Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1953
IBRRS 1953, 0055BGH, Urteil vom 23.09.1953 - VI ZR 140/52
Ein mit dem Abbruch einer Ruine beauftragter Unternehmer ist verpflichtet, die Enttrümmerung so durchzuführen, dass für andere nach Möglichkeit keine Gefahren entstehen. Er hat daher während und auch nach Durchführung der Enttrümmerung die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen, um eine Gefährdung anderer zu verhüten.*)
VolltextIBRRS 1953, 0054
BGH, Beschluss vom 19.09.1953 - VI ZR 204/53
Stellt ein in Bayern zugelassener Rechtsanwalt in einer von einem bayrischen OLG entschiedenen Sache einen Antrag auf Bewilligung des Armenrechts zur Revisionseinlegung beim BGH, und nicht bei dem gemäß §§ 7 RGZPO, 8 EGGVG zuständigen Bayerischen Obersten Landesgericht, so ist die hierdurch hervorgerufene Versäumung der Revisionsfrist kein unabwendbarer Zufall nach § 233 ZPO.*)
VolltextIBRRS 1953, 0084
BGH, Urteil vom 14.07.1953 - V ZR 105/52
Stimmrecht, Anteil am Gewinn (Ausbeute) und Anteil am Verlust (Verpflichtung zur Zubusse) des Gewerken einer Gewerkschaft des Allgemeinen Berggesetzes für die Preussischen Staaten vom 24. Juni 1865 sind mit der Mitgliedschaft eng verbunden und auf Dritte nicht (uneingeschränkt) übertragbar. Daher ist auch eine unwiderruflich erteilte Stimmrechtsvollmacht unwirksam.Der Einwand unzulässiger Rechtsausübung kann auch gegenüber einer Klage auf Feststellung eines Rechts (hier: am Kux einer Gewerkschaft des Bergrechts, bei dessen Übertragung die Schriftform nicht gewahrt ist) begründet sein.*)
VolltextIBRRS 1953, 0023
BGH, Urteil vom 14.07.1953 - V ZR 68/51
Wurden im Zuge des Notprogramms, das die Britische Militärregierung im Gebiet des späteren Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von Wohnraum zum Winter 1945/46 durchführen ließ, Baustoffe aus einem beschädigten Hause durch Bedienstete einer Gemeinde ohne Inanspruchnahme nach dem Reichsleistungsgesetz weggenommen, so traf die Haftung für eine deswegen dem Eigentümer zustehende Enteignungsentschädigung grundsätzlich nicht die Gemeinde, sondern einen höheren Verband.*)
VolltextIBRRS 1953, 0114
BGH, Urteil vom 11.07.1953 - II ZR 142/52
Der Widerruf der Vorstandsbestellung hat ohne einen wichtigen Grund nicht zugleich die Auflösung des Anstellungsverhältnisses zur Folge.§97 AktG gibt keine ausschliessliche Vertretungsbefugnis; bei Geschäften mit dem Vorstand kann die AG statt durch den Aufsichtsrat auch durch Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte vertreten werden, sofern das Geschäft nur allgemein in ihren Vertretungskreis fällt.*)
VolltextIBRRS 1953, 0173
BGH, Urteil vom 09.07.1953 - III ZR 321/51
Wenn eine Klage auf mehrere selbständige Klagegründe gestützt ist, dann kann in einem Grundurteil, das den Klageanspruch aus einem der Klagegründe dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt, die Prager ob die Klage auch auf Grund eines weiteren Klagegrundes gerechtfertigt ist, nur dann offenbleiben, wenn der aus diesem Klagegrund hergeleitete Anspruch in keinem Fall weitergehen kann als der für gerechtfertigt erklärte Anspruch, jener Klagegrund mithin für das Endurteil ohne Bedeutung ist.*)
VolltextIBRRS 1953, 0113
BGH, Urteil vom 08.07.1953 - II ZR 178/52
Der Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage steht es nicht entgegen, daß das festzustellende Rechtsverhältnis schon vor Erhebung der Klage zwischen den Parteien streitig war, der Feststellungsantrag bereits in die Klage aufgenommen und zunächst als selbständiges Feststellungsbegehren auf §256 ZPO gestützt war.Das Abhängigkeitsverhältnis, durch das die Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage bedingt ist, muß nicht nur im Zeitpunkt der Erhebung der Klage vorliegen, sondern auch noch bis zum Erlaß des Urteils fortdauern. Das ist nicht der Fall, wenn die Klage zur Hauptsache aus sachlichen Gründen ohne Rücksicht auf das inzidenter festzustellende Rechtsverhältnis abgewiesen wird.*)
VolltextIBRRS 1953, 0053
BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 36/52
Die das Bauen ohne baupolizeiliche Genehmigung unter Strafe stellende Vorschrift des § 367 Abs. 1 Ziff 15 StGB ist ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB. Zu den geschützten Personen gehören auch die Bauarbeiter.*)
VolltextIBRRS 1953, 0052
BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 325/52
Eine Gebäudeunterhaltungspflicht liegt auch dann vor, wenn die Pflicht des Verwalters nur darin besteht, bei Gefahr der Baupolizeibehörde Meldung zu erstatten und den kostenlosen Abbruch der einsturzgefährdeten Teile zu veranlassen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0051
BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 241/52
Durch einen Vertrag, den, jemand als Geschäftsführer ohne Auftrag für einen anderen in dessen Namen abschließt, wird dieser auch dann nicht verpflichtet, wenn der Abschluß des Vertrages seinem Interesse und seinem wirklichen oder mutmaßlichen Willen entspricht.*)
VolltextIBRRS 1953, 0050
BGH, Urteil vom 08.07.1953 - VI ZR 137/52
Krankheitserscheinungen, die durch einen Unfall nur deshalb ausgelöst werden, weil die Anlage zu der Krankheit beim Verletzten bereits vorhanden war, können im Rechtssinne eine Folge des Unfalls sein.*)
VolltextIBRRS 1953, 0049
BGH, Beschluss vom 07.07.1953 - VI ZR 222/52
Ist ein zurückerstattetes Grundstück von einem Treuhänder vermietet oder verpachtet worden, so hat der Rückerstattungsberechtigte kein Ausnahmekündigungsrecht.*)
VolltextIBRRS 1953, 0022
BGH, Beschluss vom 02.07.1953 - IV ZR 49/53
Wird einem Anwalt, der als vollmachtloser Vertreter für eine Partei einen Rechtsstreit geführt hat, in dieser Sache später eine Prozeßvollmacht erteilt, so kann darin eine Genehmigung der bisherigen Prozeßführung liegen. Die Genehmigung erstreckt sich auf einen von dem Anwalt erklärten Rechtsmittelverzicht jedoch in der Regel nur dann, wenn die Partei, als sie die Prozeßvollmacht nachträglich erteilte, von dieser Verzichtserklärung Kenntnis hatte.*)
VolltextIBRRS 1953, 0048
BGH, Urteil vom 29.06.1953 - VI ZR 88/52
Wird nach einer Operation eine 16 cm lange und 8 cm breite Arterienklemme in der Bauchhöhle des Patienten zurückgelassen, so spricht der erste Anschein für ein Verschulden des operierenden Arztes.*)
VolltextIBRRS 1953, 0112
BGH, Urteil vom 27.06.1953 - II ZR 176/52
Ist in dem Haftpflichtversicherungsvertrag bestimmt, dass von der Versicherung die Haftpflicht für Schäden durch Explosion und Brand von Stoffen, die nicht gemäss den behördlichen Vorschriften behandelt, gelagert und befördert wurden, ausgeschlossen bleibt, so ist nur erforderlich, dass die Nichtbeachtung der Feuerverhütungsmassnahmen durch den Versicherungsnehmer den Brand oder die Explosion verursacht hat. Dagegen ist es unerheblich, ob eine solche Ursache noch im Machtbereich des Versicherungsnehmers oder erst ausserhalb dieses Bereiches zur Auswirkung gekommen ist.Eine brennbare Flüssigkeit ist dann als schädlich i.S. von §4 Ziff II, 1 AVB anzusehen, wenn sie dem Verbraucher u.U. geliefert wird, die in ihm die Vorstellung erwecken, dass sie unbrennbar ist. Das nach dieser Bestimmung erforderliche positive Wissen des Versicherungsnehmers muss dann aber auch diese Umstände mit umfassen.Gewährt der Haftpflichtversicherer dem Versicherungsnehmer mit dessen Einverständnis Rechtsschutz, so kann hierin ein bestätigendes Anerkenntnis seiner Leistungspflicht liegen, das zur Folge hat, dass der Versicherer für die Zukunft mit solchen Einwendungen ausgeschlossen bleibt, die er z.Zt. des Anerkenntnisses gekannt hat.*)
VolltextIBRRS 1953, 0073
BGH, Urteil vom 26.06.1953 - V ZR 71/52
Ein durch Konkurseröffnung unterbrochener Rechtsstreit über eine Konkursforderung kann erst aufgenommen werden, wenn die Forderung im Konkursverfahren angemeldet und geprüft worden ist. Das gilt auch für die Aufnahme des Verfahrens hinsichtlich titulierter Forderungen durch den Konkursverwalter nach § 146 Abs. 6 KO. Auf die Einhaltung dieser Vorschrift können die Parteien nicht verzichten; eine unter Verletzung derselben erklärte Aufnahme des Verfahrens ist unzulässig.Beeinträchtigungsabsicht im Sinne des § 2287 Abs. 1 BGB liegt nur vor, wenn der Wille, den Vertragserben zu benachteiligen, wenn auch nicht das einzige, so doch das leitende Motiv des Erblassers gewesen ist. Bedingter Vorsatz genügt nicht. Das gilt auch im Falle des § 2288 für die Absicht, den durch ein Vertragsvermächtnis Bedachten zu benachteiligen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0133
BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 319/52
Hat bei einem Zusammenstoss mehrerer Kraftfahrzeuge oder eines Kraftfahrzeugs mit einer Eisenbahn der Führer eines Kraftfahrzeuges einen Schaden erlitten, so gilt für den Schadensausgleich die Vorschrift des §17 StVG entsprechend.Der Kraftfahrzeugführer muss sich also die für den Zusammenstoss ursächliche Betriebsgefahr des von ihm gelenkten Kraftfahrzeuges entgegenhalten lassen, wenn er sich nicht gemäss §18 Abs. 1 Satz 2 StVG entlasten kann.*)
VolltextIBRRS 1953, 0132
BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 31/52
Macht die Berufsgenossenschaft gegen einen Unternehmer den Rückgriffsanspruch des §903 RVO geltend, so ist der Zivilrichter an eine die Fahrlässigkeit des Unternehmers verneinende Entscheidung des Strafrichters nicht gebunden (Bestätigung von RGZ 172, 101).Handelt ein Unternehmer einer Unfallverhütungsvorschrift zuwider, die eine bestimmte Betriebsgefahr ausschliessen soll, und tritt an der Gefahrstelle ein Unfall ein, so spricht zunächst die Vermutung dafür, daß der Unfall bei Beachtung der Vorschrift vermieden wäre. Es ist Sache des Unternehmers, diese Vermutung zu entkräften (Bestätigung von RGZ 128, 320 [329]).Wer einer Unfallverhütungsvorschrift zuwiderhandelt, kann sich in der Regel nicht darauf berufen, der schädigende Erfolg sei nicht voraussehbar gewesen, weil er durch das leichtfertige Verhalten eines anderen verursacht worden sei (Bestätigung von RGSt 73, 370).*)
VolltextIBRRS 1953, 0131
BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 135/52
Wer auf einem öffentlichen Weg, der nur einem beschränkten Verkehr gewidmet ist, einen weitergehenden Verkehr eröffnet, ist zu dessen Sicherung verpflichtet.*)
VolltextIBRRS 1953, 0111
BGH, Urteil vom 24.06.1953 - II ZR 200/52
Ergibt sich aus den übereinstimmenden Erklärungen der Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Revisionsgericht, dass der Rechtsstreit nach Erlass des Berufungsurteils, aber vor Einlegung der Revision in der Hauptsache erledigt war, so ist §91 a ZPO nicht anwendbar, vielmehr ist die Revision als unzulässig auf Kosten des Revisionsklägers zu verwerfen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0047
BGH, Urteil vom 24.06.1953 - VI ZR 322/52
Hat ein Bauherr bestimmte Spezialarbeiten an einen selbständigen Unternehmer vergeben, sich jedoch die Oberleitung des Baus vorbehalten, so braucht er selbst dann, wenn ihn eine allgemeine Überwachungspflicht hinsichtlich der Arbeiten des Unternehmers trifft, keine Überwachung der Arbeiten nach der Richtung vorzunehmen, daß durch ihre Ausführung für die Arbeiter des selbständigen Unternehmers kein Schaden entsteht.Ein selbständiger Unternehmer, der von einem Bauherrn mit der Ausführung von bestimmten Spezialarbeiten beauftragt worden ist, ist grundsätzlich auch dann nicht Verrichtungsgehilfe des Bauherrn, wenn dieser sich die Oberleitung des Baus vorbehalten hat.*)
VolltextIBRRS 1953, 0130
BGH, Urteil vom 15.06.1953 - VI ZR 79/52
Den bei der Auswahl von Hütehunden zu stellenden Anforderungen ist Genüge getan, wenn ein Schäfer zur Bewachung seiner Schafe normale Hütehunde verwendet, die den Anforderungen einer Eignungsprüfung entsprechen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0046
BGH, Beschluss vom 12.06.1953 - VI ZB 1/53
Daß die im Fristenkalender eines Rechtsanwalts notierten Sachen durch ein zuverlässiges Lehrmädchen herausgesucht und vorgelegt werden, ist nicht zu beanstanden. Es ist dann aber erforderlich, daß dies unter der Kontrolle einer älteren Kraft geschieht und die Rechtsmittelfristen nur auf Anordnung des Bürovorstehers oder eines anderen zuverlässigen Angestellten gelöscht werden.*)
VolltextIBRRS 1953, 0097
BGH, Urteil vom 10.06.1953 - II ZR 166/52
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1953, 0079
BGH, Urteil vom 05.06.1953 - V ZR 106/52
Das "Brennrech" nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 ist kein Vermögensgegenstand, an dem (als Bestandteil oder Zubehör eines Grundstücks) Rechte bürgerlich-rechtlicher Art. bestehen können, sondern lediglich eine monopolrechtliche Vergünstigung öffentlich-rechtlicher Art. und somit ein wertsteigernder Faktor des mit dem Erennrecht ausgestatteten Branntweinbrennereibetriebs.Das Brennrecht einer landwirtschaftlichen Brennerei ist mit dem landwirtschaftlichen Grundstück und der auf ihm betriebenen Brennerei vorbehaltlich einer Ausnahmebewilligung nach § 177 des Gesetzes untrennbar verbunden und erlischt bei Trennung des Eigentums an Brennerei und Grundstück.*)
VolltextIBRRS 1953, 0129
BGH, Urteil vom 03.06.1953 - VI ZR 234/52
Wurde der für die Überlassung eines Lichtspieltheaters vereinbarte Pachtpreis von der zuständigen Preisbehörde herabgesetzt, so blieb der Vertrag nicht zu dem herabgesetzten Pachtpreis wirksam, sondern wurde nichtig.*)
VolltextIBRRS 1953, 0128
BGH, Urteil vom 03.06.1953 - VI ZR 223/52
Als Baukostenzuschuss geleistete Mietvorauszahlungen muss der Zwangsverwalter gegen sich gelten lassen (Bestätigung von BGHZ 6, 202).Auch wenn die in einem Aufbauvertrag vereinbarte Leistung eines Baukostenzuschusses als "Darlehen" bezeichnet worden ist, kann sich aus dem Zusammenhang der getroffenen Vereinbarungen ergeben, dass die Leistung als eine Mietvorauszahlung anzusehen ist.*)
VolltextIBRRS 1953, 0155
BGH, Beschluss vom 02.06.1953 - I ZR 1/53
Ein aus dem Urheberrecht erwachsener Unterlassungsanspruch ist vermögensrechtlicher Natur, wenn er - neben der Wahrung ideeller Belange - auch dem Schutz der vermögensrechtlichen Interessen des Urhebers an der ihm durch das Urheberrecht vorbehaltenen wirtschaftlichen Auswertung seines Werkes dienen soll.*)
VolltextIBRRS 1953, 0025
BGH, Urteil vom 01.06.1953 - IV ZR 196/52
1. Der Vollstreckungsgläubiger kann unter Umständen der Widerspruchsklage nach § 771 ZPO mit der Einrede entgegentreten, dass der Widerspruchskläger, gegen den der Titel nicht gerichtet ist, für die die Grundlage des Titels bildende Forderung (als Gesamtschuldner, Bürge oder Gesellschafter) mithaftet oder dass er auf Grund eines Pfandrechts oder dergl. die Befriedigung des Vollstreckungsgläubigers aus dem in der Zwangsvollstreckung erfassten Gegenstand dulden muss (z.B. als Pfandschuldner).*)
2. Die Widerspruchsklage nach § 771 ZPO steht auch dem nach § 91 VerglO bestellten Sachwalter der Gläubiger zu, wenn ein Vergleichsgläubiger sich wegen seiner Forderung aus den für die Vergleichsquote bestellten Sicherheiten unter Missachtung der konkurrierenden Ansprüche anderer Vergleichsgläubiger unzulässig im Wege der Einzelvollstreckung befriedigen will.*)
3. Der Sachwalter ist kein Erfüllungsgehilfe des Schuldners: sein Verzug kann daher nicht ohne weiteres dem Vergleichsschuldner zur Last gelegt werden*)
VolltextIBRRS 1953, 0109
BGH, Urteil vom 30.05.1953 - II ZR 40/53
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1953, 0127
BGH, Urteil vom 27.05.1953 - VI ZR 230/52
Einer dauernden Leistungsunmöglichkeit mit der Folge, eines Freiwerdens beider Vertragsteile von ihren Verpflichtungen kann es gleichgeachtet werden, wenn ein Wirt, der ein städtisches Gebäude in einem öffentlichen Sportpark mit der Verpflichtung zum Betriebe einer Gaststätte gemietet hat, in folge Verlustes der Gewerbeerlaubnis wegen politischer Belastung vom Frühjahr 1945 bis zu seiner Rehabilitierung, im Jahre 1949 nicht befugt gewesen ist, den Gaststättenbetrieb zu führen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0110
BGH, Urteil vom 27.05.1953 - II ZR 147/52
Abgrenzung zwischen Schiedsspruch und Schiedsgutachten.Ein Schiedsspruch, durch den der Antrag der Mieter abgelehnt wird, eine Ermässigung des vereinbarten Mietzines auf dem vertraglich vorgesehenen Wege einer Vertragsgestaltung herbeizuführen, verstösst auch dann nicht gegen die öffentliche Ordnung, wenn der vereinbarte Mietzins nach den Preisvorschriften überhöht ist.Das Fehlen eines Zusammenhangs der Widerklage mit der Klage kann beim Vorliegen der Voraussetzungen des §295 Abs. I ZPO nicht mehr gerügt werden.*)
VolltextIBRRS 1953, 0026
BGH, Urteil vom 21.05.1953 - IV ZR 230/52
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1953, 0126
BGH, Urteil vom 20.05.1953 - VI ZR 302/52
Für die Schäden, die einem Imker durch Vergiftung der Bienen infolge unsachgemässer Anwendung von insektentötenden Pflanzenschutzmitteln durch den auf einer Staatsdomäne angestellten Verwalter entstehen, haftet das betreffende Land, wenn es den Entlastungsbeweis nicht auch in der Richtung führt dass es den Verwalter mit dem Wesen dieser neuartigen Schädlingsbekämpfungsmittel, den Gefahren ihre Anwendung und den gesetzlichen Beschränkungen ihrer Anwendbarkeit als hinreichend vertraut hat ansehen dürfen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0108
BGH, Urteil vom 20.05.1953 - II ZR 206/52
Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz, mit der die Klageforderung auf einen nach Erlaß des erstinstanzlichen Urteils erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluß gestützt werden soll, kann verneint werden, wenn das Gericht im Falle der Zulassung der Klageänderung über einen völlig neuen Streitstoff zu entscheiden hätte.*)
VolltextIBRRS 1953, 0099
BGH, Urteil vom 20.05.1953 - II ZR 184/52
Die Anwendung der Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage ist nicht zulässig, wenn es sich um einen kurzfristig lösbaren Vertrag handelt.*)
VolltextIBRRS 1953, 0078
BGH, Urteil vom 15.05.1953 - V ZR 111/52
Ein Rechtsstreit kann wegen sachlicher Unzuständigkeit vom Prozessgericht auch an das Landwirtschaftsgericht verwiesen werden, und zwar in der höheren Instanz durch Urteil.Das Urteil, durch das die Verweisung ausgesprochen wird, ist auch dann unanfechtbar, wenn der Antrag auf Verweisung nicht als Hauptantrag, sondern als Hilfsantrag gestellt war.*)
VolltextIBRRS 1953, 0125
BGH, Urteil vom 13.05.1953 - VI ZR 215/52
Die Bestimmung eines Gebäudes zu öffentlichen Zwecken kann auch dann vorliegen, wenn das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, nach Abbruch des Gebäudes öffentlichen Zwecken dienen soll.Unter einem "sonstigen Rechtsverhältnis" im Sinne von §32 Abs. 1 MSchG sind nur vertragliche oder vertragsähnliche rechtsgeschäftliche Beziehungen zu verstehen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0124
BGH, Urteil vom 13.05.1953 - VI ZR 206/52
Die Entscheidung des Berufungsgerichts, daß eine im Berufungsverfahren erklärte Aufrechnung als sachdienlich zugelassen werde, ist mit der Revision nicht angreifbar.*)
VolltextIBRRS 1953, 0098
BGH, Urteil vom 13.05.1953 - II ZR 197/52
1. ) Gegen die Rechtsgültigkeit der in der 2. VOLRV über die Ostversicherungen getroffenen Regelung bestehen keine durchgreifenden Bedenken.2.) Handelt es sich bei einer Gruppenversicherung lediglich um einen Rückdeckungsvertrag, den der Arbeitgeber auf das Leben von Betriebsangehörigen genommen hat, um die Erfüllung seiner diesen gegebenen Versorgungszusagen sicherzustellen, so gelten alle Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsverhältnis mit Wirkung vom 21. Juni 1948 als erloschen, wenn der Arbeitgeber am 20. Juni 1948 seinen Wohnsitz oder Sitz in einem Gebiet von Deutschland nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 außerhalb des Währungsgebietes hatte oder vor seinem Erlöschen als AG seinen letzten Sitz dort hatte. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebsangehörige, auf dessen Leben die Versieherung abgeschlossen ist, seinen Wohnsitz am 20. Juni 1940 im Währungsgebiet hatte.*)
VolltextIBRRS 1953, 0154
BGH, Urteil vom 12.05.1953 - I ZR 238/52
Für die beim Inkrafttreten des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrts- und Rheinschiffahrtssachen vom 27. September 1952 anhängigen Rheinschiffahrtssachen bleibt die Revision unzulässig.*)
VolltextIBRRS 1953, 0153
BGH, Urteil vom 08.05.1953 - I ZR 120/52
An dem Grundsatz, daß der inländische Geldschuldner des Deutschen Reichs auch nach der Währungsreform mit einer Gegenforderung aufrechnen kann, wenn die Aufrechnungslage bereits vor dem Währungsstichtag bestanden hat (BGHZ 2, 300), ist auch gegenüber der Vorschrift des §5 des sog. Vorschaltgesetzes festzuhalten.*)
VolltextIBRRS 1953, 0172
BGH, Urteil vom 30.04.1953 - III ZR 360/52
Die Beseitigung von Strassenbarrikaden in den ersten Wochen nach der kriegerischen Besetzung einer umkämpften Stadt (hier entschieden für Berlin) gehört, wenn sie durch die Besatzungsmacht erfolgt, zu den mit Einwirkungen von Kampfmitteln unmittelbar zusammenhängenden militärischen Massnahmen (§13 Abs. 2 Ziff. 1 LAG); sie ist, falls sie durch deutsche Behörden erfolgt, eine behördliche Massnahme, die im Zusammenhang mit den kriegerischen Ereignissen getroffen worden ist (§13 Abs. 3 LAG). In beiden Fällen können entstandene Schäden nur im Wege des Lastenausgleich, aber nicht im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.*)
VolltextIBRRS 1953, 0021
BGH, Urteil vom 30.04.1953 - III ZR 377/51
1. Es wird an der Rechtsprechung des Reichsgerichts festgehalten, daß ein Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich eines öffentlichen Weges oder einer Wasserstraße, auch wenn die Verantwortung den Staat oder eine andere öffentlich-rechtliche Körperschaft trifft, regelmäßig nicht nach § 839 BGB, sondern nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilen ist.*)
2. Die Verkehrssicherungspflicht des Staates oder der öffentlichrechtlichen Körperschaft ergibt sich in diesen Fällen weder aus dem Privateigentum am Wegkörper noch aus dem öffentlichrechtlichen Nutzungsverhältnis am Wegkörper, sondern aus der objektiven Gefahrenlage, die mit der Benutzung des öffentlichen Weges oder der Wasserstraße entsteht.*)
3. Will der Staat oder die öffentlichrechtliche Körperschaft, der die Verkehrssicherungspflicht obliegt, ihr im Rahmen der öffentlichen Verwaltung (hoheitsrechtlich) genügen, so bedarf es dazu eines - sich im Rahmen des Gesetzes haltenden - ausdrücklichen Organisationsaktes, der der Allgemeinheit gegenüber kundgemacht ist.*)
VolltextIBRRS 1953, 0123
BGH, Urteil vom 29.04.1953 - VI ZR 207/52
Sollte die vertragliche Leistung nach dem Willen des Vertragschliessenden unter Verstoss gegen die Bewirtschaftungsvorschriften erbracht werden, so ist der Vertrag nach §138 BGB nichtig.*)
VolltextIBRRS 1953, 0152
BGH, Urteil vom 28.04.1953 - I ZR 64/52
Die Veräußerung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die der 3. Anordnung zur Regelung der Verbraucherpreise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit gebrauchten Kraftfahrzeugen vom 28. Februar 1941 (RAnz 1941 Nr. 56 S. 2) unterlag, ist schwebend unwirksam, sofern sie ohne die darin vorgeschriebene Abschätzung erfolgt ist; das schuldrechtliche und das dingliche Geschäft sind rückwirkend nach §134 BGB nichtig geworden, wenn die Abschätzung nicht innerhalb der zweimonatigen Frist des §4 Abs. 1 dieser Anordnung nachgeholt worden ist. Die Nichtigkeit ist jedoch dann nicht eingetreten, wenn die Nachholfrist im Zeitpunkt der Aufhebung der Anordnung (25. Juni 1948) noch nicht abgelaufen war - OGHZ 1, 171; OLG Hamburg HEZ 2, 306 -.Die Anwendung der §§308 Abs. 1, 309 BGB beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Wegfall des Verbots ins Auge gefaßt und die Leistung für die Zeit nach Wegfall des Verbots vorgesehen worden ist. Sie entfällt dagegen, wenn die vertraglich vereinbarten Leistungen alsbald und ohne Rücksicht auf das bestehende Verbot noch während seiner Geltungsdauer vollzogen werden sollen (RG SeuffArch 79 Nr. 197 S. 323; OGHZ 3, 55 [60]).*)
VolltextIBRRS 1953, 0024
BGH, Urteil vom 22.04.1953 - II ZR 143/52
Enthält ein Vertrag innerhalb seines tatsächlich gegebenen Rahmens einen offen gebliebenen Punkt (Vertragslücke), so hat der Richter eine solche Lücke durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen. Die ergänzende Vertragsauslegung darf sich nicht in Widerspruch zu dem im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Parteiwillen setzen und darf nicht zu einer unzulässigen Erweiterung des Vertragsgegenstandes führen.*)
VolltextIBRRS 1953, 0122
BGH, Urteil vom 15.04.1953 - VI ZR 53/52
Stellt der Führer eines Lastkraftwagens sein Fahrzeug am Strassenrand mit einem Abstand von mehr als 30 cm vom Bordstein ab und wird hierdurch der Raum zwischen dem Lastkraftwagen und einem auf der Strasse fahrenden Strassenbahnzug auf weniger als 30 cm verengt, so liegt es nicht ausserhalb des Bereichs adäquater Verursachung, wenn in dem Engpass jemand zu Schaden kommt.Ein Strassenbahnschaffner nimmt nicht am allgemeinen Verkehr teil, wenn er sich in Ausübung seines Dienstes vom Strassenbahnwagen auf die Strasse begibt.*)
VolltextIBRRS 1953, 0121
BGH, Urteil vom 15.04.1953 - VI ZR 48/52
Die Vorschrift des §38 BOStrab bezieht sich nicht nur auf Personenwagen der Strassenbahn, sondern auch auf Strassenbahngüterwagen und findet auch auf solche Güterwagen Anwendung, die durch Vermittlung einer Behörde einem Unternehmer zur Abfuhr von Trümmerschutt zur Verfügung gestellt werden.*)
VolltextIBRRS 1953, 0077
BGH, Urteil vom 10.04.1953 - V ZR 115/51
Wenn die beabsichtigte Benützung eines Grundstücks (beispielsweise ein Bau hart an die Grenze) mit ungewöhnlich schweren Nachteilen für den Nachbarn verbunden ist (umfangreiche, folgenschwere Verbauung von Fenstern), kann der Grundstückseigentümer kraft der aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis entspringenden Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme gehalten sein, von der schädigenden Benützung abzusehen, wenn eine andere Art der Benützung (Bau mit Abstand, aber grösserer Tiefe) den angestrebten Zweck ohne oder ohne für den Grundstückseigentümer ins Gewicht fallende Mehrbelastung auch erreicht, aber jene Nachteile vermeidet.*)
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