Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IBRRS 2002, 1619OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.07.2000 - 7 U 944/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2002, 1607
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2002 - 1 U 897/01
Zur kalendermäßigen Bestimmtheit einer Leistung als Voraussetzung für Verzug ohne Mahnung.
VolltextIBRRS 2002, 1591
BGH, Urteil vom 27.06.2002 - VII ZR 238/01
Zum Amfang der Abtretung eines Schadensersatzanspruchs.
VolltextIBRRS 2002, 1586
OLG Naumburg, Urteil vom 28.02.2002 - 2 U 146/01
Auf Grund des besonderen Verhältnisses zwischen Abschlags- und Schlusszahlungsforderung beim Bauvertrag kann der Schlussrechnungseinwand im Scheckprozess dem Anspruch aus einem zur Erfüllung einer Abschlussforderung begebenen Scheck nicht entgegengehalten werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 1532
BGH, Urteil vom 11.07.2002 - VII ZR 437/01
Zu den Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten eines Bauunternehmers im Vorfeld eines Vertrages zur Erstellung eines Hauses.
VolltextIBRRS 2002, 1453
OLG Schleswig, Urteil vom 30.09.1999 - 7 U 196/98
Ein Pauschalpreis bindet den Handwerker auch dann, wenn die tatsächlichen Kosten um 10 % höher liegen.*)
Zusätzliche Leistungen sind zusätzlich zu vergüten.*)
DIN-Normen lassen regelmäßig vermuten, daß sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.*)
Der Auftraggeber kann regelmäßig den dreifachen Wert der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten gegenüber der Werklohnforderung zurückbehalten.*)
VolltextIBRRS 2002, 1434
OLG Schleswig, Urteil vom 08.11.2000 - 9 U 104/99
AGB-Regelungen, wonach Abtretungsanzeigen unter Verwendung eines vorgedruckten Formblattes des Schuldners erfolgen müssen, sind nach § 9 Abs. 1 AGBG nichtig.*)
VolltextIBRRS 2002, 1401
BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 263/01
Das Vorbringen des Klägers zur Abrechnung von erbrachten Leistungen bei einem gekündigten Pauschalpreisvertrag ist nicht deshalb unschlüssig, weil er zuvor abweichende Berechnungen vorgetragen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 1397
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 66/01
Beauftragt ein Bauherr in selbständigen Verträgen einen Architekten und einen Statiker mit Planungsleistungen, so ist der Statiker regelmäßig nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn in dessen Vertragsverhältnis mit dem Architekten.*)
VolltextIBRRS 2002, 1377
OLG Nürnberg, Urteil vom 25.07.2002 - 13 U 979/02
Ein Mangel i.S.d § 13 Abs. 1 VOB/B liegt nicht vor, soweit mit einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein tatsächlich nachweisbares Risiko nicht verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind.*)
VolltextIBRRS 2002, 1365
OLG Naumburg, Urteil vom 16.08.2001 - 2 U 17/01
Konnte der Auftraggeber eines Bauvertrages auf Grund des vorausgegangenen Verhaltens des Auftragnehmers nicht damit rechnen, dass der Auftragnehmer eine Sicherheit gemäß § 648a BGB bereits vor Baubeginn verlangen werde, so ist eine Frist von sieben Tagen zur Erbringung einer Sicherheit in Höhe von 500.000 DM zu kurz.*)
VolltextIBRRS 2002, 1344
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.07.2000 - 2 U 124/00
1. Hat der Auftraggeber beim VOB-Vertrag nach Ablauf der Gewährleistungsfrist eine Gewährleistungsbürgschaft wegen noch vorhandener Gewährleistungsansprüche nur Zug um Zug gegen Hergabe einer Bürgschaft in geringer Höhe herausgegeben, so ist auf den Wert des Gewährleistungsanspruchs ohne sogenannten Druckzuschlag abzustellen.*)
2. Der Streitwert einer Klage auf Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde bestimmt sich nicht nach dem Wert der gesicherten Forderung, sondern nach dem Herausgabeinteresse des Klägers, das nach § 3 ZPO zu schätzen ist (hier angenommen mit 20 % der gesicherten Forderung; ebenso BGH Beschluß vom 04.01.2001 - VII ZR 352/00 - nach Zurücknahme der Revision).*)
VolltextIBRRS 2002, 1335
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2001 - 22 U 130/00
1. Die Tragwerksplanung einer Betonbodenplatte mit darin einzulassenden Entwässerungsrinnen ist fehlerhaft, wenn sie entgegen den Einbauhinweisen des Rinnenherstellers unmittelbar neben den Rinnen eine Dehnungsfuge vorsieht und es deshalb nach entsprechendem Einbau zu Bruchschäden an den Rinnenwänden kommt; die Ursächlichkeit des Planungsfehlers für den Schaden entfällt nicht deshalb, weil ein anderes Rinnenmodell verwendet wird, welches jedoch in gleicher Weise einzubauen ist.*)
2. Der Planer, der einen Teil der ihm obliegenden Planung an einen Subunternehmer vergibt (hier: Tragwerksplanung), muß es sich nicht als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er einen für ihn nicht offenkundigen Planungsfehler des Subunternehmers nicht erkennt.*)
3. Der Auftraggeber kann für den Zeitaufwand seiner Mitarbeiter zur Bearbeitung und Abwicklung der Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer von dem schadenersatzpflichtigen Auftragnehmer grundsätzlich keinen Ersatz verlangen.*)
IBRRS 2002, 1305
OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.1999 - 5 U 209/99
1. Vereinbaren die Bauvertragsparteien einen Festpreis und kommt es sodann zu Minderleistungen des Bauunternehmens, so kann der Bauherr nicht ohne Weiteres eine Herabsetzung des Preises verlangen. Einen solchen Anspruch hat er erst dann, wenn die Minderleistung ein solches Ausmaß erreicht, dass eine gravierende Äquivalenzstörung vorliegt.*)
2. Die 5-jährige Verjährungsfrist betrifft Mängel, die am Werk selbst eintreten und auch solche Folgeschäden, die in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang mit Werkmängeln stehen. In 30 Jahren verjähren dagegen entfernte Mangelfolgeschäden (z.B. Mietausfall wegen Wasserschadens infolge fehlerhaften Gefälles von Loggien).*)
VolltextIBRRS 2002, 1293
OLG Celle, Urteil vom 16.03.2000 - 13 U 126/99
Der Umfang der Prüfungs- und Bedenkenanmeldeobliegenheit nach § 4 Nr. 3 VOB/B hängt neben der Fachkunde des Auftragnehmers davon ab, in welchem Umfang der Bauherr seinerseits Sonderfachleute einsetzt.
VolltextIBRRS 2002, 1283
OLG Celle, Urteil vom 23.05.2000 - 16 U 208/99
1. Auch eine Prozessaufnahme kann eine konkludente Erklärung eines Erfüllungsverlangens im Sinne von § 17 KO darstellen.*)
2. Kann ein Bauunternehmer erkennen, dass die vom Auftraggeber vorgenommene Absteckung der Hauptachsen der baulichen Anlage und der Grenzen des Grundstücks falsch ist, haftet er anteilig für den Schaden, der durch die Notwendigkeit eines Umbaus nach Fertigstellung des Gebäudes eintritt.*)
VolltextIBRRS 2002, 1280
OLG Celle, Urteil vom 31.08.2000 - 13 U 86/00
Zur Frage der Wirksamkeit eines Sicherheitseinbehalts von fünf Jahren ab Nutzfertigkeit des Gesamtprojekts und Nachweis der Mangelfreiheit durch den Auftragnehmer.*)
VolltextIBRRS 2002, 1275
OLG Celle, Urteil vom 09.11.2000 - 14 U 35/00
1. Der Gerichtsvollzieher kann und muss die Nachbesserungsleistung der Streithelferin (als Subunternehmerin und Erfüllungsgehilfin des Klägers) nötigenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen überprüfen um festzustellen, ob der Vollstreckungsschuldner seiner Leistungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.*)
2. Im Urteilstenor ist die Art und Weise der Nachbesserung grundsätzlich dem Auftragnehmer zu überlassen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1257
OLG Celle, Urteil vom 12.07.2001 - 22 U 124/00
Zum Umfang der Prüfungspflicht von Vorleistungen anderer Unternehmer. - Voraussetzungen für die Befreiung von der Gewährleistung*)
VolltextIBRRS 2002, 1246
OLG Celle, Urteil vom 11.10.2001 - 22 U 6/01
1. Auch wenn der Bauunternehmer nicht von der Haftung für Mängel frei ist, weil er gebotene Bedenken gegen die geplante Bauausführung nicht angemeldet hat, kann seine Haftung im Ergebnis wegen ganz überwiegenden Verschuldens auf Seiten des Bauherrn ausgeschlossen sein.*)
2. Weißliche und grauschwarze Verfärbungen in Mörtelfugen stellen schon begrifflich keinen Mangel im Sinne von § 633 Abs. 1 BGB dar, weil das optische Erscheinungsbild der Hausfassade dadurch nicht in einer Weise beeinträchtigt wird, die zu einer Wertminderung oder Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit führt.
VolltextIBRRS 2002, 1192
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99
a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 18. April 2002 - VII ZR 192/01, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).*)
b) Der dadurch lückenhafte Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Bauunternehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet.*)
c) Eine solche ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach Bekanntwerden dieser Entscheidung in den beteiligten Verkehrskreisen abgeschlossen werden, nicht mehr in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2002, 1190
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 154/00
1. Zur Auslegung einzelner Vertragspunkte.
2. Ein Anspruchsteller genügt seiner Substantiierungspflicht mit der Behauptung von Tatsachen, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen. Die Angabe näherer Einzelheiten ist nur dann erforderlich, wenn diese, insbesondere im Hinblick auf das Vorbringen des Gegners für die Rechtsfolgen von Bedeutung sind.
3. Die eigene Sachkunde des Richters kann die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich machen. Bei schwierigen technischen Fragen muß das Gericht jedoch seine hierzu erforderliche Sachkunde im Urteil ausreichend darlegen.
4. Mangelhaftigkeit eines Werkes im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. kann auch vorliegen, wenn zwar vertragliche Absprachen fehlen, das Werk aber für den gewöhnlichen Gebrauch funktionsuntauglich ist (BGHZ 139, 244, 247).
5. Das Vorhandensein und selbst die Rüge von Mängeln schließt die Abnahme nicht notwendig aus (BGHZ 61, 42, 45).
VolltextIBRRS 2002, 1132
OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 484/99
Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.
VolltextIBRRS 2002, 1131
OLG Koblenz, Urteil vom 28.06.2001 - 6 U 461/99
Die in einer AGB-Klausel enthaltene Verpflichtung des Bauunternehmers, zur Absicherung von Vertragserfüllungsansprüchen statt eines Zahlungseinbehaltes eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam; eine Umdeutung in eine "normale" Vertragserfüllungsbürgschaft ist nicht möglich.
VolltextIBRRS 2002, 1103
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 242/99
1. Haben die Parteien die Beschaffenheit des Werks nicht ausdrücklich vereinbart, ist ein für den vertraglich vorausgesetzten, d.h. den vom Besteller beabsichtigten und dem Unternehmer bekannten Gebrauch, hilfsweise ein für den gewöhnlichen, d.h. den nach Art des Werkes üblichen Gebrauch funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk geschuldet.
2. Eine Werkleistung kann auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden.
3. Der Schuldner gerät auch dann in Verzug, wenn er sich ernsthaft und endgültig weigert, seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.
VolltextIBRRS 2002, 1097
BGH, Urteil vom 04.07.2002 - IX ZR 97/99
a) Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern entfällt das Recht, Zahlung auf erstes Anfordern zu verlangen, wenn sich der Gläubiger in masseloser Insolvenz befindet oder der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat. Dies gilt auch, wenn diese Voraussetzungen allein beim anfordernden Zessionar gegeben sind.*)
b) Dem Gläubiger, der infolge seiner Insolvenz nicht mehr Zahlung auf erstes Anfordern verlangen kann, stehen die Rechte aus einer gewöhnlichen Bürgschaft zu.*)
VolltextIBRRS 2002, 1092
BGH, Urteil vom 25.07.2002 - VII ZR 88/01
Dem Kläger, der als Treuhänder eine gegen die BGB-Gesellschaft bestehende Werklohnforderung mit Mitteln eines Mitgesellschafters erworben hat, können die beklagten weiteren Gesellschafter die Einwendungen entgegenhalten, die ihnen gegen den Mitgesellschafter zustehen.*)
VolltextIBRRS 2002, 1085
BGH, Urteil vom 18.07.2002 - IX ZR 294/00
a) Die formularmäßige globale Zweckerklärung in der Bürgschaft einer GmbH für Forderungen des Gläubigers gegen den Alleingesellschafter ist unwirksam.*)
b) Der Bürge, der eine Höchstbetragsbürgschaft erteilt hat, haftet in der Regel auch dann nicht über den vereinbarten Betrag hinaus, wenn sich die Hauptverbindlichkeit durch Verschulden oder Verzug des Hauptschuldners erhöht hat.*)
c) Eine Formularklausel ist unwirksam, soweit sie vorsieht, daß sich die Bürgschaft auch dann auf Zinsen, Provisionen und Kosten erstreckt, die im Zusammenhang mit den gesicherten Forderungen entstanden sind, wenn dadurch der vereinbarte Haftungshöchstbetrag überschritten wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 1078
OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.02.2001 - 21 U 80/00
1. Der Auftraggeber kann eine Gewährleistungsbürgschaft auch dann verwerten, wenn die zu Grunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.
2. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer im Zeitpunkt der Mängelanzeige überhaupt gewährleistungspflichtig ist. Daran kann es z.B. fehlen, wenn der Auftragnehmer seine Gewährleistungsansprüche gegenüber seinen Subunternehmern an den Auftraggeber abgetreten und dieser sich verpflichtet hat, diese zuerst in Anspruch zu nehmen.
VolltextIBRRS 2002, 1069
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.05.2002 - 4 U 11/01
Knüpft eine Sicherheitsklausel Rechtsfolgen an die Nichtleistung einer Sicherheit binnen einer bestimmten Zeit nach Vertragsschluss und beschreibt diesen Zeitpunkt als Zugang des Auftragsschreibens bzw. der Nachtragsvereinbarung, muss für einen zusätzlich zu vergütenden Nachtrag eine weitere Sicherheit bestellt werden.
VolltextIBRRS 2002, 1068
OLG Celle, Urteil vom 11.07.2002 - 22 U 190/01
Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe durch den öffentlichen Auftraggeber verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn dem Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Vertragsfristen Schäden drohen.
VolltextIBRRS 2002, 1067
OLG Hamm, Urteil vom 16.04.2002 - 19 U 141/01
Die Lieferung von Profilen für die Herstellung von Kunststofffenstern und -türen unterliegt dem Kaufrecht, nicht dem Werkvertragsrecht.
VolltextIBRRS 2002, 1047
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.07.2002 - 5 U 238/00
1. Die Zahlung einer für den Fall des Verzuges ausbedungenen Vertragsstrafe kann nur für den Zeitraum verlangt werden, in dem der Erfüllungsanspruch besteht. Räumen die Parteien dem Schuldner nach Wegfall des Erfüllungsanspruchs ein neues Leistungsrecht ein, dann bedarf es einer Vereinbarung der Parteien falls sich die den ursprünglichen Erfüllungsanspruch sichernde Vertragsstrafenabrede auch hierauf beziehen soll.*)
2. Eine Vertragsstrafe, die für den Fall nicht rechtzeitiger Erfüllung vereinbart ist, kann ohne Anrechnung neben dem Nichterfüllungsschaden geltend gemacht werden, der erst nach Verwirkung der Vertragsstrafe entstanden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 1020
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.11.2001 - 16 W 263/01
Solange sich der Gläubiger von Mängelbeseitigungsarbeiten weigert,entsprechend der ihm obliegenden Mitwirkungspflicht zumutbare Beeinträchtigungen hinzunehmen, befindet er sich im Annahmeverzug und es besteht kein Anspruch nach § 887 ZPO.
VolltextIBRRS 2002, 1013
OLG Naumburg, Urteil vom 10.05.2002 - 2 U 113/01
1. Ist für die Erbringung von Bauleistungen die Geltung der VOB/B vereinbart, so zerfällt der Bauvertrag, falls dieser vom Auftraggeber wegen Insolvenz des Auftragnehmers gekündigt wird, in einen erfüllten Teil, für den grundsätzlich die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist, und in einen nicht ausgeführten Teil, für den an die Stelle des Erfüllungs- ein Schadensersatzanspruch tritt (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 i. V. m. § 6 Nr. 5 VOB/B).*)
2. Im Ergebnis gilt nichts anderes, wenn es zwar nicht zu einer Kündigung, aber zu einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung gekommen ist, die auf der Insolvenz beruht.*)
VolltextIBRRS 2002, 1012
OLG Naumburg, Urteil vom 17.04.2002 - 5 U 13/02
Das Vorliegen einer inkongruenten Deckung ist auch unter der Geltung der Insolvenzordnung ein starkes Beweisanzeichen für die Benachteiligungsabsicht des Schuldners und die Kenntnis hiervon bei seinem Vertragspartner (§ 133 Abs. 1 Satz 1 InsO).*)
VolltextIBRRS 2002, 1000
OLG München, Urteil vom 01.02.2000 - 13 U 3864/99
Zur Frage des schlüssigen Vortrags hinsichtlich einzelner Rechnungsposten.
VolltextIBRRS 2002, 0994
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 1/00
Ein Mangel eines Bauwerkes liegt vor, wenn die Bauausführung von dem geschuldeten Werkerfolg abweicht, und durch diesen Fehler der nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch gemindert wird. Für die Frage, ob ein Mangel vorliegt, ist es unerheblich, daß die Bauausführung möglicherweise wirtschaftlich und technisch besser ist, als die vereinbarte.*)
Die Einrede der Unverhältnismäßigkeit betrifft nur den Aufwand für die Nachbesserung des Planungsmangels eines Architektenwerkes und nicht die Mangelfolgeschäden. Die aufgrund eines Planungsmangels verursachte Mangelhaftigkeit des Bauwerkes ist kein Mangel des Architektenwerkes, sondern die Folge des Planungsmangels.*)
IBRRS 2002, 0981
OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.06.2002 - 9 U 153/01
Zur Haftungsverteilung zwischen Bauherrn und Bauunternehmer für einen Schaden am Bauwerk (Eindringen von drückendem Wasser im Keller), für den der Bauunternehmer wegen der Verletzung einer Hinweispflicht verantwortlich ist, der Bauherr sich aber wegen eines Planungsfehlers seines Architekten ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.*)
VolltextIBRRS 2002, 0968
OLG Celle, Urteil vom 16.05.2002 - 13 U 8/02
Zum Umfang einer Bürgschaft für die vertragsgemäße Leistung einer in der Bürgschaftsurkunde näher bezeichneten Bauarbeit, wenn die Bürgschaftsurkunde auf den Bauvertrag Bezug nimmt, in dem sich abweichende Vereinbarungen über die Erstreckung der Sicherheit befinden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0958
BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 150/00
1. Zur Beweislast für Mängel bzw. die Mängelfreiheit einer Werkleistung bis zur Abnahme.
2. Zur Frage der rechtzeitigen Rüge gem. § 377 HGB bei Teillieferungen.
VolltextIBRRS 2002, 0956
BGH, Urteil vom 09.07.2002 - X ZR 244/00
1. Gehen beide Vertragsteile bei Auftragserteilung übereinstimmend davon aus, daß die Prüfung auch im Interesse eines Dritten durchgeführt werden und das Ergebnis diesem Dritten als Entscheidungsgrundlage dienen soll, so kann in solchen Fällen in der Übernahme des Auftrags die schlüssige Erklärung des Gutachters liegen, auch im Interesse des Dritten gewissenhaft und unparteiisch prüfen zu wollen.
2. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Gutachter nicht um einen staatlich anerkannten Sachverständigen handelt.
3. Zur Würdigung einer Zeugenaussage.
VolltextIBRRS 2002, 0889
BGH, Urteil vom 18.06.2002 - XI ZR 359/01
Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel gestützten Wandlung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren. Sie dient aber nicht darüber hinaus zur Absicherung von erwarteten Steuervorteilen und Nutzungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0880
BGH, Urteil vom 27.06.2002 - VII ZR 272/01
Eine vom Generalübernehmer in einem Vertrag über die Errichtung eines schlüsselfertigen Hauses verwendete Klausel, nach der er bevollmächtigt ist, die Bauleistungen im Namen des Auftraggebers zu vergeben, ist für den Auftraggeber überraschend. Sie wird gemäß § 3 AGB-Gesetz nicht Bestandteil des Vertrages.*)
VolltextIBRRS 2002, 0879
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - VII ZR 321/00
Ist ein Bauvertrag von einem Grundstückskaufvertrag abhängig, dieser aber nicht von ihm, ist er nicht gemäß § 313 BGB zu beurkunden (im Anschluß an BGH, Urteil vom 26. November 1999 - V ZR 251/98, NJW 2000, 951).*)
VolltextIBRRS 2002, 0878
BGH, Urteil vom 13.06.2002 - IX ZR 398/00
Zur rechtzeitigen Inanspruchnahme des Bürgen aus einer befristeten Ausfallbürgschaft.*)
VolltextIBRRS 2002, 0867
BGH, Beschluss vom 06.06.2002 - IX ZR 425/99
1. Der Auftraggeber, der eine Direktzahlung an den Nachunternehmer leistet, begünstigt diesen regelmäßig im Verhältnis zu anderen Gläubigern des Auftragnehmers, die nicht in den Genuß solcher Zahlungen gelangen können.
2. Die Kenntnis einer derartigen Begünstigungsabsicht setzt weder die Kenntnis einer Inkongruenz im insolvenzrechtlichen Sinne noch diejenige einer Zahlungseinstellung oder eines Eröffnungsantrags voraus.
VolltextIBRRS 2002, 0866
BGH, Urteil vom 06.06.2002 - X ZR 214/00
1. Zur Frage der Ursächlichkeit des Werkmangels für den entstandenen Schaden.
2. Zur Frage des Mitverschuldens und der Gewichtung der Verursachungsbeiträge.
VolltextIBRRS 2002, 0865
BGH, Urteil vom 25.06.2002 - X ZR 78/00
1. Die Befugnis des Bestellers zur Ersatzvornahme gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. ist nicht auf den Zeitpunkt nach Abnahme des Werks beschränkt. Vor der Abnahme muß der Besteller lediglich dartun, daß ein Mangel besteht oder das Werk unvollständig ist. Zur Geltendmachung des Anspruchs müssen die Voraussetzungen der §§ 635, 634 BGB a.F. nicht vorliegen.
2. Für die Geltendmachung eines trotz Mängelbeseitigung verbleibenden merkantilen oder technischen Minderwerts sind Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nicht erforderlich.
VolltextIBRRS 2002, 0823
OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.10.2001 - 4 U 115/00
Eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fenster- und Türenherstellers enthaltene Klausel, nach der im Falle vereinbarter Lieferung und Montage 80 % der Vergütung schon bei Anlieferung der Ware und die restlichen 20 % nach Montage fällig werden sollen, ist unwirksam.*)
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