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Sachgebiet: Bauvertrag

7586 Entscheidungen insgesamt




Online seit 1952

IBRRS 1952, 0111
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 20.11.1952 - IV ZB 89/52

§176 ZPO ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in solchen Verfahren nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, in denen mit Rücksicht auf ihre besondere Natur (sog. streitiges Verfahren) geboten ist, daß die Zustellung von in diesem Verfahren ergehenden gerichtlichen Verfügungen an den von einem Beteiligten bestellten Bevollmächtigten erfolgt. Ältere abweichende Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind nicht mehr beachtlich.*)

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IBRRS 1952, 0016
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.11.1952 - VI ZR 2/52

Das Ergebnis eines von dem Oberlandesgericht eingenommenen Augenscheins braucht nicht protokolliert zu werden. Es genügt, wenn das Ergebnis in Form einer Tatsachenfeststellung in dem Tatbestand oder den Entscheidungsgründen des Urteils mitgeteilt wird.Die Annäherung an die Einmündung einer Nebenstrasse, die Verengung der Fahrbahn hinter der Einmündung dieser Nebenstrasse durch eine Verkehrsinsel und die Notwendigkeit, nach Durchfahren der Verengung einen beschränkten Eisenbahnübergang zu überqueren, dessen Schranken offen stehen, brauchen den Führer eines auf der Hauptstrasse fahrenden Lastkraftwagens nicht zur Einhaltung einer geringeren als der in § 9 Abs. 1 a StVO zugelassenen Geschwindigkeit zu veranlassen, wenn nicht besondere Umstände die Einhaltung einer geringeren Geschwindigkeit erfordern.*)

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IBRRS 1952, 0015
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 18.11.1952 - VI ZR 263/52

Wer erst zwei Tage vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision den Antrag stellt, das Verfahren wegen des Wegfalls des gesetzlichen Vertreters einer Partei auszusetzen, muß prüfen, ob diesem Antrag auch rechtzeitig entsprochen wird. Falls dies unterlassen und auch nicht vorsorglich Revision eingelegt wird, beruht der Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision nicht auf einem unabwendbaren Zufall.*)

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IBRRS 1952, 0028
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.11.1952 - V ZR 95/51

An der Rechtsprechung des Senats, daß das "Bewirken der Leistung" des Verkäufers im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 UmstG nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß das verkaufte Grundstück nicht, wie vereinbart, von Belastungen freigestellt worden ist, (BGHZ 2, 369; 5, 214), wird festgehalten.Das in der Ersten Durchführungsverordnung der Niedersächsischen Landesregierung zur VO Nr. 103 der Britischen Militärregierung vom 11. November 1947 ausgesprochene Veräußerungsverbot ist ein Veräußerungsverbot im Sinne des § 878 BGB. Die Genehmigung des Kulturamts zur Veräußerung ist notwendig, wenn bereits vor Inkrafttreten der genannten DVO die Auflassung erklärt, jedoch der Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuchamt vor diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt worden war.*)

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IBRRS 1952, 0110
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1952 - IV ZR 72/52

Zum Begriff des unsittlichen Lebenswandels im Sinne des §66 EheG. Die Bestimmung trifft nicht jeden Fall, in dem der unterhaltsberechtigte Ehegatte seinen Lebenswandel, in sittlich zu mißbilligender Weise gestaltet.Hat jemand für einen vermögenslosen Schuldner die "selbstschuldnerische Bürgschaft" für dessen Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner geschiedenen Frau übernommen, dann kann Bürgschaft im Rechtssinne auch dann vorliegen, wenn die Auslegung der Vereinbarung ergibt, daß die unterhaltsberechtigte Frau gegen eine spätere Herabsetzung der Unterhaltsrente auch für den Todesfall des unterhaltspflichtigen Mannes gesichert sein und daß daher dem Bürgen aus einem etwaigen Herabsetzungsanspruch des Erben (§70 Abs. 2 EheG) kein Einwand zustehen sollte. Der vertragsmäßige Ausschluß eines solchen einzelnen Einwandes zwingt nicht zu der Annahme, daß kein Bürgschaftsvertrag, sondern allenfalls ein Gewährvertrag geschlossen sein könne.*)

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IBRRS 1952, 0109
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 13.11.1952 - IV ZR 112/52

Wird eine Ehe auf Grund einer Klage geschieden, so kann die beklagte Partei Berufung lediglich zu dem Zweck einlegen, im Wege einer erst in der Berufungsinstanz erhobenen Widerklage die Scheidung der Ehe auch auf Grund eines Ehebruchs des Klägers mit einer namentlich genannten Frau zu erreichen.*)

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IBRRS 1952, 0014
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 10.11.1952 - VI ZR 45/52

Aus der Verpflichtung des aus einem Grundstück Ausführenden, sich so zu verhalten, daß eine Gefährdung des Strassenverkehrs ausgeschlossen ist, folgt die Befugnis des Verkehrsteilnehmers auf der Strasse, unter Beibehaltung seiner Fahrgeschwindigkeit in fliessender Fahrt zu bleiben. Er darf allerdings seine Befugnis nicht mißbrauchen.*)

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IBRRS 1952, 0027
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.11.1952 - V ZR 106/51

Ein allgemeiner, daß aus einem lange zurückliegenden Vertrage mit Rücksicht auf den bloßen Zeitablauf Ansprüche nicht mehr erhoben werden können, ist nicht anzuerkennen.Ein im Jahre 1858 zwischen der Eisenbahnverwaltung und einem Mühlenbesitzer geschlossener Vergleich über die Unterhaltung der durch bauliche Anlagen der Eisenbahn in Mitleidenschaft gezogenen Wasserzuführung zu der Mühle kann aus wichtigem Grunde gekündigt werden; abgesehen davon wird seine Wirksamkeit durch die Länge des inzwischen verflossenen Zeitraumes nicht berührt.*)

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IBRRS 1952, 0024
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 31.10.1952 - V ZR 47/52

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1952, 0108
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.10.1952 - IV ZR 83/52

Die mit Unterstützung eines Dritten geleistete Unterschrift verliert noch nicht die Eigenschaft der Eigenhändigkeit, solange der Unterschreibende den Willen hat, seine Unterschrift zu leisten und diesen Willen in der Weise betätigt, daß die Leistung der Unterschrift von seinem Willen abhängig bleibt.*)

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IBRRS 1952, 0103
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 30.10.1952 - IV ZR 89/52

Wer eine bewegliche Sache auf Grund eines rechtswirksamen Vertrages auf einem Grundstück einbaut und hierbei das Eigentum an der beweglichen Sache einbüsst, hat auch dann keine Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung oder aus §951 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen den Grundstückseigentümer, wenn er den Vertrag nicht mit diesem, sondern einem Dritten geschlossen hat.*)

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IBRRS 1952, 0057
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.10.1952 - II ZR 257/51

Für Leistungen, die auf Grund eines nicht notariell beurkundeten Vertrages von demjenigen bewirkt sind, der einer werdenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung beitreten wollte, haftet derjenige, der dadurch bereichert ist. Sind die Beträge auf ein Bankkonto der Vorgesellschaft überwiesen, so haftet nur die Gesellschaft, nicht ein einzelner Gründer, dem aus dem Bankkonto nichts zugeflossen ist.Zwischen den Gründern der GmbH und dem Dritten, der Leistungen auf das Konto der Vorgesellschaft bewirkt hat, entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Dritte kann den Anspruch auf Rückerstattung seiner Überweisungen nicht gegen einen einzelnen der Gründer erheben; er kann nur die Auseinandersetzung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts begehren, in deren Vollziehung sich erst ergibt, ob der Auseinandersetzungsanspruch den Betrag der Leistungen des Dritten deckt, oder dieser sich wegen eines etwaigen Ausfalls an die Gesellschafter halten muss.*)

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IBRRS 1952, 0059
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 27.10.1952 - III ZR 376/51

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 1952, 0064
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 23.10.1952 - III ZR 273/51

Für die Haftung eines Jugendlichen im Alter von 7 bis 18 Jahren aus unerlaubter Handlung ist zwischen Zurechnungsfähigkeit (§ 828 Abs. 2) und Verschulden (§ 276) zu unterscheiden. Die Zurechnungsfähigkeit ist gegeben, solange der Jugendliche nicht die gesetzliche Vermutung widerlegt, daß er die Fähigkeit besitzt, seine Verantwortlichkeit als Folge der Gefährlichkeit seines Tuns zu erkennen. Fahrlässigkeit kann dagegen nur angenommen werden, wenn der Verletzte nachweist, daß der Jugendliche die Gefährlichkeit seines Verhaltens unter den zur Zeit der Tat gegebenen Umständen erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen.Fahrlässigkeit setzt voraus,Die Anforderungen an die zur Gewinnung der richtigen Erkenntnis anzuwendende Sorgfalt und an die Verpflichtung, sich durch diese Erkenntnis bestimmen zu lassen, sind zwar objektiv zu bemessen, aber je nach den Lebensverhältnissen des Verpflichteten verschieden. In diesem Sinne können insbesondere bei Jugendlichen allgemein andere Anforderungen gelten als etwa bei Erwachsenen. So werden z.B. unter Umständen die in der Natur eines Jugendlichen liegende Neigung zu triebmäßiger Abwehr von Angriffen und sein gesteigerter Spieltrieb zu beachten sein.*)

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IBRRS 1952, 0063
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 22.10.1952 - III ZB 17/52

Auch ohne ausdrückliche Bezugnahme in der Berufungsschrift ist in dem besonderen Falle, daß in dem Armenrechtsgesuch die von dem Berufungsanwalt unterzeichnete, den Anforderungen des § 519 ZPO entsprechende und als solche bezeichnete vollständige Berufungsbegründung enthalten ist, die Berufung ordnungsmäßig begründet.*)

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IBRRS 1952, 0107
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.1952 - IV ZR 99/52

Vermächtnisforderungen sind nach den "Allgemeinen Vorschriften", d.h. nach den durch die Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen des allgemeinen bürgerlichen Rechts in der Aufwertungsfrage aufzuwerten. Dabei kommt es in erster Linie auf den mutmaßlichen Willen des Erblassers an.Zur Abgrenzung des mutmaßlichen (wirklichen) und des im Wege ergänzender Auslegung unterstellten (hypothetischen) Willens. In beiden Fällen ist bei der Testamentsauslegung jedoch die Willensrichtung des Erblassers zu ermitteln.Bei gemeinschaftlichen Bestimmungen eines gemeinschaftlichen Testaments ist für die Ermittlung des mutmaßlichen oder hypothetischen Willens die Willensrichtung beider Erblasser maßgebend.Ist einer Partei gemäß §272 a ZPO gestattet worden, einen Schriftsatz nachzubringen und nimmt das Berufungsgericht auf diesen Schriftsatz mit einem ausdrücklichen Hinweis auf §272 a ZPO Bezug, dann ist damit nur die in dieser Bestimmung vorgesehene Gegenerklärung auf Behauptungen des Gegners in den Tatbestand aufgenommen worden, nicht aber sonstiges neues Vorbringen.*)

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IBRRS 1952, 0106
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.1952 - IV ZR 68/52

Es ist kein zur Zurückverweisung gemäss §539 ZPO berechtigender Verfahrensmangel, wenn das erstinstanzliche Gericht von einer beantragten Beweiserhebung deshalb absieht, weil die unter Beweis gestellten Tatsachen nur Indizien für den zwar schlüssig behaupteten, als solchen aber nicht unter Beweis gestellten klagebegründenden Sachverhalt darbieten und nach der Überzeugung des Gerichts aus diesen - als wahr unterstellten - Indizien ein sicherer Schluss auf die klagebegründenden Tatsachen selbst nicht gezogen werden kann.*)

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IBRRS 1952, 0105
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 20.10.1952 - IV ZR 49/52

Landwirte gehören nicht zu den Gewerbetreibenden im Sinne des §17 WährG. Mit der Auszahlung des Geschäftsbetrages haben die Geldinstitute privatrechtliche Forderungen der Zahlungsempfänger beglichen. Zuviel oder zu Unrecht gezahlte Geschäftsbeträge können nach §§812 ff BGB von dem zahlenden Geldinstitut zurückgefordert werden.*)

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IBRRS 1952, 0142
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.10.1952 - I ZR 6/51

Der gemäß §9 der 35. DVO zum UmstG bestellte "Treuhänder" für das im Bundesgebiet vorhandene Vermögen gewisser Geldinstitute ist im Rechtsstreit nicht gesetzlicher Vertreter i.S. des §274 Ziff. 7 ZPO, sondern Partei kraft Amtes.*)

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IBRRS 1952, 0026
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 17.10.1952 - V ZR 157/51

Zum Begriff der Übernahme eines Gutes im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 5 UmstG gehört, daß eine vorweggenommene Erbfolge vorliegt.*)

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IBRRS 1952, 0137
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.10.1952 - I ZR 20/52

Der in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelte Satz, daß eine Hemmung der Verjährung gemäß §639 Abs. 2 BGB eintritt, wenn der Käufer sich nach der Übergabe der Kaufsache damit einverstanden erklärt, daß der Verkäufer Arbeiten an der Kaufsache zur Beseitigung eines Mangels vornimmt (RGZ 96, 267; 128, 213), gilt auch dann, wenn der Unternehmer eines Werkvertrages nach der Lieferung einer vertretbaren Sache die Beseitigung des Mangels im Einverständnis mit dem Besteller versucht.*)

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IBRRS 1952, 0117
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.10.1952 - IV ZR 69/52

Hat ein Ehemann Hypotheken in RM abgelöst, die auf einem zum eingebrachten Gut der Ehefrau gehörenden, von der Familie bewohnten Grundstück ruhen, dann ist sein Anspruch auf Aufwendungsersatz - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur dieses Ersatzanspruchs (§1390 BGB oder ungerechtfertigte Bereicherung) - im Verhältnis 1 : 1 auf DM umzustellen.*)

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IBRRS 1952, 0104
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.10.1952 - IV ZR 215/51

Wird eine Sache zur Feriensache erklärt, so findet mit der Bekanntgabe dieses Beschlusses an den Berufungskläger eine durch die Gerichtsferien eingetretene Hemmung der Frist zur Begründung der Berufung ihr Ende; der bisher gehemmte restliche Teil der Begründungsfrist beginnt mit dem der Bekanntgabe folgenden Tag zu laufen. Hierin liegt keine unzulässige Verkürzung der Begründungsfrist.Zur wirksamen Einreichung einer Begründungsschrift ist die Übergabe an einen für ihre Annahme zuständigen Beamten oder Angestellten oder die Begründung ihres Gewahrsams erforderlich.Der verspätete Eingang einer Berufungsbegründungsschrift beruht nicht schon auf einem unabwendbaren Zufall, wenn die Schrift während der Gerichtsferien am Tage vor Ablauf der Begründungsfrist in ein offenes Fach zum Abtragen auf der Wachtmeisterei des Berufungsgerichts gelegt wird.*)

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IBRRS 1952, 0062
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.10.1952 - III ZR 282/51

Aus den Umständen, unter denen eine mit erheblichem Alkoholgenuss verbundene Fahrt mit einem Kraftfahrzeug angetreten und durchgeführt wurde, kann auch ohne Feststellung eines Verzichtsvertrages der Schluss gezogen werden, dass die Mitfahrenden jedenfalls insoweit auf eigene Gefahr handelten, als es sich um die Folgen leichter Fahrlässigkeit des Fahrers handelt. In diesen Falle haftet der Fahrer auch nicht für solche Fälle leichter Fahrlässigkeit, die nicht durch den Genuss von Alkohol verursacht sind. Die Beweislast für die Umstände, aus denen eine grobe Fahrlässigkeit gefolgert wird, trägt der Verletzte.*)

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IBRRS 1952, 0053
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 08.10.1952 - II ZR 2/52

Klagt bei einer Zweimanngesellschaft der eine Gesellschafter gegen den anderen auf Leistung eines unstreitigen Betrages an die Gesellschaftskasse, so kann er den gestellten Antrag nach Auflösung der Gesellschaft nicht weiterverfolgen. Infolge der Gesellschaftsauflösung wird des erhobene Anspruch unselbständiger Rechnungsfaktor der Auseinandersetzungsrechnung.*)

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IBRRS 1952, 0138
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 07.10.1952 - I ZR 11/52

Eine Verpflichtung zur Lieferung von "ca 25-30 to" braucht neben der Abgrenzung der Lieferungsverpflichtung auf eine Menge von 25-30 to nicht auszuschließen, daß auch eine gemäß Handelssitte auf Grund einer Circa-Klausel bestehende Toleranz zu einer gewissen Weniger- oder Mehrlieferung bei einer Lieferung der klauselmäßigen Mindest- oder Höchstgrenze zulässig ist.*)

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IBRRS 1952, 0141
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.10.1952 - I ZR 8/52

Die Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage versagt im allgemeinen, wenn der Schuldner seine Leistung ohne ausreichenden Entschuldigungsgrund nicht rechtzeitig bewirkt und sich damit selbst in die Lage gebracht hat, nunmehr unter wesentlich veränderten und für ihn ungünstigen Umständen erfüllen zu müssen (Bestätigung der Rechtsprechung in RGZ 103, 3).*)

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IBRRS 1952, 0025
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 03.10.1952 - V ZR 137/51

Die Festsetzung eines Höchstsatzes für das nach dieser Bestimmung zu entrichtende Wohnnutzungsentgelt kann als Rechtsverordnung ergehen.So lange eine solche Festsetzung noch nicht ergangen ist, ist der Verpächter berechtigt, für das ständige Bewohnen der Lauben ein angemessenes Wohnnutzungsentgelt zu fordern.*)

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IBRRS 1952, 0169
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.10.1952 - IV ZR 200/51

Im Bereich des Vereinigten Wirtschaftsgebietes bestanden der Reichsnährstand und die Hauptvereinigungen bis zum Erlaß des Gesetzes über die Auflösung des Reichsnährstandes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet vom 21. Januar 1948 als Vermögensträger fort.Der gemäß §2 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Auflösung des Reichsnährstandes im Vereinigten Wirtschaftsgebiet bestellte Haupttreuhänder übt auch die Verwaltung und die Aufsicht über das Vermögen der ehemaligen Hauptvereinigungen aus.Veräußert eine deutsche Behörde gegen Bezahlung an den Fiskus Gegenstände, die Beutegut der Besatzungsmacht sind, oder die sie irrtümlich für Beutegut hält, so ist hierin grundsätzlich ein rechtsgeschäftlicher Vorgang zu sehen, es sei denn, daß sich aus besonderen Umständen ergibt, daß es sich um einen Hoheitsakt handelt.Der zur Herausgabe verpflichtete Besitzer einer beweglichen Sache kann das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht wegen auf die Sache gemachter Aufwendungen nicht einem Eigentümer gegenüber geltend machen, der seinerseits einen Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen hat, der den Anspruch des Besitzers übersteigt.*)

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IBRRS 1952, 0061
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.10.1952 - III ZR 338/51

1. Bei einem Zusammenstoss von Strassenbahn und Eisenbahn kommt es für die Bemessung des Haftungsanteils der beteiligten Unternehmen auf die durch die besonderen Umstände des Einzelfalles bestimmte konkrete Betriebsgefahr an.*)

2. Der in der Pflichtverletzung eines Verrichtungsgehilfen hervorgetretene persönliche Mangel verwehrt als solcher den Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn nicht. Dieser kann dartun, dass der Mangel weder bei der Auswahl noch bei der Leitung des Gehilfen erkennbar war.*)

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IBRRS 1952, 0060
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 02.10.1952 - III ZR 141/51

Überholt ein Lastkraftwagen bei von links kommendem Sturm einen Radfahrer in einem Abstand, dass dieser in den Windschatten des Wagens gekommen, nach links geraten und dadurch vom Wagen erfasst worden sein kann, so ist nicht nachgewiesen, dass der Führer des Wagens jede nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt beobachtet hat.*)

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IBRRS 1952, 0116
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.09.1952 - IV ZB 79/52

Haben die Länder das ihnen eingeräumte Recht auf Ausübung der Umstellungsgrundschuld auf andere Stellen übertragen, so kann von ihnen oder in ihrem Namen sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse auf Grund des §6 d. 40. DVO z UmstG nicht eingelegt werden. Sie sind am Verfahren nicht beteiligt.*)

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IBRRS 1952, 0070
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 29.09.1952 - III ZR 251/51

Wenn der Entlastungsbeweis des Geschäftsherrn aus § 831 BGB deshalb nicht für geführt erachtet wird, weil der angestellte Kraftfahrer bei Herbeiführung des Unfalles übermüdet gewesen sei, so bedarf es regelmäßig näherer Feststellungen darüber, in welcher Weise der Kraftfahrer vorher beruflich belastet gewesen ist, insbesondere wieviele Stunden er zuvor gearbeitet hat, welche Arbeit er geleistet hat und in welchem Umfange Ruhepausen eingeschaltet waren. Für die Annahme einer Verantwortlichkeit des Geschäftsherrn unter dem Gesichtspunkt der mangelnden Leitung kann es ferner bedeutsam sein, ob eine etwaige arbeitsbedingte Übermüdung auf zu grosser Arbeitsfülle oder unzweckmäßiger Arbeitsweise beruht und inwieweit der Geschäftsherr hier hätte Abhilfe schaffen müssen. Vereinzelte Stoßbelastungen werden nicht immer dem Geschäftsherrn angerechnet werden können.*)

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IBRRS 1952, 0011
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 25.09.1952 - IV ZR 13/52

Der Umstand, dass eine die Konkursgläubiger benachteiligende Rechtshandlung in adäquantem ursächlichen Zusammenhang mit anderen Ereignissen der Konkursmasse auch Vorteile gebracht hat, sie jedoch keine Gegenleistung für die durch die Handlung bewirkte Vermögensminderung darstellen, vermag weder die Entstehung des Anfechtungsrechts des Konkursverwalters zu hindern noch den Inhalt oder Umfang des auf Grund des Anfechtungsrechtes nach § 37 KO entstehenden Rückgewahrungsanspruchs, der nicht mit einem Anspruch auf Schadensersatz gleichbedeutend ist, zu beeinflussen.Eine bereits eingetretene Zahlungseinstellung des Gemeinschuldners wird durch eine allgemeine Stundung seiner Verbindlichkeiten erst dann beseitigt, wenn es mit Hilfe der Stundung wenigstens nach Maßgabe der durch sie gewährten Zahlungserleichterungen zu einer allgemeinen Wiederaufnahme der Zahlungen kommt.Der Begriff der "Sicherung oder Befriedigung dieser Art" im Sinne des § 30 Nr. 2 KO erfordert im Interesse der Konkursgläubiger eine enge Auslegung.*)

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IBRRS 1952, 0039
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 19.09.1952 - V ZR 97/51

Dem Erwerber eines von einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen bebauten Wohngrundstücks, welcher sich vertraglich verpflichtet hat, auf diesem Grundstück ein Ladengeschäft nicht ohne Genehmigung des Wohnungsunternehmens zu betreiben, wird durch § 8 der Durchführungsverordnung zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung gegen das Wohnungsunternehmen gewährt.*)

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IBRRS 1952, 0168
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1952 - IV ZR 203/51

Eine Eheverfehlung, die im Falle einer Klage aus §43 EheG wegen eigener Verfehlungen des Scheidungsklägers unberücksichtigt bleiben muss, kann für die Beachtlichkeit des Widerspruchs gegen eine Klage aus §48 von Bedeutung sein.*)

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IBRRS 1952, 0167
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.07.1952 - IV ZB 65/52

Ein Schriftsatz, dessen Wortlaut den Willen Berufung einzulegen nicht klar und zweifelsfrei erkennen lässt, sondern zu einer Auslegung und Deutung des Inhalts, der in ihm enthaltenen Erklärungen nötigt, genügt nicht den nach §518 Abs. 2 Ziff 2 ZPO zu stellenden Anforderungen.Der Prozessbevollmächtigte handelt schuldhaft, wenn er in der Absicht Berufung einzulegen, einen Schriftsatz einreicht, der den Erfordernissen des §518 Abs. 2 Ziff 2 ZPO nicht genügt, obwohl es ihm bei sorgfältiger Überlegung mindestens zweifelhaft sein musste, ob das Gericht darin eine zulässige Berufung erblicken würde. Auch der sich daraus ergebende Irrtum des Prozessbevollmächtigten, sein Schriftsatz stelle eine zulässige Berufung dar, ist dann verschuldet.*)

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IBRRS 1952, 0166
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.07.1952 - IV ZB 41/52

Ein stillschweigender Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht angenommen werden, wenn die Partei in der irrigen Annahme, die Frist sei noch nicht abgelaufen, Berufung eingelegt hat.Es bleibt dahingestellt, ob im Rahmen der Entscheidung RGZ 169, 196 die Wiedereinsetzung auch ohne einen dahingehenden Antrag zu erteilen ist. Sie kann jedenfalls dann nicht erteilt werden, wenn sich aus den Akten nicht offensichtlich ergibt, dass die sachlichen Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegeben sind.*)

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IBRRS 1952, 0115
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1952 - IV ZR 64/52

Die Berufung ist auch dann ordnungsgemäss begründet, wenn in der Berufungsschrift stillschweigend auf die Begründung eines von einem beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Armenrechtsgesuchts Bezug genommen wird.Ein Altersunterschied von 11 Jahren zwischen der älteren Ehefrau und dem Ehemann steht der Aufrechterhaltung der Ehe nicht entgegen, wenn die Ehe 20 Jahre ungetrübt bestanden hat. Der Widerspruch kann aber unbeachtlich sein, wenn auch die Beklagte sich innerlich gänzlich von ihrer Ehe gelöst hat. Dafür kann sprechen, dass sie sich während 8-jähriger Trennung überhaupt nicht mehr um ihren Ehegatten gekümmert, vielmehr selbst Anstalten getroffen hat, die Scheidung der Ehe zu erreichen, und hiervon nur abgesehen hat, weil die Ehegatten sich über die Verteilung des Hausrats nicht einigen konnten.*)

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IBRRS 1952, 0069
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1952 - III ZR 267/51

Bei einem Zusammenstoss zwischen Kraftfahrzeug und Eisenbahn ist dem Eisenbahnunternehmer die Berufung auf höhere Gewalt nicht verwehrt.Ist ein Kraftfahrzeug bei der Benutzung eines schienengleichen Übergangs auf den Bahngleisen stehen geblieben und kann das Stehenbleiben nach Lage der Sache nur auf Mängel des Fahrzeugs oder unsachgemässe Bedienung seiner Einrichtungen durch den Kraftfahrzeugführer zurückzuführen sein, so ist die Betriebsgefahr des Kraftfahrzeugs erhöht.Auf einer Bahnstrecke mit starkem Verkehr ist stets mit dem Herannahen von Zügen zurechnen, so dass sich die Insassen eines beim Überqueren der Bahn auf den Gleisen stehen gebliebenen Fahrzeugs nie darauf verlassen dürfen, es werde in der nächsten Zeit kein Zug herankommen.*)

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IBRRS 1952, 0038
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 12.07.1952 - V ZR 30/51

An den Grundsätzen der Entscheidung RGZ 33,1 ist festzuhalten. Für die Anwendung des § 8 ZPO genügt es bei der Herausgabeklage, wenn in ihr ein bestimmtes Mietverhältnis als nicht bestehend erklärt und die Klage mit darauf gestützt ist, auch wenn nicht ausdrücklich angegeben ist, der Beklagte behaupte den Rechtsbestand.*)

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IBRRS 1952, 0140
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1952 - I ZR 36/52

Die Einwilligung des Eigentümers in die Vernichtung seines Eigentums schließt die Widerrechtlichkeit der Eigentumsverletzung aus, soweit die Einwilligung nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. Bei der irrtümlichen Annahme der Einwilligung des Verletzten entfällt ein die Schadensersatzpflicht begründendes Verschulden im Sinn des §823 BGB nur dann, wenn der Irrtum selbst nicht auf Fahrlässigkeit beruht (RGZ 68, 431; BGHZ 3, 270 [281]).*)

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IBRRS 1952, 0139
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 11.07.1952 - I ZR 155/51

Die vorbeugende Unterlassungsklage setzt eine Wiederholungsgefahr voraus. Diese wird in der Regel nicht schon durch eine tatsächliche Einstellung der Rechtsverletzung ausgeschlossen, solange der Verletzer seine Unterlassungspflicht nicht anerkennt, sondern auf der materiellen Abweisung des Unterlassungsanspruches beharrt. Das schliesst nicht aus, dass andere Tatumstände eine Wiederholungsgefahr als ausgeschlossen erscheinen lassen können, namentlich dann, wenn der Abweisungsantrag nur auf das Nichtvorliegen der Wiederholungsgefahr gestützt wird.*)

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IBRRS 1952, 0052
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 09.07.1952 - II ZR 281/51

1. ) Beim Verkauf von Holz im Walde geht der Besitz nicht schon mit der blossen Überweisung des Holzes, sondern erst mit der hinzutretenden Abfuhrerlaubnis auf den Säufer über.2.) Die Verbindlichkeit des Verkäufers im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff 2 UmstG ist auch dann als bewirkt anzusehen, wenn vor dem Währungsstichtag die Abfuhrerlaubnis in anderer Weise als durch Aushändigung des in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehenen Holzabgabescheines erteilt ist.*)

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IBRRS 1952, 0165
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 07.07.1952 - IV ZB 57/52

Mit der Versagung des Armenrechts ist die Mittellosigkeit als Hinderungsgrund i.S. des §233 ZPO entfallen. Der armen Partei ist dann nur noch ein Zeitraum von 1 bis 2 Tagen zuzubilligen, um sich zu überlegen, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten durchführen will und einem Anwalt diesen Auftrag zu erteilen. Nach Ablauf dieses Zeitraums beginnt die Frist des §234 ZPO zu laufen.*)

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IBRRS 1952, 0164
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BGH, Beschluss vom 07.07.1952 - IV ZB 55/52

Die nach §620 ZPO für eine bestimmte Zeit angeordnete Aussetzung des Verfahrens endigt von selbst mit dem Ablauf des in dem Beschluß genannten Zeitraums. Mit dieser Endigung beginnen die Fristen, deren Lauf nach §249 ZPO aufgehört hatte (hier Berufungsbegründungsfrist), neu zu laufen, ohne daß es einer förmlichen Aufnahme nach §250 ZPO oder eines Gerichtsbeschlusses über den Fortgang des Verfahrens bedarf.*)

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IBRRS 1952, 0163
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BGH, Urteil vom 03.07.1952 - IV ZR 47/52

Ist eine Minderjährige zu einem Mann in Liebesbeziehungen getreten, haben beide einander ein ernstliches Eheversprechen gegeben, können sie aber dieses Versprechen zunächst nicht einlösen, weil der Vater, dem die wirtschaftliche Stellung des Mannes nicht zu seiner Familie passt, die Heiratsgenehmigung verweigert, und zieht deswegen die Minderjährige zu der Familie des Mannes, um dort ihre Volljährigkeit abzuwarten und dann zu heiraten, so kann die Fortsetzung des Liebesverhältnisses bis zur Eheschliessung jedenfalls von dem Zeitpunkt an nicht mehr als unsittlicher Lebenswandel angesehen werden, in dem die Minderjährige Mutter eines von dem Mann empfangenen Kindes geworden ist und damit für sie die sittliche Pflicht entstand, alles zu tun, um das Verhältnis mit dem Vater des Kindes sobald wie möglich zu legalisieren.*)

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IBRRS 1952, 0068
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BGH, Urteil vom 03.07.1952 - III ZR 342/51

Der mit Rücksicht auf den schlechten Zustand des Kraftwagens erklärte ausdrückliche Haftungsausschluss gegenüber einem aus Gefälligkeit mitgenommenen Fahrgast bezieht sich in der Regel auf alle aus dem mangelhaften Zustand des Kraftwagens hervorgehenden Schäden, ohne dass diese im Einzelnen dem Fahrgast mitgeteilt worden sein müssten. Der Haftungsausschluss kann in solchen Fällen auch grobe Fahrlässigkeit umfassen. Ein etwaiger Irrtum des Fahrgastes über Art und Umfang der Mängel des Wagens kann unter Umständen eine Anfechtung der Haftungsverzichtserklärung des Fahrgastes begründen. Der Sachverhalt ist auch unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens des Fahrers bei Abschluss der Haftungsausschlussabrede zu prüfen, wenn der Fahrer ihm bekannte ungewöhnliche Mängel des Fahrzeugs nicht hervorgehoben hat, von denen er erkennen musste, dass sie für den Haftungsverzicht des andern Teils von ausschlaggebender Bedeutung sein werden. Insoweit kann auch ein Mitverschulden des Fahrgastes durch Unterlassung entsprechender Fragen in Betracht kommen.*)

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IBRRS 1952, 0162
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BGH, Beschluss vom 02.07.1952 - IV ZB 48/52

Der Prozessbevollmächtigte einer Partei genügt seiner Sorgfaltspflicht, wenn er das Urteil mit dem Vermerk über den Zeitpunkt der Urteilszustellung an einen in Gebiet der Bundesrepublik wohnenden Korrespondenzanwalt durch einfachen Brief übersendet.Auch wenn dem Korrespondenzanwalt bekannt ist, dass ein Urteil verkündet ist, so kann er sich darauf verlassen, dass der Prozessbevollmächtigte ihn das zugestellte Urteil rechtzeitig übersenden wird, Besondere Rückfragen seinerseits nach den Zeitpunkt der Zustellung des Urteils braucht er nicht zu halten. Es genügt, wenn er, um den Rechtsstreit in Auge zu behalten, eine Dreimonatsfrist verfügt.*)

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IBRRS 1952, 0161
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BGH, Beschluss vom 02.07.1952 - IV ZB 38/52

Im Verfahren nach der 6. DVO zum Ehegesetz (Hausratsverordnung) ist §176 ZPO anzuwenden, wenn der beteiligte Ehegatte seinem Bevollmächtigten uneingeschränkte Vollmacht erteilt und dies dem Gericht angezeigt hat.*)

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