Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7527 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 2471
BauvertragBauvertrag
Mengenangaben begrenzen das Mengenrisiko!

OLG Dresden, Urteil vom 01.10.2019 - 6 U 1275/19

1. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen, wenn sich während der Vertragsdurchführung ein Risiko verwirklicht, das dem eigenen Einfluss- und Risikobereich unterfällt.

2. Die Grundlage der Preisermittlung - wozu beim Pauschalpreisvertrag auch die Mengen gehören - ist grundsätzlich keine Geschäftsgrundlage des Bauvertrags. Es ist Sache des Auftragnehmers, wie er seinen Preis kalkuliert. Er trägt das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation.

3. Macht der Auftraggeber in einer Leistungsbeschreibung zum Pauschalvertrag hingegen detaillierte Mengenangaben, die erhebliche Bedeutung für die Kalkulation des Pauschalpreises haben, werden diese Angaben zur Geschäftsgrundlage erhoben.

4. Mit seiner Unterschrift unter dem Abnahmeprotokoll erkennt der Auftragnehmer die vom Auftraggeber vorbehaltenen Mängel nicht an.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 3848
BauvertragBauvertrag
Bauhölzer mit statischer Funktion: Fehlende CE-Kennzeichnung ist ein Mangel!

OLG Naumburg, Urteil vom 07.05.2020 - 2 U 161/19

1. Wird ein Dachstuhl mit Hölzern errichtet, welche statische Aufgaben zu übernehmen haben, muss deren Eignung zu diesem Zweck nachgewiesen werden. Der fehlende Nachweis führt dazu, dass nicht geprüft werden kann, ob die errichtete Konstruktion den Vorgaben der genehmigten Statik entspricht.*)

2. Nach den anerkannten Regeln der Technik des Dachdeckerhandwerks mussten in den Jahren 2015 bzw. 2016 Bauhölzer mit statischer Funktion nicht nur eine Mindestnenndicke von 24 mm aufweisen, sondern auch mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein und der Sortierklasse S 10 entsprechen.*)

3. Der Feststellung der mangelnden Prüfbarkeit der Eignung des verwendeten Bauholzes für seine tragende Funktion wegen fehlender CE-Kennzeichnung steht die Entscheidung des OLG Oldenburg (IBR 2018, 622) nicht entgegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2708
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Recht auf Mängeleinbehalt kann weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 27.08.2020 - 12 U 28/20

Eine Klausel in einem vom Auftragnehmer vorformulierten Abnahmeprotokoll, wonach dem Auftraggeber wegen Mängel kein Zurückbehaltungsrecht zusteht, benachteiligt den Auftraggeber unangemessen und ist unwirksam. Gleiches gilt, wenn die Klausel dem Auftraggeber lediglich ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe des Mangelwerts gewährt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2516
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung detailliert beschrieben: Nachtrag für Schadstoffentsorgung trotz Pauschalpreis!

OLG München, Urteil vom 17.09.2019 - 28 U 945/19 Bau

1. Wird die auszuführende Leistung durch ein detailliertes Leistungsverzeichnis bestimmt und als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart (sog. Detail-Pauschalvertrag), umfasst der vereinbarte Pauschalpreis die Leistung nur in der jeweils angegebenen Größe, Güte und Herstellungsart.

2. Da das Leistungsverzeichnis bei einem sog. Detail-Pauschalvertrag abschließend ist, trägt der Auftragnehmer (nur) das Mengenrisiko und der Auftraggeber das Vollständigkeitsrisiko.

3. Nicht beschriebene, aber für die Vertragserfüllung notwendig werdende Zusatzarbeiten sind bei einem sog. Detail-Pauschalvertrag ebenso besonders zu vergüten wie bei einem Einheitspreisvertrag.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2706
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abbruchunternehmer wird Bauschutteigentümer!

OLG Saarland, Urteil vom 10.06.2020 - 5 U 74/19

In der Beauftragung eines Abbruchunternehmers mit dem Abriss eines Gebäudes kann eine Erwerbsgestattung bezüglich der abgebrochenen Bestandteile (hier: Buntsandsteine) zu sehen sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2681
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erstellung einer Ausführungsplanung ist besonders zu vergüten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.10.2017 - 29 U 86/16

1. Die Ankündigung eines Anspruchs auf besondere Vergütung ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber von der Entgeltlichkeit der zusätzlichen Arbeiten ausgeht oder hiervon ausgehen muss, er keine preiswertere Alternative zu der sofortigen Ausführung der zusätzlichen Leistungen durch den Auftragnehmer hat oder die Mehrkostenankündigung ohne Verschulden versäumt wird.

2. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Erstellung einer Ausführungsplanung (hier: für eine Behelfsbrücke), die nicht zur vertraglichen Leistung gehört, hat er sie besonders zu vergüten.

3. Befindet sich der Auftraggeber mir der Zahlung von Abschlagsrechnungen in Verzug, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zinsen. Der Verzug endet mit dem Zugang der Schlussrechnung. Dadurch entfallen jedoch nicht die bereits eingetretenen Verzugswirkungen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2668
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht fristgerechte Annahmeerklärung ist neues Angebot!

KG, Beschluss vom 13.06.2019 - 27 U 31/19

1. Eine nicht fristgerechte Annahmeerklärung des Auftraggebers ist als neues Angebot auszulegen, das der Auftragnehmer ausdrücklich oder konkludent durch die widerspruchslose Erbringung der Vertragsleistungen annehmen kann.

2. Wird die Leistung funktional in unterschiedlicher Detaillierung beschrieben und ein Pauschalpreis vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Ausführung der beschriebenen Bauleistungen zu einem festgelegten Preis, so dass ein gemeinsames Aufmaß entbehrlich ist.

3. Zur Abrechnung der teilweise erbrachten Leistungen nach freier Kündigung eines Pauschalpreisvertrags.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2632
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2020 - 3 U 1895/19

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags lediglich den Ausführungsbeginn und die Vollendung als verbindliche Fristen festgelegt, ist der Auftraggeber bzw. der bauleitende Architekt nicht dazu berechtigt, zur Koordinierung der verschiedenen Gewerke verbindliche Fristen festzulegen.

2. Eine außerordentliche Kündigung (hier: wegen Verzugs) ist unwirksam, wenn es an einer vorherigen Fristsetzung mit Kündigungsandrohung (mangels bewiesenem Zugangs) fehlt.

3. Aus einer E-Mail-Fehlermeldung ergibt sich kein Anscheinsbeweis für den Zugang. Bei E-Mails bedarf es hierfür vielmehr einer Lesebestätigung.

4. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist in eine freie Kündigung umzudeuten.

5. Will der Auftraggeber die hilfsweise freie Kündigung ausschließen, muss sich das aus seiner Erklärung oder den Umständen ergeben. Erforderlich ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, dass die hilfsweise freie Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen wird.




IBRRS 2020, 2631
BauvertragBauvertrag
E-Mail-Fehlermeldung ist kein Zugangsbeweis!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2020 - 3 U 1895/19

1. Haben die Parteien eines Bauvertrags lediglich den Ausführungsbeginn und die Vollendung als verbindliche Fristen festgelegt, ist der Auftraggeber bzw. der bauleitende Architekt nicht dazu berechtigt, zur Koordinierung der verschiedenen Gewerke verbindliche Fristen festzulegen.

2. Eine außerordentliche Kündigung (hier: wegen Verzugs) ist unwirksam, wenn es an einer vorherigen Fristsetzung mit Kündigungsandrohung (mangels bewiesenem Zugangs) fehlt.

3. Aus einer E-Mail-Fehlermeldung ergibt sich kein Anscheinsbeweis für den Zugang. Bei E-Mails bedarf es hierfür vielmehr einer Lesebestätigung.

4. Eine unwirksame außerordentliche Kündigung ist in eine freie Kündigung umzudeuten.

5. Will der Auftraggeber die hilfsweise freie Kündigung ausschließen, muss sich das aus seiner Erklärung oder den Umständen ergeben. Erforderlich ist, wenn nicht besondere Umstände vorliegen, dass die hilfsweise freie Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2465
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ungeeignetes Baumaterial vorgeschrieben: Auftragnehmer haftet nicht für Mängel!

OLG Frankfurt, Urteil vom 15.01.2018 - 21 U 22/17

1. Der Auftragnehmer hat für Mängel unabhängig davon einzustehen, auf welchem Umstand der Mangel beruht. Das gilt nicht, wenn der Mangel auf vom Auftraggeber vorgeschriebene Stoffe oder Bauteile zurückzuführen und der Auftragnehmer seiner Prüf- und Hinweispflicht nachgekommen ist.

2. Die Anweisung, eine Baumaßnahme mit einem ganz bestimmten Baumaterial auszuführen, ist verbindlich, wenn der Auftragnehmer keine Möglichkeit der Abweichung hat.

3. Der Auftragnehmer haftet trotz einer verbindlichen Anweisung des Auftraggebers auch dann für Mängel, wenn der Auftraggeber ein an sich geeignetes Baumaterial fordert und die Leistung deshalb mangelhaft ist, weil im Einzelfall ein Materialfehler (sog. Ausreißer) auftritt.

4. Schreibt der Auftraggeber hingegen ganz speziell die Verwendung freitragender Balkonbodenplatten mit Armierung aus methacrylatgebundenen Gesteinsgranulaten eines bestimmten Herstellers vor, hat er für Mängel dieser konkreten Bodenplatten zu haften, als hätte er den Stoff selbst geliefert.

5. Der Auftragnehmer haftet für Mängel trotz fehlenden Bedenkenhinweises nicht, wenn er zu einer Bedenkenanmeldung nur dann in der Lage gewesen wäre, wenn er labortechnische Untersuchungen durchgeführt hätte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2384
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Werkvertrag mit Gebäudeeigentümer = Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Mieter!

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.09.2019 - 13 U 20/17

1. Der Werkvertrag mit dem Gebäudeeigentümer über die Errichtung einer Dach-Photovoltaikanlage ist zugleich ein Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten der Mieter, die in dem Gebäude bestimmungsgemäß ihr Gewerbe betreiben.

2. Eine Dach-Photovoltaikanlage muss so installiert werden, dass eine sichere Trennung zwischen den elektrischen Komponenten als Zündquellen und der Dachoberfläche als Brandlast gewährleistet ist. Andernfalls muss die Montage unterbleiben.

3. Die Nichtbeachtung der einschlägigen anerkannten Regeln der Technik ist kein Fall leichter Fahrlässigkeit.

4. DIN-Normen richten sich auch an den Planer. Dieser muss wie das bauausführende Fachunternehmen die einschlägigen anerkannten Regeln der Technik kennen und bei der Erstellung der Planung anwenden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2626
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigungshöhe wird geschätzt!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2020 - 8 U 49/19

Die Vorschrift des § 642 BGB erfordert eine Abwägungsentscheidung des Tatrichters auf der Grundlage der in § 642 Abs. 2 BGB genannten Kriterien, die dem Gericht keine exakte Berechnung vorgibt (Umsetzung von BGH, IBR 2020, 229).




IBRRS 2020, 2602
BauvertragBauvertrag
Ausführung einer Zusatzleistung ist nur dem Grunde nach anzukündigen!

LG Verden, Urteil vom 24.09.2019 - 7 O 351/18

1. Das Verlangen einer geänderten oder zusätzlichen Leistung durch den Auftraggeber ist formlos möglich und kann daher auch stillschweigend oder konkludent erfolgen.

2. Die Abgrenzung zwischen einer geänderten Leistung i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B und einer zusätzlichen Leistung i.S.v. § 2 Abs. 6 VOB/B kann im Einzelfall schwierig sein. Da die Rechtsfolgen beider Klauseln identisch sind, kommt es auf eine Abgrenzung jedenfalls dann nicht an, wenn der Auftragnehmer seinen Mehrvergütungsanspruch ordnungsgemäß angekündigt hat.

3. Der Auftragnehmer erfüllt seine Ankündigungspflicht, wenn er vor der Ausführung der zusätzlichen Leistung seinen Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach geltend macht, wobei der Leistungsgegenstand eindeutig zu bezeichnen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2584
BauvertragBauvertrag
Umsatzsteuer für Leistungen eines Bauunternehmers an einen Bauträger - Nachforderungen und Abtretungen

LG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2020 - 6 O 20/19

1. Zur Abgrenzung der Verfahren der Abtretung von Rückerstattungsforderungen des Bauträgers gegen sein Finanzamt wegen fehlerhaft gezahlter Umsatzsteuer an den die Umsatzsteuer nachfordernden Bauunternehmer bzw. richtigen Umsatzsteuerschuldner, und der Abtretung der Umsatzsteuernachforderungen des Bauunternehmers gegen den Bauträger an das Finanzamt des Bauunternehmers (§ 27 Abs. 19 UStG).*)

2. Zum Verfahren der Anzeige der Abtretungsvereinbarungen zwischen Bauträger und Bauunternehmer an das zuständige Finanzamt (§ 46 AO).*)

3. Zur Aufklärung der tatsächlich gewählten Verfahren durch das Gericht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2580
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fußbodenverleger muss keine Bohrkerne ziehen!

OLG Oldenburg, Urteil vom 01.09.2020 - 2 U 43/20

1. Ein Fußbodenbelag in einem Ladenlokal, der einige Monate nach der Verlegung auswölbt und beim Begehen Knackgeräusche von sich gibt, ist mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn die Mangelerscheinung darauf beruht, dass der Bodenbelag auf einem im wesentlichen vorgespachtelten Walzasphalt-Estrich aufgebracht wurde, der für eine vollflächige Verspachtelung ungeeignet ist, und der in Anspruch genommene Unternehmer nur noch ergänzende Spachtelarbeiten sowie die Fußbodenverlegung durchführte.*)

2. Der Fußbodenverleger kann von der Mängelhaftung entlastet sein, wenn er seiner Prüfpflicht nachgekommen ist und bei deren Erfüllung die Fehlerhaftigkeit der Vorleistung nicht erkennen konnte. Das ist der Fall, wenn der Fußbodenverleger für ein Ladenlokal beauftragt ist, eine Kratzprobe auf der vorhandenen Spachtelmasse vornimmt und diese ergibt, dass die Spachtelmasse fest und trocken ist. Einer weitergehenden Überprüfung, ob es sich bei dem teilweise sichtbaren Estrich um einen für die Verspachtelung geeigneten Gussasphalt-Estrich oder einen ungeeigneten Walzasphalt-Estrich handelt, bedarf es nicht, wenn aufgrund sachverständiger Feststellung feststeht, dass Walzasphalt-Estrich lediglich in Fabrik- bzw. Tennishallen sowie im Straßenbau zur Verwendung kommt, während in Ladenlokalen regelmäßig Gussasphalt-Estrich verbaut wird, und beide optisch nicht zu unterscheiden sind. In diesem Fall muss der Fußbodenverleger in einem Ladenlokal nicht damit rechnen, dass dort ein Walzasphalt-Estrich verbaut ist. Einer Bohrkernentnahme sowie der technischen Untersuchung gezogener Bohrkerne, mit der allein der Unterschied erkennbar gewesen wäre, bedarf es zur Erfüllung der Prüfpflicht nicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2520
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kostenbeteiligung auch für Schuttbeseitigung: Gesamte Umlageklausel unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.08.2020 - 12 U 34/20

1. In der Übersendung der Schlussrechnung liegt die schriftliche Mitteilung des Auftragnehmers über die Fertigstellung der Leistung.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wonach vom Werklohn des Auftragnehmers ein pauschaler Abzug u. a. für die Beseitigung des Bauschutts vorzunehmen ist, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist insgesamt unwirksam.

3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung liegt auch dann vor, wenn die Höhe der Pauschale durch eine handschriftliche Ergänzung des vorgedruckten Textes festgelegt wird.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2379
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keinen Termin zur Mängelbeseitigung genannt: Auftraggeber kann kündigen!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.04.2018 - 19 U 66/16

1. Eine fiktive Abnahme scheidet aus, wenn die Parteien eine förmliche Abnahme vereinbart haben.

2. Unter bestimmten Umständen kann von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden, wenn die Parteien zwar eine förmliche Abnahme vereinbart haben, diese jedoch nicht stattfindet.

3. Kann mit der Mängelbeseitigung erst nach erheblichen bauseitigen Vorleistungen begonnen werden, ist es ausnahmsweise ausreichend, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur verbindlichen Mitteilung des Beginns der Mängelbeseitigungsarbeiten auffordert und erklärt, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entzieht.

4. Die Kündigung kann auf einen auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. Leistungsteile innerhalb eines Gewerks können nicht als abgeschlossen angesehen werden.

5. Eine Teilkündigung ist in eine Kündigung des Gesamtauftrags umzudeuten, wenn es ich bei der betreffenden Teilleistung nicht um einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung handelt und sich aus der Kündigungserklärung ergibt, dass der Auftraggeber die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer insgesamt beenden will.




IBRRS 2020, 2279
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auf Selbstverständlichkeiten muss nicht hingewiesen werden!

OLG München, Beschluss vom 09.09.2019 - 20 U 1108/19 Bau

1. Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung von Wärmedämmarbeiten beauftragt und vereinbart, dass er lediglich die Vorgaben des vom Auftraggeber eingeschalteten Energieberaters zu erfüllen hat, haftet der Auftragnehmer nicht für die fehlende Funktionstauglichkeit der Wärmedämmung.

2. Werden die Vorgaben des Energieberaters für den Erkerbereich vom Auftraggeber dahingehend abgeändert, dass eine Dämmung nur in derjenigen geringeren Stärke aufgebracht werden soll, die der Dachüberstand erlaubt, muss der Auftragnehmer nicht darauf hinweisen, dass dadurch die vom Energieberater ermittelten Anforderungen nicht eingehalten werden, weil dies offenkundig ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2278
BauvertragBauvertrag
Auf Selbstverständlichkeiten muss nicht hingewiesen werden!

OLG München, Beschluss vom 31.07.2019 - 20 U 1108/19 Bau

1. Wird der Auftragnehmer mit der Ausführung von Wärmedämmarbeiten beauftragt und vereinbart, dass er lediglich die Vorgaben des vom Auftraggeber eingeschalteten Energieberaters zu erfüllen hat, haftet der Auftragnehmer nicht für die fehlende Funktionstauglichkeit der Wärmedämmung.

2. Werden die Vorgaben des Energieberaters für den Erkerbereich vom Auftraggeber dahingehend abgeändert, dass eine Dämmung nur in derjenigen geringeren Stärke aufgebracht werden soll, die der Dachüberstand erlaubt, muss der Auftragnehmer nicht darauf hinweisen, dass dadurch die vom Energieberater ermittelten Anforderungen nicht eingehalten werden, weil dies offenkundig ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1615
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur der steuertreue Auftraggeber kann gezahlte Bauabzugsteuer zurück verlangen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2017 - 29 U 276/16

Erfüllt der Auftraggeber seine Anmeldungs- und Abführungspflicht und führt er gleichwohl versehentlich den vollen Werklohnanspruch an den Auftragnehmer ab, hat der Auftraggeber einen Erstattungsanspruch (BGH, IBR 2013, 725). Etwas anderes gilt, wenn der Auftraggeber seinen steuerrechtlichen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Tageslichtsystem dient nicht der Energieeinsparung!

OLG Dresden, Urteil vom 09.11.2017 - 8 U 518/17

1. Eine erbrachte Bauleistung ist frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Da ein Mangel nur dann in Betracht kommt, wenn sich eine nachteilige Abweichung des Ist-Zustands vom geschuldeten Leistungssoll feststellen lässt, hat der Baumängel einwendende Auftraggeber das Zustandekommen einer behaupteten Beschaffenheitsvereinbarung oder die Maßgeblichkeit einer bestimmten Verwendungseignung darzulegen und zu beweisen.

3. Sofern die Parteien keine konkrete Vereinbarung getroffen haben, schuldet der mit dem Einbau eines Parans-Solar-Tageslichtsystems beauftragte Auftragnehmer keinen bestimmten Energieeffizienzstandard oder die Verwirklichung einer konkreten Energieersparnis.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2468
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 05.04.2018 - 28 U 293/17 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2467
BauvertragBauvertrag
NZB

OLG München, Beschluss vom 12.02.2018 - 28 U 293/17 Bau

(ohne amtliche Leitsätze)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2383
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine preiswertere Alternative vorhanden: Mehrvergütung auch ohne Ankündigung!

OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - 27 U 3203/18 Bau

1. Voraussetzung für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht des Architekten ist nicht, dass er im Rahmen der Vertragsunterzeichnung tätig war. Maßgeblich sind vielmehr sämtliche Rahmenumstände.

2. Wird eine nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer in einem VOB-Vertrag nur dann Anspruch auf besondere Vergütung, wenn er seinen Anspruch dem Auftraggeber vor der Ausführung der Leistung ankündigt. Die vorherige Ankündigung ist grundsätzlich Anspruchsvoraussetzung.

3. Der Auftragnehmer hat auch ohne vorherige Ankündigung ausnahmsweise einen Anspruch auf besondere Vergütung, wenn die Ankündigung entbehrlich ist, weil dem Auftraggeber tatsächlich keine preiswertere Alternative zur Verfügung steht.




IBRRS 2020, 2382
BauvertragBauvertrag
Keine preiswertere Alternative vorhanden: Mehrvergütung auch ohne Ankündigung!

OLG München, Beschluss vom 22.03.2019 - 27 U 3203/18 Bau

1. Voraussetzung für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht des Architekten ist nicht, dass er im Rahmen der Vertragsunterzeichnung tätig war. Maßgeblich sind vielmehr sämtliche Rahmenumstände.

2. Wird eine im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer nur dann Anspruch auf besondere Vergütung, wenn er seinen Anspruch dem Auftraggeber vor der Ausführung der Leistung ankündigt. Die vorherige Ankündigung ist Anspruchsvoraussetzung.

3. Der Auftragnehmer hat auch ohne vorherige Ankündigung einen Anspruch auf besondere Vergütung, wenn die Ankündigung entbehrlich ist, weil dem Auftraggeber tatsächlich keine preiswertere Alternative zur Verfügung steht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1613
BauvertragBauvertrag
Gerichtliche Klärung vorbehalten: Leistungsabgrenzung nicht endgültig!

OLG Hamburg, Urteil vom 21.12.2017 - 6 U 200/15

Nehmen die Parteien eines Bauvertrags nach dessen Kündigung eine Leistungsabgrenzung vor und vereinbaren sie, dass die Vergütung reduziert wird, falls "die bereits erbrachten Leistungen rechtskräftig als geringer bewertet werden", ist die vorgenommene Leistungsabgrenzung nicht endgültig, sondern steht unter dem Vorbehalt einer etwaigen gerichtlichen Klärung.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2380
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauunternehmer plant (auch): Findet Bau- oder Architektenrecht Anwendung?

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2019 - 13 U 560/16

1. Wird ein Generalunternehmer nicht nur mit Bauwerksarbeiten, sondern auch mit Planungsleistungen (hier: der Erstellung der Tragwerksplanung) beauftragt, finden auf etwaige Planungsmängel nicht die Regelungen der VOB/B, sondern die gesetzlichen Vorschriften über Architekten- und Ingenieurverträge Anwendung.

2. Liegen besonders gravierende Planungsmängel vor, kann ein Architekten- oder Ingenieurvertrag vom Auftraggeber aus wichtigem Grund gekündigt werden.

3. Eine Kündigung muss nicht begründet werden. Der Auftraggeber ist auch an etwa geäußerte Kündigungsgründe nicht gebunden. Besteht ein benannter Grund nicht oder ist keiner benannt, kann der Auftraggeber auch später zur Rechtfertigung der Kündigung noch (andere) tatsächlich bestehende Kündigungsgründe nachschieben.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vereinbarte Abdichtungsmethode ungeeignet: Leistung mangelhaft, aber Sowiesokosten!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.03.2019 - 23 U 90/18

1. Die Abdichtung eines Kellers mit Zementinjektion ist mangelhaft, wenn die Ausführung zwar der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entspricht, die Abdichtungsmethode aber aufgrund der konkreten Zusammensetzung des Erdreichs generell ungeeignet ist.

2. Es liegt kein Mangel des Werks vor, wenn dem Auftraggeber die Funktionseinschränkung der vereinbarten Ausführungsart bekannt ist und er sich in Kenntnis der Funktionseinschränkung eigenverantwortlich für diese Ausführung entschieden hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Auftragnehmer seiner Bedenkenhinweispflicht genügt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2134
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauausführung muss anerkannten Regeln der Technik entsprechen!

OLG Koblenz, Urteil vom 31.05.2019 - 6 U 1075/18

1. Der Auftragnehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss zu, dass das Werk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen.

2. Der Auftragnehmer schuldet zum Zeitpunkt der Abnahme ein Bauwerk, das der vereinbarten Beschaffenheit und den anerkannten Regeln der Technik entspricht; dies gilt regelmäßig auch bei deren Änderung zwischen Vertragsschluss und Abnahme.

3. Ein Zurückbleiben der Bauausführung hinter den anerkannten Regeln der Technik ist nur dann vertragsgerecht, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben. Dies setzt jedoch voraus, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die mit der Nichteinhaltung der anerkannten Regeln der Technik verbundenen Konsequenzen und Risiken hingewiesen hat.

4. Der Auftragnehmer kann die Ausführung der Leistung vor der Abnahme wegen Unverhältnismäßigkeit verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Auftraggebers steht. Die Unverhältnismäßigkeit muss dabei ein unmöglichkeitsähnliches Ausmaß erreicht haben und so eklatant sein, dass das Verlangen nach Naturalerfüllung als sinnlos und rechtsmissbräuchlich erscheint.




IBRRS 2020, 2387
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauträger verlangt Umsatzsteuer erstattet: Auch der insolvente Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 16.07.2020 - VII ZR 204/18

Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Werkunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird durch die Insolvenz des leistenden Unternehmers nicht beeinflusst (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 372).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2140
BauvertragBauvertrag
Es gibt auch die schlüssige Architektenvollmacht!

OLG Celle, Beschluss vom 24.01.2018 - 16 U 81/17

1. Der bauleitende Architekt kann vom Auftraggeber auch schlüssig zur Vergabe von Änderungs- und Zusatzleistungen bevollmächtigt werden. Vom Architekten in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen hat der Auftraggeber dann besonders zu vergüten.

2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das abnahmereife Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2139
BauvertragBauvertrag
Es gibt auch die schlüssige Architektenvollmacht!

OLG Celle, Beschluss vom 21.12.2017 - 16 U 81/17

1. Der bauleitende Architekt kann vom Auftraggeber auch schlüssig zur Vergabe von Änderungs- und Zusatzleistungen bevollmächtigt werden. Vom Architekten in Auftrag gegebene Nachtragsleistungen hat der Auftraggeber dann besonders zu vergüten.

2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das abnahmereife Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist abnimmt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2280
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber ist informiert: Kein Bedenkenhinweis erforderlich!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.11.2017 - 9 U 181/15

Der mit der Installation einer Beleuchtungsanlage beauftragte Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, den Auftraggeber auf eine Verschlechterung der Lichtverhältnisse hinzuweisen, wenn die Anzahl der Beleuchtungskörper auf Veranlassung des Auftraggebers reduziert wird und ihm bekannt ist, dass bereits mit der ursprünglich vorgesehenen Leuchtkörperanzahl die erforderliche Beleuchtungsstärke nicht erzielt werden konnte.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2133
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bedenken sind an den Auftraggeber zu richten!

OLG Schleswig, Urteil vom 24.05.2019 - 1 U 71/18

1. Der Auftragnehmer haftet auch dann für einen Mangel seiner Leistung, wenn der Mangel aus der Sphäre des Bauherrn stammt, er etwa auf dessen Anweisungen oder auf den Vorleistungen eines anderen Unternehmers beruht. Der Auftragnehmer kann sich in diesem Fall von seiner Verantwortung befreien, wenn er den Auftraggeber auf die bestehenden Bedenken hinweist.

2. Hat der Auftraggeber einen bauleitenden Architekten eingesetzt, kann der Bedenkenhinweis auch diesem erteilt werden. Das gilt jedoch nicht, wenn er Bedenken gegen Anordnungen oder Planungen des Architekten selbst hat oder wenn sich der Architekt sich der Bedenkenanmeldung verschließt.

3. Der Bedenkenhinweis muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Dem Auftraggeber muss die Tragweite der Nichtbefolgung klar werden. Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Bauausführung müssen konkret dargelegt werden.

4. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer nach einer vorausgegangenen Auseinandersetzung vorbehaltlos und entgeltlich mit der Beseitigung von streitigen Mängeln, kann darin ein Verzicht auf Mängelrechte liegen. Angesichts der Tragweite eines Verzichts muss die Erklärung aber eindeutig sein.




IBRRS 2020, 2125
BauvertragBauvertrag
Hauswand muss frei von Flecken sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 64/18

1. Eine fleckige Hauswand ist mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn die Leistung technisch so ausgeführt wurde, wie es die Parteien vertraglich vereinbart haben.

2. Kann die (optische) Funktionstauglichkeit der beauftragten Leistung mit der vereinbarten Ausführungsart nicht erreicht werden, haftet der Auftragnehmer nur dann nicht für die fehlende Funktionstauglichkeit, wenn er den Auftraggeber auf die Bedenken gegen die vereinbarte Ausführungsart hingewiesen hat und dieser gleichwohl auf der vorgesehenen Ausführungsart besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2124
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hauswand muss frei von Flecken sein!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.05.2019 - 21 U 64/18

1. Eine fleckige Hauswand ist mangelhaft. Das gilt auch dann, wenn die Leistung technisch so ausgeführt wurde, wie es die Parteien vertraglich vereinbart haben.

2. Kann die (optische) Funktionstauglichkeit der beauftragten Leistung mit der vereinbarten Ausführungsart nicht erreicht werden, haftet der Auftragnehmer nur dann nicht für die fehlende Funktionstauglichkeit, wenn er den Auftraggeber auf die Bedenken gegen die vereinbarte Ausführungsart hingewiesen hat und dieser gleichwohl auf der vorgesehenen Ausführungsart besteht.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2017
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was gehört alles zu einer "konkreten bauablaufbezogenen Darstellung"?

OLG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018 - 10 U 154/17

1. Verzug mit der Ausführung liegt bereits mit Fristüberschreitung vor, wenn die Fristüberschreitung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.

2. Der Auftragnehmer hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten, wenn die Verzögerung auf die verspätete Vorlage von Baufreigabescheinen sowie von Werk- und Ausführungsplänen zurückzuführen ist, die der Auftraggeber zu erbringen hat.

3. Obliegt die Ausführungsplanung sowie Statik und Tragwerksplanung dem Auftraggeber, sind Architekt und Statiker insoweit Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, deren verzögerte Bearbeitungspraxis dem Auftraggeber zuzurechnen sind.

4. Macht der Auftragnehmer Schadensersatz wegen des Vorliegens von Behinderungen geltend, muss er eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderung und der hindernden Wirkung vornehmen.

5. Eine bauablaufbezogene Gesamtdarstellung muss die einzelnen Behinderungstatbestände und deren Auswirkungen auf den Bauablauf beinhalten, ebenso eine geordnete, zeitlich-chronologische Gegenüberstellung des geplanten Bauablaufs einerseits und des tatsächlichen Bauablaufs andererseits unter Angabe der jeweiligen Ursachen für die Behinderungen und Verzögerungen sowie deren Dauer.

6. Der Kündigung eines Bauvertrags aus wichtigem Grund hat grundsätzlich eine Abmahnung vorauszugehen. Einer Abmahnung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn sie von vorneherein keinen Erfolg verspricht.

7. Der Einwand der fehlenden Prüfbarkeit als Fälligkeitsvoraussetzung ist fristgebunden. Die Rüge fehlender Prüfbarkeit muss rechtzeitig nach Zugang der Schlussrechnung erhoben werden.

8. Die bloße pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüfbar, genügt nicht. Der Auftraggeber muss substantiiert vortragen, inwieweit ihm Informationen aus der Rechnung fehlen.

9. Mit nicht rechtzeitig vorgebrachten Einwendungen gegen die Prüfbarkeit ist der Auftraggeber im Hinblick auf die Fälligkeit der Werklohnforderung ausgeschlossen. Die Einwendungen sind dann nur noch im Rahmen der Schlüssigkeit im Zusammenhang mit der Prüfung der Forderungshöhe relevant.




IBRRS 2020, 2213
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber kann keine "Bauzeitanordnung" treffen!

LG Berlin, Beschluss vom 04.10.2019 - 28 O 209/19

Die Veränderung der Bauzeitplanung betrifft weder den "vereinbarten Werkerfolg" noch ist die Festsetzung eines neuen Termins für den Leistungsbeginn oder die Überarbeitung/Verkürzung der Ausführungszeiträume eine Änderung, die "zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig" ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2212
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Arbeitsaufnahme verhindert keine Bauablaufstörungen!

KG, Beschluss vom 06.04.2020 - 7 W 32/19

1. Es bleibt offen, ob aufgrund des neuen Bauvertragsrechts (§ 650d BGB) auch Leistungsverfügungen für den Besteller möglich sind.

2. Eine Entscheidung im Wege der einstweiligen Verfügung muss zur Abwendung wesentlicher Nachteile notwendig sein. Besteht keine Notwendigkeit zur begehrten Regelung der Rechtsbeziehungen der Parteien, ist der Antrag zurückzuweisen.

3. Mit dem Antrag, mit näher bezeichneten (Bodenbelags-)Arbeiten unverzüglich zu beginnen, können Bauablaufverzögerungen und dadurch bedingter Mietausfall aufgrund verzögerter Fertigstellung des Bauwerks nicht verhindert werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1515
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Übernahmeverträge vorgelegt: "Fachgerechte Entsorgung" nachgewiesen!

OLG Dresden, Urteil vom 12.05.2020 - 6 U 2699/19

1. Im Hinblick auf die Fälligkeit des Werklohns aus einem Entsorgungsvertrag kommt es auf die Abnahme gem. § 641 BGB an, nicht auf die Vollendung gem. § 646 BGB.

2. Übernahmeverträge sind geeignet, den Nachweis der "fachgerechten Entsorgung" von Erdstoffen Z1.2 zu führen, wenn sie Name/Anschrift des Abfallerzeugers/-besitzers, Abfallstelle, Abfallort/-schlüssel, Name/Anschrift des Transporteurs und Entsorgungsanlage/Verwertungsort dokumentieren.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2010
BauvertragBauvertrag
Bauabzugsteuer an den Auftragnehmer gezahlt: Anspruch auf Rückerstattung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2017 - 29 U 275/16

Erfüllt der Auftraggeber seine steuerrechtlichen Anmeldungs- und Abführungspflichten nicht und und leistet er an den Auftragnehmer Zahlungen in Höhe der an das zuständige Finanzamt abzuführenden Bauabzugsteuer, steht ihm gegen Auftragnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung dieser Zahlungen zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1502
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einsatz eines neuen Bauprodukts: Kein Mangel, aber Hinweispflicht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2017 - 12 U 159/16

1. Wird ein Nachunternehmer im Rahmen eines Bauvorhabens auf Abruf mit der Ausführung verschiedener Leistungen beauftragt, liegt ein einheitlicher Auftrag vor, so dass in der Bezahlung einer Rechnung keine (Teil-)Abnahme eines Gewerks gesehen werden kann.

2. Zur nötigen Bestimmtheit des Mängelbeseitigungsverlangens gehört, dass der Auftraggeber deutlich macht, die Nichterledigung werde Konsequenzen haben. Ausreichend hierfür ist die Aufforderung, der Auftragnehmer solle seine Bereitschaft zur Mängelbeseitigung erklären.

3. Der Einsatz einer Neuerung im Bauwesen stellt für sich genommen keinen Mangel dar, sondern löst (nur) Hinweispflichten aus.

4. Der Auftragnehmer muss auf Bedenken gegen die Brauchbarkeit einer noch unerprobten oder wenig erprobten Technik hinweisen. Eine solche Aufklärungspflicht setzt voraus, dass für ihn bei hinreichend sorgfältiger Prüfung überhaupt Anlass zu Bedenken gegen die Eignung des von ihm verwendeten Materials besteht.

5. Die Prüfungspflicht findet dort ihre Grenze, wo von dem Auftragnehmer eigene Sachkenntnis nicht mehr erwartet werden kann. Von ihm wird nur das dem neuesten Stand der Technik entsprechende Normalwissen verlangt. Der Auftragnehmer kann sich dann mit den Äußerungen solcher Personen oder Institute begnügen, die er nach ihrer Qualifikation als sachverständig ansehen darf.

6. Treten Baumängel erst durch das im selbständigen Beweisverfahren eingeholte Sachverständigengutachen zutage, tritt eine verjährungshemmende Wirkung bei fehlender Identität mit den im selbständigen Beweisantrag genannten Mängeln nicht ein.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2157
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Neue Bauzeit nicht akzeptiert: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

BGH, Urteil vom 03.07.2020 - VII ZR 144/19

Zu einem Vertragsschluss bei verzögerter Vergabe in einem öffentlichen Vergabeverfahren über Bauleistungen (Fortführung von BGH, IBR 2012, 630).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2115
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ab wann verjährt der Anspruch auf Gesamtschuldnerausgleich?

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2020 - 12 U 74/19

1. Die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis aller Umstände, die einen Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB begründen, setzt voraus, dass der Ausgleichsberechtigte Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässige Unkenntnis von den Umständen hat, die einen Anspruch des Gläubigers gegen den Ausgleichsverpflichteten begründen, von denjenigen, die einen Anspruch des Gläubigers gegen ihn selbst begründen, von denjenigen, die das Gesamtschuldverhältnis begründen, und schließlich von den Umständen, die im Innenverhältnis eine Ausgleichspflicht begründen (vgl. BGH, IBR 2009, 591).*)

2. Die Rüge von Mangelsymptomen allein begründet nicht die grob fahrlässige Unkenntnis eines Baubeteiligten von den eine Haftung begründenden Tatsachen. Dazu ist auch die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Mangelursache erforderlich. Erst wenn bei einem Baubeteiligten die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von den Mangelursachen vorliegt, kann dieser erkennen, ob er selbst für den Mangel haftet und/oder ein anderer Baubeteiligter.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1926
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verzugsmitteilung ist "andere Anordnung"!

OLG Brandenburg, Urteil vom 25.06.2020 - 12 U 59/19

1. Die Verzugsmitteilung des Auftraggebers zur verzögerten Leistungsausführung kann eine "andere Anordnung" i.S.v. § 2 Abs. 5 VOB/B darstellen und einen Anspruch des Auftragnehmers auf Mehrvergütung begründen.

2. Führt die vom Auftraggeber ausgehende Bauzeitverschiebung dazu, dass dem Auftragnehmer eine (Rück-)Vergütung aus dem Verkauf von im Zuge der Bauausführung erlangten Fräsgutes verloren geht, umfasst der Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Abs. 5 VOB/B auch den Ausgleich der dem Auftragnehmer - durch das Entfallen des Abzugsbetrags - entstehenden Mehrkosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0782
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Haftung für Mangelfolgeschäden trotz mangelhafter Leistung?

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.11.2016 - 10 U 22/16

1. Der Auftragnehmer haftet trotz eines Mangels seiner Leistung nicht für Mangelfolgeschäden, wenn der Mangel für den eingetretenen Schaden nicht (mit-)ursächlich ist.

2. Im Fall eines Anscheinsbeweises muss der Auftragnehmer nicht den vollen Gegenbeweis erbringen, sondern den ersten Anschein nur erschüttern. Ein Anscheinsbeweis ist erschüttert, wenn er Tatsachen darlegt, die die ernsthafte, ebenfalls in Betracht kommende Möglichkeit einer anderen Ursache nahelegen.

3. Mit der Vereinbarung der VOB/B wird eine konkludente Rechtswahl zu Gunsten des deutschen materiellen Rechts getroffen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 2069
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer verhandelt, verweigert die Vertragserfüllung nicht (mehr)!

OLG Köln, Urteil vom 15.07.2020 - 11 U 64/19

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen eine Fristsetzung zur Nacherfüllung nach § 281 Abs. 2 BGB ausnahmsweise entbehrlich ist, ist der Zeitpunkt des Schadensersatzverlangens.*)

2. Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung kann durch spätere Vertragsverhandlungen wieder aufgegeben werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1892
BauvertragBauvertrag
Keine Rechnungskürzung wegen nicht ausgeführter Leistungen!

LG Essen, Urteil vom 03.03.2020 - 9 O 321/17

1. Führt der Auftragnehmer eine vereinbarte Leistung (hier: fachgerechte Entsorgung von Reinigungswasser) nicht aus, berechtigt das den Auftraggeber nicht zur Kürzung der Vergütung, sondern lediglich zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Gleiches gilt, wenn ein erforderlicher Entsorgungsnachweis fehlt.

2. Der dem Auftraggeber entstehende Zeitaufwand für die "Beaufsichtigung einer Mängelbeseitigung" ist nicht erstattungsfähig.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 1616
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer meldet Insolvenz an: Muss der Auftraggeber Schadensersatz zahlen?

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2018 - 5 U 178/14

1. Behauptet der Auftragnehmer, er habe seinen Geschäftsbetrieb aufgeben müssen, weil der Auftraggeber erhebliche Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet hat, muss er darlegen und beweisen, dass der Zahlungsverzug des Auftraggebers (zumindest auch) für die Einstellung des Geschäftsbetriebs ursächlich war.

2. An einem Zusammenhang zwischen Zahlungsverzug und Betriebsaufgabe fehlt es, wenn diese auf der freien Entscheidung des Auftragnehmers beruht, die durch das Verhalten des Auftraggeber zwar (mit) motiviert war, aber nicht adäquat-kausal darauf zurückzuführen ist.

3. Eine Überschuldung kein zwingender Grund, Insolvenzreife eines Einzelunternehmers anzunehmen. Maßgeblich ist insoweit die Zahlungsunfähigkeit.




IBRRS 2020, 0432
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme durch schlüssiges Verhalten auch bei wesentlichen Mängeln!

OLG München, Beschluss vom 21.11.2018 - 28 U 1888/18 Bau

1. Durch die Bezahlung der Schlussrechnung und die tatsächliche Ingebrauchnahme des vom Auftragnehmer errichteten Bauwerks (hier: durch Vermietung) wird die Leistung vom Auftraggeber (konkludent) abgenommen.

2. Anders als im Fall von arglistig verschwiegenen Mängeln stehen wesentliche Mängel einer Abnahme durch schlüssiges Verhalten nicht entgegen.

Dokument öffnen Volltext