Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 3017OLG Celle, Beschluss vom 17.07.2020 - 4 U 22/20
1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.
2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist nicht zu übertragen.
3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2021, 3016
OLG Celle, Beschluss vom 18.06.2020 - 4 U 22/20
1. Unter den Begriff der "haustechnischen Anlagen" fällt u. a. die Heizungsanlage und damit auch die Heizungsleitungen.
2. Die Verjährungsfrist für Mängel an "allen haustechnischen Anlagen" kann auf zwei Jahre verkürzt werden, wenn sich der Auftraggeber nicht dafür entscheidet, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer einer längeren Verjährungsfrist zu übertragen.
3. Ein Wartungsvertrag, der dazu führt, dass sich die Verjährungsfrist für Mängel (hier: auf fünf Jahre) verlängert, muss spätestens bei der Übergabe des Objekts abgeschlossen werden.
VolltextIBRRS 2021, 2805
OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2020 - 12 U 147/19
1. Im Vergaberecht haben die Vertragsparteien ungeachtet der Kündigungsmöglichkeiten auch die Möglichkeit der Anfechtung ihrer Willenserklärungen wegen arglistiger Täuschung. Bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit des Bauvertrags sind alle bürgerlich-rechtlichen Unwirksamkeitsgründe zu berücksichtigen.
2. Eine arglistige Täuschung des Auftraggebers kann darin liegen, dass der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss beabsichtigt, den zu schließenden Vertrag nicht ordnungsgemäß zu erfüllen.
3. Erkennt der (spätere) Auftragnehmer bereits bei der Abgabe seines Angebots die Ungeeignetheit einer im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Teilleistung und legt er seinem Angebot eine andere Teilleistung zugrunde, um den Zuschlag erhalten, ist ihm eine arglistige Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Umstands zur Last zu legen.
VolltextIBRRS 2021, 2998
OLG München, Urteil vom 11.05.2021 - 9 U 4822/20 Bau
1. Auch bei einem Vertrag mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sind die zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten, z. B. die Vollmacht des Unterzeichners.
2. Der Hinweis auf ein im Internet eingestelltes Organigramm ist kein ausreichender Nachweis einer Vollmacht und ersetzt die Vorlage einer Vollmachtsurkunde nicht.
3. Die bloße Stellung als Abteilungsleiter - und sei es auch als Leiter der Rechtsabteilung - ist kein sicherer Hinweis auf eine bestehende zivilrechtliche Vollmacht für das Aussprechen der Kündigung eines Bauvertrags.
VolltextIBRRS 2021, 2963
OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.05.2020 - 11 U 75/19
1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.
2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.
3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2021, 2774
OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.08.2020 - 11 U 75/19
1. Der Auftragnehmer hat nach der Kündigung Anspruch auf Vergütung seiner erbrachten Leistungen. Bei einem Einheitspreisvertrag sind danach die ausgeführten Leistungen nach dem vertraglich zu Grunde gelegten Leistungsverzeichnis abzurechnen. Maßgeblich sind die bis zur Kündigung tatsächlich erbrachten Mengen.
2. Mängel der Leistung stehen der Fälligkeit des Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht entgegen. Die Kündigung des Bauvertrags führt zu einem Abrechnungsverhältnis, mit dem der Auftraggeber seinerseits seine Gegenansprüche beziffern und geltend machen kann.
3. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt eine Regelung, die dem Auftraggeber die Geltendmachung einer Vertragsstrafe zu einem beliebigen Zeitpunkt gestattet, den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2021, 2962
OLG München, Beschluss vom 20.07.2020 - 27 U 2207/20 Bau
1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.
2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.
VolltextIBRRS 2021, 2961
OLG München, Beschluss vom 11.08.2020 - 27 U 2207/20 Bau
1. Auch bei einem nicht fertiggestellten Werk steht es dem Auftraggeber grundsätzlich frei, eine Abnahme durchzuführen.
2. Eine Teilabnahme ist auch möglich, wenn insoweit eine gebrauchstaugliche, selbstständige Einheit abgenommen wird. Eine bestimmte Funktionalität der Teilleistung ist hierfür nicht erforderlich.
VolltextIBRRS 2021, 2972
LG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2021 - 4 O 355/20
1. Können sich die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgegebene Mängelsicherheit und eine Vertragserfüllungsbürgschaft, die neben den Vertragserfüllungs- auch die Mängelansprüche nach Abnahme sichern sollen, auf mehr als 5% kumulieren, führt dies zu einer unangemessenen Übersicherung der Mängelansprüche nach Abnahme und somit zur Nichtigkeit der Sicherungsklausel.
2. Der Verwender einer unwirksamen Sicherungsklausel macht sich hinsichtlich der Avalzinsen schadensersatzpflichtig, wenn der Vertragspartner in Unkenntnis der Unwirksamkeit eine Bürgschaft stellt.
VolltextIBRRS 2021, 2830
OLG Köln, Urteil vom 29.08.2019 - 7 U 113/18
1. Eine Leistungsposition, nach der der Auftragnehmer im Fall einer Bauzeitverzögerung eine Mehrvergütung erhält, ist dahingehend auszulegen, dass dem Auftragnehmer keine Vergütung für solche Verlängerungszeiträume zusteht, für die er selbst die Verantwortung trägt.
2. Der Auftragnehmer ist für die Tatsache, dass die Bauzeitverlängerung nicht auf von ihm zu vertretenden Umständen beruht, darlegungs- und beweispflichtig.
3. Macht der Auftragnehmer einen Anspruch wegen Bauzeitverzögerung bzw. auf zeitabhängige Mehrkosten geltend, ist eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht.
4. Insgesamt ist eine konkret bauablaufbezogene Darstellung mit Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dies gilt nicht nur für Schadensersatzansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B, sondern auch für Vergütungsansprüche nach § 2 VOB/B, mit denen zeitabhängige Mehrkosten geltend gemacht werden.
IBRRS 2021, 2826
OLG Köln, Urteil vom 07.01.2021 - 7 U 187/19
1. Das Tabellenwerk eines Herstellers (hier: von Rohren einer Kälteanlage) kann nicht losgelöst von den konkreten baulichen Gegebenheiten (= Randbedingungen) betrachtet werden. Darüber hinaus sind die allgemeinen Herstellervorgaben, die einschlägige DIN sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
2. Der fehlende Korrosionsschutz für die Rohre einer Kälteanlage begründet einen Mangel der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
3. Für die Anwendbarkeit des Kostenvorschussanspruchs kommt es auf die Frage der Abnahme nicht entscheidend an, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer, der ihm das Werk als fertiggestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen, also endgültig und ernsthaft eine (Nach-)Erfüllung durch ihn ablehnt.
VolltextIBRRS 2021, 2905
BGH, Urteil vom 10.06.2021 - VII ZR 157/20
Faktoren, die nicht Bestandteil der Berechnung des ursprünglichen Einheitspreises sind, bleiben bei dessen Anpassung nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B 2012 unberücksichtigt.*)
IBRRS 2021, 2878
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.05.2021 - 23 U 81/20
1. Das Dach eines Wintergartens, das nicht dicht an die vorhandene Unterkonstruktion anschließt, so dass es von außen zu Wassereintritten kommt, entspricht nicht der vereinbarten Beschaffenheit und ist mangelhaft.
2. Kann ein dichter Anschluss mittels der Montage von vereinbarten System-Bauteilen nicht erreicht werden, sondern bedarf es hierfür einer von einem Zimmermann oder Dachdecker herzustellenden Dachkonstruktion, ist die Mängelbeseitigung unmöglich und kann vom Auftragnehmer verweigert werden.
VolltextIBRRS 2021, 2824
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.09.2020 - 13 U 2287/18
1. Als Generalunternehmer wird angesehen, wer die Durchführung sämtlicher zu einem Bauvorhaben erforderlichen Leistungen übernommen hat, die er dann selbst oder durch Nachunternehmer ausführen kann. Im Verhältnis zum Auftraggeber ist der Generalunternehmer ein Alleinunternehmer.
2. Ein beschränkter Leistungsumfang und die Beauftragung anderer Unternehmer durch den Auftraggeber sprechen gegen eine Stellung als Generalunternehmer.
3. Der Vollzug der notwendigen Abstimmungen auf der Baustelle führt nicht dazu, dass der daran mitwirkende Auftragnehmer zum Generalunternehmer wird, der den von anderen Unternehmern gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Werkerfolg wie einen eigenen zu verantworten hat.
VolltextIBRRS 2021, 2827
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2021 - 17 U 165/19
1. Arbeiten werden nur dann im Stundenlohn vergütet, wenn dies vereinbart worden ist.
2. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln durch den Auftraggeber genügt in der Regel nicht für die Annahme der nachträglichen - stillschweigenden - Vereinbarung einer Stundenlohnzahlung.
3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsklausel, wonach ein Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 % der Brutto-Abrechnungssumme für die Dauer einer Gewährleistungsfrist von fünf Jahren und sechs Monaten durch eine Sicherheitsleistung gem. § 17 VOB/B abgelöst werden kann, benachteiligt den Auftragnehmer nicht unangemessen und ist wirksam.
IBRRS 2021, 2835
KG, Urteil vom 07.09.2021 - 21 U 86/21
1. Führt ein Bauunternehmer eine geänderte Leistung aus, für die aus objektiver Sicht ein technisches Bedürfnis bestand und die nicht in den Bauvertrag eingepreist war, kann sich der Besteller nicht darauf berufen, diese Änderung nicht begehrt oder angeordnet zu haben, sofern der Unternehmer zuvor Bedenken gegen die ungeänderte Ausführung angemeldet hatte.*)
2. Anderes gilt nur, wenn der Besteller unmissverständlich erklärt, für ihn sei im Konfliktfall die Vermeidung einer Mehrvergütung vorrangig gegenüber der Funktionstauglichkeit des Werks.*)
3. Der Antrag eines Bauunternehmers auf Erlass einer einstweiligen Zahlungsverfügung verliert nicht seine gemäß § 650d BGB vermutete Dringlichkeit, weil er in guter wirtschaftlicher Verfassung und zur Sicherung seiner Liquidität nicht auf die Zahlung angewiesen ist.*)
4. Beantragt ein Bauunternehmer eine einstweilige Verfügung nicht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, sondern erst nach einiger Zeit, hat er die Dringlichkeit seines Anliegens durch solches Abwarten im Zweifel nicht selbst widerlegt.*)
IBRRS 2021, 2785
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.07.2021 - 12 U 230/20
1. Seiner Bedenkenhinweispflicht kommt der Auftragnehmer nur nach, wenn er die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend verdeutlicht wird.
2. Der Bedenkenhinweis hat zwar nach § 4 Abs. 3 VOB/B schriftlich zu erfolgen. Das bedeutet aber nicht, dass ein mündlicher Hinweis unerheblich ist. Vielmehr reicht ein mündlicher Hinweis aus, wenn dieser eindeutig, inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend ist.
3. Anträge auf Ergänzung und Erläuterung eines in einem selbständigen Beweisverfahren eingeholten Gutachtens oder Einwendungen dagegen sind im Hauptsacheprozess nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil sie schon im selbständigen Beweisverfahren hätten vorgebracht werden können.
4. Eine Anhörung des Sachverständigen im Hauptsacheverfahren ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das Gutachten im selbständigen Beweisverfahren erstattet wurde und dort schon ein Ergänzungsgutachten eingeholt wurde.
IBRRS 2021, 2763
OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2020 - 3 U 490/20
1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.
2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.
3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwands sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.
4. Der Auftraggeber besitzt "selbst bei unstreitiger Pauschalpreisabsprache keinen omnipotenten Kostenschutz". Spätere wesentliche Änderungen in der Bauausführung können Preisanpassungen rechtfertigen.
IBRRS 2021, 2762
OLG Koblenz, Beschluss vom 19.08.2020 - 3 U 490/20
1. Eine Werklohnforderung wird grundsätzlich erst mit der Abnahme fällig. Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung seiner Arbeiten nicht von einer Zahlung (hier: in Höhe von 20.000,00 Euro) abhängig machen.
2. Die unberechtigte Einstellung der Arbeiten berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.
3. Mehrungen und Minderungen sowohl des Arbeits- als auch des Materialaufwandes sind Pauschalpreisabreden immanent. Ein Pauschalpreis kann für den Bauherrn, wie für den Bauunternehmer günstig oder ungünstig sein.
VolltextIBRRS 2021, 2733
OLG München, Beschluss vom 29.07.2021 - 9 U 3342/20 Bau
Bietet ein Generalübernehmer für ein Bauvorhaben neben den Bau- auch Planungsleistungen zu einem Pauschalpreis an, kann er für die erbrachte Planung selbst dann nur das angebotene Honorar verlangen und nicht nach den Mindestsätzen der HOAI abrechnen, wenn kein Generalübernehmervertrag zu Stande kommt.
VolltextIBRRS 2021, 2638
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2021 - 6 U 197/14
1. Der Baugrund ist ein vom Auftraggeber gelieferter Baustoff i.S.v. § 645 BGB, so dass der Auftragnehmer einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen kann, wenn der werkvertraglich geschuldete Erfolg (hier: Grundwasserabsenkung) nicht erreicht wird, weil das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Baugrundgutachten einen zu geringen kf-Wert vorgibt.
2. Das gilt nicht, wenn die Unausführbarkeit durch einen Umstand (mit-)verursacht wird, den der Auftragnehmer zu vertreten hat. Dazu gehört eine Verletzung der Prüf- und Hinweispflichten.
VolltextIBRRS 2021, 2661
OLG Hamburg, Urteil vom 16.11.2018 - 1 U 40/17
1. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende, bei der Herstellung des Bauwerkes erforderliche Mitwirkungshandlung und gerät er hierdurch in Annahmeverzug, steht dem Auftragnehmer aus § 642 BGB ein verschuldensunabhängiger Entschädigungsanspruch zu.
2. Die dem Auftraggeber obliegende Mitwirkungsleistung bei Bauverträgen besteht u. a. darin, dass er das Baugrundstück als für die Leistung des Auftragnehmers aufnahmebereit zur Verfügung stellt, die erforderlichen Vorunternehmerleistungen insoweit also erbracht sind und die erforderlichen Pläne vorgelegt werden.
3. Die Frage, zu welchem Zeitpunkt einzelne Mitwirkungshandlungen zu erbringen sind, richtet sich nach dem Bauablauf, wie er vom Auftragnehmer in den Grenzen der vertraglichen Terminvereinbarungen nach seinen bautechnischen und baubetrieblichen Anforderungen vorgesehen ist. Bei ungestörtem Bauablauf kann dies dem aufgestellten Bauablauf- oder Terminplan zu entnehmen sein. Etwas anderes gilt, wenn der tatsächliche Bauablauf von Verzögerungen und zahlreichen Umplanungen geprägt ist.
4. Neben der fehlenden oder nicht rechtzeitigen Mitwirkungshandlung des Auftraggebers ist erforderlich, dass der Auftragnehmer zur Leistung bereit und imstande ist, seine Leistung wie geschuldet dem Auftraggeber angeboten und - sofern die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben - ordnungsgemäß die Behinderung angezeigt hat.
VolltextIBRRS 2021, 2636
OLG Koblenz, Urteil vom 05.09.2019 - 6 U 1613/18
1. Mängelansprüche verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. An einem arglistigen Verschweigen fehlt es, wenn der Verursacher den Mangel als solchen nicht wahrgenommen hat.
2. Ein Unternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Unternehmen den Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt.
3. Voraussetzung für ein der Arglist gleichstehendes Organisationsverschulden ist stets, dass der Unternehmer das Bauwerk arbeitsteilig, d. h. im Hinblick auf die mangelbehafteten Gewerke durch Nachunternehmer herstellen lässt.
4. Die Grundsätze zur Sekundärhaftung des Architekten sind auf einen Bauunternehmer nicht übertragbar.
VolltextIBRRS 2021, 2569
OLG Dresden, Urteil vom 11.11.2020 - 1 U 722/20
1. Wird ein Bauvertrag auf Seiten des Auftragnehmers von einem hierzu nicht bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet, wird der Vertrag jedenfalls durch den Baubeginn und die Ausführung des Bauvorhabens im Umfang von 60% konkludent vom Auftragnehmer genehmigt.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, wonach er nach seiner Wahl berechtigt ist, für die Ausführung geänderter oder zusätzlicher Leistung die übliche Vergütung zu verlangen, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftraggeber unangemessen.
3. ...
IBRRS 2021, 2556
OLG Schleswig, Urteil vom 12.03.2021 - 1 U 81/20
1. Welche Leistungen eines Werkunternehmers von einem Pauschalpreis umfasst sein sollen, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung sind sämtliche Vertragsunterlagen zu berücksichtigen. Es können auch die Regelungen in den VOB/C zu berücksichtigen sein.*)
2. Werden bei Abrissarbeiten Schadstoffe gefunden und ist der Abrissunternehmer nach dem Vertrag nicht verpflichtet, diese zu beseitigen, so ist der Auftraggeber i.S.d. § 642 Abs. 1 BGB verpflichtet, an der Beseitigung der Schadstoffe mitzuwirken, indem er den Abrissunternehmer oder einen anderen Unternehmer mit der Beseitigung beauftragt.*)
VolltextIBRRS 2021, 2240
OLG München, Beschluss vom 19.06.2020 - 20 U 6219/19 Bau
1. Ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählen grundsätzlich nicht Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, weil der betroffene Auftraggeber typischerweise auf ihre ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung nicht nachhaltig angewiesen ist.
2. Auch für einen Raum im Keller, der als Büroraum eingerichtet ist bzw. werden soll, kann der Auftraggeber keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, wenn es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung fehlt.
VolltextIBRRS 2021, 2239
OLG München, Beschluss vom 19.05.2020 - 20 U 6219/19 Bau
1. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht nur für solche Lebensgüter, deren ständige Verfügbarkeit von zentraler Bedeutung sind. Hierzu zählen grundsätzlich nicht Kellerräume, die für Abstellzwecke vorgesehen sind, weil der betroffene Auftraggeber typischerweise auf ihre ständige Verfügbarkeit für seine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung nicht nachhaltig angewiesen ist.
2. Auch für einen Raum im Keller, der als Büroraum eingerichtet ist bzw. werden soll, kann der Auftraggeber keine Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen, wenn es an einer fühlbaren Nutzungsbeeinträchtigung fehlt.
VolltextIBRRS 2021, 2390
OLG München, Urteil vom 21.07.2021 - 20 U 5268/20 Bau
1. Verlangt der Auftraggeber die Anbringung einer stärkeren als der vertraglich vereinbarten Außendämmung und muss der Auftragnehmer deshalb zwangsläufig breitere Profile und Wetterbleche verarbeiten, steht dem Auftragnehmer hierfür ein Anspruch auf Mehrvergütung zu.
2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach dem Auftragnehmer für die Ausführung einer Änderungs- oder Zusatzleistung nur dann ein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht, wenn sie auf einem schriftlichem Nachtragsauftrag beruht, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2021, 2354
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2021 - 5 U 268/20
1. Soweit ein Auftragnehmer Verzugszinsen für eine Entgeltforderung von seinem Auftraggeber begehrt, der einen zugleich seinen unternehmerischen als auch seinen privaten Zwecken dienenden Werkvertrag ("dual use") geschlossen hat, ist der höhere Zinssatz des § 288 Abs. 2 BGB nur gerechtfertigt, wenn der unternehmerische Zweck überwiegt.*)
2. Das Handeln als Unternehmer folgt nicht allein daraus, dass der Auftraggeber bei Vertragsschluss eine selbständige berufliche Tätigkeit als Architekt ausgeübt hat.*)
3. Die Berechtigung zum Vorsteuerabzug ist kein zwingendes Kriterium für unternehmerisches Handeln i.S.v. § 288 Abs. 2 BGB.*)
4. Eine Vermutung dafür, dass alle Rechtsgeschäfte eines Freiberuflers "im Zweifel" seinem geschäftlichen Bereich zuzuordnen sind, besteht nicht.*)
VolltextIBRRS 2021, 2297
OLG München, Urteil vom 14.07.2021 - 20 U 7008/20 Bau
1. Unterbreitet der Auftraggeber mit seiner Unterschrift auf einem "Hausvertrag"-Formular ein Angebot auf Abschluss des "Hausvertrags", das der Auftragnehmer "innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung" durch den Auftraggeber annahmen kann, kommt kein Vertrag zu Stande, wenn eine solche Annahme nicht innerhalb der Monatsfrist stattfindet.
2. Durch die Unterzeichnung von Anlagen zu einem "Hausvertrag" kommt es nicht zum Abschluss eines (Bau-)Vertrags, wenn die Parteien davon ausgehen, dass vor einem bindenden Vertragsschluss noch (technische) Prüfungen erfolgen müssen.
3. Bietet der Auftragnehmer grundsätzlich nur Wohngebäude an und vereinbaren die Parteien, zur Realisierung des vom Auftraggeber gewünschten Gewerbegebäudes zusammenzuwirken, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung der üblichen Planungs- und Untersuchungskosten zu, wenn der Auftraggeber ihn damit betraut, das gewünschte Vorhaben von einem Architekten planen und die Realisierbarkeit auf dem erworbenen Grundstück prüfen zu lassen.
VolltextIBRRS 2021, 2106
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.10.2020 - 29 U 169/19
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung bis zu einem gewissen Zeitpunkt durchführt und die Mängelansprüche des Auftraggebers an einem bestimmten Termin verjähren, kann der Auftragnehmer nach diesem Termin auch dann die Einrede der Verjährung erheben, wenn er die von ihm übernommenen Mängelbeseitigungspflichten nicht vollständig erfüllt hat.
VolltextIBRRS 2021, 2242
OLG München, Beschluss vom 27.03.2020 - 20 U 4425/19 Bau
1. Auch wenn der Auftragnehmer regelmäßig dazu verpflichtet ist, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, schließt die Beachtung dieser Regeln die Annahme eines Mangels nicht aus.
2. Das den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder den erkennbaren Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht oder es in seiner Funktionstauglichkeit eingeschränkt ist.
3. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Beschaffenheit des Werks nicht erreicht werden kann.
VolltextIBRRS 2021, 2241
OLG München, Beschluss vom 30.01.2020 - 20 U 4425/19 Bau
1. Auch wenn der Auftragnehmer regelmäßig dazu verpflichtet ist, die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, schließt die Beachtung dieser Regeln die Annahme eines Mangels nicht aus.
2. Das den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Werk ist mangelhaft, wenn es nicht der vereinbarten Beschaffenheit oder den erkennbaren Bedürfnissen des Auftraggebers entspricht oder es in seiner Funktionstauglichkeit eingeschränkt ist.
3. Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch erforderlich ist. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Beschaffenheit des Werks nicht erreicht werden kann.
VolltextIBRRS 2021, 2291
OLG Köln, Urteil vom 30.01.2020 - 3 U 42/05
1. Ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises wegen einer geänderten Leistung setzt voraus, dass die Änderungsleistung auf eine Änderung des Bauentwurfs oder auf eine andere Anordnung des Auftraggebers zurückzuführen ist, was der Auftragnehmer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat.
2. Haben die Parteien eines Bauvertrags einen Pauschalfestpreis vereinbart, kann der Auftraggeber grundsätzlich davon ausgehen, dass sämtliche Bau- und Nebenleistungen, die zur Erreichung der vereinbarten Bauleistung notwendig sind, von dem Pauschalfestpreis umfasst sind.
3. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel, wonach sich die vereinbarten Vertragstermine um den Zeitraum der Verzögerung verschieben, wenn dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und dass für die Berechnung der Vertragsstrafe entsprechendes gilt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.
VolltextIBRRS 2021, 2290
OLG Köln, Urteil vom 22.08.2018 - 17 U 57/16
1. Dem Auftraggeber steht kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fertigstellung des Bauvorhabens durch einen Drittunternehmer zu, wenn er dem Auftragnehmer keine Frist zur Abhilfe bzw. Nacherfüllung gesetzt hat und die Fristsetzung auch nicht ausnahmsweise entbehrlich war.
2. An die tatsächlichen Voraussetzungen der endgültigen Leistungsverweigerung des Auftragnehmers sind strenge Anforderungen zu stellen.
3. Eine endgültige Verweigerung der Nacherfüllung liegt nicht ohne weiteres in dem Bestreiten von Mängeln. Hinzukommen müssen weitere Umstände, die eindeutig zum Ausdruck bringen, dass der Auftragnehmer seinen Vertragspflichten nicht nachkommen wird und es ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung noch umstimmen lässt.
VolltextIBRRS 2021, 2277
OLG Köln, Urteil vom 24.06.2021 - 7 U 158/20
1. Haben die Parteien eines VOB/B-Vertrags den Sicherheitseinbehalt nicht in Teilbeträgen vereinbart, sondern auf die Schlusszahlung begrenzt, kommt § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B gleichwohl zur Anwendung.*)
2. Die Nachfrist i.S.v. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 VOB/B, deren Ablauf gem. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/B zum Verlust des Rechts auf den Sicherheitseinbehalt führt, kann erst nach Ablauf von 18 Werktagen ab Zugang der Mitteilung über den einbehaltenen Betrag beim Auftragnehmer gesetzt werden.*)
VolltextIBRRS 2021, 2103
OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2021 - 2 U 122/20
1. Zur Reichweite des Funktionalitätsversprechens des Auftragnehmers, wenn mehrere Unternehmer mit gesonderten werkvertraglichen Beziehungen zum Besteller an der Herstellung eines Bauwerks beteiligt sind und ihre Leistungen aufeinander aufbauen. Übernimmt ein Hallenbauer vertraglich die Planung und Ausführung einer Metallbauhalle, aber nicht die Planung und Ausführung der für diese Halle vorgesehenen Glasfassade, kann die Auslegung ergeben, dass er dem Besteller die ordnungsgemäße Montage einer zu der Glasfassade passenden Tropfkante nach vorheriger Abstimmung mit dem die Glasfassade herstellenden Unternehmer schuldet (eingeschränkte Funktionalität des Gesamtgewerks).*)
2. Den Besteller trifft eine Obliegenheit, die Herstellung der Glasfassade und insbesondere die Schnittstelle beider Gewerke an der Tropfkante mit dem Hallenbauer abzustimmen. Beauftragt der Besteller einen Glasbauer mit der Herstellung der Glasfassade, ergibt die Auslegung regelmäßig, dass der Glasbauer im Verhältnis zum Besteller die Einhaltung dieser Obliegenheit werkvertraglich übernommen hat.*)
3. Nimmt der Glasbauer diese Abstimmung nicht vor, sondern baut eine nicht zu seinem Gewerk passende Tropfkante des Metallbauers aus und setzt seine Glasfassade ohne taugliche Abdichtung ein, ist sein Werk im Verhältnis zum Besteller mangelhaft.*)
4. Wenn die dem Glasbauer übertragene Mitwirkungsobliegenheit bezweckte, einen wasserdichten Anschluss seines sich mit dem Hallenbauer überschneidenden Gewerks zu ermöglichen und darauf ausgerichtet war, einen eingetretenen Wasserschaden zu vermeiden, ist dem Besteller dessen Versäumnis als Verschulden gegen sich selbst über die §§ 278, 254 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. und Satz 2 BGB zuzurechnen. Dieses kann der Metallbauer dem gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruch des Bestellers anspruchsmindernd entgegenhalten.*)
IBRRS 2021, 2209
LG Baden-Baden, Urteil vom 21.06.2021 - 3 O 344/20
1. Der Anspruch der Erwerber auf Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben setzt ohne ausdrückliche vertragliche Regelung voraus, dass die Unterlagen für die Nutzung des Objekts tatsächlich benötigt werden. Es muss ein besonderes, konkret begründetes Interesse bestehen.
2. Einweisungen in die Haustechnik samt Bedienungsanleitungen sind als betriebs- und wartungsrelevante Unterlagen als vertragliche Nebenpflicht zu übergeben.
VolltextIBRRS 2021, 1947
OLG München, Beschluss vom 15.06.2021 - 28 U 1262/21 Bau
Der Hersteller und Veräußerer eines Fertighauses haftet vollumfänglich für die Erreichung des KfW-40-Standards, wenn dieser als Beschaffenheit zwischen den Parteien ausdrücklich im Werkvertrag vereinbart ist und somit nach dem funktionalen Verständnis des Werkvertragsrechts als Erfolg vom Unternehmer herbeizuführen ist. Daher sind vom Unternehmer auch sämtliche Leistungen, soweit diese für Erreichung des KfW-40-Standards erforderlich sind, durchzuführen.
VolltextIBRRS 2021, 2179
KG, Urteil vom 09.03.2018 - 21 U 61/15
1. Das Einfügen eines (vermeintlich) klarstellenden Klammerzusatzes in eine vorformulierte Vertragsstrafenklausel hat nicht zur Folge, dass die Klausel individuell ausgehandelt wurde, sondern kann sogar zu ihrer Intransparenz führen.
2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Ersatzvornahme- und Mangelverfolgungskosten setzt voraus, dass die einschlägigen vertraglichen oder gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Der bloße Verweis auf eine Kostenaufstellung reicht insoweit nicht.
VolltextIBRRS 2021, 1539
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.07.2020 - 5 U 79/19
1. Eine Schimmelpilzbelastung innerhalb der Fußbodenkonstruktion stellt zwar einen Werkmangel dar. Allerdings muss der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen, dass das Werk des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Abnahme mit einem solchen Mangel behaftet war.
2. Ein Nutzungsausfall ist nur zu entschädigen, wenn sich der Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch auf die Lebenshaltung signifikant auswirkt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Wohnung bereits bezogen hat und wieder auszieht, weil sie zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muss.
VolltextIBRRS 2021, 1538
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.04.2020 - 5 U 79/19
1. Eine Schimmelpilzbelastung innerhalb der Fußbodenkonstruktion stellt zwar einen Werkmangel dar. Allerdings muss der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen, dass das Werk des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Abnahme mit einem solchen Mangel behaftet war.
2. Ein Nutzungsausfall ist nur zu entschädigen, wenn sich der Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch auf die Lebenshaltung signifikant auswirkt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Wohnung bereits bezogen hat und wieder auszieht, weil sie zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muss.
VolltextIBRRS 2021, 2023
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2020 - 22 U 24/19
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags als Vergütung einen (Pauschal-)Preis "einschließlich der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer", ist die Zahlung der im Pauschalpreis enthaltenen Umsatzsteuer nur dann geschuldet, sofern sie auch auf den Bauvertrag anfällt.
VolltextIBRRS 2021, 1707
OLG Bremen, Urteil vom 20.12.2019 - 2 U 50/18
1. Als Vertragsfristen vereinbarte Zwischenfristen für einen Teil der Bauleistung gehören zu den verbindlichen Ausführungsfristen für die "Vollendung" i.S.d. § 5 Abs. 4 VOB/B.
2. Wird der Auftragnehmer in der Ausführung seiner Leistung behindert, sind die vereinbarten Vertragsfristen nicht mehr maßgeblich.
3. Änderungs- und Zusatzleistungen stellen in den Risikobereich des Auftraggebers gehörende Behinderungen dar, die - soweit sie Bauablaufstörungen verursachen - zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen führen.
4. Für eine Bauzeitverlängerung ist nicht entscheidend, ob und welche (offenen oder versteckten) Zeitpuffer der Bauzeitenplan enthält. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, von ihm nicht zu vertretenden Behinderungen durch Hergabe derartiger Zeitreserven zu kompensieren (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2011, 505).
5. Die Verlängerung der Ausführungsfristen wegen einer bauseitigen Behinderung lässt die ursprünglich nach dem Kalender bestimmten Vertragsfristen entfallen. Für die Herbeiführung des Verzugs ist eine Mahnung des Auftraggebers erforderlich.
6. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).
IBRRS 2021, 2098
OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2021 - 13 U 365/21
Im Falle der Abnahmereife kann unmittelbar auf Zahlung des Werklohns geklagt werden, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert; im Zahlungsantrag liegt ein konkludentes Abnahmeverlangen.*)
VolltextIBRRS 2021, 2024
OLG Köln, Urteil vom 06.08.2020 - 24 U 29/16
1. Die im Abnahmeprotokoll vorbehaltenen Mängel hindern den Eintritt der Fälligkeit der Forderung nicht, sondern begründen nur ein Zurückbehaltungsrecht. Der Vorbehalt bewirkt lediglich, dass der Auftragnehmer auch nach der Abnahme die Beweislast für die Mängelfreiheit trägt.
2. Zur prüfbaren Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags gehört es, die Pauschale anzugeben; von dieser müssen die erbrachten Abschlagszahlungen abgezogen werden. Hinzu kommen etwaige Nachträge. Die Preise für die Nachträge müssen nachvollziehbar dargestellt werden.
3. Sind leistungsabhängige Kosten erspart worden, sind diese auch beim Pauschalpreisvertrag unter Rückgriff auf die Urkalkulation zu ermitteln.
IBRRS 2021, 2025
OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2018 - 8 U 109/14
1. Ein von einem Ehepartner erteilter Auftrag über die Renovierung eines Bads und eines Schlafzimmers mit einem Auftragswert von über 34.000 Euro stellt ein auch den anderen Ehegatten verpflichtendes Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs dar, wenn der Vertragsabschluss erkennbar auf einer vorher getroffenen Absprache zwischen den Eheleuten beruht.
2. Übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Schlussrechnung, nachdem er zuvor die Kündigung angedroht hat, liegt darin eine schlüssige Kündigungserklärung.
3. Eine Teilleistung ist vertragsgemäß erbracht, wenn sie als solche für den Auftraggeber gebrauchsfähig ist oder derart tauglich, um darauf aufbauend den vertragsmäßig gewünschten Erfolg herbeizuführen.
4. Weigert sich der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung zu bezahlen, berechtigt dies den Auftragnehmer zumindest dann zur Kündigung aus wichtigem Grund, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.
5. Im Rahmen der Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO ist zu berücksichtigen, dass das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordern, dass jeder Prozess einmal ein Ende findet.*)
VolltextIBRRS 2021, 2027
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2019 - 29 U 7/18
1. Dem Auftraggeber eines VOB-Vertrags steht ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch zu, wenn durch erbrachte Abschlagszahlungen letztlich eine zu verzeichnende Überzahlung vorliegt.
2. In der Prüfung und Zahlung von Abschlagsrechnungen liegt kein "Anerkenntnis" des Auftraggebers, weil hierfür eine schriftliche Erklärung erforderlich ist. In schriftlichen Anmerkungen auf den Abschlagsrechnungen liegt keine derartige Erklärung, da solche Anmerkungen vorbehaltlich zu verstehen sind.
VolltextIBRRS 2021, 1854
OLG Oldenburg, Urteil vom 13.10.2020 - 2 U 87/20
1. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auch im Falle der Kündigung des Werkvertrags grundsätzlich die Möglichkeit geben, selbst schwerwiegende und zur Unbrauchbarkeit der Leistung führende Mängel nachzubessern. Etwas anderes gilt nur, wenn die Mängel der Leistung der Kündigungsgrund waren.
2. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist ansonsten nur entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung vor Durchführung der Ersatzvornahme ernsthaft und endgültig bestreitet.
3. Der fruchtlose Ablauf einer zur Aufnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten gesetzten Frist, die keine ausreichende Nacherfüllungsfrist darstellt, rechtfertigt nicht den Rückschluss, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen.
VolltextIBRRS 2021, 1774
OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2020 - 8 U 71/17
Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenregelung, wonach der Auftragnehmer für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin durch dessen Verschulden überschritten wird, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.
Volltext