Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1997
IBRRS 1997, 0007AG Königstein, Urteil vom 12.02.1997 - 21 C 515/96
Ein Handwerker, der bei dem Kunden durch einen Angestellten eine Reparatur ausführen läßt, kann Nebenkosten wie Anfahrt, Störungszuschlag, Auslösung usw. nur geltend machen, wenn hierüber eine Vereinbarung getroffen worden ist.
VolltextIBRRS 1997, 0008
BGH, Beschluss vom 03.03.1997 - AnwZ (B) 52/96
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1997, 0006
OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 306/94
Behauptet der Auftraggeber, eine ursprünglich getroffene Bestimmung des Werklohnes sei nachträglich im Sinne einer Pauschalpreisvereinbarung abgeändert worden, so hat er dies nachzuweisen.*)
VolltextOnline seit 1996
IBRRS 1996, 0724OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.1995 - 5 U 215/94
Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Untenrehmens, das bundesweit Einkaufzentren verwaltet, sich außerdem mit der Entwicklung, der Herstellung und der Umstrukturierung von Einkaufszentren sowie anderer Gewerbeimmobilien befaßt und in diesem Rahmen Bauleistungen vergibt.*)
IBRRS 1996, 0004
OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.1995 - 13 U 44/94
1. Eine Klausel in einem vom Auftraggeber gestellten VOB-Formularvertrag, wonach die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts nur durch Bankbürgschaft möglich ist, verstößt gegen § 9 AGB-Gesetz und ist unwirksam. Der Auftragnehmer kann sofort Auszahlung des Sicherheitseinbehalts verlangen.
2. Beim VOB-Bauvertrag ist die Zahlung von Abschlagsrechnungen nicht als Anerkenntnis von in Rechnung gestellten Zusatzarbeiten zu werten, für die ein entsprechender Auftrag nicht erteilt war.
3. Die Anzeige auftragslos erbrachter Zusatzarbeiten muß gegenüber dem Auftraggeber selbst erfolgen, falls nicht der Architekt zur Vergabe von Zusatzaufträgen bevollmächtigt ist.*)
4. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers kann als Anerkenntnis i. S. des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B zu werten sein.
IBRRS 1996, 0006
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.1996 - 21 U 116/95
1. Der Auftraggeber muß eine im ursprünglichen Bauvertrag nicht vorgesehene Musterfassade vergüten, wenn sie auf seinen Wunsch erstellt worden ist.
2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer den Anspruch auf zusätzliche Vergütung nicht angekündigt hat. § 2 Nr. 6 VOB/B ist nicht anwendbar, weil es sich um eine außerhalb dieser Vorschrift liegende neue selbständige Leistung handelt.
VolltextIBRRS 1996, 0005
OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94
Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.
VolltextIBRRS 1996, 0723
OLG Köln, Urteil vom 23.02.1996 - 19 U 231/95
Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers, der mit der Herstellung teilweise einen Subunternehmer beauftragt hat, als im wesentlichen vertragsgerecht ab, so muß der Auftragnehmer dies auch im Verhältnis zu seinem Subunternehmer gelten lassen.
VolltextOnline seit 1995
IBRRS 1995, 0005OLG Celle, Urteil vom 06.12.1995 - 6 U 250/94
1. Architekten sind ohne eine ausdrückliche, entsprechende Vollmacht nicht befugt, für den Auftraggeber Zusatzaufträge oder Änderungsaufträge zu vergeben, die zu fühlbaren Kostensteigerungen führen.
2. Bauunternehmen muß diese Rechtslage bekannt sein, so daß eine persönliche Haftung des Architekten ausscheidet.
VolltextIBRRS 1995, 0748
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1995 - 21 U 12/95
Zur Frage, ob ein Bauunternehmer eine Anpassung der in einem Jahresvertrag aufgrund einer Ausschreibung vereinbarten Einzelpreise wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen kann oder sich wegen externen Kalkulationsirrtums vom Jahresvertrag lösen kann und trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung seitens des Auftraggebers die Ausführung weiterer Einzelaufträge verweigern darf, wenn sein Unternehmen durch die weitere Erbringung der Leistungen in seiner Existenz bedroht ist.*)
VolltextIBRRS 1995, 0730
OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95
Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)
VolltextIBRRS 1995, 0747
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1995 - 21 U 192/94
1. Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag einen Baubeginn im November 1990, so kommt der Auftraggeber gem. § 296 BGB mit Ablauf des November 1990 in Annahmeverzug, wenn er die Bauleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abruft und damit dem Auftragnehmer die termingerechte Ausführung unmöglich macht. Daraus kann sich für den Auftragnehmer ein Kündigungsrecht gem. § 9 Nr. 1a VOB/B bzw. auch gem. § 6 Nr. 7 VOB/B unter den dort geregelten weiteren Voraussetzungen ergeben.*)
2. Unterläßt der Auftragnehmer die Kündigung, so steht dem Auftraggeber nach Kündigung des Bauvertrages durch ihn wegen Weigerung des Auftragnehmers, mit den Bauarbeiten zu beginnen, ein Mehrkostenerstattungsanspruch gem. § 8 Nr. 3 II VOB/B dann nicht zu, wenn die Parteien im Bauvertrag den Beginn der Arbeiten im November 1990 vereinbart hatten, sich dann aber der Baubeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen bis Mai 1992 verzögert und der Auftraggeber eine deshalb vom Auftragnehmer wegen inzwischen eingetretener Lohnerhöhungen verlangte Vergütungsanpassung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B endgültig verweigert, weil eine Lohngleitklausel nicht vereinbart worden sei. Dem steht auch § 18 Nr. 4 VOB/B nicht entgegen.*)
VolltextIBRRS 1995, 0735
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 256/93
1. Der Generalunternehmer, der sich für einen Pauschalfestpreis zur Errichtung einer Lagerhalle und zur Ausführung "aller Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die zur vollständigen schlüsselfertigen Herstellung des Objekts erforderlich sind", verpflichtet, hat auf der Betonbodenplatte eine Nutzschicht aus Estrich oder Kunstharz aufzubringen.*)
2. Der Aufwendungsersatzanspruch eines vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebers aus § 633 Abs. 3 BGB umfaßt nicht die auf den Rechnungsnettobetrag entfallenden Mehrwertsteuer.*)
IBRRS 1995, 0744
OLG Celle, Urteil vom 29.03.1995 - 6 U 94/94
Der Baustofflieferant ist Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers, wenn er von diesem bewußt in den werkvertraglichen Pflichtenkreis einbezogen wird.*)
VolltextIBRRS 1995, 0731
OLG Celle, Urteil vom 26.01.1995 - 14 U 48/94
Ein Baustoffgutachten, das ein Bauherr über die bei einem Neubau verwandten Baustoffe bei der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen einholt, ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der von dem Verfahren unterrichtete Unternehmer zu einem Ortstermin nicht geladen worden ist, da er sich an dem Verfahren nicht beteiligt hat.
VolltextIBRRS 1995, 0746
BGH, Urteil vom 15.12.1994 - VII ZR 140/93
Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich zusätzlicher Leistungen und Stundenlohnarbeiten.
VolltextOnline seit 1994
IBRRS 1994, 0714OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1994 - 12 U 66/93
Bei Leistung von Abschlags- oder Vorauszahlungen innerhalb einer eingeräumten Skontierungsfrist ist der Auftraggeber nach Sinn und Zweck der Skontoabrede auch dann zum Skontoabzug hinsichtlich des geleisteten Betrages berechtigt, wenn er die Schlußrechnung selbst nicht vollständig oder verspätet bezahlt.
VolltextIBRRS 1994, 0005
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94
1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.
2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.
VolltextIBRRS 1994, 0006
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93
Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen
a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,
b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,
c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,
d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,
sind unwirksam.
VolltextIBRRS 1994, 0695
BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93
a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.
b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).
c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.
d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.
e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.
Online seit 1993
IBRRS 1993, 0737OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1993 - 17 U 187/91
1. Haben die Parteien eines Vertrages über die Errichtung eines Einfamilienhauses keine besonderen Vereinbarungen über den Schallschutz getroffen, schuldet der Unternehmer für Holzdecken im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich eine Trittschalldämmung von 0 dB.*)
2. Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, daß das in der DIN 4109 (1989) Beiblatt 2 Tabelle 3 empfohlene und auch im Entwurf der VDI-Richtlinie 4100-89 “Schallschutz von Wohnungen” in der Tabelle 4 angegebene Trittschallschutzmaß von 7 dB für Wohnungen der Schallschutzklasse SSK I auch bei Holzdecken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.*)
VolltextIBRRS 1993, 0721
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.08.1993 - 1 U 189/92
Eine Verwirklichung des sog. Baugrundrisikos ist nur dann gegeben, wenn der Baugrund von dem abweicht, was die Parteien bei Vertragsschluß vorausgesetzt haben und wenn dadurch (unvermutete) Erschwernisse entstehen. Ein weitergehendes Verständnis ist abzulehnen. Da der Unternehmer beim Werkvertrag einen Erfolg schuldet, obliegt ihm in der Regel auch das Arbeitsrisiko.
VolltextIBRRS 1993, 0006
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1992 - 23 U 224/91
Haben die Partner eines Bauvertrages für die vertragliche Vergütung einen prozentualen Nachlaß (hier: 4%) vereinbart, so ist dieser auch auf erforderliche Zusatzleistungen i.S.v. § 1 Nr. 4 Satz 1, § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu gewähren.
VolltextOnline seit 1992
IBRRS 1992, 0737OLG Köln, Urteil vom 03.04.1992 - 19 U 191/91
1. Der Bauherr, der einen Architekten mit der Einholung eines Angebots beauftragt, setzt damit gegenüber dem anbietenden Unternehmer nicht den Anschein, der Architekt sei auch zur Auftragsvergabe bevollmächtigt.*)
2. Erteilt der Architekt ohne Wissen des Bauherrn und ohne dazu bevollmächtigt zu sein, einen Auftrag, haftet der Bauherr auch nicht nach culpa in contrahendo.*)
VolltextIBRRS 1992, 0003
BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 110/91
1. Fehlt eine wirksame Verpflichtungserklärung eines Landkreises zur Annahme von Nachtragsangeboten eines Werkunternehmers, so ist nach Abschluß der die Nachtragsangebote umfassenden Arbeiten und nach Schlußzahlung eine Rückforderung überzahlter Beträge nicht nach § 242 BGB mit der Begründung ausgeschlossen, dem Werkunternehmer stehe ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß in Höhe der behaupteten Überzahlung zu.
2. Ist nach einem Bauvertrag zwischen einem Bauunternehmer und der öffentlichen Hand die Schriftform für Preisvereinbarungen zu Nachtragsangeboten erforderlich, so steht dem Bauunternehmer ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß grundsätzlich nicht zu, wenn er auf die Wirksamkeit mündlich angenommener Nachtragsangebote vertraut.
VolltextIBRRS 1992, 0009
BGH, Urteil vom 11.06.1992 - III ZR 134/91
Die Vorschrift des § 839 I 2 BGB ist nach den Grundsätzen über den Wegfall des Verweisungsprivilegs bei der Erfüllung der öffentlichrechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 = NJW 1979, 2043 = LM § 839 (E) BGB (L) Nr. 35) auch dann nicht anwendbar, wenn die Gemeinde die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht (hier: Sicherung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte) durch Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt hat und ein Amtsträger die ihm als hoheitliche Aufgabe obliegende Pflicht verletzt, die Einhaltung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen.*)
VolltextIBRRS 1992, 0004
BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91
a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.
b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.
VolltextIBRRS 1992, 0002
OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91
Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.
VolltextOnline seit 1990
IBRRS 1990, 0848OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/89
Ist bei einem VOB-Bauvertrag ein Skontoabzug vereinbart, dann kann er für jede innerhalb der Skontofrist geleistete Abschlagszahlung beansprucht werden, auch wenn die Schlußzahlung verspätet erfolgt.
VolltextOnline seit 1989
IBRRS 1989, 0696BGH, Urteil vom 20.04.1989 - VII ZR 80/88
Vorschuß auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten kann auch nach Entziehung des Auftrags gem. §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B verlangt werden (im Anschluß an Senat, BGHZ 47, 272 = NJW 1967, 1366 = LM § 13 VOB/B Nr. 12; BGHZ 61, 28 = NJW 1973, 1457 = LM § 635 BGB Nr. 33; BGHZ 94, 330 (334) = NJW 1985, 2325 = LM § 288 BGB Nr. 17). Im Rahmen dieser Bestimmungen ist § 13 Nr. 6 VOB/B entsprechend anzuwenden.*)
VolltextIBRRS 1989, 0002
BGH, Urteil vom 06.04.1989 - IV ZR 138/84
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1989, 0001
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87
Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.
VolltextOnline seit 1988
IBRRS 1988, 0002BGH, Beschluss vom 21.12.1988 - III ZR 40/88
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1988, 0608
OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.1988 - 8 U 345/87
1. Im Laufe der Ausführung eines der VOB unterliegenden Vertrages in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen stellen “Behinderungen” i. S. von § 6 Nr. 6 VOB/B dar.
2. Für einen darauf gestützten Schadensersatzanspruch bedarf es jedoch stets einer entsprechenden Anzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B.
VolltextOnline seit 1987
IBRRS 1987, 0001BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)
VolltextIBRRS 1987, 0610
BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86
Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Unternehmers, der eine neuartige, noch nicht erprobte Anlage (hier: ein Blockheizkraftwerk) anbietet.*)
VolltextIBRRS 1987, 0611
BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Zur Frage, inwieweit sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots nach Einzelheiten der geplanten Bauausführung erkundigen muß, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den ihm überlassenen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, aber von seinem Standpunkt aus für eine zuverlässige Kalkulation kennen sollte.*)
VolltextOnline seit 1986
IBRRS 1986, 0608BGH, Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 39/86
Werden Mengenansätze um mehr als 10 % unterschritten und ist deshalb nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung zu erhöhen, so sind Mengenüberschreitungen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) nur auszugleichen, soweit sie 10 % übersteigen und dafür nicht bereits nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ein neuer Preis vereinbart worden ist.*)
VolltextIBRRS 1986, 0606
BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84
Zur Schadensermittlung gem. § 6 Nr. 6 VOB/B (1979), wenn der Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert wird, gleichwohl aber die vorgesehene Bauzeit einhält.
VolltextOnline seit 1985
IBRRS 1985, 0001OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)
VolltextIBRRS 1985, 0541
BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84
Fehler eines Vorunternehmers können dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer regelmäßig nicht zugerechnet werden; insoweit ist der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.
VolltextIBRRS 1985, 0003
BGH, Urteil vom 09.05.1985 - X ZR 44/84
1. a) Ein "Witz" der Erfindung, der im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden hat, kann nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs unter seinem Wortlaut herangezogen werden.*)
2. b) Ausführungen im Patenterteilungsbeschluß, die in der Patentschrift keinen Niederschlag gefunden haben, dürfen vom Verletzungsrichter nicht herangezogen werden, um den Patentgegenstand unter den Anspruchswortlaut einzuschränken.*)
VolltextOnline seit 1984
IBRRS 1984, 0001LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.
VolltextIBRRS 1984, 0557
BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 65/83
1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, wonach die Leistungen des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne besonderen Grund kündigt (§ 8 Nr. 1 I VOB/B), gem. § 6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen und weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
2. Zu den Grenzen des Weisungsrechts des Auftraggebers aus § 4 Nr. 1 III VOB/B.*)
VolltextIBRRS 1984, 0002
BGH, Urteil vom 05.07.1984 - I ZR 88/82
Zur Frage der Irreführung durch die Angabe "patented".*)
VolltextOnline seit 1982
IBRRS 1982, 0001BGH, Beschluss vom 02.02.1982 - X ZB 5/81
Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).*)
VolltextOnline seit 1981
IBRRS 1981, 0499OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1981 - 17 U 82/80
1. § 13 Nr. 1 VOB/B enthält drei voneinander unabhängige Gewährleistungsfälle. Ein Fehler kann daher auch dann vorliegen, wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprach. Der Unternehmer hat auch für einen solchen Fehler einzustehen, dessen Entstehung erst aufgrund später gewonnener wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse verhindert werden kann.
2. Die Risikoverlagerung vom Unternehmer auf den Auftraggeber gem. § 13 Nr. 3 VOB/B tritt nicht schon bei bloßer Ursächlichkeit der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Bestelleranweisung für den Mangel ein, sondern nur dann, wenn dadurch die Gefahr einer Mangelentstehung objektiv erhöht wird, so daß dem Unternehmer die Gewährleistung insoweit nicht mehr zuzumuten ist, und der Besteller deshalb ausdrücklich oder stillschweigend das Risiko für seine Anweisung übernimmt.
VolltextOnline seit 1980
IBRRS 1980, 0001BGH, Urteil vom 06.03.1980 - IX ZR 9/78
Bei nach §§ 189, 189 a Abs. 1 BEG wirksam gestelltem Antrag wegen der ererbten Ansprüche ist die Nachmeldung des Hinterbliebenenanspruchs (§§ 29 Nr. 6, 41 BEG) nicht befristet (teilweise Aufgabe von BGH RzW 1966, 190 und 1969, 503).Bei Anmeldung des Hinterbliebenenanspruchs nach dem 31. März 1967 läßt sich nach dem Gesetz eine Frist zur Erläuterung nicht hinreichend sicher bestimmen.*)
VolltextOnline seit 1979
IBRRS 1979, 0246BGH, Urteil vom 05.04.1979 - VII ZR 162/78
Der Hersteller von auf Maß anzufertigenden Rolladen ist Erfüllungsgehilfe des Rolladenbauers, wenn der Rolladenbauer sich des Herstellers zur Erfüllung seiner gegenüber dem Besteller bestehen Vertragspflicht bedient, die Rolladen herzustellen.
VolltextOnline seit 1978
IBRRS 1978, 0001BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77
1. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfall (§ 8 II Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. AUB) ist ebenso wie der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit binnen Jahresfrist (1. Halbs. a. a. O.) eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Wird die ärztliche Feststellung nicht fristgerecht getroffen, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung auch dann nicht, wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen der Versicherer mit der Berufung auf den Fristablauf gegen Treu und Glauben verstößt. (amtlicher Leitsatz)*)
Volltext