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Sachgebiet: Bauvertrag

7527 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1955

IBRRS 1955, 0026
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 256/53

Wird in einem Vergleich zwischen Vertragspartnern die Vereinbarung getroffen, dass über die Bedeutung einer Vertragsbestimmung die ordentlichen Gerichte entscheiden sollen, so ist diese Vereinbarung nicht als Schiedsabkommen im Sinne des §317 BGB anzusehen. Werden in einem solchen Falle die ordentlichen Gerichte angerufen, so haben sie im Wege der Vertragsauslegung den Sinn der zwischen den Parteien streitigen Vertragsbestimmung zu ermitteln.*)

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IBRRS 1955, 0025
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 227/53

Zur Anwendung der Rechtsgrundsätze der sogenannten Anscheinsvollmacht im Bankverkehr.Ist durch eine Freizeichnungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung einer Bank aus Auskünften und Empfehlungen ausgeschlossen, so kann die Berufung der Bank auf diese Freizeichnungsklausel als mißbräuchliche Rechtsausübung unbeachtlich sein, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Treu und Glauben unvereinbar ist, daß sich die Bank der Verantwortung für ihr Handeln entzieht.*)

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Online seit 1954

IBRRS 1954, 0149
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.12.1954 - III ZR 79/53

Für die Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung auf Reichsstraßen haftete in der Regel nur das Land oder die (preussische) Provinz, nicht das Reich.*)

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IBRRS 1954, 0108
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.12.1954 - VI ZR 177/53

Veranlasst der Pächter durch ein vertragswidriges Verhalten, die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrages durch den Verpächter, so kann dieser den entgangenen Pachtzins nur bis zu dem Tage als Schadensersatz fordern, zu dem nach dem Vertrag erstmals eine Kündigung möglich ist.*)

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IBRRS 1954, 0113
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 77/53

Die Bestellung einer Hypothek für eine fremde Schuld kann im Verhältnis zum persönlichen Schuldner ebenso wie die Leistung einer Bürgschaft dann eine Schenkung sein, wenn der Grundstückseigentümer (bzw. der Bürge) unentgeltlich unter Verzicht auf den gesetzlichen Rückgriff die Verpflichtung übernimmt, die persönliche Schuld (bzw. Hauptschuld) zu erfüllen.Die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld eine Hypothek an seinem Grundstück bestellt, können im Verhältnis zum persönlichen Schuldner als "Auftrag" beurteilt werden. Der Grundstückseigentümer kann im Rahmen der natürlichen Abwicklung der persönlichen Schuld, im Falle berechtigter Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund auch vorzeitig, die Befreiung von der dinglichen Haftung als Ersatz seiner Aufwendung verlangen. Führt die Bestellung der Hypothek z.B. durch geringere Belastung seines Vermögens mit Abgaben für den Lastenausgleich zu einem Vorteil für den Grundstückseigentümer, dann mindert dieser den Umfang seiner Aufwendung und ist er auf den Befreiungsanspruch im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen.*)

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IBRRS 1954, 0008
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 4754

Hat der Mieter eine zum Bau verwendete Mietvorauszahlung geleistet, die abgewohnt werden soll, so ist im Fall der Zwangsversteigerung der Ersteher, der das Mietverhältnis kündigt, in entsprechender Anwendung des § 555 BGB verpflichtet, den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses dem Mieter zurückzuerstatten.*)

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IBRRS 1954, 0107
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.12.1954 - VI ZR 192/53

§372 Satz 2 Halbsatz 2 setzt voraus, daß es sich um eine bestimmte Verbindlichkeit handelt und nur zweifelhaft ist, wer Gläubiger dieser Verbindlichkeit ist. Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein schuldloser Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (Bestätigung von RGZ 103, 285).*)

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IBRRS 1954, 0118
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.12.1954 - V ZB 31/54

Die Berufungsschrift oder Revisionsschrift muß, falls die Berufung oder Revision nicht durch Telegramm eingelegt wird, durch einen bei dem Berufungsgericht bezw. Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (Bestätigung von RGZ 151, 82 ff).*)

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IBRRS 1954, 0170
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.1954 - IV ZR 139/54

Eine Berufungsbegründung, die darin besteht, dass auf das Armenrechtsgesuch eines bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts Bezug genommen und weiter ausgeführt wird, das erstinstanzliche Urteil werde nur in rechtlicher Hinsicht angefochten, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites letzthin von der Beurteilung einer einzigen Rechtsfrage abhängt.*)

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IBRRS 1954, 0150
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.12.1954 - III ZR 113/53

Zur Frage der Haftung für Schäden bei der Umsiedlung von Bauern anläßlich der Änderung von Besatzungszonengrenzen.*)

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IBRRS 1954, 0169
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.12.1954 - IV ZR 92/54

Grundsätzlich muss eine letztwillige Verfügung ihrem vollen Umfang nach feststehen, wenn Rechte aus ihr hergeleitet werden sollen. Ist aber trotz der mangelnden Feststellbarkeit eines Teils des Testaments der Gesamtwille des Erblassers insoweit erkennbar, dass ohne Rücksicht auf den Inhalt und den Umfang des nicht festgestellten Inhalts des Testaments der feststellbare Teil Bestand haben soll und dieser Teil durch die Unbestimmtheit der nicht bekannten Verfügungen seinem Umfang nach nicht wesentlich berührt wird, so reicht dies zur Geltendmachung der sich aus dem feststellbaren Teil ergebenden Ansprüche aus.*)

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IBRRS 1954, 0007
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 09.12.1954 - II ZB 15/54

Das Stammkapital einer GmbH kann nicht in der Weise erhöht werden, daß die Gesellschaft eine auf das erhöhte Stammkapital zu leistende Stammeinlage übernimmt.*)

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IBRRS 1954, 0106
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.12.1954 - VI ZR 189/53

Der Konkursverwalter ist nicht befugt, einem Konkursgläubiger durch Abtretung einer Forderung des. Gemeinschuldners zum Nachteil der Gläubigergemeinschaft eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zu gewähren. Die gleichwohl vorgenommene Abtretung ist nichtig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der abgetretenen Forderung um einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit des Gemeinschuldners gegenüber dem Zessionar handelt.*)

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IBRRS 1954, 0117
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 93/53

Hat der Nachbar den Grenzüberbau erlaubt, so ist daran sein Rechtsnachfolger im Eigentum schuldrechtlich nicht gebunden. Doch ist der Widerspruch des Rechtsnachfolgers unerheblich. Er hat den Überbau deshalb zu dulden, weil der Überbauende im Hinblick auf die ihm erteilte Erlaubnis bei der Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.*)

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IBRRS 1954, 0116
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53

Klagt ein Dritter auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages, so bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse dieses Dritten.Ein Jagdgenosse kann im allgemeinen nicht gegen die Jagdgenossenschaft auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages klagen, den die Jagdgenossenschaft mit einem Dritten abgeschlossen hat.*)

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IBRRS 1954, 0168
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 137/54

Der seit dem 1. April 1953 geltende Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau lässt Kranzgeldansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, unverändert bestehen.*)

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IBRRS 1954, 0137
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 127/54

Auch wenn ein Ehegatte nach mehr als 30-jähriger Ehe die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hat, weil ihn das besonders unverträgliche Wesen des anderen einer sehr schweren inneren Belastung ausgesetzt hatte, braucht er damit nicht notwendig die eingetretene Ehezerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet zu haben. Allerdings können unter solchen Umständen nur sehr gewichtige Tatsachen die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft rechtfertigen, und es sind dabei die gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Verhältnisse des beklagten Ehegatten eingehend zu würdigen.Ein Ehegatte kann unter besonderen Umständen die Befugnis zum Getrenntleben auch dann haben, wenn ihm kein Recht auf Scheidung zusteht oder seine Scheidungsklage rechtskräftig abgewiesen ist.*)

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IBRRS 1954, 0115
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.11.1954 - V ZR 149/54

Wenn der Eigentümer eines Grundstücks aus einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen der Grundschuld verklagt wird (dingliche Klage), bleiben die Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung bei der Festsetzung des Streitwerts außer Betracht.Wenn der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht hat, erhöht sich der Streitwert auch dann nicht um die Gegenforderung, wenn entschieden wird, daß die Gegenforderung nicht besteht.*)

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IBRRS 1954, 0112
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.11.1954 - I ZR 232/52

Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserstraße ist auch dann, wenn die Verantwortlichkeit den Staat oder eine andere öffentlichrechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach §839 BGB, sondern nach allgemeinen bürgerlichrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Bestätigung von BGHZ 9, 373).*)

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IBRRS 1954, 0129
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 91/53

Die Ansprüche auf Versorgung ruhen nach §33 Abs. 3 a.a.O. auch ohne förmliche Entscheidung der obersten Dienstbehörde über das Vorliegen des Ruhenstatbestandes, wenn zwischen der obersten Dienstbehörde und dem Versorgungsberechtigten kein Streit darüber besteht, dass und seit wann der gesetzliche Tatbestand der Ruhensvorschrift vorliegt.*)

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IBRRS 1954, 0128
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 365/52

Der Senat hält an seiner in BGHZ 10, 55 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Sprüche der Spruchkammern in der amerikanischen Zone "Urteile in einer Rechtssache" im Sinne des §839 Abs. 2 BGB sind.*)

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IBRRS 1954, 0006
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 26.11.1954 - IV ZB 47/54

Gegen einen Beschluss, durch den gemäß § 1910 Abs 2 BGB eine Pflegschaft für einen Volljährigen angeordnet ist, kann dieser, wenn er geschäftsunfähig ist, keine wirksame Beschwerde einlegen.*)

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IBRRS 1954, 0136
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 77/54

Die Aufrechterhaltung einer Ehe, bei der die Voraussetzungen für eine Scheidung aus §48 Abs. 1 EheG vorliegen, kann erforderlich sein, wenn bei einem Obsiegen des aus der Ehe fortstrebenden Ehegatten im Scheidungsstreit das natürliche Empfinden der Kinder für die rechte Lebensordnung erschüttert würde, in der Vater und Mutter, Eltern und Kinder gemeinsam stellen, und dadurch die innere Entwicklung der Kinder schweren Schaden leiden würde.*)

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IBRRS 1954, 0135
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 109/54

Ist eine auf §48 EheG gestützte Scheidungsklage trotz dreijähriger Heimtrennung und unheilbarer Ehezerrüttung rechtskräftig abgewiesen, weil der Widerspruch des Beklagten gegen die Scheidung zulässig und beachtlich ist, so kann auch einer wiederholten Klage aus §48 EheG nicht stattgegeben werden, mit der an neuen Umständen nur vorgebracht wird, dass die Heimtrennung weitere 3 Jahre oder noch längere Zeit angedauert habe.Es wird daran festgehalten, dass bei der Wiederholung einer rechtskräftig abgewiesenen Klage aus §48 EheG eine Überprüfung der Zerrüttungs- und Schuldfrage nicht stattfindet, wenn neue Tatsachen nur zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs vorgebracht werden.Es wird ferner daran festgehalten, dass neues Vorbringen zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs es nur dann rechtfertigt, Tatsachen, die in dem früheren Rechtsstreit vorgebracht wurden oder vorgebracht werden konnten, unterstützend heranzuziehen, wenn die neuen Tatsachen erwiesen sind und schon für sich erheblich gegen die weitere Aufrechterhaltung der Ehe sprechen.*)

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IBRRS 1954, 0127
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.11.1954 - III ZR 109/53

Ein Sachschaden, der einem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass bei der Instandsetzung seines bombengeschädigten Hauses städtebauliche Belange berücksichtigt werden, gilt nicht als Kriegssachschaden.*)

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IBRRS 1954, 0077
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.11.1954 - II ZR 184/53

Der Unternehmer eines Werkvertrages war nach der Währungsreform nicht verpflichtet, bei dem Besteller anzufragen, ob dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wolle.*)

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IBRRS 1954, 0076
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1954 - II ZR 240/53

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1954, 0148
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.11.1954 - V ZR 51/53

Als "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" i.S. des §18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG sind auch Raten eines Kaufpreises anzusehen, die, auf einen längeren Zeitraum verteilt, nach dem Willen der Vertragsparteien der Altersversorgung des Verkäufers dienen sollten (Bestätigung von BGH vom 23. November 1951 V ZR 76/50).Steht der Kaufpreis mehreren Verkäufern zu, besteht aber der Versorgungszweck nur bei einem von ihnen, so ist nur der Teil des Kaufpreises im Verhältnis 1 : 1 umgestellt, der dem zu versorgenden Verkäufer zusteht.*)

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IBRRS 1954, 0105
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1954 - VI ZR 199/53

Wird eine Person, die eine Strassenbahn besteigen will, auf dem als Haltestelle gekennzeichneten Teil des Bürgersteigs durch einen Kraftwagen verletzt, so liegt kein Unfall bei dem Betrieb der Strassenbahn vor.*)

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IBRRS 1954, 0134
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1954 - IV ZR 64/54

Bei mittelbarer anfechtbarer Zuwendung aus dem Vermögen des Gemeinschuldners geht der Rückgewähranspruch regelmässig dann nicht auf den Gegenstand, den der Anfechtungsgegner auf Veranlassung des Gemeinschuldners von einem Dritten erhalten hat, wenn der Gemeinschuldner selbst zuvor keinen Rechtsanspruch auf diesen Gegenstand hatte. Maßgebend für den Inhalt des Rückgewähranspruchs ist vielmehr auch in solchem Fall grundsätzlich dasjenige, was durch die anfechtbare Handlung dem Vermögen des Gemeinschuldners entzogen worden ist.*)

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IBRRS 1954, 0120
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1954 - III ZR 100/53

Eine Verzögerung des Rechtsstreits, die die Nichtzulassung eines erstmals in der Berufungsbegründung geltend gemachten Antrags auf Vernehmung eines Zeugen rechtfertigt (§529 Abs. 2), kann im Hinblick auf die Möglichkeit, den Zeugen gemäss §272 b ZPO zu der mündlichen Verhandlung bereitzustellen, entfallen.*)

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IBRRS 1954, 0104
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 154/53

Zur Frage der Ursächlichkeit des Verschuldens für einen Betriebsunfall bei Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.*)

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IBRRS 1954, 0103
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 141/53

Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze.*)

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IBRRS 1954, 0005
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 165/53

1. Der Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages, durch den der Vater seinem minderjährigen Kind ein Grundstück schenkt, bringt diesem lediglich einen rechtlichen Vorteil. Ein über 7 Jahre altes Kind bedarf daher zum Abschluß eines solchen Vertrages nicht der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters. Der Vater ist in Ausführung einer solchen Schenkung zur Grundstücksübereignung befugt, da er unbeschadet der Vorschrift des § 181 BGB gleichzeitig seine Genehmigung als gesetzlicher Vertreter zu der Annahme der Auflassung durch das Kind erteilen kann, falls die Auflassung dem Kind nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt.*)

2. Trifft der Vater beim Abschluß des Schenkungsvertrages eine Anordnung gemäß § 2050 Abs 3 BGB, so bringt auch in diesem Fall die Schenkung dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil.*)

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IBRRS 1954, 0130
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.11.1954 - III ZR 47/53

Ein Beamter, der zusammen mit Angehörigen der Besatzungsmacht 1945 Beschlagnahmen vorgenommen hat, war nicht nur verpflichtet, alles zu unterlassen, wodurch eine der beschlagnahmten, aber vom Gericht nicht eingezogenen Sachen in Verlust geraten konnte, sondern hatte auch bei der Besatzungsmacht unter Umständen dahin zu wirken, daß die nicht eingezogenen Gegenstände wieder zurückgegeben würden.*)

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IBRRS 1954, 0119
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.11.1954 - III ZR 236/53

Zur frage der Umdeutung einer als selbständiges Rechtsmittel eingelegten Revision als unselbständige Anschlußrevision.*)

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IBRRS 1954, 0167
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.10.1954 - IV ZR 122/54

§222 Abs. 2 ZPO ist auch dann anwendbar, wenn das Ende der von dem Vorsitzenden des Berufungs- oder Revisionsgerichts nach einem Zeitraum oder bis zu einem Endzeitpunkte verlängerten Frist für die Begründung des Rechtsmittels nach dem Wortlaut der Verlängerungsverfügung auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.Ist in der Berufungsinstanz gegenüber einem Streitgenossen Teilurteil ergangen und wird der Rechtsstreit auf Revision gegen dieses Urteil insoweit an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen, so muss dieser Senat auch über die in der Berufungsinstanz noch anhängigen Berufungen, die die anderen Streitgenossen betreffen, entscheiden.1. Für die Entscheidung der Frage, ob ein Bürgschafts- oder ein Garantievertrag vorliegt, kann das eigene Interesse des Eintretenden an der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit höchstens einen Anhaltspunkt geben. Ein Garantievertrag liegt vor, sofern dem Gläubiger gewährleistet wird, dass er die Leistung auf jeden Fall erhalten soll, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zur Entstehung gekommen oder später weggefallen ist.*)

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IBRRS 1954, 0102
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 167/53

Schadensersatzansprüche, für die Versicherungsschutz von einer in der Deutschen Bundesrepublik befindlichen Gesellschaft gewährt wird, stehen mit Vermögenswerten des Vertriebenen im Sinne des §87 Abs. 1 Ziff 1 BVFG in wirtschaftlichem Zusammenhang.Erleidet jemand vor der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten einen Unfall, der seine Arbeitsfähigkeit mindert, und würde er ohne den Unfall in der Deutschen Bundesrepublik einen höheren Verdienst haben als in den Ostgebieten, so ist auch dieser weitere Verdienstausfall eine adäquate Folge der Unfallschädigung.*)

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IBRRS 1954, 0101
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 132/53

Wird ein Sachschaden vorsätzlich herbeigeführt, so ist auch in der Kraftverkehrsversicherung die Frage des Haftungsausschlusses nach §152 VVG zu beurteilen. §11 Ziffer 7 AKB trifft nur für Vermögensschäden eine Sonderregelung.Grenzziehung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit.*)

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IBRRS 1954, 0126
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 56/53

Anordnung der französischen Militärregierung für Rheinland-Hessen-Nassau vom 13. Februar 1946 und Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau vom 19. März 1946 betreffend Regelung der Zivil- und Militärpensionen - (abgedruckt im Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau 1946 S. 5 u 6). -Ist im Wirkungsbereich dieser Bestimmungen die Zahlung von Versorgungsbezügen wegen vermuteter politischer Belastung nicht erfolgt, so kann der Versorgungsempfänger, wenn die Spruchkammerentscheidung nicht etwas anderes anordnet, nicht die Nachzahlung von Bezügen für den vor der Entnazifizierung liegenden Zeitraum verlangen.*)

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IBRRS 1954, 0125
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 352/52

Die mit der 2. DVO zum DBG vom 13.10.1938 (RGBl I, 1421) erlassenen Durchführungsvorschriften Nr. 9 zu §127 DBG, durch die für das Ruhen der Versorgungsbezüge eines im öffentlichen Dienst wiederverwendeten Ruhestandsbeamten eine Kürzungsgrenze von monatlich 300 RM bezw. DM eingeführt worden war, war auf Grund des §3 der vom Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen 2. SparVO vom 20.10.1948 (WiGBl 48, 111) nicht mehr zu beachten. Die Kürzungsgrenze ist kein "wohlerworbenes" Beamtenrecht und konnte durch eine auf Grund des §27 des UmstG erlassene Verordnung beseitigt werden.*)

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IBRRS 1954, 0124
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 123/51

Richter, die nach §4 der VO des Präsidenten des Zentraljustizamts vom 4.1.1949 in den Wartestand versetzt worden sind, hatten im Lande Nordrhein-Westfalen, solange sie rechtskräftig in Kategorie IV eingestuft und über 45 Jahre alt waren, als Wartegeld nur die halben Versorgungsbezüge, sobald sie in Kategorie V eingestuft waren, aber das volle Wartegeld zu beanspruchen. Ein Übergangsgeld oder- gehalt steht ihnen in diesen Fällen nicht zu.*)

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IBRRS 1954, 0100
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.1954 - VI ZR 145/53

§551 Ziff. 7 ZPO ist nicht anwendbar, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe eines Urteils nach Ablauf der Dreimonatsfrist des §320 Abs. 2 Satz 3 dem Revisionskläger zugehen. In diesem Fall kann eine Aufhebung des Urteils dann nicht erfolgen, wenn auch ein antragsgemäss berichtigter Tatbestand zu keiner anderen Entscheidung geführt hätte.*)

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IBRRS 1954, 0114
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 19.10.1954 - V ZB 23/54

Als abgefunden sind nur die Kinder anzusehen, die durch einen (gerichtlichen oder notariellen) Auseinandersetzungs- und Abfindungsvertrag vom Nachlaß des verstorbenen Elternteils abgefunden oder durch einen Erbverzichtsvertrag aus der fortgesetzten Gütergemeinschaft ausgeschieden sind.Die dem überlebenden Ehegatten nach westfälischem Güterrecht zustehende Befugnis zum Abschluß eines Übertrags (Übergabe-)vertrages kann durch ein gemeinschaftliches Testament oder einen Erbvertrag der Ehegatten ausgeschlossen werden.*)

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IBRRS 1954, 0132
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.10.1954 - III ZR 207/51

Die Bestimmung hat keine Ansprüche für bereits vor Inkrafttreten der Spar-Verordnung (31. März 1949) aus der Kriegsgefangenschaft zurückgekehrte Beamte begründet.*)

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IBRRS 1954, 0131
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.10.1954 - III ZR 249/52

Die Bestimmung hat nicht mit rückwirkender Kraft Rechte kriegsgefangener Gemeindebeamte auf Zahlung von Dienstbezügen begründet.*)

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IBRRS 1954, 0147
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.10.1954 - V ZR 42/54

Ein Vertrag, durch den die Bundesbahn einem Buchhändler gegen Entgelt erlaubt, sein Gewerbe auf einem Bahnhof allein auszuüben, steht rechtlich dem Pachtvertrag über ein Recht gleich.Überlässt die Bundesbahn in dem Vertrag dem Buchhändler auf dem Bahnhof auch einige Plätze und Nebenräume für seinen Geschäftsbetrieb, so steht das Vertragsverhältnis dann nicht unter dem Bestandsschutz des Mieterschutzgesetzes, wenn die Überlassung gegenüber der Erlaubnis an Bedeutung völlig zurücktritt.*)

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IBRRS 1954, 0123
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1954 - III ZR 89/52

Die im Frühjahr 1945 nach Celle verlegte und zum 31. Dezember 1946 als selbständige Dienststelle aufgelöste Verwaltung des früheren preussischen Landgestüts Georgenburg (Ostpreussen) wurde nach dem Zusammenbruch eine eigene Dienststelle der Provinz Hannover und später des Landes Hannover bezw. Niedersachsen und die bei dieser Dienststelle tätigen Beamten wurden dementsprechend Beamte der Provinz und später des Landes.*)

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IBRRS 1954, 0122
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1954 - III ZR 346/52

Ist eine Klage innerhalb der Frist des §143 DBG erhoben, so kann der Kläger auch nach Ablauf der für die Klageerhebung bestimmten Frist den Klageantrag gemäss §268 Ziff 2 ZPO erweitern.*)

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IBRRS 1954, 0099
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.10.1954 - VI ZR 49/54

Will der Berufungsbeklagte über die Verteidigung gegen die Berufung hinausgehen und neue Klageanträge stellen, so kann dies nur im Wege der Anschlussberufung erfolgen.Die unselbständige Anschlussberufung muss sich gegen den Berufungskläger wenden. Werden mit der Anschlussberufung Anträge gegen eine bisher nicht am Verfahren beteiligte Partei gestellt, so ist die Anschlussberufung auch bei Einverständnis dieser Partei mit dem gewählten Verfahren als unzulässig zu verwerfen.Die Zulässigkeit der Anschlussberufung ist in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen.*)

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