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Sachgebiet: Bauvertrag

7527 Entscheidungen insgesamt




IBRRS 2000, 0205
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.04.1992 - XI ZR 193/91

Einsichtsrecht in fremde Vertragsunterlagen wegen Verlusts der eigenen

»1. Der Berechtigte, der wegen des Verlustes seiner Vertragsurkunde über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im ungewissen ist, kann nach Treu und Glauben vom Verpflichteten Auskunft über den Vertragsinhalt und Einsicht in dessen Vertragsunterlagen verlangen.

2. Dieses Recht beschränkt sich nicht auf den Fall, daß dem Berechtigten das Vertragsexemplar ohne sein Verschulden abhanden gekommen ist.«

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IBRRS 2000, 0204
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.02.1992 - VIII ZR 84/91

a. Die Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in einen Vertrag bedarf auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr rechtsgeschäftlicher Vereinbarung;

b. die - sonst ausreichende - Möglichkeit zumutbarer Kenntnisnahme genügt nicht im Falle von Klauseln, die die Geltung der Bedingungen für künftige Verträge regeln.

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IBRRS 2000, 0203
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1991 - II ZR 164/90

1. Vereinbaren die Vertragsparteien die Geltung des Mustervertrages Arbeitsgemeinschaft des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, so kann die Auslegung seiner Bestimmungen durch den Tatrichter wie die Auslegung von Formularverträgen und sonstigen typischen Klauseln vom Revisionsgericht voll überprüft werden, da dieser Vertrag eine weite Verbreitung gefunden hat, die sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

2. Auslegung einer individuell ausgehandelten Bestimmung, wonach abweichend von § 24.2 des Mustervertrages ein ausgeschiedener Unternehmer nicht mehr an Gewinn und Verlust beteiligt ist, sondern eine Vergütung für erbrachte Leistungen erhält.

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IBRRS 2000, 0202
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 266/90

Einnahmeverluste und erhöhte Stromkosten als ersatzfähige Schäden an baulicher Anlage

Kriterien für die Einordnung als ersatzfähiger "Schaden an der baulichen Anlage" i.S. von § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B bei der bauvertraglichen Gewährleistungshaftung.

f. "Die von der Kl. behaupteten Einnahmeverluste und erhöhten Stromkosten gehören zu den nach § 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B zu beurteilenden Schäden. In § 13 Nr. 7 VOB/B wird unterschieden zwischen einem Schaden "an der baulichen Anlage" (Abs. 1) und einem "darüber hinausgehenden" Schaden (Abs. 2). Der BGH entscheidet in ständ. Rechtspr., daß zu dem Schaden an der baulichen Anlage auch eine entgangene Nutzung der Anlage sowie mangelbedingte Mehraufwendungen für die Anlage gehören ... . Die von der Kl. geltend gemachten Schäden fallen in diesen in engem Zusammenhang mit dem Baumangel stehenden Bereich. Dementsprechend ist es unerheblich, ob insoweit die Voraussetzungen des Abs. 2 (§ 13 Nr. 7 VOB/B) gegeben sind.

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IBRRS 2000, 0200
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.02.1992 - IX ZR 57/91

a) Kein Gesellschafts-Charakter einer Bauherrengemeinschaft, vielmehr Berechtigung und Verpflichtung der einzelnen Beteiligten.

b) Dementsprechend mögliche Geltendmachung der Rechte aus einer Gewährleistungsbürgschaft durch die einzelnen Bauherren - jedenfalls zur Zahlung an alle gemeinschaftlich.

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IBRRS 2000, 0199
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.02.1992 - II ZR 54/91

Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft

»1. Ansprüche gegen die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts verjähren nach dem Ausscheiden des Gesellschafters, sofern sie nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen, grundsätzlich nach Maßgabe des § 159 Abs. 1 HGB.

2. Die Verjährungsfrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Gläubiger von dem Ausscheiden des Gesellschafters Kenntnis erlangt.«

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IBRRS 2000, 0198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 180/91

Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung

1. Beruft sich der Besteller gegenüber dem Unternehmer, der für seine Werkleistung die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 2 BGB fordert, auf eine niedrigere Festpreisvereinbarung, muß er diese Vereinbarung nach Ort, Zeit und Höhe substantiiert darlegen (im Anschluß an Senatsurteil vom 23. Januar 1975 - VII ZR 192/73 = BauR 75, 281 f).

2. Eine widerspruchsvolle, in sich unstimmige Darlegung genügt nicht den Anforderungen, die an einen substantiierten Vortrag zu stellen sind.

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IBRRS 2000, 0190
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.11.1991 - V ZR 193/90

Aufklärungpflicht des Grundstücksverkäufers bei fehlendem Hochwasserschutz

Erforderliche Aufklärung durch den Grundstücksverkäufer über fehlende Absicherung des Hausgrundstücks gegen eindringendes Hochwasser.

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IBRRS 2000, 0189
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.02.1992 - V ZR 268/90

Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.

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IBRRS 2000, 0188
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 334/90

Gepflasterte Zufahrt als Bauwerk

Die u.a. als Zufahrt für Kraftfahrzeuge dienende Hofpflasterung eines Autohauses, bestehend aus Betonformsteinen auf einem Schotterbett, ist ein Bauwerk im Sinne des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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IBRRS 2000, 0187
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 258/90

Anforderungen an die zur Verjährungsunterbrechung geeignete Mängel-Bezeichnung bei Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens durch den Besteller.

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IBRRS 2000, 0180
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.03.1992 - IV ZR 87/91

Ersatzbestandteile in der Wohngebäudeversicherung

Bestandteile im Sinne des § 2 VGB sind auch solche Teile, die nur vorübergehend während einer Reparatur fachmännisch in das Gebäude eingefügt sind (Ersatzbestandteile).

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IBRRS 2000, 0179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1991 - X ZR 63/90

Inhaltskontrolle von Preisabreden

Die in AGB für Rohrreinigungs- und Rohrinspektionsarbeiten enthaltene Klausel "Kfz-Kostenanteil pro Anfahrt pauschal ... DM" unterliegt als Preisabrede nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (Abgrenzung zu BGHZ 91,316 [= DRsp (138) 464 c] "Fahrzeiten gelten als Arbeitszeiten").

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IBRRS 2000, 0178
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.01.1992 - VII ZR 85/90

Kein Teilurteil bei rechtsfehlerhaft festgestelltem Zurückbehaltungsrecht

Ein Teilurteil nach § 301 ZPO ist unzulässig, wenn dem Beklagten in Höhe des zugesprochenen Betrags ein Leistungsverweigerungsrecht wegen eines Baumangels nach § 320 BGB zusteht, das das Berufungsgericht ohne hinreichende Berücksichtigung der Druckfunktion rechtsfehlerhaft zu gering festgestellt hat.

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IBRRS 2000, 0177
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 237/90

Zur Reichweite der möglichen Rechnungsüberprüfung und der Rückforderung von Überzahlungen beim Bauvertrag - hier: mit der öffentlichen Hand als Bauherrin.




IBRRS 2000, 0176
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.01.1992 - VII ZR 86/90

c. Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist

bei Bauwerken

hier: als Ladengeschäft genutzte Containerkombination;

d. maßgebender, auf das mit der Gebäude-Errichtung verbundene spezifische Risiko abgestellter Gesetzeszweck, hingegen keine entscheidende Bedeutung der sachenrechtlichen oder der baurechtlichen Einordnung.

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IBRRS 2000, 0170
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.12.1991 - VII ZR 106/91

Unterbrechen der Verjährung durch Beantragung eines Mahnbescheides

1. Der Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheides unterbricht die Verjährung nur, wenn der geltend gemachte Anspruch in der Weise bezeichnet ist, daß er Grundlage eines Vollstreckungstitels sein kann und daß der Schuldner erkennen kann, welcher Anspruch gegen ihn geltend gemacht wird.

2. Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalls.

3. Ein Schadensersatzspruch wegen Nichterfüllung und ein Werklohnanspruch nach § 649 BGB sind verjährungsrechtlich selbständig, so daß die Verjährungsunterbrechung des einen Anspruchs nach § 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB keine Unterbrechungswirkungen für den anderen Anspruch entfalten kann.

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IBRRS 2000, 0169
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.1991 - VII ZR 54/90

Hat ein aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs zwischen den Parteien bestellter Sachverständiger festgestellt, daß von dem Unternehmer zu erbringende Nachbesserungsarbeiten "mängelfrei sind und als abgenommen gelten", so stellt dies zwar keine Abnahme der Leistungen dar, wenn der Sachverständige hierzu nicht bevollmächtigt war. Will der Gläubiger jedoch eine Vertragsstrafe wegen verspäteter Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten geltend machen, so hat er sich dies unverzüglich nach Zugang der Mitteilung des Sachverständigen vorzubehalten (§ 341 Abs. 3 BGB).

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IBRRS 2000, 0168
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 4/90

Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns

Auf Schadensersatzleistungen wegen entgangenen Gewinns fällt keine erstattungsfähige Umsatzsteuer an.

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IBRRS 2000, 0167
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 12.03.1992 - VII ZR 5/91

Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger Herstellung des Bauwerks; Haftung des Werkunternehmers für Organisationsverschulden

c. Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist.

d. Unterläßt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Fortführung von BGHZ 62,63 und BGHZ 66,43).

e. Zu den Anforderungen an die Darlegungslast des Bestellers in diesen Fällen.




IBRRS 2000, 0163
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 01.10.1991 - X ZR 128/89

Hat bei der Entschlammung eines Geländes der Auftraggeber die Deponierung der anfallenden Schlämme sicherzustellen und verweigert die Deponieverwaltung die Annahme, so ist ihm dies über § 278 BGB zuzurechnen mit der Folge, daß er gemäß § 642 BGB für den durch den hierdurch entstehenden Stillstand der Arbeiten aufzukommen hat.

2. Eine Vertragsbestimmung, wonach Stillegekosten nicht vergütet werden, erfaßt nicht die Steillegekosten, die durch die Verletzung von Mitwirkungspflichten des Bestellers entstehen.

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IBRRS 2000, 0162
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - III ZR 141/90

Eine Schiedsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann auch dann unwirksam sein, wenn die Art des vorgesehenen Schiedsgerichts, dessen Anrufung allein vom Willen des Verwenders abhängt, besorgen läßt, daß es andere - mißbilligte - Klauseln nicht als unwirksam erkennen wird.*)

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IBRRS 2000, 0161
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - VII ZR 2/91

Kriterien für eine Inhaltskontrolle von Schiedsgutachterklauseln, abgestellt auf die Risiken der jeweils geregelten Geschäfte;

Risikobewertung bei einem Fertighausvertrag.

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IBRRS 2000, 0160
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.11.1991 - VII ZR 203/90

Rechtscharakter der VOB/A als Verwaltungsvorschrift mit Rechtswirkung grundsätzlich nur im Innenverhältnis der öffentlichen Auftraggeber;

Möglichkeit mittelbarer Außenwirkung auf die (vor-)vertraglichen Rechtsbeziehungen, die aus einer ausdrücklich auf der Grundlage der VOB/A gemachten Ausschreibung resultieren;

in diesem Sinne Verstoß gegen Treu und Glauben durch einen öffentlichen Auftraggeber, der ohne besonderen Gründe eine längere als die in § 19 VOB/A vorgesehene Bindungsfrist fordert.




IBRRS 2000, 0157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftung der Bank im beleggebundenen Überweisungsverkehr

BGH, Urteil vom 08.10.1991 - XI ZR 207/90

1. Im beleggebundenen Überweisungsverkehr ist bei Divergenzen zwischen dem Namen des Empfängers und dem angegebenen Konto die Empfängerbezeichnung maßgebend.*)

2. Bei Fehlleitung eines Überweisungsbetrages hat die Empfängerbank einen Vorschußbetrag gemäß § 667 BGB ohne Rücksicht auf ein Verschulden zurückzuerstatten. Ob die abweichende Haftungsregelung gemäß Nr. 4 Abs. 3 Satz 3 AGB-Banken i.d.F. vom 1. Januar 1986 mit § 9 AGBG vereinbar ist, bleibt offen.*)

3. Die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückerstattung eines weisungswidrig verwandten Vorschußbetrages verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die weisungswidrige Erledigung des Überweisungsauftrags die Interessen des Auftraggebers nicht verletzt.*)

4. Ein allgemeiner Rechtssatz mit dem Inhalt, ein Geschäftsherr müsse sich strafbare Handlungen, die Hilfspersonen zu seinem Nachteil begehen, nach §§ 254, 278 BGB nicht zurechnen lassen, ist - in Abweichung von BGHZ 108, 386, 392 - nicht anzuerkennen.

5. Zur Frage der Haftungsquotierung bei der Fehlleitung eines Überweisungsbetrages durch die Empfängerbank im Falle einer vorsätzlich falschen Empfängerangabe durch Erfüllungsgehilfen und verfassungsmäßig berufene Vertreter des Auftraggebers.*)

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IBRRS 2000, 0156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fehlerhaftes Gutachten: Schadensersatz Dritter

BGH, Urteil vom 24.09.1991 - VI ZR 293/90

Zur Haftung eines Schverständigen für Grundstücks- und Gebäudebewertungen wegen sittenwidriger Schädigung eines Dritten durch ein fehlerhaftes Gutachten.*)

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IBRRS 2000, 0155
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 264a StGB als Schutzgesetz

BGH, Urteil vom 21.10.1991 - II ZR 204/90

§ 264a StGB ist Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB.*)

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IBRRS 2000, 0153
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Voraussetzungen eines Aushandelns

BGH, Urteil vom 10.10.1991 - VII ZR 289/90

Ein Aushandeln i.S. von § 1 Abs. 2 AGBG liegt nicht vor, wenn der Verwender ihren "gesetzesfremden" Kerngehalt bei Vertragsschluß nicht inhaltlich zur Disposition stellt, sondern die Klausel lediglich dem Einzelfall angepaßt wird. Insoweit liegt auch keine Individualabrede i.S. von § 4 AGBG vor.*)




IBRRS 2000, 0152
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Feststellungsklage bei Mängeln an einem Bauwerk

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 245/90

Eine Feststellungsklage ist im Regelfall unzulässig, wenn sie auf die Feststellung gerichtet ist, daß ein Bauunternehmer Schadensersatz für Mängel an einem Bauwerk zu leisten hat, die bisher nicht in Erscheinung getreten sind.*)

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IBRRS 2000, 0150
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Berechnung des Verzugsschadens

BGH, Urteil vom 25.09.1991 - VIII ZR 264/90

Kommt der Schuldner mit der Erfüllung der gegen ihn gerichteten Forderung in Verzug, nachdem sie an einen Dritten abgetreten worden ist, so errechnet sich die Höhe des Verzugsschadens grundsätzlich aus der Person des Zessionars.*)

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IBRRS 2000, 0146
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.10.1990 - VIII ZR 305/89

Ist eine Leistung gestundet, gertät der Schuldner erst dann wiederum in Verzug, wenn der Gläubiger in der Folgezeit entsprechend §§ 316, 315 BGB einen neuen Leistungstermin bestimmt und der Schuldner danach seiner Verschaffungspflicht schuldhaft nicht nachkommt.*)

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IBRRS 2000, 0144
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1991 - VII ZR 301/90

Der Besteller kann im Rahmen des "kleinen" Schadensersatzes entweder den mangelbedingten Minderwert des Werkes oder den Betrag geltend machen, der für die Beseitigung des Mangels erforderlich ist. Zu den Mängelbeseitigungskosten kann im Einzelfall ein merkantiler Minderwert hinzuzurechnen sein, der trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums vor allem wegen des Verdachtes verborgen gebliebener Schäden eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb besteht.

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IBRRS 2000, 0140
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.05.1991 - V ZR 104/90

Läßt ein Schiedsgutachter bei der Verkehrswertermittlung eines unbebauten Grundstücks die tatsächlich gezahlten Kaufpreis für vergleichbare Grundstücke in der unmittelbaren Umgebung des zu bewertenden Grundstücks außer Betracht, so ist das Gutachten lückenhaft und deswegen grundsätzlich offenbar unrichtig.*)

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IBRRS 2000, 0139
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.07.1991 - VIII ZR 190/90

Die Einstellung der Stromversorgung wegen Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung aus einem anderen Stromversorgungsvertrag ist nur gerechtfertigt, wenn neben den in § 33 Abs. 2 Satz 1 AVBEltV geregelten Erfordernissen auch die Voraussetzungen des § 273 Abs. 1 BGB erfüllt sind.*)

Der Anspruch des Tarifkunden auf Stromlieferung für die Privatwohnung und der Anspruch des Elektrizitätsversorgungsunternehmens auf Bezahlung von Rückständen aus einem anderen, den - örtlich von der Wohnung getrennten - Gewerbebetrieb betreffenden Versorgungsvertrag beruhen nicht auf "demselben rechtlichen Verhältnis" im Sinne des § 273 Abs. 1 BGB.*)

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IBRRS 2000, 0136
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.06.1991 - X ZR 4/90

Werden bei einem Einbruchsdiebstahl infolge Mangelhaftigkeit der Überwachungsanlage Gegenstände aus dem gesicherten Raum entwendet, so handelt es sich um einen weiteren Mangelfolgeschaden, der nicht der kurzen Verjährung nach § 638 BGB unterliegt.

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IBRRS 2000, 0131
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.06.1991 - VII ZR 101/90

Die nachfolgend aufgeführten, im Rang vor der VOB/B geltenden Besonderen Vertragsbedingungen greifen in den Kernbereich der VOB/B ein, so daß sich der Verwender/Besteller nicht auf § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B (1979) berufen kann:

"VII.5. Es folgt nach Abschluß aller Arbeiten, d.h. bei Bezugsfertigkeit des Gebäudes, eine einmalige förmliche Abnahme, zu der von der Bauleitung eingeladen wird. ...

VII.6. Der Gewährleistungsanspruch und die Gewährleistungspflicht gehen in allen Fällen unter gleichen Bedingungen auf den jeweiligen Rechtnachfolger des Auftraggebers über. Der Auftragnehmer verzichtet grundsätzlich für den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Der Auftraggeber kann daher die Mängelbeseitigung auch für Mängel, die vor bzw. bei der Abnahme auftreten und erkannt werden, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist verlangen. Der Nachweis, daß er die Ursache für die Entstehung des Mangels nicht gesetzt hat, obliegt in jedem Falle, auch nach der Abnahme, dem Auftragnehmer.*)

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IBRRS 2000, 0125
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 291/88

1. Zum Mißbrauch der Vertretungsmacht eines mit der Durchführung eines Bauvorhaben umfassend bevollmächtigten Vertreters des Bauherrn bei der Vergabe von Zusatzaufträgen.

2. Eine wirksame Anzeige der Leistung gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn der zur Entgegennahme der Anzeige ermächtigte Vertreter des Bauhernn die Ermächtigung mißbraucht und der Auftragnehmer den Mißbrauch kannte oder sich dieser nach den Umständen aufdrängte.

3. Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist, verstößt § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.




IBRRS 2000, 0124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.05.1991 - VII ZR 296/90

Das nachträgliche Verlegen eines Teppichbodens mittels Klebers in einer Wohnung ist Arbeit "bei einem Bauwerk" und unterliegt daher der fünfjährigen Verjährung (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. Februar 1990 - VII ZR 175/89 = NJW-RR 1990, 787 = WM 1990, 996 = BauR 1990, 351 = ZfBR 1990, 182).

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IBRRS 2000, 0119
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.04.1991 - VII ZR 369/89

Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs, wenn der Auftragnehmer einen von mehreren Subunternehmern bittet, mit einer Gesamtabnahme einverstanden zu sein, der Subunternehmer jedoch schweigt, obwohl sein Vertragspartner mit einer Antwort rechnen konnte.*)

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IBRRS 2000, 0118
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.03.1991 - VII ZR 110/90

Verweist eine vertragliche Regelung auf eine "Gewährleistungsfrist nach VOB/B", so betrifft das vorrangig eine zwischen den Beteiligten gemäß § 13 Nr. 4 1. Hs. VOB/B getroffene Vereinbarung.

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IBRRS 2000, 0117
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.04.1991 - V ZR 349/89

Werden bei der Aushebung und Sicherung einer Baugrube DIN-Normen nicht beachtet, so spricht eine widerlegliche Vermutung dafür, daß im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Aushebung auf einem Nachbargrundstück entstandene Schäden auf die Verletzung der DIN-Normen zurückzuführen sind. Ein wegen der Schäden in Anspruch genommener Beklagter hat darzulegen und zu beweisen, daß die Schäden nicht auf die Verletzung der DIN-Normen zurückzuführen sind.*)

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IBRRS 2000, 0113
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.04.1991 - VII ZR 280/90

Kurze Verjährung gem. § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB für Ansprüche einer Gemeinde wegen Leistungen eines nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführten kommunalen Strom- und Gasversorgungsunternehmens hier: Kosten eines Hausanschlusses.

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IBRRS 2000, 0112
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.12.1990 - VIII ZR 64/90

Leitsätze redakt.:

b. Keine Haftung des Rechtsnachfolgers eines Anschlußnehmers gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen für Baukostenzuschuß- und Anschlußkosten-Zahlung nach Eigentümerwechsel,

c. das gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Eigentümer keinerlei Zahlungen geleistet hat, der Versorgungsvertrag daraufhin gekündigt worden ist und der Rechtsnachfolger den Anschluß erstmals in Anspruch nimmt.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Hat ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen aufgrund eines Vertrages mit dem Grundstückseigentümer den Hausanschluß hergestellt, so richtet sich sein Anspruch auf Zahlung des Baukostenzuschusses und der Hausanschlußkosten ohne besondere Vereinbarung auch dann nicht gegen einen späteren Grundstückserwerber, der den Stromanschluß erstmals in Anspruch nimmt, wenn der frühere Grundstückseigentümer keinerlei Zahlungen geleistet und das Versorgungsunternehmen daraufhin den Vertrag gekündigt hat (Ergänzung zu BGHZ 100, 299 und BGH, Urteil vom 29. März 1990 - IX ZR 190/89 = WM 1990, 1164).

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IBRRS 2000, 0111
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.03.1991 - VII ZR 342/89

Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine Provisionsabsprache

Im Rahmen vorvertraglicher Verhandlungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber darüber aufzuklären, daß er mit dem zukünftigen Baubetreuer des Auftraggebers eine Provisionsabsprache trifft. Unterläßt er dies, kann der Auftraggeber als Schaden den Betrag fordern, um den er die Bauleistung zu teuer erworben hat.

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IBRRS 2000, 0104
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 375/89

Behauptet der Beklagte einer Vollstreckungsgegenklage, die in der notariellen Urkunde nach § 794 Nr. 5 ZPO enthaltene nichtige Vereinbarung, auf deren Nichtigkeit die Klage gestützt ist, sei ein Scheingeschäft, dann muß er das darlegen und beweisen (im Anschluß an BGH, Urt. v. 8. Juni 1988 - VIII ZR 135/87 = WM 1988, 1415 = NJW 1988, 2597).

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IBRRS 2000, 0103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.01.1991 - VI ZR 109/90

Anwendung auf Architektenleistungen

1. "a) Der Schutzbereich des § 1 GSB erfaßt Leistungen, die einen unmittelbaren Beitrag zur Herstellung des Baues bilden, der in der Schaffung von Mehrwert seinen Ausdruck findet. Hierzu gehören auch die Anfertigung von Plänen für den Bau, die Aufsicht über den Bau und die Bauleitung.

b) Der Baugeldempfänger kann in den Grenzen des § 1 Abs. 2 GSB Baugeld für eigene Leistungen auch dann beanspruchen, wenn er sie erbracht hat, bevor Baugeld geflossen ist.

2. In den Fällen verspäteten Parteivorbringens trifft das Gericht eine Prozeßförderungspflicht, derzufolge es gehalten ist, im Rahmen des Zumutbaren durch alle ihm möglichen prozeßleitenden Maßnahmen eine drohende Verzögerung des Verfahrens zu verhindern. Eine als Eilmaßnahme verfügte Ladung nur eines Zeugen, der zu nur einer einfachen Beweisfrage zu vernehmen ist, hält sich im Rahmen des Zumutbaren.

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IBRRS 2000, 0102
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.12.1990 - III ZR 21/90

Umfang der winterlichen Streupflicht bei Gehwegsperrung durch Baustelle

»Zum Umfang der Streupflicht einer Gemeinde gegenüber Fußgängern (hier: Gehwegsperrung durch Baustelle.«

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IBRRS 2000, 0101
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 63/90

Leitsatz redakt.:

Kriterien für die Ersatzfähigkeit von Nachbesserungsaufwendungen unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit (§ 633 Abs. 3 BGB).

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IBRRS 2000, 0096
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.10.1990 - I ZR 299/88

Gebührenausschreibung - Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind nach dem für sie maßgeblichen Gebührenrecht nicht befugt, verbindliche Gebühren-Angebote für Leistungen abzugeben, hinsichtlich deren die Gebührenordnung nicht ausdrücklich Gebührenvereinbarungen zuläßt.

Wer ungeachtet dieser Gesetzeslage planmäßig zur Erlangung eigener Vorteile im Wettbewerb Aufforderungen (Ausschreibungen) an "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure" richtet, verbindliche Gebührenangebote auch über solche Leistungen abzugeben, über die Vereinbarungen nicht zugelassen sind, handelt wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG.

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IBRRS 2000, 0095
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BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.12.1990 - VII ZR 248/89

redaktionelle Leitsätze:

a) Schwerwiegender Eingriff in die Auftragnehmer-Rechte aus § 2 VOB/B durch die abändernde Regelung in Nr. 14 und Nr. 15 ZVB-StB 80 (Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 1980);

b) Geltung der VOB/B infolgedessen nicht mehr als Ganzes mit der Folge, daß § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B bei isolierter Inhaltskontrolle unwirksam ist.

* * *

Amtlicher Leitsatz:

Nr. 14 und Nr. 15 ZVB-StB 80 enthalten jedenfalls insgesamt einen so schwerwiegenden Eingriff in die nach § 2 VOB/B begründeten Rechte des Auftragnehmers, daß die VOB/B in ihrem Kernbereich betroffen und deshalb nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist.

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