Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1955
IBRRS 1955, 0032BGH, Urteil vom 02.02.1955 - VI ZR 225/53
Zur Haftung des Geschäftsherrn nach §831 BGB.*)
VolltextIBRRS 1955, 0039
BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 253/53
Für Unfallschaden, den ein unbefugter Benutzer eines Kleinkraftrades anrichtet, haftet der Halter, wenn er es unterlassen hat, das Fahrzeug zu sichern, obwohl er hätte erkennen müssen, daß dies zu unbefugter Benutzung und Schädigung anderer Personen führen könnte.Was zur Sicherung des Fahrzeugs vor unbefugter Benutzung geschehen muß, richtet sich nach den jeweiligen Verhältnissen.Zur Verhinderung des Gebrauchs durch einen Familienangehörigen, der das Motorrad schon wiederholt benutzt hat, können weitergehende Maßnahmen geboten sein als gegenüber Aussanstehenden.*)
VolltextIBRRS 1955, 0031
BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 274/53
Sind Räume zum Betriebe eines Geschäfts vermietet, so gehört es zur Gewährung ihres vertragsmässigen Gebrauchs, daß der Vermieter in anderen Räumen des Hauses kein Konkurrenzgeschäft zulässt. Doch ist es im allgemeinen nicht unzulässig, wenn in einem andersartigen Geschäft Waren des Geschäftsbetriebs des Mieters nur nebenher geführt werden (Bestätigung der Rechtsprechung des Reichsgerichts).*)
VolltextIBRRS 1955, 0030
BGH, Urteil vom 26.01.1955 - VI ZR 254/53
§24 StVG ist Schutzgesetz im Sinne des §823 Abs. 2 BGB.Zum Entlastungsbeweis des Halters einer Zugmaschine.*)
VolltextIBRRS 1955, 0029
BGH, Beschluss vom 22.01.1955 - VI ZB 41/54
Gibt ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil zugestellt wird, die unterzeichnete Empfangsbescheinigung zurück, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Berufungsfrist in den Handakten gefertigt oder eine Eintragung im Fristenkalender erfolgt ist, so ist er zu ganz besonderer Sorgfalt verpflichtet und hat selbst alles Notwendige zu veranlassen, damit die alsbaldige Vorlegung der Akten mit dem zugestellten Urteil durch sein Büro gesichert ist.*)
VolltextIBRRS 1955, 0024
BGH, Urteil vom 19.01.1955 - VI ZR 252/53
Den Erwerb von Ansprüchen braucht sich der Gläubiger als Vorteilsausgleichung im allgemeinen nur dann anrechnen zu lassen, wenn er für diese Ansprüche Erfüllung erlangt.Gibt der gutgläubige Käufer einer dem Eigentümer abhanden gekommenen beweglichen Sache diese an den Eigentümer heraus, ohne sich Ansprüche auf Ersatz von ihm bekannten Verwendungen vorzubehalten, die der Verkäufer auf die Sache gemacht hatte, oder für die rechtzeitige gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Verwendungsersatz zu sorgen, so kann den Käufer der Vorwurf eines mitwirkenden Verschuldens treffen, das der Verkäufer dem Schadensersatzanspruch des Käufers entgegenhalten kann.Ermittlung des Wertes von Verwendungen.*)
VolltextIBRRS 1955, 0045
BGH, Urteil vom 14.01.1955 - V ZR 116/53
Wenn der mit einem Grundstücksverkauf beauftragte Makler, nachdem der Grundstücksverkäufer zu einem bestimmten Preise ein Kaufangebot abgegeben hatte, selbst (oder durch einen von ihm Beauftragten) das Grundstück als vollmachtloser Vertreter des Verkäufers zu einem geringeren Preise verkauft (oder verkaufen läßt) und dann dem Grundstückseigentümer eine Leistung dafür zusagt, daß der Grundstückseigentümer den Kaufvertrag genehmigt, so bedarf diese Zusage regelmäßig als außerhalb des Kaufvertrags stehendes Nebengeschäft nicht der Form des § 313 Satz 1 BGB.*)
VolltextIBRRS 1955, 0028
BGH, Urteil vom 08.01.1955 - VI ZR 247/53
Das vom Länderrat beschlossene Gesetz Nr. 119 über die Sozialversicherung der Insassen von Arbeite- und Internierungslagern unterliegt der richterlichen Prüfungszuständigkeit.Soweit durch die in dem Gesetz angeordnete Rückwirkung einem Internierten Ansprüche auf Ersatz eines durch die Leistungen der Sozialversicherung nicht gedeckten Schadens wegen eines vor der Verkündung erlittenen Arbeitsunfalls entzogen worden sind, ist es wegen Verstosses gegen die Grundnorm der Eigentumsgarantie nichtig.*)
VolltextIBRRS 1955, 0027
BGH, Urteil vom 08.01.1955 - VI ZR 242/53
Wird von einer Bergwerks AG geduldet, daß täglich Hunderte von Menschen an ihrer jedermann leicht zugänglichen Halde Kohlen und Zünderdrähte sammeln, so sind die Kohlensucher vor der nicht geringen Gefahr durch Blindgänger, Sprengpatronen und -kapseln, die sich unter den Kohlen und an den Zünderdrähten befinden können, zu warnen.Diese Pflicht zu warnen besteht auch dann, wenn sich die Sammler ohne Einverständnis der Bergwerks AG an ihrer Halde befinden, jedoch aus sozialen Gründen am Betreten der Bergwerksanlagen nicht gehindert worden sind.*)
VolltextIBRRS 1955, 0026
BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 256/53
Wird in einem Vergleich zwischen Vertragspartnern die Vereinbarung getroffen, dass über die Bedeutung einer Vertragsbestimmung die ordentlichen Gerichte entscheiden sollen, so ist diese Vereinbarung nicht als Schiedsabkommen im Sinne des §317 BGB anzusehen. Werden in einem solchen Falle die ordentlichen Gerichte angerufen, so haben sie im Wege der Vertragsauslegung den Sinn der zwischen den Parteien streitigen Vertragsbestimmung zu ermitteln.*)
VolltextIBRRS 1955, 0025
BGH, Urteil vom 05.01.1955 - VI ZR 227/53
Zur Anwendung der Rechtsgrundsätze der sogenannten Anscheinsvollmacht im Bankverkehr.Ist durch eine Freizeichnungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung einer Bank aus Auskünften und Empfehlungen ausgeschlossen, so kann die Berufung der Bank auf diese Freizeichnungsklausel als mißbräuchliche Rechtsausübung unbeachtlich sein, wenn es nach den besonderen Umständen des Einzelfalles mit Treu und Glauben unvereinbar ist, daß sich die Bank der Verantwortung für ihr Handeln entzieht.*)
VolltextOnline seit 1954
IBRRS 1954, 0149BGH, Urteil vom 30.12.1954 - III ZR 79/53
Für die Verletzung der Pflicht zur Verkehrssicherung auf Reichsstraßen haftete in der Regel nur das Land oder die (preussische) Provinz, nicht das Reich.*)
VolltextIBRRS 1954, 0108
BGH, Urteil vom 18.12.1954 - VI ZR 177/53
Veranlasst der Pächter durch ein vertragswidriges Verhalten, die außerordentliche Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Pachtvertrages durch den Verpächter, so kann dieser den entgangenen Pachtzins nur bis zu dem Tage als Schadensersatz fordern, zu dem nach dem Vertrag erstmals eine Kündigung möglich ist.*)
VolltextIBRRS 1954, 0113
BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 77/53
Die Bestellung einer Hypothek für eine fremde Schuld kann im Verhältnis zum persönlichen Schuldner ebenso wie die Leistung einer Bürgschaft dann eine Schenkung sein, wenn der Grundstückseigentümer (bzw. der Bürge) unentgeltlich unter Verzicht auf den gesetzlichen Rückgriff die Verpflichtung übernimmt, die persönliche Schuld (bzw. Hauptschuld) zu erfüllen.Die Rechtsbeziehungen des Eigentümers, der für eine fremde Schuld eine Hypothek an seinem Grundstück bestellt, können im Verhältnis zum persönlichen Schuldner als "Auftrag" beurteilt werden. Der Grundstückseigentümer kann im Rahmen der natürlichen Abwicklung der persönlichen Schuld, im Falle berechtigter Kündigung des Auftrags aus wichtigem Grund auch vorzeitig, die Befreiung von der dinglichen Haftung als Ersatz seiner Aufwendung verlangen. Führt die Bestellung der Hypothek z.B. durch geringere Belastung seines Vermögens mit Abgaben für den Lastenausgleich zu einem Vorteil für den Grundstückseigentümer, dann mindert dieser den Umfang seiner Aufwendung und ist er auf den Befreiungsanspruch im Wege der Vorteilsausgleichung anzurechnen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0008
BGH, Urteil vom 17.12.1954 - V ZR 4754
Hat der Mieter eine zum Bau verwendete Mietvorauszahlung geleistet, die abgewohnt werden soll, so ist im Fall der Zwangsversteigerung der Ersteher, der das Mietverhältnis kündigt, in entsprechender Anwendung des § 555 BGB verpflichtet, den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses dem Mieter zurückzuerstatten.*)
VolltextIBRRS 1954, 0107
BGH, Urteil vom 15.12.1954 - VI ZR 192/53
§372 Satz 2 Halbsatz 2 setzt voraus, daß es sich um eine bestimmte Verbindlichkeit handelt und nur zweifelhaft ist, wer Gläubiger dieser Verbindlichkeit ist. Stehen mehrere Verbindlichkeiten in Frage, deren Erfüllung mehrere Gläubiger aus verschiedenen Rechtsgründen fordern, so berechtigt ein schuldloser Zweifel des Schuldners, welche von diesen Verbindlichkeiten begründet ist, nicht zur Hinterlegung (Bestätigung von RGZ 103, 285).*)
VolltextIBRRS 1954, 0118
BGH, Beschluss vom 14.12.1954 - V ZB 31/54
Die Berufungsschrift oder Revisionsschrift muß, falls die Berufung oder Revision nicht durch Telegramm eingelegt wird, durch einen bei dem Berufungsgericht bezw. Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eigenhändig unterschrieben sein (Bestätigung von RGZ 151, 82 ff).*)
VolltextIBRRS 1954, 0170
BGH, Urteil vom 13.12.1954 - IV ZR 139/54
Eine Berufungsbegründung, die darin besteht, dass auf das Armenrechtsgesuch eines bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts Bezug genommen und weiter ausgeführt wird, das erstinstanzliche Urteil werde nur in rechtlicher Hinsicht angefochten, entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das gilt auch, wenn die Entscheidung des Rechtsstreites letzthin von der Beurteilung einer einzigen Rechtsfrage abhängt.*)
VolltextIBRRS 1954, 0150
BGH, Urteil vom 13.12.1954 - III ZR 113/53
Zur Frage der Haftung für Schäden bei der Umsiedlung von Bauern anläßlich der Änderung von Besatzungszonengrenzen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0169
BGH, Urteil vom 09.12.1954 - IV ZR 92/54
Grundsätzlich muss eine letztwillige Verfügung ihrem vollen Umfang nach feststehen, wenn Rechte aus ihr hergeleitet werden sollen. Ist aber trotz der mangelnden Feststellbarkeit eines Teils des Testaments der Gesamtwille des Erblassers insoweit erkennbar, dass ohne Rücksicht auf den Inhalt und den Umfang des nicht festgestellten Inhalts des Testaments der feststellbare Teil Bestand haben soll und dieser Teil durch die Unbestimmtheit der nicht bekannten Verfügungen seinem Umfang nach nicht wesentlich berührt wird, so reicht dies zur Geltendmachung der sich aus dem feststellbaren Teil ergebenden Ansprüche aus.*)
VolltextIBRRS 1954, 0007
BGH, Beschluss vom 09.12.1954 - II ZB 15/54
Das Stammkapital einer GmbH kann nicht in der Weise erhöht werden, daß die Gesellschaft eine auf das erhöhte Stammkapital zu leistende Stammeinlage übernimmt.*)
VolltextIBRRS 1954, 0106
BGH, Urteil vom 08.12.1954 - VI ZR 189/53
Der Konkursverwalter ist nicht befugt, einem Konkursgläubiger durch Abtretung einer Forderung des. Gemeinschuldners zum Nachteil der Gläubigergemeinschaft eine bevorzugte Befriedigungsmöglichkeit zu gewähren. Die gleichwohl vorgenommene Abtretung ist nichtig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei der abgetretenen Forderung um einen Anspruch auf Befreiung von der Verbindlichkeit des Gemeinschuldners gegenüber dem Zessionar handelt.*)
VolltextIBRRS 1954, 0117
BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 93/53
Hat der Nachbar den Grenzüberbau erlaubt, so ist daran sein Rechtsnachfolger im Eigentum schuldrechtlich nicht gebunden. Doch ist der Widerspruch des Rechtsnachfolgers unerheblich. Er hat den Überbau deshalb zu dulden, weil der Überbauende im Hinblick auf die ihm erteilte Erlaubnis bei der Grenzüberschreitung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.*)
VolltextIBRRS 1954, 0116
BGH, Urteil vom 03.12.1954 - V ZR 114/53
Klagt ein Dritter auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages, so bestimmt sich der Streitwert nach dem Interesse dieses Dritten.Ein Jagdgenosse kann im allgemeinen nicht gegen die Jagdgenossenschaft auf Feststellung der Nichtigkeit eines Pachtvertrages klagen, den die Jagdgenossenschaft mit einem Dritten abgeschlossen hat.*)
VolltextIBRRS 1954, 0168
BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 137/54
Der seit dem 1. April 1953 geltende Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau lässt Kranzgeldansprüche, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, unverändert bestehen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0137
BGH, Urteil vom 02.12.1954 - IV ZR 127/54
Auch wenn ein Ehegatte nach mehr als 30-jähriger Ehe die häusliche Gemeinschaft aufgehoben hat, weil ihn das besonders unverträgliche Wesen des anderen einer sehr schweren inneren Belastung ausgesetzt hatte, braucht er damit nicht notwendig die eingetretene Ehezerrüttung ganz oder überwiegend verschuldet zu haben. Allerdings können unter solchen Umständen nur sehr gewichtige Tatsachen die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft rechtfertigen, und es sind dabei die gesundheitlichen und sonstigen persönlichen Verhältnisse des beklagten Ehegatten eingehend zu würdigen.Ein Ehegatte kann unter besonderen Umständen die Befugnis zum Getrenntleben auch dann haben, wenn ihm kein Recht auf Scheidung zusteht oder seine Scheidungsklage rechtskräftig abgewiesen ist.*)
VolltextIBRRS 1954, 0115
BGH, Beschluss vom 30.11.1954 - V ZR 149/54
Wenn der Eigentümer eines Grundstücks aus einer auf dem Grundstück lastenden Grundschuld auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück wegen der Grundschuld verklagt wird (dingliche Klage), bleiben die Kosten der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung bei der Festsetzung des Streitwerts außer Betracht.Wenn der Beklagte die Aufrechnung einer Gegenforderung geltend gemacht hat, erhöht sich der Streitwert auch dann nicht um die Gegenforderung, wenn entschieden wird, daß die Gegenforderung nicht besteht.*)
VolltextIBRRS 1954, 0112
BGH, Urteil vom 30.11.1954 - I ZR 232/52
Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserstraße ist auch dann, wenn die Verantwortlichkeit den Staat oder eine andere öffentlichrechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach §839 BGB, sondern nach allgemeinen bürgerlichrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen (Bestätigung von BGHZ 9, 373).*)
VolltextIBRRS 1954, 0129
BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 91/53
Die Ansprüche auf Versorgung ruhen nach §33 Abs. 3 a.a.O. auch ohne förmliche Entscheidung der obersten Dienstbehörde über das Vorliegen des Ruhenstatbestandes, wenn zwischen der obersten Dienstbehörde und dem Versorgungsberechtigten kein Streit darüber besteht, dass und seit wann der gesetzliche Tatbestand der Ruhensvorschrift vorliegt.*)
VolltextIBRRS 1954, 0128
BGH, Urteil vom 29.11.1954 - III ZR 365/52
Der Senat hält an seiner in BGHZ 10, 55 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass die Sprüche der Spruchkammern in der amerikanischen Zone "Urteile in einer Rechtssache" im Sinne des §839 Abs. 2 BGB sind.*)
VolltextIBRRS 1954, 0006
BGH, Beschluss vom 26.11.1954 - IV ZB 47/54
Gegen einen Beschluss, durch den gemäß § 1910 Abs 2 BGB eine Pflegschaft für einen Volljährigen angeordnet ist, kann dieser, wenn er geschäftsunfähig ist, keine wirksame Beschwerde einlegen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0136
BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 77/54
Die Aufrechterhaltung einer Ehe, bei der die Voraussetzungen für eine Scheidung aus §48 Abs. 1 EheG vorliegen, kann erforderlich sein, wenn bei einem Obsiegen des aus der Ehe fortstrebenden Ehegatten im Scheidungsstreit das natürliche Empfinden der Kinder für die rechte Lebensordnung erschüttert würde, in der Vater und Mutter, Eltern und Kinder gemeinsam stellen, und dadurch die innere Entwicklung der Kinder schweren Schaden leiden würde.*)
VolltextIBRRS 1954, 0135
BGH, Urteil vom 25.11.1954 - IV ZR 109/54
Ist eine auf §48 EheG gestützte Scheidungsklage trotz dreijähriger Heimtrennung und unheilbarer Ehezerrüttung rechtskräftig abgewiesen, weil der Widerspruch des Beklagten gegen die Scheidung zulässig und beachtlich ist, so kann auch einer wiederholten Klage aus §48 EheG nicht stattgegeben werden, mit der an neuen Umständen nur vorgebracht wird, dass die Heimtrennung weitere 3 Jahre oder noch längere Zeit angedauert habe.Es wird daran festgehalten, dass bei der Wiederholung einer rechtskräftig abgewiesenen Klage aus §48 EheG eine Überprüfung der Zerrüttungs- und Schuldfrage nicht stattfindet, wenn neue Tatsachen nur zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs vorgebracht werden.Es wird ferner daran festgehalten, dass neues Vorbringen zur Frage der Beachtlichkeit des Widerspruchs es nur dann rechtfertigt, Tatsachen, die in dem früheren Rechtsstreit vorgebracht wurden oder vorgebracht werden konnten, unterstützend heranzuziehen, wenn die neuen Tatsachen erwiesen sind und schon für sich erheblich gegen die weitere Aufrechterhaltung der Ehe sprechen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0127
BGH, Urteil vom 25.11.1954 - III ZR 109/53
Ein Sachschaden, der einem Grundstückseigentümer dadurch erwächst, dass bei der Instandsetzung seines bombengeschädigten Hauses städtebauliche Belange berücksichtigt werden, gilt nicht als Kriegssachschaden.*)
VolltextIBRRS 1954, 0077
BGH, Urteil vom 24.11.1954 - II ZR 184/53
Der Unternehmer eines Werkvertrages war nach der Währungsreform nicht verpflichtet, bei dem Besteller anzufragen, ob dieser von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen wolle.*)
VolltextIBRRS 1954, 0076
BGH, Urteil vom 20.11.1954 - II ZR 240/53
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1954, 0148
BGH, Urteil vom 19.11.1954 - V ZR 51/53
Als "andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen" i.S. des §18 Abs. 1 Nr. 1 UmstG sind auch Raten eines Kaufpreises anzusehen, die, auf einen längeren Zeitraum verteilt, nach dem Willen der Vertragsparteien der Altersversorgung des Verkäufers dienen sollten (Bestätigung von BGH vom 23. November 1951 V ZR 76/50).Steht der Kaufpreis mehreren Verkäufern zu, besteht aber der Versorgungszweck nur bei einem von ihnen, so ist nur der Teil des Kaufpreises im Verhältnis 1 : 1 umgestellt, der dem zu versorgenden Verkäufer zusteht.*)
VolltextIBRRS 1954, 0105
BGH, Urteil vom 13.11.1954 - VI ZR 199/53
Wird eine Person, die eine Strassenbahn besteigen will, auf dem als Haltestelle gekennzeichneten Teil des Bürgersteigs durch einen Kraftwagen verletzt, so liegt kein Unfall bei dem Betrieb der Strassenbahn vor.*)
VolltextIBRRS 1954, 0134
BGH, Urteil vom 11.11.1954 - IV ZR 64/54
Bei mittelbarer anfechtbarer Zuwendung aus dem Vermögen des Gemeinschuldners geht der Rückgewähranspruch regelmässig dann nicht auf den Gegenstand, den der Anfechtungsgegner auf Veranlassung des Gemeinschuldners von einem Dritten erhalten hat, wenn der Gemeinschuldner selbst zuvor keinen Rechtsanspruch auf diesen Gegenstand hatte. Maßgebend für den Inhalt des Rückgewähranspruchs ist vielmehr auch in solchem Fall grundsätzlich dasjenige, was durch die anfechtbare Handlung dem Vermögen des Gemeinschuldners entzogen worden ist.*)
VolltextIBRRS 1954, 0120
BGH, Urteil vom 11.11.1954 - III ZR 100/53
Eine Verzögerung des Rechtsstreits, die die Nichtzulassung eines erstmals in der Berufungsbegründung geltend gemachten Antrags auf Vernehmung eines Zeugen rechtfertigt (§529 Abs. 2), kann im Hinblick auf die Möglichkeit, den Zeugen gemäss §272 b ZPO zu der mündlichen Verhandlung bereitzustellen, entfallen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0104
BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 154/53
Zur Frage der Ursächlichkeit des Verschuldens für einen Betriebsunfall bei Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.*)
VolltextIBRRS 1954, 0103
BGH, Urteil vom 10.11.1954 - VI ZR 141/53
Auch bei einer nur vorübergehenden Hilfeleistung, zu der jemand in seinem Arbeitsverhältnis von seinem Dienstherrn einem anderen Unternehmer zur Verfügung gestellt wird, gelten die für das "Arbeiterleihverhältnis" entwickelten Haftungsgrundsätze.*)
VolltextIBRRS 1954, 0005
BGH, Urteil vom 10.11.1954 - II ZR 165/53
1. Der Abschluß eines schuldrechtlichen Vertrages, durch den der Vater seinem minderjährigen Kind ein Grundstück schenkt, bringt diesem lediglich einen rechtlichen Vorteil. Ein über 7 Jahre altes Kind bedarf daher zum Abschluß eines solchen Vertrages nicht der Genehmigung seines gesetzlichen Vertreters. Der Vater ist in Ausführung einer solchen Schenkung zur Grundstücksübereignung befugt, da er unbeschadet der Vorschrift des § 181 BGB gleichzeitig seine Genehmigung als gesetzlicher Vertreter zu der Annahme der Auflassung durch das Kind erteilen kann, falls die Auflassung dem Kind nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt.*)
2. Trifft der Vater beim Abschluß des Schenkungsvertrages eine Anordnung gemäß § 2050 Abs 3 BGB, so bringt auch in diesem Fall die Schenkung dem Kind lediglich einen rechtlichen Vorteil.*)
VolltextIBRRS 1954, 0130
BGH, Urteil vom 08.11.1954 - III ZR 47/53
Ein Beamter, der zusammen mit Angehörigen der Besatzungsmacht 1945 Beschlagnahmen vorgenommen hat, war nicht nur verpflichtet, alles zu unterlassen, wodurch eine der beschlagnahmten, aber vom Gericht nicht eingezogenen Sachen in Verlust geraten konnte, sondern hatte auch bei der Besatzungsmacht unter Umständen dahin zu wirken, daß die nicht eingezogenen Gegenstände wieder zurückgegeben würden.*)
VolltextIBRRS 1954, 0119
BGH, Urteil vom 04.11.1954 - III ZR 236/53
Zur frage der Umdeutung einer als selbständiges Rechtsmittel eingelegten Revision als unselbständige Anschlußrevision.*)
VolltextIBRRS 1954, 0167
BGH, Urteil vom 28.10.1954 - IV ZR 122/54
§222 Abs. 2 ZPO ist auch dann anwendbar, wenn das Ende der von dem Vorsitzenden des Berufungs- oder Revisionsgerichts nach einem Zeitraum oder bis zu einem Endzeitpunkte verlängerten Frist für die Begründung des Rechtsmittels nach dem Wortlaut der Verlängerungsverfügung auf einen Sonntag oder allgemeinen Feiertag fällt.Ist in der Berufungsinstanz gegenüber einem Streitgenossen Teilurteil ergangen und wird der Rechtsstreit auf Revision gegen dieses Urteil insoweit an einen anderen Senat des Berufungsgerichts zurückverwiesen, so muss dieser Senat auch über die in der Berufungsinstanz noch anhängigen Berufungen, die die anderen Streitgenossen betreffen, entscheiden.1. Für die Entscheidung der Frage, ob ein Bürgschafts- oder ein Garantievertrag vorliegt, kann das eigene Interesse des Eintretenden an der Erfüllung der Hauptverbindlichkeit höchstens einen Anhaltspunkt geben. Ein Garantievertrag liegt vor, sofern dem Gläubiger gewährleistet wird, dass er die Leistung auf jeden Fall erhalten soll, und zwar auch dann, wenn die Verbindlichkeit des Hauptschuldners nicht zur Entstehung gekommen oder später weggefallen ist.*)
VolltextIBRRS 1954, 0102
BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 167/53
Schadensersatzansprüche, für die Versicherungsschutz von einer in der Deutschen Bundesrepublik befindlichen Gesellschaft gewährt wird, stehen mit Vermögenswerten des Vertriebenen im Sinne des §87 Abs. 1 Ziff 1 BVFG in wirtschaftlichem Zusammenhang.Erleidet jemand vor der Vertreibung aus den deutschen Ostgebieten einen Unfall, der seine Arbeitsfähigkeit mindert, und würde er ohne den Unfall in der Deutschen Bundesrepublik einen höheren Verdienst haben als in den Ostgebieten, so ist auch dieser weitere Verdienstausfall eine adäquate Folge der Unfallschädigung.*)
VolltextIBRRS 1954, 0101
BGH, Urteil vom 27.10.1954 - VI ZR 132/53
Wird ein Sachschaden vorsätzlich herbeigeführt, so ist auch in der Kraftverkehrsversicherung die Frage des Haftungsausschlusses nach §152 VVG zu beurteilen. §11 Ziffer 7 AKB trifft nur für Vermögensschäden eine Sonderregelung.Grenzziehung zwischen bedingtem Vorsatz und bewußter Fahrlässigkeit.*)
VolltextIBRRS 1954, 0126
BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 56/53
Anordnung der französischen Militärregierung für Rheinland-Hessen-Nassau vom 13. Februar 1946 und Erlaß des Oberpräsidenten der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau vom 19. März 1946 betreffend Regelung der Zivil- und Militärpensionen - (abgedruckt im Amtsblatt für das Oberpräsidium von Rheinland-Hessen-Nassau 1946 S. 5 u 6). -Ist im Wirkungsbereich dieser Bestimmungen die Zahlung von Versorgungsbezügen wegen vermuteter politischer Belastung nicht erfolgt, so kann der Versorgungsempfänger, wenn die Spruchkammerentscheidung nicht etwas anderes anordnet, nicht die Nachzahlung von Bezügen für den vor der Entnazifizierung liegenden Zeitraum verlangen.*)
VolltextIBRRS 1954, 0125
BGH, Urteil vom 25.10.1954 - III ZR 352/52
Die mit der 2. DVO zum DBG vom 13.10.1938 (RGBl I, 1421) erlassenen Durchführungsvorschriften Nr. 9 zu §127 DBG, durch die für das Ruhen der Versorgungsbezüge eines im öffentlichen Dienst wiederverwendeten Ruhestandsbeamten eine Kürzungsgrenze von monatlich 300 RM bezw. DM eingeführt worden war, war auf Grund des §3 der vom Verwaltungsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes erlassenen 2. SparVO vom 20.10.1948 (WiGBl 48, 111) nicht mehr zu beachten. Die Kürzungsgrenze ist kein "wohlerworbenes" Beamtenrecht und konnte durch eine auf Grund des §27 des UmstG erlassene Verordnung beseitigt werden.*)
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