Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
IBRRS 2000, 0324
BGH, Urteil vom 07.12.1993 - VI ZR 74/93
a) Eine Eigentumsverletzung i. S. des § 823 Abs. 1 BGB setzt keinen Eingriff in die Substanz einer Sache, etwa durch deren Beschädigung, voraus. Auch eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache kann als Eigentumsverletzung angesehen werden hier: nachhaltige Beeinträchtigung von Wasserrohren durch ein nicht ausreichend geruchs- und geschmacksneutrales Gewindeschneidemittel, die nur mit erheblichem Aufwand und unter Einsatz chemischer Mittel beseitigt werden konnte.
Die Eigentumsverletzung kann sich auch erst in der späteren Verpflichtung des Geschädigten gegenüber seinen Abnehmern zur Behebung von Sachmängeln konkretisieren.
b) Wer ein im Ausland hergestelltes Produkt in die Bundesrepublik Deutschland einführt und hier mit einem aus seinem eigenen Firmennamen abgeleiteten Markenzeichen versehen in den Verkehr bringt, hat zumindest die Pflicht zur sog. passiven Produktbeobachtung und zur Abwendung der dabei erkennbaren Gefahren.
VolltextIBRRS 2000, 0323
BGH, Urteil vom 30.09.1993 - VII ZR 136/92
1. Zur Anwendbarkeit des § 208 BGB.
2. Zur Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Beendigung der Verjährungshemmung.
3. Zur Nachbesserungspflicht mehrerer Unternehmer, die gemeinschaftlich die Herstellung eines Werkes übernommen haben.
IBRRS 2000, 0322
BGH, Urteil vom 28.10.1993 - VII ZR 256/92
Soll ein Schadensersatzanspruch nach § 283 BGB eine voraussichtlich vorübergehende Beeinträchtigung ausgleichen, so kann der säumige Schuldner sich nicht darauf berufen, der Schaden sei durch Wegfall der Beeinträchtigung geringer geworden oder entfallen.
VolltextIBRRS 2000, 0319
BGH, Urteil vom 28.10.1993 - IX ZR 141/93
a) Wer aufgrund einer Bürgschaft auf erstes Anfordern Zahlung verlangt, ist nicht verpflichtet, schlüssig darzulegen, daß die durch die Bürgschaft gesicherte Hauptforderung besteht.
b) Wer sich auf erstes Anfordern verbürgt hat und deswegen im Urkundenprozeß unter Vorbehalt seiner Rechte verurteilt worden ist, kann seine Einwendungen grundsätzlich noch nicht im Nachverfahren, sondern erst in einem künftigen Rückforderungsprozeß geltend machen.
VolltextIBRRS 2000, 0318
BGH, Urteil vom 29.06.1993 - X ZR 60/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Werklieferungsvertrag von einer Abnahme des Werkes ausgegangen werden kann.
VolltextIBRRS 2000, 0313
BGH, Urteil vom 14.10.1993 - VII ZR 96/92
Wer bei einer Ausschreibung nach der VOB/A seine Angebotspreise in zwei Losen durch bewußte Additionsfehler vorsätzlich erhöht, wird in der Regel nicht die erforderliche Zuverlässigkeit i.S. § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A besitzen. Sein Angebot braucht deshalb nicht berücksichtigt zu werden.
VolltextIBRRS 2000, 0312
BGH, Urteil vom 16.09.1993 - VII ZR 180/92
Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken"
Umfangreiche Malerarbeiten, die im Rahmen eines grundlegenden Umbauvorhabens der vollständigen Renovierung eines Hauses dienen, können Arbeiten "bei einem Bauwerk" sein und daher der fünfjährigen Verjährung unterliegen.
VolltextIBRRS 2000, 0311
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 66/92
Mehrere Werkunternehmer, die Eigentumswohnungen derselben Wohnungseigentumsanlage veräußert haben, haften, wenn die Erwerber werkvertragliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich von Mängeln am Gemeinschaftseigentum geltend machen, nur den Erwerbern gegenüber als Gesamtschuldner, mit denen sie Erwerberverträge abgeschlossen haben, nicht hingegen den Erwerbern gegenüber, die ihre Eigentumswohnung von einem anderen Werkunternehmer erworben haben.
VolltextIBRRS 2000, 0310
BGH, Urteil vom 16.09.1993 - VII ZR 206/92
Formularklauseln beim Bauvertrag
a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Herstellung eines Bauwerks ist die folgende Klausel gemäß § 11 Nr. 2 AGBG unwirksam:
"Zum Nachweis, daß die Finanzierung des Bauvorhabens gesichert ist, muß der Auftraggeber eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie einer Bank vorlegen. Sollte die Zahlungsgarantie nicht spätestens 4 Wochen vor Baubeginn vorliegen, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er Anspruch auf erbrachte Vorleistungen und nachgewiesenen weiteren Schaden."
b) Legt ein Verwender seine AGB bei der Abwicklung des Vertrags selbst in einem bestimmten Sinne aus, so setzt er sich mit seinem Vorbringen, die Klausel sei richtigerweise anders und einschränkend auszulegen, treuwidrig in Widerspruch zu eigenem Verhalten.
c) Formularerklärungen, die eine Vertragspartei bei der Abwicklung eines Vertrages verwendet, unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGBG.
d) Gemäß § 9 AGBG ist es unwirksam, in Abwicklung eines Bauvertrags die folgende Vertragserklärung formularmäßig zu verwenden:
"Die ... (Bank) übernimmt unter Verzicht auf die Einrede der Anfechtung die selbstschuldnerische Garantie bis zum Höchstbetrag von ...".
VolltextIBRRS 2000, 0306
BGH, Urteil vom 20.04.1993 - X ZR 67/92
Fahrleistungsbezogene Gewährleistungsauschlüsse bei Kfz-Reparatur
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kaufmännischen Verkehrs können Gewährleistungsansprüche aus einer Kraftfahrzeugreparatur grundsätzlich nicht auf eine Fahrleistung des reparierten Fahrzeugs beschränkt werden, wenn dadurch eine mittelbare Verkürzung der kurzen gesetzlichen Gewährleistungsfrist des § 638 Abs. 1 BGB eintritt. Eine derartige Klausel benachteiligt den AGB-Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben jedenfalls dann unangemessen, wenn Gewährleistungsansprüche bereits nach einer Fahrleistung von 10000 km ausgeschlossen sind.
VolltextIBRRS 2000, 0305
BGH, Urteil vom 30.09.1993 - VII ZR 178/91
Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag
Im Falle der Nichtigkeit eines Bauvertrages kann dem Unternehmer ein Vergütungsanspruch nach den §§ 683, 670 BGB zustehen. Für eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung ist dann kein Raum.
VolltextIBRRS 2000, 0299
BGH, Urteil vom 14.06.1993 - III ZR 135/92
Anlagenhaftung bei Heizöllieferung
Zur Frage der Anlagenhaftung, wenn bei der Anlieferung von Heizöl der Einfüllstutzen am Haus des Kunden abbricht und Öl ausläuft.
VolltextIBRRS 2000, 0298
BGH, Urteil vom 08.07.1993 - VII ZR 79/92
Die von einem Auftraggeber in einem Einheitspreisvertrag gestellte Formularklausel "Die Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn Massenänderungen im Sinne § 2 Nr. 3 VOB/B eintreten" verstößt nicht gegen § 9 AGBG.
VolltextIBRRS 2000, 0293
BGH, Urteil vom 08.12.1992 - X ZR 123/90
Keine Verjährungsunterbrechung durch Antrag an internationale Handelskammer zur Unterbreitung eines Vergleichsvorschlages
Der Antrag an die Internationale Handelskammer in Paris, ein Güte- oder Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, den Parteien einen Vergleichsvorschlag zu unterbreiten, unterbricht die Verjährung nicht. Die §§ 220, 209 Abs. 1, 2 Nr. 1 a, 210 BGB finden weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.
VolltextIBRRS 2000, 0292
BGH, Urteil vom 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach außerordentlicher Kündigung
a) Eine außerordentliche Kündigung eines Werkvertrages durch den Besteller berührt den Werklohnanspruch des Unternehmers für den bis zur Kündigung erbrachten Teil der Werkleistung grundsätzlich nicht.
b) Den Unternehmer trifft in einem solchen Fall die Beweislast dafür, daß das Teilwerk als solches frei von Mängeln ist. Daß es für den Besteller von Wert ist, muß er nicht beweisen.
VolltextIBRRS 2000, 0291
BGH, Urteil vom 14.01.1993 - VII ZR 185/91
1. a) Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung der Vergütung nicht in Verzug, soweit er wegen berechneter aber nicht erbrachter Leistungen ein Leistungsverweigerungsrecht hat.
b) Regelmäßig anfallende Finanzierungskosten eines zur Vermietung bestimmten Gebäudes, die in der Zeit des Verzuges des Auftragnehmers anfallen, sind nach § 6 Nr. 6 VOB/B ersatzfähiger Schaden; es gilt für sie nicht die Haftungsbeschränkung für entgangenen Gewinn (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Mai 1990 - VII ZR 324/88 = BauR 1990, 464, 465 = ZfBR 1990, 194, 195 = WM 1990, 1256, 1257).
c) Wirken Verzögerungsursachen zusammen, die Auftragnehmer und Auftraggeber zu vertreten haben, so ist ein nach § 6 Nr. 6 VOB/B zu erstattender Verzögerungsschaden nach dem Verschuldens- und Verursachungsbeitrag gemäß § 254 BGB zu teilen.
2. Der Verursachungsbeitrag von Auftragnehmer und Auftraggeber kann nach § 287 ZPO geschätzt werden.
IBRRS 2000, 0285
BGH, Urteil vom 16.04.1993 - V ZR 49/92
Verjährung bei Gesamtschuld - Anspruchsgegner bei Leistungskondiktion
1. Wird die Schuld aus einer Leistung für den Gewerbebetrieb des Schuldners von Anfang an von einem anderen mit übernommen, der kein Gewerbe betreibt, so gilt auch diesem gegenüber die vierjährige Verjährungsfrist seit Entstehung des Anspruchs (Ergänzung zu BGHZ 58, 251).
2. Hat jemand Geld auf das gemeinsame Konto von zwei Personen unter ausdrücklichem Hinweis auf das nur zu einem Kontoinhaber bestehende Schuldverhältnis (hier: Restschuld aus Kaufvertrag) überwiesen, so hat er auch nur diesem gegenüber einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Leistungskondiktion).
VolltextIBRRS 2000, 0284
BGH, Urteil vom 18.02.1993 - IX ZR 108/92
Unklare Bestimmung des Hauptschuldners bei Vertragserfüllungsbürgschaft
Zur Auslegung einer Vertragserfüllungsbürgschaft, deren Wortlaut Zweifel begründet, ob Hauptschuldner eine GmbH oder ein Einzelkaufmann ist.
VolltextIBRRS 2000, 0283
BGH, Urteil vom 26.02.1993 - V ZR 74/92
Quasinegatorische Unterlassungsklage zur Durchsetzung von Lärmschutzauflagen einer Baugenehmigung
Ein Nachbar kann die Einhaltung einer auf der Grundlage entsprechender Vorschriften in einer Baugenehmigung enthaltenen, bestandskräftigen Auflage zu seinem Schutz gegen Lärm (hier: Schließen der Fenster während der Übungsstunden einer Ballettschule) vor den Zivilgerichten im Wege einer quasinegatorischen Unterlassungsklage (§ 823 Abs. 2 BGB; § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB analog) durchsetzen, auch wenn die Voraussetzungen des § 906 BGB im konkreten Fall nicht vorliegen.
VolltextIBRRS 2000, 0282
BGH, Urteil vom 28.01.1993 - IX ZR 259/91
Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung
a) Eine Bürgschaftserklärung durch Telefax genügt nicht der Schriftform des § 766 Satz 1 BGB.
b) Bürgschaftsverträge, zu deren Gültigkeit nach deutschem Recht die schriftliche Erteilung der Bürgschaftserklärung erforderlich ist, können nach Art. 11 Abs. 2, 3 EGBGB auch ohne diese Schriftlichkeit formgültig sein.
VolltextIBRRS 2000, 0277
BGH, Urteil vom 09.02.1993 - XI ZR 88/92
Zinsen von Verzugszinsen als Schadensersatz - Verzugsschaden der Bank
a) Der Gläubiger kann als Schadensersatz nach §§ 286 Abs. 1, 289 Satz 2 BGB Zinsen von Verzugszinsen verlangen, wenn er den Schuldner wegen rückständiger Verzugszinsbeträge wirksam in Verzug gesetzt hat.
b) Für die abstrakte Berechnung der Schadenshöhe bei Banken sind die Grundsätze heranzuziehen, die allgemein für die Ermittlung ihres Verzugsschadens gelten.
VolltextIBRRS 2000, 0276
BGH, Urteil vom 16.03.1993 - VI ZR 84/92
Produzentenhaftung für Korrosionschäden durch säurehaltige Reinigungsmittel
Zur Haftung des Herstellers von Reinigungsmitteln, wenn es durch den Einsatz von säurehaltigen Mitteln bei der Reinigung eines Schlachthofs zu Korrosionsschäden an dessen verzinkten Einrichtungsgegenständen kommt.
VolltextIBRRS 2000, 0275
BGH, Urteil vom 04.03.1993 - VII ZR 148/92
Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherung bei späterem Erwerb der Anspruchberechtigung
1. Ein Antrag auf Sicherung des Beweises unterbricht die Verjährung eines Gewährleistungsanspruchs nur, wenn der Antragsteller anspruchsberechtigt ist.
2. Wird der Antragsteller erst im Laufe des Beweissicherungsverfahrens Berechtigter, etwa aufgrund einer Abtretung, so wird die Verjährung von diesem Zeitpunkt an unterbrochen, ohne daß der Erwerb der Berechtigung offengelegt werden müßte.
VolltextIBRRS 2000, 0274
BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 87/91
Deliktische Ansprüche wegen Schäden an Hausgrundstück aufgrund Aushubarbeiten am Nachbargrundstück - Entscheidung einer im Grundurteil ausgeklammerten Rechtsfrage durch Berufungsgericht
a) Die Frage, ob selbständige Rechnungsposten eines einheitlichen prozessualen Anspruchs auf Ersatz des Sachschadens aus Rechtsgründen überhaupt ersatzfähig sind, gehört in der Regel nicht zum Grund des Anspruchs i. S. des § 304 ZPO.
b) Das Berufungsgericht kann die vom Landgericht im Grundurteil ausgeklammerte Rechtsfrage der Ersatzfähigkeit der Schadensposten mit entscheiden, wenn die Parteien sie zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht haben und eine Entscheidung hierüber sachdienlich ist.
c) Der deliktsrechtliche Anspruch auf Ersatz fiktiver Reparaturkosten für Haus und Garten geht mit der Veräußerung des Grundstücks unter (Bestätigung von BGHZ 81, 385).
d) Die Vorenthaltung des Gebrauchs einer Garage ist deliktsrechtlich im Regelfall nicht entschädigungspflichtig.
e) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen für die Störung des Gebrauchs einer selbstgenutzten Wohnung nach Deliktsrecht eine Entschädigung zu zahlen ist.
VolltextIBRRS 2000, 0269
BGH, Urteil vom 08.12.1992 - X ZR 85/91
Notlandeschaden als Mangelfolgeschaden nach fehlerhaftem Einbau einer Flugzeugtankanzeige
Wird ein Flugzeug deshalb zur Notlandung gezwungen, weil der Pilot sich nach dem fehlerhaften Einbau eines Tankanzeigegerätes, der eine inverse Anzeige des Benzinvorrats zur Folge hat, über die Menge des restlichen Treibstoffs geirrt hat, stellen die an dem Flugzeug infolge der Notlandung entstandenen Schäden einen "weiten" Mangelfolgeschaden dar, der nicht der kurzen Verjährung nach § 638 BGB unterliegt.
VolltextIBRRS 2000, 0268
BGH, Urteil vom 05.03.1993 - V ZR 140/91
Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden Fassadenschäden
Treten nach einer Fassadenrenovierung erneut Wölbungen auf, die beim ersten Mal auf Nässe in der Wandverkleidung zurückzuführen waren, muß der Grundstücksverkäufer hierauf bei Vertragsschluß auch dann hinweisen, wenn der Werkunternehmer der Aufforderung zur Besichtigung und Nachbesserung mit dem Hinweis nicht nachgekommen ist, leichte Wölbungen seien bei solchen Fassaden normal. "
VolltextIBRRS 2000, 0267
BGH, Urteil vom 01.02.1993 - II ZR 260/91
Gutgläubiger Erwerb einer Baumaschine
Übergibt der Verkäufer einer betriebserlaubnispflichtigen Baumaschine dem Käufer lediglich eine Ablichtung der Betriebserlaubnis, so muß sich der Käufer, um gutgläubig Eigentum erwerben zu können, jedenfalls bei Hinzutreten weiterer verdächtiger Umstände nach dem Verbleib des Originals erkundigen und die Angaben des Verkäufers nachprüfen.
VolltextIBRRS 2000, 0266
BGH, Urteil vom 20.10.1992 - X ZR 107/90
1. Die Angemessenheit einer Nachbesserungsfrist beurteilt sich nach dem Zeitaufwand, der für den Unternehmer erforderlich ist, um unter normalen Geschäftsverhältnissen den gerügten Mangel zu beseitigen.
2. Auch ein geringfügiger technischer Fehler, der mit geringem Kostenaufwand zu beseitigen ist, schließt, wenn er zur Funktionsunfähigkeit des gesamten Werkes führt, Wandlungs- und Schadensersatzansprüche weder gemäß § 634 Abs. 3 BGB noch gemäß § 242 BGB aus.
VolltextIBRRS 2000, 0262
BGH, Urteil vom 15.12.1992 - VI ZR 115/92
Deliktischer Anspruch wegen fehlerhafter Kfz-Reparatur
Der Inhaber einer Reparaturwerkstatt, der durch falsche Einstellung der Handbremse eines Kraftfahrzeugs einen Verkehrsunfall verursacht, haftet demjenigen, der im Zeitpunkt des Unfalls Eigentümer des Fahrzeugs ist, wegen Verletzung einer deliktischen Verkehrssicherungspflicht auf Ersatz des Sachschadens.
VolltextIBRRS 2000, 0261
BGH, Urteil vom 15.01.1993 - V ZR 202/91
Nutzungsgenehmigung für Einbau offener Kamine
Es gibt keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß Personen, die sich nicht berufsmäßig mit dem Einbau offener Kamine beschäftigen, die Notwendigkeit einer erforderlichen Nutzungsgenehmigung (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 NRWBauO) kennen.
VolltextIBRRS 2000, 0260
BGH, Urteil vom 12.01.1993 - X ZR 87/91
Auswahlverschulden bei Werkvertrag
a) Daß der Besteller ein Werk in Auftrag gibt, obwohl auch aus seiner Sicht bei Auftragsvergabe konkreter Anlaß zu Zweifeln an der fachlichen oder sachlichen Kompetenz des Unternehmers bestand, kann auch gegenüber dem vertraglichen Ersatzanspruch den Einwand des Mitverschuldens begründen.
b) In der Regel trägt der Unternehmer, der sich zur entgeltlichen Ausführung von Werkleistungen entbietet, im Verhältnis zum Besteller allein die Verantwortung. Ohne besonderen Anlaß ist der Besteller daher nicht gehalten, Eignung und Befähigung des Unternehmers zu prüfen.
VolltextIBRRS 2000, 0259
BGH, Urteil vom 28.04.1992 - X ZR 27/91
Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens
Voraussetzungen für die Wertung des Besteller-Verhaltens als schlüssige Abnahme (hier: unbeanstandete Entgegennahme eines bestellten Gutachtens).
VolltextIBRRS 2000, 0258
BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 221/91
Zurückhaltung der Sicherheit auch bei verjährten Gewährleistungsansprüchen - Zurückhaltungsrecht an Bürgschaftsurkunde
a) Der Zurückhaltung einer Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B steht nicht entgegen, daß zu dem Zeitpunkt, in dem die Sicherheit nach § 17 Nr. 8 Satz 1 VOB/B herauszugeben wäre, die Gewährleistungsansprüche verjährt und damit nicht mehr durchsetzbar sind.
b) Ein gemäß § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/B bestehendes Zurückhaltungsrecht an einer Bürgschaftsurkunde führt zur Abweisung der auf Herausgabe der Urkunde gerichteten Klage, wenn die gesicherten Ansprüche auf Zahlung gerichtet sind. Eine Zug-um-Zug-Verurteilung kommt dann nicht in Betracht.
c) Dient eine Bürgschaft auch zur Sicherung verjährter Gewährleistungsansprüche, kann sich der Bürge nicht auf die dem Auftragnehmer zustehende Einrede der Verjährung berufen.
VolltextIBRRS 2000, 0251
BGH, Urteil vom 03.11.1992 - X ZR 83/90
a) Die stillschweigende Werkabnahme einer speziellen EDV-Systemlösung ist auch dann möglich, wenn die Parteien schriftlich einen förmlich zu protokollierenden Abnahmetest mit anschließender dreimonatiger fehlerfreier Erprobung des Werks vereinbart haben; zur Annahme einer stillschweigenden Werkabnahme müssen jedoch Tatsachen festgestellt sein, aus denen sich unzweideutig ergibt, daß die Parteien auf die vereinbarte förmliche Werkabnahme durch schlüssiges Verhalten verzichtet haben.
b) Eine stillschweigende Werkabnahme setzt voraus, daß das Werk vollendet, d.h. bei natürlicher Betrachtung als Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung anzusehen ist. Ist Vertragsgegenstand eine auf die Bedürfnisse des Vertragspartners zugeschnittene spezielle EDV-Systemlösung, so ist das Werk ohne die Aushändigung des Benutzerhandbuchs noch nicht vollendet.
VolltextIBRRS 2000, 0250
BGH, Urteil vom 12.11.1992 - VII ZR 29/92
Bauvertragsrecht, Verjährung: Verlegung eines Hofbelages aus Doppel-T-Steinen auf Kiestragschicht unterliegt der 5jährigen Mängelverjährungsfrist.
VolltextIBRRS 2000, 0249
BGH, Urteil vom 08.12.1992 - VI ZR 24/92
Darlegungs- und Beweislast bei Herstellerhaftung
a) Trägt ein Produkt erhebliche Risiken für den Verbraucher in sich, die in der Herstellung geradezu angelegt sind und deren Beherrschung einen Schwerpunkt des Produktionsvorgangs darstellt, so daß über die übliche Warenendkontrolle hinaus besondere Befunderhebungen des Herstellers erforderlich sind, so kann aus der Verletzung dieser Pflicht zur Befunderhebung die Beweislast des Herstellers dafür folgen, daß der schadenstiftende Produktfehler nicht in seinem Verantwortungsbereich entstanden ist (Bestätigung von BGHZ 104, 323).
b) Teilt der insoweit darlegungspflichtige Hersteller die von ihm zur Erfüllung dieser Befunderhebungspflicht ergriffenen Kontrollmaßnahmen nur so allgemein mit, daß auch ein sachverständig beratener Geschädigter die Überprüfungsvorgänge technisch nicht nachvollziehen kann, so darf sich der Geschädigte, der gegen den Hersteller auf Schadensersatz klagt, zunächst darauf beschränken, die Funktionstüchtigkeit dieser Kontrollmechanismen in Abrede zu stellen.
Will der Tatrichter nicht bereits auf der Grundlage einer solchen allgemeinen Darlegung der Überprüfungsmaßnahmen und der Behauptung des Geschädigten, sie seien unzureichend, angebotenen Sachverständigenbeweis erheben und die Ermittlung der näheren technischen Einzelheiten dem Gutachter überlassen, so muß er durch richterlichen Hinweis den Hersteller zu ins einzelne gehenden Erläuterungen seiner Kontrollvorrichtungen veranlassen und sodann dem Geschädigten Gelegenheit geben, hierzu kritisch Stellung zu nehmen.
VolltextIBRRS 2000, 0248
BGH, Urteil vom 03.12.1992 - VII ZR 86/92
Beendigung des Beweissicherungsverfahrens - Ende der Verjährungsunterbrechung bei mehreren Gutachten
1. Ein Beweissicherungsverfahren ist mit der Übermittlung des schriftlichen Sachverständigengutachtens an die Parteien beendet, sofern eine mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen nicht stattfindet (im Anschluß an BGHZ 60, 212).
2. Sind unter dieser Voraussetzung mehrere, voneinander unabhängige Mängel desselben Bauvorhabens Gegenstand mehrerer Sachverständigengutachten, so endet die Beweissicherung hinsichtlich eines jeden dieser Mängel mit der Übermittlung des auf ihn bezogenen Gutachtens. Damit endet insoweit die Unterbrechung der Verjährung.
VolltextIBRRS 2000, 0247
BGH, Urteil vom 17.12.1992 - VII ZR 84/92
Hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid
Die für eine hinreichende Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid erforderlichen Angaben richten sich nach den Umständen des Einzelfalles (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91 = BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3 Individualisierung 2 = LM ZPO § 69 Nr. 5 = BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125 = NJW 1992, 1111 = WM 1992, 493).
VolltextIBRRS 2000, 0246
BGH, Urteil vom 10.12.1992 - VII ZR 241/91
Schadensersatz bei Entgegennahme von Leistungen des Subunternehmers nach Kündigung gegenüber Hauptunternehmer
Nimmt der Bauherr vom Subunternehmer, dem zukünftige Werklohnansprüche des Hauptunternehmers abgetreten waren, nach Kündigung seines Werkvertrags mit dem Hauptunternehmer weiter Leistungen entgegen, ohne den Subunternehmer von der Kündigung zu unterrichten, so kann darin eine zum Schadensersatz verpflichtende Verletzung der Vereinbarung liegen, in der sich der Bauherr im eigenen Interesse dem Subunternehmer gegenüber verpflichtet hatte, der Abtretung zuzustimmen.
VolltextIBRRS 2000, 0245
BGH, Urteil vom 21.01.1993 - VII ZR 127/91
Keine Herausgabe der Sicherheit bei Mängelrüge vor Verjährungseintritt
a) Der Auftraggeber braucht eine Sicherheit im Sinne des § 17 Nr. 1 VOB/B nicht herauszugeben, wenn die der Sicherheitsvereinbarung zugrunde liegenden Gewährleistungsansprüche zwar verjährt sind, er aber die Mängel, auf denen die geltend gemachten Ansprüche beruhen, in unverjährter Zeit gerügt hat.
b) In diesem Fall ist der Auftraggeber im Sicherungsfall auch berechtigt, die Sicherheit zu verwerten.*)
VolltextIBRRS 2000, 0240
BGH, Urteil vom 11.11.1992 - VIII ZR 238/91
a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die der Verwender sich von wesentlichen Vertragspflichten freizeichnet, ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (st. Rspr.; zuletzt Urt. v. 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91, NJW 1992, 2016 unter II 1 a).*)
b) Die Begrenzung der Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einen Höchstbetrag ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch gegenüber Kaufleuten dann nicht wirksam, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (Anschluß an BGHZ 89, 363, 368 f; Urt. v. 23. Februar 1984 - VII ZR 274/82, NJW 1985, 3016 unter III 2 b).*)
VolltextIBRRS 2000, 0239
BGH, Urteil vom 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Im Falle einer gegen § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A verstoßenden Auftragsvergabe durch den öffentlichen Auftraggeber kann der benachteiligte Bieter wegen vorvertraglichen Verschuldens das positive Interesse ersetzt verlangen, wenn er bei ordnungsgemäßer Durchführung des Ausschreibungsverfahrens den Zuschlag hätte erhalten müssen.
Gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe kann der öffentliche Auftraggeber als rechtmäßiges Alternativverhalten einwenden, er hätte bei Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit die Ausschreibung nach § 26 Nr. 1 VOL/A aufgehoben.
Ein zur Aufhebung der Ausschreibung berechtigender "schwerwiegender Grund" im Sinne des § 26 Nr. 1 d VOL/A setzt jedenfalls einen dem Ausschreibenden erst nach Beginn der Ausschreibung bekannt gewordenen Umstand voraus.
VolltextIBRRS 2000, 0234
BGH, Urteil vom 08.10.1992 - VII ZR 272/90
Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel
1. Vollstreckt der Gläubiger einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel nach § 887 ZPO, so kann der Schuldner Einwendungen, die sich gegen die Höhe des Kostenvorschusses gemäß § 887 Abs. 2 ZPO richten, nicht mit der Vollstreckungsgegenklage gegen den titulierten Nachbesserungsanspruch geltend machen.
2. Das Vollstreckungsgericht hat einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten Titel jedenfalls dann selbst auszulegen, wenn bei der Festsetzung der Höhe des Kostenvorschusses nach § 887 Abs. 2 ZPO Art und Umfang der geschuldeten Nachbesserung streitig sind.
3. a) Enthält ein auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteter Titel materiell-rechtliche Verpflichtungen, bei denen die eine Art der Nachbesserung durch das Scheitern der anderen bedingt ist, so kann der Schuldner mit der Vollstreckungsgegenklage geltend machen, er schulde die bedingte Alternative nicht oder noch nicht, deretwegen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt.
b) Stellt sich im Prozeß heraus, daß der Gläubiger die Zwangsvollstreckung insoweit betreibt, als ein Teil der Mängel ordnungsgemäß beseitigt ist, ist die Zwangsvollstreckung teilweise für unzulässig zu erklären; eines eingeschränkten Antrags des Schuldners bedarf es nicht. Voraussetzung ist jedoch, daß die noch nachzubessernden Mängel im Urteil so bestimmt bezeichnet werden können, daß eine Vollstreckung des fortbestehenden Anspruchs möglich ist.
VolltextIBRRS 2000, 0233
BGH, Urteil vom 30.09.1992 - VIII ZR 193/91
Nachbesserungsanspruch, Selbstbeseitigungsrecht und Vorschußpflicht bei Sachmangel
e. Wirksamkeit vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte des Käufers auf einen Nachbesserungsanspruch, kombiniert mit der Verkäufer-Befugnis zur Ersatzlieferung [redakt. LS].
f. "Der Käufer, dem vertraglich ein Nachbesserungsanspruch als zunächst alleiniges Gewährleistungsrecht eingeräumt ist und der in entsprechender Anwendung von § 633 Abs. 3 BGB den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beseitigen lassen kann, hat Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Nachbesserungskosten. Dies gilt auch dann, wenn die Nachbesserung nur durch Lieferung einer Ersatzsache bewirkt werden kann." [amtl. LS].
VolltextIBRRS 2000, 0229
BGH, Urteil vom 24.09.1992 - VII ZR 213/91
Hinweispflicht des Werkunternehmers bei "alternativer" Wärmegewinnung für Einfamilienhaus
Zu Hinweispflichten eines Werkunternehmers, der eine "alternative" Wärmegewinnung für ein Einfamilienhaus plant und baut.
VolltextIBRRS 2000, 0228
BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 333/90
Behauptet der Werkunternehmer, der mit Nachbesserungskosten aufrechnende Besteller habe überdurchschnittliche Leistungen ausführen lassen und erklärt der vorm Landgericht bestellte Sachverständige, daß er dies nicht beurteilen könne, dann ist es Sache des beweisbelasteten Werkunternehmers, seinen Vortrag ergänzend zu substantiieren.
VolltextIBRRS 2000, 0221
BGH, Urteil vom 09.04.1992 - IX ZR 148/91
Keine Sicherung durch Abschlagszahlungsbürgschaft bei Zahlung der um Abschlag überhöhten Schlußrechnung
Eine Abschlagszahlungsbürgschaft sichert nicht den Rückzahlungsanspruch des Auftraggebers, der darauf beruht, daß die Abschlagszahlung in der Schlußrechnung rechtsgrundlos nicht berücksichtigt worden ist und er infolgedessen eine Überzahlung geleistet hat.
VolltextIBRRS 2000, 0218
BGH, Urteil vom 16.03.1992 - II ZR 152/91
Keine Eigenhaftung des Vertreters unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichen Eigeninteresses allein wegen eines ihm im Zusammenhang mit dem betreffenden Geschäft zustehenden Provisionsanspruchs.
VolltextIBRRS 2000, 0213
BGH, Urteil vom 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - Darlegungslast für Vorliegen allgemeiner Geschäftsbedignungen bei Bauträgervertrag - Formularmäßige Beschränkung des Leistungsverweigerungsrechts
1. Ist eine gemäß § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO notariell beurkundete Unterwerfungserklärung nach Form und Inhalt zur Zwangsvollstreckung geeignet und mit der Vollstreckungsklausel versehen, ist eine Vollstreckungsgegenklage nach § 767 BGB unabhängig davon zulässig ob die Unterwerfungserklärung aus materiell-rechtlichen Gründen unwirksam ist (abweichend vom Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - VII ZR 210/86 = NJW-RR 1987, 1149 = WM 1987, 1232).
2. Die Unwirksamkeit des Titels wird in einer auf Einwendungen gegen den titulierten Anspruch gestützten Vollstreckungsgegenklage nicht geprüft.
3. Der Erwerber genügt seiner Darlegungslast für das Vorliegen Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch Vorlage eines Bauträgervertrages, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung allem Anschein nach für eine mehrfache Verwendung entworfen und vom Bauträger gestellt wurde.
4. Das dem Erwerber gegenüber dem Ratenzahlungsverlangen des Bauträgers zustehende Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann in einem Formularvertrag nicht dahin beschränkt werden, daß es nur wegen anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen geltend gemacht werden dürfe.
IBRRS 2000, 0212
BGH, Urteil vom 26.03.1992 - VII ZR 195/91
Haftung des Bauunternehmers bei zu niedriger Beton-Kellerwanne
Eine in sich fehlerfreie, angesichts des Grundwasserstandes jedoch zu niedrige Beton-Kellerwanne braucht neben der Haftung des Architekten für seine Fehlplanung nicht in jedem Falle auch eine Haftung des Bauunternehmers nach sich zu ziehen.
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