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Sachgebiet: Bauvertrag

7586 Entscheidungen insgesamt




LG Leipzig, Urteil vom 21.08.1998 - 16 O 561/98

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1999, 923

OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000 - 3 W 6/00

/

/1. Die Begründung einer Verpflichtung des Bauunternehmers zur Gestellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verstößt gegen § 9 AGBG und ist deshalb unwirksam./<\/p>/ /

/2. Die Bürgschaftsverpflichtung kann aber ohne die Regelung, daß auf erstes Anfordern ohne Prüfung des Rechtsgrundes zu zahlen ist, aufrechterhalten werden./<\/p>/ /

/3. Im Wege der einstweiligen Verfügung ist dem Auftraggeber in diesem Falle zu untersagen, die Bürgschaft ohne Prüfung des Rechtsgrundes in Anspruch zu nehmen und Zahlung zu verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1228

OLG Celle, Urteil vom 17.12.1998 - 14 U 282/97

/

/1. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe muß selbst dann bei der Abnahme erklärt werden, wenn der Gläubiger schon vorher den Strafanspruch durch Aufrechnung geltend gemacht hat./<\/p>/ /

/2. Hat der Schuldner auch für den Gläubiger erkennbar eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß der die bereits verwirkte Vertragsstrafe endgültig im Rahmen der Abrechnung gegen sich gelten lassen will, bedarf es zum Schutz des Schuldners bei der späteren Abnahme nicht mehr eines Vorbehalts des Gläubigers./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 278

OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1998 - 12 U 112/98

/

/Eine 30jährige Gewährleistungsfrist wegen Organisationsverschuldens des Hauptunternehmers kommt nicht in Betracht, wenn der Subunternehmer Innenputzarbeiten ohne Spritzbewurf gemäß DIN 18550 ausführt und deshalb der Innenputz großflächig nach 6 Jahren beim Neutapezieren abplatzte, der Hauptunternehmer aber einen Bauleiter zur Leitung und Überwachung der Bauarbeiten des Subunternehmers eingesetzt hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 767

OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1999 - 6 U 1480/99

/

/Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B sind - zumindest dann, wenn die vom Auftraggeber genutzten Gerätschaften zwischenzeitlich zurückgegeben wurden und noch keine Schlußrechnung über die erbrachten Werkleistungen erteilt wurde - im Rahmen einer Schlußrechnung nach § 8 Nr. 6 VOB/B abzurechnen. Eine separate Geltendmachung der Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B ist in diesem Fall nicht möglich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 271

OLG Braunschweig, Urteil vom 07.10.1999 - 8 U 91/99

/

/Die Verfüllung des Raumes über eine Drainage mit dem vorgefundenen Boden ohne eine Kiesschicht gemäß der damals (1974/75) gültigen DIN 4095 (1973) und ohne Kontroll- und Reinigungsschächte läßt für sich allein noch nicht den Schluß auf einen arglistig verschwiegenen Mangel zu, wenn 21 Jahre später Feuchtigkeitsschäden im Keller auftreten./<\/p>/ /

/In diesem Fall kann auch ein Organisationsverschulden nicht festgestellt werden, wenn der Unternehmer seine wenigen Baustellen selbst überwacht, den Mangel aber nicht erkannt hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 109

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 90/99

/

/1. Wenn der Auftraggeber Rechnungen prüft und erst nach Ablauf der vereinbarten Skontierungsfrist Zahlungen leistet, kann er sich zur Rechtfertigung des gleichwohl vorgenommenen Skontoabzugs nicht auf mangelnde Prüfbarkeit der Rechnungen berufen./<\/p>/ /

/2. Ob eine vereinbarte Skontofrist eingehalten ist, richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei dem Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt./<\/p>/ /

/3. Im Regelfall ist davon auszugehen, daß der Auftragnehmer den vereinbarten Skontoabzug nur einräumen will, wenn der Auftraggeber die berechtigte Forderung vollständig bezahlt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 729

OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - 22 U 71/98

/

/1. Ein Unternehmer, der in grober Weise gegen seine Pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B verstößt, indem er keinerlei Überprüfung der Vorleistung eines anderen Unternehmers vornimmt und deshalb dem Auftraggeber keinen Hinweis gibt, kann sich nach Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden des Auftraggebers, weil auch dieser die ordnungsgemäße Ausführung der Vorleistung nicht überprüft hat, berufen./<\/p>/ /

/2. Ein Bauträger, der mit den Erwerbern der Wohnungen einen Balkonbelag aus 15 x 20 cm großen Keramikplatten im Mörtelbett vereinbart und dem Plattenleger einen entsprechenden Auftrag erteilt hat, muß sich nicht auf eine Mängelbeseitigung durch die kostengünstigere Verlegung von 40 x 40 cm großen Natursteinplatten auf Stelzlagern einlassen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 421

OLG Celle, Urteil vom 23.12.1999 - 22 U 15/99

/

/Ein Bauunternehmen übernimmt im Einzelfall Planungsverantwortung und damit Haftungsrisiken, wenn es Vorschläge zur Bauausführung unterbreitet, die über eine bloße Bedenkenanmeldung hinausgehen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1073

OLG Celle, Urteil vom 08.07.1999 - 14 U 7/99

/

/Der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek setzt voraus, daß Besteller und Eigentümer des Grundstückes identisch sind. Ausnahmen vom Identitätsgrundsatz kommen nur noch unter ganz engen Voraussetzungen in Betracht, weil Bauhandwerker von ihren Auftraggebern Sicherheit nach § 648 a BGB verlangen könnten (Bestätigung zu OLG Celle, IBR 1996, 506 - Abgrenzung zu KG, BauR 1999, 921)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 101

LG Rostock, Urteil vom 16.07.1999 - 4 O 485/98

/

/1. Verletzt der Auftragnehmer ihm obliegende Obhuts- und Sicherungspflichten gemäß § 4 Nr. 5 VOB/B, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden nach dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung./<\/p>/ /

/2. Der Auftragnehmer hat das von ihm erstellte Wasserleitungssystem einer Musterwohnung vor Befüllung mit Wasser selbst dann nochmals auf Dichtigkeit zu überprüfen, wenn er zum Zeitpunkt der Fertigstellung jedoch vor Abnahme des Leitungssystems dieses einer Druckprobe mit Stickstoff unterzog, die keine Leckage anzeigte, danach jedoch die Wohnung für weitere Unternehmer zur Ausführung von Folgegewerken zugänglich war und somit die Gefahr einer zwischenzeitlichen Lockerung des eingesetzten Baustopfens nicht auszuschließen ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 105

OLG München, Beschluss vom 29.04.1998 - 21 U 6082/97

/

/Kommt der Geschädigte auf einer Baustelle zu Schaden, die ein Schild mit dem Firmennamen des Bauherrn aufweist, so kann er sich - zumal bei anwaltlicher Vertretung - in zumutbarer Weise durch einfache Erkundigung über den Ersatzpflichtigen vergewissern. Der Beginn der Verjährungsfrist des § 852 BGB wird auch nicht dadurch hinausgeschoben, daß er den Ausgang eines Strafverfahrens gegen den Bauleiter abwarten will oder eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf Dritte in Betracht zieht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1040

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.1998 - 11 U 195/97

/

/Ein Tiefbauunternehmen hat seiner Verpflichtung zur Vergewisserung über die Lage einer unterirdischen Wasserleitung genügt, wenn es eine Leitungsinformation des Wasserversorgungsunternehmens eingeholt und sie mit der Leitungsauskunft des von der Eigentümerin des Grundstücks beauftragten Ingenieur- und Vermessungsbüros verglichen hat und sich hiernach die durchzuführenden Ausschachtungsarbeiten als gefahrlos dargestellt haben./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1041

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.10.1998 - 6 U 1414/97

/

/1. Liegen bei einem Werk mehrere abgrenzbare Mängel vor, so kann es angemessen sein, dem die Beseitigung beanspruchenden Auftraggeber für jeden dieser Mängel einen gesonderten Zurückbehaltungsbetrag aus dem Werklohn zuzuerkennen./<\/p>/ /

/2. Erfordert die Mängelbeseitigung eine Kostenbeteiligung des Auftraggebers wegen "Sowiesokosten" oder Mitverschuldens, so dient es in besonderen Fällen dem Interessenausgleich, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer vorab Sicherheit in einer Höhe leistet, die den auf ihn fallenden Kostenanteil in jedem Fall deckt (Rechtsgedanke des § 711 ZPO)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 273

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.1999 - 14 U 146/97

/

/Eine Skontovereinbarung, wonach "bei Zahlung nach § 16 VOB/B ein Nachlaß von 3,5 %" gewährt wird, ist wirksam./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1028

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.1997 - 8 U 1937/97

/

/Hat der Bauarbeiter eines Subunternehmers auf der Baustelle durch weisungswidriges Verhalten die Gefahr eines Dacheinsturzes verursacht, kann seine Haftung für den Schaden eines Bauarbeiters des Werkunternehmers dann entfallen, wenn er den für die Baustelle verantwortlichen Mitarbeiter des Werkunternehmers deutlich und unmißverständlich auf die Gefahr hingewiesen hat, dieser aber die Warnung mißachtet und durch eigenes Fehlverhalten den Einsturz des Daches beschleunigt hat (Unterbrechung des haftungsrechtlichen Zurechnungszusammenhangs)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 419

OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 2 U 801/99

/

/1. Leistet der Besteller nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so hat der Werkunternehmer auch noch nach Abnahme ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Nachbesserungsarbeiten./<\/p>/ /

/2. Leistet der Besteller nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so kann er den Werklohn nach § 320 I BGB wegen ausstehender Nachbesserungsarbeiten nur in Höhe der einfachen voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung zurückbehalten./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1314

OLG Celle, Urteil vom 05.11.1998 - 22 U 39/96

/

/Erhebt der Auftragnehmer gegenüber einem mündlich geäußerten Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers sofort die Einrede der Verjährung, ist eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung entbehrlich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 763

OLG Köln, Urteil vom 12.11.1998 - 18 U 68/98

/

/1. Der Bauunternehmer, der Dehnungsfugenschnitte in Kenntnis von einer darunter verlegten Fußbodenheizung ausführt, haftet dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung auf Ersatz des durch die Beschädigung der Fußbodenheizung entstandenen Schadens./<\/p>/ /

/2. Der Bauherr muß sich jedoch gemäß §§ 254, 278 BGB eine Mitverursachungsquote wegen unterlassener Koordinierung dieser Arbeiten durch seinen Architekten anrechnen lassen (hier 1/3)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 768

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1999 - 22 U 120/98

/

/1. Die mit einer Fristsetzung verbundene Aufforderung an den Unternehmer, seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, ist dem Verlangen, die Mängel innerhalb der Frist zu beseitigen, nicht gleichzusetzen und genügt deshalb den Anforderungen des § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht./<\/p>/ /

/2. Allein daraus, daß der Unternehmer Abweisung der auf § 635 BGB gestützten Klage beantragt und Mängel im Prozeß in Abrede stellt, kann eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich macht, nicht entnommen werden./<\/p>/ /

/3. Der Verzug des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung entfällt, wenn er dem Besteller die Nachbesserung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbietet./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1030

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1999 - 22 U 199/98

/

/Gewährleistungsansprüche aus dem Einbau einer Alarmanlage in Büroräume, bei denen eine solche Anlage nicht regelmäßig zur Herstellung des Gebäudes gehört, verjähren jedenfalls in keiner längeren Frist als einem Jahr./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 732

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.1999 - 22 U 210/98

/

/Ein im Rahmen gärtnerischer Arbeiten zur Umgestaltung eines Hausgartens für dessen Bewässerung angelegter einfacher Gartenbrunnen, welcher aus einem 7 m tiefen Bohrloch und einer Pumpe besteht, ist kein Bauwerk i. S. des § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB, vielmehr handelt es sich auch insoweit um Arbeiten an einem Grundstück./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 734

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 21 U 127/98

/

/Ist ein Mangel der Werkleistung des Nachfolgeunternehmers (hier: Parkettleger) auf eine unterlassene Aufheizung des Estrichs und die Übergabe eines unvollständig ausgefüllten Aufheizprotokolls (vgl. DIN 18356 Ziffer 3.1.1) durch den Estrichleger bzw. die Heizungsfirma und zugleich auf die Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht gemäß § 4 Nr. 3 VOB/B zurückzuführen, so muß sich der Auftraggeber des Parkettlegers das mitwirkende Verschulden des Vorunternehmers gemäß §§ 254, 278 BGB anrechnen lassen, da dieser insoweit Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers ist (so zu Recht auch von Craushaar, Festschrift Vygen 1999, S. 154 ff. und Putzier, a. a. O., S. 353 ff., 363 sowie BGH, BauR 1999, 1032)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1309

OLG Nürnberg, Urteil vom 09.07.1999 - 6 U 3845/98

/

/Der Auftraggeber hat die ihm übersandte Schlußrechnung nach Zugang unverzüglich daraufhin zu überprüfen, ob alle von ihm für notwendig erachteten Unterlagen beiliegen. Fehlende Unterlagen hat er unverzüglich anzufordern. Unterläßt er dies, kann er sich nicht auf mangelnde Fälligkeit der Schlußrechnung berufen, wenn davon auszugehen ist, daß ihm die erforderlichen Unterlagen so rechtzeitig zugegangen wären, daß die Rechnungsprüfung im Rahmen der 2-Monatsfrist des § 16 Abs. 1 VOB/B hätte erfolgen können./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1316

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.03.1999 - 2 U 74/98

/

/Entspricht das Gerüst wegen zu geringer Fangbreite (60 cm statt 90 cm) nicht den Unfallverhütungsvorschriften und kommt dadurch ein Mitarbeiter zu Schaden, so haften dafür gesamtschuldnerisch aus unerlaubter Handlung der Gerüstbauer, der Bautechniker der Firma, der der Geschädigte angehört, und der örtliche Bauleiter, wobei sich der Geschädigte ein Mitverschulden seines Arbeitgebers anrechnen lassen muß./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 748

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.1999 - 13 U 141/98

/

/1. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird durch eine hilfsweise erklärte Aufrechnung hinsichtlich des durch die Aufrechnung nicht verbrauchten Teils des Anspruchs unterbrochen, sofern der Auftraggeber binnen 6 Monaten nach rechtskräftigem Abschluß des Vorprozesses Klage auf den nicht verbrauchten Teil des Anspruchs erhebt. (Leitsatz der Schriftleitung)/<\/p>/ /

/2. Auch in Fällen, die an sich der kurzen Verjährung nach § 13 Nr. 4 VOB/B unterliegen, kann in Anwendung von § 638 Abs. 1 Satz 1 BGB die Geltung der 30jährigen Verjährungsfrist in Betracht kommen, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn er sich seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes dadurch entzogen hat, daß er sich bewußt unwissend gehalten oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient hat, Mängel zu offenbaren. Die Voraussetzungen hierfür hat der Auftraggeber darzulegen, wobei im Einzelfall auch der Art des Mangels eine Indizwirkung zukommen kann; diese Indizwirkung darf allerdings nicht überspannt werden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 1191

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.1999 - 5 U 93/98

/

/Hebt ein öffentlicher Auftraggeber eine Öffentliche Ausschreibung auf, obwohl hierfür die Voraussetzungen des § 26 VOB/A nicht vorliegen, und vergibt er dann den Auftrag im Wege der Freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 4 VOB/A, so haftet er dem Bieter, der bei der Öffentlichen Ausschreibung das annehmbarste Angebot abgegeben hatte, aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen auf Ersatz des entgangenen Gewinns ("positives Interesse")./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 741

OLG Dresden, Urteil vom 15.04.1999 - 9 U 3454/97

/

/1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die ihrerseits Baugeldempfänger ist, ist nach § 14 StGB für die Zweckentfremdung von Baugeld strafrechtlich verantwortlich und gemäß §§ 823 Abs. 2 BGB, 1 Abs. 1, 5 GSB, 14 StGB persönlich schadensersatzpflichtig./<\/p>/ /

/2. Der Schutzbereich des § 1 Abs. 1 GSB erstreckt sich auch auf die sog. "Nachmänner", denen als Subunternehmer die Herstellung des Gebäudes oder von Teilen des Gebäudes übertragen wurde./<\/p>/ /

/3. Bei einem modifizierten Baudarlehen wird Baugeld i. S. von § 1 GSB nur in Höhe der Kosten des Baues begründet./<\/p>/ /

/4. Eine analoge Haftung nach § 179 Abs. 1 BGB scheidet aus, wenn hinter der nicht existenten <S. 586> Scheinfirma bzw. unrichtig bezeichneten juristischen Person ein tatsächlicher Träger des Unternehmens steht und dieser nach den Grundsätzen des unternehmensbezogenen Handelns als wirklicher Vertragspartner gewollt wird./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 585

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.1999 - Verg 1/99

/

/1. Der Vergabenachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn er bei der Vergabekammer eingeht, bevor das Vergabeverfahren durch Erteilung des Zuschlags oder in sonstiger Weise beendet worden ist./<\/p>/ /

/2. Das Nachprüfungsverfahren beginnt mit dem Eingang des (formgerechten) Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer. Endet das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung oder in sonstiger Weise nach dem Eingang des Nachprüfungsantrags, aber vor dessen Zustellung an den öffentlichen Auftraggeber oder vor einem sonstigen Tätigwerden der Vergabekammer, bleibt die Befugnis der Vergabekammer bestehen, auf Antrag eines Beteiligten festzustellen, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat (§ 114 Abs. 2 Satz 2 GWB)./<\/p>/ /

/3. Der Begriff "unverzüglich" für die Erfüllung der Obliegenheit, einen im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits nach der Kenntniserlangung (unverzüglich) gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB), ist in Anlehnung an § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB auszulegen. Demzufolge hat ein Unternehmen den von ihm schon im Vergabeverfahren erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften unter Berücksichtigung der für Prüfung und Begründen der Rüge notwendigen Zeit so bald gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, als es ihm nach den konkreten Umständen des Einzelfalls möglich und zumutbar ist, wobei dem Unternehmen auch eine angemessene Überlegungsfrist zusteht, ob es überhaupt in dieser Weise gegen den Auftraggeber vorgehen will./<\/p>/ /

/4. In den Fällen, in denen das Vergabeverfahren schon vor dem 1. 1. 1999 (Inkrafttreten der §§ 97 ff. GWB n. F.) begonnen hat und das Unternehmen den Verstoß gegen Vergabevorschriften auch schon vor dem 1. 1. 1999 erkannt hat, beginnt der Zeitraum, in dem die Rügeobliegenheit (§ 107 Abs. 2 Satz 1 GWB) unverzüglich zu erfüllen ist, erst am ersten gewerblichen Arbeitstag des Jahres 1999 (4. Januar)./<\/p>/ /

/5. Die Begründung einer sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren erfüllt das Erfordernis des § 117 Abs. 2 Nr. 1 GWB, wenn sich das Beschwerdebegehren hinreichend bestimmt aus der Begründung ergibt; es bedarf keines förmlichen, ausformulierten Antrags./<\/p>/ /

/6. Die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde hängt nicht davon ab, daß der Beschwerdeführer seine Pflicht gemäß § 117 Abs. 4 GWB erfüllt, die anderen Beteiligten des Verfahrens vor der Vergabekammer mit der Beschwerdeeinlegung durch Übermittlung einer Ausfertigung der Beschwerdeschrift zu unterrichten./<\/p>/ /

/7. Die Entscheidung über die Kosten des (Vergabe-)Beschwerdeverfahrens ist in analoger Anwendung des § 128 Abs. 3 und 4 GWB zu treffen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 751

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.1999 - 8 U 35/99

/

/1. Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist auf den Ausnahmefall der offenkundig rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme beschränkt./<\/p>/ /

/2. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn in einem vorformulierten Generalunternehmervertrag die Ablösung des Barsicherheitseinbehalts von 5 % für 5 Jahre nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern erfolgen kann, da diese Regelung einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG nicht standhält, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Regelung in gleicher Weise in dem Generalübernehmervertrag enthalten ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 445

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.1998 - 22 U 207/97

/

/1. Ein BGB-Bauvertrag kann unter Berücksichtigung des Verhaltens der Vertragspartner auch ohne ausdrückliche Vereinbarung dahin auszulegen sein, daß die Schlußzahlung von der Erteilung einer Schlußrechnung abhängig sein soll./<\/p>/ /

/2. Wenn bei einem BGB-Bauvertrag die Schlußrechnung als Fälligkeitsvoraussetzung vereinbart ist, kann der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 VOB/B die Schlußrechnung auf Kosten des Unternehmers selbst erstellen./<\/p>/ /

/3. Eine Fälligkeit ohne Erteilung der vereinbarten Schlußrechnung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Vorlage der Schlußrechnung gesetzt hat und der Unternehmer dieser Obliegenheit nicht nachkommt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 655

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.1998 - 5 U 10/98

/

/Erwähnt der Auftraggeber von Rohrleitungsarbeiten in seiner Ausschreibung nicht, daß die zu entfernenden Leitungen in erheblichem Umfang mit Asbest ummantelt sind - weil er dies vor der Ausschreibung nicht aufgeklärt hat -, und kommt es dann wegen der vom Auftraggeber übernommenen Entsorgung des Asbests zu einer lange andauernden Unterbrechung der Ausführung, so kann der Auftragnehmer nach Kündigung des Bauvertrages Schadensersatz gemäß § 6 Nr. 7, Nr. 6 VOB/B verlangen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 491

OLG Hamm, Urteil vom 29.10.1998 - 17 U 38/98

/

/1. Dem Auftragnehmer steht ein Anspruch auf vereinbarte Abschlagszahlungen nicht mehr zu, wenn er bereits Schlußrechnung erteilt hat und die Bauleistung erhebliche Mängel aufweist, deren Beseitigungskosten mit Druckzuschlag den offenen Vergütungsanspruch übersteigt./<\/p>/ /

/2. Der Anspruch auf Bauhandwerkersicherungshypothek ist nicht begründet, wenn der Wert der erbrachten Leistungen wegen vorhandener Mängel und bei der Beseitigung entstehender Folgeschäden die Höhe der geleisteten Abschlagzahlungen nicht übersteigt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 776

OLG Celle, Urteil vom 12.11.1998 - 14 U 212/97

/

/Sind in dem einem Angebot zugrunde liegenden Leistungsverzeichnis solche Leistungen, die nach der einschlägigen DIN Nebenleistungen sind, als selbständige Positionen aufgeführt, sind sie auch zu vergüten./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 494

OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.02.1998 - 4 U 32/97

/

/Bei maschinellem Einpflügen von Elektrokabeln in den Erdboden mittels einer Fräsmaschine sind wegen der erheblichen Gefahren für bereits vorhandene Versorgungsleitungen hohe Anforderungen an Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen zu stellen. Eine Verletzung dieser erhöhten Sorgfaltspflicht ist anzunehmen, wenn der Bauführer ohne Einblick in die ihm übergebenen Verlegungspläne gearbeitet hat./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 416

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998 - 21 U 206/97

/

/1. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauträgers, wonach die Abnahme der Werkleistung eines Unternehmers erst bei oder durch die Abnahme des Gesamtobjektes durch die Erwerber erfolgt, ist unwirksam./<\/p>/ /

/2. Erklärungen eines Unternehmers im Zusammenhang mit seiner Gewährleistungsverpflichtung können im Einzelfall ein Anerkenntnis darstellen. Das setzt aber voraus, daß der Unternehmer über seine ohnehin bestehende Gewährleistungsverpflichtung hinaus ein Anerkenntnis abgeben wollte. Dazu genügt die Mitteilung, daß die Mängel beseitigt worden sind, nicht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 497

OLG Rostock, Beschluss vom 24.09.1997 - 5 U 20/96

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1999, 402

OLG Schleswig, Urteil vom 02.12.1998 - 9 U 143/97

/

/Eine entsprechende Anwendung von Abschnitt 5 der DIN 18301 kommt nicht in Betracht, wenn bei einer Baugrunderkundung Drucksondiermaterial beschädigt wird und verloren geht./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 779

OLG Celle, Urteil vom 26.11.1998 - 14 U 283/97

/

/Wird gegen ein Organ einer Bieterin wegen wettbewerbsbeschränkender Abreden rechtskräftig ein Bußgeld verhängt, ist die Vergabestelle nicht gehindert, die Bieterin vom Vergabeverfahren auszuschließen, sofern die entsprechenden Taten der Organe einen überschaubaren Zeitraum zurückliegen. Daß die entsprechenden Geschäftsführer die ihnen vorgeworfenen Taten für andere Firmen der Firmengruppe begangen haben, der die Bieterin angehört, ist unerheblich./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 389

LG Erfurt, Urteil vom 11.03.1999 - 3 O 1902/98

/

/1. Verlangt der Auftragnehmer nach Abnahme und Erteilung der Schlußrechnung vom Auftraggeber eine Sicherheit nach § 648 a BGB und verweigert er wegen Nichtgewährung der Sicherheit die Beseitigung gerügter Mängel, geht das Leistungsverweigerungsrecht des Auftraggebers wegen der Mängel ins Leere und der Auftragnehmer kann die unbedingte Zahlung verlangen./<\/p>/ /

/2. Zahlt der Auftraggeber einen Sicherheitseinbehalt trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht auf ein Sperrkonto ein, kann der Auftragnehmer die Auszahlung verlangen, ohne noch eine vereinbarte Sicherheit leisten zu müssen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 771

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.1998 - 21 U 194/97

/

/1. Sind Unebenheiten des Außenputzes ganz überwiegend auf die mangelhaften Vorarbeiten des Rohbauunternehmers zurückzuführen, so ist der Putzer von seiner Gewährleistungspflicht gemäß §§ 13 Nr. 3, 4 Nr. 3 VOB/B ausnahmsweise auch dann freigestellt, wenn er auf die mangelhaften Vorarbeiten nur mündlich hingewiesen hat, der Auftraggeber daraufhin aber erklärt hat, "er solle sehen, was er herausholen könne"./<\/p>/ /

/2. Soweit aber die Außenputzarbeiten selbst darüber hinaus auch noch Ausfühungsfehler aufweisen, die zu optischen Mängeln geführt haben, kann der Auftraggeber vom Putzer jedenfalls keine Totalerneuerung der Fassade verlangen, sondern nur Minderung der Vergütung gemäß § 13 Nr. 6 VOB/B, wenn der Putzer die Nachbesserung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes verweigert./<\/p>/ /

/3. Die Minderung ist gemäß § 287 ZPO zu schätzen; sie bemißt sich nicht nach den Kosten der Mängelbeseitigung, da dies dem Sinn des § 13 Nr. 6 VOB/B zuwiderlaufen würde, sondern nach dem Grad der optischen Beeinträchtigung und dem verminderten Wert des optisch beeinträchtigten Werkes gegenüber dem Werk ohne diese optischen Mängel./<\/p>/ /

/4. Die Unterbrechung des Laufs der Gewährleistungsfrist durch ein selbständiges Beweisverfahren endet mit Ablauf einer angemessenen Frist von ca. 1 Monat nach Zugang des Sachverständigengutachtens. Ein Antrag auf Ergänzung des Gutachtens nach 9 Wochen hat jedenfalls in der Regel keinen Einfluß auf die Beendigung des Beweisverfahrens (vgl. auch Enaux im Jahrbuch Baurecht 1999, S. 172)./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 498

OLG Celle, Urteil vom 04.11.1998 - 14a (6) U 195/97

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/Ungeachtet der Regelung in § 18 Nr. 4 VOB/B ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten einzustellen, wenn der Auftraggeber sein Verlangen auf auskömmliche Preise gegenüber dem Generalunternehmer unterstützt und diesem gegenüber androht, die Arbeiten erst wieder aufzunehmen, wenn die Kostenfrage geklärt ist./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 262

OLG Hamm, vom 25.06.1998 - 6 U 146/96

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/Entfernen Bauarbeiter beim Ausbau eines Dachgeschosses in Kenntnis der Gefährlichkeit, aber auf Weisung der Bauleitung die Abluftrohre der Gasheizungs- und Warmwasserthermen für die darunter befindlichen Mietwohnungen, sind sie für einen Schaden, der durch die Entfernung der Rohre entsteht, nicht persönlich verantwortlich, wenn sie davon ausgehen durften, daß sich die Bauleitung anschließend um die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen kümmert./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 60

LG Gießen, Urteil vom 18.02.1998 - 1 S 413/97

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/Ein Bauträger, der sich im Vertrag mit dem Erwerber der Immobilie zur Übernahme "sämtlicher Erschließungskosten i. S. des § 127 BBauG" verpflichtet hat, muß auch dann für einen Betrag von 105,- DM/m2 einstehen, wenn die voraussichtlich anfallenden Kosten im Vertrag mit 40,- DM/m2 angegeben sind und die höhere Belastung sich erst nach 10 Jahren herausstellt./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 1268

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.1998 - 22 U 96/98

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/1. Ein rechtskräftig zur Nachbesserung verurteilter Unternehmer kann seine Verpflichtung zur mangelfreien Nachbesserung wegen von vornherein bestehender Leistungserschwernisse nicht mehr wirksam in Frage stellen./<\/p>/ /

/2. Die mangelfreie Herstellung eines Werks ist nicht schon deshalb unmöglich, weil sie mit Schwierigkeiten verbunden ist; Leistungserschwernisse, die von vornherein erkennbar waren, fallen in das Risiko des Unternehmers./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 918

KG, Urteil vom 11.11.1998 - 26 U 5753/98

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1999, 921

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.11.1998 - 22 U 104/98

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/1. Wenn der für den Auftraggeber als Bauleiter tätige, bei ihm angestellte Architekt, der zur Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht bevollmächtigt ist, bei einer Besichtigung des Werks des Auftragnehmers erklärt, die Arbeiten seien bis auf einige kleinere Mängel ordnungsgemäß, wird hierdurch die vertragliche Vereinbarung, daß das Werk förmlich abzunehmen ist, nicht abbedungen./<\/p>/ /

/2. In der Anforderung der Schlußrechnung oder darin, daß die vereinbarte förmliche Abnahme über längere Zeit nicht verlangt wird, kann ein Verzicht auf die förmliche Abnahme durch schlüssige Handlung nur gesehen werden, wenn aus dem Verhalten auf einen Verzichtswillen geschlossen werden kann./<\/p>/ /

/3. Hoher Mängelbeseitungsaufwand kann i. S. des § 13 Nr. 6 Satz 1 VOB/B unverhältnismäßig sein, wenn auch nach Beseitigung der Putzunebenheiten, die über die zulässigen Toleranzen hinausgehen, innerhalb der Toleranzen liegende sichtbare Unebenheiten verbleiben würden./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 404

OLG Hamm, Urteil vom 28.10.1998 - 12 U 99/97

(Leitsatz: siehe Volltext)

Dokument öffnen BauR 1999, 766

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.06.1998 - 22 U 191/97

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/1. Der Einwand des von dem Generalunternehmer auf Mängelbeseitigung in Anspruch genommenen Subunternehmers, der Bauherr habe die Nachbesserung verweigert, ist unbeachtlich, solange der Subunternehmer die Nachbesserung dem Generalunternehmer nicht in verzugsbegründeter Weise anbietet und diesem damit Gelegenheit gibt, den Bauherren zur Entgegennahme der Nachbesserung anzuhalten./<\/p>/ /

/2. Zur Erhaltung des Aufrechnungseinwands nach §§ 639, 478, 479 BGB genügt ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Forderungen nicht, erforderlich ist vielmehr, daß sie aus ein und demselben Werkvertrag resultieren./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1998, 1263

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.1998 - 22 U 148/98

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/Eine Schadensersatzpflicht des Bauherrn aus positiver Vertragsverletzung wegen unberechtigter Inanspruchnahme eines Baubeteiligten auf Mängelbeseitigung kommt allenfalls in Fällen willkürlicher Inanspruchnahme und zudem nur dann in Betracht, wenn der in Anspruch Genommene im Zeitpunkt seiner Aufwendungen eine fehlende Verantwortlichkeit noch nicht erkannt hatte./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 1999, 919