Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 2002, 0201OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.12.2001 - 21 U 92/01
Auch bei Vereinbarung einer preiswerten Ausführungsart schuldet der Auftragnehmer eine jedenfalls normale und übliche Qualität bzw. Haltbarkeit seiner Arbeiten (hier: Anstrich von Fenstern). Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Auftraggeber eine ungeeignete Ausführungsart vorschreibt und der Auftragnehmer auf die Ungeeighetheit nicht hingewiesen hat (§§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 3 VOB/B).*)
VolltextIBRRS 2002, 0196
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.12.2001 - 21 U 81/01
1.) Erklärt der Auftraggeber in einem Abnahmeprotokoll nach § 12 Nr. 4 VOB/B, das als " Ergebnis der Abnahme" überschrieben ist, er behalte sich noch eine weitere Untersuchung von Teilbereichen der Werkleistung vor (hier: Kamerabefahrung des verlegten Kanals), liegt darin die Billigung des Werkes als im wesentlichen vertragsgemäß, so dass eine Abnahme vorliegt.
2.) Eine Frist zur Mitteilung, ob der Werkunternehmer die Nachbesserung an einem vorgegebenen Termin durchführen wolle, steht einer Fristsetzung im Sinne des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B nicht gleich.
3.) Stellt der Auftragnehmer lediglich seine Verantwortlichkeit für festgestellte Schäden an seinem Werk in Abrede, macht dies eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nicht entbehrlich. Dies gilt auch, soweit der Auftragnehmer im nachfolgenden Schadensersatzprozess seine Einstandspflicht aus prozesstaktischen Gründen bestreitet.
VolltextIBRRS 2002, 0195
EuGH, Urteil vom 10.05.2001 - C-144/99
Das Königreich der Niederlande hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen verstoßen, dass es nicht die für die vollständige Umsetzung der Artikel 4 Absatz 2 und 5 der Richtlinie in das niederländische Recht erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.*)
VolltextIBRRS 2002, 0192
OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2001 - 1 U 2046/98
Bei einem VOB-Bauvertrag gelten die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages auch für Nachtragsleistungen, also auch der dort zugrundegelegte Mittellohn.
VolltextIBRRS 2002, 0189
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 28/00
Zur Abgrenzung einer zusätzlichen Leistung zu einem bestehenden Werkvertrag von einem selbständigen Auftrag.
VolltextIBRRS 2002, 0187
EuGH, Urteil vom 17.09.1997 - Rs. C-54/96
Aus Artikel 41 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ergibt sich nicht, daß mangels Umsetzung dieser Richtlinie innerhalb der hierzu vorgesehenen Frist die zur Nachprüfung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau- und Lieferaufträge zuständigen Instanzen der Mitgliedstaaten auch zur Nachprüfung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge befugt sind. Die Erfordernisse einer der Richtlinie 92/50 entsprechenden Auslegung des nationalen Rechts und eines effektiven Schutzes der Rechte des einzelnen gebieten es dem nationalen Gericht jedoch, zu prüfen, ob dem einzelnen aufgrund der einschlägigen Vorschriften des nationalen Rechts ein Anspruch auf Nachprüfung der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge zuerkannt werden kann. Unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles hat das nationale Gericht insbesondere zu prüfen, ob dieser Anspruch auf Nachprüfung vor denselben Instanzen geltend gemacht werden kann, die auf dem Gebiet der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge vorgesehen sind.*)
IBRRS 2002, 0186
EuGH, Urteil vom 10.11.1998 - Rs. C-360/96
1.) Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge unterscheidet zwischen den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die nicht gewerblicher Art sind, einerseits und den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben, die gewerblicher Art sind, andererseits. *)
2.) Der Begriff der im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art schließt Aufgaben nicht aus, die von Privatunternehmen erfüllt werden oder erfüllt werden könnten. *)
3.) Die Eigenschaft einer Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts hängt nicht davon ab, welchen Anteil die Erfüllung von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art an der Tätigkeit der betreffenden Stelle ausmacht. Es ist ebenfalls unerheblich, ob von einer separaten juristischen Person, die zu derselben Gruppe oder demselben Konzern gehört, gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. *)
4.) Nach Artikel 1 Buchstabe b Unterabsatz 2 der Richtlinie 92/50 ist das Vorliegen von im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben nicht gewerblicher Art objektiv zu beurteilen und die Rechtsform der Bestimmungen, in denen diese Aufgaben genannt sind, insoweit unerheblich. *)
IBRRS 2002, 0181
BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 19/00
Das Einverständnis eines Auftraggebers mit einer bestimmten Art der Nachbesserung umfaßt in der Regel nicht einen Verzicht auf bestehende Gewährleistungsansprüche.
VolltextIBRRS 2002, 0171
BGH, Urteil vom 17.01.2002 - VII ZR 488/00
Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an die Darlegung einer mangelhaften Abdichtung, wenn er nach seiner Behauptung darauf zurückzuführende Feuchtigkeitserscheinungen im Bauwerk vorträgt. Er muß weder darlegen, warum Nachbesserungsversuche gescheitert sind, noch welchen Weg die Feuchtigkeit im Bauwerk genommen hat.
VolltextIBRRS 2002, 0170
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - VII ZR 206/00
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einem "Schuldbekenntnis am Unfallort" finden im Vertragsrecht keine Anwendung.
VolltextIBRRS 2002, 0158
BGH, Urteil vom 08.01.2002 - X ZR 6/00
Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede, können darin nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluß eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein.*)
Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen, unabhängig davon, ob die Parteien über die neue Preisgestaltung eine Einigung erzielt haben.*)
VolltextIBRRS 2002, 0157
BGH, Urteil vom 15.01.2002 - X ZR 233/00
1. Die Verzögerung der Eröffnung oder die behördliche Androhung der Schließung eines Geschäftslokals können Ausnahmesituationen sein, die es rechtfertigen, davon abzusehen, den Unternehmer unter Fristsetzung zur Beseitigung eines Mangels des Werks aufzufordern.
2. Eine vom Zuwarten auf die Mangelbeseitigung durch den Unternehmer ausgehende Störung ist nicht unerheblich und kann daher eine sofortige eigene Mangelbeseitigung durch den Besteller rechtfertigen, wenn an einem Freitag von einer Behörde die Schließung eines Geschäftsbetriebs zu Beginn der kommenden Woche für den Fall angedroht wird, daß bis dahin der Grund für die von dem Geschäftsbetrieb ausgehenden Emissionen nicht beseitigt sind, und der die Emissionen auslösende Mangel des Werks erst im Zuge der vom Besteller am Tag der Androhung eingeleiteten Arbeiten zum Abstellen der Emissionen zu Tage tritt.
VolltextIBRRS 2002, 0152
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2001 - 11 U 3/00
Die Berufung auf ein Aufrechnungsverbot ist treuwidrig, wenn der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder aber schlüssig und begründet, also entscheidungsreif ist und der Rechtsstreit, in dem sich der Schuldner auf die Aufrechnung beruft, durch die Berufung auf die Aufrechnung nicht verzögert wird. Vor allem ist die Berufung auf das Aufrechnungsverbot aber ausgeschlossen, wenn ein Vermögensverfall oder Konkurs des Gegners droht oder eingetreten ist.
VolltextIBRRS 2002, 0149
EuGH, Urteil vom 26.09.2000 - Rs. C-225/98
1.) Die Französische Republik hat bei verschiedenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge betreffend den Bau und die Unterhaltung von Schulgebäuden durch die Region Nord-Pas-de-Calais und das Departement Nord, die in einem Zeitraum von drei Jahren untersucht wurden, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 59 EG-Vertrag sowie aus den Artikeln 12 Absatz 5, 26 und 29 Absatz 2 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 und aus den Artikeln 8 Absatz 3, 11 Absatz 5, 22 Absatz 2 und 30 Absatz 2 der Richtlinie 93/37/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge verstoßen. *)
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. *)
3.) Die Französische Republik und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tragen ihre eigenen Kosten. *)
VolltextIBRRS 2002, 0142
EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - Rs. C-81/98
1.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b in Verbindung mit Absatz 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluß vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsschluß Schadensersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. *)
2.) Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665 ist nicht dahin auszulegen, daß die für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zuständigen Nachprüfungsinstanzen der Mitgliedstaaten ungeachtet des Fehlens einer Zuschlagsentscheidung, deren Aufhebung im Rahmen einer Nachprüfung beantragt werden könnte, zur Nachprüfung unter den in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen befugt sind. *)
VolltextIBRRS 2002, 0130
BGH, Urteil vom 24.01.2002 - III ZR 103/01
Zur Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe, die zu einer Fußgängerunterführung gehört.*)
VolltextIBRRS 2002, 0126
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.09.2001 - 3/5 O 18/01
Um die Rechtsfolgen nach § 17 Nr. 6 Abs. 3 Satz 2 VOB/B auszulösen, bedarf es vor Abgabe der Einzahlungsaufforderung unter Nachfristsetzung der Einigung auf ein Geldinstitut oder der Mitteilung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, diesem die Auswahl des Geldinstitutes zu überlassen, wenn der Vertrag keine Regelung hierüber enthält.
VolltextIBRRS 2002, 0124
OLG Bamberg, Urteil vom 31.05.2001 - 1 U 20/00
Arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Auftragnehmer sich der Leistungsabweichung bewusst ist und davon ausgeht, dass sie dem Auftraggeber nicht bekannt ist.
VolltextIBRRS 2002, 0120
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2001 - 22 U 5/01
1. Ein Bauherr, der weiß, dass in dem Baugrund ein Stromkabel verlegt ist, darf sich nicht darauf verlassen, dass die ihm mitgeteilte Lage genau zutrifft, muss vielmehr mit einem erheblich abweichenden tatsächlichen Verlauf des Kabels rechnen und dessen genaue Lage durch Suchgräben ermitteln.
2. Daraus, dass die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Sicherung des Rechts, auf dem belasteten Grundstück eine Kabeltrasse zu verlegen und zu betreiben, fehlt, kann kein Mitverschulden des Eigentümers des Kabels an dessen Beschädigung hergeleitet werden.
VolltextIBRRS 2002, 0119
OLG Hamm, Urteil vom 25.09.2001 - 24 U 70/01
1. Aus der Gefahr, dass Bauarbeiter ein Nachbargrundstück betreten, lässt sich ein allgemeines zivilrechtliches Bauverbot nicht begründen.
2. Duldungsansprüche aus Landesnachbarrechtsgesetzen sind im Falle des Widerspruchs des Nachbarn vor Ausführung der Arbeiten gerichtlich geltend zu machen.
VolltextIBRRS 2002, 0101
BGH, Urteil vom 13.12.2001 - VII ZR 305/99
1. Verstöße gegen § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen führen über § 823 Abs. 2 BGB nur dann zur Schadensersatzpflicht, wenn sie vorsätzlich erfolgen.
2. Zu den Anforderungen an die Darlegung des Vorsatzes eines Empfängers von "Baugeld".*)
VolltextIBRRS 2002, 0100
BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 241/00
Der Prüfvermerk eines Architekten auf der Rechnung eines Unternehmers ist eine Wissenserklärung des Architekten seinem Auftraggeber gegenüber, daß die Rechnung fachlich und rechnerisch richtig ist. Der Prüfvermerk ist in der Regel keine rechtsgeschäftliche Erklärung des Architekten namens seines Auftraggebers Dritten gegenüber.
a) Aufgrund der Risikoverteilung des Werkvertrages trägt der Unternehmer grundsätzlich das Erfüllungsrisiko für die versprochene Leistung unabhängig von dem dafür erforderlichen Aufwand. Diese Risikoverteilung gilt auch für die Pflicht des Unternehmers zur Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung.
b) Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung ist nur dann gerechtfertigt, wenn einem objektiv geringen Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Vertragleistung unter Abwägung aller Umstände ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht, so daß die Forderung auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist.
c) Der Maßstab für das objektiv berechtigte Interesse des Bestellers an einer ordnungsgemäßen Erfüllung, auch durch eine Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung, ist der vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Werkes.
IBRRS 2002, 0098
BGH, Beschluss vom 08.01.2002 - VI ZR 364/00
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Arbeitern, die Bauarbeiten an einer Bahnstrecke ausführen.*)
VolltextIBRRS 2002, 0091
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2001 - 22 U 66/01
1. Abnahme von Arbeiten an Gegenständen, die sich - wie hier - im Besitz des Bestellers befinden, ist die Anerkennung des vollendeten Werkes als in der Hauptsache vertragsgemäße Leistung.
2. Die Übergabe der Schlüssel beim Erwerb eines Gebäudes kann einen besonderen, förmlichen Akt der körperlichen Übertragung und Entgegennahme des Objektes darstellen. Voraussetzung der Abnahme ist allerdings die Vollendung des Werkes, so dass eine stillschweigende Billigung trotz Benutzung ausscheidet, wenn die Leistung noch nicht im wesentlichen fertig ist.
3. Der Auftraggeber hat trotz fehlender Abnahme analog § 633 Abs. 2 S. 3 BGB dann keinen Mangelbeseitigungsanspruch, wenn der Mangelbeseitigungsaufwand in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Mangelbeseitigung erzielbaren Erfolg steht.
4. Ein berechtigtes Interesse des Bestellers an der Beseitigung, insbesondere eine spürbare Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Werkes schließen den Unzumutbarkeitseinwand regelmäßig.
VolltextIBRRS 2002, 0085
BGH, Urteil vom 04.12.2001 - VI ZR 447/00
a) Die Ersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 HPflG auch dann ausgeschlossen, wenn neben einem Fehler der Außenanlage einer Wasserversorgungsleitung ein fehlerhafter Zustand des sich im Gebäude befindlichen Teils der Anlage den Schaden gleichrangig mitverursacht hat.
b) Der Betreiber einer Wasserversorgungsleitung ist aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB gehalten, einen Schieber an der Abzweigstelle einer Hausanschlußleitung vom örtlichen Versorgungsnetz solange geschlossen zu halten, bis eine ordnungsgemäße Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Leitungsnetz des Hauses hergestellt ist.
c) Dem Geschädigten kann es zum Mitverschulden im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB gereichen, wenn er nicht im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Sorge dafür trägt, daß die im Keller seines Gebäudes befindliche Hauptabsperrvorrichtung am Ende der Hausanschlußleitung ebenfalls geschlossen bleibt.
VolltextIBRRS 2002, 0065
BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 452/00
Ein konkludentes Anerkenntnis von Leistungen im Sinne des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B liegt nicht darin, daß der Auftraggeber einen Sachverständigen oder Architekten mit der Prüfung der Abrechnung dieser Leistungen beauftragt.
VolltextIBRRS 2002, 0063
LG Schwerin, Urteil vom 06.11.2001 - 22 O 113/01
1. Eine Schlussrechnungsprüfung stellt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar, wenn der Auftraggeber nach Abschluss seiner Prüfung eine Schlusszahlung in bestimmter Höhe ankündigt, den Schlusszahlungsbetrag ausdrücklich anerkennt oder auf die Ausschlusswirkung der angekündigten Schlusszahlung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hinweist.
2. Mit einer solchen Schlussrechnungsprüfung kann der Auftragnehmer Werklohnklage im Urkundsprozess erheben.
VolltextIBRRS 2002, 0062
BGH, Urteil vom 08.05.2001 - VI ZR 208/00
Zum Begriff der Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB.
VolltextIBRRS 2002, 0059
OLG Jena, Urteil vom 01.11.2001 - 1 U 479/01
1. Der Werkunternehmer kann nach Abnahme des Werkes oder Beendigung des Werkvertrages von dem Besteller gemäß § 648a BGB auch für bereits erbrachte Leistungen Sicherheit in Höhe des noch nicht bezahlten Werklohnes verlangen, selbst wenn der Besteller die Restzahlung wergen streitiger, unstreitiger oder nachgewiesener Mängel verweigert.*)
2. Leistet der Besteller die geforderte Sicherheit nicht, steht dem Werkunternehmer der volle Vergütungsanspruch unbedingt zu, ohne dass der Besteller wegen Gegenansprüchen, die sich auf das Vorliegen von Mängeln stützen, aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann.*)
VolltextIBRRS 2002, 0058
OLG Stuttgart, Urteil vom 16.02.2000 - 4 U 126/99
1. Kommt es bei dem Verfüllen von sog. Bodennägeln zu der mehrfachen Menge an Verfüllmaterial als ausgeschrieben, weil dieses in unerwartet große Klüfte abfließt, so liegt keine Leistungsänderung (VOB/B § 2 Nr. 5), sondern eine Mengenmehrung (VOB/B § 2 Nr. 3) vor. Das gilt jedenfalls dann, wenn aufgrund eines der Ausschreibung zugrunde liegenden Bodengutachtens mit Klüften gerechnet werden musste.
2. Ein Spezialtiefbauunternehmen ist im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die mögliche Vervielfachung der Verfüllmengen aufgrund vorhandener Klüfte hinzuweisen.
VolltextIBRRS 2002, 0057
OLG Köln, Urteil vom 31.10.2000 - 24 U 53/94
Zur Frage über die Erforderlichkeit von Verbauarbeiten und die Frage, wer die durch den Verbau verursachten Kosten zu tragen hat.
IBRRS 2002, 0055
OLG Dresden, Urteil vom 11.11.1999 - 19 U 309/99
Die Schlussabrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages, in der eine gewerkeweise Aufstellung mit gerundeten Prozentangaben ohne Angabe der insgesamt für jedes Gewerk zu erbringenden Leistungen erfolgt, ermöglicht keine Prüfung, ob der angegebene Prozentsatz dem tatsächlich erbrachten Leistungsteil entspricht.
VolltextIBRRS 2002, 0054
OLG Jena, Urteil vom 09.11.2000 - 1 U 399/00
Heißt es im Lieferauftrag für Fenster und Türen, dass die Maße am Bau zu überprüfen sind, bleibt die Verantwortung für das richtige Maßnehmen auch dann beim Hersteller/Lieferanten, wenn der Auftraggeber an dem Aufmaß teilnimmt und die Auftragsbestätigung mit zum Teil falschen Maßen widerspruchslos hinnimmt.
VolltextIBRRS 2002, 0053
OLG Dresden, Urteil vom 21.02.2000 - 2 U 3410/98
Ein Rohbauunternehmer ist nicht verpflichtet, die vom Architekten geplante Ausgestaltung der Fahrbahnkrümmungen und der Kurvenradien einer Tiefgaragen-Zufahrtsrampe mit deren Fahrbahnbreite abzugleichen.
VolltextIBRRS 2002, 0048
BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 480/00
a) Erstellt der Auftraggeber gemäß § 14 Nr. 4 VOB/B selbst eine Schlußrechnung, müssen darin die Leistungen auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages abgerechnet werden.
b) Liegt für die Abrechnung eines Einheitspreisvertrages ein Aufmaß noch nicht vor und ist es zur Ermittlung der Positionspreise notwendig, muß der Auftraggeber es selbst nehmen und seiner Berechnung zugrunde legen. Die Kosten für Aufmaß und Abrechnung trägt der Auftragnehmer unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B.
c) Die durch den Auftraggeber abgerechnete Forderung wird in dem Zeitpunkt fällig, in dem die Rechnung dem Auftragnehmer zugeht.
IBRRS 2002, 0047
BGH, Urteil vom 11.10.2001 - VII ZR 475/00
Wer eine auch nur stichprobenartige Kontrolle des Bauvorhabens und die gutachterliche Erfassung von Mängel übernimmt, kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Haftung für "Schadenersatzforderung jedweder Art infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel" nicht wirksam vollständig ausschließen.
IBRRS 2002, 0043
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 168/00
Der Auftraggeber kann nicht pauschal den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Schlußrechnung erheben, wenn sein Planungsbüro die Schlußrechnung des Auftragnehmers über erbrachte Leistungen geprüft und als prüfbar bezeichnet.
VolltextIBRRS 2002, 0042
BGH, Urteil vom 22.11.2001 - VII ZR 150/01
a) Folgender Teil einer Lohngleitklausel ist als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam:
"Der nach Nr. 3-5 ermittelte Mehr- und Minderbetrag wird nur erstattet, soweit er 0,5 v.H. der Abrechnungssumme überschreitet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel)."
b) Die Klausel ist so zu verstehen, daß der Auftragnehmer sich mit einem Betrag von 0,5 v.H. der Auftragssumme auch dann an den Mehrkosten zu beteiligen hat, wenn diese darüber hinausgehen.
VolltextIBRRS 2002, 0041
BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 111/00
Der Auftraggeber muß darlegen, daß ihm bei rechtzeitiger Ankündigung nach § 2 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 VOB/B preiswertere Alternativen zur Verfügung gestanden hätten. Erst dann kann der Auftragnehmer darlegen und beweisen, daß eine rechtzeitige Ankündigung die Lage des Auftraggebers im Ergebnis nicht verbessert hätte (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. Mai 1996 - VII ZR 245/94, BGHZ 133, 44).
VolltextIBRRS 2002, 0032
BGH, Urteil vom 06.12.2001 - VII ZR 183/00
Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkvertrag/ Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsbeziehungen nicht bestehen.
VolltextIBRRS 2002, 0016
BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 415/99
Wer die Beseitigung der Folgen aus einer nach widerrechtlicher Drohung eingegangenen Verpflichtung verlangen kann, ist grundsätzlich nicht dem Einwand des Mitverschuldens ausgesetzt.
VolltextIBRRS 2002, 0010
BGH, Urteil vom 06.03.2001 - VI ZR 30/00
Zu den Voraussetzungen, unter denen es wegen rechtsmißbräuchlichen Verhaltens des Geschädigten ganz ausnahmsweise in Betracht kommen kann, vom Beginn der Verjährungsfrist des § 852 Abs. 1 BGB auch dann auszugehen, wenn der Geschädigte den Schädiger zwar nicht positiv kennt, die Augen jedoch vor einer sich geradezu aufdrängenden Kenntnis verschließt.
VolltextIBRRS 2002, 0009
OLG Naumburg, Urteil vom 08.01.2001 - 4 U 152/00
§ 12 Nr. 1 VOB/A steht der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei einem öffentlichen Auftraggeber nicht entgegen, wenn die abstrakte Möglichkeit besteht, dass eine Terminüberschreitung zu einem erheblichen Nachteil führt.
VolltextIBRRS 2002, 0008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001 - 22 U 37/01
Der Auftragnehmer gerät mit der Vollendung der Bauarbeiten nicht in Verzug, wenn der Auftraggeber trotz einer Leistungsänderung durch Änderung des Bauentwurfs diese überhaupt bestreitet sowie eine Preisänderung grundsätzlich ablehnt und der Auftragnehmer deshalb die Arbeiten nicht fortführt.*)
VolltextIBRRS 2002, 0007
OLG Köln, Urteil vom 27.04.2001 - 11 U 63/00
Zur Frage eines mangelhaften Werkes.
VolltextOnline seit 2001
IBRRS 2001, 0028BGH, Urteil vom 31.10.2001 - VIII ZR 60/01
Zur Frage der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge.
VolltextIBRRS 2001, 0560
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2001 - 21 U 118/00
Bei einem Detail-Pauschalvertrag mit zugrunde liegendem Leistungsverzeichnis ist der Pauschalpreis gemäß §§ 2 Nr. 4, 8 Nr. 1 VOB/B bzw. § 8 Nr. 1 VOB/B unmittelbar zu reduzieren, wenn ganze Leistungspositionen entweder vom Auftraggeber selbst erbracht werden oder aus anderen Gründen entfallen. Dies gilt nicht für solche Positionen, die als Eventualpositionen (NEP-Positionen) gekennzeichnet oder im Wege der Auslegung als solche anzusehen sind (hier: angehängte Stundenlohnarbeiten), wenn diese bei der Pauschalierung erkennbar nicht Bau-Soll geworden sind.*)
VolltextIBRRS 2001, 0555
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2001 - 21 U 203/00
Ein Gutachten, das zur Kennzeichnung gefährlicher Stoffe nach der Gefahrstoffverordnung erstellt wurde, stellt im Hinblick auf den nachfolgend projektierten Gebäudeabbruch kein verbindliches Leistungsverzeichnis dar. Gibt der Auftragnehmer nach Kenntnisnahme vom Gutachten und Besichtigung des Betriebsgeländes ein nicht weiter aufgeschlüsseltes Pauschalpreisangebot mit dem Ziel der "Asbestfaserfreimessung" ab, sind davon alle Leistungen erfasst, die erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Eine nachträgliche Preiserhöhung wegen erst jetzt entdeckter "Mehrmengen" gegenüber dem Gutachten kommt dann nicht in Betracht.*)
VolltextIBRRS 2001, 0023
BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 87/99
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2001, 0017
BGH, Urteil vom 18.10.2001 - IX ZR 493/00
a) Die Vertragsübernahme durch einen Dritten kann unter § 17 KO fallen.
b) Zu den Wirkungen einer Konkurseröffnung, wenn der spätere Gemeinschuldner Verträge veräußert hat und nicht alle Vertragspartner der Vertragsübernahme durch den Erwerber bis zur Konkurseröffnung zugestimmt haben.
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