Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2001 - 24 U 60/00
//1. Der Bauherr muß sich auf den Schadensersatzanspruch gegen den Handwerker ein Planungs- und Koordinierungsverschulden seines Architekten anrechnen lassen, nicht aber Fehler anderer Handwerker, da diese nicht seine Erfüllungsgehilfen sind./<\/p>/ /
/2. Bei Schäden an Gewerken anderer Handwerker bedarf
es der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 BGB
nicht./<\/p>/
BauR 2001, 1761
OLG München, Urteil vom 28.03.2001 - 27 U 940/00
//1. Die Qualität einer allgemeinen Geschäftsbedingung geht nicht dadurch verloren, daß im Einzelfall von ihrer Verwendung abgesehen und der Vertragsinhalt im einzelnen ausgehandelt wird./<\/p>/ /
/2. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Sicherung von Erfüllungsansprüchen benachteiligt jedenfalls als Mittel zur Ablösung eines auf Sperrkonto einzuzahlenden Sicherheitseinbehalts den Auftragnehmer nicht unangemessen, da der Auftraggeber im Erfüllungsstadium das Risiko der Insolvenz des Auftragnehmers trägt und Störungstatbestände auf Seiten des Auftragnehmers bei Fortsetzung der Baumaßnahme durch Dritte erhöhten Liquiditätsbedarf auslösen./<\/p>/ /
/3. Jedenfalls im Verkehr baugewerblich
erfahrener Beteiligter ist die formularmäßig begründete Möglichkeit, einen nach
der VOB/B zu behandelnden Gewährleistungseinbehalt - einzuzahlen auf Sperrkonto -
gegen eine Bürgschaft auf erstes <S. 1619> Anfordern auszutauschen, nicht
AGBG-widrig (Abgrenzung zu BGH, BauR 2000, 1498, 1500; BGH, BauR 2001, 109,
110)./<\/p>/
BauR 2001, 1618
OLG München, Urteil vom 12.05.1999 - 27 U 673/98
//Der Subunternehmer, der mit der Beseitigung der Mängel seines Gewerks (hier: Anbringung einer Dachrinne an einer Glasrotunde mit Auftragswert von ca. 4000,- DM) in Verzug ist, ist dem Hauptunternehmer zum Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch umfaßt auch den Schaden, der dem Hauptunternehmer dadurch entsteht, daß der Auftraggeber des Hauptunternehmers die Gesamtleistung nicht abnimmt, der Hauptunternehmer deshalb die Schlußzahlung (hier: über 100 000,- DM) nicht erhält und der Auftraggeber zahlungsunfähig wird./<\/p>/ /
/(Leitsatz der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2001, 964
OLG Dresden, Urteil vom 08.02.2001 - 16 U 2057/00
//1. Eine als AGB vereinbarte Vertragsstrafe mit einem Tagessatz in Höhe von 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme pro Kalendertag, begrenzt auf max. 10 % der Bruttoabrechnungssumme, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam./<\/p>/ /
/2. Ein Werk ist abnahmereif und somit fertiggestellt,
wenn vorhandene Restmängel nach allen Umständen des Einzelfalls an Bedeutung
soweit zurücktreten, daß es unter Abwägung beiderseitiger Interessen dem
Auftraggeber zumutbar ist, eine zügige Vertragsabwicklung nicht aufzuhalten und deshalb
nicht mehr auf den Vorteilen zu bestehen, die sich ihm vor Abnahme bieten. Ein
Irrtum des Auftraggebers über Schwere und Reichweite eines Mangels ist dabei
unbeachtlich./<\/p>/
BauR 2001, 949
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2000 - 22 U 74/94
//1. Für Schäden, die aus Einbau ungeeigneten Verfüllmaterials entstehen können, ist der Erdbauunternehmer aus dem Gesichtspunkt der Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich./<\/p>/ /
/2. Kann der für den Einbau verantwortliche Erdbauunternehmer bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt erkennen, daß Einbaumaterial den Anforderungen an das auf dem konkreten Baugelände zugelassene Verfüllmaterial nicht entspricht, ist er dem Grundstückseigentümer schadensersatzpflichtig./<\/p>/ /
/3. Bei der Prüfung der
Eignung des zum Einbau auf einem Baugelände vorgesehenen Verfüllmaterials ist auf
die Sicht eines Fachmanns, nicht eines Laien abzustellen./<\/p>/
BauR 2001, 633
OLG Hamm, Urteil vom 13.12.2000 - 25 U 148/98
//1. Fugen von 0,5 bis 1,6 mm Breite in einem neu verlegten Parkettfußboden stellen einen Mangel dar, der eine vollständige Erneuerung des Parkettbodens rechtfertigt./<\/p>/ /
/2. Wird Parkett auf einer Fußbodenheizung
verlegt, muß der Parkettleger die Aufheizprotokolle des Heizestrichs überprüfen und den
Bauherrn vor überhöhten Oberflächentemperaturen beim Betriebe der
Fußbodenheizung warnen./<\/p>/
BauR 2001, 1120
OLG Jena, Urteil vom 01.11.2000 - 4 U 671/00
//1. Die Vereinbarung im AGB des Auftraggebers, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft entsprechend dem Muster des Auftraggebers ("auf erstes Anfordern") zu stellen hat, bevor der Vertrag wirksam abgeschlossen wird, verstößt jedenfalls unter Kaufleuten im Baugewerbe nicht gegen § 9 AGBG./<\/p>/ /
/2. Die Inanspruchnahme einer solchen Vertragserfüllungsbürgschaft
auf erstes Anfordern kann durch einstweilige Verfügung nur dann ausnahmsweise
verhindert werden, wenn diese offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist. Dabei muß der
offensichtliche Mißbrauch auf der Hand liegen oder es muß mindestens liquide
beweisbar sein, daß trotz Vorliegens der formellen Voraussetzungen der materielle
Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist./<\/p>/
BauR 2001, 654
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2000 - 22 U 61/00
//1. Eine Fristsetzung nach § 5 Nr. 4 VOB/B wird nicht schon dadurch hinfällig, daß der Auftraggeber sich nach Fristablauf auf Verhandlungen mit dem Auftragnehmer über eine Auftragsdurchführung einläßt./<\/p>/ /
/2. Bei der Ausschreibung einer Lärmschutzwand an einer Autobahn darf der Auftragnehmer aus einer beigefügten Richtzeichnung zur Darstellung der Wasserabführung nicht schließen, daß die darin vorgedruckten Maße der Entfernung zwischen Fahrbahnrand, Beginn der Böschung und Wand der konkreten Örtlichkeit entsprechen./<\/p>/ /
/3. Wenn der Auftraggeber von dem Auftragnehmer den statischen Nachweis der
Realisierbarkeit einer angebotenen Ausführungsart verlangt und die vorgelegte Statik
seinerseits durch einen Statiker überprüfen läßt, ist der Prüfstatiker nicht
Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers./<\/p>/
BauR 2001, 1459
OLG Naumburg, Urteil vom 16.02.2001 - 6 U 54/00
//1. Der Werkunternehmer kann auch nach Abnahme des Werkes vom Besteller Sicherheit gemäß § 648 a Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen (wie OLG Dresden, BauR 1999, 1314-1316; gegen OLG Schleswig NJW-RR 1998, 532 und gegen den 9. Zivilsenat des OLG Naumburg, Urteil vom 12. 9. 2000 - 9 U 115/99 -)./<\/p>/ /
/2. Leistet der Besteller die Sicherheit nicht fristgemäß (§ 648 a Abs. 5 Satz 1 BGB), kann der Unternehmer nach den Grundsätzen, die der VII. Zivilsenat des BGH für den Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung nach einem gekündigten Werkvertrag aufgestellt hat (BGH, Urteil vom 11. 2. 1999 - VII ZR 91/98 -, BauR 1999, 632), vom Besteller Zahlung verlangen./<\/p>/ /
/3. Da die Risiken der
Vorleistungspflicht des Unternehmers so lange fort bestehen, bis er bezahlt worden
ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. 11. 2000 - VII ZR 82/99 -, BauR 2001, 386), ist
dieser Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistung als einredefrei zu behandeln;
der Besteller kann wegen Nachbesserungskosten kein Zurückbehaltungsrecht mehr
geltend machen./<\/p>/
BauR 2001, 1454
OLG Celle, Urteil vom 22.03.2001 - 13 U 213/00
//Auch eine individuell vereinbarte Vertragsstrafe von 15 % der
Vertragssumme ist sittenwidrig, wenn auf Grund der konkreten vertraglichen Ausgestaltung
mit einer Verwirkung zwangsläufig gerechnet werden muß./<\/p>/
BauR 2001, 1108
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.02.2000 - 22 U 154/99
//1. Aus der beanstandungslosen Prüfung einer Abschlagsrechnung durch den Architekten des Auftraggebers ergibt sich keine Beweislastumkehr zugunsten des Auftragnehmers; ebenso liegt in der daraufhin erfolgten Abschlagszahlung des Auftraggebers kein Anerkenntnis der Rechnungspositionen./<\/p>/ /
/2. Wenn der Preis der für einen Betriebsparkplatz ausgeschriebenen Leistung "Betonverbundsteinpflaster einschließlich Randsteine abbrechen und abfahren" von der Art der Einfassungssteine abhängt, ist es Sache des Auftragnehmers, diese Unklarheit des Leistungsverzeichnisses zu klären./<\/p>/ /
/3. Deponiescheine erbringen nicht den Beweis für von einer bestimmten Baustelle abgefahrene Schuttmengen./<\/p>/ /
/4. Werden Rohrgräben mit flacherer Böschungsneigung, als nach
den Regeln der Technik erforderlich, ausgehoben, kann der Auftragnehmer für den
Mehraushub keine Bezahlung verlangen./<\/p>/
BauR 2001, 806
KG, Urteil vom 13.03.2001 - 4 U 2902/00
//1. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, die die Verwirkung der Strafe für den Fall vorsieht, daß der Unternehmer ohne Zustimmung des Auftraggebers Nachunternehmer einsetzt, ist nach § 9 AGBG unwirksam./<\/p>/ /
/2. Eine
unabhängig von dem konkreten Vertragsverstoß - mit 3 % des Gesamtauftragswertes
festgelegte Strafe ist außerdem unangemessen hoch./<\/p>/
BauR 2002, 101
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.12.1999 - 11 U 180/99
//1. Für Schäden an Nachbargebäuden infolge von Boden- und Gründungsverbesserungen im sogenannten Soilcrete-Verfahren können neben dem planenden Architekten und dem ausführenden Unternehmer auch der Bauherr als Nachbar ersatzpflichtig sein, und zwar im Außenverhältnis als Gesamtschuldner./<\/p>/ /
/2. Bei dem Innenausgleich gemäß § 426 BGB i. V. m. § 10 Nr. 2 Abs. 2 VOB/B trägt der ausführende Unternehmer den Schaden allein, wenn weder dem Bauherrn noch seinem Architekten als seinem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann./<\/p>/ /
/(Leitsätze der
Schriftleitung)/<\/p>/
BauR 2001, 1129
AG Erfurt, Urteil vom 28.01.2000 - 214 C 3198/99
//1. Eine GmbH mit alleiniger oder Mehrheitsbeteiligung der öffentlichen Hand ist nicht berechtigt, den Sicherheitseinbehalt zinslos auf Verwahrgeldkonto zu nehmen, da sie nicht öffentlicher Auftraggeber i. S. des § 17 Nr. 6 Abs. 4 VOB/B ist./<\/p>/ /
/2. Da die GmbH trotz Aufforderung den
Sicherheitseinbehalt nicht auf ein Sperrkonto eingezahlt hat, kann der Unternehmer die
sofortige Auszahlung verlangen, ohne eine andere Sicherheit geben zu müssen./<\/p>/
BauR 2001, 271
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00
//1. Der Generalunternehmer genügt seiner Pflicht, den Auftraggeber auf Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung hinzuweisen, nur, wenn er von seinem Subunternehmer geäußerte Bedenken sich zu eigen macht und, sofern der Architekt des Auftraggebers sich dem verschließt, den Bedenkenhinweis unmittelbar dem Auftraggeber erteilt./<\/p>/ /
/2. Der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers kürzt sich in diesem Falle aber zunächst um die Ohnehin-Kosten, die bei ordnungsgemäßem Hinweis durch Nachträge gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B angefallen wären, und sodann durch das dem Auftraggeber zuzurechnende Planungsverschulden des Architekten./<\/p>/ /
/3. Der für die Voraussetzungen der Verjährung der Gewährleistungsansprüche darlegungs- und beweispflichtige Auftragnehmer genügt seiner Darlegungslast für den Verjährungsbeginn nicht dadurch, daß er behauptet, die Abnahme sei erfolgt; er muß vielmehr Tatsachen vortragen, welche den Rechtsbegriff "Abnahme" ausfüllen./<\/p>/ /
/4. Der Auftragnehmer, der im
Einverständnis mit dem Auftraggeber von diesem gerügte Mängel prüft, ist für den
Zeitpunkt, indem er die Mängelbeseitigung abgelehnt und damit die Verjährungshemmung
nach § 639 Abs. 2 BGB beendet hat, darlegungs- und beweispflichtig./<\/p>/
BauR 2001, 638
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 34/00
//1. Für den nach § 341 Abs. 3 BGB erforderlichen Vorbehalt "bei der Abnahme" reicht es aus, daß der Auftraggeber sich die Vertragsstrafe zeitnah zur Abnahme vorbehält. Das ist der Fall, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Vereinbarung des Abnahmetermins seine Vertragsstrafenforderung beziffert und nach Widerspruch des Auftragnehmers zwei Tage vor der Abnahme schriftlich auf der rechtlichen Klärung des Vertragsstrafenanspruchs besteht./<\/p>/ /
/2.
Zwar ist gemäß § 345 BGB der Schuldner für die Erfüllung beweispflichtig, wenn er
die Verwirkung der Vertragsstrafe bestreitet; erst wenn der Gläubiger konkret
eine Verzögerung der Vertragserfüllung behauptet, hat der Schuldner aber Anlaß,
dazu vorzutragen und Beweis anzutreten./<\/p>/
BauR 2001, 112
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2000 - 22 U 140/99
//Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauherrn zu einem
Bauvertrag enthaltene Vertragsstrafenklausel, die ihrem Wortlaut nach ohne Rücksicht auf
ein Verschulden des Bauunternehmers allein an eine Fristüberschreitung
anknüpft, ist auch dann nach § 9 AGBG unwirksam, wenn nachrangig die Geltung der VOB/B
vereinbart ist./<\/p>/
BauR 2001, 812
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.07.2000 - 7 U 276/99
//1. Die Prüfungspflicht des Subunternehmers gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B beschränkt sich bei vom Hauptunternehmer beigestellten Baustoffen (hier: Pflastersand bestimmter Körnung) auf eine Sicht- und Fühlprobe. Einer Laboranalyse oder der Einsichtnahme in die Lieferscheine bedarf es nicht, da er als Subunternehmer darauf vertrauen kann, daß der fachkundige Hauptunternehmer das richtige Material beistellt./<\/p>/ /
/2. Kommt es zu Schäden an der Straßenpflasterung
(hier: Spurrillen und Verkippungen der Pflastersteine) infolge der fehlerhaften
Körnung des vom Hauptunternehmer beigestellten Pflastersandes, wegen unzureichender
Verdichtung des Pflasterbettes durch den Subunternehmer und auf Grund einer
unzureichend geplanten Dimensionierung der Straße für erheblichen Schwerlastverkehr,
so entfällt auf den Planungsfehler eine Quote von 30 % und auf die beiden
anderen Ursachen je 35 %./<\/p>/
BauR 2001, 102
OLG Köln, Urteil vom 30.08.2000 - 11 U 25/99
//1. Fordert der Bauherr bei den Vertragsverhandlungen mit dem Bauunternehmer über die Erstellung eines Großprojekts die Vereinbarung einer Vertragsstrafe, weil das mit der Vorauszahlung des gesamten Werklohns von ca. 30 Mio. DM bei Bauzeitverzögerungen verbundene finanzielle Risiko des Bauherrn abgesichert werden soll, und akzeptiert der Bauunternehmer die vom Bauherrn vorformulierte Vertragsstrafenklausel, deren rechtliche Relevanz er vor Abschluß des Bauvertrages erkannt hat, so stellt die Vertragsstrafenklausel auch dann keine Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Bauherr sie fast wortgleich in einem später mit einem anderen Vertragspartner geschlossenen Bauvertrag erneut verwendet./<\/p>/ /
/2. Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrages die Verschiebung des vereinbarten Termins für den Beginn der Bauarbeiten unter Aufrechterhaltung der übrigen vertraglichen Vereinbarungen, so bleibt eine Vertragsstrafenklausel, die auf die Fertigstellung des Bauwerks binnen einer nach Monaten bemessenen Frist abstellt, in Kraft./<\/p>/ /
/3. Wendet der Bauunternehmer gegen die Forderung
des Bauherrn auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe wegen Verzögerung der
Fertigstellung des Baus ein, der gesamte Zeitplan sei wegen der Verschiebung des
Baubeginns völlig umgeworfen worden (vgl. BGH, NJW 1966, 971; BauR 1972, 48, 49;
1974, 206, 207), so sind konkrete, zeit- und mengenmäßig faßbare, durch die
Verschiebung verursachte Behinderungen vorzutragen. Der Hinweis auf den Beginn der
Bauarbeiten zu Anfang der Winterzeit reicht jedenfalls dann nicht aus, wenn der
Zeitpunkt des Baubeginns von vorn herein unsicher war, weil er von der
Rechtskraft der Baugenehmigung abhing./<\/p>/
BauR 2001, 1105
OLG Köln, Urteil vom 26.03.1999 - 4 U 47/98
//1. Der Gerüstbauvertrag unterliegt im wesentlichen dem Werkvertragsrecht, so daß im Falle der Kündigung auch § 649 BGB zur Anwendung kommt./<\/p>/ /
/2. Der Gerüstbauer gehört zum Kreis der geschützten Bauwerksunternehmer im
Rahmen des § 648 a BGB, denn auch dessen mittelbare Bauwerksleistung führt zu
einer Wertsteigerung des Grundstücks, da sie unverzichtbare Voraussetzung dafür
ist, daß die unmittelbaren Bauwerksleistungen erbracht werden können./<\/p>/
BauR 2000, 1874
OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2000 - 13 U 3357/99
//Ein Vertrag über die Lieferung elektronischer Steuerungsanlagen für
Aufzüge mit Zusatzfunktionen ohne Einbauverpflichtung ist als Werklieferungsvertrag
über eine vertretbare Sache (Serienprodukt mit standardisierten
Anpassungsmöglichkeiten) anzusehen, so daß Schadensersatzansprüche wegen Mängeln in 6 Monaten
verjähren, selbst wenn es sich um Mangelfolgeschäden handelt./<\/p>/
BauR 2000, 1876
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2000 - 22 U 7/00
//1. Der Konkurs- oder Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Rechtsstreit bei Klage und Widerklage nur bezüglich des Aktivprozesses der Klageforderung aufzunehmen./<\/p>/ /
/2. Wenn der Beklagte gegen die Klageforderung mit einer höheren Gegenforderung aufrechnet und den überschießenden Betrag widerklagend geltend macht, kann das Berufungsgericht, sofern es die Gegenforderung für unbegründet hält und die Sache nicht revisibel ist, durch Teilurteil über die Klage- oder die Widerklageforderung entscheiden, weil es gemäß § 318 ZPO bei der Entscheidung über den Rest an die Verneinung der Gegenforderung gebunden ist./<\/p>/ /
/3. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs in Höhe von mehr
als 40 000,- DM für die Erneuerung einer Fußbodenheizung, weil eine zur
Verhinderung von Wärmeverlusten vorgesehene alukaschierte Polythermisolierung fehlt, ist
grob unverhältnismäßig und verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der
Wärmeverlust lediglich Energiemehrkosten von 17,66 DM im Jahr verursacht./<\/p>/
BauR 2001, 445
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000 - 21 U 209/99
//Dem Dachdecker, der auf Grund eines selbst ausgearbeiteten Angebots ein
vorhandenes Flachdach abreißt und das Dach neu eindeckt, obliegt die Pflicht,
das Haus vor eindringender Feuchtigkeit nach Entfernen des alten Daches zu
schützen./<\/p>/
BauR 2000, 1344
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2000 - 10 U 36/00
//Ist der Lärmpegel in einer 1-Zimmer-Wohnung wegen eines Baumangels
doppelt so hoch wie zulässig, so steht dem Bauherrn gegen den Bauunternehmer für die
Dauer der Beeinträchtigung eine angemessene Nutzungswertentschädigung
zu./<\/p>/
BauR 2001, 643
OLG Braunschweig, Urteil vom 18.11.1999 - 8 U 136/99
//Ein gemeinsames "Aufmaß" zur Festlegung der Zulagenposition
"Mehrstärken" vor Beginn der Putzarbeiten dient nicht der Ermittlung der Sollbeschaffenheit
der auszuführenden Leistung, sondern der Feststellung des Ist-Zustandes und der
Festlegung eines verbindlichen Abrechnungsfaktors, so daß spätere Einwendungen
gegen den Umfang der erbrachten Leistung "Mehrstärken" ausscheiden./<\/p>/
BauR 2001, 412
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2000 - 21 U 43/00
//1. Zu den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gehören auch Stundenlohnarbeiten, über die der Auftragnehmer Stundenlohnzettel erstellt und diese dem Auftraggeber eingereicht hat, so daß sie gemäß § 15 Nr. 3 letzter Satz VOB/B als anerkannt gelten, da der Auftraggeber sie nicht binnen 6 Werktagen zurückgereicht hat./<\/p>/ /
/2. Die Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
unter Abzug ersparter Aufwendungen kann auch prüfbar in Anwaltsschriftsätzen
erfolgen. Dazu genügt die Darlegung der dem Angebot zugrunde liegenden
Netto-Kalkulation mit Hilfe des dazu eingesetzten Programms "Bautec", selbst wenn diese
Kalkulation erst nachträglich erstellt worden ist, jedenfalls dann, wenn Auftraggeber
selbst ein Bauunternehmen ist und diese Kalkulation dann substantiiert angreifen
kann./<\/p>/
BauR 2001, 117
OLG Celle, Urteil vom 03.08.2000 - 13 U 251/99
//Bietet ein Auftraggeber einem Auftragnehmer auf dessen Angebot den
Abschluß eines Vertrages unter Ausschluß des § 648 a BGB an, kommt ein Werkvertrag
nicht zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot zwar annimmt, aber unter
Hinweis auf § 648 a Abs. 7 BGB den Ausschluß von § 648 a BGB ablehnt./<\/p>/
BauR 2001, 818
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 47/00
//1. Die Klausel in einem Architektenvertrag: "Die Vertretungsbefugnis umfaßt auch die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistungen gemäß § 640 BGB, § 12 VOB/B" kann nicht dahin ausgelegt werden, daß dem Architekten über die Abnahme hinaus Vollmachten erteilt sind./<\/p>/ /
/2. Eine Anscheinsvollmacht des Architekten zur Vergabe von Zusatzaufträgen scheidet aus, wenn in den AGB des Auftraggebers, die in den Bauvertrag einbezogen worden sind, ausdrücklich bestimmt ist: "Der bauführende Architekt ist in technischer Hinsicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind dagegen ausschließlich Sache des Auftraggebers."/<\/p>/ /
/3. Für einen Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B reicht eine Anzeige gegenüber dem mit der Bauüberwachung betrauten, aber nicht zur Vornahme von Rechtsgeschäften bevollmächtigten Architekten nicht aus; wenn nur die Anzeige fehlt, ergibt sich der Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag./<\/p>/ /
/4. Wenn in dem Angebot des
Auftragnehmers ausdrücklich darauf hingewiesen wird, er gehe davon aus, daß die zu
begrünende Tiefgaragendecke mit leichtem Erdbaugerät befahrbar sei, ihm aber
erst während der Bauausführung mitgeteilt wird, daß dies aus statischen Gründen
nicht möglich ist, steht ihm wegen der Mehrkosten infolge Schubkarrentransports
ein Schadenersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß zu./<\/p>/
BauR 2000, 1878
KG, Urteil vom 29.11.1999 - 12 U 3527/98
//Wenn bei einem Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück
die Errichtung von Sondereigentum an einer Wohnung geschuldet wird und die
Fälligkeit des Kaufpreises entsprechend der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
geregelt ist, deshalb der Verkäufer gegen Übergabe von Bürgschaften den Kaufpreis
schon vor dem Eintritt der Fälligkeit anfordert, dann haftet das sich verbürgende
Kreditinstitut dem Käufer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 MaBV bis zur vollständigen
Fertigstellung des Vertragsobjekts, also nicht lediglich bis zur Fertigstellung der
verschiedenen Bauabschnitte, für die das Kreditinstitut gesonderte
Bürgschaftserklärungen abgegeben hat./<\/p>/
BauR 2000, 1353
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.1999 - 2 U 18/99
//1. Bei wärmegedämmten Dächern reicht eine Verlegung der Dachsteine in Pappdocken nicht aus. Zum Wärme- und Feuchteschutz sind zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung einer zweiten wasserableitenden Ebene erforderlich. Mindestens ist eine Unterspannbahn vorzusehen./<\/p>/ /
/2. Wird wegen des Mangels der
Dacheindeckung Minderung geltend gemacht, dann gewährleistet die Zielbaummethode in
ihrer differenzierten und logischen Abfolge eine nachvollziehbare und
nachprüfbare Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes durch einen
Sachverständigen./<\/p>/
BauR 2000, 1486
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2000 - 22 U 175/99
//1. Die Erwerber von Grundstücken mit darauf von dem Bauträger errichteten, im grundwassergefährdeten Bereich ohne Schutz gegen drückendes Wasser gegründeten Einfamilienhäusern haben ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß der Bauträger verpflichtet ist, sie vor Schäden durch eindringendes Grundwasser zu schützen, und ihnen Schäden, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, zu ersetzen hat./<\/p>/ /
/2. Ein alljährlicher Verzicht des
Bauträgers auf die Erhebung der Verjährungseinrede für lediglich ein Jahr
beseitigt das Feststellungsinteresse der Erwerber nicht./<\/p>/
BauR 2000, 1074
OLG Koblenz, Urteil vom 23.03.2000 - 2 U 792/99
//Die vom Auftraggeber im Nachunternehmervertrag vorformulierte
Vertragsstrafenklausel mit einer Vertragsstrafe von 0,5 der Abrechnungssumme pro
Kalendertag, max. 20 Tage, die auch für Zwischentermine gilt, benachteiligt den
Nachunternehmer auch dann unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn der Gesamtbetrag
der Vertragsstrafe auf max. 10 % des Netto-Endabrechnungswertes begrenzt
ist./<\/p>/
BauR 2000, 1338
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2000 - 22 U 197/99
//1. Der Bauunternehmer, der die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 erhält, aber keine Ausführungspläne, sondern nur die Pläne des Statikers, kann davon ausgehen, daß er nach den Statikerplänen bauen soll; er ist nicht verpflichtet, diese Pläne auf Übereinstimmung mit den Genehmigungsplänen zu überprüfen und den Auftraggeber auf Abweichungen hinzuweisen./<\/p>/ /
/2. Es gehört nicht
zu den anerkannten Regeln der Baukunst, bei der Erstellung des Rohbaus die obere
Betondecke mit einem Gefälle zu versehen, um den Wasserabfluß des Flachdachs
sicherzustellen./<\/p>/
BauR 2000, 1339
KG, Urteil vom 26.05.2000 - 4 U 4025/99
//Teilt der Auftraggeber das Ergebnis seiner Schlußrechnungsprüfung mit
und fügt hinzu: "Als Anlage erhalten Sie einen Scheck zur Verrechnung und zum
Ausgleich aller offenen Forderungen. . . . Mit dem Einlösen des Schecks erkennt der
AN die Abrechnung in vollem Umfang an", so kommt durch Einlösen des Schecks
seitens des Auftragnehmers jedenfalls bei Vorliegen eines VOB-Vertrages kein
Abfindungsvertrag zustande./<\/p>/
BauR 2001, 108
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2000 - 22 U 214/99
//1. Wenn eine kalendermäßig bestimmte verbindliche Ausführungsfrist durch Zusatzaufträge verlängert wird, ist der Fertigstellungstermin nicht mehr nach dem Kalender bestimmt, so daß der Auftragnehmer erst durch Mahnung nach Fälligkeit in Verzug gerät./<\/p>/ /
/2. Ein Schadensersatzanspruch wegen
unzureichender Besetzung der Baustelle setzt Verzug des Auftragnehmers, jedenfalls aber
ein hinreichend bestimmtes Abhilfeverlangen des Auftraggebers voraus./<\/p>/
BauR 2000, 1336
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2000 - 14 U 254/99
//Bietet ein Unternehmer mit "FR" bezeichnete Badezimmer-Türen an, ist
dies aus der Sicht des Bestellers dahin zu verstehen, daß Feuchtraumtüren
Vertragsgegenstand geworden sind. Daß das Kürzel "FR" im System des Türenherstellers
eine andere Bedeutung hat, ist unerheblich./<\/p>/
BauR 2000, 1490
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2000 - 4 U 3249/99
//1. Die Pfennigklausel ist eine Wertsicherungsklausel, die nur wirksam vereinbart werden kann, wenn sie ausschließlich lohn- und gehaltsabhängige Anteile enthält./<\/p>/ /
/2. In die Änderungssätze ist kein Anteil für Gewinn aufzunehmen./<\/p>/ /
/3. Überhöhte Änderungssätze sind nicht genehmigungsfähig./<\/p>/ /
/4. Statt der überhöhten sind genehmigungsfähige Änderungssätze abzurechnen./<\/p>/ /
/5. Über die Anpassung der Änderungssätze hinaus kann der Bauherr vom Auftragnehmer nach Treu und Glauben nicht auch noch eine Selbstbeteiligung an der Lohnerhöhung verlangen./<\/p>/ /
/6. Beruft
sich der Bauherr nach Vertragsabschluß auf die Nichtigkeit überhöhter
Änderungssätze, verstößt das nicht gegen Treu und Glauben./<\/p>/
BauR 2000, 1867
KG, Urteil vom 15.03.1999 - 24 U 5157/98
//Sieht der Bauvertrag Leistungen auf Abruf vor und erfolgen Abrufe und
Leistungen schneller als nach der Gesamtlaufzeit zu erwarten, liegen weder eine
Änderung der Preisgrundlagen durch einseitige Anordnungen des Auftraggebers noch
zusätzliche Leistungen des Unternehmers vor./<\/p>/
BauR 2001, 407
OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99
//1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 116 ff. GWB ist das Vergabeverfahren in der Form, die es durch die Entscheidung der Vergabekammer gefunden hat. Das Antragsprinzip des § 108 Abs. 2 GWB ergibt für das Beschwerdeverfahren, daß das Beschwerdegericht sich auf die Prüfung der vom Beschwerdeführer ausdrücklich gerügten Rechtsverstöße beschränkt. Das gilt nicht nur für Beschwerden eines übergangenen Bieters (BayObLG, Beschluß vom 14. 5. 1999 - Verg 1/99 -), sondern auch für Beschwerden der Vergabestelle./<\/p>/ /
/2. § 118 Abs. 1, 2 GWB setzen voraus, daß die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat. Nur dann besteht nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die Möglichkeit einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung auf Antrag des Beschwerdeführers. Für den Fall, daß die Vergabestelle die dem Antrag folgende Entscheidung der Vergabekammer anficht, ist § 118 Abs. 3 GWB einschlägig./<\/p>/ /
/3. Hatte die Vergabestelle das Angebot eines bestimmten Bieters bereits in die vierte Wertungsstufe nach § 25 VOL/A einbezogen (Wirtschaftlichkeitsprüfung), kann sie einem Prüfungsantrag dieses Bieters im Vergabeprüfungsverfahren nur solche Rügen entgegenstellen, für welche die Rechtsgrundlagen der Vergabe zwingend den Ausschluß von der Ausschreibung anordnen. Verbleibt es danach im Ermessen der Vergabestelle, ein formal nicht einwandfreies Angebot im Wettbewerb zu belassen, ist es der Vergabestelle durch § 242 BGB verwehrt, von der vorgängig zugunsten des Angebots getroffenen Ermessensentscheidung abzurücken./<\/p>/ /
/4. Fordert der Auftraggeber zur Vorlage von Angeboten auf, welche neben Bauleistungen auch die Baufinanzierung einschließen (sog. alternative Projektfinanzierung durch Erbringen von Bau- und Finanzierungsdienstleistungen einer Hand), so können Bauleistungserbringer (Unternehmer) und Baufinanzierer (Bank) als Bietergemeinschaft auftreten. Es kann aber auch der Unternehmer alleiniger Bieter sein, selbst dann, wenn die mit ihm bei der Auftragsfinanzierung kooperierende Bank mit dem Auftraggeber direkt in Verbindung getreten ist./<\/p>/ /
/5. Bei der vergleichenden Bewertung gleicher Angebotspositionen (z. B. der angebotenen Preise) hat die Vergabestelle keinen Bewertungsspielraum./<\/p>/ /
/6. Ob eine Skontogewährungserklärung
bei der Bestimmung des in den Angebotsvergleich einzustellenden Preises
beachtlich ist, hängt davon ab, ob aus der Sicht des Auftraggebers die für die
Skontogewährung gestellten Bedingungen realistischerweise eintreten werden. Der für die
Auftragserteilung bis zu einem bestimmten Tag in Aussicht gestellte Preisnachlaß
muß beim Preisvergleich außer Betracht bleiben, wenn die Vergabestelle nach Lage
der Dinge zum Zeitpunkt der Eröffnung des Preisvergleichsergebnisses an die
Bieter, auch im Hinblick auf die durch § 97 Abs. 5 GWB n. F. erweiterten
Rechtsschutzmöglichkeiten davon ausgehen mußte, daß bis zum Stichtag der Zuschlag nicht
erteilt sein wird. Skonti, die ein Bieter bei einem als Bauleistungs- und
Finanzierungsmodell ausgeschriebenen Vorhaben für den Fall verspricht, daß die
finanzierende Bank die Abschlags- bzw. Schlußzahlungsforderungen des Unternehmers
fristgemäß erfüllt, darf die Vergabestelle nur berücksichtigen, wenn sie den Nachlaß
selbst direkt bei der Bank einfordern kann und wenn die Zahlungsfristen faktisch
erfüllbar bemessen sind. Letzteres ist zu verneinen für binnen acht Werktagen zu
erbringende Abschlagstilgungen und eine binnen 18 Werktagen zu erfüllende
Schlußzahlung./<\/p>/
BauR 2000, 388
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2000 - 7 U 67/98
//1. Sind die Ursachen für zukünftige weitere Gebäudeschäden durch stattgefundenen Bergbau bereits gesetzt, dann kann der bergbaugeschädigte Grundeigentümer bereits heute denjenigen merkantilen Minderwert ersetzt verlangen, der der Höhe nach durch die in einem Zeitraum von ca. 5-10 Jahren zu erwarteten Schädigungen geprägt ist./<\/p>/ /
/2. Erhebliche Schädigungen, die Voraussetzung für einen merkantilen Minderwert sind, hängen nicht davon ab, daß wesentliche Eingriffe in die Tragkonstruktion oder eine Hebung des Gebäudes stattgefunden haben./<\/p>/ /
/3. Der merkantile Minderwert wegen Bergschäden kann vom
Gericht selbst dann in Anlehnung an das Gesamtminderwertabkommen zwischen dem
Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer und der Ruhrkohle AG gemäß § 287
Abs. 1 ZPO geschätzt werden, wenn mehrere (Gerichts- und Privat-)Gutachter zu
einem deutlich höheren Minderwert gekommen sind./<\/p>/
BauR 2000, 1487
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2000 - 24 U 19/00
//Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern stellt die
Änderung der Ausführungsfristen im Bauvertrag eine Hauptschuld dar, für die der
Bürge nach § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht einstehen muß./<\/p>/
BauR 2002, 495
OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2000 - 25 U 175/99
//Im Bürgschaftsprozeß kann der Bürge nicht erfolgreich einwenden und die
Zahlung verweigern, weil die zugrunde liegende Vereinbarung im Bauvertrag,
wonach die Ablösung des Sicherheitseinbehalts von 5 % für 5 Jahre nur durch
Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, möglicherweise als vorformulierte
Klausel des Auftraggebers anzusehen und deshalb unwirksam ist. Dies bedarf
vielmehr der Klärung im Rückforderungsprozeß./<\/p>/
BauR 2000, 1350
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 5 U 10/99
//Verweist der in bautechnischen Fragen nicht bewanderte Bauherr den
Werkunternehmer wegen erforderlicher technischer Anordnungen an den Bauleiter, kann
und darf dieser nicht davon ausgehen, daß der Bauherr dem Bauleiter die
rechtsgeschäftliche Vollmacht für die Vergabe von nicht unerheblichen Zusatzaufträgen
übertragen hat./<\/p>/
BauR 2000, 891
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.1999 - 10 U 103/99
//1. Die Haftungsbeschränkung bei Personenschäden in anderen Unternehmen tätiger Personen bei "vorübergehenden betrieblichen Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" ist weit zu fassen. Eine solche gemeinsame Betriebstätte liegt dann vor, wenn eine auch nur lose Verbindung der einzelnen Arbeiten vorliegt, die sich gegenständlich, zeitlich und räumlich überschneiden./<\/p>/ /
/2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nach der Verweisung des SGB VII § 106 Abs.
3 auf SGB VII § 104 auch für den schädigenden Unternehmer und sein Unternehmen
und nicht nur für die anderen im Betrieb tätigen Personen./<\/p>/
BauR 2000, 752
KG, Urteil vom 09.11.1999 - 4 U 5313/98
//Macht der Auftraggeber nach Beendigung eines Werkvertrages ein
Zurückbehaltungsrecht wegen Mängelbeseitigungsansprüchen geltend, so entfällt dieses
nicht deshalb, weil der Auftragnehmer ihn gemäß § 648 a BGB zur Sicherheitsleistung
hinsichtlich des noch ausstehenden Werklohns aufgefordert, er diese Sicherheit
aber nicht geleistet hat. Das Verlangen nach Sicherheit gemäß § 648 a BGB kann
mithin nicht dazu führen, daß der Auftraggeber den vollen Werklohn zahlen muß,
obwohl Mängel vorliegen./<\/p>/
BauR 2000, 738
KG, Urteil vom 23.03.1999 - 4 U 1635/97
//1. Der Zusatz "diese Mitteilung über die Schlußzahlung erfolgt unter Hinweis auf die Ausschlußwirkung gemäß VOB § 16 Nr. 3 Abs. 2" genügt nicht den zwingenden Anforderungen der VOB/B für den Ausschluß von Nachforderungen. Zu den Anforderungen an einen Vorbehalt (VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 5)./<\/p>/ /
/2. Die Änderung der Kalkulationsgrundlage im Sinne von VOB/B § 2 Nr. 5 muß durch ein dem Auftraggeber zurechenbares Verhalten ausgelöst worden sein. Obliegenheit des Auftragnehmers vor Abgabe seines Angebots zur Information über Einzelheiten der Bauausführung, die er dem Leistungsverzeichnis nicht entnehmen kann, aber für seine Kalkulation benötigt./<\/p>/ /
/3. Bei der auch in AGB zulässigen
Vereinbarung, daß eine Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden
kann, ist als Schlußzahlung in zeitlicher Hinsicht die Fälligkeit der
Schlußzahlung anzunehmen./<\/p>/
BauR 2000, 575
OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.1999 - 8 U 189/99
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 2000, 1491
OLG Celle, Beschluss vom 26.06.1998 - 6 U 21/97
//1. Eine zivilprozessuale Auseinandersetzung über zwei Leistungspositionen in einer Größenordnung von 27 000,- DM sowie auf seiten des Geschäftsführers des betroffenen Bauunternehmens mit Heftigkeit geführte verbale Auseinandersetzungen über ungeeignete Teilmengen einzubringenden Materials bei zwei anderen Bauvorhaben berechtigen die Straßenbauverwaltung nicht, dem betroffenen Bauunternehmen in zwei Fällen trotz günstigsten Angebotes den Zuschlag zu versagen und das Unternehmen künftig bis auf weiteres bei Straßenbauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 500 000,- DM nicht mehr an Ausschreibungen zu beteiligen./<\/p>/ /
/2. Das beklagte Land hat durch seine Straßenbauverwaltung deshalb gegen § 8
Nr. 5 und 25 VOB/A verstoßen./<\/p>/
BauR 2000, 1326
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1999 - 21 U 59/99
//1. Die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt einen offensichtlichen Rechtsmißbrauch gemäß § 242 BGB dar, wenn der Bürgschaftsgläubiger die gewährte Bürgschaft nur unter Verstoß gegen das zwingende Recht des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB erlangt hat und sie unter Verstoß gegen dieses Recht ausüben will./<\/p>/ /
/2. Die Vorschrift des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB
erfaßt nur solche Vergütungs- oder vergütungsgleichen Ansprüche, die eine
Vorleistung des Unternehmers voraussetzen. Dies ist bei Ansprüchen aus § 649 BGB oder § 8
Nr. 1 Satz 1 VOB/B nicht der Fall./<\/p>/
BauR 2000, 919
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99
//1. Die Vermutung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß der durch eine Vormerkung zu sichernde Anspruch gefährdet ist, kann widerlegt werden./<\/p>/ /
/2. Wenn der Bauhandwerker seine Schlußrechnung erst
11/
BauR 2000, 921