Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2021
IBRRS 2021, 1703OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19
1. Auch nach einer Kündigung des Werkvertrags durch den Besteller wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers für das bereits erstellte Teilwerk erst mit der Abnahme der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen fällig.
2. Verlangt der Besteller nach der Kündigung wegen Mängeln Zahlung von Schadensersatz anstelle von Erfüllung bzw. Mängelbeseitigung und hat der Unternehmer dem Besteller das Teilwerk seinerseits als fertiggestellt angeboten, entsteht ein Abrechnungsverhältnis und der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird auch ohne Abnahme fällig.
3. In der Schlussrechnung liegt regelmäßig zugleich die Erklärung des Unternehmers, die geschuldeten Arbeiten (vollständig) ausgeführt zu haben.
4. Ist das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, findet das werkvertragliche Gewährleistungsrecht Anwendung.
5. Alle über die Nacherfüllung und Schadensersatz neben der Leistung hinausgehenden Mängelrechte können grundsätzlich erst dann ausgeübt werden, nachdem der Besteller dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung gesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn der Werkvertrag in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.
VolltextIBRRS 2021, 1903
OLG Schleswig, Urteil vom 07.04.2021 - 12 U 147/20
1. Ein Verbraucher, in dessen BGB-Bauvertrag im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen (vorzeitige) Abschlagszahlungen vereinbart werden sollten, hatte gem. § 632a Abs. 3 BGB a.F. bzw. hat heute gem. § 650m Abs. 2 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der gesamten vereinbarten Vergütung.*)
2. Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, IBR 2013, 29).*)
3. Die Klausel ist darüber hinaus auch nach § 309 Nr. 3 BGB unwirksam, ...
VolltextIBRRS 2021, 1851
OLG Bremen, Urteil vom 18.12.2020 - 2 U 107/19
1. Auch ein VOB-Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem Kündigenden aufgrund der Verletzung vertraglicher Pflichten die Vertragsfortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, eine zur Abhilfe gesetzte Frist oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist und der Ausspruch der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erfolgt.
2. Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist für den Auftraggeber unzumutbar, wenn der Auftragnehmer eines sicherheitsrelevanten Gewerks (hier: Sprinklerarbeiten) seine Leistung trotz Widerspruchs des Auftraggebers abweichend von den vertraglichen Vorgaben ausführt und den mehrfach erklärten Willen des Auftraggebers missachtet, ihm vor Abstimmung mit den Behörden einen planerischen Lösungsvorschlag vorzustellen.
3. Eine Leistung, die zwar bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig ist, aber von dem vertraglich vorgesehenen Sicherheitsstandard abweicht, ist mangelhaft.
VolltextIBRRS 2021, 1821
OLG Jena, Urteil vom 25.03.2021 - 8 U 592/20
1. Die Regelung des § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B ist auch anwendbar, wenn vertragliche Ansprüche gegen einen öffentlichen Auftraggeber mangels wirksamer Beauftragung ausscheiden.
2. Ein Anspruch auf Vergütung einer auftragslos erbrachten Leistung setzt u. a. voraus, dass ihre Ausführung (technisch) zwingend notwendig war. Lediglich zweckmäßige oder nützliche Zusatzleistungen sind nicht notwendig.
3. Notwendig ist eine Leistung auch dann, wenn der Auftraggeber diese selbst für erforderlich hält, aber eine Anordnung zu ihrer Ausführung unterlässt, um so vermeintlich einer Nachtragsvergütung zu entgehen.
4. Der mutmaßliche Wille des Auftraggebers beurteilt sich danach, was er bei objektiver Betrachtung vernünftigerweise entschieden hätte. Insoweit muss der Auftragnehmer den Willen des Auftraggebers vor Beginn der Ausführung mit zumutbarem Aufwand erforschen.
5. Für eine unverzügliche Anzeige ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn der Auftragnehmer die nicht beauftragten Leistungen nach Art und Umfang so beschreibt, dass der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird und ihm die Möglichkeit gegeben wird, billigere Alternativen zu wählen. Nähere Angaben zur Höhe der für die nicht in Auftrag gegebenen Leistung anfallenden Vergütung sind nicht erforderlich.
VolltextIBRRS 2021, 1767
OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.05.2019 - 8 U 57/16
1. Stehen umfangreiche, zeitlich schwer abzuschätzende Mängelbeseitigungsmaßnahmen in Rede, ist es für eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung genügend, eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen.
2. Einem Mängelbeseitigungsverlangen kommt nur dann eine "Verlängerungswirkung" zu, wenn es dem Auftragnehmer vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zugeht.
3. Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, wonach der Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche nur durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann, in der auf die Einrede der Aufrechenbarkeit verzichtet wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2018, 76).
VolltextIBRRS 2021, 1765
OLG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2019 - 8 U 11/16
1. Auf eine Überschreitung der in einem Bauvertrag genannten Vertragsfristen kann eine Kündigung wegen Verzugs nicht gestützt werden, wenn sich die Vertragsparteien nach Vertragsschluss auf neue Vertragsfristen verständigt haben.
2. Regeln die Parteien ausdrücklich, welche Maßnahmen der Auftragnehmer als "Beginn der Ausführung" durchführen muss, ist diese Vereinbarung vorrangig vor einer allgemein gültigen Definition des Begriffs "Beginn der Ausführung".
3. Der Auftragnehmer gerät nicht mit der Ausführung seiner Leistung in Verzug, wenn ihm der Auftraggeber kein (überarbeitetes) Fluchtwegekonzept zur Verfügung stellt und es dem Auftragnehmer deshalb aufgrund zwingender Brandschutzvorschriften nicht möglich ist, seine Leistung auszuführen.
4. Eine Kündigung wegen Verzugs ist mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung in eine sog. freie Kündigung umzudeuten, wenn anzunehmen ist, dass dies dem Willen des Auftraggebers entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zum Ausdruck gekommen ist.
VolltextIBRRS 2021, 1532
OLG Schleswig, Urteil vom 24.01.2020 - 1 U 20/16
1. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Zwischentermin für einen in sich geschlossenen Teil der Leistung nicht einhält.
2. Der Auftragnehmer muss die Verzögerung zu vertreten haben. Hat der Auftraggeber die Ursache für die Verzögerung gesetzt, scheidet eine Kündigung wegen Verzugs aus.
3. Den Auftragnehmer trifft das Risiko, dass die von ihm dafür vorgesehenen Baumaschinen und Geräte auf der Baustelle auch eingesetzt werden können.
4. Die Delegation der Schadstoffuntersuchung auf den Auftragnehmer ist zulässig und stellt kein ungewöhnliches Wagnis dar.
VolltextIBRRS 2021, 1706
OLG Schleswig, Urteil vom 28.06.2019 - 1 U 41/18
1. Macht der Auftraggeber Mängelansprüche geltend, muss er darlegen, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dass das Werk mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
2. Ein Fehler liegt vor, wenn die Leistung von den vereinbarten Eigenschaften abweicht, wobei die Vereinbarung auch konkludent dahin geschlossen sein kann, dass das Werk die jeweils geltenden Regeln der Technik einhalten muss. In jedem Fall muss bestimmt werden, worin die Leistung des Auftragnehmers bestehen soll.
3. Durch den pauschalen Vortrag, dass der Auftragnehmer eine Abdichtung (hier: des Sauna- und Wellnessbereichs) geschuldet habe, wird das Leistungssoll nicht hinreichend definiert, weil eine Abdichtung auf viele verschiedene Arten erfolgen kann.
4. Die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht kann nicht selbst haftungsbegründend sein.
5. Baut die Leistung des Auftragnehmers nicht in dem Sinne auf die Leistung eines Vorunternehmers auf, dass sie diese ergänzt, sondern ist sie von dieser unabhängig, kann ein Mangel der Vorunternehmerleistung nicht zu einem Mangel der Leistung des Auftragnehmers führen. Dementsprechend bestehen auch keine Prüf- und Hinweispflichten.
6. Ein Vergleich mit einem Gesamtschuldner hat in der Regel keine Gesamtwirkung auch zu Gunsten anderer Gesamtschuldner. Nur wenn der Wille erkennbar ist, den Schuldner auch von dem Risiko zu befreien, dass der Vergleich durch den Gesamtschuldnerausgleich wertlos wird, ist anzunehmen, dass auch andere Gesamtschuldner entlastet werden sollen.
VolltextIBRRS 2021, 1726
OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2021 - 24 U 198/20
1. Ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650i Abs. 1 1. Alt. BGB kann auch bei gewerkeweiser Vergabe vorliegen, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Gebäudes erfolgt, die Erstellung eines neuen Gebäudes für den Unternehmer ersichtlich ist und die Gewerke zum Bau des neuen Gebäudes selbst beitragen.*)
2. Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn es die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen schafft. Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht oder Rechtsmittelgericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Hauptantrag eine Bauhandwerkersicherung im Sinne des § 650f BGB und mit dem Hilfsantrag Zahlung restlichen Werklohns begehrt wird, wenn wegen der Ausnahmeregelung des § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB im Rahmen des Hilfsantrages über die Verbraucherbauvertragseigenschaft des geschlossenen Werkvertrags zu entscheiden ist und im Rahmen des Hilfsantrags im Hinblick auf die Frage des vertraglich vereinbarten Vertragssolls die Auslegungsregel des § 650k Abs. 2 BGB Anwendung finden kann.*)
VolltextIBRRS 2021, 1705
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2020 - 5 U 147/19
1. Vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (IBR IBR 2014, 49) von Bauunternehmern mit Bauträgern geschlossene Verträge sind ergänzend dahingehend auszulegen, dass ein Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegen den Bauträger besteht, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und wegen eines Erstattungsverlangens des Bauträgers für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).
2. Der Anspruch entsteht erst, wenn der Bauträger einen Erstattungsantrag beim Finanzamt einreicht.
VolltextIBRRS 2021, 1525
OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2019 - 3 U 70/18
Der zum Abschluss und der Abwicklung eines Bauvertrags ermächtigte Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne besondere Bevollmächtigung nicht dazu berechtigt, mit dem Bauunternehmer einen Vergleich über die Höhe der Schlussrechnungssumme zu schließen.
VolltextIBRRS 2021, 1523
OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 U 52/18
1. Wird der Auftragnehmer lediglich mit den "lagenweisen Vergießen der Hohlräume unterhalb der Schwimmbadrinne beauftragt", schuldet er keine kapillarbrechende Abdichtung.
2. Umfasst der Auftrag keine Abdichtungsarbeiten, ist die Leistung mangelfrei, wenn sie sich nicht als Abdichtung eignet.
3. Liegt kein Mangel vor, treffen den Auftragnehmer auch kein Prüf- und Hinweispflichten.
VolltextIBRRS 2021, 1522
OLG Schleswig, Beschluss vom 24.10.2018 - 1 U 52/18
1. Wird der Auftragnehmer lediglich mit den "lagenweisen Vergießen der Hohlräume unterhalb der Schwimmbadrinne beauftragt", schuldet er keine kapillarbrechende Abdichtung.
2. Wird der Auftragnehmer nicht mit Abdichtungsarbeiten beauftragt, ist seine Leistung mangelfrei, wenn sie sich nicht als Abdichtung eignet.
3. Liegt kein Mangel vor, treffen den Auftragnehmer auch kein Prüf- und Hinweispflichten.
VolltextIBRRS 2021, 1517
OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2018 - 13 U 427/17
1. Unwesentliche Änderungsleistungen (hier: Verlegung eines Schaltschranks) führen nicht zu einer Verschiebung des vereinbarten Einbautermins.
2. Beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Leistung nicht zum vereinbarten Termin, muss ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistung setzen, wenn er vom Vertrag zurücktreten will.
3. Fehlt es an einer Vereinbarung über die Länge der Frist, beurteilt sich die Angemessenheit der Fristlänge aufgrund der Umstände des Einzelfalls nach objektiven Maßstäben. Auszugehen ist in erster Linie von der Natur des fraglichen Geschäfts, so dass die Nachfrist umso kürzer sein kann, je dringlicher nach dem Vertrag das Interesse des Auftraggebers an einer pünktlichen Leistung des Auftragnehmers ist.
VolltextIBRRS 2020, 1064
LG Konstanz, Urteil vom 19.02.2020 - 3 O 138/19
1. Eine prüfbare Schlussrechnung nach § 650g Abs. 4 Nr. 2 BGB erfordert aussagekräftige Stundenlohnzettel bzw. Arbeitsberichte.
2. Arbeitsberichte müssen für den jeweiligen Auftraggeber eine Nachvollziehung der Leistungen ermöglichen.
3. Eine Abzeichnung von Arbeitsberichten und eine Prüfung/Freigabe der Rechnungen durch den Architekten ersetzt nachvollziehbare Arbeitsberichte nicht.
VolltextIBRRS 2021, 1529
OLG Koblenz, Urteil vom 28.07.2020 - 4 U 1282/17
1. Wird die Leistung erst ab einer Auftragssumme ab 10.000 Euro förmlich abgenommen, liegt darin ein Eingriff in die VOB/B, so dass sie nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist.
2. Die Klausel des § 4 Abs. 7 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hält einer isolierten AGB-Kontrolle stand und ist wirksam.
3. Auch nach einer Teilabnahme findet § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B mit der Konsequenz Anwendung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den (weiteren) Auftrag wegen nicht erfolgter Beseitigung von Mängeln an dem Teil des Gewerks entziehen kann, auf den sich die Teilabnahme bezogen hat.
IBRRS 2021, 1531
OLG Bamberg, Beschluss vom 28.11.2018 - 3 U 117/18
1. Wird in einem Vertrag über Dachabdichtungsarbeiten vereinbart, dass bestimmte Dachziegel zu verwenden sind, kann der Auftraggeber erwarten, dass die eingebauten Ziegel ihre Farbe - von witterungsbedingten Einflüssen abgesehen - nur in dem üblicherweise zu tolerierenden Rahmen verändern und insoweit eine "Farbechtheit" besteht.
2. Die übliche und vom Auftraggeber zu erwartende Beschaffenheit ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn in einem Abstand von 6 bis 10 m farbliche Veränderungen wahrnehmbar sind, wobei Farbnuancen zulässig sind.
3. Minimale optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
VolltextIBRRS 2021, 1530
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 3 U 117/18
1. Wird in einem Vertrag über Dachabdichtungsarbeiten vereinbart, dass bestimmte Dachziegel zu verwenden sind, kann der Auftraggeber erwarten, dass die eingebauten Ziegel ihre Farbe - von witterungsbedingten Einflüssen abgesehen - nur in dem üblicherweise zu tolerierenden Rahmen verändern und insoweit eine "Farbechtheit" besteht.
2. Die übliche und vom Auftraggeber zu erwartende Beschaffenheit ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn in einem Abstand von 6 - 10 m farbliche Veränderungen wahrnehmbar sind, wobei Farbnuancen zulässig sind.
3. Minimale optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie ein unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.
VolltextIBRRS 2021, 1461
OLG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2020 - 13 U 89/18
1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vorgesehene Bauprodukt, ist seine Leistung nicht mangelhaft, wenn sich der Auftraggeber mit dem Wechsel des Herstellers zuvor einverstanden erklärt hat.
2. Die Leistung des Auftragnehmers ist abgenommen, wenn er seine Leistung vollständig erbracht hat, der Auftraggeber keine Mängelrügen erhoben hat und eine gewisse Prüffrist verstrichen ist.
3. Beim Einbau einer Heizungsanlage mit Warmwasser-Solarthermie ist eine Prüffrist von zwei Monaten zu veranschlagen.
VolltextIBRRS 2021, 1460
OLG München, Beschluss vom 20.05.2020 - 27 U 6688/19 Bau
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2021, 1459
OLG München, Beschluss vom 27.03.2020 - 27 U 6688/19 Bau
(ohne amtliche Leitsätze)
VolltextIBRRS 2021, 1462
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.12.2020 - 5 U 62/20
1. Macht ein Auftragnehmer Ansprüche wegen Bauzeitverlängerung geltend, die sowohl auf vertragsgemäßen Anordnungen als auch auf vertragswidrigen Eingriffen des Auftraggebers beruhen, müssen die vertragsgemäßen und vertragswidrigen Bauzeitverlängerungen hinsichtlich ihrer jeweiligen Ursache und ihres jeweiligen Umfangs deutlich getrennt voneinander dargelegt werden. Nur dann sind die Voraussetzungen für die verschiedenen Ansprüche schlüssig dargelegt.
2. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen Bauablaufstörungen geltend, hat er im Einzelnen darzulegen, welche konkreten Mehrkosten ihm konkret durch welche Behinderung tatsächlich entstanden sind. Hiermit lässt sich eine Schadensberechnung, die einen von dem jeweiligen Fall losgelösten, nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten Schaden ermittelt, nicht vereinbaren.
3. Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung, bei der dem vom Auftragnehmer zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. störungsmodifizierte Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet.
VolltextIBRRS 2021, 1452
OLG Hamburg, Urteil vom 22.07.2020 - 4 U 63/19
1. Ein bloßer Hinweis auf die VOB/B in einem Bauvertrag mit einem Verbraucher reicht nicht aus, damit die VOB/B Bestandteil des Vertrags wird.
2. Erforderlich ist vielmehr, dass der die VOB/B als Vertragsbedingung stellende Auftragnehmer dem Verbraucher den Text der VOB/B aushändigt oder ihm übersendet oder ihm auf sonstige Weise die Kenntnis vom Inhalt der Bestimmungen verschafft. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Verbraucher um einen beruflich nicht im Baurecht tätigen Rechtsanwalt handelt.
3. Befindet sich im Vertragstext unmittelbar über der Unterschrift der Vertragsparteien der Passus, "die VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B wurde mir/uns ausgehändigt", trägt der Verbraucher die Beweislast dafür, dass ihm der Text der VOB/B nicht übergeben worden ist.
4. Die Bestimmungen der § 8 Abs. 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 4 VOB/B halten einer Inhaltskontrolle stand. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor einer Kündigung wegen Verzugs keine Frist zur Fertigstellung, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
VolltextIBRRS 2021, 1364
OLG Schleswig, Urteil vom 08.03.2019 - 1 U 60/18
1. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage eines detaillierten Angebots mit der Lieferung und dem Einbau einer Edelstahlrinne beauftragt, gehören Flansche zum Anschluss der Abdichtungsebenen nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies vertraglich vereinbart wird.
2. Von einem Stahl- und Metallbauer, der nur den Auftrag für die Herstellung und den Einbau einer Ablaufrinne erhält, sind Kenntnisse über die Abdichtung von Schwimmbädern nicht zu erwarten. Er muss deshalb die Absicht des Architekten, eine Abdichtung durch das Umgießen der Rinne mit Epoxidharz zu erreichen, nicht hinterfragen.
VolltextIBRRS 2021, 1349
OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2020 - 11 U 21/18
1. Wird ein ausländisches Unternehmen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt, richtet sich das anwendbare Recht zunächst nach der ausdrücklichen oder konkludenten Rechtswahl der Parteien. Lässt sich eine Rechtswahl nicht feststellen, ist der "gewöhnliche Aufenthalt" des Unternehmens maßgeblich, der sich nach Art. 19 Rom-I-VO bestimmt.
2. Der "gewöhnliche Aufenthalt" kann nach Art. 19 Abs. 2 Rom-I-VO auch am Ort einer "Nebenniederlassung" liegen. Tritt ein ausländisches Unternehmen bei einem Bauvorhaben als "Repräsentanz Deutschland" auf, kann daher deutsches Recht anzuwenden sein.
VolltextIBRRS 2021, 1359
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2020 - 12 U 76/19
1. Zur Herstellung eines mangelfreien Werks ist erforderlich, dass es die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
2. Üblicherweise verspricht der Auftragnehmer bei Vertragsschluss stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, so dass ein Mangel vorliegt, wenn die Werkleistung diesen Erfordernissen nicht genügt.
3. Will der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik mit der geplanten Art der Ausführung unterschreiten, muss er den Auftraggeber - soweit dieser die Unterschreitung nicht aus eigener Fachkunde erkennen kann - hierauf ausdrücklich hinweisen.
4. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Auftraggebers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.
VolltextIBRRS 2021, 1348
LG Flensburg, Urteil vom 16.04.2021 - 2 O 111/20
1. Im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs wegen Mängel sind nur "die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen"zu ersetzen. Davon nicht umfasst ist der Aufwand für eine vorübergehende Ersatzküche während der Sanierung.
2. Nachdem eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht (mehr) zulässig ist (BGH, IBR 2018, 196), können auch Mangelfolgeschäden wie die Kosten einer Ersatzküche ebenfalls nicht fiktiv abgerechnet werden.
VolltextIBRRS 2021, 1313
LG München I, Urteil vom 05.03.2021 - 11 O 14347/19
Die übliche Vergütung ist nicht nur geschuldet, wenn bewiesen ist, dass es an einer Vergütungsvereinbarung fehlt, sondern auch dann, wenn feststeht, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde und keine Vertragspartei eine streitige Vergütungsvereinbarung beweisen kann.
VolltextIBRRS 2021, 1312
KG, Urteil vom 13.04.2021 - 21 U 45/19
1. Ist ein Werkunternehmer aufgrund eines von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses nach Einheitspreisen mit punktuellen Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen in einer Bestandsimmobilie beauftragt, dann sind die Kosten nicht erwähnter weiterer Baumaßnahmen, auch wenn sie für die Funktionstauglichkeit der Leistung erforderlich sind, hiervon in der Regel nicht umfasst.*)
2. Ist ein Werkunternehmer nur gegen Zahlung einer Mehrvergütung zur Mängelbeseitigung verpflichtet, hat der Besteller nur dann einen durchsetzbaren Vorschussanspruch gegen ihn, wenn er eine eventuelle Auswahl über die Nachbesserungsmaßnahme trifft, die Mehrvergütung des Unternehmers nicht in Abrede stellt und auf Anforderung des Unternehmers ihm für seine Mehrvergütung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.) Sicherheit leistet.*)
3. Ist für einen Werkunternehmer erkennbar, dass mit den Leistungen, die er für die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat, kein funktionstauglicher Erfolg zu erzielen ist, und weist er den Besteller nicht darauf hin, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen, den der Besteller im Wege der dolo-agit-Einrede gegen den Vergütungsanspruch des Unternehmers geltend machen kann. Dies setzt allerdings weiter voraus, dass der Besteller im Falle des Hinweises den Unternehmer nicht oder jedenfalls nicht in diesem Umfang beauftragt hätte.*)
4. Eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" nach dem Muster "Vergütung gegen Mangelbeseitigung gegen Mehrvergütung hierfür" kommt nur in Betracht, wenn die Höhe der Mehrvergütung feststeht.*)
5. Für eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" besteht kein Bedürfnis, wenn neben einer einfachen Zug-um-Zug-Verurteilung festgestellt werden kann, dass sich der Besteller in Verzug mit der Annahme der Mängelbeseitigung befindet.*)
IBRRS 2021, 0455
OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2020 - 12 U 446/18
1. Beschreibt der Auftraggeber die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis, umfasst der vereinbarte Preis die Leistung nur in ihrer jeweils angegebenen Größe, Güte und Herstellungsart (BGH, NJW 1984, 2457).
2. Erweist sich die vereinbarte Ausführungsart nachträglich als unzureichend und werden Zusatzleistungen erforderlich, kann der Auftragnehmer eine Nachtragsforderung in Höhe der Kosten geltend machen, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vorneherein teurer gewesen wäre (sog. Sowieso-Kosten).
3. Der bis zur Abnahme der Leistung vorleistungspflichtige Auftragnehmer kann die Ausführung notwendiger Zusatzleistungen nicht von der Annahme seines Nachtragsangebots abhängig machen. Bei einem Streit über etwa erforderliche Mehrkosten muss er seine Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen.
VolltextIBRRS 2021, 1246
OLG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 11 U 162/18
1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).
2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
3. Die nachträgliche Heranziehung des Unternehmers zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das verfassungs- und steuerrechtliche Rückwirkungsverbot und den Vertrauensgrundsatz.
VolltextIBRRS 2021, 1226
OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - 28 U 7186/20 Bau
1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.
3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.
VolltextIBRRS 2021, 1225
OLG München, Beschluss vom 22.02.2021 - 28 U 7186/20 Bau
1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.
3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.
VolltextIBRRS 2021, 1199
LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 12.07.2019 - 2 O 620/18
Liegt der Beauftragung mit Erd- und Rohbauarbeiten ein Baugrund- und Altlastengutachten zu Grunde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauunternehmer das Risiko für weitere erhebliche, erst während der Arbeiten erkennbare Maßnahmen zur Stabilisierung des Erdplanums übernehmen wollte, wenn nach den Vereinbarungen der Parteien "zwar etwaig vorhandene Erschwernisse bei der Preisbildung zu berücksichtigen seien", die Berücksichtigung jedoch einvernehmlich an die vollständige Ermittlung der Voraussetzungen der Lösung der gestellten Bauaufgaben geknüpft war.*)
VolltextIBRRS 2021, 1121
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - 13 U 261/18
1. Zur Frage, ob der Erwerber einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung aufgrund der Baubeschreibung davon ausgehen darf, dass in der Diele, im Abstellraum und im Flur eine gesondert geregelte Fußbodenheizung vorhanden ist.
2. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar.
3. Die Nachbesserung kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist.
VolltextIBRRS 2021, 1122
OLG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2017 - 10 U 48/15
1. Auch ein VOB-Vertrag kann aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Zur fristlosen Kündigung kann vor allem eine schuldhaft begangene Vertragsverletzung des Auftragnehmers berechtigen. Unerheblich ist dabei, ob es sich um die Verletzung einer Haupt- oder Nebenpflicht handelt.
2. Die Schutzmechanismen der § 4 Abs. 7, 8 und § 5 Abs. 4 VOB/B dürfen durch eine außerordentliche Kündigung nicht umgangen werden. Stützt sich der Vertrauensverlust des Auftraggebers auf mangelhafte oder zögerliche Arbeiten des Auftragnehmers, hat der Kündigung deshalb grundsätzlich eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung vorauszugehen.
3. Eine Fristsetzung mit Kündigungsandrohung ist entbehrlich, wenn sie eine reine Förmelei wäre.
4. ...
IBRRS 2021, 1124
OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2021 - 12 U 114/19
1. Die Vereinbarung einer Festvergütung ist nicht mit der Vereinbarung einer Pauschalvergütung gleichzusetzen. Eine Festvergütung kann auch in dem Sinne verstanden werden, dass der Auftragnehmer selbst bei unerwarteten Preissteigerungen an die vereinbarten Einheitspreise gebunden ist.
2. Rechnet der Auftragnehmer seine Leistung nach Einheitspreisen ab und beruft sich der Auftraggeber auf die Vereinbarung einer geringeren Pauschalvergütung, muss der Auftragnehmer die Vereinbarung einer Abrechnung nach Einheitspreisen darlegen und beweisen.
3. Der Auftraggeber kann jedenfalls dann einen Anspruch auf Rechnungserteilung gegen den leistenden Auftragnehmer, wenn nicht ernsthaft zweifelhaft ist, dass die Leistung der Umsatzsteuerpflicht unterliegt.
4. Der Auftragnehmer hat das Recht, die eigenen Leistungen und Kompetenzen im Wettbewerb werblich herauszustellen. Es kann ihm daher grundsätzlich nicht untersagt werden, auf wahrheitsgemäße Weise auf Leistungen hinzuweisen, die er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit in der Vergangenheit erbracht hat.
VolltextIBRRS 2021, 1042
OLG Köln, Beschluss vom 01.10.2019 - 19 U 46/19
1. Wird der ursprünglich vereinbarte Termin für den Ausführungsbeginn verschoben und bestätigt der Auftragnehmer den neuen Termin, ist eine Frist von 11 (Arbeits-)Tagen zur Arbeitsaufnahme angemessen, wenn der Auftragnehmer den Beginn der Ausführung verzögert.
2. Kann mit der Ausführung der Arbeiten nur nach einer erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des Auftragnehmers begonnen werden, hat der Auftragnehmer die Überprüfungen so rechtzeitig zu beantragen, dass sie rechtzeitig vorliegen.
3. Eine Kündigungsandrohung verliert ihre Warnfunktion, wenn aus dem nachträglichen Verhalten des Auftraggebers für den Auftragnehmer erkennbar wird, der Auftraggeber werde nicht mehr an seiner Kündigungsandrohung festhalten (hier verneint).
VolltextIBRRS 2021, 0608
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2020 - 22 W 56/20
1. Bei der Beurteilung von Indizien, die auf eine Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Insolvenzschuldners hindeuten könnten, sind die Besonderheiten der Baubranche zu berücksichtigen.
2. Kommt es bei einem Bauunternehmer gegenüber einem Baustofflieferanten zu vorübergehenden Zahlungsstockungen, so lässt dies keinen Schluss auf die Kenntnis des Lieferanten von der Zahlungsunfähigkeit zu.
3. Auch die Nichtzahlung der Rechnungen trotz Mahnung begründet keine Kenntnis des Baustofflieferanten.
VolltextIBRRS 2021, 1037
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2019 - 10 U 14/19
1. Verlegt der Auftragnehmer unter der tragenden Bodenplatte statt der vereinbarten XPS-Dämmung eine EPS-Dämmung, ist seine Leistung mangelhaft.
2. Durch die Bezahlung einer Abschlagsrechnung nach Prüfung und Freigabe durch den bauleitenden Architekten wird eine Materialabweichung nicht nachträglich genehmigt.
3. Ein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik wird durch eine nachträglich erteilte Zustimmung im Einzelfall nicht geheilt.
4. ...
IBRRS 2021, 0827
OLG Köln, Urteil vom 11.10.2018 - 3 U 45/16
Wird in einem auslegungsbedürftigen Streitverkündungsschriftsatz auf bestimmte Schadensersatzansprüche Bezug genommen, erstreckt sich die Hemmung der Verjährung nicht auch auf den später geltend gemachten Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten.
VolltextIBRRS 2021, 1060
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2019 - 23 U 47/19
1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn der Auftraggeber das errichtete Gebäude an einen Dritten vermieten will und er Ansprüchen wegen baubedingter Mietmängel ausgesetzt ist.
2. Unabhängig von der Arbeitsstättenverordnung stellt es einen Mangel dar, wenn eine Temperatur von 20 Grad in den Büroräumen oder 10 Grad im Treppenhaus nicht erreicht wird.
3. Die Frage, in welcher Höhe die von dem Dritten geschuldete Miete wegen der Mängel gemindert ist, ist in dem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer nicht entscheidungserheblich.
VolltextIBRRS 2021, 0893
OLG Celle, Urteil vom 19.09.2019 - 6 U 37/19
1. Unterzeichnet ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll mit "i.A.", bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er keine Verantwortung für den Inhalt des Abnahmeprotokolls übernimmt.
2. In einem solchen Fall erfolgt die Abnahme erst durch die Abnahmeerklärung bzw. -bestätigung des Auftraggebers.
3. Wird der Auftragnehmer lediglich mit der Lieferung und Installation einer Wärmepumpe ("erster Baustein") beauftragt, liegt trotz unzureichender Heizleistung kein Mangel vor, wenn dem Auftragnehmer die für eine funktionstauglichen Heizungsanlage erforderlichen weiteren Komponenten nicht in Auftrag gegeben werden.
4. Die Erstattung von Ersatzvornahmekosten setzt voraus, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer zuvor eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat.
IBRRS 2021, 0945
OLG Rostock, Beschluss vom 16.09.2019 - 4 U 32/19
1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.
2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.
3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.
VolltextIBRRS 2021, 0944
OLG Rostock, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 U 32/19
1. Eine Dachabdeckung aus Metallplatten einschließlich der Anschlüsse an andere Bauteile muss wasserdicht und nicht nur "regensicher" sein. Anderenfalls ist sie mangelhaft.
2. Eine Abtretungsvereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber eines Gebäudes, wonach an den Erwerber "alle Gewährleistungsansprüche" abgetreten werden, ist hinreichend bestimmt.
3. Das Angebot des Verkäufers auf Abtretung "aller Gewährleistungsansprüche" muss vom Käufer nicht ausdrücklich angenommen werden.
VolltextIBRRS 2021, 0978
OLG Köln, Urteil vom 17.03.2021 - 11 U 281/19
1. Zu den nach vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrags zu vergütenden "erbrachten Leistungen" gehören nur diejenigen Arbeiten, die sich zum Zeitpunkt der Kündigung im Bauwerk verkörpern bzw. die schon in das "Werk" eingeflossen sind.*)
2. Für die Annahme einer erbrachten Leistung genügt nicht, dass dem Unternehmer ein entsprechender Aufwand entstanden ist. Hierfür ist vielmehr erforderlich, dass der Besteller den mit dem Vertrag geschuldeten Werkerfolg zumindest teilweise erhalten hat.*)
3. Für Planungen, die keine eigenständige Leistung darstellen und deren Vergütung in die Baupreise eingerechnet ist, kann der Unternehmer keine Vergütung verlangen, wenn die Bauleistung selbst nicht ausgeführt worden ist. Das gilt auch für ein sog. Pflichtenheft, das die technischen Anforderungen und Spezifika der zu erbringenden Leistung enthält.*)
VolltextIBRRS 2021, 0647
OLG München, Beschluss vom 14.11.2018 - 9 U 1231/18 Bau
1. Bezahlt der Auftraggeber die Schlussrechnung und hält er nur einen Teil der Forderung wegen behaupteter Gegenforderungen zurück, kann von einer schlüssigen Abnahme der Leistung des Auftragnehmers ausgegangen werden.
2. Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber das Werk als vertragsgemäß an, sodass sich in diesem Moment die Beweislast umgekehrt und ab der Abnahme der Auftraggeber die Beweislast für behauptete Mängel trägt.
3. War nach der Abnahme ein anderer Unternehmer in dem Bereich tätig, in dem der Fehler begangen wurde, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mangel auf vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
4. Durch die Beweiswürdigung eines anderen Spruchkörpers tritt keine Bindungswirkung ein. Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines anderen Urteils gebunden.
VolltextIBRRS 2021, 0646
OLG München, Beschluss vom 25.09.2018 - 9 U 1231/18 Bau
1. Bezahlt der Auftraggeber die Schlussrechnung und hält er nur einen Teil der Forderung wegen behaupteter Gegenforderungen zurück, kann von einer schlüssigen Abnahme der Leistung des Auftragnehmers ausgegangen werden.
2. Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber das Werk als vertragsgemäß an, sodass sich in diesem Moment die Beweislast umgekehrt und ab der Abnahme der Auftraggeber die Beweislast für behauptete Mängel trägt.
3. War nach der Abnahme ein anderer Unternehmer in dem Bereich tätig, in dem der Fehler begangen wurde, spricht kein Anscheinsbeweis dafür, dass der Mangel auf vertragswidrige Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
4. Durch die Beweiswürdigung eines anderen Spruchkörpers tritt keine Bindungswirkung ein. Der Zivilrichter muss sich seine Überzeugung grundsätzlich selbst bilden und ist regelmäßig auch nicht an einzelne Tatsachenfeststellungen eines anderen Urteils gebunden.
VolltextIBRRS 2021, 0939
OLG Rostock, Beschluss vom 23.09.2020 - 4 U 86/19
1. Eine technische Regel ist allgemein anerkannt, wenn sie der Richtigkeitsüberzeugung der technischen Fachleute im Sinne einer allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung entspricht und darüber hinaus in der Praxis erprobt und bewährt ist; auf beiden Stufen muss die technische Regel der überwiegenden Ansicht (Mehrheit) der technischen Fachleute entsprechen.*)
2. Diese Feststellung bedingt eine Auswertung des jeweiligen Meinungsstands, während die Bewertung einer bestimmten Art der Bauausführung allein durch den beauftragten Gerichtssachverständigen unter Bezugnahme auf lediglich zwei Werke der Fachliteratur nicht ausreicht.*)
VolltextIBRRS 2021, 0903
OLG Jena, Beschluss vom 11.05.2020 - 8 U 822/19
1. Ein Rohbauunternehmer hat das vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Baugrundgutachten eines Sonderfachmanns nur auf ins Auge springende Fehler oder Lücken bzw. Widersprüche zu prüfen.
2. Enthält das Baugrundgutachten keine offenkundigen Fehler, Lücken oder Widersprüche, trifft den Rohbauunternehmer dementsprechend auch keine Hinweispflicht.
Volltext