Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0850
BGH, Urteil vom 11.03.1999 - III ZR 292/97
Schadensersatzansprüche aus der Schlechterfüllung eines selbständigen, unentgeltlichen Auskunfts- oder Beratungsvertrags verjähren gemäß § 195 BGB in 30 Jahren.*)
VolltextIBRRS 2000, 0849
BGH, Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 203/98
Befindet sich der Auftragnehmer mit der Fertigstellung der Arbeiten in Verzug, so hat er u.a. auch den Finanzierungsschaden des Auftraggebers zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Auszahlung der Finanzierungsmittel im Hinblick auf die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 2000, 0845
BGH, Urteil vom 29.06.2000 - IX ZR 299/98
Wer sich befristet für die Erfüllung eines Werklohnanspruchs in der Weise verbürgt hat, daß dieser innerhalb der Frist fällig geworden sein muß, haftet für den erst nach Ablauf der Frist fällig gewordenen Teil des verbürgten Anspruchs auch dann nicht, wenn sich die Fertigstellung des Werks allein aus Gründen verzögert hat, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat.*)
VolltextIBRRS 2000, 0844
BGH, Urteil vom 20.04.2000 - VII ZR 164/99
Die Pflicht des Auftragnehmers zum Schadensersatz gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B umfaßt die engeren und entfernteren Mangelfolgeschäden, die auf einen Mangel des Werkes oder eine Vertragswidrigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind.*)
1. Dem Auftraggeber steht ein Anspruch auf Kostenvorschuß oder auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten auch ohne die Entziehung des Auftrages zu, wenn der Auftragnehmer endgültig die vertragsgemäße Fertigstellung verweigert (Anschluß an BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - VII ZR 44/97, ZfBR 1998, 31 = BauR 1997, 1027).*)
2. Der Auftragnehmer verliert sein Recht auf vertragsgemäße Fertigstellung des Werkes, wenn er diese endgültig verweigert; der Auftraggeber kann die vertragsgemäße Fertigstellung verlangen oder die Ersatzvornahme durchführen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0843
BGH, Urteil vom 03.05.2000 - X ZR 49/98
Der Rahmen der vertraglich übernommenen Verpflichtungen steckt bei einem Werkvertrag zugleich den Umfang der Obhuts- und Beratungspflichten ab.*)
VolltextIBRRS 2000, 0842
BGH, Urteil vom 06.07.2000 - VII ZR 73/00
1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge enthaltene Klausel:
"Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die anteilige Prämie wird mit 2,5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht. ..."
unterliegt gemäß § 8 AGB-Gesetz nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGB-Gesetz.*)
2. Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:
"Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0,5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht."*)
IBRRS 2000, 0841
BGH, Urteil vom 29.06.2000 - VII ZR 186/99
1. Werden bei Pauschalpreisverträgen vereinbarte Vertragsleistungen nicht oder in anderer Weise als vereinbart ausgeführt, ist die Vergütung nicht nach § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 zu beurteilen.*)
2. Vereinbaren die Parteien ein Skonto für jede einzelne Rate eines Zahlungsplanes, ist das Skonto für jede fristgerecht gezahlte Rate auch dann verdient, wenn andere Raten nicht fristgerecht geleistet werden.*)
IBRRS 2000, 0840
BGH, Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 30/99
Der Auftragnehmer kann bei nicht beendetem Vertrag nach erteilter Schlußrechnung den einmal begründeten Anspruch auf Abschlagszahlung im Prozeß jedenfalls für den Fall hilfsweise geltend machen, daß er eine Abnahme oder deren unberechtigte Verweigerung nicht nachweisen kann.*)
VolltextIBRRS 2000, 0834
BGH, Urteil vom 06.06.2000 - XI ZR 258/99
1. Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.*)
2. Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluß gesehen werden.*)
VolltextIBRRS 2000, 0833
BGH, Urteil vom 18.05.2000 - VII ZR 178/99
1. Nimmt der Sicherungsnehmer die ihm als Austauschsicherheit gestellte Gewährleistungsbürgschaft entgegen und verletzt er seine Verpflichtung aus der Sicherungsabrede dadurch, daß er den Bareinbehalt nicht auszahlt und die Bürgschaft nicht herausgibt, sondern verwertet, dann steht dem Sicherungsgeber ein Schadensersatzanspruch in Höhe der an den Sicherungsnehmer ausgezahlten Bürgschaftssumme zu.*)
2. Gegenüber dem Anspruch auf Schadensersatz ist der Sicherungsnehmer nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, selbst wenn die Gegenansprüche vom Sicherungszweck der Sicherungsabrede und der Bürgschaft erfaßt werden.*)
VolltextIBRRS 2000, 0832
BGH, Urteil vom 13.07.2000 - VII ZR 249/99
Eine Klausel, nach der die Vertragsstrafe auch noch im Zusammenhang mit der Schlußzahlung geltend gemacht und von der sich aus der Schlußrechnung ergebenden Werklohnforderung des Auftragnehmers in Abzug gebracht werden kann, ist so zu verstehen, daß der Auftraggeber die Vertragsstrafe spätestens mit der Schlußzahlung geltend machen muß. Mit dieser Auslegung hält die Klausel der Inhaltskontrolle stand (im Anschl. an BGHZ 72, 222, 226).*)
VolltextIBRRS 2000, 0831
BGH, Urteil vom 15.06.2000 - VII ZR 84/99
1. Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen sind nur Fremdmittel, die zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrags und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.*)
2. Öffentliche Fördermittel, die als verlorene Zuschüsse zur Finanzierung von Baukosten gewährt werden, sind selbst dann kein Baugeld, wenn sie im Falle des Widerrufs der Subventionsbewilligung zurückgezahlt werden müssen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0830
BGH, Urteil vom 04.05.2000 - VII ZR 53/99
Die beklagte Partei ist beschwert, wenn sie die endgültige Klageabweisung erstrebt, die Klage jedoch mangels Fälligkeit der Forderung nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen wird.*)
1. Dem Auftraggeber kann ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zustehen, wenn von vornherein feststeht, daß der Auftragnehmer eine Vertragsfrist aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht einhalten wird und die Vertragsverletzung von so erheblichem Gewicht ist, daß eine Fortsetzung des Vertrages mit dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist.*)
2. Die nach der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages zum Zwecke der Abrechnung erbrachter Leistungen erforderliche nachträgliche Aufgliederung in Einzelleistungen und kalkulierte Preise muß in der Regel die Gesamtleistung erfassen. Etwas anderes kann gelten, wenn im Zeitpunkt der Kündigung nur noch geringfügige Leistungen nicht erbracht sind.*)
IBRRS 2000, 0826
BGH, Urteil vom 09.03.2000 - IX ZR 355/98
Vereinbaren die Gesellschafter der zur Durchführung eines Bauvorhabens begründeten Arbeitsgemeinschaft, daß ein Gesellschafter ausscheidet, sobald beantragt wird, das Konkursverfahren über sein Vermögen zu eröffnen, daß er jedoch verpflichtet ist, der Gesellschaft weiterhin Geräte und Personal gegen Vergütung zu überlassen, sind die daraus herrührenden Forderungen im Konkurs aufrechnungsrechtlich als schon vor dem Ausscheiden des Gesellschafters bedingt entstanden zu behandeln.*)
VolltextIBRRS 2000, 0825
BGH, Urteil vom 18.01.2000 - VI ZR 375/98
1. Der für den Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB erforderlichen positiven Kenntnis des Geschädigten vom Schaden einschließlich des Schadenshergangs und des Schädigers bedarf es nur dann ausnahmsweise nicht, wenn der Geschädigte es versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen und deshalb letztlich das Sichberufen auf Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte.*)
2. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, im Interesse des Schädigers an einem möglichst frühzeitigen Beginn der Verjährungsfrist eigene Initiativen zur Erlangung der Kenntnis über den Schadenshergang und die Person des Schädigers zu entfalten.*)
VolltextIBRRS 2000, 0823
BGH, Urteil vom 06.04.2000 - VII ZR 199/97
1. Der Schadensersatzanspruch gemäß § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B erfaßt auch Verzugsschäden, die darauf beruhen, daß der Auftragnehmer vertragswidrig eine Mangelbeseitigung verzögert oder unterläßt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 29. Juni 1961 - VII ZR 174/60, MDR 1961, 927 = VersR 1961, 1078 = LM § 4 VOB/B Nr. 1).*)
2. Für diese Fälle enthält § 4 Nr. 7 Satz 2 VOB/B eine Spezialregelung zu § 6 Nr. 6 VOB/B.*)
VolltextIBRRS 2000, 0822
BGH, Urteil vom 20.01.2000 - VII ZR 46/98
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist unwirksam.*)
VolltextIBRRS 2000, 0821
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 167/99
1. Der Kunde ist nicht zur Abgabe einer Willenserklärung durch mündliche Verhandlungen im Bereich einer Privatwohnung im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HTürGG bestimmt, wenn er die Privatwohnung des Vertragspartners zu Vertragsverhandlungen aufsucht und dort der Vertrag geschlossen wird.*)
2. Die Klausel eines Vertreibers von Fertighäusern
"Die vom Auftraggeber nach einer Kündigung zu entrichtende Vergütung nach § 649 BGB beträgt, sofern er oder der Auftragnehmer nicht im Einzelfall andere Nachweise erbringen, bis zur Übergabe der Pläne für den Bauantrag 7,5 % des vereinbarten Gesamtpreises ..."
ist dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer nur in einem durch die Besonderheiten der Vertragsgestaltung oder Vertragsdurchführung bedingten Ausnahmefall eine über die Pauschale hinausgehende Vergütung beanspruchen kann und er den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat.*)
IBRRS 2000, 0819
BGH, Urteil vom 17.02.2000 - IX ZR 32/99
Zur Auslegung einer formularmäßigen Bürgschaftserklärung mit unvollständiger Bezeichnung der Hauptschuld.*)
VolltextIBRRS 2000, 0818
BGH, Urteil vom 02.03.2000 - VII ZR 475/98
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages
"Der AG bzw. dessen Bevollmächtigter behält sich das Recht vor, 5 % der Gesamtsumme des Auftrags bis zum Ablauf der Garantiezeit als Sicherheit für die Gewährleistung einzubehalten. Die Bestimmungen des § 17 Nr. 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3 VOB/B sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Gewährleistungseinbehalt ist durch eine Bürgschaft nach dem Muster des AG ablösbar."
ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam (im Anschluß an BGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, BGHZ 136, 27).*)
VolltextIBRRS 2000, 0817
BGH, Urteil vom 30.03.2000 - VII ZR 299/96
1. § 648 BGB gewährt einen Anspruch auf Sicherung der gesamten für die erbrachten Leistungen erwachsenen Werklohnforderung.*)
2. Erstreckt sich das Bauwerk über mehrere Grundstücke, so kann der Unternehmer an jedem dem Besteller gehörenden Baugrundstück für seine Forderung in voller Höhe die Einräumung einer Sicherungshypothek verlangen, bei mehreren Grundstücken in Form der Gesamthypothek (§ 1132 Abs. 1 BGB). Dabei kommt es auf die Höhe der dem Besteller für das Bauwerk erbrachten Leistung, nicht auf den dem einzelnen Grundstück zugeflossenen Wert an.*)
3. Ist das Bauwerk teils auf dem Grundstück des Bestellers, teils auf dem eines Dritten errichtet, so ist an dem Grundstück des Bestellers die Sicherungshypothek für die ganze Forderung einzuräumen.*)
4. Die Einzelhypothek ist ein Minus zur Gesamthypothek. Die Vormerkung auf Bewilligung einer Gesamthypothek behält deswegen als Vormerkung für eine Einzelhypothek ihre Wirksamkeit, wenn dem Berechtigten nur noch ein Anspruch auf eine Einzelhypothek zusteht.*)
IBRRS 2000, 0816
BGH, Urteil vom 29.02.2000 - VI ZR 47/99
1. Wird ein als Vorschuß auf eine etwaige Leistungspflicht gezahlter Geldbetrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung des Empfängers (Leistungskondiktion) zurückverlangt, so hat dieser zu beweisen, daß ihm ein Anspruch auf das Geleistete zusteht.*)
2. Hat der Haftpflichtversicherer des vermeintlich Leistungspflichtigen die Zahlung erbracht, so entsteht der Bereicherungsanspruch nicht in der Person des Versicherungsnehmers, sondern beim Versicherer.*)
IBRRS 2000, 0815
BGH, Urteil vom 16.03.2000 - VII ZR 461/98
Der Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden (z.B. Mietausfall), die im Zusammenhang mit einer Nachbesserung entstehen, setzt keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.*)
VolltextIBRRS 2000, 0814
BGH, Urteil vom 16.03.2000 - VII ZR 324/99
1. Leistungen eines Bauhandwerkers für die Praxis eines Heilpraktikers sind für einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB erbracht. Ansprüche wegen dieser Leistungen verjähren deshalb gemäß § 196 Abs. 2 BGB in vier Jahren.
Das gilt auch dann, wenn die Leistungen gleichzeitig für das private Wohnhaus des Heilpraktikers erbracht worden sind. Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, welche Nutzung überwiegt (abweichend von Senatsurteil vom 4. April 1966 - VII ZR 67/64 = Schäfer-Finnern, Z 2.331 - Bl. 43 f.).*)
2. Haften mehrere Schuldner wegen der gemeinsamen Beauftragung eines Bauhandwerkers als Gesamtschuldner, gilt § 196 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BGB grundsätzlich nur für denjenigen Schuldner, der das Gewerbe betreibt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0813
BGH, Urteil vom 01.02.2000 - X ZR 198/97
Bei einem mit einem Wirtschaftsprüfer geschlossenen Vertrag über die Erstellung eines Jahresabschlusses auf der Grundlage eines Stundenhonorars ist der Einwand des Bestellers beachtlich, der geltend gemachte Zeitaufwand sei überhöht.*)
VolltextIBRRS 2000, 0809
BGH, Urteil vom 20.01.2000 - VII ZR 224/98
1. Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach die letzte Rate vor Übergabe der Wohnungen zu zahlen ist, zuvor jedoch bei der Abnahme festgestellte Mängel zu beseitigen sind, ist dahin auszulegen, daß die letzte Rate nicht vor Beseitigung der Mängel fällig wird.*)
2. Ist für die Übergabe ein Termin vereinbart, gerät der Bauträger in Verzug, wenn er bis zu dem Termin die Mängel nicht beseitigt hat. Er kann sich dann nicht darauf berufen, daß der Erwerber die letzte Rate nicht gezahlt hat.*)
VolltextIBRRS 2000, 0808
BGH, Urteil vom 25.01.2000 - X ZR 197/97
Ein Unternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Werks an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.*)
VolltextIBRRS 2000, 0807
BGH, Urteil vom 17.02.2000 - III ZR 78/99
Betriebe des Baugewerbes im Sinne des § 12 a AFG a.F. (heute § 1 b AÜG) sind nur Betriebe des Bauhauptgewerbes nach der Baubetriebe-Verordnung vom 28. Oktober 1980.*)
VolltextIBRRS 2000, 0804
BGH, Urteil vom 10.02.2000 - IX ZR 397/98
1. Wer aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch genommen wird, kann im Erstprozeß einwenden, der Gläubiger dürfe ihn daraus nicht in Anspruch nehmen, weil er nach dem Inhalt des Vertrages mit dem Hauptschuldner keinen Anspruch auf eine solche Sicherung habe, sofern sich die Berechtigung dieses Einwands aus dem unstreitigen Sachverhalt oder dem Inhalt der Vertragsurkunden ohne weiteres ergibt.*)
2. Hat der Bürge in bewußter Abweichung von einer Sicherungsabrede zwischen Hauptschuldner und Gläubiger, die nur die Verpflichtung vorsah, eine gewöhnliche Bürgschaft beizubringen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erteilt, kann er sich dem Gläubiger gegenüber nicht darauf berufen, der Hauptschuldner sei nicht verpflichtet gewesen, eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen.*)
3. Will die Bank entgegen dem Auftrag des Hauptschuldners, eine dem gesetzlichen Leitbild entsprechende Bürgschaft zu leisten, eine solche auf erstes Anfordern herausgeben, muß die Bank nicht nur dessen Zustimmung einholen, sondern ihn auch über die für ihn damit verbundenen rechtlichen Nachteile belehren. Erfüllt sie diese Verpflichtung nicht, kann der Auftraggeber sich gegenüber dem Aufwendungsersatzanspruch mit allen Einwendungen verteidigen, die ihm gegen die Hauptforderung zustehen, es sei denn, er hat der Erteilung der Bürgschaft auf erstes Anfordern in Kenntnis der für ihn damit verbundenen Rechtsfolgen zugestimmt.*)
IBRRS 2000, 0803
BGH, Urteil vom 17.02.2000 - VII ZR 51/98
Vertragspartner können mit der Hinterlegung beim Notar ein eigenständiges Recht des Gläubigers begründen, sich aus dem hinterlegten Betrag bei Bestehen des gesicherten Anspruchs unabhängig von dessen Verjährung zu befriedigen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0801
BGH, Urteil vom 20.01.2000 - VII ZR 97/99
Zur Abrechnung eines durch Kündigung des Unternehmers beendeten Pauschalpreisvertrags über gleichwertige Leistungen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0800
BGH, Urteil vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98
1. a) Der Auftragnehmer hat in der Behinderungsanzeige anzugeben, ob und wann seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müßten, nicht oder nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können.*)
b) Die Behinderungsanzeige dient der Information des Auftraggebers über die Störung. Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen.*)
2. a) Ob und welche Verbindlichkeit den Auftraggeber gegenüber dem Nachunternehmer trifft, ist nach der jeweiligen vertraglichen Gestaltung zu beurteilen. Geht es um Fristüberschreitungen, bedürfen die Vertragsbestimmungen der Auslegung, ob der Auftraggeber die Verpflichtung übernommen hat, das Bauwerk zu den vereinbarten Fristen als für die Nachunternehmerleistung geeignet zur Verfügung zu stellen. Allein die Vereinbarung von Vertragsfristen reicht dazu nicht aus.*)
b) § 642 BGB ist bei aufrechterhaltenem Vertrag neben § 6 Nr. 6 VOB/B anwendbar.*)
c) Der Auftraggeber kann dem Nachunternehmer aus § 642 BGB haften, wenn er durch das Unterlassen einer bei der Herstellung des Werkes erforderlichen und ihm obliegenden Mitwirkungshandlung in den Verzug der Annahme kommt (abweichend von BGH, Urteil vom 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84, BGHZ 95, 128).*)
IBRRS 2000, 0796
BGH, Urteil vom 16.12.1999 - VII ZR 53/97
Parteiwechsel bei Klage gegen eine Kommanditgesellschaft
"Der Vortrag der beklagten Partei, der nach Ausscheiden der Komplementärin verbleibende Kommanditist habe im Laufe des Rechtsstreits seine Kommanditeinlage auf einen Dritten übertragen, rechtfertigt es nicht ohne weiteres, diesen anstelle der in Anspruch genommenen Kommanditgesellschaft als passivlegitimiert anzusehen."
VolltextIBRRS 2000, 0795
BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 115/97
Der Auftraggeber genügt den Anforderungen an ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen wie auch an eine schlüssige Darlegung eines Mangels im Prozeß, wenn er die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinlänglich deutlich beschreibt. Er ist nicht gehalten, die Mängelursachen im einzelnen zu bezeichnen oder gar Meßwerte anzugeben. Ob die maßgeblichen Werte eingehalten sind, ist durch Beweisaufnahme zu klären.*)
VolltextIBRRS 2000, 0794
BGH, Urteil vom 25.11.1999 - VII ZR 468/98
1. Die Anforderungen an den schlüssigen Vortrag eines Anspruchs auf Ersatz der Mehrkosten der Fertigstellung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hängen von den Umständen der Vertragsabwicklung und der Ersatzvornahme sowie von den Kontroll- und Informationsinteressen des Auftragnehmers ab. Eine den Anforderungen des § 14 Nr. 1 VOB/B entsprechende Abrechnung ist nicht zwingend erforderlich.*)
2. Der Auftraggeber kann auch die Mehrkosten für solche Leistungen verlangen, die zwar im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht vereinbart waren, die der Auftragnehmer jedoch gemäß § 1 Nr. 3 und 4 VOB/B nach einer entsprechenden Anordnung hätte durchführen müssen.*)
IBRRS 2000, 0788
BGH, Urteil vom 16.12.1999 - VII ZR 39/99
Begriff des Empfängers von Baugeld im Sinne von § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung von Bauforderungen
"Der lediglich mit einem Teil des Baues beauftragte Unternehmer oder Subunternehmer ist nicht Empfänger von Baugeld. Er unterliegt hinsichtlich seines Werklohns nicht der Verwendungspflicht des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen."
VolltextIBRRS 2000, 0787
BGH, Urteil vom 24.09.1999 - V ZR 71/99
1. Ist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu leisten, so orientiert sich der Anspruch am Wert des Interesses, das der Gläubiger an der ordnungsgemäßen Erfüllung der Verbindlichkeit zum vorgesehenen Erfüllungszeitpunkt hatte; die weitere Entwicklung bis zu einem späteren Zeitpunkt braucht er sich grundsätzlich nicht entgegenhalten zu lassen, es sei denn, er macht einen auf die Zukunft bezogenen entgangenen Gewinn geltend.*)
2. Die sog. Rentabilitätsvermutung gilt uneingeschränkt nur, wenn der Geschädigte neben der Rückforderung einer bereits erbrachten Leistung lediglich die Erstattung nutzlos gewordener Aufwendungen beansprucht, nicht, wenn er neben diesen Aufwendungen Ersatz solcher Vorteile verlangt, die ihm durch das Ausbleiben der Gegenleistung entgangen sind.*)
VolltextIBRRS 2000, 0786
BGH, Urteil vom 14.09.1999 - X ZR 89/97
Den Werkunternehmer trifft in der Regel auch ohne besondere Zusage eine Pflicht, sich nach Anlieferung durch Überprüfung der vom Besteller angelieferten Sachen zu vergewissern, daß diese zur Herstellung eines mangelfreien Werks geeignet sind. Diese Prüfungspflicht besteht regelmäßig unabhängig davon, ob der Unternehmer dem Besteller vor der Anlieferung einen Hinweis über die benötigte Beschaffenheit gegeben oder der Besteller es übernommen hat, sich um die nötige Beschaffenheit zu kümmern.*)
VolltextIBRRS 2000, 0785
BGH, Urteil vom 25.11.1999 - VII ZR 22/99
Ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel, wonach eine Forderung gegen den Verwender ohne dessen Zustimmung nicht abgetreten werden darf, wirksam, so darf der Verwender später seine Zustimmung nicht unbillig verweigern.*)
VolltextIBRRS 2000, 0784
BGH, Urteil vom 28.10.1999 - VII ZR 393/98
1. Die Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während der Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet.*)
2. Entstehen während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der Meinungsverschiedenheiten zu versuchen.*)
VolltextIBRRS 2000, 0776
BGH, Urteil vom 04.11.1999 - IX ZR 320/98
Ergibt sich bei einer nach Kündigung des Bauvertrags vorzunehmenden Gesamtabrechnung keine Überzahlung, besteht aus einer Bürgschaft für eine einzelne Vorauszahlung keine Haftung (im Anschluß an BGH, Urt. v. 6. Mai 1999 - IX ZR 430/97).*)
VolltextIBRRS 2000, 0775
BGH, Urteil vom 25.11.1999 - VII ZR 95/99
Der Anspruch des Unternehmers auf Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe des Werklohns für die erbrachte Leistung wird durch einen vertraglich vereinbarten Sicherungseinbehalt grundsätzlich nicht berührt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0774
BGH, Urteil vom 11.11.1999 - VII ZR 403/98
1. Im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen schuldet der Auftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk.*)
[redaktionelle Anmerkung : An dieser Erfolgshaftung ändert sich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.]
2. Ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen nichts anderes, muß ein für eine Lager- und Produktionshalle errichtetes Dach auch ohne entsprechenden Hinweis des Auftraggebers so dicht sein, daß es nach heftigem Regen nicht zu Wassereinbrüchen kommt.*)
IBRRS 2000, 0765
BGH, Urteil vom 30.09.1999 - VII ZR 250/98
Übliche Vergütung i.S. des § 632 BGB nach Kündigung des Werkvertrages
Verlangt der Unternehmer nach Kündigung durch den Besteller Vergütung seiner bis zur Kündigung erbrachten Leistungen, so richtet sich seine Abrechnung nicht nach § 649 Satz 2 BGB, sondern allein nach § 632 BGB.
VolltextIBRRS 2000, 0764
BGH, Urteil vom 16.09.1999 - VII ZR 456/98
Rechtsfolgen der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung
a) Nach Ablauf der gemäß § 634 Abs. 1 BGB vor Abnahme wirksam gesetzten Frist wird das Vertragsverhältnis in das Abwicklungsverhältnis umgewandelt, wenn der Unternehmer die gerügten Mängel nicht bis Fristablauf beseitigt hat. Mit der Umwandlung wird der Werklohn des Unternehmers fällig.
b) Die Aufforderung des Bestellers, der Unternehmer möge die Mängel beseitigen und innerhalb einer Frist erklären, ob und in welchem Umfang er zur Mängelbeseitigung bereit sei, genügt den Voraussetzungen des § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht.
c) Ist eine Fristsetzung deshalb entbehrlich, weil der Unternehmer die Mängelbeseitigung nachhaltig und endgültig verweigert, treten die Rechtsfolgen des § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB erst dann ein, wenn der Besteller sich für die sekundären Gewährleistungsansprüche entschieden und dem Unternehmer seine Entscheidung mitgeteilt hat.
IBRRS 2000, 0763
BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 365/98
Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden Überwälzung von Wasserkosten auf den Auftragnehmer
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vergabe von Bauaufträgen enthaltene Klausel:
'Bauwasser (§ 4)
In der Schlußrechnung werden die Verbrauchskosten und etwaige Kosten für Messer und Zähler in Höhe von 1,2 % des Endbetrages der Schlußrechnung ... abgesetzt.'
unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG.
Die VOB/B ist keine gesetzliche Vorschrift i.S.v. § 6 Abs. 2 AGBG.
VolltextIBRRS 2000, 0760
BGH, Urteil vom 23.06.1999 - VIII ZR 84/98
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Beratungspflichten im Rahmen eines Kaufvertrages
Mit der Beratung über die sachgemäße Anwendung oder den Einsatz einer Ware erbringt der Verkäufer in aller Regel lediglich eine kaufvertragliche Nebenleistung; Ansprüche wegen Verletzung einer solchen Beratungspflicht unterliegen deshalb der kurzen kaufrechtlichen Verjährung des § 477 BGB. Nur wenn die beratende Tätigkeit nach Inhalt, Umfang, Intensität und Bedeutung für den Käufer diesen Rahmen deutlich übersteigt, ist ausnahmsweise die Annahme eines selbständigen Beratungsvertrages gerechtfertigt, für den die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB gilt.
VolltextIBRRS 2000, 0756
BGH, Urteil vom 02.06.1999 - VIII ZR 322/98
Hemmung und Unterbrechung der Verjährung durch Nachbesserungsarbeiten
Zur Frage, wann die Verjährung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche durch Nachbesserungsarbeiten, die der Verkäufer auf Verlangen des Käufers an der als mangelhaft beanstandeten Sache vornimmt, entsprechend § 639 Abs. 2 BGB gehemmt und wann sie nach § 208 BGB unterbrochen wird.
VolltextIBRRS 2000, 0755
BGH, Urteil vom 29.04.1999 - VII ZR 127/98
Vereinbarung der Fälligkeit des Werklohns; Prüffähigkeit der Schlußrechnung
Allein aus der Vereinbarung, gemeinsam das Aufmaß zu nehmen, läßt sich nicht schließen, die Parteien hätten damit eine Vereinbarung über die Fälligkeit des Werklohns getroffen.
Einer Schlußrechnung fehlt nicht deshalb die Prüffähigkeit, weil sie nicht nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses aufgestellt ist, sondern auf frühere Abschlagsrechnungen Bezug nimmt, in denen die Leistungen prüfbar dargestellt sind.
IBRRS 2000, 0751
BGH, Urteil vom 24.06.1999 - VII ZR 196/98
Zustandekommen eines Architektenvertrages bei Übermittlung der Architektenleistungen per Telefax.
Aus der Entgegennahme von Architektenleistungen, die per Fax übermittelt worden sind, kann allein nicht auf den Willen des Empfängers geschlossen werden, ein entsprechendes Angebot anzunehmen. Erforderlich sind vielmehr weitere Umstände, die einen rechtsgeschäftlichen Willen erkennen lassen.