Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
7666 Entscheidungen insgesamt
OLG Dresden, Urteil vom 03.05.2000 - 13 U 3357/99
//Ein Vertrag über die Lieferung elektronischer Steuerungsanlagen für
Aufzüge mit Zusatzfunktionen ohne Einbauverpflichtung ist als Werklieferungsvertrag
über eine vertretbare Sache (Serienprodukt mit standardisierten
Anpassungsmöglichkeiten) anzusehen, so daß Schadensersatzansprüche wegen Mängeln in 6 Monaten
verjähren, selbst wenn es sich um Mangelfolgeschäden handelt./<\/p>/
BauR 2000, 1876
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2000 - 22 U 7/00
//1. Der Konkurs- oder Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Rechtsstreit bei Klage und Widerklage nur bezüglich des Aktivprozesses der Klageforderung aufzunehmen./<\/p>/ /
/2. Wenn der Beklagte gegen die Klageforderung mit einer höheren Gegenforderung aufrechnet und den überschießenden Betrag widerklagend geltend macht, kann das Berufungsgericht, sofern es die Gegenforderung für unbegründet hält und die Sache nicht revisibel ist, durch Teilurteil über die Klage- oder die Widerklageforderung entscheiden, weil es gemäß § 318 ZPO bei der Entscheidung über den Rest an die Verneinung der Gegenforderung gebunden ist./<\/p>/ /
/3. Die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs in Höhe von mehr
als 40 000,- DM für die Erneuerung einer Fußbodenheizung, weil eine zur
Verhinderung von Wärmeverlusten vorgesehene alukaschierte Polythermisolierung fehlt, ist
grob unverhältnismäßig und verstößt gegen Treu und Glauben, wenn der
Wärmeverlust lediglich Energiemehrkosten von 17,66 DM im Jahr verursacht./<\/p>/
BauR 2001, 445
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000 - 21 U 209/99
//Dem Dachdecker, der auf Grund eines selbst ausgearbeiteten Angebots ein
vorhandenes Flachdach abreißt und das Dach neu eindeckt, obliegt die Pflicht,
das Haus vor eindringender Feuchtigkeit nach Entfernen des alten Daches zu
schützen./<\/p>/
BauR 2000, 1344
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2000 - 10 U 36/00
//Ist der Lärmpegel in einer 1-Zimmer-Wohnung wegen eines Baumangels
doppelt so hoch wie zulässig, so steht dem Bauherrn gegen den Bauunternehmer für die
Dauer der Beeinträchtigung eine angemessene Nutzungswertentschädigung
zu./<\/p>/
BauR 2001, 643
OLG Braunschweig, Urteil vom 18.11.1999 - 8 U 136/99
//Ein gemeinsames "Aufmaß" zur Festlegung der Zulagenposition
"Mehrstärken" vor Beginn der Putzarbeiten dient nicht der Ermittlung der Sollbeschaffenheit
der auszuführenden Leistung, sondern der Feststellung des Ist-Zustandes und der
Festlegung eines verbindlichen Abrechnungsfaktors, so daß spätere Einwendungen
gegen den Umfang der erbrachten Leistung "Mehrstärken" ausscheiden./<\/p>/
BauR 2001, 412
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2000 - 21 U 43/00
//1. Zu den bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gehören auch Stundenlohnarbeiten, über die der Auftragnehmer Stundenlohnzettel erstellt und diese dem Auftraggeber eingereicht hat, so daß sie gemäß § 15 Nr. 3 letzter Satz VOB/B als anerkannt gelten, da der Auftraggeber sie nicht binnen 6 Werktagen zurückgereicht hat./<\/p>/ /
/2. Die Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
unter Abzug ersparter Aufwendungen kann auch prüfbar in Anwaltsschriftsätzen
erfolgen. Dazu genügt die Darlegung der dem Angebot zugrunde liegenden
Netto-Kalkulation mit Hilfe des dazu eingesetzten Programms "Bautec", selbst wenn diese
Kalkulation erst nachträglich erstellt worden ist, jedenfalls dann, wenn Auftraggeber
selbst ein Bauunternehmen ist und diese Kalkulation dann substantiiert angreifen
kann./<\/p>/
BauR 2001, 117
OLG Celle, Urteil vom 03.08.2000 - 13 U 251/99
//Bietet ein Auftraggeber einem Auftragnehmer auf dessen Angebot den
Abschluß eines Vertrages unter Ausschluß des § 648 a BGB an, kommt ein Werkvertrag
nicht zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot zwar annimmt, aber unter
Hinweis auf § 648 a Abs. 7 BGB den Ausschluß von § 648 a BGB ablehnt./<\/p>/
BauR 2001, 818
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2000 - 22 U 47/00
//1. Die Klausel in einem Architektenvertrag: "Die Vertretungsbefugnis umfaßt auch die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistungen gemäß § 640 BGB, § 12 VOB/B" kann nicht dahin ausgelegt werden, daß dem Architekten über die Abnahme hinaus Vollmachten erteilt sind./<\/p>/ /
/2. Eine Anscheinsvollmacht des Architekten zur Vergabe von Zusatzaufträgen scheidet aus, wenn in den AGB des Auftraggebers, die in den Bauvertrag einbezogen worden sind, ausdrücklich bestimmt ist: "Der bauführende Architekt ist in technischer Hinsicht bevollmächtigt, rechtsgeschäftliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind dagegen ausschließlich Sache des Auftraggebers."/<\/p>/ /
/3. Für einen Anspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 Satz 2 VOB/B reicht eine Anzeige gegenüber dem mit der Bauüberwachung betrauten, aber nicht zur Vornahme von Rechtsgeschäften bevollmächtigten Architekten nicht aus; wenn nur die Anzeige fehlt, ergibt sich der Vergütungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag./<\/p>/ /
/4. Wenn in dem Angebot des
Auftragnehmers ausdrücklich darauf hingewiesen wird, er gehe davon aus, daß die zu
begrünende Tiefgaragendecke mit leichtem Erdbaugerät befahrbar sei, ihm aber
erst während der Bauausführung mitgeteilt wird, daß dies aus statischen Gründen
nicht möglich ist, steht ihm wegen der Mehrkosten infolge Schubkarrentransports
ein Schadenersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß zu./<\/p>/
BauR 2000, 1878
KG, Urteil vom 29.11.1999 - 12 U 3527/98
//Wenn bei einem Verkauf eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück
die Errichtung von Sondereigentum an einer Wohnung geschuldet wird und die
Fälligkeit des Kaufpreises entsprechend der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
geregelt ist, deshalb der Verkäufer gegen Übergabe von Bürgschaften den Kaufpreis
schon vor dem Eintritt der Fälligkeit anfordert, dann haftet das sich verbürgende
Kreditinstitut dem Käufer gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 MaBV bis zur vollständigen
Fertigstellung des Vertragsobjekts, also nicht lediglich bis zur Fertigstellung der
verschiedenen Bauabschnitte, für die das Kreditinstitut gesonderte
Bürgschaftserklärungen abgegeben hat./<\/p>/
BauR 2000, 1353
OLG Schleswig, Urteil vom 09.12.1999 - 2 U 18/99
//1. Bei wärmegedämmten Dächern reicht eine Verlegung der Dachsteine in Pappdocken nicht aus. Zum Wärme- und Feuchteschutz sind zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung einer zweiten wasserableitenden Ebene erforderlich. Mindestens ist eine Unterspannbahn vorzusehen./<\/p>/ /
/2. Wird wegen des Mangels der
Dacheindeckung Minderung geltend gemacht, dann gewährleistet die Zielbaummethode in
ihrer differenzierten und logischen Abfolge eine nachvollziehbare und
nachprüfbare Ermittlung des baumängelbedingten Minderwertes durch einen
Sachverständigen./<\/p>/
BauR 2000, 1486
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2000 - 22 U 175/99
//1. Die Erwerber von Grundstücken mit darauf von dem Bauträger errichteten, im grundwassergefährdeten Bereich ohne Schutz gegen drückendes Wasser gegründeten Einfamilienhäusern haben ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, daß der Bauträger verpflichtet ist, sie vor Schäden durch eindringendes Grundwasser zu schützen, und ihnen Schäden, die durch Verletzung dieser Pflicht entstehen, zu ersetzen hat./<\/p>/ /
/2. Ein alljährlicher Verzicht des
Bauträgers auf die Erhebung der Verjährungseinrede für lediglich ein Jahr
beseitigt das Feststellungsinteresse der Erwerber nicht./<\/p>/
BauR 2000, 1074
OLG Koblenz, Urteil vom 23.03.2000 - 2 U 792/99
//Die vom Auftraggeber im Nachunternehmervertrag vorformulierte
Vertragsstrafenklausel mit einer Vertragsstrafe von 0,5 der Abrechnungssumme pro
Kalendertag, max. 20 Tage, die auch für Zwischentermine gilt, benachteiligt den
Nachunternehmer auch dann unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn der Gesamtbetrag
der Vertragsstrafe auf max. 10 % des Netto-Endabrechnungswertes begrenzt
ist./<\/p>/
BauR 2000, 1338
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2000 - 22 U 197/99
//1. Der Bauunternehmer, der die Genehmigungspläne im Maßstab 1:100 erhält, aber keine Ausführungspläne, sondern nur die Pläne des Statikers, kann davon ausgehen, daß er nach den Statikerplänen bauen soll; er ist nicht verpflichtet, diese Pläne auf Übereinstimmung mit den Genehmigungsplänen zu überprüfen und den Auftraggeber auf Abweichungen hinzuweisen./<\/p>/ /
/2. Es gehört nicht
zu den anerkannten Regeln der Baukunst, bei der Erstellung des Rohbaus die obere
Betondecke mit einem Gefälle zu versehen, um den Wasserabfluß des Flachdachs
sicherzustellen./<\/p>/
BauR 2000, 1339
KG, Urteil vom 26.05.2000 - 4 U 4025/99
//Teilt der Auftraggeber das Ergebnis seiner Schlußrechnungsprüfung mit
und fügt hinzu: "Als Anlage erhalten Sie einen Scheck zur Verrechnung und zum
Ausgleich aller offenen Forderungen. . . . Mit dem Einlösen des Schecks erkennt der
AN die Abrechnung in vollem Umfang an", so kommt durch Einlösen des Schecks
seitens des Auftragnehmers jedenfalls bei Vorliegen eines VOB-Vertrages kein
Abfindungsvertrag zustande./<\/p>/
BauR 2001, 108
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2000 - 22 U 214/99
//1. Wenn eine kalendermäßig bestimmte verbindliche Ausführungsfrist durch Zusatzaufträge verlängert wird, ist der Fertigstellungstermin nicht mehr nach dem Kalender bestimmt, so daß der Auftragnehmer erst durch Mahnung nach Fälligkeit in Verzug gerät./<\/p>/ /
/2. Ein Schadensersatzanspruch wegen
unzureichender Besetzung der Baustelle setzt Verzug des Auftragnehmers, jedenfalls aber
ein hinreichend bestimmtes Abhilfeverlangen des Auftraggebers voraus./<\/p>/
BauR 2000, 1336
OLG Celle, Urteil vom 13.07.2000 - 14 U 254/99
//Bietet ein Unternehmer mit "FR" bezeichnete Badezimmer-Türen an, ist
dies aus der Sicht des Bestellers dahin zu verstehen, daß Feuchtraumtüren
Vertragsgegenstand geworden sind. Daß das Kürzel "FR" im System des Türenherstellers
eine andere Bedeutung hat, ist unerheblich./<\/p>/
BauR 2000, 1490
OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2000 - 4 U 3249/99
//1. Die Pfennigklausel ist eine Wertsicherungsklausel, die nur wirksam vereinbart werden kann, wenn sie ausschließlich lohn- und gehaltsabhängige Anteile enthält./<\/p>/ /
/2. In die Änderungssätze ist kein Anteil für Gewinn aufzunehmen./<\/p>/ /
/3. Überhöhte Änderungssätze sind nicht genehmigungsfähig./<\/p>/ /
/4. Statt der überhöhten sind genehmigungsfähige Änderungssätze abzurechnen./<\/p>/ /
/5. Über die Anpassung der Änderungssätze hinaus kann der Bauherr vom Auftragnehmer nach Treu und Glauben nicht auch noch eine Selbstbeteiligung an der Lohnerhöhung verlangen./<\/p>/ /
/6. Beruft
sich der Bauherr nach Vertragsabschluß auf die Nichtigkeit überhöhter
Änderungssätze, verstößt das nicht gegen Treu und Glauben./<\/p>/
BauR 2000, 1867
KG, Urteil vom 15.03.1999 - 24 U 5157/98
//Sieht der Bauvertrag Leistungen auf Abruf vor und erfolgen Abrufe und
Leistungen schneller als nach der Gesamtlaufzeit zu erwarten, liegen weder eine
Änderung der Preisgrundlagen durch einseitige Anordnungen des Auftraggebers noch
zusätzliche Leistungen des Unternehmers vor./<\/p>/
BauR 2001, 407
OLG Jena, Beschluss vom 13.10.1999 - 6 Verg 1/99
//1. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nach § 116 ff. GWB ist das Vergabeverfahren in der Form, die es durch die Entscheidung der Vergabekammer gefunden hat. Das Antragsprinzip des § 108 Abs. 2 GWB ergibt für das Beschwerdeverfahren, daß das Beschwerdegericht sich auf die Prüfung der vom Beschwerdeführer ausdrücklich gerügten Rechtsverstöße beschränkt. Das gilt nicht nur für Beschwerden eines übergangenen Bieters (BayObLG, Beschluß vom 14. 5. 1999 - Verg 1/99 -), sondern auch für Beschwerden der Vergabestelle./<\/p>/ /
/2. § 118 Abs. 1, 2 GWB setzen voraus, daß die Vergabekammer den Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat. Nur dann besteht nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB die Möglichkeit einer Verlängerung der aufschiebenden Wirkung auf Antrag des Beschwerdeführers. Für den Fall, daß die Vergabestelle die dem Antrag folgende Entscheidung der Vergabekammer anficht, ist § 118 Abs. 3 GWB einschlägig./<\/p>/ /
/3. Hatte die Vergabestelle das Angebot eines bestimmten Bieters bereits in die vierte Wertungsstufe nach § 25 VOL/A einbezogen (Wirtschaftlichkeitsprüfung), kann sie einem Prüfungsantrag dieses Bieters im Vergabeprüfungsverfahren nur solche Rügen entgegenstellen, für welche die Rechtsgrundlagen der Vergabe zwingend den Ausschluß von der Ausschreibung anordnen. Verbleibt es danach im Ermessen der Vergabestelle, ein formal nicht einwandfreies Angebot im Wettbewerb zu belassen, ist es der Vergabestelle durch § 242 BGB verwehrt, von der vorgängig zugunsten des Angebots getroffenen Ermessensentscheidung abzurücken./<\/p>/ /
/4. Fordert der Auftraggeber zur Vorlage von Angeboten auf, welche neben Bauleistungen auch die Baufinanzierung einschließen (sog. alternative Projektfinanzierung durch Erbringen von Bau- und Finanzierungsdienstleistungen einer Hand), so können Bauleistungserbringer (Unternehmer) und Baufinanzierer (Bank) als Bietergemeinschaft auftreten. Es kann aber auch der Unternehmer alleiniger Bieter sein, selbst dann, wenn die mit ihm bei der Auftragsfinanzierung kooperierende Bank mit dem Auftraggeber direkt in Verbindung getreten ist./<\/p>/ /
/5. Bei der vergleichenden Bewertung gleicher Angebotspositionen (z. B. der angebotenen Preise) hat die Vergabestelle keinen Bewertungsspielraum./<\/p>/ /
/6. Ob eine Skontogewährungserklärung
bei der Bestimmung des in den Angebotsvergleich einzustellenden Preises
beachtlich ist, hängt davon ab, ob aus der Sicht des Auftraggebers die für die
Skontogewährung gestellten Bedingungen realistischerweise eintreten werden. Der für die
Auftragserteilung bis zu einem bestimmten Tag in Aussicht gestellte Preisnachlaß
muß beim Preisvergleich außer Betracht bleiben, wenn die Vergabestelle nach Lage
der Dinge zum Zeitpunkt der Eröffnung des Preisvergleichsergebnisses an die
Bieter, auch im Hinblick auf die durch § 97 Abs. 5 GWB n. F. erweiterten
Rechtsschutzmöglichkeiten davon ausgehen mußte, daß bis zum Stichtag der Zuschlag nicht
erteilt sein wird. Skonti, die ein Bieter bei einem als Bauleistungs- und
Finanzierungsmodell ausgeschriebenen Vorhaben für den Fall verspricht, daß die
finanzierende Bank die Abschlags- bzw. Schlußzahlungsforderungen des Unternehmers
fristgemäß erfüllt, darf die Vergabestelle nur berücksichtigen, wenn sie den Nachlaß
selbst direkt bei der Bank einfordern kann und wenn die Zahlungsfristen faktisch
erfüllbar bemessen sind. Letzteres ist zu verneinen für binnen acht Werktagen zu
erbringende Abschlagstilgungen und eine binnen 18 Werktagen zu erfüllende
Schlußzahlung./<\/p>/
BauR 2000, 388
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.02.2000 - 7 U 67/98
//1. Sind die Ursachen für zukünftige weitere Gebäudeschäden durch stattgefundenen Bergbau bereits gesetzt, dann kann der bergbaugeschädigte Grundeigentümer bereits heute denjenigen merkantilen Minderwert ersetzt verlangen, der der Höhe nach durch die in einem Zeitraum von ca. 5-10 Jahren zu erwarteten Schädigungen geprägt ist./<\/p>/ /
/2. Erhebliche Schädigungen, die Voraussetzung für einen merkantilen Minderwert sind, hängen nicht davon ab, daß wesentliche Eingriffe in die Tragkonstruktion oder eine Hebung des Gebäudes stattgefunden haben./<\/p>/ /
/3. Der merkantile Minderwert wegen Bergschäden kann vom
Gericht selbst dann in Anlehnung an das Gesamtminderwertabkommen zwischen dem
Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer und der Ruhrkohle AG gemäß § 287
Abs. 1 ZPO geschätzt werden, wenn mehrere (Gerichts- und Privat-)Gutachter zu
einem deutlich höheren Minderwert gekommen sind./<\/p>/
BauR 2000, 1487
OLG Hamm, Urteil vom 23.05.2000 - 24 U 19/00
//Bei einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern stellt die
Änderung der Ausführungsfristen im Bauvertrag eine Hauptschuld dar, für die der
Bürge nach § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht einstehen muß./<\/p>/
BauR 2002, 495
OLG Hamm, Urteil vom 05.04.2000 - 25 U 175/99
//Im Bürgschaftsprozeß kann der Bürge nicht erfolgreich einwenden und die
Zahlung verweigern, weil die zugrunde liegende Vereinbarung im Bauvertrag,
wonach die Ablösung des Sicherheitseinbehalts von 5 % für 5 Jahre nur durch
Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, möglicherweise als vorformulierte
Klausel des Auftraggebers anzusehen und deshalb unwirksam ist. Dies bedarf
vielmehr der Klärung im Rückforderungsprozeß./<\/p>/
BauR 2000, 1350
OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 5 U 10/99
//Verweist der in bautechnischen Fragen nicht bewanderte Bauherr den
Werkunternehmer wegen erforderlicher technischer Anordnungen an den Bauleiter, kann
und darf dieser nicht davon ausgehen, daß der Bauherr dem Bauleiter die
rechtsgeschäftliche Vollmacht für die Vergabe von nicht unerheblichen Zusatzaufträgen
übertragen hat./<\/p>/
BauR 2000, 891
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.1999 - 10 U 103/99
//1. Die Haftungsbeschränkung bei Personenschäden in anderen Unternehmen tätiger Personen bei "vorübergehenden betrieblichen Tätigkeiten auf einer gemeinsamen Betriebsstätte" ist weit zu fassen. Eine solche gemeinsame Betriebstätte liegt dann vor, wenn eine auch nur lose Verbindung der einzelnen Arbeiten vorliegt, die sich gegenständlich, zeitlich und räumlich überschneiden./<\/p>/ /
/2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nach der Verweisung des SGB VII § 106 Abs.
3 auf SGB VII § 104 auch für den schädigenden Unternehmer und sein Unternehmen
und nicht nur für die anderen im Betrieb tätigen Personen./<\/p>/
BauR 2000, 752
KG, Urteil vom 09.11.1999 - 4 U 5313/98
//Macht der Auftraggeber nach Beendigung eines Werkvertrages ein
Zurückbehaltungsrecht wegen Mängelbeseitigungsansprüchen geltend, so entfällt dieses
nicht deshalb, weil der Auftragnehmer ihn gemäß § 648 a BGB zur Sicherheitsleistung
hinsichtlich des noch ausstehenden Werklohns aufgefordert, er diese Sicherheit
aber nicht geleistet hat. Das Verlangen nach Sicherheit gemäß § 648 a BGB kann
mithin nicht dazu führen, daß der Auftraggeber den vollen Werklohn zahlen muß,
obwohl Mängel vorliegen./<\/p>/
BauR 2000, 738
KG, Urteil vom 23.03.1999 - 4 U 1635/97
//1. Der Zusatz "diese Mitteilung über die Schlußzahlung erfolgt unter Hinweis auf die Ausschlußwirkung gemäß VOB § 16 Nr. 3 Abs. 2" genügt nicht den zwingenden Anforderungen der VOB/B für den Ausschluß von Nachforderungen. Zu den Anforderungen an einen Vorbehalt (VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 5)./<\/p>/ /
/2. Die Änderung der Kalkulationsgrundlage im Sinne von VOB/B § 2 Nr. 5 muß durch ein dem Auftraggeber zurechenbares Verhalten ausgelöst worden sein. Obliegenheit des Auftragnehmers vor Abgabe seines Angebots zur Information über Einzelheiten der Bauausführung, die er dem Leistungsverzeichnis nicht entnehmen kann, aber für seine Kalkulation benötigt./<\/p>/ /
/3. Bei der auch in AGB zulässigen
Vereinbarung, daß eine Vertragsstrafe bis zur Schlußzahlung geltend gemacht werden
kann, ist als Schlußzahlung in zeitlicher Hinsicht die Fälligkeit der
Schlußzahlung anzunehmen./<\/p>/
BauR 2000, 575
OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.1999 - 8 U 189/99
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Celle, Beschluss vom 26.06.1998 - 6 U 21/97
//1. Eine zivilprozessuale Auseinandersetzung über zwei Leistungspositionen in einer Größenordnung von 27 000,- DM sowie auf seiten des Geschäftsführers des betroffenen Bauunternehmens mit Heftigkeit geführte verbale Auseinandersetzungen über ungeeignete Teilmengen einzubringenden Materials bei zwei anderen Bauvorhaben berechtigen die Straßenbauverwaltung nicht, dem betroffenen Bauunternehmen in zwei Fällen trotz günstigsten Angebotes den Zuschlag zu versagen und das Unternehmen künftig bis auf weiteres bei Straßenbauvorhaben mit einem Volumen von mehr als 500 000,- DM nicht mehr an Ausschreibungen zu beteiligen./<\/p>/ /
/2. Das beklagte Land hat durch seine Straßenbauverwaltung deshalb gegen § 8
Nr. 5 und 25 VOB/A verstoßen./<\/p>/
BauR 2000, 1326
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.11.1999 - 21 U 59/99
//1. Die Inanspruchnahme einer Bürgschaft auf erstes Anfordern stellt einen offensichtlichen Rechtsmißbrauch gemäß § 242 BGB dar, wenn der Bürgschaftsgläubiger die gewährte Bürgschaft nur unter Verstoß gegen das zwingende Recht des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB erlangt hat und sie unter Verstoß gegen dieses Recht ausüben will./<\/p>/ /
/2. Die Vorschrift des § 648 a Abs. 2 Satz 2 BGB
erfaßt nur solche Vergütungs- oder vergütungsgleichen Ansprüche, die eine
Vorleistung des Unternehmers voraussetzen. Dies ist bei Ansprüchen aus § 649 BGB oder § 8
Nr. 1 Satz 1 VOB/B nicht der Fall./<\/p>/
BauR 2000, 919
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - 22 U 170/99
//1. Die Vermutung des § 885 Abs. 1 Satz 2 BGB, daß der durch eine Vormerkung zu sichernde Anspruch gefährdet ist, kann widerlegt werden./<\/p>/ /
/2. Wenn der Bauhandwerker seine Schlußrechnung erst
11/ BauR 2000, 921
LG Leipzig, Urteil vom 21.08.1998 - 16 O 561/98
(Leitsatz: siehe Volltext)
OLG Köln, Beschluss vom 27.01.2000 - 3 W 6/00
//1. Die Begründung einer Verpflichtung des Bauunternehmers zur Gestellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verstößt gegen § 9 AGBG und ist deshalb unwirksam./<\/p>/ /
/2. Die Bürgschaftsverpflichtung kann aber ohne die Regelung, daß auf erstes Anfordern ohne Prüfung des Rechtsgrundes zu zahlen ist, aufrechterhalten werden./<\/p>/ /
/3. Im Wege der einstweiligen Verfügung ist dem Auftraggeber in
diesem Falle zu untersagen, die Bürgschaft ohne Prüfung des Rechtsgrundes in
Anspruch zu nehmen und Zahlung zu verlangen./<\/p>/
BauR 2000, 1228
OLG Celle, Urteil vom 17.12.1998 - 14 U 282/97
//1. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe muß selbst dann bei der Abnahme erklärt werden, wenn der Gläubiger schon vorher den Strafanspruch durch Aufrechnung geltend gemacht hat./<\/p>/ /
/2. Hat der Schuldner auch für den
Gläubiger erkennbar eindeutig zum Ausdruck gebracht, daß der die bereits verwirkte
Vertragsstrafe endgültig im Rahmen der Abrechnung gegen sich gelten lassen will,
bedarf es zum Schutz des Schuldners bei der späteren Abnahme nicht mehr eines
Vorbehalts des Gläubigers./<\/p>/
BauR 2000, 278
OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1998 - 12 U 112/98
//Eine 30jährige Gewährleistungsfrist wegen Organisationsverschuldens des
Hauptunternehmers kommt nicht in Betracht, wenn der Subunternehmer
Innenputzarbeiten ohne Spritzbewurf gemäß DIN 18550 ausführt und deshalb der Innenputz
großflächig nach 6 Jahren beim Neutapezieren abplatzte, der Hauptunternehmer aber
einen Bauleiter zur Leitung und Überwachung der Bauarbeiten des Subunternehmers
eingesetzt hat./<\/p>/
BauR 1999, 767
OLG Dresden, Urteil vom 29.09.1999 - 6 U 1480/99
//Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B sind - zumindest dann,
wenn die vom Auftraggeber genutzten Gerätschaften zwischenzeitlich zurückgegeben
wurden und noch keine Schlußrechnung über die erbrachten Werkleistungen erteilt
wurde - im Rahmen einer Schlußrechnung nach § 8 Nr. 6 VOB/B abzurechnen. Eine
separate Geltendmachung der Vergütungsansprüche nach § 8 Nr. 3 (3) VOB/B ist in
diesem Fall nicht möglich./<\/p>/
BauR 2000, 271
OLG Braunschweig, Urteil vom 07.10.1999 - 8 U 91/99
//Die Verfüllung des Raumes über eine Drainage mit dem vorgefundenen Boden ohne eine Kiesschicht gemäß der damals (1974/75) gültigen DIN 4095 (1973) und ohne Kontroll- und Reinigungsschächte läßt für sich allein noch nicht den Schluß auf einen arglistig verschwiegenen Mangel zu, wenn 21 Jahre später Feuchtigkeitsschäden im Keller auftreten./<\/p>/ /
/In diesem Fall kann auch ein
Organisationsverschulden nicht festgestellt werden, wenn der Unternehmer seine
wenigen Baustellen selbst überwacht, den Mangel aber nicht erkannt hat./<\/p>/
BauR 2000, 109
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.1999 - 22 U 90/99
//1. Wenn der Auftraggeber Rechnungen prüft und erst nach Ablauf der vereinbarten Skontierungsfrist Zahlungen leistet, kann er sich zur Rechtfertigung des gleichwohl vorgenommenen Skontoabzugs nicht auf mangelnde Prüfbarkeit der Rechnungen berufen./<\/p>/ /
/2. Ob eine vereinbarte Skontofrist eingehalten ist, richtet sich nicht nach dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei dem Auftragnehmer, sondern danach, wann der Auftraggeber die Zahlungshandlung vornimmt./<\/p>/ /
/3. Im Regelfall ist davon auszugehen, daß der Auftragnehmer den
vereinbarten Skontoabzug nur einräumen will, wenn der Auftraggeber die berechtigte
Forderung vollständig bezahlt./<\/p>/
BauR 2000, 729
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1999 - 22 U 71/98
//1. Ein Unternehmer, der in grober Weise gegen seine Pflichten aus § 4 Nr. 3 VOB/B verstößt, indem er keinerlei Überprüfung der Vorleistung eines anderen Unternehmers vornimmt und deshalb dem Auftraggeber keinen Hinweis gibt, kann sich nach Treu und Glauben nicht auf ein Mitverschulden des Auftraggebers, weil auch dieser die ordnungsgemäße Ausführung der Vorleistung nicht überprüft hat, berufen./<\/p>/ /
/2. Ein Bauträger, der mit den Erwerbern der Wohnungen
einen Balkonbelag aus 15 x 20 cm großen Keramikplatten im Mörtelbett vereinbart
und dem Plattenleger einen entsprechenden Auftrag erteilt hat, muß sich nicht auf
eine Mängelbeseitigung durch die kostengünstigere Verlegung von 40 x 40 cm
großen Natursteinplatten auf Stelzlagern einlassen./<\/p>/
BauR 2000, 421
OLG Celle, Urteil vom 23.12.1999 - 22 U 15/99
//Ein Bauunternehmen übernimmt im Einzelfall Planungsverantwortung und
damit Haftungsrisiken, wenn es Vorschläge zur Bauausführung unterbreitet, die über
eine bloße Bedenkenanmeldung hinausgehen./<\/p>/
BauR 2000, 1073
OLG Celle, Urteil vom 08.07.1999 - 14 U 7/99
//Der Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek setzt
voraus, daß Besteller und Eigentümer des Grundstückes identisch sind. Ausnahmen
vom Identitätsgrundsatz kommen nur noch unter ganz engen Voraussetzungen in
Betracht, weil Bauhandwerker von ihren Auftraggebern Sicherheit nach § 648 a BGB
verlangen könnten (Bestätigung zu OLG Celle, IBR 1996, 506 - Abgrenzung zu KG,
BauR 1999, 921)./<\/p>/
BauR 2000, 101
LG Rostock, Urteil vom 16.07.1999 - 4 O 485/98
//1. Verletzt der Auftragnehmer ihm obliegende Obhuts- und Sicherungspflichten gemäß § 4 Nr. 5 VOB/B, so haftet er für den daraus entstehenden Schaden nach dem Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung./<\/p>/ /
/2. Der
Auftragnehmer hat das von ihm erstellte Wasserleitungssystem einer Musterwohnung
vor Befüllung mit Wasser selbst dann nochmals auf Dichtigkeit zu überprüfen,
wenn er zum Zeitpunkt der Fertigstellung jedoch vor Abnahme des Leitungssystems
dieses einer Druckprobe mit Stickstoff unterzog, die keine Leckage anzeigte,
danach jedoch die Wohnung für weitere Unternehmer zur Ausführung von Folgegewerken
zugänglich war und somit die Gefahr einer zwischenzeitlichen Lockerung des
eingesetzten Baustopfens nicht auszuschließen ist./<\/p>/
BauR 2000, 105
OLG München, Beschluss vom 29.04.1998 - 21 U 6082/97
//Kommt der Geschädigte auf einer Baustelle zu Schaden, die ein Schild
mit dem Firmennamen des Bauherrn aufweist, so kann er sich - zumal bei
anwaltlicher Vertretung - in zumutbarer Weise durch einfache Erkundigung über den
Ersatzpflichtigen vergewissern. Der Beginn der Verjährungsfrist des § 852 BGB wird auch
nicht dadurch hinausgeschoben, daß er den Ausgang eines Strafverfahrens gegen den
Bauleiter abwarten will oder eine Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf
Dritte in Betracht zieht./<\/p>/
BauR 1999, 1040
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.1998 - 11 U 195/97
//Ein Tiefbauunternehmen hat seiner Verpflichtung zur Vergewisserung über
die Lage einer unterirdischen Wasserleitung genügt, wenn es eine
Leitungsinformation des Wasserversorgungsunternehmens eingeholt und sie mit der
Leitungsauskunft des von der Eigentümerin des Grundstücks beauftragten Ingenieur- und
Vermessungsbüros verglichen hat und sich hiernach die durchzuführenden
Ausschachtungsarbeiten als gefahrlos dargestellt haben./<\/p>/
BauR 1999, 1041
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.10.1998 - 6 U 1414/97
//1. Liegen bei einem Werk mehrere abgrenzbare Mängel vor, so kann es angemessen sein, dem die Beseitigung beanspruchenden Auftraggeber für jeden dieser Mängel einen gesonderten Zurückbehaltungsbetrag aus dem Werklohn zuzuerkennen./<\/p>/ /
/2. Erfordert die Mängelbeseitigung eine Kostenbeteiligung des
Auftraggebers wegen "Sowiesokosten" oder Mitverschuldens, so dient es in
besonderen Fällen dem Interessenausgleich, wenn der Auftraggeber dem Unternehmer vorab
Sicherheit in einer Höhe leistet, die den auf ihn fallenden Kostenanteil in jedem
Fall deckt (Rechtsgedanke des § 711 ZPO)./<\/p>/
BauR 2000, 273
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.01.1999 - 14 U 146/97
//Eine Skontovereinbarung, wonach "bei Zahlung nach § 16 VOB/B ein
Nachlaß von 3,5 %" gewährt wird, ist wirksam./<\/p>/
BauR 1999, 1028
OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.12.1997 - 8 U 1937/97
//Hat der Bauarbeiter eines Subunternehmers auf der Baustelle durch
weisungswidriges Verhalten die Gefahr eines Dacheinsturzes verursacht, kann seine
Haftung für den Schaden eines Bauarbeiters des Werkunternehmers dann entfallen,
wenn er den für die Baustelle verantwortlichen Mitarbeiter des Werkunternehmers
deutlich und unmißverständlich auf die Gefahr hingewiesen hat, dieser aber die
Warnung mißachtet und durch eigenes Fehlverhalten den Einsturz des Daches
beschleunigt hat (Unterbrechung des haftungsrechtlichen
Zurechnungszusammenhangs)./<\/p>/
BauR 1999, 419
OLG Dresden, Urteil vom 21.06.1999 - 2 U 801/99
//1. Leistet der Besteller nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so hat der Werkunternehmer auch noch nach Abnahme ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich Nachbesserungsarbeiten./<\/p>/ /
/2. Leistet der Besteller
nicht fristgerecht Sicherheit nach § 648 a BGB, so kann er den Werklohn nach § 320
I BGB wegen ausstehender Nachbesserungsarbeiten nur in Höhe der einfachen
voraussichtlichen Kosten der Mangelbeseitigung zurückbehalten./<\/p>/
BauR 1999, 1314
OLG Celle, Urteil vom 05.11.1998 - 22 U 39/96
//Erhebt der Auftragnehmer gegenüber einem mündlich geäußerten
Nachbesserungsverlangen des Auftraggebers sofort die Einrede der Verjährung, ist eine
Aufforderung zur Mängelbeseitigung unter Fristsetzung entbehrlich./<\/p>/
BauR 1999, 763
OLG Köln, Urteil vom 12.11.1998 - 18 U 68/98
//1. Der Bauunternehmer, der Dehnungsfugenschnitte in Kenntnis von einer darunter verlegten Fußbodenheizung ausführt, haftet dem Bauherrn wegen positiver Vertragsverletzung auf Ersatz des durch die Beschädigung der Fußbodenheizung entstandenen Schadens./<\/p>/ /
/2. Der Bauherr muß sich jedoch gemäß §§
254, 278 BGB eine Mitverursachungsquote wegen unterlassener Koordinierung dieser
Arbeiten durch seinen Architekten anrechnen lassen (hier 1/3)./<\/p>/
BauR 1999, 768
OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1999 - 22 U 120/98
//1. Die mit einer Fristsetzung verbundene Aufforderung an den Unternehmer, seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung zu erklären, ist dem Verlangen, die Mängel innerhalb der Frist zu beseitigen, nicht gleichzusetzen und genügt deshalb den Anforderungen des § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht./<\/p>/ /
/2. Allein daraus, daß der Unternehmer Abweisung der auf § 635 BGB gestützten Klage beantragt und Mängel im Prozeß in Abrede stellt, kann eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB entbehrlich macht, nicht entnommen werden./<\/p>/ /
/3. Der
Verzug des Unternehmers mit der Mängelbeseitigung entfällt, wenn er dem Besteller
die Nachbesserung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise
anbietet./<\/p>/
BauR 1999, 1030