Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.1991 - 22 U 1/91
//1. Dem Bauherrn steht gegenüber dem Restwerklohnanspruch des Unternehmers wegen Mängeln des Werks ein Leistungsverweigerungsrecht auch dann zu, wenn er sich mit der Annahme der vom Unternehmer angebotenen Mängelbeseitigung in Verzug befindet./<\/p>/ /
/2. Unterliegt der Kläger mit seinem
uneingeschränkten Zahlungsantrag, obsiegt er jedoch aufgrund seines Hilfsantrags mit dem
Zahlungsbegehren Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung und wird gleichzeitig
festgestellt, daß der Beklagte sich mit der Annahme der Mängelbeseitigung in Verzug
befindet, so ist es gerechtfertigt, die Kosten gemäß § 92 Abs. 2 ZPO voll dem Beklagten
aufzuerlegen./<\/p>/
BauR 1992, 72
OLG Köln, Urteil vom 28.03.1990 - 13 U 147/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 468
OLG Köln, Urteil vom 06.05.1991 - 12 U 130/88
//1. Das unter Verwendung von Holzwerkstoffen (hier: beschichtete Spanplatten) hergestellte Werk ist mangelhaft (§ 633 Abs. 1 BGB, wenn sein emittierendes Formaldehyd in der Luft eine Ausgleichskonzentration erreicht, deren Grenzwert den des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO übersteigt./<\/p>/ /
/2. Zur verbindlichen Feststellung der nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO höchstzulässigen Ausgleichskonzentration des Formaldehyds ist ausschließlich das - zwischenzeitlich gegenüber der ETB-Formaldehydrichtlinie von 1980 modifizierte - Prüfkammerverfahren (Referenzverfahren) maßgeblich./<\/p>/ /
/3. Das vom Bundesgesundheitsamt im Juni 1989 im Bundesgesundheitsblatt 6/89 veröffentlichte und zwischenzeitlich lediglich im sog. nichtamtlichen Teil ([vorläufige Materialkennwerte]) überarbeitete bzw. ergänzte - und in die beabsichtigte 3. Novellierung zur Gefahrstofffverordnung 1991 übernommene - Prüfkammerverfahren entspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik i. S. von § 9 Abs. 3 Satz 2 GefStoffVO./<\/p>/ /
/4. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Werkleistung zum Zeitpunkt ihrer Abnahme mangelhaft ist, dürfen neuere wissenschaftliche Erkenntnisse herangezogen werden, auch wenn diese erst nach dem Zeit- <S. 760> punkt der Abnahme - bis zur letzten mündlichen Verhandlung (Tatsacheninstanz) des Gewährleistungsprozesses - bekannt geworden sind./<\/p>/ /
/5. Beschichtete Spanplatten dürfen gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO auch dann nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn der gesetzlich höchstzulässige Grenzwert der Ausgleichskonzentration des Formaldehyds erst durch die Weiterverarbeitung (z. B. Zerschneiden) der Platten überschritten wird./<\/p>/ /
/6. Zum Zeitpunkt der Abnahme der Werkleistungen des Beklagten Anfang bzw. Frühjahr 1987 konnte ein Schreinermeister aufgrund von Veröffentlichungen in der für ihn bestimmten Fachliteratur noch nicht wissen, daß durch Zerschneiden beschichteter Spanplatten erhöhte Ausdünstungen von Formaldehyd auftreten können. Er brauchte die ihm vom Produzenten bzw. vom Holzhändler gelieferten Spanplatten nicht auf Formaldehydausdünstungen zu untersuchen. Er hat die erhöhte Ausgleichskonzentration nicht i. S. von § 635 BGB zu vertreten./<\/p>/ /
/7. Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers entfällt nicht deshalb, weil bauseits eine Finishlackierung vorgesehen ist, die die Ausgleichskonzentration des Formaldehyds in der Raumluft unter den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 GefStoffVO bringen würde./<\/p>/ /
/8. Werkleistungen, die - den Grenzwert des § 9 Abs. 3 Satz 1 überschreitende - Ausgleichskonzentrationen des Formaldehyds in der Raumluft verursachen, sind gänzlich unbrauchbar. Der Besteller kann die Vergütung auf Null DM mindern (§§ 634 Abs. 1, 4, 472 BGB)./<\/p>/ /
/9.
Schrankwände können unter besonderen Voraussetzungen i. S. von § 94 Abs. 2 BGB
[eingefügt] sein und demzufolge [Arbeiten bei Bauwerken] (§ 638 Abs. 1 Satz 1
BGB) darstellen. Das gilt nicht für die spezielle Anfertigung und Lieferung eines
Doppelbettes und eines
Eckschranks./<\/p>/
BauR 1991, 759
OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 11 U 93/87
//Zur Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Tiefbauunternehmer und
auftraggebender Stadt, wenn es bei der Durchführung von Kanalisationsarbeiten
zu einer Explosion kommt, die auf eine übermäßige Steigerung des Drucks in einer
Gasleitung zurückzuführen ist, für die die Stadt verantwortlich
ist./<\/p>/
BauR 1991, 487
OLG Schleswig, Urteil vom 19.07.1990 - 16 U 170/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 463
OLG Hamm, Urteil vom 12.07.1991 - 26 U 146/89
//1.Ein gemeinsames Aufmaß i. S. von § 14 Nr. 2 VOB/B hat regelmäßig die Wirkung eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses./<\/p>/ /
/2.§ 14 Nr. 2 VOB/B setzt dabei nicht zwingend eine körperliche Aufmaßnahme vor Ort voraus. Es genügt, wenn sich die Parteien darüber einig sind, daß eine bestimmte Leistung nach Maß, Zahl und Gewicht erbracht ist. Diese Einigung kann auch anhand geeigneter Aufmaßpläne erfolgen./<\/p>/ /
/3.Will der Bauherr sich von dem Anerkenntnis lösen, so muß er beweisen, daß die in dem gemeinsamen Aufmaß getroffenen Feststellungen nicht der Wirklichkeit entsprechen, und daß ihm dieses erst nach dem gemeinsamen Aufmaß bekannt geworden ist./<\/p>/ /
/4. Dabei ist
er an die dem gemeinsamen Aufmaß zugrundegelegte Abrechnungsmethode jedenfalls
in der Weise gebunden, daß ihm ein Übergang auf eine völlig andere
Abrechnungsmethode, der einen Vergleich einzelner Positionen nicht gestattet, verwehrt
ist./<\/p>/
BauR 1992, 242
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.1991 - 23 U 25/91
//Die vorformulierte Klausel in Besonderen Vertragsbedingungen des
Auftraggebers, wonach der Bauherr berechtigt ist, einzelne Positionen des Angebotes
zurückzuziehen, zu streichen, in den Massenansätzen zu vermindern oder zu
vermehren, ohne daß der Auftragnehmer durch Minderleistungen Ersatzansprüche stellen
kann; eine Preisänderung tritt dadurch bei solchen oder anderen Positionen nicht
ein, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben
unangemessen und ist deshalb wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam, so daß
der Auftragnehmer im Falle einer solchen Teilkündigung des Bauvertrages, sei es
nach § 2 Nr. 4 VOB/B oder nach § 8 Nr. 1 VOB/B, jedenfalls den ihm durch diese
Teilkündigung entgangenen Gewinn vom Auftraggeber bezahlt verlangen
kann./<\/p>/
BauR 1992, 77
OLG Hamm, Urteil vom 14.01.1991 - 32 U 22/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 635
OLG Stuttgart, Urteil vom 08.11.1990 - 13 U 40/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 462
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.1991 - 23 U 165/90
//1. Bauleistungen sind grundsätzlich nach exakten Massen genau abzurechnen; Näherungsverfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine mathematisch genaue Abrechnung nicht oder nicht mit zumutbaren Mitteln durchführbar ist; bei dem Aufmaß nach der sogenannten Simpsonschen Formel handelt es sich nicht um ein Näherungsverfahren, sondern um eine mathematisch genaue Berechnung; sie ist zum Aufmaß von Baugruben und Erdüberschüttungen nur dann anzuwenden, wenn diese genau einem oder mehreren Prismatioden entsprechen./<\/p>/ /
/2. Technische
Vorschriften und Vertragsbedingungen, die Regeln über das Aufmaß, die Abrechnung und
über Art und Umfang nicht gesondert zu vergütender Nebenleistungen enthalten,
können den Charakter echter Vertragsbedingungen aufweisen und unterliegen dann der
Kontrolle nach dem
AGBG./<\/p>/
BauR 1991, 772
BGH, Urteil vom 14.02.1991 - VII ZR 291/89
//Hat der Auftraggeber im Bauvertrag, für den die VOB/B gelten soll, die Klausel verwendet, Zahlungen seien/<\/p>/ /
/[innerhalb von einer Woche nach Zahlungsanforderung für Abschlagsrechnung 90 % der Rechnungssumme, innerhalb von zwei Wochen nach Zahlungsaufforderung für Schlußrechnung 95 % der Rechnungssumme]/<\/p>/ /
/zu leisten, so ist die VOB/B nicht [als Ganzes] vereinbart./<\/p>/ /
/(Leitsatz der
Schriftleitung.)/<\/p>/
BauR 1991, 473
LG Kiel, Urteil vom 30.10.1990 - 2 O 427/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 380
LG Trier, Urteil vom 17.05.1990 - 6 O 352/86
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 340
OLG Köln, vom 11.01.1989 - 11 U 5/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 733
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1991 - 19 U 47/90
//Die zur Abgabe eines spezifizierten Angebots erforderlichen Vorarbeiten
und Planungsleistungen sind in aller Regel selbst dann nicht Gegenstand eines
selbständigen, vergütungspflichtigen Werkvertrages, wenn der Besteller den
Unternehmer zur Vorlage des Angebots aufgefordert
hat./<\/p>/
BauR 1991, 613
OLG Köln, Urteil vom 14.02.1990 - 13 U 176/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 226
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.1991 - 23 U 141/90
//Bei der Ermittlung des geschuldeten Leistungsumfangs kommt dem
konkreten Leistungsverzeichnis im Verhältnis zu pauschal gefaßten
Leistungsbestimmungsklauseln vorrangige Bedeutung zu. Auch bei einem Pauschalvertrag, wonach der
Auftragnehmer den Um- und Neubau schlüsselfertig in einem vermietungsfähigen Zustand
zu übergeben hat, ist der Aufwendungs- bzw. Schadensersatzanspruch des
Auftraggebers um die Sowiesokosten zu kürzen, um die das Bauwerk bei ordnungsgemäßer
Ausführung von vornherein teurer gewesen
wäre./<\/p>/
BauR 1991, 747
OLG Hamm, Urteil vom 14.01.1991 - 6 U 131/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 632
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.1990 - 19 U 16/89
//1. Dem Unternehmer der den Zuschlag für das Laden und Abfahren von Ausschachtung der Bodenklasse III erhalten hat, steht keine Mehrvergütung nach § 2 Nr. 5 VOB/B zu, wenn er den Aushub entgegen seiner Erwartung nicht als Kies oder Füllkies verkaufen kann./<\/p>/ /
/2. Ein Schadensersatzanspruch des Unternehmers nach § 6 Nr. 6 VOB/B hat zur Voraussetzung, daß die Behinderung der Arbeiten vom Auftraggeber verschuldet ist; die Zurechnung der Behinderung zur Risikosphäre des Auftraggebers reicht nicht aus./<\/p>/ /
/Der Auftraggeber
hat es nicht zu vertreten, daß die im Einvernehmen mit dem Liegenschaftsamt für
die Abfuhr des Aushubs vorgesehene und vom Unternehmer dafür benutzte öffentliche
Straße nach Einschaltung der Presse durch die Anlieger vom Oberstadtdirektor
gesperrt
wird./<\/p>/
BauR 1991, 337
OLG Hamm, Urteil vom 27.03.1990 - 26 U 179/89
//Bei gemischten Verträgen (Übereignung des Grundstücks/Herstellung des darauf zu errichtenden Bauwerks) unterliegt der Anspruch auf Vergütung der Bauleistung im Regelfall der kurzen Verjährung des § 196 BGB./<\/p>/ /
/Das
gilt jedenfalls dann, wenn der auf das Grundstück entfallende [Kaufpreis] bezahlt
ist./<\/p>/
BauR 1991, 620
OLG Hamm, Urteil vom 11.12.1990 - 21 U 108/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1992, 516
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1990 - 19 U 23/88
//Im Falle einer Ersatzvornahme nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B darf der
Auftraggeber regelmäßig nur die tatsächlich anfallenden Mehrkosten liquidieren. Für
nicht abgerechnete Leistungen des Drittunternehmers steht ihm grundsätzlich kein
Erstattungsanspruch
zu./<\/p>/
BauR 1991, 216
OLG Hamm, Urteil vom 11.01.1991 - 26 U 228/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 788
LG Konstanz, vom 22.06.1990 - 1 S 72/90
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 754
OLG Hamm, vom 14.04.1989 - 26 U 14/87
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 731
OLG Köln, vom 22.06.1989 - 18 U 96/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 729
OLG München, vom 11.10.1988 - 9 U 4491/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 736
OLG Hamburg, vom 04.05.1990 - 1 U 130/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 745
OLG Hamm, Urteil vom 03.08.1990 - 26 U 212/89
//Werte um 3 mg/l Kupfer im Trinkwasser ergeben für sich betrachtet keinen Hinweis auf einen Mangel einer Trinkwasserleitung aus Kupfer und zwar weder unter dem Gesichtspunkt eines Qualitätsmangels des Kupferrohrs noch einer etwaigen Toxizität noch einer Geschmacksbeeinträchtigung des Wassers./<\/p>/ /
/Die Auswahl von Kupferrohren als Wasserleitung bewirkt trotz möglicher Nachteile
(z. B. eventuell ad- <S. 344> stringierende Wirkung des Wassers) auch im Vergleich
zu anderen Werkstoffen keinen Mangel des
Werks./<\/p>/
BauR 1991, 343
OLG Hamm, vom 24.02.1989 - 12 U 170/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 744
OLG München, Urteil vom 13.11.1989 - 26 U 2877/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 482
OLG Koblenz, vom 19.04.1989 - 7 U 722/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 627
OLG Düsseldorf, vom 20.06.1989 - 23 U 180/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 618
OLG Karlsruhe, vom 03.11.1989 - 15 U 146/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 630
LG Darmstadt, vom 16.02.1990 - 19 O 410/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 601
OLG Düsseldorf, vom 20.03.1990 - 21 U 188/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 752
OLG Köln, Urteil vom 04.04.1990 - 17 U 34/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1991, 615
OLG Bamberg, vom 19.04.1989 - 3 U 124/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 475
LG Düsseldorf, vom 07.03.1990 - 23 S 347/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 732
OLG Düsseldorf, vom 13.03.1990 - 23 U 127/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 596
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.1990 - 23 U 138/89
//1. Dem Auftragnehmer, der bei der Kalkulation seines Angebots im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für Straßenbauarbeiten zutreffend von einer Erdaushubtiefe von nur ca. 0,50 m ausgegangen ist, bei diesem Erdaushub aber noch nicht auf tragfähigen Boden gelangt ist und deshalb auf Anordnung des Auftraggebers den Erdaushub bis zu 1,60 m Tiefe vornehmen muß, steht ein Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Einheitspreises zu, der sich aber nicht nach § 2 Nr. 3 VOB/B, sondern nach § 2 Nr. 5 VOB/B beurteilt. Dies gilt in gleicher Weise für die dadurch ebenfalls betroffene, in gesonderter Position ausgeschriebene Verfüllung mit Frostschutzkies, die eine größere Menge und die Einbringung mit lagenweiser Verdichtung erfordert./<\/p>/ /
/2. Bei der Ermittlung der neuen
Einheitspreise sind die Mehrkosten durch den erschwerten und damit zeitaufwendigeren
Aushub, ggf. auch durch Einsatz anderen Gerätes, durch mögliche weitere
Abtransportwege zur Kippe und evtl. erhöhte Kippgebühren (wenn die ursprünglich vorgesehene
Kippe den Mehraushub nicht aufnehmen kann), durch erhöhten Aufwand für das
lagenweise Einbringen und Verdichten des Frotschutzkieses und ggf. auch durch
zusätzliche Maßnahmen zur Sicherung von Kabeln und Versorgungsleitungen in der Tiefe
zwischen 0,60 m und 1,60 m zu
berücksichtigen./<\/p>/
BauR 1991, 219
KG, vom 18.12.1989 - 24 U 2745/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 472
OLG Köln, vom 11.01.1990 - 7 U 51/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 367
OLG Düsseldorf, vom 30.01.1990 - 23 U 136/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 609
OLG Hamm, vom 09.06.1989 - 26 U 126/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 104
OLG Stuttgart, vom 29.11.1988 - 12 U 23/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 112
OLG Düsseldorf, vom 13.12.1988 - 4 U 29/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 110
BGH, vom 26.10.1989 - VII ZR 75/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 86
BGH, vom 28.09.1989 - VII ZR 152/88
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 99
OLG München, vom 07.11.1989 - 9 U 3675/89
(Leitsatz: siehe Volltext)BauR 1990, 471