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Sachgebiet: Bauvertrag

7675 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1998

IBRRS 1998, 0821
BauvertragBauvertrag
Unwirksame Skontoregelung in Bauvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.1988 - 17 U 191/87

Eine Skontoregelung in den AGB eines VOB-Vertrags, die das Recht zum Skontoeinbehalt von dem Zeitraum abhängig macht, den der Architekt für die Rechnungsprüfung willkürlich bestimmt, ist unwirksam.*)

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IBRRS 1998, 0824
ProzessualesProzessuales
Verjährungsunterbrechung durch Beweissicherungsantrag

BGH, Urteil vom 06.10.1988 - VII ZR 227/87

Zur Frage, welche Anforderungen an einen Beweissicherungsantrag zu stellen sind, wenn er die Verjährung unterbrechen soll (im Anschluß an Senat, NJW 1987, 381; NJW-RR 1987, 336 = BauR 1987, 207 (208); NJW-RR 1987, 798 = BauR 1987, 443 (444)).*)

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IBRRS 1998, 0809
BauvertragBauvertrag
Wer "schlüsselfertig" zu bauen hat, erhält keine Sowiesokosten!

OLG Celle, Urteil vom 14.01.1998 - 6 U 209/96

Der Hersteller eines schlüsselfertigen Hauses muß für eine den anstehenden Wasserverhältnissen entsprechende Kellerabdichtung sorgen und ist lediglich bei ausdrücklicher Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart imstande, Mängelbeseitigungsmaßnahmen mit der Forderung nach Sowiesokosten zu verbinden.

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IBRRS 1998, 0822
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 18.12.1997 - VII ZR 342/96

Abwälzung der Schadensersatzpflicht des Hauptunternehmers wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks auf den Subunternehmer

Ein Hauptunternehmer, der wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerks an den Bauherrn eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, kann seinen Subunternehmer nach § 6 Nr. 6 VOB/B auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn die Verzögerung auf dessen schuldhafter Verletzung einer vertraglichen Pflicht beruht.

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Online seit 1997

IBRRS 1997, 0743
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Errichtung eines Maschendrahtzauns: Bauwerks- oder Grundstücksarbeiten?

LG Weiden/Oberpfalz, Urteil vom 13.05.1997 - 2 S 330/97

Mängelansprüche aus der Herstellung eines Maschendrahtzauns, der der Grundstücksform angepaßt an Metallpfosten angebracht ist, die in den Erdboden einbetoniert worden sind, verjähren in fünf Jahren.

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IBRRS 1997, 0754
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stundenlohnarbeiten: Ausschlußklausel unwirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.1997 - 22 U 145/96

1. In bei Abschluß eines Bauvertrags vom Auftraggeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Klausel: "Stundennachweise sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erstellung vorzulegen, ansonsten erlischt der Anspruch." nach § AGBG § 9 AGBG unwirksam.*)

2. Die im Hauptvertrag vereinbarte Beteiligung des Bauhandwerkers an den Kosten für Strom, Wasser und Bauwesenversicherung gilt mangels anderer Vereinbarung auch für Anschlußaufträge.*)

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IBRRS 1997, 0005
BauvertragBauvertrag
Stürme mit Orkanböen sind an der Nordsee nicht ungewöhnlich!

OLG Bremen, Urteil vom 08.04.1997 - 3 U 81/96

1. Ein anderer unabwendbarer Umstand, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, setzt ein Ereignis voraus, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, daß es oder seine Auswirkungen trotz Anwendung wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder in seinen Auswirkungen bis auf ein erträgliches Maß unschädlich gemacht werden könnte.

2. Erfahrungsgemäß treten in den Monaten Januar und Februar an der Nordseeküste starke Stürme mit Orkanböen, wie im Januar und Februar 1990, auf, so daß mit ihnen zu rechnen ist, sie also nicht unvorhersehbar sind.

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IBRRS 1997, 0752
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Haftet der Unternehmer für fehlerhafte Betonlieferung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.1997 - 11 U 31/96

Der Bauunternehmer, der dem Bauherrn u. a. zur Fertigung von Betonzwischendecken verpflichtet ist und den Beton nach konkreten qualitativen und quantitativen Vorgaben von einem anderen Unternehmen herstellen und als Fertigbeton an die Baustelle liefern läßt, bedient sich dieses Unternehmens bei der Erfüllung einer eigenen Verbindlichkeit als Erfüllungsgehilfe.*)

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IBRRS 1997, 0007
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nebenkosten auf der Handwerkerrechnung

AG Königstein, Urteil vom 12.02.1997 - 21 C 515/96

Ein Handwerker, der bei dem Kunden durch einen Angestellten eine Reparatur ausführen läßt, kann Nebenkosten wie Anfahrt, Störungszuschlag, Auslösung usw. nur geltend machen, wenn hierüber eine Vereinbarung getroffen worden ist.

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IBRRS 1997, 0008
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 03.03.1997 - AnwZ (B) 52/96

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1997, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer muß eine nachträgliche Änderung des Werklohnes beweisen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.11.1996 - 24 U 306/94

Behauptet der Auftraggeber, eine ursprünglich getroffene Bestimmung des Werklohnes sei nachträglich im Sinne einer Pauschalpreisvereinbarung abgeändert worden, so hat er dies nachzuweisen.*)

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Online seit 1996

IBRRS 1996, 0724
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB -Unwirksame AGB eines verwaltenden Einkaufszentren-Unternehmens

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.1995 - 5 U 215/94

Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Untenrehmens, das bundesweit Einkaufzentren verwaltet, sich außerdem mit der Entwicklung, der Herstellung und der Umstrukturierung von Einkaufszentren sowie anderer Gewerbeimmobilien befaßt und in diesem Rahmen Bauleistungen vergibt.*)




IBRRS 1996, 0004
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme als Anerkennnis auftraglos erbrachter Leistung?

OLG Hamburg, Urteil vom 08.11.1995 - 13 U 44/94

1. Eine Klausel in einem vom Auftraggeber gestellten VOB-Formularvertrag, wonach die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts nur durch Bankbürgschaft möglich ist, verstößt gegen § 9 AGB-Gesetz und ist unwirksam. Der Auftragnehmer kann sofort Auszahlung des Sicherheitseinbehalts verlangen.

2. Beim VOB-Bauvertrag ist die Zahlung von Abschlagsrechnungen nicht als Anerkenntnis von in Rechnung gestellten Zusatzarbeiten zu werten, für die ein entsprechender Auftrag nicht erteilt war.

3. Die Anzeige auftragslos erbrachter Zusatzarbeiten muß gegenüber dem Auftraggeber selbst erfolgen, falls nicht der Architekt zur Vergabe von Zusatzaufträgen bevollmächtigt ist.*)

4. Die Abnahme der Leistung des Auftragnehmers kann als Anerkenntnis i. S. des § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 1 VOB/B zu werten sein.




IBRRS 1996, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Musterfassade muß gesondert bezahlt werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.1996 - 21 U 116/95

1. Der Auftraggeber muß eine im ursprünglichen Bauvertrag nicht vorgesehene Musterfassade vergüten, wenn sie auf seinen Wunsch erstellt worden ist.

2. Das ist auch dann der Fall, wenn der Auftragnehmer den Anspruch auf zusätzliche Vergütung nicht angekündigt hat. § 2 Nr. 6 VOB/B ist nicht anwendbar, weil es sich um eine außerhalb dieser Vorschrift liegende neue selbständige Leistung handelt.

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IBRRS 1996, 0005
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Wirkungen hat die Auslegung eines LV durch den Gerichtssachverständigen?

OLG Koblenz, Urteil vom 03.07.1996 - 1 U 1375/94

Bei der Auslegung von Leistungsverzeichnissen kommt den Ausführungen des Sachverständigen nur eine begrenzte Funktion zu.

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IBRRS 1996, 0723
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wirkt die Abnahme der Leistung des HU auch zugunsten des NU?

OLG Köln, Urteil vom 23.02.1996 - 19 U 231/95

Nimmt der Auftraggeber das Werk des Auftragnehmers, der mit der Herstellung teilweise einen Subunternehmer beauftragt hat, als im wesentlichen vertragsgerecht ab, so muß der Auftragnehmer dies auch im Verhältnis zu seinem Subunternehmer gelten lassen.

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Online seit 1995

IBRRS 1995, 0005
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauunternehmen muß der Vollmachtsumfang eines Architekten bekannt sein!

OLG Celle, Urteil vom 06.12.1995 - 6 U 250/94

1. Architekten sind ohne eine ausdrückliche, entsprechende Vollmacht nicht befugt, für den Auftraggeber Zusatzaufträge oder Änderungsaufträge zu vergeben, die zu fühlbaren Kostensteigerungen führen.

2. Bauunternehmen muß diese Rechtslage bekannt sein, so daß eine persönliche Haftung des Architekten ausscheidet.

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IBRRS 1995, 0748
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmerkündigung nach existenzbedrohendem Kalkulationsirrtum?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1995 - 21 U 12/95

Zur Frage, ob ein Bauunternehmer eine Anpassung der in einem Jahresvertrag aufgrund einer Ausschreibung vereinbarten Einzelpreise wegen Wegfalls oder Änderung der Geschäftsgrundlage verlangen kann oder sich wegen externen Kalkulationsirrtums vom Jahresvertrag lösen kann und trotz Aufforderung mit Fristsetzung und Kündigungsandrohung seitens des Auftraggebers die Ausführung weiterer Einzelaufträge verweigern darf, wenn sein Unternehmen durch die weitere Erbringung der Leistungen in seiner Existenz bedroht ist.*)

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IBRRS 1995, 0730
BauvertragBauvertrag
Leistungsbeschreibung widersprüchlich: Nachtrag für höherwertigere Leistung!

OLG Köln, Urteil vom 15.11.1995 - 2 U 56/95

Bei einem Dissens über den genauen Gegenstand eines Werkvertrages (hier: Einbau nur verzinkter oder zusätzlich polyesterbeschichteter Bleche) ist der Besteller nur verpflichtet, gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B die Mehrkosten zu tragen, die sich aufgrund seiner späteren Klarstellung ergeben.*)

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IBRRS 1995, 0747
BauvertragBauvertrag
Preiserhöhung auch ohne Preisgleitklausel?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1995 - 21 U 192/94

1. Vereinbaren die Parteien im Bauvertrag einen Baubeginn im November 1990, so kommt der Auftraggeber gem. § 296 BGB mit Ablauf des November 1990 in Annahmeverzug, wenn er die Bauleistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht abruft und damit dem Auftragnehmer die termingerechte Ausführung unmöglich macht. Daraus kann sich für den Auftragnehmer ein Kündigungsrecht gem. § 9 Nr. 1a VOB/B bzw. auch gem. § 6 Nr. 7 VOB/B unter den dort geregelten weiteren Voraussetzungen ergeben.*)

2. Unterläßt der Auftragnehmer die Kündigung, so steht dem Auftraggeber nach Kündigung des Bauvertrages durch ihn wegen Weigerung des Auftragnehmers, mit den Bauarbeiten zu beginnen, ein Mehrkostenerstattungsanspruch gem. § 8 Nr. 3 II VOB/B dann nicht zu, wenn die Parteien im Bauvertrag den Beginn der Arbeiten im November 1990 vereinbart hatten, sich dann aber der Baubeginn aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen bis Mai 1992 verzögert und der Auftraggeber eine deshalb vom Auftragnehmer wegen inzwischen eingetretener Lohnerhöhungen verlangte Vergütungsanpassung gem. § 2 Nr. 5 VOB/B endgültig verweigert, weil eine Lohngleitklausel nicht vereinbart worden sei. Dem steht auch § 18 Nr. 4 VOB/B nicht entgegen.*)

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IBRRS 1995, 0735
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schlüsselfertigbau: Was gehört zum Leistungsumfang?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 256/93

1. Der Generalunternehmer, der sich für einen Pauschalfestpreis zur Errichtung einer Lagerhalle und zur Ausführung "aller Arbeiten, Leistungen und Lieferungen, die zur vollständigen schlüsselfertigen Herstellung des Objekts erforderlich sind", verpflichtet, hat auf der Betonbodenplatte eine Nutzschicht aus Estrich oder Kunstharz aufzubringen.*)

2. Der Aufwendungsersatzanspruch eines vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggebers aus § 633 Abs. 3 BGB umfaßt nicht die auf den Rechnungsnettobetrag entfallenden Mehrwertsteuer.*)




IBRRS 1995, 0744
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ist Baustofflieferant Erfüllungsgehilfe?

OLG Celle, Urteil vom 29.03.1995 - 6 U 94/94

Der Baustofflieferant ist Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers, wenn er von diesem bewußt in den werkvertraglichen Pflichtenkreis einbezogen wird.*)

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IBRRS 1995, 0731
SchiedswesenSchiedswesen
Baustoffgutachten nach § 18 Nr. 3 VOB/B ist verbindlich!

OLG Celle, Urteil vom 26.01.1995 - 14 U 48/94

Ein Baustoffgutachten, das ein Bauherr über die bei einem Neubau verwandten Baustoffe bei der Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen einholt, ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der von dem Verfahren unterrichtete Unternehmer zu einem Ortstermin nicht geladen worden ist, da er sich an dem Verfahren nicht beteiligt hat.

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IBRRS 1995, 0746
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 15.12.1994 - VII ZR 140/93

Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast des Werkunternehmers hinsichtlich zusätzlicher Leistungen und Stundenlohnarbeiten.

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Online seit 1994

IBRRS 1994, 0714
BauvertragBauvertrag
Abschlag in Skontofrist gezahlt: Was passiert bei verspäteter Schlusszahlung?

OLG Hamm, Urteil vom 12.01.1994 - 12 U 66/93

Bei Leistung von Abschlags- oder Vorauszahlungen innerhalb einer eingeräumten Skontierungsfrist ist der Auftraggeber nach Sinn und Zweck der Skontoabrede auch dann zum Skontoabzug hinsichtlich des geleisteten Betrages berechtigt, wenn er die Schlußrechnung selbst nicht vollständig oder verspätet bezahlt.

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IBRRS 1994, 0005
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Gewährleistung nach VOB" als Klausel wirksam?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1994 - 21 U 47/94

1. Die Vertragsklausel eines Auftragnehmers "Gewährleistung nach VOB" ist unwirksam, wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist.

2. Diese Klausel ist auch unwirksam, wenn beide Vertragspartner Kaufleute sind, da die gesetzliche Gewährleistung unangemessen verkürzt wird.

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IBRRS 1994, 0715
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.06.1994 - VII ZR 163/93

Das Erfordernis einer "unverzüglichen" Anzeige ist in Anlehnung an § 121 BGB auszulegen. Danach hat der Auftragnehmer die für erforderlich gehaltene zusätzliche Leistung unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Erforderlichkeit notwendigen Zeit so bald anzuzeigen als es ihm nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

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IBRRS 1994, 0006
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie hoch darf eine Vertragsstrafe in AGB sein?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 10.03.1994 - 4 U 143/93

Vertragsbedingungen eines Auftraggebers für Bauleistungen, gemäß denen

a) der Auftragnehmer Bedenken gegen die Mengenberechnung in den Verdingungsunterlagen binnen 14 Tagen geltend machen muß, da sie andernfalls der Schlußabrechnung zugrunde gelegt werden,

b) die Obergrenze für eine Vertragsstrafe auf 20 % der Bruttovertragssumme festgesetzt wird,

c) eine Barsicherheit des Auftragnehmers in Höhe von 5 % des Wertes aller Leistungen dem Auftraggeber auf ein Jahr zinslos belassen werden muß, wobei diese Frist ab baupolizeilicher Gebrauchsabnahme oder Erledigung der Mängelrügen läuft,

d) der Auftragnehmer die Sicherheit, falls er eine Bürgschaft stellen will, nur als Bürgschaft auf erstes Anfordern erbringen kann,

sind unwirksam.

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IBRRS 1994, 0695
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.11.1993 - VII ZR 47/93

a) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen unvollständiger Leistungsbeschreibung eines öffentlichen Auftraggebers, kommt nur in Frage, wenn der Auftragnehmer verpflichtet war, die fraglichen Leistungen ohne zusätzliches Entgelt zu erbringen.

b) Die Klärung der vertraglichen Ansprüche erfordert eine umfassende Auslegung der Leistungsbeschreibung nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter. Dabei kommt dem Wortlaut eine besondere Bedeutung zu. Daneben sind auch die Umstände des Einzelfalls, die Verkehrssitte sowie Treu und Glauben heranzuziehen (Bestätigung von Senatsurteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92 = BauR 1993, 595 = ZfBR 1993, 219).

c) Auch bei eindeutigem Wortlaut können nach den Umständen des Einzelfalls völlig ungewöhnliche und von keiner Seite zu erwartende Leistungen von der Leistungsbeschreibung ausgenommen sein.

d) Bei einer öffentlichen Ausschreibung muß sich der Auftraggeber im Rahmen der Auslegung der Leistungsbeschreibung nach Treu und Glauben daran festhalten lassen, daß er nach eigenem Bekunden den Auftragnehmern kein ungewöhnliches Wagnis auferlegen will (§ 9 VOB/A). Im Zweifelsfalle brauchen die Auftragnehmer ein solches Wagnis nicht ohne weiteres zu erwarten.

e) Kommt ein Anspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fehlerhafter Ausschreibung in Betracht, so ist nicht schon der Verstoß gegen eine drittschützende Vorschrift der VOB/A haftungsbegründend. Vielmehr muß der Auftragnehmer/Bieter in seinem schutzwürdigen Vertrauen auf die Einhaltung der VOB/A enttäuscht worden sein. Ein Vertrauen in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn der Auftragnehmer/Bieter den maßgeblichen Verstoß gegen die VOB/A nicht erkannt hat. Darüber hinaus muß sein Vertrauen schutzwürdig sein. Das ist in der Regel nicht der Fall, wenn er den Verstoß bei der ihm im jeweiligen Fall zumutbaren Prüfung hätte erkennen können.




Online seit 1993

IBRRS 1993, 0737
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Trittschallschutzmaß für Holzdecken

OLG Hamm, Urteil vom 04.11.1993 - 17 U 187/91

1. Haben die Parteien eines Vertrages über die Errichtung eines Einfamilienhauses keine besonderen Vereinbarungen über den Schallschutz getroffen, schuldet der Unternehmer für Holzdecken im eigenen Wohn- und Arbeitsbereich eine Trittschalldämmung von 0 dB.*)

2. Es kann nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, daß das in der DIN 4109 (1989) Beiblatt 2 Tabelle 3 empfohlene und auch im Entwurf der VDI-Richtlinie 4100-89 “Schallschutz von Wohnungen” in der Tabelle 4 angegebene Trittschallschutzmaß von 7 dB für Wohnungen der Schallschutzklasse SSK I auch bei Holzdecken den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.*)

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IBRRS 1993, 0721
BauvertragBauvertrag
Was ist unter Baugrundrisiko zu verstehen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.08.1993 - 1 U 189/92

Eine Verwirklichung des sog. Baugrundrisikos ist nur dann gegeben, wenn der Baugrund von dem abweicht, was die Parteien bei Vertragsschluß vorausgesetzt haben und wenn dadurch (unvermutete) Erschwernisse entstehen. Ein weitergehendes Verständnis ist abzulehnen. Da der Unternehmer beim Werkvertrag einen Erfolg schuldet, obliegt ihm in der Regel auch das Arbeitsrisiko.

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IBRRS 1993, 0006
BauvertragBauvertrag
Nachlaß auch bei Zusatzleistungen?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1992 - 23 U 224/91

Haben die Partner eines Bauvertrages für die vertragliche Vergütung einen prozentualen Nachlaß (hier: 4%) vereinbart, so ist dieser auch auf erforderliche Zusatzleistungen i.S.v. § 1 Nr. 4 Satz 1, § 2 Nr. 6 Abs. 2 VOB/B zu gewähren.

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Online seit 1992

IBRRS 1992, 0737
BauvertragBauvertrag
Durch die Einholung eines Angebots wird keine Vollmacht erteilt!

OLG Köln, Urteil vom 03.04.1992 - 19 U 191/91

1. Der Bauherr, der einen Architekten mit der Einholung eines Angebots beauftragt, setzt damit gegenüber dem anbietenden Unternehmer nicht den Anschein, der Architekt sei auch zur Auftragsvergabe bevollmächtigt.*)

2. Erteilt der Architekt ohne Wissen des Bauherrn und ohne dazu bevollmächtigt zu sein, einen Auftrag, haftet der Bauherr auch nicht nach culpa in contrahendo.*)

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IBRRS 1992, 0738
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist die Mängelbeseitigung für den Bauherrn unzumutbar?

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.01.1992 - 9 U 3700/89

1. Formaldehyd- und Lindanausdünstungen der Baumaterialien eines Fertighauses, die unzumutbar sind und das körperliche Wohlbefinden der Hausbewohner beeinträchtigen, stellen einen erheblichen Fehler dar. Ist die Mängelbeseitigung unmöglich, dann kann der Besteller Rückzahlung des Werklohns und den Geldbetrag verlangen, der zusätzlich für eine Neuherstellung notwendig ist.

2. Für die zivilrechtliche Gewährleistung kommt es nicht darauf an, ob die Formaldehydabgabe von Spanplatten einen als allgemeine Regel der Technik erklärten Grenzwert nicht übersteigt oder ob der in der GefahrstoffVO normierte Grenzwert in der Luft eines Prüfraums überschritten wird, sondern allein darauf, ob wegen der mit der Formaldehydemission verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigung das Bewohnen solcher Räume nicht zumutbar ist.

3. Die Nachbesserung ist für den Auftraggeber unzumutbar, wenn der Erfolg der angebotenen Mängelbeseitigungsarbeiten außerordentlich zweifelhaft ist. Der Auftraggeber muss sich wegen des damit verbundenen Risikos nicht auf Mangelbeseitigungsversuche einlassen, die sich aus seiner Sicht als bloße „Experimentiererei“ darstellen.

4. Durch eine in AGB enthaltene Schriftform- und Bestätigungsvorbehaltsklausel wird die Duldungs- oder Anscheinsvollmacht des für den Verwender auftretenden Gebietsverkaufsleiters nicht beschränkt.

5. Soweit eine solche Klausel mündlichen Absprachen die Gültigkeit abspricht und für alle abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen die Schriftform vorschreibt, ist sie wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

6. Trotz Vollständigkeitsklausel bleibt dem Partner des Verwenders die Möglichkeit, abweichende mündliche Vereinbarungen zu beweisen.

7. Weist sich der Gebietsverkaufsleiter eines Fertighausherstellers durch eine Visitenkarte aus, so gelten die Grundsätze der Anscheinsvollmacht.




IBRRS 1992, 0003
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauverträge mit öffentlicher Hand: Strenge Formvorschriften!

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - VII ZR 110/91

1. Fehlt eine wirksame Verpflichtungserklärung eines Landkreises zur Annahme von Nachtragsangeboten eines Werkunternehmers, so ist nach Abschluß der die Nachtragsangebote umfassenden Arbeiten und nach Schlußzahlung eine Rückforderung überzahlter Beträge nicht nach § 242 BGB mit der Begründung ausgeschlossen, dem Werkunternehmer stehe ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß in Höhe der behaupteten Überzahlung zu.

2. Ist nach einem Bauvertrag zwischen einem Bauunternehmer und der öffentlichen Hand die Schriftform für Preisvereinbarungen zu Nachtragsangeboten erforderlich, so steht dem Bauunternehmer ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß grundsätzlich nicht zu, wenn er auf die Wirksamkeit mündlich angenommener Nachtragsangebote vertraut.

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IBRRS 1992, 0009
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.06.1992 - III ZR 134/91

Die Vorschrift des § 839 I 2 BGB ist nach den Grundsätzen über den Wegfall des Verweisungsprivilegs bei der Erfüllung der öffentlichrechtlichen Straßenverkehrssicherungspflicht (BGHZ 75, 134 = NJW 1979, 2043 = LM § 839 (E) BGB (L) Nr. 35) auch dann nicht anwendbar, wenn die Gemeinde die ihr obliegende Straßenreinigungspflicht (hier: Sicherung der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte) durch Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt hat und ein Amtsträger die ihm als hoheitliche Aufgabe obliegende Pflicht verletzt, die Einhaltung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen.*)

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IBRRS 1992, 0004
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was als Leistung beschrieben ist, das kann kein Nachtrag sein!

BGH, Urteil vom 09.04.1992 - VII ZR 129/91

a) Aus einer Anordnung nach § 2 Nr. 5 VOB/B ergeben sich für den Auftragnehmer zusätzliche vertragliche Leistungspflichten. Deshalb müssen solche Anordnungen für den Auftragnehmer eindeutig als Vertragserklärungen verpflichtend sein.

b) § 2 Nr. 5 VOB/B ist nicht anzuwenden, wenn die geänderte Leistung bereits vom bestehenden vertraglichen Leistungsumfang umfaßt ist. Dazu gehört insbesondere der Fall, daß der vertraglich geschuldete Erfolg nicht ohne die Leistungsänderung zu erreichen ist.

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IBRRS 1992, 0002
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kosten eines vergeblichen Angebots

OLG Köln, Urteil vom 08.11.1991 - 19 U 50/91

Erstellt eine Bauunternehmung durch fest angestellte Mitarbeiter für einen Bauherrn ein Angebot, obwohl dieser den Bauauftrag bereits an einen Mitbewerber vergeben hat, so kann der Bauunternehmer für die von seinen Angestellten unnütz aufgewandte Arbeitszeit keinen Schadensersatz verlangen.

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Online seit 1991

IBRRS 1991, 0806
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ist § 2 Nr. 8 VOB/B AGB-konform?

BGH, Urteil vom 31.01.1991 - VII ZR 291/88

1. Zum Mißbrauch der Vertretungsmacht eines mit der Durchführung eines Bauvorhaben umfassend bevollmächtigten Vertreters des Bauherrn bei der Vergabe von Zusatzaufträgen.

2. Eine wirksame Anzeige der Leistung gemäß § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B liegt nicht vor, wenn der zur Entgegennahme der Anzeige ermächtigte Vertreter des Bauhernn die Ermächtigung mißbraucht und der Auftragnehmer den Mißbrauch kannte oder sich dieser nach den Umständen aufdrängte.

3. Wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart worden ist, verstößt § 2 Nr. 8 Abs. 1 Satz 1 VOB/B gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam.




Online seit 1990

IBRRS 1990, 0848
BauvertragBauvertrag
Skontofähigkeit der Abschlagszahlungen bei VOB-Bauvertrag

OLG Köln, Urteil vom 30.01.1990 - 22 U 181/89

Ist bei einem VOB-Bauvertrag ein Skontoabzug vereinbart, dann kann er für jede innerhalb der Skontofrist geleistete Abschlagszahlung beansprucht werden, auch wenn die Schlußzahlung verspätet erfolgt.

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Online seit 1989

IBRRS 1989, 0718
BauvertragBauvertrag
Zur Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.03.1989 - 12 U 29/88

1. Voneinander abweichende Schätzungen des Minderwertes eines mangelbehafteten Bauwerks, die sich lediglich auf die langjährigen Erfahrungen der Sachverständigen stützen, entziehen sich mangels Nachvollziehbarkeit einer kritischen Überprüfung des Gerichts und ermöglichen keine Feststellung darüber, welcher Schätzung der Vorzug zu geben ist.*)

2. Die von Aurnhammer (BauR 1978, 356) entwickelte Bewertungsmethode („Zielbaumverfahren“) gewährleistet in ihrer logischen Abfolge eine nachvollziehbare und überprüfbare Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes.*)

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IBRRS 1989, 0719
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
elchen Inhalt muß eine Behinderungsanzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B haben?

BGH, Urteil vom 21.12.1989 - VII ZR 132/88

Weder die Anzeige des Auftragnehmers von Umständen, die ihn in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindern, noch die offenkundige Kenntnis des Auftraggebers von der Tatsache und deren hindernde Wirkung gem. § 6 Nr. 1 VOB/B müssen sich auf den ungefähren Umfang und die ungefähre Höhe des zu erwartenden Ersatzanspruches erstrecken.*)

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IBRRS 1989, 0720
BauvertragBauvertrag
Verjährungsgegenstand nach Mängelbeseitigung

BGH, Urteil vom 15.06.1989 - VII ZR 14/88

1. Erbringt der Auftragnehmer eine unvollständige und fehlerhafte Nachbesserungsleistung, indem er lediglich einige Mangelerscheinungen beseitigt, nicht aber den Mangel selbst behebt, so beschränkt sich die nach § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) laufende neue Verjährungsfrist nicht auf die vom Auftraggeber aufgezeigten und vom Auftragnehmer beseitigten Mangelerscheinungen, sondern erfaßt alle Mängel, die für diese Mangelerscheinungen ursächlich sind (im Anschluß an Senat, LM § 13 (B) VOB/B 1973 Nr. 22; NJW-RR 1988, 148 = LM § 639 BGB Nr. 28 = BauR 1989, 79 = ZfBR 1989, 27; NJW-RR 1989, 208 = BauR 1989, 81 = ZfBR 1989, 54; NJW-RR 1989, 666; NJW-RR 1989, 979).*)

2. § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 VOB/B (1973) ist auch auf Mängelbeseitigungsleistungen anzuwenden, die der Auftragnehmer erbracht hat, obwohl die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bereits verjährt waren.*)

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IBRRS 1989, 0696
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigungskostenvorschuß nach Auftragsentziehung

BGH, Urteil vom 20.04.1989 - VII ZR 80/88

Vorschuß auf voraussichtliche Mängelbeseitigungskosten kann auch nach Entziehung des Auftrags gem. §§ 4 Nr. 7, 8 Nr. 3 VOB/B verlangt werden (im Anschluß an Senat, BGHZ 47, 272 = NJW 1967, 1366 = LM § 13 VOB/B Nr. 12; BGHZ 61, 28 = NJW 1973, 1457 = LM § 635 BGB Nr. 33; BGHZ 94, 330 (334) = NJW 1985, 2325 = LM § 288 BGB Nr. 17). Im Rahmen dieser Bestimmungen ist § 13 Nr. 6 VOB/B entsprechend anzuwenden.*)

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IBRRS 1989, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 06.04.1989 - IV ZR 138/84

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1989, 0001
BauvertragBauvertrag
Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.11.1988 - 17 U 177/87

Nimmt ein Bauherr ein Einheitspreisangebot in einem Formularvordruck an, in den hinter das vorgedruckte Wort “Auftragshöchstsumme” der Angebotsendpreis eingesetzt ist, dann ist dadurch noch nicht ein Einheitspreisvertrag mit Höchstpreisklausel zustande gekommen.

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Online seit 1988

IBRRS 1988, 0002
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 21.12.1988 - III ZR 40/88

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1988, 0628
BauvertragBauvertrag
Keine Ehegattenvollmacht für Bauvertragsabschluß!

BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 186/87

1. Der Abschluß eines Bauvertrages über ein Wohnhaus gehört nicht zu den durch § 1357 BGB („Schlüsselgewalt“) erfaßten Rechtsgeschäften (im Anschluß an BGHZ 94, 1 = NJW 1985, 1394 = LM § 1357 BGB Nr. 4).*)

2. Die „isolierte“ Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B, die auf eine vom Unternehmer/Auftragnehmer gestellte Vertragsbedingung zurückgeht, ist auch dann unwirksam, wenn nur für die „Arbeiten des Rohbaues bis einschl. Dachstuhl“ die 5-Jahresfrist des § 638 BGB gelten soll (im Anschluß an Senat, BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 3; BGHZ 100, 391 = NJW-RR 1987, 1046 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 7; NJW 1987, 2373 = LM § 11 Nr. 10f AGBG Nr. 6).*)

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IBRRS 1988, 0608
BauvertragBauvertrag
Nachtragsbauaufträge als Ausführungsbehinderungen

OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.1988 - 8 U 345/87

1. Im Laufe der Ausführung eines der VOB unterliegenden Vertrages in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen stellen “Behinderungen” i. S. von § 6 Nr. 6 VOB/B dar.

2. Für einen darauf gestützten Schadensersatzanspruch bedarf es jedoch stets einer entsprechenden Anzeige gem. § 6 Nr. 1 VOB/B.

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Online seit 1987

IBRRS 1987, 0614
BauvertragBauvertrag
Keine Bindungswirkung an die Schlussrechnung im VOB/B-Vertrag!

BGH, Urteil vom 17.12.1987 - VII ZR 16/87

1. Beim VOB-Vertrag ist der Auftragnehmer über die sich für Nachforderungen aus VOB/B (1973) § 16 Nr. 3 Abs. 2 ergebenden Beschränkungen hinaus grundsätzlich nicht an die von ihm erteilte Schlußrechnung gebunden (Abgrenzung BGH, 07.03.1974, VII ZR 35/73, BGHZ 62, 208, 211; BGH, 13.10.1977, VII ZR 262/75, NJW 1978, 319; BGH, 06.05.1985, VII ZR 320/84, BauR 1985, 582 = ZfBR 1985, 222).*)

2. An die Annahme eines Verzichts sind grundsätzlich strenge Anforderungen zu stellen. Vor allem muß der Gläubiger für die Abgabe von Verzichtserklärungen einen erkennbaren Anlaß haben.

3. Zwar kann ein Verzicht auch durch schlüssiges Verhalten angeboten und angenommen werden, doch muß sich das aus den tatsächlichen Umständen dann eindeutig ergeben.

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