Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7675 Entscheidungen insgesamt
Online seit 1951
IBRRS 1951, 0025
BGH, Beschluss vom 02.02.1951 - V ZB 2/50
Die Finanzabteilung beim evangelisch-lutherischen Landeskirchenamt in Wolfenbüttel war nach § 2 Abs. 1 der 15. DVO zum Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 25. Juli 1937 befugt, eine braunschweigische Pfarre bei der Veräusserung eines der Pfarre gehörigen Grundstücks zu vertreten.*)

IBRRS 1951, 0055

BGH, Urteil vom 31.01.1951 - II ZR 42/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0109

BGH, Urteil vom 30.01.1951 - I ZR 68/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0124

BGH, Urteil vom 29.01.1951 - IV ZR 156/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0020

BGH, Urteil vom 23.01.1951 - III ZR 12/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0026

BGH, Urteil vom 19.01.1951 - V ZR 71/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0123

BGH, Beschluss vom 18.01.1951 - IV ZB 3/51
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0108

BGH, Urteil vom 16.01.1951 - I ZR 3/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1951, 0001

BGH, Urteil vom 11.01.1951 - III ZR 187/50
1. Der öffentlich rechtliche Dienstherr, der an die Hinterbliebenen eines Unfallverletzten Versorgungsbezüge zahlt und auf den die Schadensersatzansprüche nach § 139 DBG übergehen, kann von dem Schädiger die Erstattung seiner Zahlungen nur so lange fordern, als die Zahlungen auf dem Unfall beruhen. Das ist nicht mehr der Fall von dem Zeitpunkt ab, in dem der Unfallverletzte wegen Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand getreten wäre.*)
2. Für die Schätzung der mutmaßlichen Lebensdauer eines unterhaltsverpflichteten Ehemannes genügt die Feststellung, daß bei normaler Entwicklung der Lebensverhältnisse des Ehepaares das Leben der Ehefrau in demselben Zeitpunkt sein Ende gefunden haben würde, in dem auch das Leben des Ehemannes sein natürliches Ende gefunden hätte.*)

Online seit 1950
IBRRS 1950, 0002
BGH, Urteil vom 19.12.1950 - I ZR 7/50
Für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist der Zeitpunkt seiner Einlegung maßgebend; spätere Verminderungen des Beschwerdegegenstandes bleiben außer Betracht, soweit sie nicht auf willkürlicher Beschränkung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelkläger beruhen (RGZ 168, 355).*)

IBRRS 1950, 0004

BGH, Urteil vom 15.12.1950 - I ZR 60/50
ohne amtlichen Leitsatz

IBRRS 1950, 0001

BGH, Beschluss vom 05.12.1950 - IV ZB 108/50
1. Zonengesetze der Besatzungsmacht können Reichsgesetze im Sinne des § 28 Abs 2 FGG sein.*)
2. Auslegung eines Reichsgesetzes im Sinne des § 28 Abs 2 aaO ist auch die Stellungnahme zu der Frage, ob das Gesetz eine der in § 1 aaO bezeichneten Angelegenheiten betrifft.*)
3. Art 43 Br MilReg G Nr 59 (Rückerstattungsgesetz) ist im Erbscheinsverfahren nicht anwendbar.*)

IBRRS 1950, 0003

BGH, Urteil vom 25.01.1950 - III ZR 20/50
ohne amtlichen Leitsatz

Ältere Dokumente
IBRRS 2025, 0008
OLG München, Beschluss vom 20.11.2023 - 28 U 2254/23 Bau
ohne amtliche Leitsätze


OLG Schleswig, Urteil vom 07.06.2019 - 1 U 50/12
(ohne amtliche Leitsätze)

IBRRS 2004, 4057

OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2004 - 6 W 136/04
Auch bei Eheleuten kommt eine Durchbrechung der in § 648 BGB als Voraussetzung für die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek vorgeschriebenen Identität zwischen Besteller und Grundstückseigentümer nur beim Vorliegen besonderer Umstände in Betracht. Allein die Kenntnis des Ehegatten, dem das Grundstück gehört, von dem vom anderen Ehegatten abgeschlossenen Bauvertrag und dessen Billigung genügt dazu ebensowenig wie der Umstand der späteren Mitnutzung des Bauwerkes.*)

IBRRS 2002, 2308

OLG Celle, Urteil vom 01.08.2002 - 13 U 48/02
1. Bei einem VOB-Bauvertrag ist eine Kündigung nur bei Einhaltung der Schriftform gemäß § 8 Nr. 5 VOB/B wirksam.
2. Der Auftragnehmer muss sich nach Abschluss der Arbeiten Drittnachbesserungskosten als ersparte Aufwendungen analog § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B anrechnen lassen, auch wenn ihm der Auftraggeber keine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat.

IBRRS 2000, 1261

OLG Bremen, Urteil vom 27.12.2000 - 1 U 61/00
Bei einem VOB-Werkvertrag ist der Auftraggeber gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B verpflichtet, die ihm erteilte Schlussrechnung innerhalb von 2 Monaten zu prüfen. Erhebt der Auftraggeber erstmals 5 Monate nach Erteilung der Schlussrechnung Einwendungen gegen die in der Schlussrechnung ausdrücklich genannte Abrechnungsweise des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber mit diesen Einwendungen unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung (§ 242 BGB) ausgeschlossen sein.*)

IBRRS 2001, 0218

BGH, Urteil vom 18.01.2001 - VII ZR 457/98
Auch wenn sich ein Bauherr die Sachkunde seines Bauleiters zurechnen lassen muß, entfällt dadurch allein die Prüfungs- und Hinweispflicht des Unternehmers nicht.

IBRRS 2000, 1254

BayObLG, Beschluss vom 12.09.2000 - Verg 4/00
1. Zur Prüfung der Gleichwertigkeit, wenn im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat beschrieben und vorgeschrieben ist und gleichwertige Fabrikate zugelassen sind.*)
2. Zu den Anforderungen, die an eine Dokumentation dieser Prüfung im Vergabevermerk zu stellen sind.*)
3. Zur Wertung eines Angebotspreises als unangemessen niedrig.*)
IBRRS 2000, 1253

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2000 - Verg 10/00
1. Hat der AG zu erkennen gegeben, dass er die verlangten Angaben zum Nachunternehmereinsatz bei der Angebotswertung berücksichtigen werde, muss er ein Angebot übergehen, das eine weitgehende Weitervergabe der Leistungen vorsieht, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist.
2. Ist der vorgesehene Nachunternehmereinsatz im Angebot festgeschrieben, verstoßen Verhandlungen über eine nachträgliche Änderung gegen § 24 Nr. 3 VOB/A.
IBRRS 2000, 1252

OLG Dresden, Beschluss vom 13.07.2000 - WVerg 3/00
Ein Nachprüfungsverfahren, das nicht geeignet ist, den rechtmäßigen Verlauf und Abschluss eines Vergabeverfahrens sicher zu stellen und damit zugleich den Anspruch des antragstellenden Bieters auf Einhaltung der Vergabevorschriften zu schützen, weil bereits bei seiner Einleitung das Vergabeverfahren abgeschlossen ist, ist unzulässig.

IBRRS 2000, 1251

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2000 - Verg 1/00
Die Bearbeitung schwieriger Rechtsprobleme im Nachprüfungsverfahren kann vom öffentlichen Auftraggeber nicht erwartet werden. Er kann sich hierzu anwaltlicher Hilfe bedienen. Die hierfür anfallenden Kosten sind ihm nach § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 80 Abs. 2 VwVfG zu erstatten.

IBRRS 1999, 0017

OLG Celle, Beschluss vom 17.11.1999 - 13 Verg 6/99
(ohne amtliche Leitsätze)

IBRRS 2000, 1249

BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000 - Verg 2/00
Bei der Wartung und Störungsbeseitigung an Lichtsignalanlagen einer Straße handelt es sich um eine Bauleistung.*)

IBRRS 1999, 0016

BayObLG, Beschluss vom 10.11.1999 - Verg 8/99
Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten gem. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB kommt im Hinblick auf die Aufgabe eines vorläufigen Rechtsschutzes und die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung regelmäßig nur eine summarische Prüfung (d. h. nur überschlägige und vorläufige Prüfung) der Sachlage in Betracht. Diese summarische Prüfung muß sich auf die vorliegenden oder binnen kürzester Zeit verfügbaren Beweismittel beschränken. Diese notwendige Beschränkung kann auch dazu führen, daß eine abschließende Klärung von Rechtsfragen zurückgestellt bleiben muß.
Für eine Bejahung positiver Erfolgsaussichten i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 1 GWB reicht es aus, wenn ein Erfolg der sofortigen Beschwerde möglich erscheint.
Wird ein Bauvorhaben (Krankenhausumbau und -erweiterung) erst ab dem Jahr 2000 abschnittsweise in einem Zeitraum von 3 bis 5 Jahren verwirklicht, so liegt für eine Tragwerkplanerbeauftragung, die für 1999 lediglich haushaltsrechtliche Voraussetzungen ("HU-Bau") schaffen soll, keine Dringlichkeit i. S. v. § 118 Abs. 2 S. 2 GWB vor.

IBRRS 1999, 0015

OLG Celle, Beschluss vom 30.04.1999 - 13 Verg 1/99
1. Zum Ausschluß eines im Vergabeverfahren abgegebenen Angebots für die Verarbeitung und Verwertung des in "Bio-Tonnen" gesammelten Hausabfalls wegen eines offenbaren Mißverhältnisses des Preises zur Leistung (§§ 25 Nr. 2 Abs. 3 VOL/A).*)
2. Ein Nebenangebot im Sinn des § 25 Nr. 1 Abs. 1 g VOL/A liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen bei der Bezeichnung des Vertragsgegenstands ein bestimmtes Verfahren zur Erreichung des Vertragsziels angegeben hat, und der Bieter ein anderes Verfahren zur Grundlage seines Angebots macht.*)

IBRRS 2000, 1247

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2000 - Verg 2/00
Auch die Zurückweisung des Nachprüfungsantrags als offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet gemäß § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB unterliegt der sofortigen Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 GWB.

IBRRS 1999, 0014

BayObLG, Beschluss vom 20.12.1999 - Verg 8/99
1. Zu den Bestimmungen über das Vergabeverfahren zählt das Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen. Untersagt sind alle schriftlichen und mündlichen Außerungen oder sonstigen Handlungen, die zur Meinungsbildung der Vergabestelle über das Verfahren oder über die Sachentscheidung beitragen sollen.*)
2. Die Verletzung eines Rechts im Sinne von § 97 Abs. 7 GWB liegt vor, wenn die Vergabestelle bei der Auftragserteilung zugunsten eines Bewerbers die von ihr veröffentlichten Mindestbedingungen (Nachweis über die Bearbeitung entsprechender Aufgaben) nicht beachtet und der übergangene Bewerber seinerseits diese Voraussetzungen erfüllt.*)
3. Zur Rechtsmißbräuchlichkeit der Einleitung eines Vergabeverfahrens.*)
IBRRS 1999, 0013

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999 - 1 Verg 4/99
1. Der AG muss sich mit Nebenangeboten (nur) soweit auseinandersetzen, wie nach den Umständen zumutbar, und dabei vor allem das Gleichbehandlungsgebot beachten.
2. Technische Aufklärungsgespräche dürfen nur eine weitere Erläuterung des Angebots zum Ziel haben, nicht aber eine Angebotsergänzung. Zu solchen Gesprächen ist der AG grundsätzlich nicht verpflichtet, sondern allenfalls berechtigt. Angebote sind nämlich grundsätzlich so zu werten, wie sie im Eröffnungstermin vorgelegen haben.
3. Die Wertung des AG beschränkt sich darauf, dasjenige Angebot auszuwählen, das ihm aus seiner Sicht zur Zeit der Vergabeentscheidung als das annehmbarste erscheint. Dabei hat der AG einen angemessenen objektiven und subjektiven Beurteilungsspielraum.
4. Die Auswahl der Angebote der engeren Wahl und das Ausscheiden von Angeboten sind fehlerhaft, wenn sie auf sachfremden Erwägungen beruhen.
5. Richtschnur für die Gestaltung eines Nebenangebots sind die Anforderungen in den Vergabeunterlagen, vor allem aber der Ausschreibungsentwurf.
6. Die Beschreibung eines technischen Nebenangebots muss den Auftraggeber in die Lage versetzen, dieses mit dem Ausschreibungsentwurf zu vergleichen sowie die relativen Vor- und Nachteile in technischer, wirtschaftlicher, gestalterischer und terminlicher Hinsicht zu bewerten.
7. Zum Wettbewerb gehört auch eine vollständige, übersichtliche und nachvollziehbare Präsentation der Angebote durch die Bieter, unter Berücksichtigung der speziellen subjektiven Anforderungen und vorhersehbaren möglichen Bedenken des Auftraggebers.
IBRRS 1999, 0012

BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - Verg 3/99
§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB sieht nach seinem Wortlaut die Feststellung einer Rechtsverletzung nur bei Zuschlagserteilung während eines bereits eingeleiteten Nachprüfungsverfahrens vor.
Da ein bereits erteilter Zuschlag gemäß § 114 Abs. 2 Satz 1 GWB nicht mehr aufgehoben werden kann, endet mit rechtswirksamer Zuschlagserteilung die Möglichkeit zur Gewährung von Primärrechtsschutz. Es bleiben dann nur Schadensersatzansprüche aus dem Sekundärrechtsschutz, die gemäß § 104 Abs. 2 Satz 2 GWB vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen sind.

IBRRS 1999, 0010

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.06.1999 - 10 Verg 1/99
Das Rechtsschutzinteresse an der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde besteht dann nicht mehr, wenn der Zuschlag bereits bindend erteilt wurde und demnach selbst eine positive Entscheidung des Senats keine für die Beschwerdeführerin günstigere Wirkung haben kann.

IBRRS 1999, 0009

BayObLG, Beschluss vom 21.05.1999 - Verg 1/99
1. Die maßgebenden Grundsätze des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung verlangen nur, daß auch nach Fristablauf allen für die Vergabe noch in Betracht kommenden Bietern die Möglichkeit gegeben wird, weiterhin am Vergabeverfahren teilzunehmen. Dies kann dadurch sichergestellt werden, daß diese Bieter aufgefordert werden, der sachlich gebotenen Fristverlängerung zuzustimmen.
2. Zur Zulässigkeit, im Rahmen eines Vergabeverfahrens eine Tariftreueerklärung zu fordern.
IBRRS 1995, 0002

OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1995 - 19 U 215/94
(ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 1995, 0001

EuGH, Urteil vom 11.08.1995 - Rs C-433/93
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um den Anforderungen der Richtlinie 88/295/EWG des Rates vom 22. März 1988 zur Änderung der Richtlinie 77/62/EWG über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und zur Aufhebung einiger Bestimmungen der Richtlinie 80/767/EWG sowie der Richtlinie 89/440/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 zur Änderung der Richtlinie 71/305/EWG über die Koordination der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge nachzukommen.
2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten.

IBRRS 1993, 0004

EuGH, Urteil vom 22.06.1993 - Rs. C-243/89
1. Das Königreich Dänemark hat seine Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht verletzt und insbesondere gegen die Artikel 30, 48 und 59 EWG-Vertrag sowie gegen die Richtlinie 71/305/EWG verstossen, weil die Aktieselskabet Storebältsforbindelsen zur Abgabe von Angeboten auf der Grundlage einer Bedingung aufgefordert hat, die eine möglichst weitgehende Verwendung von dänischen Baustoffen, Verbrauchsgütern, Arbeitskräften und Geräten vorsah, und weil die Verhandlungen mit dem ausgewählten Konsortium auf der Grundlage eines nicht den Verdingungsunterlagen entsprechenden Angebots geführt worden sind.*
2. Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.*

IBRRS 1988, 0001

EuGH, Urteil vom 20.09.1988 - C-31/87
1. Die Richtlinie 71/305 ist auf öffentliche Bauaufträge anwendbar, die von einer Einrichtung wie der Örtlichen Flurbereinigungskommission vergeben werden.
2. - Das Kriterium der "für die auszuführenden Arbeiten erforderlichen spezifischen Erfahrung" ist im Hinblick auf die Prüfung der fachlichen Eignung der Unternehmer ein zulässiges Kriterium für die Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit. Ist ein solches Kriterium in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehen, auf die die Bekanntmachung der Ausschreibung verweist, so ist es nach der Richtlinie besonderen Anforderungen betreffend die Veröffentlichung in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen nicht unterworfen.
- Das in einer staatlichen Rechtsvorschrift vorgesehene Kriterium des "günstigsten Angebots" kann mit der Richtlinie vereinbar sein, wenn es das Beurteilungsermessen zum Ausdruck bringt, über das die öffentlichen Auftraggeber verfügen, um nach objektiven Gesichtspunkten das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot zu ermitteln, und somit kein willkürliches Auswahlelement enthält. Aus Artikel 29 Absätze 1 und 2 der Richtlinie geht hervor, daß die öffentlichen Auftraggeber - falls sie bei der Erteilung des Zuschlags nicht ausschließlich das Kriterium des niedrigsten Preises anwenden, sondern sich auf verschiedene Kriterien stützen, um dem wirtschaftlich günstigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen - gehalten sind, diese Kriterien entweder in der Bekanntmachung der Ausschreibung oder in den Verdingungsunterlagen anzugeben.
- Die Bedingung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen ist mit der Richtlinie vereinbar, wenn sie nicht unmittelbar oder mittelbar zu einer Diskriminierung der Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft führt. Eine solche besondere zusätzliche Bedingung muß in der Bekanntmachung der Ausschreibung angegeben werden.
3. Der einzelne kann sich vor den staatlichen Gerichten auf die Artikel 20, 26 und 29 der Richtlinie 71/305 berufen.

IBRRS 2000, 1245

OLG Nürnberg, Urteil vom 08.11.2000 - 4 U 1517/00
Bei einer Ausschreibung kommt dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung eine hohe Bedeutung zu. Jedoch sind auch andere Auslegungs-Kriterien heranzuziehen, - insbesondere, wenn dies Treu und Glauben erfordern.

IBRRS 2001, 0188

BGH, Urteil vom 04.10.2001 - IX ZR 207/00
Im Gesamtvollstreckungsverfahren ist die Aufrechnung mit vor Eingang des Eröffnungsantrags begründeten Ansprüchen gegen Forderungen des Schuldners ausgeschlossen, die auf Werkleistungen beruhen, welche nach Eingang des Eröffnungsantrags erbracht worden sind.*)

IBRRS 2001, 0120

BGH, Urteil vom 16.01.2001 - X ZR 69/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IBRRS 2001, 0112

BGH, Urteil vom 09.10.2001 - X ZR 132/99
Die auch bei einem Kaufvertrag mögliche und durchaus nicht unübliche Vereinbarung eines Nachbesserungsrechts spricht für sich allein noch nicht für eine weitergehende Vereinbarung
über die Anwendung werkvertragsrechtlicher Regelungen.

IBRRS 2001, 0111

BGH, Urteil vom 13.09.2001 - VII ZR 113/00
Zu den Anforderungen an die Fälligkeit des Werklohns.

IBRRS 2001, 0106

BGH, Urteil vom 26.06.2001 - IX ZR 209/98
1. Den Konkursverwalter treffen bei der Einleitung und Führung eines Aktivprozesses grundsätzlich keine konkursspezifischen Pflichten gegenüber dem Prozeßgegner zur Prüfung hinreichender Erfolgsaussicht von Klage und Rechtsmittel.
2. Zur Sittenwidrigkeit einer Rechtsverfolgung des Konkursverwalters bei Massearmut im Hinblick auf das Kostenerstattungsrisiko des Prozeßgegners.

IBRRS 2001, 0105

BGH, Urteil vom 10.07.2001 - VI ZR 160/00
Ein Unterlassen verletzt die guten Sitten nur, wenn das geforderte Tun einem sittlichen Gebot entspricht.

IBRRS 2001, 0104

BGH, Urteil vom 21.06.2001 - IX ZR 69/00
Mußte der Gläubiger einer formularmäßig verlängerten Bürgschaft wegen der bisherigen Gestaltung des Rechtsverhältnisses nicht mit einer - in der früheren Bürgschaftsurkunde nicht enthaltenen - Haftungsausschlußklausel rechnen, entfällt der Überraschungscharakter der Klausel nicht schon durch die Verwendung von Fettdruck. Vielmehr bedarf es hier grundsätzlich eines individuellen Hinweises des Bürgen an den Gläubiger.

IBRRS 2001, 0103

BGH, Urteil vom 12.07.2001 - IX ZR 380/98
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist das Urkundenverfahren für den Rückforderungsprozeß jedenfalls in der Regel unstatthaft.

IBRRS 2001, 0102

BGH, Urteil vom 17.07.2001 - X ZR 71/99
1. Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326 BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner.
2. Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.
IBRRS 2001, 0101

BGH, Urteil vom 17.07.2001 - X ZR 29/99
Die Darlegungslast für ersparte Aufwendungen des Schuldners bei vom Gläubiger zu vertretender Unmöglichkeit trifft grundsätzlich den Gläubiger. Diesem können jedoch bei der Darlegung im Einzelfall Erleichterungen zugute kommen.

IBRRS 2001, 0100

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 361/99
Bei der Berechnung des entgangenen Gewinns muß sich der Verkäufer (hier: Lieferung von Essen an städtische Schulen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages), dessen Ware vom Käufer vertragswidrig nicht abgenommen wird, auf den Vertragspreis grundsätzlich nur die besonderen Aufwendungen, die sogenannten Spezialunkosten, die die Ausführung der Bestellung des Käufers erfordern, anrechnen lassen. Die Generalunkosten hingegen scheiden als Element der Schadensberechnung regelmäßig aus (Anschluß an BGHZ 107, 67, 69).

IBRRS 2001, 0099

BGH, Urteil vom 05.07.2001 - VII ZR 201/99
1. Hat der Auftragnehmer den Vertrag gegen den Widerspruch des Auftraggebers zu Unrecht gekündigt und sich geweigert, die Arbeiten wieder aufzunehmen, so liegt darin eine endgültige Leistungsverweigerung, die den Auftraggeber auch ohne Androhung der Kündigung und ohne eigene Kündigung berechtigt, die Mehrkosten der Fertigstellung und die Kosten der Mängelbeseitigung zu verlangen.
2. Unter den Voraussetzungen der §§ 4 Nr. 7 Satz 2, 6 Nr. 6 VOB/B hat der Auftraggeber ferner Anspruch auf Ersatz der Schäden, welche durch die vom Auftragnehmer zu vertretende Verzögerung der Mängelbeseitigung oder Fertigstellung entstanden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 20.05.2000 - VII ZR 164/99 = ZfBR 2000, 479, 480 = BauR 2000, 1479).
