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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 1359
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie können die anerkannten Regeln der Technik unterschritten werden?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2020 - 12 U 76/19

1. Zur Herstellung eines mangelfreien Werks ist erforderlich, dass es die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Üblicherweise verspricht der Auftragnehmer bei Vertragsschluss stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, so dass ein Mangel vorliegt, wenn die Werkleistung diesen Erfordernissen nicht genügt.

3. Will der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik mit der geplanten Art der Ausführung unterschreiten, muss er den Auftraggeber - soweit dieser die Unterschreitung nicht aus eigener Fachkunde erkennen kann - hierauf ausdrücklich hinweisen.

4. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Auftraggebers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

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IBRRS 2021, 1348
BauvertragBauvertrag
Mangelfolgeschäden können nicht fiktiv abgerechnet werden!

LG Flensburg, Urteil vom 16.04.2021 - 2 O 111/20

1. Im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs wegen Mängel sind nur "die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen"zu ersetzen. Davon nicht umfasst ist der Aufwand für eine vorübergehende Ersatzküche während der Sanierung.

2. Nachdem eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht (mehr) zulässig ist (BGH, IBR 2018, 196), können auch Mangelfolgeschäden wie die Kosten einer Ersatzküche ebenfalls nicht fiktiv abgerechnet werden.

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IBRRS 2021, 1313
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen: Übliche Vergütung geschuldet!

LG München I, Urteil vom 05.03.2021 - 11 O 14347/19

Die übliche Vergütung ist nicht nur geschuldet, wenn bewiesen ist, dass es an einer Vergütungsvereinbarung fehlt, sondern auch dann, wenn feststeht, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde und keine Vertragspartei eine streitige Vergütungsvereinbarung beweisen kann.

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IBRRS 2021, 1312
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer erstellt das LV: Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen?

KG, Urteil vom 13.04.2021 - 21 U 45/19

1. Ist ein Werkunternehmer aufgrund eines von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses nach Einheitspreisen mit punktuellen Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen in einer Bestandsimmobilie beauftragt, dann sind die Kosten nicht erwähnter weiterer Baumaßnahmen, auch wenn sie für die Funktionstauglichkeit der Leistung erforderlich sind, hiervon in der Regel nicht umfasst.*)

2. Ist ein Werkunternehmer nur gegen Zahlung einer Mehrvergütung zur Mängelbeseitigung verpflichtet, hat der Besteller nur dann einen durchsetzbaren Vorschussanspruch gegen ihn, wenn er eine eventuelle Auswahl über die Nachbesserungsmaßnahme trifft, die Mehrvergütung des Unternehmers nicht in Abrede stellt und auf Anforderung des Unternehmers ihm für seine Mehrvergütung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.) Sicherheit leistet.*)

3. Ist für einen Werkunternehmer erkennbar, dass mit den Leistungen, die er für die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat, kein funktionstauglicher Erfolg zu erzielen ist, und weist er den Besteller nicht darauf hin, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen, den der Besteller im Wege der dolo-agit-Einrede gegen den Vergütungsanspruch des Unternehmers geltend machen kann. Dies setzt allerdings weiter voraus, dass der Besteller im Falle des Hinweises den Unternehmer nicht oder jedenfalls nicht in diesem Umfang beauftragt hätte.*)

4. Eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" nach dem Muster "Vergütung gegen Mangelbeseitigung gegen Mehrvergütung hierfür" kommt nur in Betracht, wenn die Höhe der Mehrvergütung feststeht.*)

5. Für eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" besteht kein Bedürfnis, wenn neben einer einfachen Zug-um-Zug-Verurteilung festgestellt werden kann, dass sich der Besteller in Verzug mit der Annahme der Mängelbeseitigung befindet.*)




IBRRS 2021, 0455
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erst leisten, dann fordern!

OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2020 - 12 U 446/18

1. Beschreibt der Auftraggeber die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis, umfasst der vereinbarte Preis die Leistung nur in ihrer jeweils angegebenen Größe, Güte und Herstellungsart (BGH, NJW 1984, 2457).

2. Erweist sich die vereinbarte Ausführungsart nachträglich als unzureichend und werden Zusatzleistungen erforderlich, kann der Auftragnehmer eine Nachtragsforderung in Höhe der Kosten geltend machen, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vorneherein teurer gewesen wäre (sog. Sowieso-Kosten).

3. Der bis zur Abnahme der Leistung vorleistungspflichtige Auftragnehmer kann die Ausführung notwendiger Zusatzleistungen nicht von der Annahme seines Nachtragsangebots abhängig machen. Bei einem Streit über etwa erforderliche Mehrkosten muss er seine Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen.

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IBRRS 2021, 1246
BauvertragBauvertrag
Zurückverlangte Umsatzsteuer muss der Bauträger an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 11 U 162/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Die nachträgliche Heranziehung des Unternehmers zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das verfassungs- und steuerrechtliche Rückwirkungsverbot und den Vertrauensgrundsatz.

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IBRRS 2021, 1226
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar!

OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - 28 U 7186/20 Bau

1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.

2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.

3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.

4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

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IBRRS 2021, 1225
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Vorschriften des Verbraucherschutzes sind nicht verhandelbar!

OLG München, Beschluss vom 22.02.2021 - 28 U 7186/20 Bau

1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.

2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.

3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.

4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

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IBRRS 2021, 1199
BauvertragBauvertrag
Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 12.07.2019 - 2 O 620/18

Liegt der Beauftragung mit Erd- und Rohbauarbeiten ein Baugrund- und Altlastengutachten zu Grunde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauunternehmer das Risiko für weitere erhebliche, erst während der Arbeiten erkennbare Maßnahmen zur Stabilisierung des Erdplanums übernehmen wollte, wenn nach den Vereinbarungen der Parteien "zwar etwaig vorhandene Erschwernisse bei der Preisbildung zu berücksichtigen seien", die Berücksichtigung jedoch einvernehmlich an die vollständige Ermittlung der Voraussetzungen der Lösung der gestellten Bauaufgaben geknüpft war.*)

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IBRRS 2021, 1121
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen die EnEV = Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - 13 U 261/18

1. Zur Frage, ob der Erwerber einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung aufgrund der Baubeschreibung davon ausgehen darf, dass in der Diele, im Abstellraum und im Flur eine gesondert geregelte Fußbodenheizung vorhanden ist.

2. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar.

3. Die Nachbesserung kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist.

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IBRRS 2021, 1122
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kann ein VOB-Vertrag wegen Mängeln oder Verzugs fristlos gekündigt werden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 10 U 48/15

1. Auch ein VOB-Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Zur fristlosen Kündigung kann vor allem eine schuldhaft begangene Vertragsverletzung des Auftragnehmers berechtigen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um die Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht handelt.

2. Die Schutzmechanismen der § 4 Abs. 7, 8 und § 5 Abs. 4 VOB/B dürfen durch eine außerordentliche Kündigung nicht umgangen werden. Stützt sich der Vertrauensverlust des Auftraggebers auf mangelhafte oder zögerliche Arbeiten des Auftragnehmers, hat der Kündigung deshalb grundsätzlich eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vorauszugehen.

3. Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist entbehrlich, wenn sie eine reine Förmelei wäre.

4. ...




IBRRS 2021, 1124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Festpreis = Pauschalpreis?

OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2021 - 12 U 114/19

1. Die Vereinbarung einer Festvergütung ist nicht mit der Vereinbarung einer Pauschalvergütung gleichzusetzen. Eine Festvergütung kann auch in dem Sinne verstanden werden, dass der Auftragnehmer selbst bei unerwarteten Preissteigerungen an die vereinbarten Einheitspreise gebunden ist.

2. Rechnet der Auftragnehmer seine Leistung nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf die Vereinbarung einer geringeren Pauschalvergütung, muss der Auftragnehmer die Vereinbarung einer Abrechnung nach Einheitspreisen darlegen und beweisen.

3. Der Auftraggeber kann jedenfalls dann einen Anspruch auf Rechnungserteilung gegen den leistenden Auftragnehmer, wenn nicht ernsthaft zweifelhaft ist, dass die Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.

4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die eigenen Leistungen und Kompetenzen im Wettbewerb werblich herauszustellen. Es kann ihm daher grundsätzlich nicht untersagt werden, auf wahrheitsgemäße Weise auf Leistungen hinzuweisen, die er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit in der Vergangenheit erbracht hat.

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IBRRS 2021, 1042
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitsüberprüfung ist rechtzeitig zu beantragen!

OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2019 - 19 U 46/19

1. Wird der ursprünglich vereinbarte Termin für den Ausführungsbeginn verschoben und bestätigt der Auftragnehmer den neuen Termin, ist eine Frist von 11 (Arbeits-)Tagen zur Arbeitsaufnahme angemessen, wenn der Auftragnehmer den Beginn der Ausführung verzögert.

2. Kann mit der Ausführung der Arbeiten nur nach einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des Auftragnehmers begonnen werden, hat der Auftragnehmer die Überprüfungen so rechtzeitig zu beantragen, dass sie rechtzeitig vorliegen.

3. Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Warnfunktion, wenn aus dem nachträglichen Verhalten des Auftraggebers für den Auftragnehmer erkennbar wird, der Auftraggeber werde nicht mehr an seiner Kündigungsandrohung festhalten (hier verneint).

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IBRRS 2021, 0608
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Stockende Zahlung ist kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2020 - 22 W 56/20

1. Bei der Beurteilung von Indizien, die auf eine Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners hindeuten könnten, sind die Besonderheiten der Baubranche zu berücksichtigen.

2. Kommt es bei einem Bauunternehmer gegenüber einem Baustofflieferanten zu vorübergehenden Zahlungsstockungen, so lässt dies keinen Schluss auf die Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit zu.

3. Auch die Nichtzahlung der Rechnungen trotz Mahnung begründet keine Kenntnis des Baustofflieferanten.

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IBRRS 2021, 1037
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückbau und Neuerrichtung erforderlich: Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19

1. Verlegt der Auftragnehmer unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Durch die Bezahlung einer Abschlagsrechnung nach Prüfung und Freigabe durch den bauleitenden Architekten wird eine Materialabweichung nicht nachträglich genehmigt.

3. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik wird durch eine nachträglich erteilte Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt.

4. ...




IBRRS 2021, 0827
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gewährleistungsansprüche verjährt wegen beschränkter Streitverkündung!

OLG Köln, Urteil vom 11.10.2018 - 3 U 45/16

Wird in einem auslegungsbedürftigen Streitverkündungsschriftsatz auf bestimmte Schadensersatzansprüche Bezug genommen, erstreckt sich die Hemmung der Verjährung nicht auch auf den später geltend gemachten Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten.

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IBRRS 2021, 1060
BauvertragBauvertrag
Mietminderung wegen Baumängeln: Auftragnehmer muss Schadensersatz zahlen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2019 - 23 U 47/19

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn der Auftraggeber das errichtete Gebäude an einen Dritten vermieten will und er Ansprüchen wegen baubedingter Mietmängel ausgesetzt ist.

2. Unabhängig von der Arbeitsstättenverordnung stellt es einen Mangel dar, wenn eine Temperatur von 20 Grad in den Büroräumen oder 10 Grad im Treppenhaus nicht erreicht wird.

3. Die Frage, in welcher Höhe die von dem Dritten geschuldete Miete wegen der Mängel gemindert ist, ist in dem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht entscheidungserheblich.

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IBRRS 2021, 0893
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahmeprotokoll mit "i.A." unterschrieben: Keine Abnahme erfolgt!

OLG Celle, Urteil vom 19.09.2019 - 6 U 37/19

1. Unterzeichnet ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll mit "i.A.", bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er keine Verantwortung für den Inhalt des Abnahmeprotokolls übernimmt.

2. In einem solchen Fall erfolgt die Abnahme erst durch die Abnahmeerklärung bzw. -bestätigung des Auftraggebers.

3. Wird der Auftragnehmer lediglich mit der Lieferung und Installation einer Wärmepumpe ("erster Baustein") beauftragt, liegt trotz unzureichender Heizleistung kein Mangel vor, wenn dem Auftragnehmer die für eine funktionstauglichen Heizungsanlage erforderlichen weiteren Komponenten nicht in Auftrag gegeben werden.

4. Die Erstattung von Ersatzvornahmekosten setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat.




IBRRS 2021, 0945
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2019 - 4 U 32/19

1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.

2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.

3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.

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IBRRS 2021, 0944
BauvertragBauvertrag
Dachabdeckung muss wasserdicht und nicht nur regensicher sein!

OLG Rostock, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 U 32/19

1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.

2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.

3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.

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IBRRS 2021, 0978
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung nach Kündigung: Was sind „erbrachte Leistungen“?

OLG Köln, Urteil vom 17.03.2021 - 11 U 281/19

1. Zu den nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrags zu vergütenden "erbrachten Leistungen" gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind.*)

2. Für die Annahme einer erbrachten Leistung genügt nicht, dass dem Unternehmer ein entsprechender Aufwand entstanden ist. Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Besteller den mit dem Vertrag geschuldeten Werkerfolg zumindest teilweise erhalten hat.*)

3. Für Planungen, die keine eigenständige Leistung darstellen und deren Vergütung in die Baupreise eingerechnet ist, kann der Unternehmer keine Vergütung verlangen, wenn die Bauleistung selbst nicht ausgeführt worden ist. Das gilt auch für ein sog. Pflichtenheft, das die technischen Anforderungen und Spezifika der zu erbringenden Leistung enthält.*)

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IBRRS 2021, 0647
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Alternative Schadensursache möglich: Mangel nicht bewiesen!

OLG München, Beschluss vom 14.11.2018 - 9 U 1231/18 Bau

1. Bezahlt der Auftraggeber die Schlussrechnung und hält er nur einen Teil der Forderung wegen behaupteter Gegenforderungen zurück, kann von einer schlüssigen Abnahme der Leistung des Auftragnehmers ausgegangen werden.

2. Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber das Werk als vertragsgemäß an, sodass sich in diesem Moment die Beweislast umgekehrt und ab der Abnahme der Auftraggeber die Beweislast für behauptete Mängel trägt.

3. War nach der Abnahme ein anderer Unternehmer in dem Bereich tätig, in dem der Fehler begangen wurde, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mangel auf vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

4. Durch die Beweiswürdigung eines anderen Spruchkörpers tritt keine Bindungswirkung ein. Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines anderen Urteils gebunden.

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IBRRS 2021, 0646
BauvertragBauvertrag
Andere Schadensverursachung möglich: Mangel nach Abnahme nicht bewiesen!

OLG München, Beschluss vom 25.09.2018 - 9 U 1231/18 Bau

1. Bezahlt der Auftraggeber die Schlussrechnung und hält er nur einen Teil der Forderung wegen behaupteter Gegenforderungen zurück, kann von einer schlüssigen Abnahme der Leistung des Auftragnehmers ausgegangen werden.

2. Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber das Werk als vertragsgemäß an, sodass sich in diesem Moment die Beweislast umgekehrt und ab der Abnahme der Auftraggeber die Beweislast für behauptete Mängel trägt.

3. War nach der Abnahme ein anderer Unternehmer in dem Bereich tätig, in dem der Fehler begangen wurde, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mangel auf vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

4. Durch die Beweiswürdigung eines anderen Spruchkörpers tritt keine Bindungswirkung ein. Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines anderen Urteils gebunden.

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IBRRS 2021, 0939
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist eine technische Regel allgemein anerkannt?

OLG Rostock, Beschluss vom 23.09.2020 - 4 U 86/19

1. Eine technische Regel ist allgemein anerkannt, wenn sie der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und darüber hinaus in der Praxis erprobt und bewährt ist; auf beiden Stufen muss die technische Regel der überwiegenden Ansicht (Mehrheit) der technischen Fachleute entsprechen.*)

2. Diese Feststellung bedingt eine Auswertung des jeweiligen Meinungsstands, während die Bewertung einer bestimmten Art der Bauausführung allein durch den beauftragten Gerichtssachverständigen unter Bezugnahme auf lediglich zwei Werke der Fachliteratur nicht ausreicht.*)

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IBRRS 2021, 0903
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss der Rohbauer das Baugrundgutachten prüfen?

OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 U 822/19

1. Ein Rohbauunternehmer hat das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Baugrundgutachten eines Sonderfachmanns nur auf ins Auge springende Fehler oder Lücken bzw. Widersprüche zu prüfen.

2. Enthält das Baugrundgutachten keine offenkundigen Fehler, Lücken oder Widersprüche, trifft den Rohbauunternehmer dementsprechend auch keine Hinweispflicht.

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IBRRS 2021, 0895
BauvertragBauvertrag
Muss der Rohbauer das Baugrundgutachten prüfen?

OLG Jena, Beschluss vom 09.03.2020 - 8 U 822/19

1. Ein Rohbauunternehmer hat das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Baugrundgutachten eines Sonderfachmanns nur auf ins Auge springende Fehler oder Lücken bzw. Widersprüche zu prüfen.

2. Enthält das Baugrundgutachten keine offenkundigen Fehler, Lücken oder Widersprüche, trifft den Rohbauunternehmer dementsprechend auch keine Hinweispflicht.

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IBRRS 2021, 0738
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer trägt das Innovationsrisiko!

LG Berlin, Urteil vom 18.12.2020 - 22 O 366/16

1. Die Leistung des Auftragnehmers (hier: die Herstellung von Fahrbahnbelägen) ist mangelhaft, wenn sie sich nicht für den gewöhnlichen und vertraglich vorausgesetzten Gebrauch eignet. Das gilt auch dann, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit oder den zur Zeit der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Ein Mangel liegt auch bereits dann vor, wenn (und soweit) ein Schaden noch nicht eingetreten ist, der Leistung jedoch das Risiko eines späteren Schadenseintritts innewohnt. Der Mangel besteht in dem Risiko einer geringeren Haltbarkeit und Nutzungsdauer.

3. Eine haftungsbefreiende Anordnung des Auftraggebers kann nicht schon darin gesehen werden, dass dieser die Ausführung der Fahrbahn in Beton (statt zum Beispiel in Asphalt) vorgesehen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn die gewünschte Ausführungsart anerkannt und grundsätzlich technisch beherrschbar ist.

4. Der Auftraggeber hat nur für das einzustehen, was er anordnet, nicht aber dafür, dass er weitergehende Vorgaben unterlässt, die nach späterem Kenntnisstand erforderlich gewesen wären.

5. Der Auftragnehmer trägt das Risiko, dass die verwendeten Verfahren oder Baustoffe sich im Nachhinein aufgrund neuer technischer Erkenntnisse als ungeeignet herausstellen.

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IBRRS 2021, 0859
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch!

OLG Rostock, Urteil vom 02.02.2021 - 4 U 70/19

1. Der werkvertragliche Erfüllungsanspruch kann vor dem nach der Abnahme bestehenden Nacherfüllungsanspruch verjähren (entgegen OLG Hamm, IBR 2019, 425).*)

2. Hinsichtlich eines Vertragsstrafenversprechens besteht eine Akzessorietät im Verhältnis zu der solchermaßen bewehrten Hauptverbindlichkeit allenfalls in eingeschränkter Form, nämlich zeitlich bis zu einer Verwirkung der Vertragsstrafe; damit teilt die Vertragsstrafe in Verjährungsfragen nicht das Schicksal des Hauptanspruchs und ein Gleichlauf der betreffenden Fristen scheidet aus.*)

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IBRRS 2021, 0737
BauvertragBauvertrag
Leistung aufgedrängt: Auftraggeber muss Wertersatz leisten!

OLG München, Beschluss vom 18.02.2020 - 9 U 2549/19 Bau

1. Führt der Auftragnehmer Leistungen ohne Auftrag aus und entspricht die Leistung nicht dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Auftraggebers, erlangt der Auftraggeber die ausgeführten Leistungen ohne dafür etwas aufgewendet zu haben.

2. Der Umfang dessen, was der Auftraggeber herauszugeben oder welchen Wertersatz er zu leisten hat, ergibt sich aus dem Bereicherungsrecht.

3. Der Anspruch des Auftragnehmers scheitert nicht daran, dass die Geschäftsführung interessenwidrig und aufgedrängt war. Die fehlende Übereinstimmung mit dem Interesse und dem Willen des Auftraggebers schließt nur die Ansprüche aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag aus, ist aber andererseits gerade Voraussetzung für Ansprüche aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag.

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IBRRS 2021, 0735
BauvertragBauvertrag
Leistung aufgedrängt: Auftraggeber muss Wertersatz leisten!

OLG München, Beschluss vom 25.11.2019 - 9 U 2549/19 Bau

1. Führt der Auftragnehmer Leistungen ohne Auftrag aus und entspricht die Leistung nicht dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Auftraggebers, erlangt der Auftraggeber die ausgeführten Leistungen ohne dafür etwas aufgewendet zu haben.

2. Der Umfang dessen, was der Auftraggeber herauszugeben oder welchen Wertersatz er zu leisten hat, ergibt sich aus dem Bereicherungsrecht.

3. Der Anspruch des Auftragnehmers scheitert nicht daran, dass die Geschäftsführung interessenwidrig und aufgedrängt war. Die fehlende Übereinstimmung mit dem Interesse und dem Willen des Auftraggebers schließt nur die Ansprüche aus berechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag aus, ist aber andererseits gerade Voraussetzung für Ansprüche aus unberechtigter Geschäftsführung ohne Auftrag.

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IBRRS 2021, 0841
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann verjährt der Schadensersatzanspruch wegen Schäden an anderen Bauteilen?

BGH, Urteil vom 23.02.2021 - VI ZR 21/20

Zum Umfang der deliktischen Haftung wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes (hier: Installationsarbeiten in einer Sporthalle).*)

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IBRRS 2021, 0649
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch der funktionale Mangelbegriff hat seine Grenzen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 12.11.2019 - 10 U 330/19

1. Der Auftragnehmer darf bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung grundsätzlich von "normalen" (Betriebs-)Umständen ausgehen. Deshalb ist eine Krananlage, die bei starkem Nebel und hoher Luftfeuchtigkeit nicht funktioniert, nicht mangelhaft, wenn der Auftragnehmer mit diesen Umgebungsbedingungen nicht rechnen musste.

2. Wird vom Auftraggeber als Mangel u.a. der Defekt eines Lesekopfs und die Unbrauchbarkeit des Messsystems genannt, wird das Mangelsymptom eines Ausfalls der gesamten Anlage bei offener Mängelursache nicht gerügt.

3. Die VOB/B räumt der Mängelbeseitigung den Vorrang ein. Eine Minderung kann nur unter den in § 13 Abs. 6 VOB/B genannten Voraussetzungen erklärt werden, zu denen im Prozess hinreichend vorzutragen ist.

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IBRRS 2021, 0648
BauvertragBauvertrag
Auch der funktionale Mangelbegriff hat seine Grenzen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.08.2019 - 10 U 330/19

1. Der Auftragnehmer darf bei der Auslegung der Leistungsbeschreibung grundsätzlich von "normalen" (Betriebs-)Umständen ausgehen. Deshalb ist eine Krananlage, die bei starkem Nebel und hoher Luftfeuchtigkeit nicht funktioniert, nicht mangelhaft, wenn der Auftragnehmer mit diesen Umgebungsbedingungen nicht rechnen musste.

2. Wird vom Auftraggeber als Mangel u.a. der Defekt eines Lesekopfs und die Unbrauchbarkeit des Messsystems genannt, wird das Mangelsymptom eines Ausfalls der gesamten Anlage bei offener Mängelursache nicht gerügt.

3. Die VOB/B räumt der Mängelbeseitigung den Vorrang ein. Eine Minderung kann nur unter den in § 13 Abs. 6 VOB/B genannten Voraussetzungen erklärt werden, zu denen im Prozess hinreichend vorzutragen ist.

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IBRRS 2021, 0785
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BauvertragBauvertrag
Wann muss ein Bauvertrag notariell beurkundet werden?

KG, Urteil vom 09.02.2021 - 21 U 126/19

1. Ein Kaufvertrag über Miteigentum an einem Grundstück bildet eine rechtliche Einheit mit einem Begleitvertrag über Bau- oder Baubetreuungsleistungen, wenn diese Leistungen durch einen mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmer auf dem Grundstück erbracht werden sollen. Daher sind beide Verträge gemäß § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB notariell zu beurkunden.*)

2. Ist der Kaufvertrag notariell beurkundet, der Begleitvertrag hingegen nicht, sind im Zweifel beide Verträge nichtig.*)

3. Auch wenn der Verkäufer bzw. der mit ihm verbundene Unternehmer dieses Vertragsmodell konzipiert hat, kann sich der Verkäufer grundsätzlich auf die Nichtigkeit berufen, wenn der Notar den Kaufvertrag ohne konkreten Hinweis auf das Risiko beurkundet hat.*)

4. Den Rückgewähranspruch des Verkäufers hat der Käufer nur Zug um Zug gegen Rückgewähr derjenigen Leistungen zu erfüllen, die er sowohl auf den Kaufvertrag als auch auf den Begleitvertrag erbracht hat.*)

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IBRRS 2021, 0743
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BauvertragBauvertrag
Einstweilige Zahlungsverfügung auch für Nachträge aus § 2 VOB/B!

KG, Urteil vom 02.03.2021 - 21 U 1098/20

1. Ein Streit um eine nach § 2 Abs. 5 bis 7 VOB/B zu bestimmende Mehrvergütung ist von den in § 650d BGB erwähnten "Streitigkeiten über die Vergütungsanpassung gem. § 650c BGB" mit umfasst.

2. Die Dringlichkeitsvermutung von § 650d BGB begünstigt auch Verfügungsanträge, die auf einstweilige Zahlungen an den Unternehmer gerichtet sind.*)

3. Die Dringlichkeitsvermutung entfällt nicht, wenn der Unternehmer seine Leistungen abgeschlossen hat und Schlussrechnungsreife eingetreten ist.*)

4. Nach § 650c Abs. 2 Satz 2 BGB wird nur vermutet, dass die in einer Urkalkulation enthaltenen Rechnungsansätze den tatsächlich erforderlichen Kosten entsprechen. Auf die Mehrvergütung als solche, die der Unternehmer als Endergebnis der Preisfortschreibung unter Verwendung der Urkalkulation ermittelt hat, erstreckt sich die Richtigkeitsvermutung nicht.*)

5. § 650c Abs. 3 BGB enthält keine gesetzliche Vermutung, wonach 80% der vom Unternehmer wegen einer Leistungsänderung beanspruchten Mehrvergütung in einem gerichtlichen Verfahren als zutreffend ermittelt gilt.*)

6. Verrechnet der Besteller eine Zahlung, die er auf eine einstweilige Zahlungsverfügung geleistet hat, im Rahmen der weiteren Vertragsdurchführung zu Unrecht mit anderen Vergütungspositionen, kann der Unternehmer gem. § 650d BGB eine erneute einstweilige Verfügung gegen ihn beantragen.*)




IBRRS 2021, 0661
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BauvertragBauvertrag
Termin in Baubesprechung vereinbart: Kontroll- oder Vertragsfrist?

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 124/20

1. Bei der Auslegung, ob eine vereinbarte Frist für eine Teil-Leistung eine unverbindliche Kontrollfrist oder eine verbindliche Zwischenfrist i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B darstellt, kommt der Bedeutung dieser Teil-Leistung für den Bauablauf eine maßgebliche Bedeutung zu. Ist die Teil-Leistung eine unabdingbare Vorarbeit für weitere Werkleistungen, handelt es sich im Zweifel um eine verbindliche Zwischenfrist.*)

2. Ein Verzug mit einer verbindlichen Zwischenfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B kann zu einem Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 4 VOB/B oder § 648a BGB führen.*)

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IBRRS 2021, 0662
BauvertragBauvertrag
Nachforderung der Umsatzsteuer trotz eingetretener Festsetzungsverjährung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 01.12.2020 - 10 U 211/20

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gem. § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).*)

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die ergänzende Vertragsauslegung ist derjenige des Vertragsschlusses, es kommt also darauf an, was die Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gewollt hätten. Die Vertragsparteien hätten im Zweifel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Werkvertrags nicht vereinbart, dass nur dann eine um die Umsatzsteuer erhöhte Vergütung zu zahlen ist, wenn zum Zeitpunkt der Heranziehung der Auftragnehmerin als Steuerschuldnerin gemäß § 27 Abs. 19 UStG der Umsatzsteueranspruch der Staatskasse unverjährt ist.*)

3. Ob gegen den Auftragnehmer rechtmäßig geänderte Umsatzsteuerbescheide erlassen worden sind oder ob im Steuerverhältnis zum Auftragnehmer Festsetzungsverjährung eingetreten ist, spielt für das zivilrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber jedenfalls dann keine Rolle, wenn die Änderungsbescheide allenfalls rechtswidrig und anfechtbar, aber nicht unwirksam oder nichtig sind.*)

4. Der ergänzenden Vertragsauslegung stehen weder § 254 BGB noch der Vorwurf eines treuwidrigen Verhaltens des Auftragnehmers (§ 242 BGB) entgegen, wenn der Auftragnehmer bei höchstrichterlich ungeklärter Rechtslage sich nicht gegen die Umsatzsteuer-Änderungsbescheide im Hinblick auf die Frage der Verjährung gewendet hat.*)

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IBRRS 2021, 0517
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer kann oder will nicht leisten: Auftraggeber kann fristlos kündigen!

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2019 - 5 U 40/19

Ein Bauvertrag kann vom Auftraggeber fristlos gekündigt werden, wenn der Auftragnehmer nicht willens oder nicht in der Lage ist, die Leistung vertragsgemäß auszuführen.

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IBRRS 2021, 0668
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BauvertragBauvertrag
Wie wird der zeitliche Mehraufwand von Änderungs- und Zusatzleistungen vergütet?

OLG Köln, Urteil vom 03.02.2021 - 11 U 136/18

1. Zu den Mehr- und Minderkosten einer geänderten oder zusätzlichen Leistung gehören auch die Kosten eines Stillstands von Baugeräten, die zur Ausführung anderer Leistungspositionen (Folgegewerke) benötigt werden, wenn sich diese aufgrund der geänderten oder zusätzlichen Leistung zeitlich verschieben.*)

2. Auch in § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B ist nicht geregelt, wie die Vergütungsanpassung bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen zu ermitteln ist, wenn die Parteien hierüber keine Einigung getroffen haben.*)

3. Haben die Parteien über die Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen, deren Ermittlung oder einzelne Preiselemente keine Einigung getroffen, enthält der Vertrag eine Regelungslücke, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu füllen ist. Es entspricht - ebenso wie im Falle von Mengenmehrungen gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B - der Redlichkeit und dem bestmöglichen Interessenausgleich, die Vergütung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschlägen für Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn zu ermitteln.*)

4. Hält der Auftraggeber im Rahmen der Berechnung eines Nachtrags nach § 2 Abs. 5 oder 6 VOB/B eine Kostenposition schon im Grundsatz für nicht ersatzfähig (hier Kosten aufgrund der bauzeitlichen Auswirkungen auf andere Leistungspositionen), kann eine ausdrückliche oder stillschweigende Einigung der Parteien auf die Berechnung dieser Kosten regelmäßig nicht angenommen werden.*)




IBRRS 2021, 0518
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BauvertragBauvertrag
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden!

OLG Oldenburg, Urteil vom 20.11.2018 - 2 U 37/17

1. Die Leistung des mit einer Dachsanierung beauftragten Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn seine Planung nicht die erforderliche Anzahl von Notüberläufen enthält und die vorhandenen Dachabläufe mit Fasern der von ihm eingebauten Dachschweißbahnen verstopft sind.

2. Verstößt der Auftragnehmer im Rahmen der Auftragsabwicklung gegen DIN-Normen, beruht die Mangelhaftigkeit der Leistung auf einem schuldhaften Verhalten des Auftragnehmers und er haftet auch für Mangelfolgeschäden.

3. Der Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden - zu denen auf entgangene Mieteinnahmen gehören - setzt setzt keine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung voraus.

4. Die Kosten für die Beseitigung von Mangelfolgeschäden können nicht (mehr) fiktiv abgerechnet werden (Anschluss an BGH, IBR 2018, 196).

5. Der Auftraggeber muss sich ein etwaiges Verschulden des mit der Bauleitung und -überwachung beauftragten Architekten oder Ingenieurs nicht anspruchsmindernd zurechnen lassen.

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IBRRS 2021, 0571
BauvertragBauvertrag
Wie werden Erdbauarbeiten prüfbar abgerechnet?

OLG München, Beschluss vom 29.04.2019 - 9 U 1957/18 Bau

1. Wird bei einem BGB-Bauvertrag vereinbart, dass nach der Ausführung der Leistung ein Aufmaß zu nehmen ist, muss das Aufmaß prüfbar sein.

2. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn die Aufmaßpläne detailliert bemaßt sind, sie alle für eine Prüfung notwendigen Informationen enthält und für angelieferte Materialien die Lieferscheine beigefügt sind.

3. Auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden kann Erdaushub berechnen und als Sachverständiger für Massenberechnungen eingesetzt werden.

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IBRRS 2021, 0625
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BauvertragBauvertrag
Wie werden Erdbauarbeiten prüfbar abgerechnet?

OLG München, Beschluss vom 15.07.2019 - 9 U 1957/18 Bau

1. Wird bei einem BGB-Bauvertrag vereinbart, dass nach der Ausführung der Leistung ein Aufmaß zu nehmen ist, muss das Aufmaß prüfbar sein.

2. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn die Aufmaßpläne detailliert bemaßt sind, sie alle für eine Prüfung notwendigen Informationen enthält und für angelieferte Materialien die Lieferscheine beigefügt sind.

3. Auch ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden kann Erdaushub berechnen und als Sachverständiger für Massenberechnungen eingesetzt werden.

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IBRRS 2021, 0584
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BauvertragBauvertrag
Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden!

OLG Hamburg, Urteil vom 08.01.2020 - 4 U 134/18

1. Wird ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, hat der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen.

2. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

3. Der Auftragnehmer muss das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen.

4. Rechnet der Auftragnehmer seine Werklohnforderung auf der Grundlage seiner offen gelegten Auftragskalkulation ab, ist die Abrechnung auch dann prüfbar, wenn die Kalkulation nicht bereits bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Es genügt, wenn der Auftragnehmer diese nachträglich erarbeitet.

5. Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel berührt die Zulässigkeit einer Werklohnklage nicht. Sie hat nur nur zur Folge, dass eine Klage als zurzeit unbegründet abgewiesen wird, wenn eine Klage erhoben wird, ohne zuvor das vorgesehene Schiedsgutachten einzuholen.




IBRRS 2021, 0583
BauvertragBauvertrag
Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags: Urkalkulation nach nachträglich erstellt werden!

OLG Hamburg, Urteil vom 08.01.2020 - 4 U 133/18

1. Wird ein Pauschalpreisvertrag gekündigt, hat der Auftragnehmer die erbrachten Leistungen darzulegen und von dem nicht ausgeführten Teil abzugrenzen.

2. Die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen ist nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistung zum Wert der nach dem Pauschalvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu errechnen.

3. Der Auftragnehmer muss das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und des Preisansatzes für die Teilleistungen zum Pauschalpreis darlegen.

4. Rechnet der Auftragnehmer seine Werklohnforderung auf der Grundlage seiner offen gelegten Auftragskalkulation ab, ist die Abrechnung auch dann prüfbar, wenn die Kalkulation nicht bereits bei Vertragsschluss vorgelegen hat. Es genügt, wenn der Auftragnehmer diese nachträglich erarbeitet.

5. Die Vereinbarung einer Schiedsgutachterklausel berührt die Zulässigkeit einer Werklohnklage nicht. Sie hat nur nur zur Folge, dass eine Klage als zurzeit unbegründet abgewiesen wird, wenn eine Klage erhoben wird, ohne zuvor das vorgesehene Schiedsgutachten einzuholen.

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IBRRS 2021, 0499
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BauvertragBauvertrag
Abweichung von der Baugenehmigung ist ein Kündigungsgrund!

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.05.2019 - 4 U 125/18

1. Auch ein VOB-Vertrag kann auch wichtigem Grund gekündigt werden, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

2. Eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung ist in Fällen der schwerwiegenden Vertragsverletzung grundsätzlich nicht erforderlich.

3. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist auch dann zulässig, wenn infolge einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Auftraggeber berechtigterweise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verloren hat und ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Vertragsfortsetzung aus diesem Grunde unzumutbar geworden ist.

4. Das eigenes Verschulden des Kündigenden schließt das Kündigungsrecht nicht notwendig aus, sondern nur, wenn der Kündigende die Störung des Vertrauensverhältnisses überwiegend verursacht hatte.

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IBRRS 2021, 0498
BauvertragBauvertrag
Abweichung von der Baugenehmigung ist ein Kündigungsgrund!

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.03.2019 - 4 U 125/18

1. Auch ein VOB-Vertrag kann auch wichtigem Grund gekündigt werden, wenn durch ein schuldhaftes Verhalten des Auftragnehmers der Vertragszweck so gefährdet ist, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

2. Eine vorherige Fristsetzung und Kündigungsandrohung ist in Fällen der schwerwiegenden Vertragsverletzung grundsätzlich nicht erforderlich.

3. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist auch dann zulässig, wenn infolge einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Auftraggeber berechtigterweise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verloren hat und ihm unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Vertragsfortsetzung aus diesem Grunde unzumutbar geworden ist.

4. Das eigenes Verschulden des Kündigenden schließt das Kündigungsrecht nicht notwendig aus, sondern nur, wenn der Kündigende die Störung des Vertrauensverhältnisses überwiegend verursacht hatte.

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IBRRS 2021, 0426
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BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen Behinderung: Lohnkosten werden erstattet, nicht Stundensätze!

OLG Celle, Urteil vom 04.03.2020 - 7 U 334/18

1. Können die Mitarbeiter des Auftragnehmers aufgrund einer vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderung nicht auf der Baustelle arbeiten, kann der Auftragnehmer den Schaden erstattet verlangen, der konkret auf die Behinderung zurückgeht.

2. Stellt der Auftragnehmer seine Mitarbeiter aufgrund der Behinderung unter Fortzahlung des Arbeitslohn frei, stellen die aufgewendeten Lohnkosten und nicht die üblichen Stundensätze/Einheitspreise den zu erstattenden Schaden dar.

3. Ein Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB setzt voraus, dass der Auftraggeber eine Mitwirkungshandlung unterlässt und dadurch die Bauausführung behindert wird, dass der Auftragnehmer seine Leistung angeboten und die Behinderung anzeigt hat bzw. diese offenkundig ist.

4. Der Auftragnehmer muss hinsichtlich jeder einzelnen Behinderung konkret die unterlassene Mitwirkung nebst Behinderungsanzeige, den sich daraus ergebenen Annahmeverzug und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Bauverlauf und die übernommenen Arbeiten darlegen.

5. Maßgeblich für die Höhe des Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB ist die dem Vertrag zugrunde liegende Kalkulation des Auftragnehmers.




IBRRS 2021, 0280
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BauvertragBauvertrag
Zertifizierung nicht nachgewiesen: Leistung mangelhaft!

OLG München, Beschluss vom 22.10.2019 - 28 U 1245/19 Bau

1. Hat sich der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet, die brandschutztechnische Verwendbarkeit aller Produkte und Komponenten vor dem Einbau durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen, ist seine Leistung mangelhaft, wenn er keine Zertifizierung vorlegt. Das gilt auch dann, wenn eine Zertifizierung brandschutztechnisch nicht erforderlich ist.

2. Ergibt sich aus dem Garantiepass des Herstellers, dass die 30-jährige Garantie nur für den Fall gilt, dass die Montageanleitung des Produkts beachtet wird, entfällt die Herstellergarantie, wenn der Auftragnehmer das Produkt nicht nach der Montageanleitung einbaut.

3. Eine Kündigung wegen Mängeln muss nicht begründet werden. Es kommt ausschließlich darauf an, ob objektiv ein Grund zur außerordentlichen Kündigung bestand, wobei ein nachgeschobener Grund rückblickend die Kündigung rechtfertigen muss.

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IBRRS 2021, 0279
BauvertragBauvertrag
Zertifizierung nicht nachgewiesen: Leistung mangelhaft!

OLG München, Beschluss vom 08.08.2019 - 28 U 1245/19 Bau

1. Hat sich der Auftragnehmer vertraglich dazu verpflichtet, die brandschutztechnische Verwendbarkeit aller Produkte und Komponenten vor dem Einbau durch entsprechende Zertifikate nachzuweisen, ist seine Leistung mangelhaft, wenn er keine Zertifizierung vorlegt. Das gilt auch dann, wenn eine Zertifizierung brandschutztechnisch nicht erforderlich ist.

2. Ergibt sich aus dem Garantiepass des Herstellers, dass die 30-jährige Garantie nur für den Fall gilt, dass die Montageanleitung des Produkts beachtet wird, entfällt die Herstellergarantie, wenn der Auftragnehmer das Produkt nicht nach der Montageanleitung einbaut.

3. Eine Kündigung wegen Mängeln muss nicht begründet werden. ES kommt ausschließlich darauf an, ob objektiv ein Grund zur außerordentlichen Kündigung bestand, wobei ein nachgeschobener Grund rückblickend die Kündigung rechtfertigen muss.

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IBRRS 2021, 0427
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BauvertragBauvertrag
Keine Fristsetzung, kein Vorschuss!

OLG Braunschweig, Urteil vom 19.09.2019 - 8 U 74/18

1. Die Geltendmachung eines Vorschussanspruchs zur Beseitigung von Mängeln setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzt.

2. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung muss mit einer Fristbestimmung verbunden sein. Die Frist zur Mängelbeseitigung muss aus Sicht des Auftragnehmers eindeutig und bestimmt sein.

3. Eine Fristsetzung ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.

4. An die tatsächlichen Voraussetzungen für die Bejahung einer endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen. Im bloßen Bestreiten von Mängeln liegt nicht ohne Weiteres eine endgültige Nacherfüllungsverweigerung.

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