Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
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IBRRS 1952, 0160BGH, Beschluss vom 02.07.1952 - IV ZB 37/52
Auch Wohnungen in beweglichen Wohngelegenheiten fallen unter §1 HausratsVO. Auf sie ist §3 HausratsVO anwendbar.*)
VolltextIBRRS 1952, 0136
BGH, Urteil vom 30.06.1952 - III ZR 277/51
Ein Brand, der durch unachtsames Ausschütten glühender Asche von dem zum Kaffeekochen benutzten Ofen eines Stellwerks durch Risenbahnbedienstete entstanden ist, führt nicht zu einem Schadensersatzanspruch aus §1 SachschadG gegen den Eisenbahnunternehmer.*)
VolltextIBRRS 1952, 0051
BGH, Urteil vom 28.06.1952 - II ZR 263/51
Auch bei einem in erster Reihe auf Leistung von Diensten gerichteten Vertrage können die Parteien nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbaren, dass bei fristloser Kündigung durch den Dienstberechtigten Ansprüche gemäss § 649 BGB erhoben werden dürfen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0045
BGH, Urteil vom 28.06.1952 - II ZR 274/51
Wird das Armenrecht nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wegen mangelnder Armut abgelehnt, so müssen in dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand alle nicht unmittelbar aktenkundigen Gründe hierfür dargelegt und glaubhaft gemacht werden, insbesondere, dass der Rechtsmittelkläger sich für arm halten konnte - trotzdem er später das Rechtsmittel auf eigene Kosten verfolgt - und wegen dieser wenigstens subjektiven berechtigten Annahme an der Einhaltung der Rechtsmittelfrist gehindert war.*)
VolltextIBRRS 1952, 0037
BGH, Urteil vom 27.06.1952 - V ZR 51/51
Die Stellen, denen die Ausübung der Rechte aus den Umstellungsgrundschulden übertragen ist, sind grundsätzlich ermächtigt, diese Rechte im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0159
BGH, Urteil vom 26.06.1952 - IV ZR 54/52
Eine Ehefrau, die in dem Handelsgeschäft ihres Ehemanns mitarbeitet und durch ihre Mitarbeit zur Entwicklung des Geschäfts beigetragen hat, braucht diese Mitarbeit nicht deswegen aufzugeben, weil der Ehemann seine Geliebte in dem Geschäft beschäftigen will. Sie kann vielmehr von ihrem Ehemann verlangen, dass dieser der Geliebten das Betreten der Geschäftsräume verbietet. Gegen die Geliebte hat sie einen entsprechenden Unterlassungsanspruch.*)
VolltextIBRRS 1952, 0158
BGH, Urteil vom 26.06.1952 - IV ZR 227/51
Die Ehefrau ist durch Art. 6 GrundG gegen das Eindringen oder die Aufnahme der Geliebten des Ehemannes in den räumlich-gegenständlichen Bereich der Ehe, insbesondere in die Ehe- und Familienwohnung geschützt. Sie kann einen solchen Eingriff in ihr Recht auf diesen Bereich mit einer Klage gegen den Ehemann oder die Ehebrecherin auf Beseitigung der dadurch bewirkten Störung und auf Unterlassung künftiger Störungen abwehren.*)
VolltextIBRRS 1952, 0003
BGH, Urteil vom 26.06.1952 - IV ZR 222/51
Für die Frage, ob eine Urkunde für den Restitutionskläger ein günstigeres Ergebnis herbeigeführt haben würde, kann außer der Urkunde nur der im Vorprozeß vorgetragene Prozeßstoff berücksichtigt werden. Das gilt auch, wenn die Restitutionsklage zulässigerweise auf eine Urkunde gestützt wird, die erst nach der Rechtskraft des Urteils im Vorprozeß errichtet worden ist.*)
VolltextIBRRS 1952, 0157
BGH, Beschluss vom 25.06.1952 - IV ZB 39/52
Über den Antrag auf Ausstellung einer Lieferbarkeitsbescheinigung nach §48 WBG hat nicht die Prüfstelle, sondern die Kammer für Wertpapierbereinigung zu entscheiden.Lieferbarkeitsbescheinigungen können nach §48 WBG auch ausgestellt werden, wenn es sich um fällige Schuldverschreibungen handelt.*)
VolltextIBRRS 1952, 0135
BGH, Urteil vom 25.06.1952 - I ZR 157/51
An der Rechtsprechung des RG betreffend das Verhältnis des §898 RVO zum §1542 RVO (RGZ 157, 342) ist festzuhalten.*)
VolltextIBRRS 1952, 0050
BGH, Urteil vom 25.06.1952 - II ZR 295/51
Ist die auf Grund eines Werklieferungsvertrages geschuldete Sache infolge eines von keinem der Vertragschliessenden zu vertretenden Umstands untergegangen und eine Ersatzlieferung unmögliche, so ist eine vom Besteller geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Ein Wegfall der Bereicherung insofern kommt nur dann in Betracht, wenn ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Leistung der Anzahlung und dem erlittenen Vermögensverlust besteht.Der Wegfall der Bereicherung kann nicht dahin führen, dass der Besteller wirtschaftlich auf dem Umweg über die Anzahlung die Gefahr für den Untergang der Sache, die nach Gesetz und Vertrag zu Lasten des Unternehmers geht, trägt.*)
VolltextIBRRS 1952, 0134
BGH, Urteil vom 23.06.1952 - III ZR 168/51
Der Hersteller von maschinellem Gerät ist nach den Grundsätzen des Rechts der unerlaubten Handlungen schadensersatzpflichtig, wenn infolge einer die Betriebssicherheit des Gerätes mindernden Bauweise, die sich bei sorgfältiger Ausnutzung der technischen Möglichkeiten hätte vermeiden lassen, ein Benutzer verletzt wird.Ein für Körperverletzungen ursächlicher Mangel der Bauweise kann auch darin liegen, dass die für das einwandfreie Arbeiten des Gerätes wesentliche richtige Bedienung zu sehr erschwert wird. Ein solcher Mangel ist namentlich gegeben, wenn Fehler der Bedienung durch die Bauweise in vermeidbarer Weise begünstigt werden, insbesondere wenn die richtige Wirkungsweise des Gerätes infolge seiner Bauart nicht hinreichend überwacht werden kann.*)
VolltextIBRRS 1952, 0133
BGH, Urteil vom 20.06.1952 - I ZR 22/52
Ein Schiff, das ohne Fahrt über Grund zu machen, nur mit langsam laufender Maschine, den Ebbstrom totlaufend, auf ein anderes Schiff, das Fahrgäste von ihm im übernehmen soll, wartet, ist rechtlich im Verhältnis zu einem anderen Schiff, das Fahrt über den Grund macht und seitlich heranfährt, einem stilliegenden Schiff gleichzuachten.Stößt daß andere Schiff beim Heranfahren mit ihm zusammen, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Schiffers des heranfahrenden Schiffes.*)
VolltextIBRRS 1952, 0034
BGH, Urteil vom 20.06.1952 - V ZR 12/51
Dem Mieter, dem der vertragsmässige Gebrauch der gemieteten Sache durch das Recht eines Dritten entzogen worden ist, stehen Schadensersatzansprüche nur dann nicht zu, wenn ihm bei Abschluss des Mietvertrags das Recht des Dritten bekannt war. Dazu reicht die Kenntnis der Tatsachen, aus denen der Rechtsmangel folgt, nicht aus, wenn der Mieter falsche rechtliche Schlußfolgerungen zog und deshalb über das Recht des Dritten im Irrtum war. Das Wissen des Mieters, dass ein Dritter Ansprüche auf die Mietsache erhebe, die der Mieter aber für unbegründet hält, bedeutet nicht, dass der Mieter diese Ansprüche kannte.*)
VolltextIBRRS 1952, 0156
BGH, Urteil vom 19.06.1952 - IV ZR 211/51
Haben Eheleute vor der Eheschliessung vereinbart, sich alsbald nach der Heirat scheiden zu lassen, hat dann aber einer der Gatten eine Scheidung abgelehnt und klagt darauf - nach Ablauf der 3-Jahresfrist - der andere auf Scheidung gemäss §48, so hat die voreheliche, wegen Sittenwidrigkeit nichtige Scheidungsvereinbarung bei der Prüfung der Fragen nach der Zulässigkeit und Beachtlichkeit des Widerspruchs des beklagten Gatten ausser Betracht zu bleiben. Andererseits darf die Verwerflichkeit dieser Vereinbarung nicht als Umstand Bewertet werden, der für die Aufrechterhaltung der Ehe spräche.*)
VolltextIBRRS 1952, 0132
BGH, Urteil vom 19.06.1952 - III ZR 217/50
Wer durch eine unerlaubte Handlung ein mit einer Reichsmarkhypothek belastetes Grundstück vor der Währungsreform erworben hat und Schadensersatz durch Rückübereignung des Grundstücks leisten muß, ist berechtigt, wenn er die Hypothek vor der Währungsreform abgelöst hat und diese inzwischen gelöscht worden ist, vor der Rückübertragung des Eigentums an dem Grundstück auf diesem eine Hypothek oder Grundschuld zu den alten Zins- und Zahlungsbedingungen in Höhe von einem Zehntel des Reichsmarkbetrages der ursprünglich eingetragenen Hypothek eintragen zu lassen. Eine höhere Hypothek darf der Erwerber auch dann nicht eintragen lassen, wenn er Miterbe des inzwischen verstorbenen Veräußerers ist und das Grundstück an die Erbengemeinschaft zu übereignen hat.*)
VolltextIBRRS 1952, 0131
BGH, Urteil vom 16.06.1952 - III ZR 142/50
Im Falle des §836 BGB hat der Geschädigte nur die rein objektiven Voraussetzungen für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen "mangelhafter Unterhaltung des Grundstücks", Einsturz und Schadenseintritt darzutun. Demgegenüber hat der Grundstücksbesitzer den Entlastungsbeweis zu führen, daß er zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder daß der Schaden auch bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt entstanden sein würde.*)
VolltextIBRRS 1952, 0006
BGH, Urteil vom 13.06.1952 - I ZR 158/51
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1952, 0130
BGH, Urteil vom 05.06.1952 - III ZR 150/51
Im Falle der Tötung der Ehefrau sind bei Bemessung der dem Ehemann nach §845 zustehenden Geldrente die Kosten der Unterbringung der Hilfskraft insoweit zu berücksichtigen, als hierdurch zusätzliche Aufwendungen entstehen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Ersatzberechtigte der Hilfskraft einen Raum überlässt, den er bei Fortbestehen der Ehe anderweitig hätte nutzen, z.B. vermieten können.*)
VolltextIBRRS 1952, 0155
BGH, Beschluss vom 04.06.1952 - IV ZB 43/52
Das Mandat des Anwalts des ersten Rechtszuges endet jedenfalls in dem Augenblick, wo dieser der Partei das mit Rechtskraftzeugnis versehene Urteil übersendet. Holt die Partei danach von dem Anwalt einen Rechtsrat ein, weil sie das Urteil noch anfechten will, so wird damit ein Vertretungsverhältnis im Sinne des §232 ZPO nicht begründet. Ein Verschulden des Anwalts bei dieser Auskunft hat die Partei sich nicht zurechnen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0049
BGH, Urteil vom 30.05.1952 - II ZR 211/51
Ist eine Klage in zulässiger Weise in Form der Eventualhäufung dahin erhoben, dass die Leistung gleichwertiger Ersatzgeräte und für den Fall, dass diese Leistung dem Beklagten nicht zumutbar sei, die Zahlung einer bestimmten Geldsumme verlangt wird, so hat das Gericht in jedem Fall zunächst über den ersten Antrag und nur für den Fall, dass dieser unbegründet ist, über den zweiten Antrag zu entscheiden. Die Entscheidung ist in beiden Fällen stets ohne Zufügung einer Bedingung zu treffen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0154
BGH, Urteil vom 29.05.1952 - IV ZR 224/51
Wird in einer Berufungsschrift, die den Erfordernissen einer Berufungseinlegung nach §518 ZPO genügt, die Bitte ausgesprochen, die Berufung erst nach Bewilligung des gleichzeitig beantragten Armenrecht in den Geschäftsgang zu nehmen, so ist dies nicht eine bedingte und damit rechtlich unzulässige Berufung. Mit dieser Bitte wird nur zum Ausdruck gebracht, dass der Rechtsmittelkläger zunächst eine Entscheidung über die Bewilligung des Armenrechts begehrt und sich für den Fall der Verweigerung die Zurücknahme seiner Berufung vorbehält.*)
VolltextIBRRS 1952, 0153
BGH, Beschluss vom 29.05.1952 - IV ZB 30/52
Ist unter den Parteien streitig, ob ein Grundpfandrecht und die durch es gesicherte Forderung nach §1 Abs. 1 oder §2 der Verordnung umgestellt ist, so ist in dem Verfahren nach §6 über alle tatsächlichen und rechtlichen Fragen zu befinden, von deren Beantwortung die Entscheidung abhängt. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Höhe des Umstellungsbetrages davon abhängt, wem das Grundpfandrecht zusteht. Die Entscheidung hierüber bindet die Gerichte und alle Beteiligten.Der Streit darüber, ob ein Grundpfandrecht rechtsgültig bestellt ist, ist grundsätzlich vor den ordentlichen Gerichten auszutragen. In Ausnahmefällen kann aber auch das Umstellungsgericht darüber entscheiden, so wenn lediglich eine Rechtsfrage im Streit ist, die aber bereits von der Rechtsprechung eindeutig entschieden ist.Zur Frage der Bezeichnung des Gläubigers im Grundbuch.*)
VolltextIBRRS 1952, 0129
BGH, Urteil vom 29.05.1952 - III ZR 229/51
Ein ehemaliger Reichsbeamter, dessen frühere Dienststelle sich nicht im Bundesgebiet befunden hat und deren Aufgaben von einem Lande der jetzigen Bundesrepublik nicht übernommen worden sind, kann jedenfalls für die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 11. Mai 1951 einen Anspruch auf Zahlung von Ruhegehaltsbezügen gegen ein Land der französischen Besatzungszone nicht aus dem sogenannten Kassenprinzip herleiten.*)
VolltextIBRRS 1952, 0048
BGH, Urteil vom 28.05.1952 - II ZR 146/51
Unwirksamkeit eines Vergleichs im Sinne des § 779 BGB liegt nicht vor, wenn der einem Vergleich zugrunde gelegte der Wirklichkeit nicht entsprechende Sachverhalt lediglich in Rechtssätzen besteht, irgendwelche Tatsachen aber nicht umschliesst.*)
VolltextIBRRS 1952, 0010
BGH, Urteil vom 28.05.1952 - II ZR 253/51
Der Bundesgerichtshof tritt der Rechtsprechung des Reichsgerichts bei, dass sich auch bei einem durch die beiderseitigen Leistungen erfüllten Warenumsatzgeschäft Nachwirkungen ergeben können, insbesondere die Verpflichtung einer Partei, alles zu unterlassen, was den Vertragszweck gefährden oder vereiteln könnte.*)
VolltextIBRRS 1952, 0128
BGH, Urteil vom 26.05.1952 - III ZR 73/51
Ist ein dem Geschädigten erwachsener Verdienstausfall ausser auf einen Unfall auch noch auf andere selbständige Ursachen zurückzuführen, für die der Schädiger nicht haftbar gemacht werden kann, so kann das Gericht eine Zerlegung des jetzt vorhandenen Gesamtschadens entsprechend diesen Ursachen vornehmen. Dem Geschädigten ist als auf den Unfall zurückzuführenden Verdienstausfall ein gemäss §287 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung festzusetzenden Hundertsatz des gesamten Verdienstes zuzubilligen, den er gehabt hätte, wenn keine der den Schaden herbeiführenden Ursachen eingetreten wäre (vgl. RG HRR 1931, 824).*)
VolltextIBRRS 1952, 0127
BGH, Urteil vom 26.05.1952 - III ZR 199/50
Die Bediensteten der Reichsautobahnen sind weder durch die anfänglich auf Grund von Anordnungen der Militärregierung noch später durch Art. 90 GrundG geregelte Verwaltung der Reichsautobahnen durch die Länder bezw. Selbstverwaltungskörperschaften allgemein in ein Bedienstetenverhältnis zu den Ländern bezw. Selbstverwaltungskörperschaften überführt worden; vielmehr ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine solche Überführung erfolgt ist.*)
VolltextIBRRS 1952, 0118
BGH, Urteil vom 26.05.1952 - III ZR 172/50
Hat die Bedarfsstelle im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs zur Verfügung die aufschiebend bedingte Zusage erteilt, für den Fall des Eintritts der Bedingung einen entsprechenden Ersatz zur Verfügung zu stellen, so ist darin eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu erblicken, auf die die einschlägigen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts entsprechend anwendbar sind.*)
VolltextIBRRS 1952, 0033
BGH, Urteil vom 23.05.1952 - V ZR 80/51
Die durch das Gesetz zur Sicherung von Forderungen für den Lastenausgleich vom 2. September 1948 (WiG Bl. 87) geschaffenen Umstellungsgrundschulden sind bürgerlichrechtliche Grundschulden. Für Streitigkeiten über sie steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0047
BGH, Urteil vom 21.05.1952 - II ZR 114/51
1. ) Darlehenskonten von Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft sind im Verhältnis 10 : 1 umzustellen, während die Beteiligungskonten an der Umstellung des Gesellschaftskapitals in der DM-Eröffnungsbilanz teilnehmen.2.) Die Unterscheidung zwischen Darlehenskonten und Beteiligungskonten ist unter besonderer Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks, der für die Hingabe des überlassenen Geldes maßgeblich gewesen ist, vorzunehmen, die Bezeichnung der Konten ist für die Unterscheidung ohne Belang.*)
VolltextIBRRS 1952, 0087
BGH, Beschluss vom 20.05.1952 - III ZR 54/51
§83 des Gesetzes vom 11. Mai 1951 ist auch für die "ergänzenden Vorschriften" der Länder im Sinne des §63 Abs. 3 anwendbar.In Abweichung von den Vorschriften der Zivilprozeßordnung kann auch bei Klage- oder Rechtsmittelzurücknahme eine Kostenentscheidung nach §83 des Gesetzes vom 11. Mai 1951 ergehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen hierfür vorliegen und der Antrag auf Kostenentscheidung nach §83 gleichzeitig mit der Klage- oder Rechtsmittelzurücknahme gestellt worden ist.Eine Erledigung "durch Erlass dieses Gesetzes" im Sinne des §83 liegt nur dann vor, wenn es sich um die gesetzliche Regelung einer Frage handelt, die gerade durch dieses Gesetz oder eine auf Grund des §63 Abs. 3 dieses Gesetzes ergangene "ergänzende Vorschrift" eines Landes geregelt und klargestellt werden sollte.*)
VolltextIBRRS 1952, 0152
BGH, Urteil vom 15.05.1952 - IV ZR 219/51
Führt die Ehefrau den Geschäftsbetrieb ihres durch die Besatzungsmacht plötzlich verhafteten Ehemanns weiter, dann übt sie in der Regel die tatsächliche Gewalt an den Geschäftsräumen und der Geschäftseinrichtung solange für ihren Ehemann als Besitzdienerin aus, bis sie durch Handlungen zu erkennen gibt, daß sie den Besitz nicht mehr für ihren Ehemann, sondern für sich selbst ausüben will. In der Kegel wird dann der Ehemann mittelbarer Besitzer bleiben, da von einem stillschweigend vereinbarten Besitzmittelungsverhältnis ausgegangen werden kann.Dem Anspruch des früheren Besitzers nach §1007 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB kann der beklagte Besitzer eine Einrede nach §§1007 Abs. 3, 986 BGB entgegensetzen, wenn er jetzt Eigentümer der Sache ist und das Rechtsverhältnis, aus dem sich das Besitzrecht des früheren Besitzers ergab, nicht mehr besteht.*)
VolltextIBRRS 1952, 0046
BGH, Urteil vom 14.05.1952 - II ZR 256/51
Die Rechtswirksamkeit eines Lieferungsvertrages wird grundsätzlich nicht dadurch berührt, daß der Lieferant mit dem Abschluß des Vertrages die Zugabeverordnung oder § 1 UWG verletzt.*)
VolltextIBRRS 1952, 0086
BGH, Urteil vom 08.05.1952 - III ZR 40/51
Die Verkehrssicherungspflicht für eine längs eines Wasserlaufes führende öffentliche Strasse trifft nicht für die Unterhaltung des Wasserlaufs verantwortliche Stelle, sondern den Träger der Strassenbaulast.Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, dass die Verkehrssicherungspflicht für eine öffentliche Strasse zwar auf dem öffentlichen Recht beruht, ihre Erfüllung jedoch keine Amtspflicht, sondern eine nach privatrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Verpflichtung darstellt.*)
VolltextIBRRS 1952, 0085
BGH, Urteil vom 08.05.1952 - III ZR 34/51
Wer auf Grund des §904 BGB in fremdes Eigentum eingreift, ist zu der sich daraus ergeben den Schadensersatzleistung gegenüber dem Eigentümer - selbst dahn verpflichtet, wenn er im Interesse eines anderen oder im öffentlichen Interesse gehandelt hat. Seine Haftung könnte nur entfallen, wenn er zu der Handlung von einem Dritten oder einer Behörde ausdrücklich beauftragt war.*)
VolltextIBRRS 1952, 0002
BGH, Beschluss vom 06.05.1952 - V ZB 1/52
Der Rangrücktritt einer nach einer Abgeltungslast entstandenen Umstellungsgrundschuld kann im Grundbuch eingetragen werden.*)
VolltextIBRRS 1952, 0044
BGH, Urteil vom 30.04.1952 - II ZR 96/51
Die Erhebung einer Widerklage in der Berufungsinstanz ist dann nicht sachdienlich, wenn zu erwarten ist, daß das Rechtsverhältnis, dessen Feststellung mit ihr erstrebt wird, in absehbarer Zeit gesetzlich neu geregelt wird.*)
VolltextIBRRS 1952, 0043
BGH, Urteil vom 30.04.1952 - II ZR 133/51
Ist das streitige Rechtsverhältnis nach den beiden für die Entscheidung des Rechtsstreits in Betracht kommenden Rechten gleich zu beurteilen, so kann dahingestellt bleiben, welches dieser Rechte anzuwenden ist.*)
VolltextIBRRS 1952, 0151
BGH, Urteil vom 28.04.1952 - IV ZR 122/51
Der Anspruch gegen die Hinterlegungsstelle auf Herausgabe des hinterlegten Gegenstandes steht grundsätzlich dem Hinterleger, nicht dem Eigentümer zu. (Ebenso RG Gruch 51, 959; Warn 1921, Nr. 91; Seuff Arch 89, S. 29).Kann durch eine wirksame Anfechtung der Übereignung von Geldscheinen das Eigentum des Veräusserers deshalb nicht wiederhergestellt werden, weil das Geld inzwischen durch Hinterlegung in das Eigentum des Staates übergegangen ist (§7 HO), so ist die Rechtsstellung des Veräusserers nach erfolgter Anfechtung so zu beurteilen, als ob er bis zur Hinterlegung Eigentümer geblieben wäre.*)
VolltextIBRRS 1952, 0150
BGH, Urteil vom 24.04.1952 - IV ZR 107/51
1. ) Der aus §985 BGB in Anspruch genommene Beklagte, der sich in erster Linie dahin einlässt, dass weder der Kläger noch er selbst Eigentümer der Sache ist, kann sich für den hilfsweise behaupteten Eigentumserwerb vom Kläger auf §1006 BGB berufen.2.) §855 BGB setzt ein soziales Abhängigkeitsverhältnis voraus, das nach aussen erkennbar ist.3.) Steht fest, dass derjenige, der sich auf §1006 BGB beruft, schon vor dem Erwerb des Eigenbesitzes die tatsächliche Gewalt über die Sache in einer Weise ausgeübt hat, die die Möglichkeit einschliesst, dass es sich um Fremdbesitz handelt, so muss er beweisen, dass er nicht Fremdbesitzer sondern nur Besitzdiener war.*)
VolltextIBRRS 1952, 0084
BGH, Urteil vom 24.04.1952 - III ZR 167/51
Wird nur ein Teil des gegen den Schädiger gerichteten Schadensersatzanspruchs eines versorgungsberechtigten geschädigten Beamten durch die Leistung des Fiskus gedeckt, so geht bei Geltendmachung des Anspruchs der Fiskus dem Geschädigten im Rang nach.*)
VolltextIBRRS 1952, 0001
BGH, Urteil vom 24.04.1952 - III ZR 78 + 79/51
1. Bei Glatteis ist an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen auch auf dem Fahrdamm zu streuen. (amtlicher Leitsatz)*)
2. Der Anspruch des Unfallverletzten Beamten bezw. seiner Hinterbliebenen wird durch § 124 DBG weder dem Grunde nach beseitigt, noch wird der im Verhältnis zum Beamten bezw. seinen Hinterbliebenen allein für passivlegitimiert erklärten eigenen Verwaltung des Beamten der Rückgriff gegen eine für den Unfall etwa verantwortliche andere öffentliche Verwaltung genommen. (amtlicher Leitsatz)*)
3. Zwischen dem Unfallfürsorge leistenden Dienstherrn, soweit er für den Unfall auch aus allgemeinen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Verletzung der Fürsorgepflicht aus § 36 DBG haftet, und allen für den Unfall ferner haftenden Dritten bestellt ein Gesamtschuldverhältnis und damit auch eine Ausgleichungspflicht aus § 426 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)
4. Stellt die Behörde einem Beamten in seiner Eigenschaft als Betriebsratsmitglied für die Fahrt zu einer Bezirksbetriebsratsversammlung einen beamteten Kraftfahrer zum Lenken eines vom Betriebsrat beschafften Kraftwagens, so entsteht damit eine Fürsorgepflicht (§ 36 DBG) der Behörde auf gefahrlose Beförderung des Beamten; sie haftet für einen von dem Kraftfahrer bei dieser Fahrt verschuldeten Unfall als für das Verhalten ihres Erfüllungsgehilfen im Rahmen der ihr obliegenden Fürsorgepflicht. (amtlicher Leitsatz)*)
5. Haben für eine schuldhafte und einen Unfall mitverursachende Handlung sowohl der Geschäftsherr wie der Erfüllungsgehilfe in gleicher Weise einzutreten, so stehen sie für die Ausgleichung nach § 426 BGB weiteren Gesamtschuldnern als eine Einheit gegenüber, weil die Bestimmung des § 278 BGB beide zu einer Haftungseinheit für das Verhalten des Erfüllungsgehilfen verbindet; das gleiche gilt auch für das Verhältnis zwischen Geschäftsherrn und Verrichtungsgehilfen im Sinne des § 831 BGB. (amtlicher Leitsatz)*)
VolltextIBRRS 1952, 0035
BGH, Urteil vom 18.04.1952 - V ZR 21/51
Zur Wirksamkeit der Wiederkaufserklärung bedarf es nicht des gleichzeitigen (wörtlichen oder tatsächlichen) Angebots des Wiederkaufspreises.*)
VolltextIBRRS 1952, 0083
BGH, Urteil vom 17.04.1952 - III ZR 182/51
Wird in der die Verurteilung von zwei Beklagten aussprechenden Urteilsformel die Revision zugelassen und in den Entscheidungsgründen hierfür nur eine ausschließlich die Rechtssache des einen der beiden Beklagten betreffende Begründung gegeben, so bindet die Revisionszulassung das Revisionsgericht nur hinsichtlich dieses Beklagten, weil für den anderen Beklagten die Zulassung mit der vom Berufungsgericht gegebenen Begründung offensichtlich gesetzwidrig sein würde (BGHZ 2, 396).Wer seinem minderjährigen Sohn die Benutzung eines Kleinkraftrades überläßt, ist verpflichtet, dessen Fahrweise von Zeit zu Zeit unbemerkt zu überwachen oder überwachen zu lassen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0149
BGH, Beschluss vom 16.04.1952 - IV ZB 28/52
Hat das Berufungsgericht erst nach Ablauf der Berufungsfrist über das Armenrecht entschieden, dann ist der armen Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann zu erteilen, wenn sie an sich gewillt war, unabhängig von dem Ausgang des Armenrechtsverfahrens Berufung einzulegen, von diesem Vorhaben jedoch infolge eines von ihr verschuldeten Rechtsirrtums abgesehen hat.Liegen die Akten dem Berufungsgericht bereits vor, dann genügt es, wenn das Armenrechtsgesuch am vierten Tage vor Ablauf der Frist zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Berufungsgerichts erklärt wird.*)
VolltextIBRRS 1952, 0042
BGH, Urteil vom 16.04.1952 - II ZR 251/51
Die Haftung des Mieters nach § 7 der allgemeinen Bedingungen für die Vermietung von regelspurigen Eisenbahnwagen umfasst auch die Gefahren aus dem Kriegsrisiko. Eine Einschränkung dieser Haftung auf Fälle der sogenannten besonderen Kriegsgefahr ist nicht möglich.Eine vertragliche Vereinbarung, die dem Mieter einer beweglichen Sache in Abweichung von § 276 BGB die Haftung für jede Gefahr (Zufall und höhere Gewalt) während der Mietzeit auferlegt, verstösst nicht schon allein um ihres Inhalts willen gegen die guten Sitten. Eine solche Haftungsverschärfung kann nur unter Anwendung der gleichen Grundsätze, die das Reichsgericht für die Nichtigkeit von Freizeichnungsklauseln aufgestellt hat (DR 1941, 1726), als ein Verstoss gegen die guten Sitten angesehen werden.*)
VolltextIBRRS 1952, 0147
BGH, Beschluss vom 07.04.1952 - IV ZR 74/51
ohne amtlichen Leitsatz
VolltextIBRRS 1952, 0082
BGH, Urteil vom 07.04.1952 - III ZR 194/51
Bei drohender Verjährung besteht ein Feststellungsinteresse. Dabei braucht nicht festzustehen, dass eine Verjährungseinrede Erfolg haben würde, da schon die Zweifelhaftigkeit der Frage der Verjährung hierfür genügt.Wird bei der Tötung eines Kindes auf Feststellung der Schadensersatzpflicht für den Wegfall einer etwaigen späteren Unterhaltsleistung an die Eltern geklagt, so kann zur Bejahung eines solchen Feststellungsanspruchs nicht ein bestimmtes Mass von Wahrscheinlichkeit für eine solche Unterhaltsgewährung gefordert werden, sondern es muss schon der Nachweis einer nicht eben entfernt liegenden Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Schadensersatzpflicht genügen.*)
VolltextIBRRS 1952, 0036
BGH, Urteil vom 04.04.1952 - V ZR 46/51
Die Anwendung des württemberg-badischen Gesetzes über das Anerbenrecht i.d.F. der Bekanntmachung Nr. 240 vom 30. Juli 1948 (RegBl WürttBad 165) kann vom Bundesgerichtshof als Revisionsgericht nachgeprüft werden.*)
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