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Sachgebiet: Bauvertrag

7675 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2021

IBRRS 2021, 2277
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt nicht auf Sperrkonto gezahlt: Nachfrist erst nach 18 Tagen!

OLG Köln, Urteil vom 24.06.2021 - 7 U 158/20

1. Haben die Parteien eines VOB/B-Vertrags den Sicherheitseinbehalt nicht in Teilbeträgen vereinbart, sondern auf die Schlusszahlung begrenzt, kommt § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 3 VOB/B gleichwohl zur Anwendung.*)

2. Die Nachfrist i.S.v. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 1 VOB/B, deren Ablauf gem. § 17 Abs. 6 Nr. 3 Satz 2 VOB/B zum Verlust des Rechts auf den Sicherheitseinbehalt führt, kann erst nach Ablauf von 18 Werktagen ab Zugang der Mitteilung über den einbehaltenen Betrag beim Auftragnehmer gesetzt werden.*)

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IBRRS 2021, 2103
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Schnittstelle zwischen Hallen- und Fassadenbau koordinieren!

OLG Oldenburg, Urteil vom 14.05.2021 - 2 U 122/20

1. Zur Reichweite des Funktionalitätsversprechens des Auftragnehmers, wenn mehrere Unternehmer mit gesonderten werkvertraglichen Beziehungen zum Besteller an der Herstellung eines Bauwerks beteiligt sind und ihre Leistungen aufeinander aufbauen. Übernimmt ein Hallenbauer vertraglich die Planung und Ausführung einer Metallbauhalle, aber nicht die Planung und Ausführung der für diese Halle vorgesehenen Glasfassade, kann die Auslegung ergeben, dass er dem Besteller die ordnungsgemäße Montage einer zu der Glasfassade passenden Tropfkante nach vorheriger Abstimmung mit dem die Glasfassade herstellenden Unternehmer schuldet (eingeschränkte Funktionalität des Gesamtgewerks).*)

2. Den Besteller trifft eine Obliegenheit, die Herstellung der Glasfassade und insbesondere die Schnittstelle beider Gewerke an der Tropfkante mit dem Hallenbauer abzustimmen. Beauftragt der Besteller einen Glasbauer mit der Herstellung der Glasfassade, ergibt die Auslegung regelmäßig, dass der Glasbauer im Verhältnis zum Besteller die Einhaltung dieser Obliegenheit werkvertraglich übernommen hat.*)

3. Nimmt der Glasbauer diese Abstimmung nicht vor, sondern baut eine nicht zu seinem Gewerk passende Tropfkante des Metallbauers aus und setzt seine Glasfassade ohne taugliche Abdichtung ein, ist sein Werk im Verhältnis zum Besteller mangelhaft.*)

4. Wenn die dem Glasbauer übertragene Mitwirkungsobliegenheit bezweckte, einen wasserdichten Anschluss seines sich mit dem Hallenbauer überschneidenden Gewerks zu ermöglichen und darauf ausgerichtet war, einen eingetretenen Wasserschaden zu vermeiden, ist dem Besteller dessen Versäumnis als Verschulden gegen sich selbst über die §§ 278, 254 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, 1. Alt. und Satz 2 BGB zuzurechnen. Dieses kann der Metallbauer dem gegen ihn gerichteten Gewährleistungsanspruch des Bestellers anspruchsmindernd entgegenhalten.*)




IBRRS 2021, 2209
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben nur bei berechtigtem Interesse!

LG Baden-Baden, Urteil vom 21.06.2021 - 3 O 344/20

1. Der Anspruch der Erwerber auf Herausgabe von Unterlagen zum Bauvorhaben setzt ohne ausdrückliche vertragliche Regelung voraus, dass die Unterlagen für die Nutzung des Objekts tatsächlich benötigt werden. Es muss ein besonderes, konkret begründetes Interesse bestehen.

2. Einweisungen in die Haustechnik samt Bedienungsanleitungen sind als betriebs- und wartungsrelevante Unterlagen als vertragliche Nebenpflicht zu übergeben.

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IBRRS 2021, 1947
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarter KfW-40-Standard muss ohne Eigenleistungen eingehalten werden!

OLG München, Beschluss vom 15.06.2021 - 28 U 1262/21 Bau

Der Hersteller und Veräußerer eines Fertighauses haftet vollumfänglich für die Erreichung des KfW-40-Standards, wenn dieser als Beschaffenheit zwischen den Parteien ausdrücklich im Werkvertrag vereinbart ist und somit nach dem funktionalen Verständnis des Werkvertragsrechts als Erfolg vom Unternehmer herbeizuführen ist. Daher sind vom Unternehmer auch sämtliche Leistungen, soweit diese für Erreichung des KfW-40-Standards erforderlich sind, durchzuführen.

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IBRRS 2021, 2179
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klammerzusatz eingefügt: Vertragsstrafe ausgehandelt?

KG, Urteil vom 09.03.2018 - 21 U 61/15

1. Das Einfügen eines (vermeintlich) klarstellenden Klammerzusatzes in eine vorformulierte Vertragsstrafenklausel hat nicht zur Folge, dass die Klausel individuell ausgehandelt wurde, sondern kann sogar zu ihrer Intransparenz führen.

2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz von Ersatzvornahme- und Mangelverfolgungskosten setzt voraus, dass die einschlägigen vertraglichen oder gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind. Der bloße Verweis auf eine Kostenaufstellung reicht insoweit nicht.

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IBRRS 2021, 1539
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann ist ein Nutzungsausfall zu entschädigen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.07.2020 - 5 U 79/19

1. Eine Schimmelpilzbelastung innerhalb der Fußbodenkonstruktion stellt zwar einen Werkmangel dar. Allerdings muss der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen, dass das Werk des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Abnahme mit einem solchen Mangel behaftet war.

2. Ein Nutzungsausfall ist nur zu entschädigen, wenn sich der Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch auf die Lebenshaltung signifikant auswirkt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Wohnung bereits bezogen hat und wieder auszieht, weil sie zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muss.

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IBRRS 2021, 1538
BauvertragBauvertrag
Wann ist ein Nutzungsausfall zu entschädigen?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.04.2020 - 5 U 79/19

1. Eine Schimmelpilzbelastung innerhalb der Fußbodenkonstruktion stellt zwar einen Werkmangel dar. Allerdings muss der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen, dass das Werk des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Abnahme mit einem solchen Mangel behaftet war.

2. Ein Nutzungsausfall ist nur zu entschädigen, wenn sich der Verlust der Möglichkeit zum Gebrauch auf die Lebenshaltung signifikant auswirkt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Auftraggeber die Wohnung bereits bezogen hat und wieder auszieht, weil sie zum Zwecke der Mängelbeseitigung auf den Rohbauzustand zurückgebaut werden muss.

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IBRRS 2021, 2023
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Brutto- oder Nettopreis vereinbart?

OLG Frankfurt, Urteil vom 02.04.2020 - 22 U 24/19

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags als Vergütung einen (Pauschal-)Preis "einschließlich der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer", ist die Zahlung der im Pauschalpreis enthaltenen Umsatzsteuer nur dann geschuldet, sofern sie auch auf den Bauvertrag anfällt.

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IBRRS 2021, 1707
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zeitpuffer im Bauzeitenplan stehen dem Auftragnehmer zu!

OLG Bremen, Urteil vom 20.12.2019 - 2 U 50/18

1. Als Vertragsfristen vereinbarte Zwischenfristen für einen Teil der Bauleistung gehören zu den verbindlichen Ausführungsfristen für die "Vollendung" i.S.d. § 5 Abs. 4 VOB/B.

2. Wird der Auftragnehmer in der Ausführung seiner Leistung behindert, sind die vereinbarten Vertragsfristen nicht mehr maßgeblich.

3. Änderungs- und Zusatzleistungen stellen in den Risikobereich des Auftraggebers gehörende Behinderungen dar, die - soweit sie Bauablaufstörungen verursachen - zu einer Verlängerung der Ausführungsfristen führen.

4. Für eine Bauzeitverlängerung ist nicht entscheidend, ob und welche (offenen oder versteckten) Zeitpuffer der Bauzeitenplan enthält. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, von ihm nicht zu vertretenden Behinderungen durch Hergabe derartiger Zeitreserven zu kompensieren (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2011, 505).

5. Die Verlängerung der Ausführungsfristen wegen einer bauseitigen Behinderung lässt die ursprünglich nach dem Kalender bestimmten Vertragsfristen entfallen. Für die Herbeiführung des Verzugs ist eine Mahnung des Auftraggebers erforderlich.

6. Die Kündigung eines Bauvertrags wegen Verzugs ist im Regelfall dahin zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist (Anschluss an BGH, IBR 2003, 595).




IBRRS 2021, 2098
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme wird verweigert: Unternehmer kann direkt auf Zahlung klagen!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 17.05.2021 - 13 U 365/21

Im Falle der Abnahmereife kann unmittelbar auf Zahlung des Werklohns geklagt werden, wenn der Werkbesteller die Abnahme zu Unrecht verweigert; im Zahlungsantrag liegt ein konkludentes Abnahmeverlangen.*)

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IBRRS 2021, 2024
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Welche Folgen haben im Abnahmeprotokoll vorbehaltene Mängel?

OLG Köln, Urteil vom 06.08.2020 - 24 U 29/16

1. Die im Abnahmeprotokoll vorbehaltenen Mängel hindern den Eintritt der Fälligkeit der Forderung nicht, sondern begründen nur ein Zurückbehaltungsrecht. Der Vorbehalt bewirkt lediglich, dass der Auftragnehmer auch nach der Abnahme die Beweislast für die Mängelfreiheit trägt.

2. Zur prüfbaren Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags gehört es, die Pauschale anzugeben; von dieser müssen die erbrachten Abschlagszahlungen abgezogen werden. Hinzu kommen etwaige Nachträge. Die Preise für die Nachträge müssen nachvollziehbar dargestellt werden.

3. Sind leistungsabhängige Kosten erspart worden, sind diese auch beim Pauschalpreisvertrag unter Rückgriff auf die Urkalkulation zu ermitteln.




IBRRS 2021, 2025
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ehemann erteilt Bauauftrag über 34.000 Euro: Muss (auch) die Ehefrau zahlen?

OLG Frankfurt, Urteil vom 10.08.2018 - 8 U 109/14

1. Ein von einem Ehepartner erteilter Auftrag über die Renovierung eines Bads und eines Schlafzimmers mit einem Auftragswert von über 34.000 Euro stellt ein auch den anderen Ehegatten verpflichtendes Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs dar, wenn der Vertragsabschluss erkennbar auf einer vorher getroffenen Absprache zwischen den Eheleuten beruht.

2. Übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Schlussrechnung, nachdem er zuvor die Kündigung angedroht hat, liegt darin eine schlüssige Kündigungserklärung.

3. Eine Teilleistung ist vertragsgemäß erbracht, wenn sie als solche für den Auftraggeber gebrauchsfähig ist oder derart tauglich, um darauf aufbauend den vertragsmäßig gewünschten Erfolg herbeizuführen.

4. Weigert sich der Auftraggeber eine fällige Abschlagsrechnung zu bezahlen, berechtigt dies den Auftragnehmer zumindest dann zur Kündigung aus wichtigem Grund, wenn ihm die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

5. Im Rahmen der Ermessungsausübung nach § 156 Abs. 1 ZPO ist zu berücksichtigen, dass das Gebot der Wahrung des Rechtsfriedens und der Rechtssicherheit erfordern, dass jeder Prozess einmal ein Ende findet.*)

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IBRRS 2021, 2027
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung bezahlt: (Bauzeiten-)Nachtrag nicht anerkannt!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.03.2019 - 29 U 7/18

1. Dem Auftraggeber eines VOB-Vertrags steht ein vertraglicher Rückzahlungsanspruch zu, wenn durch erbrachte Abschlagszahlungen letztlich eine zu verzeichnende Überzahlung vorliegt.

2. In der Prüfung und Zahlung von Abschlagsrechnungen liegt kein "Anerkenntnis" des Auftraggebers, weil hierfür eine schriftliche Erklärung erforderlich ist. In schriftlichen Anmerkungen auf den Abschlagsrechnungen liegt keine derartige Erklärung, da solche Anmerkungen vorbehaltlich zu verstehen sind.

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IBRRS 2021, 1854
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt: Kein Ersatz der Selbstvornahmekosten!

OLG Oldenburg, Urteil vom 13.10.2020 - 2 U 87/20

1. Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber auch im Falle der Kündigung des Werkvertrags grundsätzlich die Möglichkeit geben, selbst schwerwiegende und zur Unbrauchbarkeit der Leistung führende Mängel nachzubessern. Etwas anderes gilt nur, wenn die Mängel der Leistung der Kündigungsgrund waren.

2. Die Aufforderung zur Mängelbeseitigung ist ansonsten nur entbehrlich, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung vor Durchführung der Ersatzvornahme ernsthaft und endgültig bestreitet.

3. Der fruchtlose Ablauf einer zur Aufnahme der Mängelbeseitigungsarbeiten gesetzten Frist, die keine ausreichende Nacherfüllungsfrist darstellt, rechtfertigt nicht den Rückschluss, der Auftragnehmer werde sich seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung entziehen.

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IBRRS 2021, 1774
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bezugsgröße "Abrechnungssumme": Vertragsstrafenklausel nicht intransparent!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2020 - 8 U 71/17

Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenregelung, wonach der Auftragnehmer für jeden Werktag der Verspätung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 der Abrechnungssumme, höchstens jedoch 5% der Abrechnungssumme zu zahlen hat, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin durch dessen Verschulden überschritten wird, ist weder intransparent noch benachteiligt sie den Auftragnehmer unangemessen.

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IBRRS 2021, 1703
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag in Abrechnungsverhältnis übergegangen: Keine Mängelansprüche ohne Fristsetzung!

OLG Celle, Urteil vom 06.02.2020 - 8 U 133/19

1. Auch nach einer Kündigung des Werkvertrags durch den Besteller wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers für das bereits erstellte Teilwerk erst mit der Abnahme der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen fällig.

2. Verlangt der Besteller nach der Kündigung wegen Mängeln Zahlung von Schadensersatz anstelle von Erfüllung bzw. Mängelbeseitigung und hat der Unternehmer dem Besteller das Teilwerk seinerseits als fertiggestellt angeboten, entsteht ein Abrechnungsverhältnis und der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird auch ohne Abnahme fällig.

3. In der Schlussrechnung liegt regelmäßig zugleich die Erklärung des Unternehmers, die geschuldeten Arbeiten (vollständig) ausgeführt zu haben.

4. Ist das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, findet das werkvertragliche Gewährleistungsrecht Anwendung.

5. Alle über die Nacherfüllung und Schadensersatz neben der Leistung hinausgehenden Mängelrechte können grundsätzlich erst dann ausgeübt werden, nachdem der Besteller dem Unternehmer zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bzw. Mängelbeseitigung gesetzt hat. Das gilt auch dann, wenn der Werkvertrag in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist.

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IBRRS 2021, 1903
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagszahlungen, aber keine Sicherheit: Zahlungsplan unwirksam!

OLG Schleswig, Urteil vom 07.04.2021 - 12 U 147/20

1. Ein Verbraucher, in dessen BGB-Bauvertrag im Rahmen allgemeiner Geschäftsbedingungen (vorzeitige) Abschlagszahlungen vereinbart werden sollten, hatte gem. § 632a Abs. 3 BGB a.F. bzw. hat heute gem. § 650m Abs. 2 BGB einen gesetzlichen Anspruch auf eine Vertragserfüllungssicherheit in Höhe von 5 % der gesamten vereinbarten Vergütung.*)

2. Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, IBR 2013, 29).*)

3. Die Klausel ist darüber hinaus auch nach § 309 Nr. 3 BGB unwirksam, ...

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IBRRS 2021, 1851
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Weiterbau trotz Mängelrüge: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Bremen, Urteil vom 18.12.2020 - 2 U 107/19

1. Auch ein VOB-Bauvertrag kann aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem Kündigenden aufgrund der Verletzung vertraglicher Pflichten die Vertragsfortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände und Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann, eine zur Abhilfe gesetzte Frist oder eine Abmahnung erfolglos geblieben ist und der Ausspruch der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erfolgt.

2. Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist für den Auftraggeber unzumutbar, wenn der Auftragnehmer eines sicherheitsrelevanten Gewerks (hier: Sprinklerarbeiten) seine Leistung trotz Widerspruchs des Auftraggebers abweichend von den vertraglichen Vorgaben ausführt und den mehrfach erklärten Willen des Auftraggebers missachtet, ihm vor Abstimmung mit den Behörden einen planerischen Lösungsvorschlag vorzustellen.

3. Eine Leistung, die zwar bauordnungsrechtlich genehmigungsfähig ist, aber von dem vertraglich vorgesehenen Sicherheitsstandard abweicht, ist mangelhaft.

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IBRRS 2021, 1821
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Notwendige Leistungen müssen bezahlt werden, auch wenn kein (wirksamer) Auftrag erteilt wurde!

OLG Jena, Urteil vom 25.03.2021 - 8 U 592/20

1. Die Regelung des § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B ist auch anwendbar, wenn vertragliche Ansprüche gegen einen öffentlichen Auftraggeber mangels wirksamer Beauftragung ausscheiden.

2. Ein Anspruch auf Vergütung einer auftragslos erbrachten Leistung setzt u. a. voraus, dass ihre Ausführung (technisch) zwingend notwendig war. Lediglich zweckmäßige oder nützliche Zusatzleistungen sind nicht notwendig.

3. Notwendig ist eine Leistung auch dann, wenn der Auftraggeber diese selbst für erforderlich hält, aber eine Anordnung zu ihrer Ausführung unterlässt, um so vermeintlich einer Nachtragsvergütung zu entgehen.

4. Der mutmaßliche Wille des Auftraggebers beurteilt sich danach, was er bei objektiver Betrachtung vernünftigerweise entschieden hätte. Insoweit muss der Auftragnehmer den Willen des Auftraggebers vor Beginn der Ausführung mit zumutbarem Aufwand erforschen.

5. Für eine unverzügliche Anzeige ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn der Auftragnehmer die nicht beauftragten Leistungen nach Art und Umfang so beschreibt, dass der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird und ihm die Möglichkeit gegeben wird, billigere Alternativen zu wählen. Nähere Angaben zur Höhe der für die nicht in Auftrag gegebenen Leistung anfallenden Vergütung sind nicht erforderlich.

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IBRRS 2021, 1767
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung aufwändig: Auftraggeber kann (auch) Frist für Nachbesserungsbeginn setzen!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 07.05.2019 - 8 U 57/16

1. Stehen umfangreiche, zeitlich schwer abzuschätzende Mängelbeseitigungsmaßnahmen in Rede, ist es für eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung genügend, eine Frist für den Nachbesserungsbeginn zu setzen.

2. Einem Mängelbeseitigungsverlangen kommt nur dann eine "Verlängerungswirkung" zu, wenn es dem Auftragnehmer vor dem Ablauf der Gewährleistungsfrist zugeht.

3. Eine in einem Vertrag über Bauleistungen formularmäßig vereinbarte Sicherungsabrede, wonach der Sicherheitseinbehalt für Mängelansprüche nur durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgelöst werden kann, in der auf die Einrede der Aufrechenbarkeit verzichtet wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (Anschluss an BGH, IBR 2018, 76).

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IBRRS 2021, 1765
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kein Fluchtwegekonzept, kein Verzug!

OLG Braunschweig, Urteil vom 07.03.2019 - 8 U 11/16

1. Auf eine Überschreitung der in einem Bauvertrag genannten Vertragsfristen kann eine Kündigung wegen Verzugs nicht gestützt werden, wenn sich die Vertragsparteien nach Vertragsschluss auf neue Vertragsfristen verständigt haben.

2. Regeln die Parteien ausdrücklich, welche Maßnahmen der Auftragnehmer als "Beginn der Ausführung" durchführen muss, ist diese Vereinbarung vorrangig vor einer allgemein gültigen Definition des Begriffs "Beginn der Ausführung".

3. Der Auftragnehmer gerät nicht mit der Ausführung seiner Leistung in Verzug, wenn ihm der Auftraggeber kein (überarbeitetes) Fluchtwegekonzept zur Verfügung stellt und es dem Auftragnehmer deshalb aufgrund zwingender Brandschutzvorschriften nicht möglich ist, seine Leistung auszuführen.

4. Eine Kündigung wegen Verzugs ist mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine Auftragsentziehung in eine sog. freie Kündigung umzudeuten, wenn anzunehmen ist, dass dies dem Willen des Auftraggebers entspricht und dieser Wille in seiner Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zum Ausdruck gekommen ist.

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IBRRS 2021, 1532
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadstoffuntersuchung kann dem Auftragnehmer übertragen werden!

OLG Schleswig, Urteil vom 24.01.2020 - 1 U 20/16

1. Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Auftragnehmer einen verbindlichen Zwischentermin für einen in sich geschlossenen Teil der Leistung nicht einhält.

2. Der Auftragnehmer muss die Verzögerung zu vertreten haben. Hat der Auftraggeber die Ursache für die Verzögerung gesetzt, scheidet eine Kündigung wegen Verzugs aus.

3. Den Auftragnehmer trifft das Risiko, dass die von ihm dafür vorgesehenen Baumaschinen und Geräte auf der Baustelle auch eingesetzt werden können.

4. Die Delegation der Schadstoffuntersuchung auf den Auftragnehmer ist zulässig und stellt kein ungewöhnliches Wagnis dar.

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IBRRS 2021, 1706
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Verbindung zwischen Vor- und Nachfolgegewerk: Keine Prüf- und Hinweispflichten!

OLG Schleswig, Urteil vom 28.06.2019 - 1 U 41/18

1. Macht der Auftraggeber Mängelansprüche geltend, muss er darlegen, dass eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dass das Werk mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

2. Ein Fehler liegt vor, wenn die Leistung von den vereinbarten Eigenschaften abweicht, wobei die Vereinbarung auch konkludent dahin geschlossen sein kann, dass das Werk die jeweils geltenden Regeln der Technik einhalten muss. In jedem Fall muss bestimmt werden, worin die Leistung des Auftragnehmers bestehen soll.

3. Durch den pauschalen Vortrag, dass der Auftragnehmer eine Abdichtung (hier: des Sauna- und Wellnessbereichs) geschuldet habe, wird das Leistungssoll nicht hinreichend definiert, weil eine Abdichtung auf viele verschiedene Arten erfolgen kann.

4. Die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht kann nicht selbst haftungsbegründend sein.

5. Baut die Leistung des Auftragnehmers nicht in dem Sinne auf die Leistung eines Vorunternehmers auf, dass sie diese ergänzt, sondern ist sie von dieser unabhängig, kann ein Mangel der Vorunternehmerleistung nicht zu einem Mangel der Leistung des Auftragnehmers führen. Dementsprechend bestehen auch keine Prüf- und Hinweispflichten.

6. Ein Vergleich mit einem Gesamtschuldner hat in der Regel keine Gesamtwirkung auch zu Gunsten anderer Gesamtschuldner. Nur wenn der Wille erkennbar ist, den Schuldner auch von dem Risiko zu befreien, dass der Vergleich durch den Gesamtschuldnerausgleich wertlos wird, ist anzunehmen, dass auch andere Gesamtschuldner entlastet werden sollen.

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IBRRS 2021, 1726
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!

OLG Hamm, Urteil vom 24.04.2021 - 24 U 198/20

1. Ein Verbraucherbauvertrag i.S.d. § 650i Abs. 1 1. Alt. BGB kann auch bei gewerkeweiser Vergabe vorliegen, wenn die Beauftragung zeitgleich oder in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Gebäudes erfolgt, die Erstellung eines neuen Gebäudes für den Unternehmer ersichtlich ist und die Gewerke zum Bau des neuen Gebäudes selbst beitragen.*)

2. Ein Teilurteil darf nicht erlassen werden, wenn es die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen schafft. Eine Gefahr sich widersprechender Entscheidungen ist gegeben, wenn in einem Teilurteil eine Frage entschieden wird, die sich dem Gericht oder Rechtsmittelgericht im weiteren Verfahren über andere Ansprüche oder Anspruchsteile noch einmal stellt oder stellen kann. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Hauptantrag eine Bauhandwerkersicherung im Sinne des § 650f BGB und mit dem Hilfsantrag Zahlung restlichen Werklohns begehrt wird, wenn wegen der Ausnahmeregelung des § 650f Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 BGB im Rahmen des Hilfsantrages über die Verbraucherbauvertragseigenschaft des geschlossenen Werkvertrags zu entscheiden ist und im Rahmen des Hilfsantrags im Hinblick auf die Frage des vertraglich vereinbarten Vertragssolls die Auslegungsregel des § 650k Abs. 2 BGB Anwendung finden kann.*)

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IBRRS 2021, 1705
BauvertragBauvertrag
Wann entsteht/verjährt der Anspruch auf Zahlung der zurückgeforderten Umsatzsteuer?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2020 - 5 U 147/19

1. Vor Ergehen des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (IBR IBR 2014, 49) von Bauunternehmern mit Bauträgern geschlossene Verträge sind ergänzend dahingehend auszulegen, dass ein Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegen den Bauträger besteht, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und wegen eines Erstattungsverlangens des Bauträgers für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss u. a. an BGH, IBR 2018, 372).

2. Der Anspruch entsteht erst, wenn der Bauträger einen Erstattungsantrag beim Finanzamt einreicht.

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IBRRS 2021, 1525
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vollmacht des WEG-Verwalters umfasst keinen Vergleichsabschluss!

OLG Bamberg, Urteil vom 20.03.2019 - 3 U 70/18

Der zum Abschluss und der Abwicklung eines Bauvertrags ermächtigte Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne besondere Bevollmächtigung nicht dazu berechtigt, mit dem Bauunternehmer einen Vergleich über die Höhe der Schlussrechnungssumme zu schließen.

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IBRRS 2021, 1523
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer eine Abdichtung will, muss auch eine bestellen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2018 - 1 U 52/18

1. Wird der Auftragnehmer lediglich mit den "lagenweisen Vergießen der Hohlräume unterhalb der Schwimmbadrinne beauftragt", schuldet er keine kapillarbrechende Abdichtung.

2. Umfasst der Auftrag keine Abdichtungsarbeiten, ist die Leistung mangelfrei, wenn sie sich nicht als Abdichtung eignet.

3. Liegt kein Mangel vor, treffen den Auftragnehmer auch kein Prüf- und Hinweispflichten.

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IBRRS 2021, 1522
BauvertragBauvertrag
Wer eine Abdichtung will, muss auch eine bestellen!

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.10.2018 - 1 U 52/18

1. Wird der Auftragnehmer lediglich mit den "lagenweisen Vergießen der Hohlräume unterhalb der Schwimmbadrinne beauftragt", schuldet er keine kapillarbrechende Abdichtung.

2. Wird der Auftragnehmer nicht mit Abdichtungsarbeiten beauftragt, ist seine Leistung mangelfrei, wenn sie sich nicht als Abdichtung eignet.

3. Liegt kein Mangel vor, treffen den Auftragnehmer auch kein Prüf- und Hinweispflichten.

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IBRRS 2021, 1517
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rücktritt wegen Verzugs: Welche (Nach-)Frist ist angemessen?

OLG Nürnberg, Urteil vom 20.12.2018 - 13 U 427/17

1. Unwesentliche Änderungsleistungen (hier: Verlegung eines Schaltschranks) führen nicht zu einer Verschiebung des vereinbarten Einbautermins.

2. Beginnt der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Leistung nicht zum vereinbarten Termin, muss ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistung setzen, wenn er vom Vertrag zurücktreten will.

3. Fehlt es an einer Vereinbarung über die Länge der Frist, beurteilt sich die Angemessenheit der Fristlänge aufgrund der Umstände des Einzelfalls nach objektiven Maßstäben. Auszugehen ist in erster Linie von der Natur des fraglichen Geschäfts, so dass die Nachfrist umso kürzer sein kann, je dringlicher nach dem Vertrag das Interesse des Auftraggebers an einer pünktlichen Leistung des Auftragnehmers ist.

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IBRRS 2020, 1064
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vollständige Arbeitsberichte sind bares Geld wert - seit 2018 auch im BGB-Werkvertrag!

LG Konstanz, Urteil vom 19.02.2020 - 3 O 138/19

1. Eine prüfbare Schlussrechnung nach § 650g Abs. 4 Nr. 2 BGB erfordert aussagekräftige Stundenlohnzettel bzw. Arbeitsberichte.

2. Arbeitsberichte müssen für den jeweiligen Auftraggeber eine Nachvollziehung der Leistungen ermöglichen.

3. Eine Abzeichnung von Arbeitsberichten und eine Prüfung/Freigabe der Rechnungen durch den Architekten ersetzt nachvollziehbare Arbeitsberichte nicht.

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IBRRS 2021, 1529
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BauvertragBauvertrag
Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B ist nicht AGB-widrig!

OLG Koblenz, Urteil vom 28.07.2020 - 4 U 1282/17

1. Wird die Leistung erst ab einer Auftragssumme ab 10.000 Euro förmlich abgenommen, liegt darin ein Eingriff in die VOB/B, so dass sie nicht mehr "als Ganzes" vereinbart ist.

2. Die Klausel des § 4 Abs. 7 VOB/B, wonach der Auftraggeber den Bauvertrag kündigen kann, wenn die Leistung mangelhaft ist und der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hält einer isolierten AGB-Kontrolle stand und ist wirksam.

3. Auch nach einer Teilabnahme findet § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B mit der Konsequenz Anwendung, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer den (weiteren) Auftrag wegen nicht erfolgter Beseitigung von Mängeln an dem Teil des Gewerks entziehen kann, auf den sich die Teilabnahme bezogen hat.




IBRRS 2021, 1531
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BauvertragBauvertrag
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!

OLG Bamberg, Beschluss vom 28.11.2018 - 3 U 117/18

1. Wird in einem Vertrag über Dachabdichtungsarbeiten vereinbart, dass bestimmte Dachziegel zu verwenden sind, kann der Auftraggeber erwarten, dass die eingebauten Ziegel ihre Farbe - von witterungsbedingten Einflüssen abgesehen - nur in dem üblicherweise zu tolerierenden Rahmen verändern und insoweit eine "Farbechtheit" besteht.

2. Die übliche und vom Auftraggeber zu erwartende Beschaffenheit ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn in einem Abstand von 6 bis 10 m farbliche Veränderungen wahrnehmbar sind, wobei Farbnuancen zulässig sind.

3. Minimale optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

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IBRRS 2021, 1530
BauvertragBauvertrag
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!

OLG Bamberg, Beschluss vom 16.10.2018 - 3 U 117/18

1. Wird in einem Vertrag über Dachabdichtungsarbeiten vereinbart, dass bestimmte Dachziegel zu verwenden sind, kann der Auftraggeber erwarten, dass die eingebauten Ziegel ihre Farbe - von witterungsbedingten Einflüssen abgesehen - nur in dem üblicherweise zu tolerierenden Rahmen verändern und insoweit eine "Farbechtheit" besteht.

2. Die übliche und vom Auftraggeber zu erwartende Beschaffenheit ist erst dann nicht mehr gegeben, wenn in einem Abstand von 6 - 10 m farbliche Veränderungen wahrnehmbar sind, wobei Farbnuancen zulässig sind.

3. Minimale optische Mängel ohne Funktionsbeeinträchtigung berechtigen den Auftragnehmer dazu, die Mängelbeseitigung zu verweigern, wenn sie ein unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

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IBRRS 2021, 1461
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BauvertragBauvertrag
Keine Mängelrüge und Prüffrist abgelaufen: Leistung abgenommen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 29.09.2020 - 13 U 89/18

1. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vorgesehene Bauprodukt, ist seine Leistung nicht mangelhaft, wenn sich der Auftraggeber mit dem Wechsel des Herstellers zuvor einverstanden erklärt hat.

2. Die Leistung des Auftragnehmers ist abgenommen, wenn er seine Leistung vollständig erbracht hat, der Auftraggeber keine Mängelrügen erhoben hat und eine gewisse Prüffrist verstrichen ist.

3. Beim Einbau einer Heizungsanlage mit Warmwasser-Solarthermie ist eine Prüffrist von zwei Monaten zu veranschlagen.

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IBRRS 2021, 1460
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 20.05.2020 - 27 U 6688/19 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2021, 1459
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 27.03.2020 - 27 U 6688/19 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2021, 1462
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BauvertragBauvertrag
Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.12.2020 - 5 U 62/20

1. Macht ein Auftragnehmer Ansprüche wegen Bauzeitverlängerung geltend, die sowohl auf vertragsgemäßen Anordnungen als auch auf vertragswidrigen Eingriffen des Auftraggebers beruhen, müssen die vertragsgemäßen und vertragswidrigen Bauzeitverlängerungen hinsichtlich ihrer jeweiligen Ursache und ihres jeweiligen Umfangs deutlich getrennt voneinander dargelegt werden. Nur dann sind die Voraussetzungen für die verschiedenen Ansprüche schlüssig dar­gelegt.

2. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen Bauablaufstörungen geltend, hat er im Einzelnen darzulegen, welche konkreten Mehrkosten ihm konkret durch welche Behinderung tatsächlich entstanden sind. Hiermit lässt sich eine Schadensberechnung, die einen von dem jeweiligen Fall losgelösten, nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten Schaden ermittelt, nicht vereinbaren.

3. Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung, bei der dem vom Auftragnehmer zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. störungsmodifizierte Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet.

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IBRRS 2021, 1452
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BauvertragBauvertrag
Erhalt der VOB/B bestätigt: Kein Schadensersatz wegen Verzugs ohne vorherige Fristsetzung!

OLG Hamburg, Urteil vom 22.07.2020 - 4 U 63/19

1. Ein bloßer Hinweis auf die VOB/B in einem Bauvertrag mit einem Verbraucher reicht nicht aus, damit die VOB/B Bestandteil des Vertrags wird.

2. Erforderlich ist vielmehr, dass der die VOB/B als Vertragsbedingung stellende Auftragnehmer dem Verbraucher den Text der VOB/B aushändigt oder ihm übersendet oder ihm auf sonstige Weise die Kenntnis vom Inhalt der Bestimmungen verschafft. Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Verbraucher um einen beruflich nicht im Baurecht tätigen Rechtsanwalt handelt.

3. Befindet sich im Vertragstext unmittelbar über der Unterschrift der Vertragsparteien der Passus, "die VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen, Teil B wurde mir/uns ausgehändigt", trägt der Verbraucher die Beweislast dafür, dass ihm der Text der VOB/B nicht übergeben worden ist.

4. Die Bestimmungen der § 8 Abs. 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 4 VOB/B halten einer Inhaltskontrolle stand. Setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor einer Kündigung wegen Verzugs keine Frist zur Fertigstellung, steht ihm kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

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IBRRS 2021, 1364
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BauvertragBauvertrag
Stahl- und Metallbauer ist kein Experte für Abdichtungen!

OLG Schleswig, Urteil vom 08.03.2019 - 1 U 60/18

1. Wird der Auftragnehmer auf der Grundlage eines detaillierten Angebots mit der Lieferung und dem Einbau einer Edelstahlrinne beauftragt, gehören Flansche zum Anschluss der Abdichtungsebenen nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies vertraglich vereinbart wird.

2. Von einem Stahl- und Metallbauer, der nur den Auftrag für die Herstellung und den Einbau einer Ablaufrinne erhält, sind Kenntnisse über die Abdichtung von Schwimmbädern nicht zu erwarten. Er muss deshalb die Absicht des Architekten, eine Abdichtung durch das Umgießen der Rinne mit Epoxidharz zu erreichen, nicht hinterfragen.

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IBRRS 2021, 1349
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Internationales BaurechtInternationales Baurecht
Kranmietvertrag mit belgischer (Bau-)Firma: Belgisches oder deutsches Recht anwendbar?

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.03.2020 - 11 U 21/18

1. Wird ein ausländisches Unternehmen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben beauftragt, richtet sich das anwendbare Recht zunächst nach der ausdrücklichen oder konkludenten Rechtswahl der Parteien. Lässt sich eine Rechtswahl nicht feststellen, ist der "gewöhnliche Aufenthalt" des Unternehmens maßgeblich, der sich nach Art. 19 Rom-I-VO bestimmt.

2. Der "gewöhnliche Aufenthalt" kann nach Art. 19 Abs. 2 Rom-I-VO auch am Ort einer "Nebenniederlassung" liegen. Tritt ein ausländisches Unternehmen bei einem Bauvorhaben als "Repräsentanz Deutschland" auf, kann daher deutsches Recht anzuwenden sein.

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IBRRS 2021, 1359
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BauvertragBauvertrag
Wie können die anerkannten Regeln der Technik unterschritten werden?

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.07.2020 - 12 U 76/19

1. Zur Herstellung eines mangelfreien Werks ist erforderlich, dass es die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Üblicherweise verspricht der Auftragnehmer bei Vertragsschluss stillschweigend die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, so dass ein Mangel vorliegt, wenn die Werkleistung diesen Erfordernissen nicht genügt.

3. Will der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik mit der geplanten Art der Ausführung unterschreiten, muss er den Auftraggeber - soweit dieser die Unterschreitung nicht aus eigener Fachkunde erkennen kann - hierauf ausdrücklich hinweisen.

4. Die Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Auftraggebers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt.

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IBRRS 2021, 1348
BauvertragBauvertrag
Mangelfolgeschäden können nicht fiktiv abgerechnet werden!

LG Flensburg, Urteil vom 16.04.2021 - 2 O 111/20

1. Im Rahmen des Kostenvorschussanspruchs wegen Mängel sind nur "die zur Beseitigung des Mangels erforderlichen Aufwendungen"zu ersetzen. Davon nicht umfasst ist der Aufwand für eine vorübergehende Ersatzküche während der Sanierung.

2. Nachdem eine fiktive Berechnung von Mängelbeseitigungskosten nicht (mehr) zulässig ist (BGH, IBR 2018, 196), können auch Mangelfolgeschäden wie die Kosten einer Ersatzküche ebenfalls nicht fiktiv abgerechnet werden.

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IBRRS 2021, 1313
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BauvertragBauvertrag
Vergütungsvereinbarung nicht bewiesen: Übliche Vergütung geschuldet!

LG München I, Urteil vom 05.03.2021 - 11 O 14347/19

Die übliche Vergütung ist nicht nur geschuldet, wenn bewiesen ist, dass es an einer Vergütungsvereinbarung fehlt, sondern auch dann, wenn feststeht, dass ein Werkvertrag geschlossen wurde und keine Vertragspartei eine streitige Vergütungsvereinbarung beweisen kann.

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IBRRS 2021, 1312
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer erstellt das LV: Mehrvergütung für zusätzliche Leistungen?

KG, Urteil vom 13.04.2021 - 21 U 45/19

1. Ist ein Werkunternehmer aufgrund eines von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses nach Einheitspreisen mit punktuellen Reparaturen oder Sanierungsmaßnahmen in einer Bestandsimmobilie beauftragt, dann sind die Kosten nicht erwähnter weiterer Baumaßnahmen, auch wenn sie für die Funktionstauglichkeit der Leistung erforderlich sind, hiervon in der Regel nicht umfasst.*)

2. Ist ein Werkunternehmer nur gegen Zahlung einer Mehrvergütung zur Mängelbeseitigung verpflichtet, hat der Besteller nur dann einen durchsetzbaren Vorschussanspruch gegen ihn, wenn er eine eventuelle Auswahl über die Nachbesserungsmaßnahme trifft, die Mehrvergütung des Unternehmers nicht in Abrede stellt und auf Anforderung des Unternehmers ihm für seine Mehrvergütung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB n.F.) Sicherheit leistet.*)

3. Ist für einen Werkunternehmer erkennbar, dass mit den Leistungen, die er für die vereinbarte Vergütung zu erbringen hat, kein funktionstauglicher Erfolg zu erzielen ist, und weist er den Besteller nicht darauf hin, kann dies einen Schadensersatzanspruch begründen, den der Besteller im Wege der dolo-agit-Einrede gegen den Vergütungsanspruch des Unternehmers geltend machen kann. Dies setzt allerdings weiter voraus, dass der Besteller im Falle des Hinweises den Unternehmer nicht oder jedenfalls nicht in diesem Umfang beauftragt hätte.*)

4. Eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" nach dem Muster "Vergütung gegen Mangelbeseitigung gegen Mehrvergütung hierfür" kommt nur in Betracht, wenn die Höhe der Mehrvergütung feststeht.*)

5. Für eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" besteht kein Bedürfnis, wenn neben einer einfachen Zug-um-Zug-Verurteilung festgestellt werden kann, dass sich der Besteller in Verzug mit der Annahme der Mängelbeseitigung befindet.*)




IBRRS 2021, 0455
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BauvertragBauvertrag
Erst leisten, dann fordern!

OLG Dresden, Urteil vom 02.04.2020 - 12 U 446/18

1. Beschreibt der Auftraggeber die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis, umfasst der vereinbarte Preis die Leistung nur in ihrer jeweils angegebenen Größe, Güte und Herstellungsart (BGH, NJW 1984, 2457).

2. Erweist sich die vereinbarte Ausführungsart nachträglich als unzureichend und werden Zusatzleistungen erforderlich, kann der Auftragnehmer eine Nachtragsforderung in Höhe der Kosten geltend machen, um die das Werk bei ordnungsgemäßer Ausführung von vorneherein teurer gewesen wäre (sog. Sowieso-Kosten).

3. Der bis zur Abnahme der Leistung vorleistungspflichtige Auftragnehmer kann die Ausführung notwendiger Zusatzleistungen nicht von der Annahme seines Nachtragsangebots abhängig machen. Bei einem Streit über etwa erforderliche Mehrkosten muss er seine Ansprüche ggf. gerichtlich durchsetzen.

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IBRRS 2021, 1246
BauvertragBauvertrag
Zurückverlangte Umsatzsteuer muss der Bauträger an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Urteil vom 15.05.2019 - 11 U 162/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Die nachträgliche Heranziehung des Unternehmers zur Umsatzsteuer verstößt nicht gegen das verfassungs- und steuerrechtliche Rückwirkungsverbot und den Vertrauensgrundsatz.

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IBRRS 2021, 1226
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BauvertragBauvertrag
Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar!

OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - 28 U 7186/20 Bau

1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.

2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.

3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.

4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

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IBRRS 2021, 1225
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Vorschriften des Verbraucherschutzes sind nicht verhandelbar!

OLG München, Beschluss vom 22.02.2021 - 28 U 7186/20 Bau

1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.

2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.

3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.

4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.

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IBRRS 2021, 1199
BauvertragBauvertrag
Baugrundrisiko liegt beim Auftraggeber!

LG Dessau-Roßlau, Urteil vom 12.07.2019 - 2 O 620/18

Liegt der Beauftragung mit Erd- und Rohbauarbeiten ein Baugrund- und Altlastengutachten zu Grunde, kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauunternehmer das Risiko für weitere erhebliche, erst während der Arbeiten erkennbare Maßnahmen zur Stabilisierung des Erdplanums übernehmen wollte, wenn nach den Vereinbarungen der Parteien "zwar etwaig vorhandene Erschwernisse bei der Preisbildung zu berücksichtigen seien", die Berücksichtigung jedoch einvernehmlich an die vollständige Ermittlung der Voraussetzungen der Lösung der gestellten Bauaufgaben geknüpft war.*)

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IBRRS 2021, 1121
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BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen die EnEV = Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik!

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2020 - 13 U 261/18

1. Zur Frage, ob der Erwerber einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung aufgrund der Baubeschreibung davon ausgehen darf, dass in der Diele, im Abstellraum und im Flur eine gesondert geregelte Fußbodenheizung vorhanden ist.

2. Ein Verstoß gegen die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt gleichzeitig einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik dar.

3. Die Nachbesserung kann nicht wegen hoher Kosten verweigert werden, wenn die Funktionsfähigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt ist.

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