Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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Volltexturteile nach Sachgebieten
7527 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2001
IBRRS 2001, 0005![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 383/99
Zu den Anforderungen an das Bestreiten eines Mangels nach Abnahme.
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IBRRS 2001, 0561
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2001 - 4 W 146/00
Die Regelung in § 16 VOB/B, wonach die Schlussrechnung zwei Monate nach Rechnungsvorlage fällig wird, verstößt gegen § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGB-Gesetz und ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart wird.
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Online seit 2000
IBRRS 2000, 1300![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Hamm, Urteil vom 25.10.2000 - 12 U 32/00
1. Mit der Gegenzeichnung von Stundenzetteln erkennt der Auftraggeber nicht an, daß mit den aufgeführten Stunden und Materialien die objektiv erforderlichen Leistungen an seinem Bauvorhaben von dem Auftragnehmer ausgeführt worden sind.*)
2. Der Auftragnehmer muß deshalb auch bei einem Stundenlohnvertrag darlegen und beweisen, daß die von ihm aufgewandten und berechneten Stunden zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich waren und eine angemessene Vergütung für den erbrachten Leistungserfolg darstellen.*)
3. Im Fall der Rückforderung von Abschlagszahlungen verbleibt die Beweislast für die Berechtigung des vom Auftragnehmer geltend gemachten Werklohnes beim Auftragnehmer.*)
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IBRRS 2000, 2355
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OLG Braunschweig, Urteil vom 02.11.2000 - 8 U 201/99
ohne
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IBRRS 2000, 1293
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.06.2000 - VK 10/00
Die Vergabestelle darf beim Vergleich der Angebote keine Mengenprognose verwenden, die den Bietern unbekannt ist und aufgrund der sich die Bieterreihenfolge verändern würde, die sich mit den ausgeschriebenen Mengen ergibt.
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IBRRS 2000, 2356
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2000 - 5 U 184/99
Der Auftraggeber einer Bauleistung (hier: Dachstuhlerrichtung) kann nach der von ihm ausgesprochenen Kündigung eines BGB-Bauvertrags keine Schadensersatzansprüche wegen Nichtausführung von Leistungen geltend machen, wenn er die ihm obliegende Pflicht zur Kooperation bei einer durch unzureichende Vorarbeiten begründeten geringen Terminsverschiebung verletzt hat und dem Auftragnehmer durch die Kündigung die Erfüllung der Vertragspflichten unmöglich gemacht hat.
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IBRRS 2000, 1239
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BayObLG, Beschluss vom 28.12.1999 - Verg 7/99
1. Die Vertretung des Freistaates Bayern im Beschwerdeverfahren nach GWB §§ 116 ff. ist nicht durch die Vertretungsverordnung geregelt. Sie richtet sich nach dem Ressortprinzip. Der Freistaat Bayern wird vertreten durch die Behörde, die die Vergabe verwaltungsmäßig bearbeitet hat, oder durch eine übergeordnete Behörde dieses Geschäftsbereichs.*)
2. Zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, wenn im Nachprüfungsverfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines Angebots beantragt war.*)
3. Zum Ausschluß eines Angebots, wenn im Leistungsverzeichnis Eintragungen des Bieters vorgesehen sind, die nicht ausgefüllt wurden.*)
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IBRRS 2000, 1238
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
OLG Jena, Beschluss vom 26.10.1999 - 6 Verg 3/99
1. Im Vergabeprüfungsverfahren nach §§ 97ff GWB kann einem Verfahrensbeteiligten, wenn der Prüfungsantrag nicht nach § 110 Abs. 2 S. 1 GWB a limine als offenbar unzulässig oder unbegründet behandelt worden ist, Einsicht in die Akten der Vergabekammer gem. § 111 Abs. 2 GWB nur dann verwehrt werden, wenn bei objektiver, im Beschwerdeverfahren voll nachprüfbarer Betrachtungsweise die Interessenabwägung mit eindeutigem Übergewicht zugunsten des persönlichen oder betrieblichen Geheimnisschutzes desjenigen Mitbieters endet, in dessen Angebotsunterlagen die Einsichtnahme verwehrt wird.*)
2. Die Anordnung der Fortdauer der aufschiebenden Wirkung einer von einem vor der Vergabekammer erfolglosen Bieter eingelegten Beschwerde unterbleibt bei nicht offensichtlich unzulässigem oder unbegründetem Rechtsmittel nur dann, wenn schwerwiegende Gründe des allgemeinen Wohls es rechtfertigen, den Weg zum Zuschlag vor Abschluss des Vergabeprüfungsverfahrens freizugeben.*)
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IBRRS 2000, 2357
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 02.02.2000 - VIII ZR 12/99
Zur Frage der fahrlässigen Unkenntnis des Fehlens der Vertretungsmacht nach § 179 Abs. 3 BGB.*)
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IBRRS 2000, 1208
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.12.1989 - VI ZR 12/89
»Der Empfänger von Baugeld, der dieses zweckwidrig verwendet, kann auch zum Ersatz der von dem Handwerker aufgewendeten Kosten für die gerichtliche Durchsetzung seiner Werklohnforderung verpflichtet sein.«
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IBRRS 2000, 1078
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BVerwG, Urteil vom 21.02.1995 - 1 C 36.92
1. § 2 PreisG ermächtigt zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen; jedenfalls insoweit ist die Vorschrift nicht obsolet geworden.*)
2. Es verstößt nicht gegen Art. 13 GG, wenn die Preisbehörden in einer Verordnung ermächtigt werden, Geschäftsräume zur Prüfung von Baupreisen zu betreten.*)
3. Es bestimmt sich allein nach § 5 VO PR Nr. 1/72, ob Preise für Nachtragsleistungen zu einem im Wettbewerb vergebenen Hauptauftrag Wettbewerbspreise sind, die grundsätzlich keinen preisrechtlichen Beschränkungen unterliegen.*)
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IBRRS 2000, 1074
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BVerfG, Urteil vom 05.08.1994 - 1 BvR 1402/89
Zur Frage, inwieweit Zivilgerichte von Verfassungs wegen verpflichtet sind, Bürgschaftsverträge mit Banken einer Inhaltskontrolle zu unterziehen, soweit Angehörige von Kreditnehmern mit nur sehr geringem Einkommen und ohne Vermögen als Bürgen hohe Haftungsrisiken übernehmen.
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IBRRS 2000, 0969
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BVerwG, Urteil vom 09.10.1990 - 4 B 121.90
Ein Gewerbebetrieb kann zu einem "störenden" i.S. des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO auch durch den mit ihm typischerweise verbundenen Zu- und Abgangsverkehr werden.*)
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IBRRS 2000, 0954
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 05.12.1989 - VI ZR 335/88
a) Die von der GmbH zum Schutz absoluter Rechtsgüter zu beachtenden Pflichten können auch ihren Geschäftsführer in einer Garantenstellung aus den ihm übertragenen organisatorischen Aufgaben treffen und bei Verletzung dieser Pflichten seine deliktische Eigenhaftung auslösen Ergänzung zum BGH-Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 8/73 = NJW 1974, 1371, 1372.
b) Zur Pflicht des Geschäftsführers einer GmbH, zur Vermeidung einer Kollision zwischen dem verlängerten Eigentumsvorbehalt ihrer Lieferanten mit einem Abtretungsverbot ihrer Auftraggeber entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen.
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IBRRS 2000, 0953
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.12.1989 - VII ZR 130/88
Täuscht ein Unternehmen über längere Zeit hinweg im eigenen Interesse die Fortführung eines fast namensgleichen Unternehmens vor und behandelt es dabei einen aufgetretenen Gewährleistungsfall des früheren Unternehmens als eigene Angelegenheit, so setzt es sich in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise mit seinem Verhalten in Widerspruch, wenn es sich im nachfolgenden Mängelprozeß auf seine fehlende Passivlegitimation beruft (im Anschluß an Senat, BauR 1987, 82).
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IBRRS 2000, 0952
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.12.1989 - VI ZR 311/88
a) Die Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auf sämtliches an den Baugeldempfänger gezahltes Baugeld ohne Rücksicht darauf, in welchem Bauabschnitt es gezahlt worden ist; die Verwendungspflicht schützt grundsätzlich alle Baugläubiger ohne Rücksicht auf die Zuordnung ihrer Leistungen zu einer bestimmten Zahlungsrate.
b) Für die Frage, ob es sich bei einem Einbauteil (hier: Einbauküche) um einen vom Schutzzweck des § 1 GSB erfaßten wesentlichen Bestandteil des Gebäudes handelt, kommt es darauf an, ob nach der Verkehrsanschauung erst seine Einfügung dem Gebäude eine besondere Eigenart, ein bestimmtes Gepräge gibt, ohne das das Gebäude nicht als fertiggestellt gilt, oder ob das Einbauteil dem Baukörper besonders angepaßt ist und deswegen mit ihm eine Einheit bildet.
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IBRRS 2000, 0946
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 20.12.1989 - VIII ZR 203/88
»Zur erforderlichen Bestimmtheit einer Vereinbarung, durch die der Vermieter verpflichtet wird, von Mietzinserhöhungen abzusehen, bis Investitionen des Mieters abgegolten sind.«
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IBRRS 2000, 0942
![ARGE ARGE](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 200/88
Haben zwei zu einer Arge zusammengeschlossene Bauunternehmer, von denen der eine mit der kaufmännischen Abwicklung des Bauvertrags betraut ist, vereinbart, daß Zahlungen des Auftraggebers nur auf ein Gemeinschaftskonto der Arge geleistet werden sollen, und geschieht das auch bei sämtlichen Abschlagszahlungen, so darf der Auftraggeber nicht ohne weiteres annehmen, der andere Unternehmer dulde es, wenn das "federführende" Mitglied der Arge einen Teil der Schlußzahlung auf ein eigenes Geschäftskonto einzieht.
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IBRRS 2000, 0941
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 313/88
Wird die Verjährung nach Eintritt der Hemmung zugleich unterbrochen, beginnt eine neue Verjährung bei Fortdauer der Hemmung nicht nach dem Ende der Unterbrechung, sondern erst nach Wegfall des Hemmungsgrundes.*)
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IBRRS 2000, 0940
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.12.1989 - VI ZR 32/89
»Der Schutzbereich des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auch auf sog. "Nachmänner", denen als Subunternehmer die Herstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles bzw. die Erbringung sonstiger Bauleistungen übertragen wurde; er reicht aber nur so weit, als der Generalunternehmer, von dem der Subunternehmer seinen Auftrag erhielt, seinerseits Anspruch auf das Baugeld hat.«
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IBRRS 2000, 0939
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 132/88
Weder die Anzeige des Auftragnehmers von Umständen, die ihn in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindern, noch die offenkundige Kenntnis des Auftraggebers von der Tatsache und deren hindernde Wirkung gem. § 6 Nr. 1 VOB/B müssen sich auf den ungefähren Umfang und die ungefähre Höhe des zu erwartenden Ersatzanspruches erstrecken.*)
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IBRRS 2000, 0931
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 31.10.1989 - VI ZR 54/89
»Zum Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Beitragsbetrugs zum Nachteil der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge und wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.«
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IBRRS 2000, 0928
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 17.10.1989 - VI ZR 27/89
Empfang und Verwendung von Baugeld im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen - GSB:
Gewährung (Empfang) des Baugeldes - als Voraussetzung für die Verwendungspflicht (§ 1 Abs. 1 und 3) - erst dadurch, daß der Darlehensnehmer die Verfügungsbefugnis über den Darlehensbetrag erlangt;
kein Empfang in diesem Sinne bei vereinbartem Vorwegabzug der Darlehenszinsen;
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IBRRS 2000, 0927
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 16/89
»Gegenüber einem weder im Baugewerbe tätigen noch sonst im Baubereich bewanderten Vertragspartner kann die VOB/B nicht durch bloßen Hinweis auf ihre Geltung in den Vertrag einbezogen werden im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 86, 135.«
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IBRRS 2000, 0926
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.1989 - VII ZR 255/88
Zum Vorrang einer die Verjährung im einzelnen und ersichtlich abschließend regelnden Vereinbarung im Vertrag gegenüber nur nachrangig geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.*)
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IBRRS 2000, 0925
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 23.11.1989 - VII ZR 228/88
Enthalten vom Auftraggeber (hier: bei der Vergabe von Gerüstarbeiten erheblichen Umfangs mit vorgesehener Vorhaltezeit von 2 Jahren) gestellte "Besondere Vertragsbedingungen", die nach. den getroffenen Abreden der VOB/B vorgehen sollen, die Bestimmung, daß auf Abschlagszahlungen bis zur Erteilung der Schlußrechnung ein Sicherheitseinbehalt von 10 v. H. ausbedungen wird, so ist die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart und damit § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B unanwendbar (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 101, 357).*)
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IBRRS 2000, 0914
![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp7/7gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88
»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«
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IBRRS 2000, 0913
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 167/88
»Enthalten vom Auftraggeber gestellte "Besondere Vertragsbedingungen", die nach den getroffenen Abreden der VOB/B vorgehen sollen, die Bestimmung, daß der Auftragnehmer auch bei berechtigter Kündigung aus wichtigem Grund, die für ihn lediglich mit einer Frist von 4 Wochen möglich ist, nur Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, nicht aber Schadensersatz oder Entschädigung gem. § 642 BGB verlangen kann, so ist die VOB/B nicht "als Ganzes " vereinbart und damit § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B unanwendbar im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 86, 135; 92, 244, 249; 101, 357.«
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IBRRS 2000, 0911
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.10.1989 - VII ZR 140/88
»Ein Generalunternehmer, der von seinem Subunternehmer wegen eines Planungsfehlers Schadensersatz verlangen kann, aber gehindert ist, die bei der Mängelbeseitigung entstehenden Sowiesokosten seinem Auftraggeber/Besteller in Rechnung zu stellen, mit dem er einen Pauschalfestpreis vereinbart hat, braucht sich diese Sowiesokosten nicht im Wege des Vorteilsausgleichs anrechnen zu lassen im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 91, 206«
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IBRRS 2000, 0906
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 13.07.1989 - VII ZR 82/88
»Zur Frage, wann es gegen Treu und Glauben verstößt, daß der Auftraggeber/Besteller auf förmlicher Abnahme besteht, auch wenn sie ausdrücklich schon im Bauvertrag vereinbart war.«
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IBRRS 2000, 0905
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 14.02.1991 - VII ZR 132/90
Informiert der Verwender seinen im Baubereich nicht bewanderten Vertragspartner im wesentlichen nur über ihn belastende Bestimmungen der VOB/B, während für ihn günstige Regelungen lediglich mit einer Verweisung auf die VOB/B "eingeführt" werden sollen, erfüllt das nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 AGBG; vielmehr ist nach dieser Bestimmung Gelegenheit zur Kenntnis des vollen Textes erforderlich (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 109,192 = DRsp I (120) 170 a).
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IBRRS 2000, 0899
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 17/99
1. Die Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts stellen eine Sonderregelung dar, die grundsätzlich die Anwendbarkeit des § 306 BGB ausschließen. Daher haftet der Unternehmer, der ein Bauvorhaben nach von ihm gefertigten Plänen zu errichten verspricht, nach den §§ 633 ff. BGB, wenn feststeht, daß die Baugenehmigung aus Rechtsgründen nicht erteilt werden kann.
2. Legen die Parteien dem Bau- und Architektenvertrag eine vom Unternehmer gefertigte, aber noch nicht genehmigte Planung zugrunde, so führt ein Wegfall der ursprünglich geplanten französischen Balkone und die Verringerung der Wohnraumhöhe von 2,5 m auf das Mindestmaß von 2,4 m in allen Stockwerken zu Mängeln des ursprünglich geplanten Bauwerkes, sofern sich aus dem Vertrag kein Recht zur entsprechenden Umplanung ergibt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 24. November 1988 - VII ZR 222/87 = BauR 1989, 219, 221 = ZfBR 1989, 58).
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IBRRS 2000, 0887
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 488/99
Der Architekt bleibt auch nach einer Kündigung grundsätzlich berechtigt und verpflichtet, Mängel seiner bis zur Kündigung erbrachten Planung nachzubessern.
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IBRRS 2000, 0885
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp2/2gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 192/98
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung
Allein der Umstand, daß ein Architekt oder Handwerker ohne Rechnungsstellung bezahlt werden soll, führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.*)
IBRRS 2000, 0884
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.12.2000 - VI ZR 242/99
Zur Frage einer Eigentumsverletzung, wenn ein mit nicht raumbeständiger Schlacke aufgefülltes Grundstück vom Erwerber bebaut wird und die Bauwerke durch die Ausdehnung der Schlacke beschädigt werden.
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IBRRS 2000, 0883
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 30.11.2000 - IX ZR 276/99
Verspricht der Auftraggeber einem Nachunternehmer, der sich wegen Zahlungsverzugs des Hauptauftragnehmers an ihn gewandt hat, er werde "von seinen Rechten gemäß § 16 Nr. 6 VOB/B Gebrauch machen", so übernimmt er allein damit noch keine Bürgschaft.
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IBRRS 2000, 0882
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 407/99
Wird das vom Auftraggeber eingeleitete selbständige Beweisverfahren auf Gegenantrag des Auftragnehmers fortgeführt, dauert die Unterbrechung der Verjährung bis zur endgültigen Verfahrensbeendigung fort.
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IBRRS 2000, 0881
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 07.12.2000 - VII ZR 360/98
Auch nach länger andauernden Verhandlungen über einen Bauvertrag kann ein Verhandlungspartner sich grundsätzlich ohne rechtliche Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen.
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IBRRS 2000, 0873
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.2000 - VII ZR 409/99
1. Es stellt einen Werkmangel eines errichteten Hauses dar, wenn durch die von dem Unternehmer mitbestimmte Position eines Kabelverteilerschranks des örtlichen Elektrizitätswerks die Nutzung des Grundstücks mehr als nötig eingeschränkt wird.
2. Der Unternehmer ist jedoch nicht verpflichtet, den Schrank entfernen zu lassen, sondern lediglich im Rahmen der Duldungspflicht nach§ 8 AVBEltV darauf hinzuwirken, daß der Schrank an einer zumutbaren Stelle aufgestellt wird.
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IBRRS 2000, 0872
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 99/99
Die Prüfbarkeit einer Schlußrechnung bestimmt sich nicht allein nach einem abstrakt-objektiven Maßstab. Maßgebend sind die Informations- und Kontrollinteressen des Auftraggebers, die Umfang und Differenzierung der für die Prüfung erforderlichen Angaben der Schlußrechnung bestimmen und begrenzen.
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IBRRS 2000, 0866
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 10.10.2000 - XI ZR 344/99
1. Sind in einer Bankgarantie auf erstes Anfordern für die Garantie-Inanspruchnahme bestimmte Angaben vorgesehen, deren Wortlaut aber nicht vorgeschrieben, so können die Angaben auch durch Bezugnahme auf die Garantie-Urkunde gemacht werden.
2. Zum Einwand des Rechtsmißbrauchs bei der Inanspruchnahme einer Rückgarantie auf erstes Anfordern.
3. Zur Bedeutung einer gegen den Garantie-Begünstigten ergangenen einstweiligen Verfügung für die Frage des Rechtsmißbrauchs bei der Inanspruchnahme einer Bankgarantie auf erstes Anfordern.
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IBRRS 2000, 0865
![Baustoffe und Produkthaftung Baustoffe und Produkthaftung](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 09.11.2000 - VII ZR 82/99
1. Der Unternehmer ist auch dann berechtigt, Sicherung in Höhe des gesamten Werklohns zu fordern, wenn er mit dem Besteller Raten- oder Abschlagszahlung vereinbart hat.
2. Der Unternehmer ist berechtigt, Sicherung für den Teil des Werklohns zu fordern, der bereits erbrachten Leistungen zuzuordnen ist.
3. Solange der Unternehmer bereit und in der Lage ist, Mängel zu beseitigen, hat er vor Abnahme ein grundsätzlich schützenswertes Interesse an der Absicherung seines nach Mängelbeseitigung durchsetzbaren Vergütungsanspruchs.
4. Aus einer Garantie oder einem Zahlungsversprechen im Sinne des § 648 a Abs. 2 BGB muß sich ein unmittelbarer Zahlungsanspruch des Unternehmers gegen das Kreditinstitut oder den Kreditversicherer ergeben.
5. Der Besteller kann verpflichtet sein, auf ein überhöhtes Sicherungsverlangen die nach § 648 a BGB forderbare Sicherheit zu leisten, wenn deren Höhe für ihn feststellbar ist.
IBRRS 2000, 0864
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 372/99
1. Die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs für die Nutzung von Geräten, Gerüsten, auf der Baustelle vorhandenen anderen Einrichtungen sowie von angelieferten Stoffen hängt nicht davon ab, daß der Auftragnehmer nach der Kündigung eine Schlußrechnung gemäß § 8 Nr. 6 VOB/B erteilt.
2. Der Auftraggeber kann im Konkurs des Auftragnehmers gemäß § 55 Nr. 1 KO gegen den Vergütungsanspruch aus § 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B für den nach Konkurseröffnung erbrachten Leistungsteil nicht mit dem Anspruch auf Erstattung kündigungsbedingter Mehrkosten aus § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B aufrechnen.
3. Die Aufrechnung gegen den Vergütungsanspruch für den vor Konkurseröffnung erbrachten Leistungsteil ist zulässig. Die dadurch erlangte Befriedigung des Auftraggebers ist jedoch gemäß § 30 Nr. 1 Fall 2 KO anfechtbar, wenn die Geräte usw. durch den Auftraggeber in Kenntnis der Zahlungseinstellung des Auftragnehmers in Anspruch genommen werden.
IBRRS 2000, 0863
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BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 239/98
Üblich im Sinne von § 632 Abs. 2 BGB ist die Vergütung, die zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung gewährt zu werden pflegt.
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IBRRS 2000, 0862
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BGH, Urteil vom 26.10.2000 - VII ZR 117/99
Mit dem Vortrag, der Bauleiter einer Generalunternehmerin habe einem Nachunternehmer eines Subunternehmers zugesagt, die Generalunternehmerin werde für die von dem Subunternehmer geschuldete Vergütung aufkommen, falls dieser zahlungsunfähig werde, ist sowohl eine Schuldmitübernahme, als auch eine unmittelbare Beauftragung schlüssig dargelegt.
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IBRRS 2000, 0857
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BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 42/98
Nach einer grundlosen endgültigen Leistungsverweigerung des Auftraggebers muß der Auftragnehmer entsprechend § 8 Nr. 6 VOB/B eine prüfbare Schlußrechnung gemäß § 14 VOB/B vorlegen.
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IBRRS 2000, 0852
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BGH, Urteil vom 28.09.2000 - VII ZR 460/97
1. Der Sicherungsfall einer in einem Bauvertrag vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern ist regelmäßig erst gegeben, wenn der Bürgschaftsgläubiger einen auf Geldzahlung gerichteten Gewährleistungsanspruch hat.*)
2. Wird die Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen, obwohl der Sicherungsfall noch nicht eingetreten war, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme sofort fällig.*)
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IBRRS 2000, 0851
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BGH, Urteil vom 14.06.2000 - VIII ZR 73/99
Zur Frage einer stillschweigenden Eigenschaftszusicherung beim Kauf gebrauchter Wärmetauscher.*)
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IBRRS 2000, 0850
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BGH, Urteil vom 11.03.1999 - III ZR 292/97
Schadensersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.*)
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IBRRS 2000, 0849
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BGH, Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 203/98
Befindet sich der Auftragnehmer mit der Fertigstellung der Arbeiten in Verzug, so hat er u.a. auch den Finanzierungsschaden des Auftraggebers zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Auszahlung der Finanzierungsmittel im Hinblick auf die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt ist.*)
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