Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2002, 0531OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 181/97
Zur Frage, wer das Risiko eines fehlerhaften, aber generell geeigneten Baustoff trägt.
VolltextIBRRS 2002, 0519
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - VII ZR 41/01
a) Eine Vertragsstrafenklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach welcher der Auftragnehmer für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % zu zahlen hat, übt einen wirtschaftlich nicht mehr vertretbaren Druck auf den Auftragnehmer aus. Sie ist ungeachtet einer Obergrenze unwirksam.*)
b) Zu der Frage, ob der Abschluß eines Vergleichs in einem Parallelprozeß den Zurechnungszusammenhang unterbricht, wenn eine nicht wirksam vereinbarte Vertragsstrafe als Verzugsschaden geltend gemacht wird.*)
IBRRS 2002, 0508
BGH, Urteil vom 23.01.2002 - X ZR 184/99
1. Unter den Begriff des Bauwerks i.S.d. § 638 BGB a.F. fallen auch ortsfeste technische Anlagen, die mit dem Grundstück dauerhaft verbunden sind. Für das Kriterium der Nutzungsdauer ist dabei entscheidend, ob Vertragszweck die Erstellung einer größeren ortsfesten Anlage mit den spezifischen Bauwerksrisiken ist, die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegen. In diesem Fall genügt es, daß die Anlage allein durch ihr Gewicht mit dem Grundstück so verbunden ist, daß eine Trennung von demselben nur mit einem größeren Aufwand möglich ist.
2. Ging der Wille der Parteien nur dahin, eine nach ihrer gemeinsamen Vorstellung zu kurze Verjährungsfrist ihren gemeinsamen Interessen entsprechend anzupassen, so läßt sich diese Abrede für den hier vorliegenden Fall, in dem es einer solchen Anpassung gar nicht bedurfte, nicht in eine Abkürzung der tatsächlich länger währenden Verjährungsfrist umdeuten.
IBRRS 2002, 0504
BGH, Urteil vom 21.03.2002 - IX ZR 105/00
Eine Erklärung der Bank, die dem Wortlaut nach lediglich besagt, sie nehme die Abtretung des gegen sie gerichteten Bürgschaftsanspruchs an einen Dritten zur Kenntnis, kann grundsätzlich nicht als Erteilung einer Bürgschaft gegenüber dem Zessionar gedeutet werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0502
BGH, Urteil vom 19.03.2002 - X ZR 49/00
Die lange Verjährungsfrist "bei Bauwerken" kommt nicht allein deshalb in Betracht, weil der Besteller einer Anlage ein Angebot zum Selbsteinbau in seinem Bauwerk erbeten hatte.*)
VolltextIBRRS 2002, 0497
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001 - 22 U 90/00
1. Wenn der Auftraggeber trotz des Hinweises des Auftragnehmers auf die Gefahr von Farbunterschieden auf einer bestimmten Ausführungsart - hier: Fugenglattstrich einer Klinkerfassade - besteht, verzichtet er nicht auf eine fachgerechte Ausführung und erklärt sich nicht mit vermeidbaren Farbunterschieden einverstanden.*)
2. Werden die Fugen einer Klinkerfassade nicht mit Fugmörtel verfugt, sondern wird vereinbarungsgemäß - weil preiswerter - der Mauermörtel in den Fugen lediglich glattgestrichen, so sind wegen der nicht gleichbleibenden Zusammensetzung des Mauermörtels Farbabweichungen unvermeidbar.*)
3. Der Auftragnehmer darf davon ausgehen, dass sein Auftraggeber, welcher selbst ein Bauunternehmen betreibt, sich bewusst ist, dass mit einem Fugenglattstrich nicht das gleiche Ergebnis wie durch ein Verfugen mit Fugmörtel erreicht werden kann; eine Hinweispflicht besteht dann nicht.*)
VolltextIBRRS 2002, 0467
BGH, Beschluss vom 04.04.2002 - VII ZR 252/01
Der sog. Druckzuschlag ist nur in der einfachen Höhe der Mängelbeseitigungskosten anzusetzen, wenn der Besteller sich mit der Annahme der Nachbesserung in Verzug befindet. Das gilt auch nach der Neuregelung des § 641 Abs. 3 BGB, der einen Einbehalt in mindestens dreifacher Höhe der Mängelbeseitigungskosten regelt.
VolltextIBRRS 2002, 0460
BGH, Beschluss vom 01.02.2001 - V ZB 49/00
a) Die Vorschriften in § 13 Abs. 2 und 3 GBO regeln nur die funktionelle Empfangszuständigkeit des Grundbuchamts im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Grundbuchamt - im Vollstreckungsverfahren leitet sich allein aus § 1 Abs. 1 S. 1 GBO her.*)
b) Die Frist zur Arrestvollziehung durch Eintragung einer Sicherungshypothek in das Grundbuch ist auch dann gewahrt, wenn der Eintragungsantrag fristgemäß bei dem Amtsgericht, zu dem das für die Eintragung zuständige Grundbuchamt gehört, eingeht; nicht erforderlich ist, daß er innerhalb der Vollziehungsfrist dem zuständigen Mitarbeiter des Grundbuchamts vorgelegt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0459
BGH, Urteil vom 26.07.2001 - X ZR 162/99
Zur außerordentlichen Kündigung und Abrechnung eines Vertrages über die Installation eines EDV-Netzwerkes.
VolltextIBRRS 2002, 0456
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung zum Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers, die deshalb gegen § 9 AGBG verstößt, weil sie dem Auftragnehmer mit der Stellung der Bürgschaft auf erstes Anfordern keinen angemessenen Ausgleich gewährt, kann nicht im Wege inhaltlicher Änderung aufrecht erhalten werden.*)
VolltextIBRRS 2002, 0450
OLG Frankfurt, Urteil vom 29.10.2001 - 1 U 133/00
Die Errichtung und Vermietung von zwei Gebäuden mit insgesamt elf Wohnungen erfordert keinen Arbeitsaufwand, der bereits einen berufsmäßigen Gewerbebetrieb voraussetzt, so dass im Zusammenhang damit entstandene Werklohnansprüche nach zwei Jahren verjähren (§ 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB).*)
VolltextIBRRS 2002, 0438
OLG München, Urteil vom 28.03.2000 - 28 U 3035/99
Den "Baubetreuer" trifft eine Schadensersatzpflicht, wenn er seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Zahlungsfreigabe der von der örtlichen Bauleitung geprüften Rechnungen und seiner Verpflichtung zur Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs- und Förderungsverfahren nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
VolltextIBRRS 2002, 0432
OLG Dresden, Urteil vom 28.09.2000 - 19 U 888/00
Bei einem vereinbarten Gewährleistungseinbehalt besteht die Sicherungsabrede darin, dass der Gewährleistungseinbehalt ausschließlich der Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus demselben Bauvertrag dient; der Auftraggeber ist daher nach § 242 BGB daran gehindert, die Aufrechnung mit Mängelbeseitigungskostenvorschussansprüchen aus einem anderen Bauvorhaben zu erklären.
VolltextIBRRS 2002, 0431
OLG Koblenz, Urteil vom 21.06.2001 - 5 U 1384/00
1. Beauftragt ein mit Verputzerarbeiten betrauter Unternehmer ohne Vollmacht des Bauherrn einen Gerüstbauer, steht diesem gegen den Bauherrn weder ein vertraglicher noch ein gesetzlicher Vergütungsanspruch für den Aufbau und die Vorhaltung des Gerüstes zu.*)
2. Versäumt der Gerüstbauer den Abbau und die Abholung des Gerüstes und sieht sich der Bauherr daher gezwungen, das Gerüst selbst abzuschlagen, haftet er für den späteren Verlust von Gerüstteilen nur bei grober Fahrlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 2002, 0415
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 55/01
Auch wenn der Auftragnehmer ein Angebot nebst Leistungsbeschreibung erstellt, verbleibt die Verantwortung für die ausreichend genaue Beschreibung und Abgrenzung der zu erbringenden Leistung dem Auftraggeber; er muss deshalb bei Auftragserteilung klar und eindeutig zum Ausdruck bringen, falls Abbrucharbeiten nach einem Brand bestimmte Elektroleitungen nicht umfassen sollen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0408
OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 52/01
Händigt eine Bank auftragswidrig eine Bürgschaft auf erstes Anfordern anstelle der vereinbarten selbstschuldnerischen Bürgschaft aus, kann sie bei Inanspruchnahme der Bürgschaft das Konto des Kunden nicht ohne Nachweis der Hauptschuld belasten.
VolltextIBRRS 2002, 0393
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 434/99
Vereinbaren die Parteien in einem Bauvertrag, daß der Bau nicht vor der Veräußerung eines abgetrennten Teiles des Grundstücks des Bestellers erfolgen soll, ist der Bauvertrag jedenfalls dann nicht beurkundungsbedürftig, wenn der Besteller durch die Vereinbarung nicht auf diese Art der Finanzierung beschränkt wird.*)
VolltextIBRRS 2002, 0382
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.10.2001 - 1 W 36/01
Ist für jeden Tag der verspäteten Übergabe einer Eigentumswohnung eine Vertragsstrafe von 500,-- DM vereinbart, können auch Teilleistungen entsprechend der Anzahl der Tage, an denen die Vertragsstrafe bereits verwirkt war bereits vor der Übergabe eingeklagt werden, weil die Vertragsstrafe an jedem Tag entstanden und demgemäß auch nach § 271 Abs. 1 BGB fällig geworden ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0375
OLG Celle, Urteil vom 19.03.2002 - 16 U 188/01
Ein auf fortdauernde Werkleistungen gerichteter Rahmenvertrag unterfällt i.d.R. den Kündigungsvorschriften des Dienstvertragsrechts.*)
VolltextIBRRS 2002, 0373
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 376/00
Für die Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung sind neben dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung die Umstände des Einzelfalles, unter anderem die Besonderheiten des Bauwerkes, maßgeblich.*)
VolltextIBRRS 2002, 0372
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 196/00
a) Aus der Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen in einem BGB-Werkvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Unternehmers, seine Leistungen abzurechnen. Der Besteller hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.*)
b) Der Besteller hat schlüssig vorzutragen, in welcher Höhe er Voraus- und Abschlagszahlungen geleistet hat und daß diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Unternehmers nicht gegenübersteht.*)
c) Hat der Besteller ausreichend vorgetragen, muß der Unternehmer darlegen und beweisen, daß er berechtigt ist, die Voraus- oder Abschlagszahlungen endgültig zu behalten. Der Besteller trägt demgegenüber die Beweislast für die behaupteten Voraus- oder Abschlagszahlungen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0365
OLG Dresden, Urteil vom 24.08.2000 - 9 U 3511/99
Zu den Folgen eines formunwirksamen Betreibervertrages.
VolltextIBRRS 2002, 0351
BGH, Urteil vom 05.03.2002 - XI ZR 113/01
a) Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommene kann Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur geltend machen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich mißbraucht. Das gilt nicht nur für Einwendungen gegen die Hauptforderung, sondern auch für solche, die die Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner betreffen.*)
b) Ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch liegt nur vor, wenn der Sachverhalt klar auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist. Daran fehlt es auch dann, wenn eine vom Gläubiger zu beweisende Tatsache nicht sofort geklärt werden kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 0344
OLG Hamm, Urteil vom 28.06.2001 - 23 U 29/00
Die Übernahme der “Fachbauleitung für die Rohbauarbeiten” durch den mit den Rohbauarbeiten vom Bauträger beauftragten Bauunternehmer führt nicht dazu, dass dieser wie ein Architekt wegen Fehler bei der Objektüberwachung für Mängel der Bauwerksleistung mit fünfjähriger Verjährungsfrist haftet.
VolltextIBRRS 2002, 0332
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.01.2002 - 4 U 281/00
1. Beauftragt ein Hoheitsträger mit der Erfüllung seiner Aufgaben (hier: Errichtung einer gemeindlichen Kanalisation) Private, so haftet er für die hierbei von diesen verursachten Schäden mangels Verschuldens seiner Bediensteten in der Regel nur nach den Grundsätzen über den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.)*)
2. Ein Anspruch scheidet nach diesen Grundsätzen aus, wenn es der Geschädigte drei Jahre lang unterlassen hat, seinen Abwehranspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB gegen die erkennbare Zuführung von Wasser auf sein Grundstück geltend zu machen.*)
3. Die Störerhaftung von Architekt und Bauunternehmer endet mit dem Abschluß der Bauarbeiten.*)
IBRRS 2002, 0309
OLG Naumburg, Urteil vom 13.12.2001 - 4 U 116/01
a) Auf Grund der Gleichstellung des Schadensersatzanspruchs mit einem Vergütungsanspruch erscheint es nach Auffassung des Senats jedoch sachgerecht, den Verjährungsbeginn für die Ansprüche aus § 6 VOB/B an die Vergütungsansprüche anzulehnen. Dies hat zur Folge, dass die Ansprüche aus § 6 VOB/B wie die vertraglichen Vergütungsansprüche verjähren und der Verjährungsbeginn somit Abnahme und Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung gemäß §§ 16 Nr. 3 Abs. 1, 14 VOB/B voraussetzt.*)
b) Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass die Ersatzansprüche nicht in der Schlussrechnung enthalten waren und entsprechend der Bitte der Beklagten separat aufgeführt werden sollten. Denn auch solche Ansprüche, die nicht in der Schlussrechnung enthalten sind, die der Auftragnehmer aber in die Schlussrechnung hätte aufnehmen können, verjähren nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die vom erkennenden Senat geteilt wird, einheitlich mit den in der Rechnung aufgeführten Ansprüchen (z. B. BGHZ 53, 222 ff.; Ingenstau/Korbion/Keldungs, a.a.O., § 2 Rn. 62).*)
VolltextIBRRS 2002, 0305
OLG Jena, Urteil vom 30.11.2000 - 1 U 99/00
Bei Ausschreibungen hat grundsätzlich der Bieter das Risiko seiner Fehlkalkulation zu tragen. Der Auftraggeber ist nicht gehalten, von sich aus zu klären, ob ein Kalkulationsirrtum des Bieters vorliegt. Die Erkennbarkeit eines Missverhältnisses zwischen Preis und Leistung genügt nicht. Eine Pflicht zur Aufklärung eines Kalkulationsirrtums besteht allenfalls dann, wenn sich der Tatbestand des Kalkulationsirrtums mit seinen unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dem Angebot des Bieters oder aus dem Vergleich zu den weiteresn Angeboten oder aus den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0302
BGH, Urteil vom 28.02.2002 - VII ZR 455/00
Die Vereinbarung der Bauvertragsparteien über die Anrufung der VOB-Schiedsstelle beim Innenministerium kann zur Hemmung der Verjährung führen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0295
BGH, Urteil vom 07.03.2002 - III ZR 12/01
Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0288
BGH, Urteil vom 18.09.2001 - X ZR 107/00
Zur Frage der Anfechtung eines Vergleiches i.S.d. § 779 BGB wegen arglistiger Täuschung und Bedrohung.
IBRRS 2002, 0286
OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01
Der Auftraggeber benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen (§ 9 AGBG), wenn er einen Einbehalt zur Sicherung seiner Gewährleistungsrechte beansprucht, dem Auftragnehmer aber nur die Möglichkeit gibt, diesen Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden. Es kommt nicht darauf an, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0284
BayObLG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 Z BR 95/01
Zur Frage der Erneuerung einer mit Eternitplatten verkleideten Fassade als modernisierende Instandsetzung unter Anbringung einer zusätzlichen der WärmeschutzV entsprechenden Wärmedämmung.
VolltextIBRRS 2002, 0282
BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 490/00
a) Durch eine Sicherungsabtretung verliert der Zedent regelmäßig nicht die Befugnis, eine Nachfrist zur Erfüllung des Vertrages mit Ablehnungsandrohung zu setzen.*)
b) Der zur Beschaffung der Baugenehmigung verpflichtete Unternehmer haftet für die von ihm zu vertretende Verzögerung der Baugenehmigung und der Baufreigabe.*)
VolltextIBRRS 2002, 0281
BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 198/00
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag einschließlich Samstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist grundsätzlich ungeachtet einer Obergrenze (hier: 10 %) unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2002, 0266
OLG Naumburg, Urteil vom 30.11.2000 - 2 U 104/00
Es ist grundsätzlich dem Risikobereich des Unternehmers zuzurechnen, wenn das Werk nach der Herstellung, aber vor der Abnahme, durch Dritte beschädigt wird.
VolltextIBRRS 2002, 0265
OLG München, Urteil vom 07.12.1999 - 13 U 4278/99
1. Es stellt grundsätzlich keine Pflichtverletzung des (öffentlichen) Auftraggebers dar, wenn dieser - häufig viele Jahre - nach Abnahme und Schlussabrechnung mögliche Rückzahlungsansprüche geltend macht.
2. Der Aufwand des Auftragnehmers zur Prüfung derartiger Rückzahlungsansprüche ist daher grundsätzlich nicht vom Auftraggeber zu erstatten.
3. Zur Abwehr unberechtigter Rückzahlungsansprüche wegen überhöhter Mengen reicht es regelmäßig aus, wenn sich der Auftragnehmer auf das gemeinsame Aufmaß bezieht. Es ist Sache des Auftraggebers darzulegen und zu beweisen, dass und warum das gemeinsame Aufmaß nicht verbindlich sein soll. Ein besonderer Prüfaufwand des Auftragnehmers ist daher in einem solchen Fall nicht geboten.
VolltextIBRRS 2002, 0246
OLG Koblenz, Urteil vom 10.12.2001 - 13 U 727/01
Werden ausdrücklich in einem Werkvertrag über den Bau eines Hauses als „wesentliche Bestandteile des Auftrags" u.a. die „anliegenden und unterschriebenen Planskizzen" aufgeführt und liegt ein Plan an, der nicht unterschrieben ist und dessen Maße auch nicht mit den im Text genannten Aussenmaßen übereinstimmen, so fehlt die Einigung der Parteien über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.*)
VolltextIBRRS 2002, 0234
BGH, Urteil vom 07.02.2002 - IX ZR 209/00
Zu den Grenzen der Sachverhaltsaufklärung, die dem Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsstreits obliegt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0233
BGH, Urteil vom 12.12.2001 - X ZR 192/00
Die Schaltung einer Anrufweiterleitung, bei der Telefonanrufe, die auf dem Apparat eines tatsächlich oder nach der Verkehrsanschauung zur Entgegennahme von Willenserklärungen ermächtigten Mitarbeiter eingehen, an einem anderen Telefonapparat entgegengenommen werden, bewirkt, daß der den Anruf entgegennehmende Mitarbeiter - unabhängig von seiner Stellung im Unternehmen - im Zweifel nach der Verkehrsauffassung als ermächtigt gilt, Willenserklärungen oder diesen gleichzustellende Mitteilungen mit Wirkung für den Erklärungsempfänger entgegenzunehmen.*)
IBRRS 2002, 0231
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 432/00
Ergibt sich aus dem VOB/B-Vertrag nichts Gegenteiliges, ergänzt die Regelung des § 11 Nr. 2 VOB/B nach ihrem Sinn und Zweck die im Vertrag an anderer Stelle getroffene Vertragsstrafenvereinbarung. Die Zeit für die Leistung ist gemäß § 284 Abs. 2 Satz 1 BGB auch dann nach dem Kalender bestimmt, wenn eine Fertigstellung der Bauarbeiten nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums im Vertrag vereinbart ist und das Datum des Beginns des Zeitraums während der Vertragsdurchführung einvernehmlich festgelegt wird.*)
IBRRS 2002, 0230
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 27/00
Scheitert die Fertigstellung des Werkes nur daran, daß die vom Unternehmer angebotene Mängelbeseitigung nicht angenommen wird, kann der Unternehmer auf Werklohn nach Empfang der Gegenleistung klagen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0229
OLG Dresden, Urteil vom 20.11.2001 - 2 U 1928/01
1.) Eine Dach-Arbeitsgemeinschaft kann gewerblich tätig sein und eine offene Handelsgesellschaft bilden.*)
2.) Der Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft kann Sozialansprüche im Wege der actio pro socio jedenfalls nicht neben der Gesellschaft zulässig verfolgen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0223
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2001 - 2 U 138/01
Werden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt sowie die Vertretungsbefugnis ihres Geschäftsführers nur auf diese Haftungsmasse bezogen, so ist eine solche Klausel gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam, da sie mit dem Wesen der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes und damit mit wesentlichen Grundgedanken der geltenden Rechtsordnung nicht vereinbar ist.
VolltextIBRRS 2002, 0222
OLG Celle, Urteil vom 29.11.2001 - 13 U 138/01
Zur Frage, ob ein Generalunternehmer Baugeld im Sinn des § 1 Abs. 3 GSB erhalten hat, wenn nicht geklärt werden kann, ob der an ihn vom Bauträger gezahlte Werklohn aus jenem Teil des an den Bauträger gezahlten Kaufpreises stammt, der mit einem durch Eintragung einer Grundschuld an dem Baugrundstück gesicherten Darlehen finanziert wurde.
VolltextIBRRS 2002, 0220
OLG Celle, Urteil vom 12.12.2001 - 7 U 217/00
Jeder Bauunternehmer, der seine Leistungen in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder auch auf Grund dessen Planungen auszuführen hat, muss prüfen, gegebenenfalls auch Erkundigungen einziehen, ob diese Vorleistung eine geeignete Grundlage für sein Werk bietet und keine Eigenschaft aufweist, die den Erfolg seiner eigenen Arbeit in Frage stellen kann.
VolltextIBRRS 2002, 0215
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2002 - 14 U 114/01
Zur Haftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsschluss, der bei Abschluss des Bauvertrags ein besonderes Vertrauen in Anspruch genommen hat.
VolltextIBRRS 2002, 0213
OLG Celle, Urteil vom 29.01.2002 - 16 U 280/00
Der Anspruch auf Zahlung des Werklohns geht unter, soweit der Beklagten ein (hilfsweise geltend gemachter) Anspruch auf Minderung wegen gravierender Mängel in der Abdichtung des Gebäudes gegen Bodenfeuchtigkeit zusteht, mit dem die Werklohnforderung zu verrechnen ist, § 634 Abs. 1 BGB.
VolltextIBRRS 2002, 0207
OLG Dresden, Urteil vom 16.01.2002 - 11 U 1021/01
1. Wenn der Generalunternehmer dem Subunternehmer seine Forderung gegen den Auftraggeber erfüllungshalber abtritt und der Subunternehmer die Abtretung annimmt, dann stundet der Subunternehmer dem Generalunternehmer die Bezahlung des eigenen Werklohnanspruchs stillschweigend.*)
2. Das gilt nicht unbegrenzt. War der Generalunternehmer in erster Instanz gegen den Auftraggeber erfolglos, braucht der Subunternehmer nicht abzuwarten, bis auch die Berufung abgeschlossen ist, sondern darf nun gleich klagen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0206
OLG Celle, Urteil vom 01.11.2001 - 13 U 148/00
Zu den Substantiierungsanforderungen bei der Klage eines Unternehmers, der wegen Behinderungen bei der Ausführung seiner Leistung Schadensersatz gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B oder Entschädigung gemäß § 642 BGB gegenüber dem Auftraggeber geltend macht.*)
VolltextIBRRS 2002, 0205
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - IX ZR 204/00
Zum Einwand aus § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB gegenüber dem Anspruch des Unternehmers aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern, die ihm aufgrund einer im Bauvertrag enthaltenen Sicherungsabrede erteilt wurde.
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