Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0667
BGH, Urteil vom 14.05.1998 - III ZR 229/97
Gewährleistung für Abweichung von der vereinbarten Flächengröße
Eine Abweichung der Flächengröße von dem im Vertrag versprochenen Maß stellt einen Mangel des Werks dar. Dies gilt auch dann, wenn sich aufgrund nachträglicher Anbringung von Schallisolierungen eine Reduzierung der Wohnfläche ergibt.
VolltextIBRRS 2000, 0666
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart
a) Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist.
b) An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.
c) Der für die bestimmte Ausführungsart vereinbarte Werklohn umfaßt, sofern die Kalkulation des Werklohnes nicht allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht, nur diese Ausführungsart, so daß der Auftraggeber Zusatzarbeiten, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind, gesondert vergüten muß.
d) Ist das Werk deshalb mangelhaft, weil der Auftragnehmer die vereinbarte Ausführungsart ausgeführt hat, können die ihm zustehenden Zusatzvergütungen im Rahmen der Gewährleistung als "Sowieso-Kosten" berücksichtigt werden.
IBRRS 2000, 0665
BGH, Urteil vom 22.10.1998 - VII ZR 99/97
Rechtmäßigkeit der Unterwerfungsklausel in einem Bauträgervertrag
a) Unterwirft sich ein Erwerber in einem Bauträgervertrag der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, so ist diese Erklärung gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.
b) § 218 Abs. 1 Satz 2 BGB ist auf eine gemäß §§ 3, 12 MaBV i.V.m. § 134 BGB nichtige Unterwerfungserklärung nicht anwendbar.
IBRRS 2000, 0662
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 9/97
Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe; Wirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremden Inhalt
a) Eine Vertragsstrafe kann auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden; sie braucht als solche nicht individuell ausgehandelt zu werden.
b) Eine Vertragsstrafenklausel mit gesetzesfremdem Gehalt ist nur wirksam, wenn dieser individuell im Sinne der Senatsrechtsprechung ausgehandelt worden ist. Das Aushandeln der gesetzesfremden Einzelheiten ist entscheidend und zugleich auch ausreichend.
VolltextIBRRS 2000, 0661
BGH, Urteil vom 22.07.1998 - VIII ZR 220/97
Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung
Zur Rückgängigmachung eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung.
VolltextIBRRS 2000, 0660
BGH, Urteil vom 06.03.1998 - V ZR 244/96
Hat der Bereicherungsschuldner das erlangte Geld zur Tilgung von Schulden verwandt, hat er die dadurch ersparten Zinszahlungen entsprechend § 818 Abs. 1 und 2 BGB als Vorteile aus dem Gebrauch des Geldes an den Bereicherungsgläubiger herauszugeben.
VolltextIBRRS 2000, 0659
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 109/96
Begründung einer Vergabeentscheidung
Bei der Vergabeentscheidung gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 3 Satz 2 VOB/A darf nach Bejahung der generellen Eignung der in die engere Wahl gekommenen Bieter ein "Mehr an Eignung" eines Bieters nicht als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag zu seinen Gunsten berücksichtigt werden.
VolltextIBRRS 2000, 0658
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 85/97
Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses
a) § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A ist eine zwingende Vorschrift. Sie dient dem Schutz des korrekten Wettbewerbs, vor allem der redlichen Mitbieter, die Angebote entsprechend der Ausschreibung abgegeben haben. Angebote, die gegen § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A verstoßen, müssen deshalb von der Wertung ausgeschlossen werden.
b) Dem Auftragnehmer wird ein ungewöhnliches Wagnis noch nicht ohne weiteres dadurch aufgebürdet, daß die im Rahmen seines Auftrages entgeltlich anzubietenden Gerüste zugleich auch für Folgearbeiten anderer Auftragnehmer vorgehalten werden sollen.
VolltextIBRRS 2000, 0657
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 48/97
Aufwendungsersatzanspruch des voraussichtlich erfolgreichen Bieters nach Aufhebung einer Ausschreibung; Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz entgangenen Gewinns
Bei Aufhebung einer Ausschreibung ohne Vorliegen eines der in § 26 VOB/A genannten Aufhebungsgründe steht dem Bieter, der bei Fortsetzung des Verfahrens und Vergabe des Auftrags den Zuschlag erhalten hätte, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz der mit der Teilnahme am Verfahren verbundenen Aufwendungen zu.
Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz auch des entgangenen Gewinns setzt grundsätzlich voraus, daß der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist.
VolltextIBRRS 2000, 0656
BGH, Urteil vom 08.09.1998 - X ZR 99/96
Rechtsfolgen der berechtigten Aufhebung einer Ausschreibung; Aufhebung der Ausschreibung wegen Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung; Überschreitung einer Kostenschätzung aufgrund der abgegebenen Gebote
1. Bei Vorliegen eines der Aufhebungsgründe nach § 26 Nr. 1 VOB/A löst die Aufhebung einer Ausschreibung keine Ersatzansprüche für die am Verfahren teilnehmenden Bieter aus.
2. Änderungen in den Grundlagen der Finanzierung eines öffentlichen Bauvorhabens bilden nur dann einen schwerwiegenden Grund zur Aufhebung der Ausschreibung im Sinne des § 26 Nr. 1 lit. c VOB/A, wenn sie auf bei der Einleitung des Verfahrens nicht voraussehbaren, die Finanzierung in mehr als nur unwesentlich berührenden Umständen beruhen.
3. a) Erscheint die vor der Ausschreibung vorgenommene Kostenschätzung des Ausschreibenden aufgrund der bei ihrer Aufstellung vorliegenden und erkennbaren Daten als vertretbar, kann ein schwerwiegender Grund zur Aufhebung vorliegen, wenn die aufgrund der Ausschreibung abgegebenen Gebote deutlich über den geschätzten Kosten liegen.
b) Ein Recht zur Aufhebung der Ausschreibung aus diesem Grunde scheidet jedoch regelmäßig aus, wenn die fehlende Finanzierung auf Fehler des Auftraggebers bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs zurückzuführen ist.
c) Soweit der öffentliche Auftraggeber einen Dritten mit der Ermittlung der Kosten betraut, hat er für dessen Fehler bei der Feststellung des Bedarfs nach dem Gedanken des § 278 BGB einzustehen.
IBRRS 2000, 0652
BGH, Urteil vom 07.07.1998 - X ZR 17/97
Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht auf Kalkulationsirrtum; Überprüfungspflicht im Ausschreibungsverfahren
a) Ein Kalkulationsirrtum berechtigt selbst dann nicht zur Anfechtung, wenn der Erklärungsempfänger diesen erkannt oder die Kenntnisnahme treuwidrig vereitelt hat; allerdings kann der Erklärungsempfänger unter den Gesichtspunkten des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder der unzulässigen Rechtsausübung verpflichtet sein, den Erklärenden auf seinen Kalkulationsfehler hinzuweisen.
b) Während eines Ausschreibungsverfahrens ist der öffentliche Auftraggeber in der Regel nicht verpflichtet, Angebote der Bieter auf Kalkulationsfehler zu überprüfen oder weitere Ermittlungen anzustellen; ausnahmsweise kann eine solche Pflicht bestehen, wenn sich der Tatbestand eines Kalkulationsirrtums und seiner unzumutbaren Folgen für den Bieter aus dessen Angebot oder den dem Auftraggeber bekannten sonstigen Umständen geradezu aufdrängt.
VolltextIBRRS 2000, 0644
BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 74/97
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Wird in einem Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ein Mangel des Bauwerks hinreichend konkret bezeichnet, so tritt die Unterbrechung der Verjährung auch dann ein, wenn der im Beweisverfahren bestellte Sachverständige den Mangel nicht bestätigt.
VolltextIBRRS 2000, 0643
BGH, Urteil vom 02.04.1998 - VII ZR 230/96
Neuer Vortrag verzögert die Erledigung des Rechtsstreits nicht und darf daher nicht unberücksichtigt bleiben, wenn dieser weder bei Zulassung noch bei Nichtzulassung des Vorbringens im Ganzen entscheidungsreif ist.
VolltextIBRRS 2000, 0642
BGH, Urteil vom 14.05.1998 - VII ZR 184/97
Auslegung eines Werkvertrages; Mängel des Luftschallschutzes
Welcher Luftschallschutz geschuldet ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Sind danach bestimmte Schalldämm-Maße ausdrücklich vereinbart oder jedenfalls mit der vertraglich geschuldeten Ausführung zu erreichen, ist die Werkleistung mangelhaft, wenn diese Werte nicht erreicht sind.
Liegt eine derartige Vereinbarung nicht vor, ist die Werkleistung im allgemeinen mangelhaft, wenn sie nicht den zur Zeit der Abnahme anerkannten Regeln der Technik als vertraglichem Mindeststandard entspricht.
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben.
IBRRS 2000, 0637
BGH, Urteil vom 20.11.1997 - III ZR 310/95
Hinweispflicht des Hausverwalters; Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung eines Baubetreuungsvertrages
Zur Hinweispflicht des Hausverwalters gegenüber den Eigentümern über Mängel des verwalteten Objekts, die auf grundlegenden Planungs- und Ausführungsfehlern bei der Errichtung des Bauwerks beruhen.
VolltextIBRRS 2000, 0636
BGH, Urteil vom 30.04.1998 - VII ZR 47/97
Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum
Die Fristsetzung eines Erwerbers von noch nicht fertiggestelltem Wohnungseigentum gegenüber dem Veräußerer zur Nachbesserung eines behebbaren Mangels am Gemeinschaftseigentum mit Ablehnungsandrohung, verbunden mit der Erklärung, alsdann Minderung zu fordern, ist aus Rechtsgründen wirkungslos.
VolltextIBRRS 2000, 0635
BGH, Urteil vom 02.04.1998 - IX ZR 79/97
a) Außerhalb des Geltungsbereichs des AGB-Gesetzes gestattet die Vertragsfreiheit es grundsätzlich jedermann, Bürgschaften auf erstes Anfordern zu erteilen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 5. Juli 1990 - IX ZR 294/89, ZIP 1990, 1186).
b) Ist für den Gläubiger erkennbar, daß der Erklärende mit dem Rechtsinstitut einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht hinreichend vertraut ist, hat er seinen Vertragspartner umfassend über deren Rechtsfolgen zu belehren; bei Verletzung der Hinweispflicht haftet der Schuldner nur aus einer gewöhnlichen Bürgschaft.
Bezeichnet eine Partei hinreichend konkret, welche Urkunden sie für erheblich hält, kann der Urkundenbeweis auch durch Antrag auf Beiziehung von Akten geführt werden, die dem erkennenden Gericht - nicht notwendig demselben Spruchkörper - bereits vorliegen.
VolltextIBRRS 2000, 0634
BGH, Urteil vom 05.02.1998 - VII ZR 279/96
Ende der Unterbrechung bei Stillstand des Prozesses
Gerät der Prozeß dadurch, daß er nicht betrieben wird, in Stillstand, so endet die Unterbrechung der Verjährung gemäß § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB mit der letzten Prozeßhandlung der Parteien oder des Gerichts. § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt eine wirksame Prozeßhandlung voraus. Die Verfügung gemäß § 697 Abs. 1 ZPO, den geltend gemachten Anspruch nunmehr zu begründen, wird ebenso wie die Verfügung, mit welcher der Widerspruch bekannt gegeben (§ 695 Satz 1 ZPO) und der weitere Gerichtskostenvorschuß angefordert wird (§ 65 Abs. 1 Satz 2 GKG) als Prozeßhandlung noch nicht mit ihrer gerichtsinternen Ausführung, sondern erst mit ihrem Zugang bei der Partei wirksam.
IBRRS 2000, 0629
BGH, Urteil vom 31.03.1998 - VI ZR 109/97
Werden bei der Anfertigung einer neuen Sache die dazu dienenden einwandfreien Teile des Herstellers durch ihre Verbindung mit den hierzu bestimmten, jedoch mangelhaften Teilen eines Zulieferers unbrauchbar, so tritt bereits im Zeitpunkt der Verbindung eine Verletzung des Eigentums an den zuvor unversehrten Bestandteilen ein (Ergänzung zu BGHZ 117, 183).
VolltextIBRRS 2000, 0626
BGH, Urteil vom 29.10.1997 - VIII ZR 347/96
Formularmäßige Beschränkung der Gewährleistungsansprüche
Die Klausel
"Sind Gewährleistungsansprüche gegeben, so beschränken sich diese auf eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen drei Nachbesserungsversuche wegen eines gerügten Mangels fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen."
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist - auch im kaufmännischen Verkehr - unwirksam.
VolltextIBRRS 2000, 0625
BGH, Urteil vom 19.03.1998 - VII ZR 116/97
Die Regelung des § 16 Nr. 3 Abs. 2 bis 5 VOB/B über den Ausschluß von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung oder einer ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung verstößt auch nach der Neufassung vom 19. Juli 1990, soweit nicht die VOB/B "als Ganzes" vereinbart worden ist, gegen § 9 AGBG und ist deswegen unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 17. September 1987 - VII ZR 155/86 = BGHZ 101, 357).*)
VolltextIBRRS 2000, 0624
BGH, Urteil vom 19.02.1998 - VII ZR 105/97
Auszahlung des Bareinbehalts bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft
a) Hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft zum Austausch eines Bareinbehaltes gestellt und verweigert der Auftraggeber dessen Auszahlung wegen Aufrechnung und Zurückbehaltung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen, so kann der Auftragnehmer lediglich die Bürgschaft zurückfordern.
b) Hinsichtlich der Bürgschaft kommt in diesem Falle die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nicht in Betracht.
VolltextIBRRS 2000, 0614
BGH, Urteil vom 04.12.1997 - VII ZR 187/96
1. Der Beitritt eines Dritten zu einem Vertrag ist nur wirksam, wenn sich die Vertragsparteien und der Dritte über den Vertragsbeitritt geeinigt haben.*)
2. Ist ein Architekt Verwender einer nach dem AGB-Gesetz unwirksamen Klausel über die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, nach der das auf diesen Leistungsanteil entfallende Honorar abzüglich pauschal 40 % für ersparte Aufwendungen ohne Regelung des Gegenbeweises vereinbart ist, dann kann er selbst nicht mehr als 60 % seines Honorars verlangen, wenn sich nach den Grundsätzen über die Abrechnung vorzeitig beendeter Architektenverträge (BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - VII ZR 219/94 - = ZfBR 1996, 200 = BauR 1996, 412 = NJW 1996, 1751) ein Honorar ergeben sollte, das 60 % der Forderung übersteigt.*)
VolltextIBRRS 2000, 0613
BGH, Urteil vom 26.11.1997 - VIII ZR 22/97
Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt niedergelegten empfangsbedürftigen Willenserklärung
Zur Frage, wann eine per Einschreiben abgesandte empfangsbedürftige Willenserklärung wirksam wird, wenn die beim Postamt niedergelegte Sendung vom Adressaten trotz schriftlicher Mitteilung über die Niederlegung nicht abgeholt wird (Abgrenzung zu BGHZ 67, 271).
VolltextIBRRS 2000, 0612
BGH, Urteil vom 22.01.1998 - VII ZR 204/96
Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Fehler, die zur Unzulässigkeit des Antrags auf Beweissicherung führen können, stehen der durch den Antrag bewirkten Unterbrechung der Verjährung nicht entgegen, wenn der Antrag nicht als unstatthaft zurückgewiesen worden ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 20. Januar 1983 - VII ZR 210/81).
VolltextIBRRS 2000, 0611
BGH, Urteil vom 05.02.1998 - VII ZR 170/96
Begriff der behördlichen Bestimmungen; Beachtung der Baugenehmigung und darin enthaltener Auflagen
Der Auftraggeber hat bei der Ausführung seiner Leistung gemäß § 4 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2 VOB/B u.a. die behördlichen Bestimmungen zu beachten. Dazu zählen auch die dem Auftraggeber erteilte Baugenehmigung und die darin etwa enthaltenen Auflagen.
VolltextIBRRS 2000, 0610
BGH, Urteil vom 11.02.1998 - VIII ZR 287/97
Auslegung einer Skontoabrede
Bei einer Skontoabrede: "Zahlbar innerhalb von 40 Tagen (bzw. 45 Tagen) mit 3 % Skonto" genügt für die Wahrung der Skontofrist die rechtzeitige Absendung des Verrechnungsschecks.
VolltextIBRRS 2000, 0605
BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 144/94
Schutzzweck eines Sachverständigenauftrags zur Bewertung eines Grundstücks
Zur Frage, wieweit neben dem auf das Gutachten vertrauenden Kreditgeber auch der mit diesem zusammenarbeitende, den Kredit absichernde Bürge in die Schutzwirkungen eines zwischen Grundeigentümer und Sachverständigem abgeschlossenen Vertrages über ein Wertgutachten einbezogen ist.
VolltextIBRRS 2000, 0603
BGH, Urteil vom 04.07.1997 - V ZR 48/96
Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen Klagehäufung
a) Hat das Berufungsgericht eine Verschuldenshaftung für Vertiefungsschäden fehlerhaft bejaht, so ist die Entscheidung nur dann aufzuheben, wenn nach dem von dem Berufungsgericht festgestellten Sachverhalt auch kein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch gegeben ist.
b) Verlangt der Kläger Ersatz der ihm durch eine Vertiefung des Nachbargrundstücks entstandenen Schäden, so kann eine alternative Klagehäufung vorliegen.
VolltextIBRRS 2000, 0602
BGH, Urteil vom 04.12.1997 - IX ZR 247/96
Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter Gewährleistungsansprüche; Umfang der Gewährleistungsbürgschaft
a) Stützt der Gläubiger die Klage aus einer Gewährleistungsbürgschaft in einer bestimmten Reihenfolge auf Hauptforderungen, die aus voneinander unabhängigen, unterschiedlichen Mängeln hergeleitet sind, darf die Klage nicht wegen einer hilfsweise benannten Forderung dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt werden, solange noch offen ist, ob die vorrangigen Hauptforderungen begründet sind.
b) Eine Gewährleistungsbürgschaft im Baurecht deckt grundsätzlich nur Ansprüche, die sich auf Mängel des Bauwerks gründen. Bei Vereinbarung der VOB/B sichert die Bürgschaft die Rechte aus § 13 VOB/B, bei Geltung der gesetzlichen Regeln die nach Abnahme sowie die gemäß §§ 634, 635 BGB schon vor Abnahme bestehenden Ansprüche.
VolltextIBRRS 2000, 0600
BGH, Urteil vom 04.12.1997 - VII ZR 6/97
Gewährleistung eines Bauträgers; Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmer
Eine Klausel, die die Haftung eines Bauträgers davon abhängig macht, daß die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen Subunternehmen "nicht durchsetzbar sind", begründet aufgrund ihrer sprachlichen Fassung die Gefahr, daß der Klauselgegner sie dahin versteht, daß die gerichtliche Inanspruchnahme der Subunternehmen Voraussetzung für die subsidiäre Haftung des Bauträgers ist. Sie ist daher nach § 11 Nr. 10 Buchst. a AGBG unwirksam (im Anschluß an Senatsurteil vom 6. April 1995 - VII ZR 73/94, NJW 1995, 1675 BauR 1995, 542 = ZfBR 1995, 202).
VolltextIBRRS 2000, 0594
BGH, Urteil vom 13.11.1997 - VII ZR 100/97
Übergang von Anspruch auf Kostenvorschuß zum Schadensersatz
Der Übergang vom Anspruch auf Kostenvorschuß zu dem auf Schadensersatz ist eine Klageänderung i.S. von § 263 ZPO.
VolltextIBRRS 2000, 0593
BGH, Urteil vom 16.10.1997 - VII ZR 249/96
Bestehen der Nachbesserungsverpflichtung des Unternehmers bei Vorschlag einer untauglichen Nachbesserungsmaßnahme durch den Besteller
Von seiner Nachbesserungsverpflichtung wird der Unternehmer nicht deshalb frei, weil der Besteller eine untaugliche Nachbesserungsmaßnahme (hier: eine nicht zur Verbesserung des Zustands führende Maßnahme) vorschlägt. Der Unternehmer bleibt vielmehr grundsätzlich bis hin zur Neuherstellung zur Herbeiführung des vertragsgemäßen Zustandes verpflichtet.
VolltextIBRRS 2000, 0592
BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 321/95
Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages; Erstattung der Kosten eines gescheiterten Schiedsverfahrens
Der Werkunternehmer hat bei Abrechnung eines durch Kündigung beendeten Pauschalpreisvertrages zunächst die erbrachten Leistungen und die dafür anteilig anzusetzende Vergütung darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen. Die Höhe dieser Vergütung ist nach dem Verhältnis des Wertes der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Leistungsverzeichnis vorliegt oder nicht.
Tritt ein Schiedsvertrag außer Kraft, kann ein Anspruch auf Erstattung der Kosten des gescheiterten Schiedsverfahrens nicht aus den Kostenvorschriften der Zivilprozeßordnung hergeleitet werden. Ob und in welcher Höhe ein derartiger Anspruch besteht, ist abhängig von der Regelung im Schiedsvertrag, der gegebenenfalls ergänzend auszulegen ist.
IBRRS 2000, 0591
BGH, Urteil vom 30.10.1997 - VII ZR 222/96
Berechnung ersparter Aufwendungen nach Vertragskündigung; Berücksichtigung eines Risikozuschlags
Fordert der Auftragnehmer nach Kündigung des Bauvertrages Vergütung für nicht erbrachte Leistungen, so muß er einen von ihm einkalkulierten Risikozuschlag gesondert ausweisen. Er muß ihn sich als erspart anrechnen lassen, soweit das Risiko sich nicht verwirklichen konnte.
IBRRS 2000, 0586
BGH, Urteil vom 23.07.1997 - VIII ZR 238/96
Verjährung der Ansprüche des Käufers wegen Verletzung einer Beratungspflicht
Zur Verjährung der Ansprüche des Käufers, wenn der Verkäufer eine diesem gegenüber bestehende Beratungspflicht verletzt.
VolltextIBRRS 2000, 0585
BGH, Urteil vom 17.06.1997 - X ZR 95/94
Der Auftragnehmer haftet auch dann für das Vorhandensein zugesicherter Eigenschaften, wenn es technisch nicht möglich ist, dem Vertragsgegenstand diese Eigenschaften (hier: Maßtoleranzen bei Betonfertigteilen) zu verleihen.*)
IBRRS 2000, 0584
BGH, Urteil vom 03.07.1997 - VII ZR 210/96
Inhalt einer Mängelrüge
Macht der Auftraggeber geltend, das Werk sei mangelhaft, so reicht es aus, wenn er die Mangelerscheinungen hinreichend genau bezeichnet. Den Mangel selbst, also die wirklichen Ursachen der Symptome braucht der Auftraggeber hingegen nicht zu bezeichnen.
VolltextIBRRS 2000, 0583
BGH, Urteil vom 15.05.1997 - VII ZR 287/95
Verjährungsbeginn bei einer in ein Bauwerk integrierten technischen Anlage
Die Einrichtung einer technischen Anlage, die selber kein Bauwerk ist, gehört zu den Arbeiten bei Bauwerken im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB, wenn die Anlage in ein Bauwerk integriert ist und dessen Herstellung dient.
VolltextIBRRS 2000, 0582
BGH, Urteil vom 02.10.1997 - VII ZR 44/97
Ersatz von Fremdnachbesserungskosten im Rahmen eines VOB-Vertrages; Rechtsnatur der VOB/B
1. Die §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B enthalten für den VOB-Vertrag eine abschließende Sonderregelung. Will der Auftraggeber Ersatz der Fremdnachbesserungskosten, muß er den Vertrag vor Beginn der Fremdnachbesserung gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kündigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 15. Mai 1986 - VII ZR 176/85 = BauR 1986, 573 = ZfBR 1986, 226).
2. Bei Fehlen der Kündigung kann der Anspruch auf Ersatz der Fremdnachbesserungskosten nicht aus analoger Anwendung von § 633 BGB oder § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B hergeleitet werden.
Bei der VOB/B handelt es sich nicht um eine Norm, sondern um Allgemeine Geschäftsbedingungen, deren einzelne Regelungen wegen § 5 AGBG nicht analog auf eindeutig geregelte Sachverhalte anwendbar sind.
VolltextIBRRS 2000, 0581
BGH, Urteil vom 16.10.1997 - VII ZR 64/96
Begriff des unabwendbaren Umstandes; Vergütungsgefahr bei Unmöglichwerden oder Untergang von Leistungen des Auftragnehmers aus in der Sphäre des Auftraggebers liegenden Umständen; Voraussetzungen des Ersatzes von Stillstandskosten
1. Ein Umstand ist nicht schon dann i.S. des § 7 Nr. 1 VOB/B unabwendbar, wenn er für den Auftragnehmer unvorhersehbar und wenn er oder seine Auswirkungen trotz äußerster Sorgfalt und durch wirtschaftlich erträgliche Mittel von ihm nicht abgewendet werden konnten.
2. a) Die Regelung der Vergütungsgefahr des § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch in einem VOB/B-Vertrag anwendbar; sie wird durch § 7 Nr. 1 VOB/B nicht berührt.
b) Die Vorschrift ist in den Fällen entsprechend anwendbar, in denen Leistungen des Auftragnehmers aus Umständen untergehen oder unmöglich werden, die in der Person des Auftraggebers liegen oder auf Handlungen des Auftraggebers zurückgehen.
c) Der Auftragnehmer kann eine Vergütung nur für die Leistung verlangen, die er bis zu dem Schadensereignis erbracht hat.
d) Ein Anspruch auf Auslagenerstattung steht dem Auftragnehmer nur hinsichtlich der von der Vergütung nicht erfaßten Kosten zu, die ihm bis zu dem Schadensereignis zur Vorbereitung der Ausführung der von ihm geschuldeten Werkleistung entstanden und die Teil der vereinbarten Vertragspreise sind.
3. a) Ein Anspruch auf Ersatz von Stillstandskosten setzt unter anderem voraus, daß die hindernden Umstände auf einer schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen.
b) Dem Auftragnehmer obliegt es aufgrund seiner Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB, die ihm zumutbaren und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Stillstandskosten zu vermindern.
4. Im Einzelfall kommt eine dem Auftragnehmer gegenüber bestehende vertragliche Schutzpflicht des Auftraggebers in Betracht, wenn der Auftragnehmer darauf vertrauen konnte und durfte, daß der Auftraggeber die von ihm veranlaßten Schutzmaßnahmen aufrechterhält und wenn der Auftragnehmer im berechtigten Vertrauen darauf auf eigene Maßnahmen verzichtet hat.
IBRRS 2000, 0579
BGH, Urteil vom 23.01.1997 - VII ZR 218/95
1. Das Vertragsgesetz DDR ist auch auf Vertragsbeziehungen der Gemeinden anwendbar, die durch das Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 (GBl. I S. 255) konstituiert worden sind.*)
2. Die jetzigen Gemeinden im Beitrittsgebiet sind weder mit den früheren Räten der Gemeinden identisch noch deren Gesamtrechtsnachfolger.*)
VolltextIBRRS 2000, 0573
BGH, Urteil vom 30.06.1997 - II ZR 186/96
Umfang des Abzugs "neu für alt"; Ersatz von Planungsleistungen bei der Ersatzbeschaffung
a) Zum Umfang des Abzugs "neu für alt" bei Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung einer beschädigten Sache, wenn die Wiederherstellungskosten schadensbedingt erhöht waren (hier: Austausch eines einzelnen Dalbens aus einer Dalbengruppe).
b) Erfordert die Ersatzbeschaffung besondere Planungsleistungen, so kann der Geschädigte, der diese Leistungen durch eigene Angestellte selbst erbringt, den ihm dabei entstandenen Aufwand grundsätzlich nach den Honorarregelungen der HOAI abrechnen.
VolltextIBRRS 2000, 0572
BGH, Urteil vom 15.07.1997 - XI ZR 154/96
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist scheckfähig.*)
IBRRS 2000, 0571
BGH, Urteil vom 21.08.1997 - VII ZR 17/96
Begriff des unabwendbaren Umstandes; Vergütungsgefahr bei Unmöglichkeit der Leistung aufgrund Mitwirkung des Auftraggebers
Ein Umstand ist nicht schon dann i. S.d. § Nr. 1 VOB/B unabwendbar, wenn er für den Auftragnehmer unvorhersehbar und wenn er oder seine Auswirkungen trotz äußerster Sorgfalt und durch wirtschaftlich erträgliche Mittel von ihm nicht abgewendet werden konnten (Klarstellung zum Senatsurteil vom 23. November 1961 - VII ZR 141/60 = VersR 1962, l59, l60).
a) Die Regelung der Vergütungsgefahr in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB ist auch in einem VOB/B-Vertrag anwendbar.
b) Die Vorschrift ist in den Fällen entsprechend anwendbar, in denen Leistungen des Auftragnehmers aus Umständen untergehen oder unmöglich werden, die in der Person des Auftraggebers liegen oder auf Handlungen des Auftraggebers zurückgehen.
VolltextIBRRS 2000, 0566
BGH, Urteil vom 18.04.1997 - V ZR 28/96
Berücksichtigung eines Mitverschuldens im Rahmen des Beseitigungsanspruchs
a) § 254 BGB ist auch im Rahmen des Beseitigungsanspruchs nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB entsprechend anwendbar. Die Verurteilung zur Beseitigung wird in einem solchen Fall durch die Feststellung beschränkt, daß sich der beeinträchtigte Eigentümer in Höhe seiner Haftungsquote an den Kosten der Beseitigung zu beteiligen hat.
b) Baut der Eigentümer einer Ackerfläche neben einer auf dem Nachbargrundstück schon vorhandenen Pappelreihe einen Tennisplatz, so trifft ihn eine erhebliche Mitverantwortung an der durch das Wurzelwachstum verursachten Beeinträchtigung seines Eigentums (Tennisplatzbelag), wenn er dem Nachbarn gegenüber vorher nicht seinen Abwehranspruch (§ 1004 BGB) geltend macht.
VolltextIBRRS 2000, 0565
BGH, Urteil vom 06.05.1997 - VI ZR 90/96
Mitverschulden des Geschädigten bei Sturz im Schnee
Zu den Voraussetzungen eines Mitverschuldens des Geschädigten beim Sturz auf einem ungesicherten, von Baumaßnahmen betroffenen und mit Schnee bedeckten Gehweg.
VolltextIBRRS 2000, 0564
BGH, Urteil vom 11.07.1997 - V ZR 246/96
Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der geschuldeten Wohnfläche
a) Der Begriff "Wohnfläche" ist auslegungsbedürftig.
b) Ist die Wohnfläche einer Dachgeschoßwohnung mehr als 10 % kleiner als nach dem Werkvertrag geschuldet, so liegt hier ein Fehler vor, der den Erwerber zur Minderung der Vergütung berechtigt, auch wenn die Größe nicht zugesichert war.
IBRRS 2000, 0563
BGH, Urteil vom 03.07.1997 - VII ZR 115/95
Rechtsnatur des Austauschrechts; Gestellung einer Bürgschaft und Auszahlung des Bareinbehalts
a) Bei dem Austauschrecht nach § 17 VOB/B handelt es sich um ein vertragliches Gestaltungsrecht des Auftragnehmers, mit dem er die Art der Sicherheitsgewährung in dem vorgegebenen Rahmen zu bestimmen und zu verändern berechtigt ist.
b) Das Austauschrecht schließt es aus, daß der Auftraggeber eine ordnungsgemäß ersetzte Sicherheit behält.
c) Die Gestellung einer Bürgschaft als Austauschsicherheit ist dahin auszulegen, daß sie unter der auflösenden Bedingung steht, der Auftraggeber werde seiner Verpflichtung zur effektiven Auszahlung eines Bareinbehalts alsbald nachkommen.
d) Verweigert der Auftraggeber vertragswidrig die als baldige Barauszahlung, so tritt die auflösende Bedingung für die Gestellung der Bürgschaft ein.
VolltextIBRRS 2000, 0562
BGH, Urteil vom 24.04.1997 - VII ZR 106/95
Pflicht des Auftraggebers zur Bekanntgabe wesentlicher Änderungen der Angebotsunterlagen; Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht; Aufhebung der Ausschreibung
1. Der Auftraggeber, der eine Leistung auf der Grundlage der VOB/A ausschreibt, hat die vorvertragliche Pflicht, auch bei der Beschreibung der Leistung die Bewerber gleich zu behandeln. Dazu gehört es u.a., jedem der beteiligten oder interessierten Unternehmer wesentliche Änderungen der Angebotsunterlagen unverzüglich bekannt zu geben.
2. Eine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber einem anderen Bewerber/Bieter kann die Rechtsposition des übergangenen Bieters nur dann berühren, wenn der andere Bieter oh ne den Verstoß weniger günstig geboten hätte.
3. Besteht ein schwerwiegender Grund für eine Aufhebung der Ausschreibung, so kann der Auftraggeber die Aufhebung gegenüber einem Anspruch eines übergangenen Bieters auf Ersatz des positiven Interesses auch dann als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, wenn er den Grund vor Beginn der Ausschreibung hätte kennen können.