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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 3926
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
„Verkehrsmengenrisiko“ übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang!

OLG Celle, Urteil vom 26.11.2019 - 13 U 127/18

1. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB ist grundsätzlich insoweit kein Raum, als es sich dabei um Erwartungen und Umstände handelt, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollten. Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03, IBRRS 2006, 0721).*)

2. Der Konzessionsnehmer kann daher nicht die Vertragsanpassung bei Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs auf dem von ihm ausgebauten und betriebenen Autobahnteilstück verlangen, wenn er im Konzessionsvertrag das "Verkehrsmengenrisiko" in dem Umfang übernommen hat, wie es sich nach Vertragsschluss verwirklicht hat.*)

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IBRRS 2019, 3665
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erkennbarer Kalkulationsfehler darf nicht ausgenutzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19

1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme, wenn er einen offensichtlichen Kalkulationsfehler des Bieters erkennt und trotz der Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilt.

2. Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar.

3. Die Verpflichtung, aus Rücksicht auf die Interessen des Bieters von der Zuschlagserteilung abzusehen, greift nicht erst ein, wenn dessen wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Vielmehr bedarf es einer alle erheblichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Bewertung.

4. Der Auftraggeber kann vom Bieter keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dem Bieter die Durchführung des Vertrags aufgrund eines Kalkulationsfehlers unzumutbar ist und er deshalb die Ausführung der Leistung verweigert.




IBRRS 2019, 3856
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Änderungsvorbehalte sind unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2019 - 7 U 25/18

1. Die Rechte und Pflichten der Bauvertragsparteien müssen in einem vorformulierten Bauvertrag möglichst klar, einfach und verständlich dargestellt werden.

2. Die vom Unternehmer vorformulierte Bauvertragsklausel, wonach "Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen im Sinne des Bauherrn und des technischen Fortschritts vorbehalten bleiben," benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam, weil nicht klar formuliert ist, welchen Inhalt die Anpassungen haben können.

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IBRRS 2019, 3839
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbesichtigung führt nicht zum Neubeginn der Verjährung der Mängelansprüche!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - 12 U 44/18

1. Ein zum Neubeginn der Verjährung von Mängelansprüchen führendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

2. In der Erklärung des Auftragnehmers, dass "er sich um die Verfärbungen kümmern werde", liegt kein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis. Erforderlich ist zumindest, dass der Auftragnehmer solche Maßnahmen ergreift, die unmittelbar der Vorbereitung der Mangelbeseitigung dienen.

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IBRRS 2019, 3836
BauvertragBauvertrag
Mängelbesichtigung hemmt die Verjährung der Mängelansprüche nicht!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.10.2018 - 12 U 44/18

1. Ein die Verjährung von Mängelansprüchen hemmendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

2. In der Erklärung des Auftragnehmers, dass "er sich um die Verfärbungen kümmern werde", liegt kein verjährungshemmendes Anerkenntnis. Erforderlich ist zumindest, dass solche Maßnahmen ergriffen werden, die unmittelbar der Vorbereitung der Mangelbeseitigung dienen.

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IBRRS 2019, 3840
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverzeichnis erkennbar fehlerhaft: Auftragnehmer muss nachfragen!

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 14 U 191/13

1. Bei der Auslegung der Baubeschreibung und der Prüfung der Frage, ob eine mangelhafte Ausschreibung vorliegt, sind in erster Linie der Wortlaut, sodann die besonderen Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte und die Grundsätze von Treu und Glauben heranzuziehen. Die Auslegung hat dabei gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter oder Auftragnehmer zu erfolgen.*)

2. Eine Pflicht des Bieters im Ausschreibungs- und Angebotsstadium, auf im Leistungsverzeichnis enthaltene Fehler hinzuweisen, besteht grundsätzlich nicht. Allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

3. Trotz der Pflicht des Auftraggebers aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, darf der Auftragnehmer also ein erkennbar (oder erkanntes) lücken- oder fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen; er muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären und sich insbesondere ausreichende Erkenntnisse über die vorgesehene Bauweise (Art und Umfang) verschaffen.*)

4. Unterlässt der Auftragnehmer in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis und legt seiner Kalkulation gewissermaßen "ins Blaue" oder sogar "spekulativ" die für ihn günstigste Leistung zugrunde, um so ein entsprechend attraktives Angebot abzugeben, ist er nicht im Sinne eines enttäuschten Vertrauens schutzwürdig und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

5. Im Falle einer fehlerhaften Ausschreibung ist auch ein treuwidriges Verhalten des Auftraggebers in Betracht zu ziehen (hier verneint).*)

6. Das Berufungsgericht ist im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht an dessen Rechtsansicht nur insoweit gebunden, als sie der Aufhebung zugrunde liegt. Das Berufungsgericht ist auch an seine früheren Rechtsansichten nicht gebunden. Im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Gehörsverstoßes im Zusammenhang mit Behauptungen einer Partei zu den einer Baubeschreibung zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnissen (hier: Abweichung der tatsächlichen von den ausgeschriebenen Bodenverhältnissen) ist das Berufungsgericht daher nicht gehindert, eine von seiner früheren Auffassung abweichende Auslegung der Baubeschreibung vorzunehmen, das Leistungsverzeichnis als erkennbar fehlerhaft zu bewerten und anzunehmen, dass der Auftragnehmer deshalb nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2019, 3784
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Kann ein auf einer Messe geschlossener Bauvertrag widerrufen werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.10.2019 - 5 U 72/19

1. Zur Anwendbarkeit des § 649 BGB a.F. (jetzt § 648 BGB) auf einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)

2. Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers, der an einem Messestand einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens geschlossen hat (Anschluss EuGH, IBR 2019, 103, und BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)

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IBRRS 2019, 3733
BauvertragBauvertrag
Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

OLG München, Beschluss vom 09.05.2017 - 28 U 4666/16 Bau

1. In der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer kann ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.

2. Der Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch erfordert einen Erlassvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.

3. Der Erlass setzt den unmissverständlichen Willen voraus, auf die Forderung zu verzichten. An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im Zweifel eng auszulegen ist.

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IBRRS 2019, 3731
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

OLG München, Beschluss vom 13.06.2017 - 28 U 4666/16 Bau

1. In der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer kann ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.

2. Der Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch erfordert einen Erlassvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.

3. Der Erlass setzt den unmissverständlichen Willen voraus, auf die Forderung zu verzichten. An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im Zweifel eng auszulegen ist.

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IBRRS 2019, 3741
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Vergütung für zusätzliche Leistung setzt keine Anordnung des Auftraggebers voraus!

OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2017 - 24 U 117/16

1. Vergibt der Auftraggeber identische Bauleistungen in zwei Losen und enthält nur das Leistungsverzeichnis für Los 2 eine Position für (notwendige) Programmierungsarbeiten, kann der Auftragnehmer für die Ausführung dieser Arbeiten für Los 1 eine zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Die Ermittlung der Vergütung für die zusätzliche Leistung erfolgt in einem solchen Fall in der Weise, dass die Bezugsposition aus dem anderen Los heranzuziehen ist.

3. Auch wenn der Auftraggeber die Ausführung einer nicht beschriebenen, aber technisch zwingend notwendigen Zusatzleistung nicht gem. § 1 Abs. 4 VOB/B verlangt hat, steht dem Auftragnehmer für die Ausführung einer solchen Leistung ein Anspruch auf besondere Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu.

4. In der Übersendung eines Nachtragsangebots liegt die für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung erforderliche Ankündigung.




IBRRS 2019, 3739
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Mängelbeseitigung ist neuer Bauvertrag!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.08.2017 - 4 U 13/17

1. Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer darauf, dass der Auftragnehmer vorhandene Mängel gegen Bezahlung einer besonderen Vergütung zu beseitigen hat, kommt dadurch ein selbstständiger, vom Ursprungsauftrag losgelöster Vertrag zu Stande.

2. Stellt der Auftragnehmer nach Schadensbehebung seine Leistung in Rechnung und wird diese vom Auftraggeber beglichen, liegt darin die konkludente Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.

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IBRRS 2019, 3746
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgeschlagener „Kompensationsvertrag" ist kein Ausgleich „in anderer Weise“!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2019 - 4 U 80/18

1. Der Auftragnehmer eines VOB-Einheitspreisvertrags kann bei einer über 10 % hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes, die darauf beruht, dass der im Vertrag vorgesehene Vordersatz falsch war, eine Erhöhung des Einheitspreises verlangen. Unerheblich ist, ob der Vordersatz unzutreffend geschätzt wurde oder ob sich die vorgefundenen Verhältnisse anders als zunächst angenommen dargestellt haben.

2. Zu dem "in anderer Weise" möglichen Ausgleich können auch zusätzliche Vergütungsansprüche für geänderte oder zusätzliche Leistungen gehören. Voraussetzung dafür ist, dass solche Ansprüche tatsächlich entstanden sind.

3. Einen vom Auftraggeber angebotenen, aber nicht angenommenen "Kompensationsvertrag" muss sich der Auftragnehmer im Rahmen des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B nicht anrechnen lassen.

4. Auszugleichen ist auch die infolge der Mengenminderung entstandene Unterdeckung des auf die betreffende Position des Leistungsverzeichnisses entfallenden Gewinnanteils.




IBRRS 2019, 3574
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wird kein PCC-Mörtel verwendet, kann auch kein PCC-Mörtel abgerechnet werden!

OLG Dresden, Urteil vom 20.10.2017 - 22 U 273/17

1. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht eines potentiellen Bieters abzustellen ist.

2. Die Auslegung des Leistungsverzeichnisses setzt voraus, dass eine Lücke bzw. eine Unstimmigkeit vorhanden ist (hier verneint).

3. Soll der Auftragnehmer nach einer Position des Leistungsverzeichnisses (LV) für die Reparatur einzelner Schadstellen kunststoffmodifizierten PCC-Mörtel verwenden, kann unter dieser LV-Position ein schwindfreier, keine PCC-Komponente enthaltender Mörtel nicht abgerechnet werden.

4. Mit der Prüfung und Bezahlung einer (Abschlags-)Rechnung wird die Abrechnung des Auftragnehmers nicht als richtig bzw. berechtigt anerkannt.

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IBRRS 2019, 3233
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer die Mängelbeseitigung zusagt, muss sie auch leisten!

OLG Hamburg, Urteil vom 15.08.2019 - 3 U 155/16

1. Erklärt sich der Auftragnehmer ohne Einschränkungen zur Mängelbeseitigung bereit, kann er sich anschließend nicht mehr auf Verjährung berufen, selbst wenn er zuvor die Einrede der Verjährung erhoben hat.

2. Zu der Frage, ob die Symptomtheorie auf Mängelerscheinungen auch in Bezug auf die Hemmung von Verjährungsfristen angewandt werden kann.




IBRRS 2019, 3518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik: Abriss und Neubau erforderlich!

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2017 - 10 U 672/12

1. Der Auftraggeber kann den Rückbau und die komplette Neuerstellung eines mangelhaften Bauwerks verlangen, wenn durch lediglich lokale Nachbesserungsarbeiten kein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand hergestellt werden kann.

2. Eine Mängelbeseitigung kann nicht in jedem Falle wegen "hoher Kosten" verweigert werden. Entscheidend ist unter anderem, ob die Funktionsfähigkeit des Werks durch den Mangel beeinträchtigt wird.

3. Auch wenn die Statik des Gebäudes nicht gefährdet ist, muss der Auftraggeber das nach einer Nachbesserung verbleibende erhöhte Risiko von Putzrissen nicht hinnehmen.

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IBRRS 2019, 3447
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht vor schon einmal gescheiterten Projekten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 3 U 9/17

1. Der Unternehmer hat das Werk (hier: die Errichtung einer Aufzugsanlage) nicht nur sach-, sondern auch rechtsmangelfrei herzustellen.

2. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte (hier: ein anderer Aufzugsbauer) keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können. Als Rechtsmängel kommen dabei etwa Patentrechtsverletzungen (hier: im Hinblick auf eine "angefangene Aufzugsanlage" vor Ort) in Betracht.

3. Der Unternehmer haftet für etwaige Patentrechtsverletzungen bei der Erstellung des vertraglich vereinbarten Werks.

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IBRRS 2019, 3442
BauvertragBauvertrag
Vorsicht vor schon einmal gescheiterten Projekten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2017 - 3 U 9/17

1. Der Unternehmer hat das Werk (hier: die Errichtung einer Aufzugsanlage) nicht nur sach-, sondern auch rechtsmangelfrei herzustellen.

2. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte (hier: ein anderer Aufzugsbauer) keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können. Als Rechtsmängel kommen dabei etwa Patentrechtsverletzungen (hier: im Hinblick auf eine "angefangene Aufzugsanlage" vor Ort) in Betracht.

3. Der Unternehmer haftet für etwaige Patentrechtsverletzungen bei der Erstellung des vertraglich vereinbarten Werks.

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IBRRS 2019, 3437
BauvertragBauvertrag
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung muss rechtzeitig angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 - 28 U 628/18 Bau

1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags wegen Mängeln eine Vereinbarung, sind dadurch nur dann sämtliche Mängelrechte abgegolten, wenn dies in der Vereinbarung eindeutig zum Ausdruck kommt (hier verneint).

2. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers in Bezug auf eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass die Bereitschaft zur Nachbesserung unzweideutig innerhalb der zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist erfolgen muss. Spätere Bereitschaftsbekundungen sind unbeachtlich.

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IBRRS 2019, 3306
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung muss rechtzeitig angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 12.07.2018 - 28 U 628/18 Bau

1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags wegen Mängeln eine Vereinbarung, sind dadurch nur dann sämtliche Mängelrechte abgegolten, wenn dies in der Vereinbarung eindeutig zum Ausdruck kommt (hier verneint).

2. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers in Bezug auf eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass die Bereitschaft zur Nachbesserung unzweideutig innerhalb der zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist erfolgen muss. Spätere Bereitschaftsbekundungen sind unbeachtlich.

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IBRRS 2019, 3403
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung wegen Baustopps: Keine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG Braunschweig, Urteil vom 15.06.2017 - 8 U 59/16

1. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB wegen einer Bauzeitverzögerung, muss er die unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, den Annahmeverzug und dessen Dauer darlegen. Das macht in der Regel - wie bei § 6 Abs. 6 VOB/B - eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich.

2. Einer bauablaufbezogene Darstellung bedarf es nicht, wenn für die vertraglich geschuldeten Leistungen in dem betreffenden Verzögerungszeitraum ein absoluter Baustopp herrschte.

3. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB umfasst die verzugsbedingten Nachteile des Auftragnehmers. Dazu gehören auch die Gerätestillstandskosten.

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IBRRS 2019, 3388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wertersatz bei Beschädigung des Werks durch Mängelbeseitigungsarbeiten?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2019 - 2-33 O 44/19

1. § 635 Abs. 4 BGB i.V.m. § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB sind auf den Fall der berechtigten Selbstvornahme nach § 635 Abs. 1 BGB mangels vergleichbarer Interessenlage nicht entsprechend anwendbar.*)

2. Jedenfalls scheidet ein Wertersatz bei im Rahmen der berechtigten Selbstvornahme erfolgter Beschädigung des Werks nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB aus, da der Unternehmer die Verschlechterung zu vertreten hat.*)

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IBRRS 2019, 3319
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bau einer komplexen Heizungsanlage: Installateur haftet nicht für Planungsmängel!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.03.2017 - 12 U 94/13

Wird ein Heizungsinstallateur lediglich mit der Installation einer von einem Fachingenieur geplanten Wärmepumpenanlage mit Solarunterstützung und Erdwärmespeicherung beauftragt, verletzt er seine Prüfungs- und Hinweispflicht nicht, wenn er Planungsmängel, insbesondere die Unterdimensionierung des Erdwärmespeichers und die zu geringe oder fehlende Rückspeisung der Wärme aus den Solarkollektoren, nicht erkennt und den Auftraggeber dementsprechend nicht darauf hinweist.

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IBRRS 2019, 3318
BauvertragBauvertrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?

OLG München, Beschluss vom 27.12.2016 - 27 U 3351/16 Bau

1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".

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IBRRS 2019, 3316
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 27 U 3351/16 Bau

1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".

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IBRRS 2019, 3315
BauvertragBauvertrag
Begeheren einer Rückzahlung aufgrund unangemessener Benachteiligung der Kläger

OLG München, Beschluss vom 28.01.2019 - 27 U 3385/18 Bau

(kein amtlicher Leitsatz)

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IBRRS 2019, 3235
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung kann Schlussrechnung sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2017 - 4 U 1307/16

1. Eine Rechnung ist eine Schlussrechnung, wenn sie aus Sicht des Auftraggebers abschließenden Charakter hat, das heißt, wenn sich aus ihr ergibt, dass sämtliche Bauleistungen abgerechnet werden sollen.

2. Auch wenn eine Forderungsaufstellung als Abschlagsrechnung überschrieben ist, kann es sich um eine Schlussrechnung handeln.

3. Geringfügige Restleistungen (hier: Abtransport der zu entsorgenden Baumaterialien) stehen der Erstellung der Schlussrechnung nicht entgegen.

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IBRRS 2019, 3234
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung kann Schlussrechnung sein!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.03.2017 - 4 U 1307/16

1. Eine Rechnung ist eine Schlussrechnung, wenn sie aus Sicht des Auftraggebers abschließenden Charakter hat, das heißt, wenn sich aus ihr ergibt, dass sämtliche Bauleistungen abgerechnet werden sollen.

2. Auch wenn eine Forderungsaufstellung als Abschlagsrechnung überschrieben ist, kann es sich um eine Schlussrechnung handeln.

3. Geringfügige Restleistungen (hier: Abtransport der zu entsorgenden Baumaterialien) stehen der Erstellung der Schlussrechnung nicht entgegen.

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IBRRS 2019, 2344
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorschussanspruch ohne Fremdunternehmerzuschlag!

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.05.2019 - 12 O 768/18

1. Bei der Ermittlung der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten geht der Sachverständige davon aus, dass die erforderlichen Arbeiten von einem Drittunternehmer durchgeführt werden.

2. Aus diesem Grund steht dem Auftraggeber, der auf Basis eines Sachverständigengutachtens einen Vorschussanspruch geltend macht, kein zusätzlicher Fremdunternehmerzuschlag zu.

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IBRRS 2019, 3192
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss Organisationspflichtverletzung darlegen!

OLG Köln, Beschluss vom 14.09.2018 - 16 U 105/17

Zur Arglist und Organisationspflichtverletzung als Voraussetzung einer verlängerten Verjährung der Mängelansprüche nach § 634a BGB bei der Bauwerkerstellung durch einen Generalunternehmer.*)

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IBRRS 2019, 2857
BauvertragBauvertrag
Vertrag vor Gesetz!

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 12.02.2019 - 27 U 3647/18 Bau

1. Im Bauvertragsrecht gibt es vielfach Vertragsgestaltungen, die keinem gesetzlichen Vertragstypus in Reinform entsprechen, sondern verschiedene Elemente enthalten (gemischte Vertragstypen oder Verträge eigener Art).

2. Werden im Rahmen der Vertragsfreiheit eigenständige Regelungen getroffen, sind diese für das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis grundsätzlich maßgeblich.

3. Enthält der Vertrag eine Anspruchsgrundlage und sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, spielt die theoretische Zuordnung zu einem gesetzlich vertypten Vertrag keine tragende Rolle mehr.

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IBRRS 2019, 2829
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertrag vor Gesetz!

OLG München, Beschluss vom 27.03.2019 - 27 U 3647/18 Bau

1. Im Bauvertragsrecht gibt es vielfach Vertragsgestaltungen, die keinem gesetzlichen Vertragstypus in Reinform entsprechen, sondern verschiedene Elemente enthalten (gemischte Vertragstypen oder Verträge eigener Art).

2. Werden im Rahmen der Vertragsfreiheit eigenständige Regelungen getroffen, sind diese für das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis grundsätzlich maßgeblich.

3. Enthält der Vertrag eine Anspruchsgrundlage und sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, spielt die theoretische Zuordnung zu einem gesetzlich vertypten Vertrag keine tragende Rolle mehr.

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IBRRS 2019, 3174
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
... denn sie wissen nicht, was sie tun

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.03.2018 - 29 U 267/16

1. Gibt der Auftraggeber lediglich die zu erbringenden Eigenschaften des einzusetzenden Baustoffs (hier: PP-Faserbeton) vor und ist es dem Auftragnehmer freigestellt, andere Zusatzstoffe zu verwenden, solange sie die gleiche Wirksamkeit aufweisen, kann der Auftragnehmer für den - aus seiner Sicht - erhöhten Aufwand für die einzumischenden Stoffe keine zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Der Umstand, dass der vorgeschriebene Baustoff noch nicht standardmäßig verwendet wird und es sich bei dessen Einsatz auch um ein Forschungsprojekt handelt, führt nicht zu einem Anspruch auf Zusatzvergütung, wenn der Auftraggeber den Auftragnehmer auf die problematischen Punkte des geforderten Baustoffs hingewiesen hat.

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IBRRS 2019, 2845
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelhaftung setzt vertragswidrige Leistung voraus!

OLG Celle, Urteil vom 24.07.2017 - 6 U 5/17

Das Eindringen von Feuchtigkeit entlang dem unteren Anschluss der Sohlplatte an das aufstehende Mauerwerk stellt keinen Werkmangel dar, wenn der Auftragnehmer die Abdichtung bei den ihm vorgegebenen Geländemaßen nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt hat und die Durchfeuchtung auf eine von den Vorgaben abweichende Anschüttung des Außengeländes durch einen anderen Unternehmer zurückzuführen ist.

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IBRRS 2019, 3080
BauvertragBauvertrag
Anforderungen an die Unterschrift unter einer Abtretungsvereinbarung?

OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2018 - 12 U 34/17

1. Als Namensunterschrift (hier: unter einer Abtretungsvereinbarung) ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde zu fordern, das nicht lesbar zu sein braucht.

2. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden Schriftzugs, der individuelle und entsprechend charakteristische Merkmale aufweist, die die Nachahmung erschweren, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und der die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, selbst wenn er nur flüchtig niedergelegt und von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet ist.

3. Auch künftige Forderungen können Gegenstand einer Abtretung sein. Das gilt sowohl für Forderungen, die künftig aus einer zum Zeitpunkt der Abtretung bereits existierenden Rechtsbeziehung entstehen ("künftige Forderungen im weiteren Sinne") als auch für solche, deren Rechtsgrundlage noch nicht gelegt ist und deren Schuldner noch unbekannt ist ("künftige Forderungen im engeren Sinne").

4. Die einzelne abgetretene Forderung muss immer so genügend bestimmt sein, dass es nur noch ihrer Entstehung bedarf, um die Übertragung mit der Entstehung der Forderung ohne weiteres und zweifelsfrei wirksam werden zu lassen. Die Bezeichnung "alle ihre aus Warenlieferungen und Leistungen entstandenen sowie gegenwärtig und zukünftig zustehenden Forderungen" genügt dem Bestimmtheitsgebot.

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IBRRS 2019, 3156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergabeunterlagen offensichtlich falsch: Ohne Hinweis kein Nachtrag!

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 171/18

1. Beruht der Vertragsabschluss auf einem Vergabeverfahren der VOB/A, ist die Ausschreibung mit dem Inhalt der Auslegung zugrunde zu legen, wie ihn der Empfängerkreis verstehen muss. Grundlage der Auslegung ist der objektive Empfängerhorizont dieser potentiellen Bieter.*)

2. Neben dem Wortlaut der Ausschreibung sind die Umstände des Einzelfalls, u. a. die konkreten Verhältnisse des Bauwerks, zu berücksichtigen, zudem Verkehrssitte sowie Treu und Glauben.*)

3. Ob die ausschreibende Stelle ein bestimmtes Problem möglicherweise nicht gesehen hat, kann die Auslegung des Vertrags nicht beeinflussen; maßgeblich ist die objektive Sicht der potentiellen Bieter und nicht das subjektive Verständnis des Auftraggebers von seiner Ausschreibung.*)

4. Ein Bauvertrag ist zudem als sinnvolles Ganzes auszulegen. Es ist davon auszugehen, dass der Anbieter eine Leistung widerspruchsfrei anbieten will.*)

5. Bei Unklarheiten über nicht von vornherein in Übereinstimmung zu bringende Vertragserklärungen hat sich die Auslegung zunächst an demjenigen Teil zu orientieren, der die Leistung konkret beschreibt. Dabei kommt dem Wortlaut der Leistungsbeschreibung gegenüber etwaigen Plänen jedenfalls dann eine vergleichsweise große Bedeutung zu, wenn damit die Leistung im Einzelnen genau beschrieben wird, während die Pläne sich nicht im Detail an dem angebotenen Bauvorhaben orientieren.*)

6. Lediglich im Fall, dass die Vergabe- und Vertragsunterlagen offensichtlich falsch sind, folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers.*)

7. Unterlässt der Auftragnehmer in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis, ist er nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen.*)

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IBRRS 2019, 2847
BauvertragBauvertrag
Zum "umfassenden Baurecht" gehört auch ein Brandschutzkonzept!

OLG München, Beschluss vom 14.09.2017 - 27 U 2150/17 Bau

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer in einem Projektprojektierungsvertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage dazu, "umfassendes Baurecht" zu schaffen, muss er auch das erforderliche Brandschutzkonzept erstellen.

2. Versäumnisse des Auftraggebers entbinden den Auftragnehmer nicht ohne weiteres von seiner Leistungsverpflichtung. Ist die Ausführung der eigenen Leistung - zumindest teilweise - noch möglich, muss sie auch erbracht werden.

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IBRRS 2019, 2823
BauvertragBauvertrag
Zum "umfassenden Baurecht" gehört auch ein Brandschutzkonzept!

OLG München, Beschluss vom 24.10.2017 - 27 U 2150/17 Bau

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer in einem Projektprojektierungsvertrag über die Errichtung einer Photovoltaikanlage dazu, "umfassendes Baurecht" zu schaffen, muss er auch das erforderliche Brandschutzkonzept erstellen.

2. Versäumnisse des Auftraggebers entbinden den Auftragnehmer nicht ohne weiteres von seiner Leistungsverpflichtung. Ist die Ausführung der eigenen Leistung - zumindest teilweise - noch möglich, muss sie auch erbracht werden.

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IBRRS 2019, 3100
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BauvertragBauvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingung trotz handschriftlicher Zusätze?

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2019 - 14 U 94/19

Handschriftliche Zusätze (hier: Prozentsätze für Einbehalte), die in vorformulierte Vertragsmuster eingetragen werden, ändern jedenfalls dann nichts an der Einordnung der davon betroffenen Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn sie auf den Vertragsinhalt und die gegenseitigen Pflichten keinen wesentlichen Einfluss haben (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 11.07.2019 - VII ZR 266/17, IBRRS 2019, 2395).*)

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IBRRS 2019, 2663
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BauvertragBauvertrag
Hallenboden trotz Mängeln nutzbar: Komplettsanierung unverhältnismäßig!

OLG Celle, Urteil vom 13.12.2018 - 5 U 194/14

1. Vergleichen sich Haupt- und Nachunternehmer wegen eines vom Nachunternehmer verursachten Mangels, entfaltet dieser Vergleich keine unmittelbare Rechtswirkung im Verhältnis zwischen Hauptunternehmer und Auftraggeber.

2. Entspricht die Ausführung einer Asphaltdeckschicht nicht den vertraglichen Vorgaben, ist sie mangelhaft. Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung jedoch verweigern, wenn der Mangel die Nutzbarkeit nicht beeinträchtigt. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Vergütung mindern.

3. Kann der Auftraggeber die Positionen der Schlussrechnung nachvollziehen und bringt er detaillierte Angriffe gegen einzelne Positionen vor, ist die Schlussrechnung prüfbar.

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IBRRS 2019, 2746
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BauvertragBauvertrag
Schriftform nicht eingehalten: Keine Kündigung, aber Vertragsaufhebung!

OLG Dresden, Urteil vom 24.10.2018 - 1 U 601/17

1. Eine wegen Nichteinhaltung der Schriftform unwirksame Kündigung kann gegebenenfalls als einverständliche Vertragsaufhebung anzusehen sein. Davon ist auszugehen, wenn beide Vertragsparteien davon ausgehen, dass die Leistung nicht mehr ausgeführt werden soll, weil dafür kein Bedarf mehr besteht.

2. Haben die Parteien keine Einigung über die Folgen der einvernehmlichen Vertragsaufhebung getroffen, richtet sich die vom Auftragnehmer zu beanspruchende Vergütung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B (Anschluss an BGH, IBR 2018, 380).

3. Verlangt der Auftragnehmer nach der Vertragsaufhebung die vereinbarte abzüglich ersparter Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs, muss er die vereinbarte Vergütung darlegen und ferner dazu vorzutragen, welche Kosten er erspart hat und gegebenenfalls welchen anderweitigen Erwerb er sich anrechnen zu lassen hat.

4. Solange sich keine Anhaltspunkte für eine andere Kostenentwicklung ergeben, reicht es aus, wenn der Auftragnehmer die Ersparnis auf der Grundlage seiner ursprünglichen Kalkulation berechnet.

5. Der Auftraggeber ist nicht daran gehindert, die vom Auftragnehmer einseitig ermittelten Massen im Prozess zu bestreiten, auch wenn er zuvor die in der Schlussrechnung abgerechneten Massen durch einen Prüfvermerk bestätigt hat. Allerdings trägt er dann die Beweislast dafür, welche Massen zutreffen.




IBRRS 2019, 2949
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VersicherungenVersicherungen
Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel gilt auch für den Generalunternehmer!

OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16

Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.

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IBRRS 2019, 2848
BauvertragBauvertrag
Epoxidharzfugen müssen aushärten!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2017 - 29 U 174/16

1. Auch wenn der Kostenvorschussanspruch des Auftraggebers wegen Mängeln in der VOB/B nicht ausdrücklich geregelt ist, gilt die gesetzliche Vorschrift zum Kostenvorschuss nach § 637 Abs. 3 BGB auch im VOB-Vertrag unmittelbar.

2. Sind Epoxidharzfugen nicht richtig ausgehärtet, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft, ohne dass es auf die Auswirkungen des Mangels (hier: Schimmelbildung) ankommt.

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IBRRS 2019, 2991
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 29/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2990
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 30.04.2019 - XI ZR 321/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2989
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 3/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2988
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 26.02.2019 - AnwZ (Brfg) 49/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2987
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 25.02.2019 - AnwZ (Brfg) 80/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2986
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 16.01.2019 - IV ZR 182/17

ohne amtlichen Leitsatz

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IBRRS 2019, 2984
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 15.01.2019 - II ZB 2/16

1. Ein Spruchverfahren wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Antragsgegners nicht entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. (Rn. 20 - 33)*)

2. Die Forderung eines gemeinsamen Vertreters im Spruchverfahren auf Ersatz seiner Auslagen und Vergütung ist in einem nach seiner Bestellung über das Vermögen eines Antragsgegners eröffneten Insolvenzverfahren eine Insolvenzforderung. (Rn. 41)*)

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IBRRS 2019, 2983
BauvertragBauvertrag

BGH, Beschluss vom 27.02.2019 - AnwZ (Brfg) 36/17

ohne amtlichen Leitsatz

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