Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7675 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1987
IBRRS 1987, 0613
BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 155/86
Die Regelung des § 16 Nr. 3 II VOB/B über den “Ausschluß" von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme einer Schlußzahlung oder eine ihr gleichstehenden Schlußzahlungserklärung verstößt, soweit nicht die VOB/B “als Ganzes” vereinbart worden ist, gegen § 9 AGB-Gesetz und ist deshalb unwirksam (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816 und Senat, NJW 1987, 2582 = BauR 1987, 329 = ZfBR 1987, 146).*)

IBRRS 1987, 0001

BGH, Urteil vom 17.09.1987 - VII ZR 166/86
Wird in einen Generalunternehmervertrag auf Veranlassung des Unternehmers die VOB/B “als Ganzes” einbezogen, so gilt sie gleichwohl nur für die vom Unternehmer geschuldeten Bauleistungen, nicht aber für die von ihm daneben übernommenen selbständigen Architekten- und Ingenieurleistungen (im Anschluß an BGHZ 86, 135 = NJW 1983, 816; BGHZ 96, 129 = NJW 1986, 315).*)

IBRRS 1987, 0610

BGH, Urteil vom 09.07.1987 - VII ZR 208/86
Zu den Aufklärungs- und Beratungspflichten eines Unternehmers, der eine neuartige, noch nicht erprobte Anlage (hier: ein Blockheizkraftwerk) anbietet.*)

IBRRS 1987, 0611

BGH, Urteil vom 25.06.1987 - VII ZR 107/86
Zur Frage, inwieweit sich der Auftragnehmer vor Abgabe seines Angebots nach Einzelheiten der geplanten Bauausführung erkundigen muß, die er weder dem Leistungsverzeichnis noch den ihm überlassenen Planungsunterlagen hinreichend klar entnehmen kann, aber von seinem Standpunkt aus für eine zuverlässige Kalkulation kennen sollte.*)

Online seit 1986
IBRRS 1986, 0608
BGH, Urteil vom 18.12.1986 - VII ZR 39/86
Werden Mengenansätze um mehr als 10 % unterschritten und ist deshalb nach § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung zu erhöhen, so sind Mengenüberschreitungen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) nur auszugleichen, soweit sie 10 % übersteigen und dafür nicht bereits nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ein neuer Preis vereinbart worden ist.*)

IBRRS 1986, 0610

BGH, Urteil vom 25.09.1986 - VII ZR 276/84
1. Der Vorbehalt einer Vertragsstrafe kann auch in eine formularmäßig vorbereitete Abnahmeniederschrift aufgenommen und mit deren Unterzeichnung erklärt werden.*)
2. Zur Abgabe der Vorbehaltserklärung und zu ihrer Entgegennahme ist im Zweifel jeder zur Durchführung der förmlichen Abnahme bevollmächtigte Vertreter der Vertragspartner befugt.*)
3. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,1 %, höchstens jedoch 10 % der Angebotssumme zu zahlen hat, ist wirksam (im Anschluß an Senatsurteil BGHZ 85, 305 (314) = NJW 1983, 385).*)

IBRRS 1986, 0606

BGH, Urteil vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84
Zur Schadensermittlung gem. § 6 Nr. 6 VOB/B (1979), wenn der Auftragnehmer durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände behindert wird, gleichwohl aber die vorgesehene Bauzeit einhält.

Online seit 1985
IBRRS 1985, 0001
OLG Nürnberg, Urteil vom 18.09.1985 - 4 U 3597/84
1. Auch wenn nach öffentlicher Ausschreibung die Gemeinde einen Zuschlagsbeschluß gefaßt und den Bieter hiervon unterrichtet hat, kommt der Bauvertrag erst mit der formgerechten Auftragserteilung zustande.
2. Infolge der Ausschreibung besteht zwischen Gemeinde und Bieter ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis.
3. Dem zunächst berücksichtigten Bieter steht ein Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns nicht zu, wenn die Gemeinde gem. § 26 Nr. 1 VOB/A berechtigt war, die Ausschreibung aufzuheben.
4. Hat die Gemeinde die Situation, die zur Aufhebung der Ausschreibung geführt hat, fahrlässig herbeigeführt, hat sie den Bietern deren Aufwendungen für die Teilnahme an der Ausschreibung zu erstatten. (Leitsätze der Redaktion)

IBRRS 1985, 0541

BGH, Urteil vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84
Fehler eines Vorunternehmers können dem Auftraggeber im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer regelmäßig nicht zugerechnet werden; insoweit ist der Vorunternehmer nicht Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers.

IBRRS 1985, 0477

BGH, Urteil vom 11.07.1985 - VII ZR 14/84
1. Die neue zweijährige Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche gem. § 13 Nr. 4 VOB/B beginnt nach Beendigung und Abnahme der vorgenommenen Mängelbeseitigung.
2. Die Mängelbeseitigungsleistungen sind erst beendet, wenn sämtliche zugesagten Arbeiten erbracht sind.

IBRRS 1985, 0003

BGH, Urteil vom 09.05.1985 - X ZR 44/84
1. a) Ein "Witz" der Erfindung, der im Patentanspruch keinen Niederschlag gefunden hat, kann nicht zu einer einschränkenden Auslegung des Patentanspruchs unter seinem Wortlaut herangezogen werden.*)
2. b) Ausführungen im Patenterteilungsbeschluß, die in der Patentschrift keinen Niederschlag gefunden haben, dürfen vom Verletzungsrichter nicht herangezogen werden, um den Patentgegenstand unter den Anspruchswortlaut einzuschränken.*)

Online seit 1984
IBRRS 1984, 0001
LG Weiden, Urteil vom 02.10.1984 - 2 O 397/84
Durch die Ausschreibung und die Teilnahme an ihr kommt zwischen den Parteien ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande. Bei zu Unrecht erfolgter Aufhebung der Ausschreibung und des erteilten Zuschlags und freihändiger Vergabe des Auftrags an einen Mitbewerber macht sich der Ausschreibende schadensersatzpflichtig.

IBRRS 1984, 0557

BGH, Urteil vom 04.10.1984 - VII ZR 65/83
1. Eine in AGB eines Auftraggebers für die Vergabe von Bauleistungen enthaltene Klausel, wonach die Leistungen des Auftragnehmers, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne besonderen Grund kündigt (§ 8 Nr. 1 I VOB/B), gem. § 6 Nr. 5 VOB/B abzurechnen und weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam.*)
2. Zu den Grenzen des Weisungsrechts des Auftraggebers aus § 4 Nr. 1 III VOB/B.*)

IBRRS 1984, 0559

BGH, Urteil vom 20.09.1984 - III ZR 47/83
Zu den Voraussetzungen, unter denen eine Gemeinde aus Verschulden bei Vertragsschluß auf den Vertrauensschaden haftet, wenn sie beim Abschluß eines Kooperationsvertrages mit einem Privaten das für gemeindliche Verpflichtungserklärungen geltende Erfordernis der Gesamtvertretung (hier: § NRWGO § 56 NRWGO § 56 Absatz I 2 NRWGO) nicht beachtet, so daß der Vertrag unwirksam ist.*)

IBRRS 1984, 0558

BGH, Urteil vom 17.05.1984 - VII ZR 169/82
Zur Vorteilsausgleichung im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht.*)

IBRRS 1984, 0002

BGH, Urteil vom 05.07.1984 - I ZR 88/82
Zur Frage der Irreführung durch die Angabe "patented".*)

IBRRS 1984, 0560

BGH, Urteil vom 22.03.1984 - VII ZR 50/82
Verlangt der Besteller nach Abnahme des Werkes außerprozessual die Beseitigung eines Mangels und muß er sich dabei an deren Kosten (in Höhe von „Sowieso-Kosten“ oder einer Mitverursachungsquote) beteiligen, so kann der nachbesserungsbereite Unternehmer nach Treu und Glauben vorweg weder Zahlung noch Zusage eines Kostenzuschusses verlangen, sondern lediglich Sicherheitsleistung in angemessener Höhe.*)

Online seit 1983
IBRRS 1983, 0514
BGH, Urteil vom 30.06.1983 - VII ZR 185/81
1. Abnahme ist die Hinnahme des Werks durch den Besteller als in der Hauptsache dem Vertrag entsprechende Leistung. Sie erfordert von Seiten des Unternehmers jedenfalls bei körperlich abnehmbaren Werken grundsätzlich die Übergabe in dem Sinne, daß der Unternehmer das Werk ausdrücklich oder stillschweigend als im wesentlichen fertiggestellt dem Besteller überläßt.
2. Sondereigentum und gemeinschaftliches Eigentum können in Teilen abgenommen werden.

Online seit 1982
IBRRS 1982, 0001
BGH, Beschluss vom 02.02.1982 - X ZB 5/81
Ein Beschluß ist nicht mit Gründen versehen, wenn er eine im schriftlichen Verfahren vor der Herausgabe der Ausfertigungen des Beschlusses vorgetragene Entgegenhaltung nicht berücksichtigt, die für sich allein geeignet sein kann, die Patentfähigkeit des Anmeldungsgegenstandes in Frage zu stellen (im Anschluß an BGH GRUR 1967, 435 - Isoharnstoffäther).*)

Online seit 1981
IBRRS 1981, 0500
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.1981 - 23 U 105/81
Die Vereinbarung eines bestimmten Werklohnes mit dem Zusatz "Festpreis bis ..." enthält zwar einen Preisvorbehalt; dieser gibt dem Unternehmer aber nicht das Recht, nach Ablauf der Frist gem. § 632 Abs. 2 BGB den üblichen Werklohn oder gem. §§ 315, 316 BGB einseitig einen billigen Teuerungszuschlag zu verlangen. Vielmehr eröffnet dieser Preisvorbehalt dem Unternehmer nur den Anspruch gem. § 642 BGB auf eine angemessene Entschädigung für die eingetretenen und nachzuweisenden Kostensteigerungen.*)

IBRRS 1981, 0499

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.05.1981 - 17 U 82/80
1. § 13 Nr. 1 VOB/B enthält drei voneinander unabhängige Gewährleistungsfälle. Ein Fehler kann daher auch dann vorliegen, wenn die Leistung den im Zeitpunkt der Abnahme anerkannten Regeln der Technik entsprach. Der Unternehmer hat auch für einen solchen Fehler einzustehen, dessen Entstehung erst aufgrund später gewonnener wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse verhindert werden kann.
2. Die Risikoverlagerung vom Unternehmer auf den Auftraggeber gem. § 13 Nr. 3 VOB/B tritt nicht schon bei bloßer Ursächlichkeit der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Bestelleranweisung für den Mangel ein, sondern nur dann, wenn dadurch die Gefahr einer Mangelentstehung objektiv erhöht wird, so daß dem Unternehmer die Gewährleistung insoweit nicht mehr zuzumuten ist, und der Besteller deshalb ausdrücklich oder stillschweigend das Risiko für seine Anweisung übernimmt.

IBRRS 1981, 0502

BGH, Urteil vom 26.02.1981 - VII ZR 287/79
Zur Frage, wann ein Mangel „wesentlich“ ist und deshalb nach § 12 Nr. 3 VOB/B (1973) zur Verweigerung der Abnahme berechtigt.*)

Online seit 1980
IBRRS 1980, 0001
BGH, Urteil vom 06.03.1980 - IX ZR 9/78
Bei nach §§ 189, 189 a Abs. 1 BEG wirksam gestelltem Antrag wegen der ererbten Ansprüche ist die Nachmeldung des Hinterbliebenenanspruchs (§§ 29 Nr. 6, 41 BEG) nicht befristet (teilweise Aufgabe von BGH RzW 1966, 190 und 1969, 503).Bei Anmeldung des Hinterbliebenenanspruchs nach dem 31. März 1967 läßt sich nach dem Gesetz eine Frist zur Erläuterung nicht hinreichend sicher bestimmen.*)

Online seit 1979
IBRRS 1979, 0246
BGH, Urteil vom 05.04.1979 - VII ZR 162/78
Der Hersteller von auf Maß anzufertigenden Rolladen ist Erfüllungsgehilfe des Rolladenbauers, wenn der Rolladenbauer sich des Herstellers zur Erfüllung seiner gegenüber dem Besteller bestehen Vertragspflicht bedient, die Rolladen herzustellen.

IBRRS 1979, 0254

BGH, Urteil vom 08.03.1979 - VII ZR 9/78
1. Auch eine nur zu einer geringfügigen Verzögerung führende Behinderung ist dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. Ohne eine solche Anzeige muss der Auftraggeber keineswegs wissen, dass der Auftragnehmer eine verhältnismäßig kurze und durchaus nicht unübliche Verzögerung des Baubeginns als eine Mehrkosten auslösende Behinderung in der ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Leistung ansieht.
2. Zeigt der Auftragnehmer die Behinderung nicht an und ist sie für den Auftraggeber auch nicht offensichtlich, kann der Auftragnehmer auch wegen einer etwa vom Auftraggeber verschuldeten Verzögerung des Baubeginns keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

Online seit 1978
IBRRS 1978, 0001
BGH, Urteil vom 28.06.1978 - IV ZR 7/77
1. Die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 15 Monaten seit dem Unfall (§ 8 II Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. AUB) ist ebenso wie der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit binnen Jahresfrist (1. Halbs. a. a. O.) eine die Entschädigungspflicht des Versicherers begrenzende Anspruchsvoraussetzung. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Wird die ärztliche Feststellung nicht fristgerecht getroffen, so entsteht der Anspruch auf die Versicherungsleistung auch dann nicht, wenn den Versicherungsnehmer kein Verschulden trifft. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Zur Frage, unter welchen Umständen der Versicherer mit der Berufung auf den Fristablauf gegen Treu und Glauben verstößt. (amtlicher Leitsatz)*)

IBRRS 1978, 0332

BGH, Urteil vom 09.02.1978 - VII ZR 84/77
Der Lieferant eines an Stelle eines fehlerhaften Einzelteils in das Werk einbezogenen Ersatzteils ist nicht Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers bei der Lieferung dieses Ersatzteils, und zwar auch dann nicht, wenn er den Austausch - entsprechend seinen Lieferbedingungen - durch seinen Monteur vornehmen läßt.*)

Online seit 1977
IBRRS 1977, 0001
BGH, Beschluss vom 02.06.1977 - X ZB 11/76
1. Ob die Patenterteilungsbehörde Entgegenhaltungen, die ein Einsprechender nach dem Ablauf der Einspruchsfrist in das Patenterteilungsverfahren einführt, zu berücksichtigen hat, unterliegt der Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Amtsermittlung.*)
2. Greift das Patentamt verspätetes Vorbringen eines Einsprechenden von Amts wegen auf, dann erstreckt sich die Verfahrensbeteiligung des Einsprechenden auch auf die nachfolgende Erörterung des Vorbringens.*)
3. Die Vorenthaltung von Eingaben des Anmelders, die neue Verfahrensanträge und/oder tatsächliche Ausführungen enthalten, verletzt zu Lasten des Einsprechenden den in § 28 Abs. 3 Satz 2 PatG zum Ausdruck gelangenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs.*)

Online seit 1976
IBRRS 1976, 0377
BGH, Urteil vom 18.03.1976 - VII ZR 35/75
1. Durch die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach § 13 Nr. 5 VOB/B (1952) wird auch dann nur die in § 13 Nr. 4 enthaltene Regelfrist einmal erneut in Lauf gesetzt, wenn die Parteien vertraglich eine längere als die in § 13 Nr. 4 vorgesehene Verjährungsfrist - hier die fünfjährige des § 638 BGB - vereinbart haben (im Anschluß an BGHZ 58, 7 = NJW 1972, 530).*)
2. Die Klage auf Ersatz von Kosten, die der Bauherr für eine erfolgreiche Teil-Nachbesserung aufgewendet hat, unterbricht nicht - über den eingeklagten Betrag hinaus - die Verjährung eines Anspruchs auf Ersatz von Aufwendungen für weitere Maßnahmen zur Beseitigung desselben Mangels.*)

IBRRS 1976, 0001

BGH, Urteil vom 15.11.1976 - VIII ZR 125/75
Verweigert der gesetzliche Vertreter die Genehmigung eines von einem Minderjährigen geschlossenen Mietvertrages und benutzt dieser anschließend in Kenntnis des gesetzlichen Vertreters die Mietsache, so haftet der Minderjährige auf Herausgabe des ohne Rechtsgrund Erlangten nach § 819 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)

IBRRS 1976, 0379

BGH, Urteil vom 01.04.1976 - VII ZR 122/74
Eine Vertragsstrafe kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Bestandteil eines Bauvertrages sind und durch die VOB/B ergänzt werden, wirksam ausbedungen und der Höhe nach durch einen Teilbetrag der Auftragssumme (hier: bis 0,3% pro Arbeitstag) bestimmt werden.*)

Online seit 1975
IBRRS 1975, 0297
BGH, Urteil vom 10.04.1975 - VII ZR 183/74
1. Beachtet der Auftragnehmer nicht die in VOB (B) §§ 13 Nr. 4, 4 Nr. 3 vorgeschriebene Schriftform, so verletzt er den Vertrag und hat die sich daraus ergebenden Folgen zu tragen.*)
2. In der Nichtbefolgung einer zuverlässigen mündlichen Belehrung kann jedoch ein mitwirkendes Verschulden des Auftraggebers liegen (§ 254 BGB).*)

IBRRS 1975, 0299

BGH, Urteil vom 10.07.1975 - VII ZR 64/73
Zum Begriff des in sich abgeschlossenes Teilwerks im Sinne des § 12 Ziff. 2 a VOB/B.

IBRRS 1975, 0298

BGH, Urteil vom 12.06.1975 - VII ZR 195/73
Zum Umfang der Vollmacht des Architekten, den vereinbarten Pauschalwerklohn überschreitende Zusatzaufträge zu erteilen.*)

Online seit 1974
IBRRS 1974, 0060
BGH, Urteil vom 09.12.1974 - VII ZR 158/72
1. Vermitteln die Bohrergebnisse kein zureichendes Bild über den Baugrund, ist das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft.
2. Allein der Umstand, daß das Leistungsverzeichnis erkennbar lückenhaft ist, vermag einen Anspruch des Auftragnehmers wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen nicht zu begründen.

IBRRS 1974, 0252

BGH, Urteil vom 24.01.1974 - VII ZR 73/73
Ein gemeinsames Aufmaß muß kein Anerkenntnis i.S. des § 2 Nr. 7 Abs. 2 Satz 1 VOB (B) darstellen. Es dient in der Regel nur dazu, den Umfang der tatsächlich ausgeführten Arbeiten festzustellen.*)

Online seit 1973
IBRRS 1973, 0273
BGH, Urteil vom 29.11.1973 - VII ZR 205/71
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, daß über das Ergebnis der Abnahme eine Niederschrift zu fertigen ist, die von beiden Vertragsteilen unterzeichnet werden muß, ist die Unterschriftsleistung ein Teil der Abnahme. Das gilt jedenfalls dann, wenn Baustellenbesichtigung und Fertigung der Niederschrift in engem zeitlichen Zusammenhang stehen.

IBRRS 1973, 0272

BGH, Urteil vom 12.07.1973 - VII ZR 196/72
Nach §§ 7 Nr. 1, 6 Nr. 5 VOB (B) hat der Auftragnehmer, wenn die Bauleistung durch unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wird, Anspruch auf Vergütung der zerstörten oder beschädigten Leistung, und zwar in voller Höhe. Eine Aufteilung der Gefahr ist für solche Fälle in der VOB (B) nicht vorgesehen. § 254 BGB ist nicht entsprechend anwendbar. Daneben kann der Auftragnehmer die Vergütung der für die Wiederherstellung erforderlichen Arbeiten fordern (§ 2 Nr. 6 VOB [B]).*)

Online seit 1972
IBRRS 1972, 0286
BGH, Urteil vom 27.04.1972 - VII ZR 144/70
In den kurzen Fristen des § 13 Nr. 4 VOB B verjähren, soweit nicht die Ausnahmevorschrift des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB B eingreift, auch solche Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 Abs. I und 2 VOB B, die auf Ersatz entfernterer Mängelfolgeschäden gerichtet sind.*)

Online seit 1971
IBRRS 1971, 0001
BGH, Urteil vom 13.07.1971 - VI ZR 140/70
1. a) Der Rechtsanwalt kann in einem gegen seinen Mandanten anhängigen Haftpflichtprozeß auch zur Prüfung der Frage verpflichtet sein, ob sein Mandant haftpflichtversichert ist und Deckungsschutz beanspruchen kann.*)
2. b) Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, seinem Mandanten auch dann zur Einklagung eines Anspruchs, der andernfalls zu verjähren droht, zu raten, wenn die Aussichten des Prozesses zweifelhaft sein können.*)

Online seit 1969
IBRRS 1969, 0271
BGH, Urteil vom 09.06.1969 - VII ZR 67/67
Eine Anordnung im Sinne der §§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B ist die eindeutige, Befolgung durch den Auftragnehmer heischende Aufforderung des Auftraggebers, eine Baumaßnahme in bestimmter Weise auszuführen.

Online seit 1967
IBRRS 1967, 0318
BGH, Urteil vom 08.06.1967 - VII ZR 16/65
Gerät der Auftragnehmer mit der Ausführung der ihm obliegenden Leistung in Verzug, so liegt ein von ihm zu vertretenden hindernder Umstand i.S. des § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) vor. Der Auftragnehmer haftet alsdann nach § 6 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B), jedenfalls im Falle der Fahrlässigkeit, nur für den dem Auftraggeber durch den Verzug entstandenen unmittelbaren Schaden, nicht aber für einen entgangenen Gewinn.*)

Online seit 1966
IBRRS 1966, 0275
BGH, Urteil vom 13.01.1966 - VII ZR 262/63
Ist eine Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, daß der Auftragnehmer eine für die Errichtung eines Bauwerks bestimmte Frist überschreitet, wird aber die Bauausführung durch vom Auftraggeber zu vertretende Umstände so erheblich verzögert, daß der ganze Zeitplan des Auftragnehmers umgeworfen und er zu einer durchgreifenden Neuordnung gezwungen wird, so wird die Vertragsstrafenzusage hinfällig.*)

Online seit 1960
IBRRS 1960, 0411
BGH, Urteil vom 03.11.1960 - VII ZR 150/59
a) § BGB § 341 Abs. BGB § 341 Absatz 3 BGB, wonach der Gläubiger die Vertragsstrafe nur verlangen kann, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält, ist eng auszulegen.*)
b) Gilt mangels einer förmlichen Abnahme nach § 12 Ziff. 5 VOB (B) die Leistung 6 Wochentage nach Beginn der Benutzung als erfolgt, so kann der Vorbehalt wegen einer verwirkten Vertragsstrafe innerhalb dieser 6 Tage erklärt werden.*)
c) Nach § ZPO § 279a ZPO kann das Gericht nur tatsächliches streitiges Vorbringen, nicht dagegen einen Aufrechnungseinwand unberücksichtigt lassen. Bleibt das der aufgerechneten Forderung zugrunde liegende tatsächliche Vorbringen nach § ZPO § 279a ZPO unberücksichtigt, so ist die aufgerechnete Forderung sachlich aberkannt.*)

Online seit 1956
IBRRS 1956, 0001
BGH, Urteil vom 10.07.1956 - I ZR 48/54
ohne amtlichen Leitsatz

Online seit 1955
IBRRS 1955, 0052
BGH, Urteil vom 30.12.1955 - VI ZR 264/54
Werden Straßenbahngeleise in einem spitzen Winkel von der Mitte der Straße derart auf eine Seite geführte daß die Straßenbahn sich auf einer längeren Strecke im allgemeinen Verkehrsraum der Straße bewegt, liegt keine Kreuzung im Sinne des § 42 Abs. 2 BOStrab vor.Haben die Organe einer Straßenbahngesellschaft in der Annahme, daß der Straßenbahn die Vorfahrt zustehe, das Fahrpersonal entsprechend angewiesen und kommt es infolgedessen zu einem Verkehrsunfall, so entfällt nicht schon deshalb die Haftung der Straßenbahn aus § 823 BGB, weil die Aufsichtsbehörde die gleiche Auffassung vertreten hat. Ein Verschulden der Organe der Straßenbahn kann vorliegen, wenn sie die wirkliche Rechtslage erkennen mußten oder ihnen wenigstens erkennbar war, daß die von ihnen angenommene Rechtslage zweifelhaft war.*)

IBRRS 1955, 0051

BGH, Urteil vom 21.12.1955 - VI ZR 280/54
Zur Frage des Verschuldens bei einem Verstoß gegen ein dem Zuwiderhandelnden nicht bekanntes Schutzgesetz. (Errichtung einer neuen Feuerstätte in Mieträumen durch einen Fachmann, § 368 Nr. 3 StGB).*)

IBRRS 1955, 0019

BGH, Urteil vom 20.12.1955 - I ZR 171/53
1. Die Gutschrift auf das Bankgiroguthaben eines Kunden stellt auch dann kein Darlehnsversprechen der Bank dar, wenn es auf einem dem Kunden von der Bank eingeräumten Kredit beruht.*)
2. Die öffentlichrechtliche Stellung einer Landeszentralbank beeinflußt grundsätzlich nicht ihre privatrechtlichen Beziehungen zu einer Privatbank in bezug auf das für diese Bank bei der Landeszentralbank bestehende Giroguthaben.*)
3. Eine Bank kann ihre Weigerung der Auszahlung des Giroguthabens ihres Kunden auch dann auf ein ihr an dem Guthaben zustehendes Pfandrecht gründen, wenn sie zunächst andere Gründe für ihre Weigerung angegeben hat.*)
4. Die Weigerung der Auszahlung eines Giroguthabens wegen eines daran bestehenden Pfandrechts verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die durch das Pfandrecht gesicherten Forderungen der Bank in anderer Weise genügend gesichert sind. Dabei ist für die Höhe dieser anderweiten Sicherung die im Augenblick der Weigerung bestehende objektive Rechtslage so, wie sie sich im Zeitpunkt der Urteilsfällung darstellt, maßgebend.*)
5. Die für das Wiederkaufsrecht geltenden Vorschriften sind für das Wiederverkaufsrecht entsprechend anzuwenden.*)
6. Hat eine Bank einer anderen Bank unter Auflagen Kredit gewährt, um deren Liquidität zu sichern, ergibt sich aber nach Abschluß einer gleichzeitig eingeleiteten Prüfung der finanziellen Lage der notleidenden Bank, daß diese so stark überschuldet ist, daß die Voraussetzungen für eine Sanierung nicht gegeben sind, so ist die Bank zu weiteren Stützungsaktionen nicht verpflichtet.*)

IBRRS 1955, 0018

BGH, Urteil vom 19.12.1955 - III ZR 190/54
1. Die Frage, bei welcher Dienststelle ein Bediensteter am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst stand, richtet sich im allgemeinen für den planmäßigen Beamten nach dem Ort seiner Planstelle, für den außerplanmäßigen Beamten danach, wo er zuletzt tätig war.*)
2. Jedoch ist bei einem planmäßigen Beamten, der eine noch nicht einer bestimmten Behörde zugewiesene Planstelle innehatte, nicht der Ort der Planstelle, sondern bei dem Fehlen anderer Merkmale der Beschäftigungsort maßgebend (Ergänzung zu BGHZ 10, 125).*)
3. 2. § 15 des Niedersächsischen Landesgesetzes zu Art 131 GrundG hat von Anfang an nicht Personen umfaßt, die wegen ihrer Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus und damit nicht aus "nichtpolitischen Gründen" von der Besatzungsmacht im Gebiet des Landes Niedersachsen interniert worden waren.*)

IBRRS 1955, 0056

BGH, Urteil vom 03.12.1955 - VI ZR 64/55
Behauptet der Vollstreckungsschuldner, der Gläubiger habe zugesagt, er werde von einem Vollstreckungstitel keinen Gebrauch machen, und begehrt er eine gerichtliche Entscheidung darüber, daß aus diesem Grunde eine Vollstreckung des Titels und der auf Grund des Titels festgesetzten Kosten nicht erfolgen darf, so sind die Kosten Nebenforderung und daher dem Streitwert nicht zuzurechnen.*)
