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Sachgebiet: Bauvertrag

7527 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1954

IBRRS 1954, 0098
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 13.10.1954 - VI ZB 29/54

Wird eine Berufung wegen vorhergegangener Ablehnung eines Armenrechtsgesuches verspätet und verbunden mit einem Wiedereinsetzungsgesuch eingelegt, und nimmt dann der mit der Führung des Fristenkalenders betraute Anwaltsangestellte mangels Belehrung an, die Berufungsbegründungsfrist beginne erst mit Bewilligung der Wiedereinsetzung, so liegt kein unabwendbarer Zufall bei Versäumung der Begründungsfrist vor.*)

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IBRRS 1954, 0146
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1954 - V ZR 81/53

Eine von den Vertragsparteien (vor Erfüllung der Veräussererpflichten) getroffene Vereinbarung; durch die der in einem notariell oder gerichtlich beurkundeten Grundstücksveräusserungsvertrag ausbedungene Kaufpreis wesentlich herabgesetzt wird, bedarf zu seiner Wirksamkeit ebenfalls der notariellen oder gerichtlichen Beurkundung, und zwar auch dann, wenn diese Vereinbarung ein Vergleich ist.*)

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IBRRS 1954, 0111
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1954 - I ZR 42/53

Die Frage, in welchem Umfange der Verkäufer beim Verkauf eines gebrauchten Kraftwagens, wenn er sich nicht dem Vorwurf der arglistigen Täuschung aussetzen will, den Käufer über einen Unfall unterrichten muß, der den Wagen betroffen hat, läßt sich nicht allgemein beantworten, sondern kann nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden. In manchen Fällen, etwa dann, wenn der Wagen zu einem stark reduzierten Preis angeboten wird, kann ein allgemeiner Hinweis auf den Unfall genügen, und der Verkäufer darf es möglicherweise dem Käufer überlassen, nach näheren Einzelheiten zu fragen. In aller Regel sind jedoch strengere Anforderungen zu stellen. Eine weitergehende Offenbarungspflicht besteht insbesondere dann, wenn es sich um einen erst wenig benutzten, zu einem entsprechend hohen Preis angebotenen Wagen handelt. Hier muß der Verkäufer dem Käufer von sich aus vollen Aufschluß über Art und Schwere des Unfalles geben. Durch Mitteilungen über Einzelheiten, die geeignet sind, den Unfall zu bagatellisieren, wird der Offenbarungspflicht in keinem Falle genügt.*)

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IBRRS 1954, 0121
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.10.1954 - III ZR 303/52

Eine Anrechnung von Einkünften aus Vermögen auf Witwengeld, auf das die Beamtenwitwe schon vor dem Inkrafttreten der 1. Maßnahmenverordnung vom 15. Januar 1949 einen Anspruch erworben hat, ist unzulässig.*)

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IBRRS 1954, 0166
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.09.1954 - IV ZB 39/54

Die Anmeldung ist bei der Anmeldestelle i.S. des §17 Abs. 1 WBG eingegangen, wenn diese sie als solche entgegennimmt. Auf den Abschluss eines Vertrages zwischen Anmelder und Anmeldestelle über die Bearbeitung der Anmeldung kommt es hierfür nicht an.*)

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IBRRS 1954, 0097
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1954 - VI ZR 206/53

Der anstelle des Halters haftende Schwarzfahrer wird von seiner Haftung nur frei, wenn er den Entlastungsbeweis nach §7 Abs. 2 StVG erbringt. Der Entlastungsbeweis gemäss §18 Abs. 1 Satz 2 StVG reicht nicht aus.*)

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IBRRS 1954, 0072
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1954 - II ZR 331/53

Gesellschaftsverträge einer GmbH unterliegen nicht der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht, soweit sie Bestimmungen individualrechtlichen Inhalts, z.B. Bestimmungen über eine Pensionszusage für Witwen der Geschäftsführer enthalten.*)

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IBRRS 1954, 0110
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 28.09.1954 - I ZR 180/52

Eine (vorsorgliche) Anfechtung wegen Irrtums muß unzweideutig den dem Anfechtungsgegner erkennbaren Willen ergehen, das Geschäft wegen des Willensmangels nicht bestehen lassen zu wollen. Streiten die Parteien darüber, welchen Inhalt ihre Vertragsabreden hatten, und hat ein vom Kläger genannter Zeuge dessen Darstellung bestätigt, so kann in der Aufrechterhaltung des Klagabweisungsantrages nicht ohne weiteres eine Anfechtungserklärung des Beklagten in Bezug auf den die Klagegrundlage bildenden Vertrag erblickt werden, zumal wenn die Möglichkeit eines Irrtums und einer Irrtumsanfechtung überhaupt nicht erörtert worden ist.*)

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IBRRS 1954, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.09.1954 - V ZR 48/54

Die Ermächtigung, ein Bergwerk zu verpachten, kann dem Grubenvorstand oder Repräsentant einer Gewerkschaft ohne förmliche Statutenänderung durch Beschluß der Gewerkenversammlung nur für einen konkreten Pachtvertrag erteilt werden. Dies gilt auch für Gewerkschaften alten Rechts.*)

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IBRRS 1954, 0165
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1954 - IV ZR 75/54

Auch wenn infolge der Kriegs- und Nachkriegsverhältnisse längere Zeit ein eheliches Zusammenleben nicht möglich ist, haben Ehegatten grundsätzlich zu verantworten, was aus ihrer Ehe wird. Dementsprechend muß der Verschuldensbegriff, wie er in §48 Abs. 2 EheG gebraucht ist, ausgelegt und angewendet werden.Wenn in schwerer Leidenszeit (Gefangenschaft infolge des Krieges) ein Ehegatte Halt und Trost in dem Glauben gefunden hat, in dem anderen Ehegatten, trotz äusserer Trennung einen ihm innerlich fest verbundenen Menschen zu besitzen, und die Ehe für ihn besonders dadurch zum Inhalt seines Lebens geworden ist, so spricht dies für die Beachtlichkeit seines Widerspruchs gegen die Scheidung.*)

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IBRRS 1954, 0133
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.09.1954 - III ZR 39/52

§77 des Bundesgesetzes zu Art. 131 GrundG ist auch insoweit gültig, als er einem am 31. März 1947 ausgeschiedenen, beim Inkrafttreten dieses Gesetzes noch nicht wiederverwendeten ehemaligen Reichsbeamten (Marineoberlotsen) Ansprüche aus seinem Beamtenverhältnis für die Zeit vor dem 1. April 1951 versagt. (Ergänzung zum Urteil III ZR 30/53 vom 5. Juli 1954).*)

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IBRRS 1954, 0109
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1954 - I ZR 18/53

Hat der Besteller in seinem Bestellschreiben darauf hingewiesen, daß er den Vertragsbeziehungen seine Einkaufsbedingungen zugrunde legen wolle und daß die Geltung der Bedingungen des Lieferanten - seiner - des Bestellers - schriftlicher Anerkennung bedürfe, so gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Lieferers, wenn dieser in seinem Bestätigungsschreiben den Auftrag in unmißverständlicher Weise nur unter Zugrundelegung seiner Bedingungen angenommen und der Besteller hierauf nicht widersprochen, sondern Teillieferungen abgenommen und Teilzahlungen geleistet hat (vgl. Urteil vom 12.2.52 - I ZR 98/51 - LM BGB §150 Nr. 2).*)

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IBRRS 1954, 0051
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.09.1954 - V ZR 35/54

Der Wiederaufbau eines durch Kriegseinwirkung zerstörten Gebäudes, der über die Errichtung eines Behelfsbaues mit kurzer Lebensdauer hinaus geht, ist in der Regel weder eine zur Erhaltung eines Nachlaßgegenstandes oder eines sonstigen gemeinschaftlichen Gegenstandes notwendige, noch eine zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderliche Maßregel. Kein Teilhaber oder Miterbe ist daher berechtigt, einen solchen Bau ohne Mitwirkung oder Zustimmung der anderen auszuführen, noch verpflichtet, zu einer solchen Maßregel mitzuwirken oder sich einem entsprechenden Beschluß der Mehrheit der Teilhaber zu fügen."Störer" i.S. des § 1004 BGB ist nicht nur derjenige, der die Beeinträchtigung bewirkt hat, sondern auch - gegebenenfalls allein - derjenige, der eine störende Anlage hält und von dessen Willen ihre Beseitigung abhängig ist.Errichtet ein Fremder auf einem Grundstück eine störende Anlage, die mit Besitzentziehung verbunden ist, so kann der Eigentümer sowohl den Herausgabeanspruch wie auch den Anspruch auf Beseitigung der Störung erheben.*)

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IBRRS 1954, 0096
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.07.1954 - VI ZR 32/53

Die Frage der Zulässigkeit von Beweismitteln hat im Rahmen des Art. 1985 Code civil verfahrensrechtlichen Charakter und ist daher nach der lex fori zu entscheiden.*)

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IBRRS 1954, 0164
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.07.1954 - IV ZB 111/53

§3 VHG ist gegenüber dem persönlichen Schuldner nicht anwendbar, wenn dieser weder Eigentümer noch dinglich Nutzungsberechtigter des Grundstücks ist, auf dem das Grundpfandrecht, das die Verbindlichkeit sichert, ruht. In diesem Falle kann ihm jedoch Vertragshilfe durch Herabsetzung der Zinsen nach §1 des Gesetzes gewährt werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.Zinsforderungen können nach §1 des Gesetzes ganz erlassen werden, wenn sie dem Gläubiger der Hauptforderung zustehen, von der ein Teil bestehen bleibt.*)

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IBRRS 1954, 0095
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 99/53

Aus der Mitwirkung eines Strohmanns können im allgemeinen keine Bedenken gegen die Gültigkeit des Zwangsversteigerungsverfahrens und des Zuschlags hergeleitet werden.*)

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IBRRS 1954, 0094
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 82/53

Ist die Haftung des Schuldners durch Vereinbarung auf bestimmte Gegenstände beschränkt, so muss bei der Entscheidung über den Anspruch des Gläubigers im Urteil ausgesprochen werden, dass der Beklagte für die Schuld nur mit diesen Gegenständen haftet.*)

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IBRRS 1954, 0093
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 7/54

Begeht der Mieter Handlungen, die auf eine Täuschung des Vermieters abzielen, und wird hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter gestört, so kann darin jedenfalls dann eine erhebliche Belästigung liegen, wenn diese Handlungen sich auf das Mietverhältnis beziehen.*)

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IBRRS 1954, 0092
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 64/54

Ist der Kläger von dem Berufungsgericht mit einem Teil seiner Rentenansprüche rechtskräftig abgewiesen worden, so kann er, wenn das Urteil auf die nur von dem Beklagten eingelegte Revision aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist, mit einer nunmehr erhobenen Anschlußberufung den Anspruch auf eine erhöhte Rente nur geltend machen, soweit die Voraussetzungen des §323 ZPO vorliegen.Lohnerhöhungen in der Zeit vor dem Schluß der letzten mündlichen Verhandlung, die dem ersten Urteil des Berufungsgerichts vorausgingen, rechtfertigen keine Abänderung nach §323 ZPO. Sie können auch dann nicht berücksichtigt werden, wenn eine Abänderungsklage zulässigerweise auf spätere Lohnerhöhungen gestützt wird.*)

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IBRRS 1954, 0091
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - VI ZR 260/53

Bei der Ermittlung des nach §843 BGB zu erstattenden Erwerbsschadens können Einnahmen aus einem Geschäft, das gegen die guten Sitten verstösst, nicht berücksichtigt werden.Ein Teilurteil darf nur erlassen werden, wenn es durch das über den Rest ergehende Schlussurteil nicht mehr berührt werden kann.*)

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IBRRS 1954, 0075
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - II ZR 190/53

Zur Täuschungsanfechtung gehört im Gegensatz zum Betruge nicht Schädigungsvorsatz.Eine Täuschung, die das Beste des anderen Teils will, ist nicht arglistig. Aber die wohlmeinende Absicht muß klar zutage treten, und die tatsächlichen Verhältnisse dürfen keinen Zweifel über ihr Vorhandensein offen lassen.*)

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IBRRS 1954, 0074
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - II ZR 172/53

Die Verordnung vom 28. Juni 1948 enthält nicht eine Regelung über die Höhe der Versorgungsbezüge von Hinterbliebenen, sondern eine vollständige oder teilweise Aberkennung der Versorgungsbezüge aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen. Sie kann deshalb auf solche Fälle keine Anwendung finden, in denen vertragliche Bezüge nach der Höhe der beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge bemessen sind.Konnte während der Herrschaft des Nationalsozialismus eine zur Wahrung eines Rechts erforderliche Kündigung aus politischen Gründen nicht ausgesprochen werden, so kann sich daraus ergeben, daß die Rechtslage so beurteilt werden muß, wie wenn die Kündigung ausgesprochen worden wäre.*)

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IBRRS 1954, 0073
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1954 - II ZR 155/53

Die durch die Zeichnung des Speditions-Versicherungsscheines (SVS) in Lauf gesetzte Speditionsversicherung erfaßt nicht nur die Verkehrsverträge, die die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) zur Grundlage haben.*)

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IBRRS 1954, 0034
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.07.1954 - V ZR 99/54

Das Land Berlin geniesst schlechthin Gebührenfreiheit; es kann nicht zwischen - gebührenfreien - Landesangelegenheiten und - gebührenpflichtigen - Gemeindeangelegenheiten unterschieden werden (abweichend von BGHZ 3, 148).*)

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IBRRS 1954, 0050
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.07.1954 - V ZR 9/53

Der Verkäufer eines Grundstücks kann zwar auf Grund eines Zurückbehaltungsrechts das Grundstück vor der Übereignung mit einer Grundschuld wegen seiner Ansprüche belasten. Will er aber nach der Übereignung sich aus der Grundschuld Befriedigung verschaffen, so muß er einen Vollstreckungstitel gegen den Vertragsgegner erwirken. Eine vollstreckbare Urkunde über die Grundschuld, in der er selbst noch als Grundstückseigentümer die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung ausgesprochen hat, genügt in diesem Fall nicht.*)

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IBRRS 1954, 0033
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 10.07.1954 - VI ZB 21/54

Auf eine erkennbar nur aus dem Gedächtnis erteilte Auskunft eines Büroangestellten, daß keine Fristsachen vorliegen, darf sich ein Rechtsanwalt nicht verlassen. Er muß vielmehr eine solche Auskunft an Hand des Fristenkalenders auf ihre Richtigkeit überprüfen oder überprüfen lassen.*)

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IBRRS 1954, 0163
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1954 - IV ZR 229/53

Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen sie weiter, daß nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß zu gleichen Teilen ihren beiden Kindern zufallen soll, so kann der überlebende Ehegatte diese Bindung nicht dadurch umgehen und das gemeinschaftliche Testament ganz aushöhlen, daß er kurz vor seinem Tode durch einen notariellen Vertrag den Hauptvermögenswert (ein Grundstück) einem Kinde "unter Vorwegnahme und unter Anrechnung auf das Vater- und Muttererbe" übereignet.Ein solches Rechtsgeschäft, das nur die äussere Form eines "Rechtsgeschäfts unter Lebenden" hat, der Sache nach die Vorwegnahme der Ausführung einer nicht zulässigen "Verfügung von Todes wegen" darstellt, ist nichtig.*)

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IBRRS 1954, 0162
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 08.07.1954 - IV ZB 35/54

In Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist ein Oberlandesgericht, das auf eine weitere Beschwerde eine Sache an das Beschwerdegericht zurückverwiesen hat, an seine dieser Entscheidung zugrunde gelegte Rechtsauffassung gebunden, wenn die neue Entscheidung des Beschwerdegerichts wiederum mit der weiteren Beschwerde angefochten wird. In einem derartigen Falle ist eine Vorlage der Sache beim Bundesgerichtshof wegen einer inzwischen ergangenen Entscheidung, die von der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts abweicht, nicht gegeben.*)

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IBRRS 1954, 0160
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.07.1954 - IV ZR 31/54

:Erwirbt jemand eine fremde Sache, im Betriebe Handelsgewerbes - des Veräusserers - und beruft er sich nur darauf, daß er den Veräusserer gutgläubig für den Eigentümer gehalten habe, so ist das Gericht nicht verpflichtet zu prüfen, ob die Voraussetzungen des §366 HGB gegeben sind.Gegenüber dem dinglichen Herausgabeanspruch kann sich der Besitzer nicht darauf berufen, der Eigentümer habe bei der Weggabe des Besitzes fahrlässig gehandelt und sei verpflichtet, dem Besitzer das für den Erwerb der Sache Geleistete zu ersetzen.*)

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IBRRS 1954, 0049
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.07.1954 - V ZR 46/53

Ist eine nach der 2. Kriegsmaßnahmenverordnung vom 27. September 1944 (RGBl I, 229) zugelassene Revision gegen das Urteil eines bayerischen Landgerichts nicht mehr beim Reichsgericht eingelegt worden, so ist das Urteil spätestens mit dem 30. Oktober 1945 rechtskräftig geworden.Die rechtskräftige Abweisung der Klage des Hypothekenschuldners, der auch der Grundstückseigentümer ist, gegen den Hypothekengläubiger auf Bewilligung der Löschung der Hypothek wegen Zahlung stellt nur das dingliche Hypothekenrecht rechtskräftig fest. Sie steht daher einer Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners gegen einen die Hypothek und Forderung umfassenden Vollstreckungstitel nur wegen des dinglichen Anspruchs, nicht aber wegen der persönlichen Haftung des Schuldners entgegen.*)

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IBRRS 1954, 0066
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.06.1954 - II ZR 82/53

Übernimmt der Erwerber eines Handelsgeschäfts als Gegenleistung für den Erwerb, im Wege der privativen Schuldübernahme eine Verbindlichkeit des Veräußerers, so ist die so begründete Verpflichtung des Erwerbers eine Geschäftsverbindlichkeit im Sinn der §§ 25, 28 HGB.*)

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IBRRS 1954, 0065
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.06.1954 - II ZR 26/53

Hält ein Handelsvertreter eine von seinem Geschäftsherrn ausgesprochene fristlose Kündigung für ungerechtfertigt und nimmt er deshalb auch weiterhin die sich aus dem Vertrag für ihn ergebenden Rechte in Anspruch, so muß er sich grundsätzlich auch nach der fristlosen Kündigung bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertrages jedes Wettbewerbs enthalten, der geeignet ist, die Interessen des Geschäftsherrn zu beeinträchtigen.Ein erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretener Kündigungsgrund ist jedenfalls dann geeignet, die Kündigung schon vom Zeitpunkt seines Eintritts an zu rechtfertigen, wenn er mit dem bei Ausspruch der Kündigung selbst geltend gemachten Grund in einem inneren Zusammenhang steht.*)

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IBRRS 1954, 0090
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.06.1954 - VI ZR 89/53

Ob die zeitweise Unmöglichkeit der Erfüllung eines gegenseitigen Vertrags einer dauernden gleichzusetzen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Interessenlage aller Beteiligten und der Grundsätze von Treu und Glauben beurteilt werden. Der Partei, die bereits den vertraglichen Gegenwert ihrer Leistungen erhalten hat, ist im allgemeinen das Festhalten am Vertrag eher zuzumuten als dem Vertragspartner.*)

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IBRRS 1954, 0071
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.06.1954 - III ZR 241/53

Auch die Inanspruchnahme einer Sache "zur Nutzung" (nach RLG) kann u.U. eine "Wegnahme" der Sache im Sinne des § 13 Abs. III LAG sein.*)

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IBRRS 1954, 0145
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 15.06.1954 - IV ZB 30/54

Ein Urteil in einer Ehesache wird rechtskräftig, wenn beide Parteien dem Gericht gegenüber auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen dieses Urteil verzichten. Ein trotzdem eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig. Es bleibt dahingestellt, ob dasselbe gilt, wenn die Parteien den Verzicht nicht dem Gericht gegenüber, sondern sich gegenseitig erklärt haben.*)

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IBRRS 1954, 0151
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.06.1954 - IV ZR 47/54

Auch wenn ein Darlehensgeber durch die Gewährung eines Darlehens Beistand zu einer schweren Entziehung geleistet hat (Art. 30, 48 Abs. 2 RÜG), braucht ein Verstoss gegen die guten Sitten im Sinne des §138 BGB noch nicht vorzuliegen.Erforderlich ist vielmehr, dass der Darlehensgeber selbst mit der Hingabe des Geldes einen Sittenverstoss herbeiführen, fördern oder zu eigenem Vorteil ausnutzen wollte.*)

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IBRRS 1954, 0048
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 04.06.1954 - V ZR 89/53

Sind Streitgenossen wegen mehrerer Klageansprüche verurteilt, von denen nur bei einem der Ansprüche die Streitgenossenschaft eine notwendige ist, und legt nur ein Streitgenosse fristgemäß Berufung ein, so ist dadurch die Berufungsfrist zu Gunsten der säumigen Streitgenossen auch hinsichtlich der Ansprüche gewahrt, bei denen keine notwendige Streitgenossenschaft besteht.*)

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IBRRS 1954, 0070
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.06.1954 - III ZR 27/53

Die in § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO eröffnete Zulässigkeit der Revision ohne Rücksicht auf den Wert des Beschwerdegegenstandes richtet sich ausschliesslich nach dem mit der Klage verfolgten Anspruch; sie wird durch die Art des dem Klaganspruch aufrechnungsweise entgegengesetzten Gegenanspruchs auch dann nicht berührt, wenn der letztere Anspruch seinerseits das Revisionsvorrecht aus § 547 Abs. 1 Nr. 2 ZPO genießt und mit einem den Klaganspruch übersteigenden Betrag im Wege der Widerklage geltend gemacht wird (im Anschluß an RG JW 1936, 2535).*)

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IBRRS 1954, 0089
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.06.1954 - VI ZR 98/53

Zur Frage, inwieweit ein Fahrgast verpflichtet ist, auf den Alkoholgenuss oder eine Übermüdung des Fahrers eines Mietwagens zu achten.*)

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IBRRS 1954, 0088
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.06.1954 - VI ZR 263/53

Der Benutzer der bevorrechtigten Straße muß sein Augenmerk, soweit ihm dies bei der pflichtmässigen Beobachtung seiner Fahrbahn möglich ist, auch auf, den aus der Querstraße herannahenden Verkehr richten. Kann er erkennen, daß sein Vorfahrtrecht nicht beachtet wird, so darf er nicht unbekümmert weiterfahren.*)

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IBRRS 1954, 0144
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 26.05.1954 - IV ZB 23/54

Die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die Bewilligung einer Vergütung an den Vormund ist keine Entscheidung über den Kostenpunkt im Sinne des §20 a FGG. Diese Entscheidung ist daher mit der einfachen Beschwerde anfechtbar, auch wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 50,- DM nicht Übersteigt (abw. OLG Hamm in JMBlNRW 1953, 248).*)

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IBRRS 1954, 0054
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 26.05.1954 - VI ZR 69/53

Die Witwe eines freiberuflich tätig gewesenen Unfallgetöteten kann von dem Schädiger grundsätzlich Ersatz auch des Schadens verlangen, der ihr dadurch entsteht, daß ihr Rücklagen zur Sicherung ihres zukünftigen Unterhalts entgehen, zu deren Ansammlung der Ehemann während der mutmasslichen Bauer seines Lebens verpflichtet gewesen wäre.*)

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IBRRS 1954, 0143
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 24.05.1954 - IV ZR 1/54

Im Strafverfahren wegen Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht ist der Strafrichter nicht an ein nach der Straftat ergehendes rechtskräftiges Urteil des Zivilrichters gebunden, durch das über die Unterhaltspflicht des Angeklagten oder im Statusverfahren über das Bestehen oder Nichtbestehen seiner unehelichen Vaterschaft entschieden ist.Das rechtliche Interesse des Klägers an der von ihm durch Erhebung der Statusklage begehrten Feststellung, er sei nicht der uneheliche Vater des Beklagten, kann auch dann fehlen, wenn gegen ihn ein Strafverfahren nach §170 b StGB anhängig und dieses ausgesetzt ist.Ist der Kläger rechtskräftig zur Unterhaltszahlung an den Beklagten als dessen unehelicher Erzeuger verurteilt worden, hat er mit der Behauptung, er sei nicht der Vater, Klage erhoben mit dem Antrag, die Zwangsvollstreckung aus dem Unterhaltsurteil für unzulässig zu erklären, und ist dieser Rechtsstreit bis zur Entscheidung über die außerdem erhobene negative Abstammungsfeststellungsklage ausgesetzt worden, so begründet nicht schon die Tatsache der Aussetzung die Annahme, der Kläger habe an der Abstammungsklage ein rechtliches Interesse.*)

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IBRRS 1954, 0142
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 21.05.1954 - IV ZB 8/54

Gegen eine Verfügung des Vormundschaftsgerichts, die eine Entscheidung über eine die Sorge für die Person des Kindes oder des Mündels betreffende Angelegenheit enthält, steht dem Jugendamt (Gemeindewaisenrat) die Beschwerde zu.Die im §43 Abs. 1 Satz 2 JWG ausgesprochene Pflicht des Vormundschaftsgerichts, in bestimmten, dort bezeichneten Fällen vor seiner Entscheidung das zuständige Jugendamt zu hören, bedeutet nicht, dass dieses in der Beschwerdeinstanz nochmals zu hören ist. Die erneute Anhörung steht vielmehr im pflichtgemässen Ermessen des Beschwerdegerichts.*)

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IBRRS 1954, 0141
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 21.05.1954 - IV ZB 28/54

Zu einer rechtswirksamen Begründung einer Berufung genügt es nicht, wenn der Anwalt des Rechtsmittelklägers eine nicht von ihm verfasste Rechtsmittelschrift nur rein formal unterzeichnet, vielmehr muss er seine Unterschrift auf Grund von ihm selbst vorgenommener Prüfung und unter eigener voller Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes in dem Sinne geleistet haben, dass er die darin enthaltenen Rügen auch dem Rechtsmittelgericht vortragen will.*)

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IBRRS 1954, 0047
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 21.05.1954 - V ZR 1/54

Die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel durch das Berufungsgericht kann mit der Revision nicht angefochten werden. Die zu § 67 ArbGerG vom 23. Dezember 1926 (RGBl I, 507) vertretene abweichende Auffassung des Reichsarbeitsgerichts (ArbR S 5, 131; 22, 115) ist für die Auslegung des § 529 ZPO abzulehnen.Das beurkundete Entgelt für die Übereignung eines Grundstücks gilt auch dann als vereinbart, wenn die Vertragsparteien in Täuschungsabsicht eine zwischen ihnen vereinbarte Währungssicherungsklausel nicht haben beurkunden lassen.*)

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IBRRS 1954, 0087
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.05.1954 - VI ZR 80/53

Setzt der auf der Straßenmitte fahrende Führer eines Lastkraftwagens mit Anhänger bei der Begegnung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer auf vereister und gewölbter Straße die Fahrgeschwindigkeit ohne Notwendigkeit herab, so bedeutet dies infolge der damit verbundenen Gefahr des Abrutschens und Zusammenstoßes in der Regel eine Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.*)

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IBRRS 1954, 0159
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.05.1954 - IV ZR 27/54

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1954, 0004
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.05.1954 - III ZR 45/53

Die Bestimmung in § 7 des Preußischen Staatshaftungsgesetzes vom 1. August 1909 (GS 691) und in § 7 des Gesetzes über die Haftung des Reichs für seine Beamten vom 22. Mai 1910 (RGBl 798), daß Angehörigen ausländischer Staaten ein Anspruch aus Amtshaftung nur insoweit zusteht, als nach einer in der preußischen Gesetzsammlung bzw im Reichsgesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung die Gegenseitigkeit verbürgt ist, hat auch unter dem Grundgesetz ihre Geltung behalten (entschieden für Polen).*)

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IBRRS 1954, 0086
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.05.1954 - VI ZR 155/52

Ist in einem nicht mitvermieteten Teil des Speichers ein Stück des Fussbodens entfernt worden und dadurch für Benutzer eine erhebliche Gefahr gegeben, so gehört es zu den vertraglichen Pflichten des Vermieters, dafür zu sorgen, dass ein Betreten des gefahrbringenden Teiles des Speichers von dem angrenzenden vermieteten Teile aus nach Möglichkeit verhindert wird.*)

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