, daß sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.*)

Der Auftraggeber kann regelmäßig den dreifachen Wert der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten gegenüber der Werklohnforderung zurückbehalten.*)

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IBRRS 2002, 1434
BauvertragBauvertrag

OLG Schleswig, Urteil vom 08.11.2000 - 9 U 104/99

AGB-Regelungen, wonach Abtretungsanzeigen unter Verwendung eines vorgedruckten Formblattes des Schuldners erfolgen müssen, sind nach § 9 Abs. 1 AGBG nichtig.*)

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IBRRS 2002, 1401
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Widersprüchliches Vorbringen zum Pauschalpreisvertrag?

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 263/01

Das Vorbringen des Klägers zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ist nicht deshalb unschlüssig, weil er zuvor abweichende Berechnungen vorgetragen hat.*)

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IBRRS 2002, 1397
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Ist Statiker Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber Architekten?

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 66/01

Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Statiker mit Planungsleistungen, so ist der Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten.*)

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IBRRS 2002, 1377
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
nicht immer Haftung bei Verstoß gegen Regeln der Technik

OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 - 13 U 979/02

Ein Mangel i.S.d § 13 Abs. 1 VOB/B liegt nicht vor, soweit mit einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind.*)

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IBRRS 2002, 1365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Naumburg, Urteil vom 16.08.2001 - 2 U 17/01

Konnte der Auftraggeber eines Bauvertrages auf Grund des vorausgegangenen Verhaltens des Auftragnehmers nicht damit rechnen, dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gemäß § 648a BGB bereits vor Baubeginn verlangen werde, so ist eine Frist von sieben Tagen zur Erbringung einer Sicherheit in Höhe von 500.000 DM zu kurz.*)

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IBRRS 2002, 1344
BauvertragBauvertrag
Einbehalt von Mängelbürgschaft: Mit oder ohne Druckzuschlag?

OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00

1. Hat der Auftraggeber beim VOB-Vertrag nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft wegen noch vorhandener Gewährleistungsansprüche nur Zug um Zug gegen Hergabe einer Bürgschaft in geringer Höhe herausgegeben, so ist auf den Wert des Gewährleistungsanspruchs ohne sogenannten Druckzuschlag abzustellen.*)

2. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde bestimmt sich nicht nach dem Wert der gesicherten Forderung, sondern nach dem Herausgabeinteresse des Klägers, das nach § 3 ZPO zu schätzen ist (hier angenommen mit 20 % der gesicherten Forderung; ebenso BGH Beschluß vom 04.01.2001 - VII ZR 352/00 - nach Zurücknahme der Revision).*)

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IBRRS 2002, 1335
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurechnung von nicht offensichtlichen Planungsfehlern

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001 - 22 U 130/00

1. Die Tragwerksplanung einer Betonbodenplatte mit darin einzulassenden Entwässerungsrinnen ist fehlerhaft, wenn sie entgegen den Einbauhinweisen des Rinnenherstellers unmittelbar neben den Rinnen eine Dehnungsfuge vorsieht und es deshalb nach entsprechendem Einbau zu Bruchschäden an den Rinnenwänden kommt; die Ursächlichkeit des Planungsfehlers für den Schaden entfällt nicht deshalb, weil ein anderes Rinnenmodell verwendet wird, welches jedoch in gleicher Weise einzubauen ist.*)

2. Der Planer, der einen Teil der ihm obliegenden Planung an einen Subunternehmer vergibt (hier: Tragwerksplanung), muß es sich nicht als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er einen für ihn nicht offenkundigen Planungsfehler des Subunternehmers nicht erkennt.*)

3. Der Auftraggeber kann für den Zeitaufwand seiner Mitarbeiter zur Bearbeitung und Abwicklung der Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer von dem schadenersatzpflichtigen Auftragnehmer grundsätzlich keinen Ersatz verlangen.*)




IBRRS 2002, 1305
BauvertragBauvertrag
Mindermengen beim Pauschalpreisvertrag: Kann der Bauherr eine Herabsetzung des Preises verlangen?

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99

1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien einen Festpreis und kommt es sodann zu Minderleistungen des Bauunternehmens, so kann der Bauherr nicht ohne Weiteres eine Herabsetzung des Preises verlangen. Einen solchen Anspruch hat er erst dann, wenn die Minderleistung ein solches Ausmaß erreicht, dass eine gravierende Äquivalenzstörung vorliegt.*)

2. Die 5-jährige Verjährungsfrist betrifft Mängel, die am Werk selbst eintreten und auch solche Folgeschäden, die in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit Werkmängeln stehen. In 30 Jahren verjähren dagegen entfernte Mangelfolgeschäden (z.B. Mietausfall wegen Wasserschadens infolge fehlerhaften Gefälles von Loggien).*)

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IBRRS 2002, 1293
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fachkundig beratener Bauherr: Prüfungspflicht des Auftragnehmers?

OLG Celle, Urteil vom 16.03.2000 - 13 U 126/99

Der Umfang der Prüfungs- und Bedenkenanmeldeobliegenheit nach § 4 Nr. 3 VOB/B hängt neben der Fachkunde des Auftragnehmers davon ab, in welchem Umfang der Bauherr seinerseits Sonderfachleute einsetzt.

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IBRRS 2002, 1283
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann wählt der Verwalter die Erfüllung des Vertrages?

OLG Celle, Urteil vom 23.05.2000 - 16 U 208/99

1. Auch eine Prozessaufnahme kann eine konkludente Erklärung eines Erfüllungsverlangens im Sinne von § 17 KO darstellen.*)

2. Kann ein Bauunternehmer erkennen, dass die vom Auftraggeber vorgenommene Absteckung der Hauptachsen der baulichen Anlage und der Grenzen des Grundstücks falsch ist, haftet er anteilig für den Schaden, der durch die Notwendigkeit eines Umbaus nach Fertigstellung des Gebäudes eintritt.*)

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IBRRS 2002, 1280
BauvertragBauvertrag
Fristbeginn läuft ab "Nutzfertigkeit des Gesamtprojekts": Klausel unwirksam!

OLG Celle, Urteil vom 31.08.2000 - 13 U 86/00

Zur Frage der Wirksamkeit eines Sicherheitseinbehalts von fünf Jahren ab Nutzfertigkeit des Gesamtprojekts und Nachweis der Mangelfreiheit durch den Auftragnehmer.*)

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IBRRS 2002, 1275
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Prüfung der Nachbesserung durch Sachverständigen

OLG Celle, Urteil vom 09.11.2000 - 14 U 35/00

1. Der Gerichtsvollzieher kann und muss die Nachbesserungsleistung der Streithelferin (als Subunternehmerin und Erfüllungsgehilfin des Klägers) nötigenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen überprüfen um festzustellen, ob der Vollstreckungsschuldner seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.*)

2. Im Urteilstenor ist die Art und Weise der Nachbesserung grundsätzlich dem Auftragnehmer zu überlassen.*)

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IBRRS 2002, 1257
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Celle, Urteil vom 12.07.2001 - 22 U 124/00

Zum Umfang der Prüfungspflicht von Vorleistungen anderer Unternehmer. - Voraussetzungen für die Befreiung von der Gewährleistung*)

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IBRRS 2002, 1246
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fugenverfärbungen stellen keinen Mangel dar!

OLG Celle, Urteil vom 11.10.2001 - 22 U 6/01

1. Auch wenn der Bauunternehmer nicht von der Haftung für Mängel frei ist, weil er gebotene Bedenken gegen die geplante Bauausführung nicht angemeldet hat, kann seine Haftung im Ergebnis wegen ganz überwiegenden Verschuldens auf Seiten des Bauherrn ausgeschlossen sein.*)

2. Weißliche und grauschwarze Verfärbungen in Mörtelfugen stellen schon begrifflich keinen Mangel im Sinne von § 633 Abs. 1 BGB dar, weil das optische Erscheinungsbild der Hausfassade dadurch nicht in einer Weise beeinträchtigt wird, die zu einer Wertminderung oder Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit führt.

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IBRRS 2002, 1192
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wird zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)

b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.*)

c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.*)

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IBRRS 2002, 1190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an die Darlegung von Mängeln

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 154/00

1. Zur Auslegung einzelner Vertragspunkte.

2. Ein Anspruchsteller genügt seiner Substantiierungspflicht mit der Behauptung von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese, insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind.

3. Die eigene Sachkunde des Richters kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich machen. Bei schwierigen technischen Fragen muß das Gericht jedoch seine hierzu erforderliche Sachkunde im Urteil ausreichend darlegen.

4. Mangelhaftigkeit eines Werkes im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. kann auch vorliegen, wenn zwar vertragliche Absprachen fehlen, das Werk aber für den gewöhnlichen Gebrauch funktionsuntauglich ist (BGHZ 139, 244, 247).

5. Das Vorhandensein und selbst die Rüge von Mängeln schließt die Abnahme nicht notwendig aus (BGHZ 61, 42, 45).

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IBRRS 2002, 1132
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 484/99

Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.

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IBRRS 2002, 1131
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 461/99

Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.

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IBRRS 2002, 1103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann liegt ein Mangel vor?

BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 242/99

1. Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet.

2. Eine Werkleistung kann auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.

3. Der Schuldner gerät auch dann in Verzug, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.

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IBRRS 2002, 1097
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A.: Rechtsfolgen bei Insolvenz des Gläubigers

BGH, Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 97/99

a) Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt das Recht, Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen, wenn sich der Gläubiger in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen allein beim anfordernden Zessionar gegeben sind.*)

b) Dem Gläubiger, der infolge seiner Insolvenz nicht mehr Zahlung auf erstes Anfordern verlangen kann, stehen die Rechte aus einer gewöhnlichen Bürgschaft zu.*)

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IBRRS 2002, 1092
BauvertragBauvertrag
Wie weit gelten Einwendungen der Mitgesellschafter?

BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 88/01

Dem Kläger, der als Treuhänder eine gegen die BGB-Gesellschaft bestehende Werklohnforderung mit Mitteln eines Mitgesellschafters erworben hat, können die beklagten weiteren Gesellschafter die Einwendungen entgegenhalten, die ihnen gegen den Mitgesellschafter zustehen.*)

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IBRRS 2002, 1085
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Wirksamkeit in AGB

BGH, Urteil vom 18.07.2002 - IX ZR 294/00

a) Die formularmäßige globale Zweckerklärung in der Bürgschaft einer GmbH für Forderungen des Gläubigers gegen den Alleingesellschafter ist unwirksam.*)

b) Der Bürge, der eine Höchstbetragsbürgschaft erteilt hat, haftet in der Regel auch dann nicht über den vereinbarten Betrag hinaus, wenn sich die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners erhöht hat.*)

c) Eine Formularklausel ist unwirksam, soweit sie vorsieht, daß sich die Bürgschaft auch dann auf Zinsen, Provisionen und Kosten erstreckt, die im Zusammenhang mit den gesicherten Forderungen entstanden sind, wenn dadurch der vereinbarte Haftungshöchstbetrag überschritten wird.*)

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IBRRS 2002, 1078
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft, Verjährung der Mängelansprüche

OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2001 - 21 U 80/00

1. Der Auftraggeber kann eine Gewährleistungsbürgschaft auch dann verwerten, wenn die zu Grunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.

2. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer im Zeitpunkt der Mängelanzeige überhaupt gewährleistungspflichtig ist. Daran kann es z.B. fehlen, wenn der Auftragnehmer seine Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen Subunternehmern an den Auftraggeber abgetreten und dieser sich verpflichtet hat, diese zuerst in Anspruch zu nehmen.

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IBRRS 2002, 1069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragserfüllungsbürgschaft - Sichert sie auch Ansprüche aus Nachträgen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 29.05.2002 - 4 U 11/01

Knüpft eine Sicherheitsklausel Rechtsfolgen an die Nichtleistung einer Sicherheit binnen einer bestimmten Zeit nach Vertragsschluss und beschreibt diesen Zeitpunkt als Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung, muss für einen zusätzlich zu vergütenden Nachtrag eine weitere Sicherheit bestellt werden.

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IBRRS 2002, 1068
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe durch öffentlichen Auftraggeber

OLG Celle, Urteil vom 11.07.2002 - 22 U 190/01

Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe durch den öffentlichen Auftraggeber verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn dem Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Vertragsfristen Schäden drohen.

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IBRRS 2002, 1067
Mit Beitrag
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Baustoffe - Lieferung von Fensterprofilen: Kauf- oder Werkvertrag?

OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2002 - 19 U 141/01

Die Lieferung von Profilen für die Herstellung von Kunststofffenstern und -türen unterliegt dem Kaufrecht, nicht dem Werkvertragsrecht.

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IBRRS 2002, 1047
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Reichweite einer Vertragsstrafenvereinbarung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2002 - 5 U 238/00

1. Die Zahlung einer für den Fall des Verzuges ausbedungenen Vertragsstrafe kann nur für den Zeitraum verlangt werden, in dem der Erfüllungsanspruch besteht. Räumen die Parteien dem Schuldner nach Wegfall des Erfüllungsanspruchs ein neues Leistungsrecht ein, dann bedarf es einer Vereinbarung der Parteien falls sich die den ursprünglichen Erfüllungsanspruch sichernde Vertragsstrafenabrede auch hierauf beziehen soll.*)

2. Eine Vertragsstrafe, die für den Fall nicht rechtzeitiger Erfüllung vereinbart ist, kann ohne Anrechnung neben dem Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden, der erst nach Verwirkung der Vertragsstrafe entstanden ist.*)

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IBRRS 2002, 1020
BauvertragBauvertrag
Folge der Unterlassenen Mitwirkungspflicht des Gläubigers

OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2001 - 16 W 263/01

Solange sich der Gläubiger von Mängelbeseitigungsarbeiten weigert,entsprechend der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zumutbare Beeinträchtigungen hinzunehmen, befindet er sich im Annahmeverzug und es besteht kein Anspruch nach § 887 ZPO.

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IBRRS 2002, 1013
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abwicklung nach Insolvenz des Auftragnehmers

OLG Naumburg, Urteil vom 10.05.2002 - 2 U 113/01

1. Ist für die Erbringung von Bauleistungen die Geltung der VOB/B vereinbart, so zerfällt der Bauvertrag, falls dieser vom Auftraggeber wegen Insolvenz des Auftragnehmers gekündigt wird, in einen erfüllten Teil, für den grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist, und in einen nicht ausgeführten Teil, für den an die Stelle des Erfüllungs- ein Schadensersatzanspruch tritt (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 i. V. m. § 6 Nr. 5 VOB/B).*)

2. Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn es zwar nicht zu einer Kündigung, aber zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gekommen ist, die auf der Insolvenz beruht.*)

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