Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauvertrag

7586 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2020

IBRRS 2020, 0057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was ist "Splitt"?

OLG Köln, Urteil vom 30.08.2017 - 11 U 4/16

1. Unter dem Begriff "Splitt" ist ein Bauprodukt aus gebrochenem Naturstein zu verstehen. Wird anstelle von "Splitt" ein Gemisch aus einem industriellen Recycling-Erzeugnis und natürlichem Quarzsand verwendet, ist die Leistung des Auftragnehmers mangelhaft.

2. Der Auftragnehmer verschweigt diesen Mangel nicht arglistig, wenn er zwar weiß, dass das eingebaute Bettungsmaterial nicht vollständig aus Naturstein besteht, er aber keine Kenntnis davon hat, dass der Begriff "Splitt" nur Naturstein umfasst.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0036
BauvertragBauvertrag
Mal wieder: Wer sich als Bauträger die Umsatzsteuer erstatten lässt, muss sie an den Unternehmer zahlen!

OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2018 - 17 U 92/17

Gehen die Parteien bei Vertragsschluss - unzutreffend - von einer Steuerschuldnerschaft des Auftraggebers (hier: eines Bauträgers) aus, wird eine hierauf beruhende Vereinbarung zur Umsatzsteuer nachträglich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach § 157 BGB angepasst (Anschluss an OLG Köln, IBR 2017, 351).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0055
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer ein "fremdes" Leistungsverzeichnis übernimmt, kann sich nicht auf Planungsfehler berufen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.01.2017 - 19 U 14/16

1. Bietet der Auftragnehmer die Neuherstellung der wesentlichen Elemente einer Räumerausrüstung für das Becken einer Kläranlage an, schuldet er eine insgesamt funktionstaugliche Räumerausrüstung und nicht nur eine Reparatur der vorhandenen maschinentechnischen Ausrüstung.

2. Hat der Auftragnehmer das Leistungsverzeichnis selbst erstellt, fehlt es an einer die Haftungsbefreiung rechtfertigenden Anordnung des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragnehmer ein früheres Leistungsverzeichnis des Auftraggebers zu eigen macht, indem er es übernimmt und teilweise abändert.

3. War die vom Auftragnehmer eingebaute Ausrüstung bereits nach vier Jahren defekt, muss er als Fachunternehmer die Ursache für dieses frühe Versagen der Konstruktion prüfen, ehe er die Ausführung derselben Leistung erneut anbietet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0054
BauvertragBauvertrag
Wer ein "fremdes" Leistungsverzeichnis übernimmt, kann sich nicht auf Planungsfehler berufen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.11.2016 - 19 U 14/16

1. Bietet der Auftragnehmer die Neuherstellung der wesentlichen Elemente einer Räumerausrüstung für das Becken einer Kläranlage an, schuldet er eine insgesamt funktionstaugliche Räumerausrüstung und nicht nur eine Reparatur der vorhandenen maschinentechnischen Ausrüstung.

2. Hat der Auftragnehmer das Leistungsverzeichnis selbst erstellt, fehlt es an einer die Haftungsbefreiung rechtfertigenden Anordnung des Auftraggebers. Gleiches gilt, wenn sich der Auftragnehmer ein früheres Leistungsverzeichnis des Auftraggebers zu eigen macht, indem er es übernimmt und teilweise abändert.

3. War die vom Auftragnehmer eingebaute Ausrüstung bereits nach vier Jahren defekt, muss er als Fachunternehmer die Ursache für dieses frühe Versagen der Konstruktion prüfen, ehe er die Ausführung derselben Leistung erneut anbietet.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0053
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnung nicht bezahlt: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

OLG Dresden, Urteil vom 31.01.2017 - 6 U 799/16

1. Ein angekündigter Baustopp wegen nicht bezahlter Abschlagsrechnungen stellt jedenfalls dann keine Vertragsverletzung des Auftragnehmers dar, wenn die abgerechneten Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß sind und und der Auftraggeber unmittelbar einen Wertzuwachs erhalten hat.

2. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen eines Baustopps, obwohl der Auftragnehmer zur Einstellung der Arbeiten berechtigt ist, ist die Kündigungserklärung dahin zu verstehen, dass auch eine sog. freie Kündigung gewollt ist (BGH, IBR 2003, 595).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0045
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bodenkontamination klar erkennbar: Kein ausdrücklicher Hinweis erforderlich!

OLG Naumburg, Urteil vom 27.06.2019 - 2 U 11/18

1. Die ausdrückliche Angabe einer Bodenkontamination in den Vergabeunterlagen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aus den gesamten Vertragsumständen klar ergibt, dass eine derartige Belastung vorliegt.*)

2. Ein 58 Seiten umfassender geotechnischer Bericht kann nicht dadurch wirksam in die Vergabeunterlagen einbezogen werden, dass in der allgemeinen Baubeschreibung ein Hinweis auf ihn und darauf erfolgt, dass Bieter die Möglichkeit einer Einsichtnahme erhalten.*)

3. Ein Bieter darf bei einem erkennbar lückenhaften Leistungsverzeichnis nicht einfach von einer ihm günstigen Preisermittlungsgrundlage ausgehen, sondern muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots zu klären versuchen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0044
BauvertragBauvertrag
Keine Nachtragsvergütung ohne Vorlage der Urkalkulation!

OLG Köln, Urteil vom 17.05.2018 - 3 U 199/13

1. Verlangt der Auftragnehmer für eine Nachtragsleistung eine Neufestlegung des Preises, sind die Mehr- oder Minderkosten zu berücksichtigen, die durch die Leistungs- und damit Preisgrundlagenänderung entstehen, also adäquat-kausal darauf zurückgehen.

2. Dazu ist eine Vergleichsrechnung auf der Grundlage der für den Hauptauftrag maßgebenden, allgemein anerkannten Kalkulationsmethoden anzustellen. Dazu hat der Auftragnehmer seinen ursprünglichen kalkulatorischen Ansatz offen zu legen und diesen für alle Mehr- u. Minderkosten fortzuschreiben.

3. Fehlt es an einer ursprünglichen Auftragskalkulation, muss der Auftragnehmer eine solche nachträglich plausibel aufstellen. Ohne eine derartige rechnerisch nachvollziehbare Darstellung kann er eine Zusatzvergütung nicht verlangen.

4. Diese Grundsätze wären gleichermaßen auf einen Aufwendungs- oder Bereicherungsanspruch aus § 2 Nr. 8 Abs. 2 und 3 VOB/B anzuwenden.

5. Der Verstoß die allgemein anerkannten Regeln der Technik begründet einen Mangel unabhängig davon, ob es bereits zu einem Schaden oder einer Funktionsbeeinträchtigung gekommen ist. Es genügt bereits die Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs oder eine nachhaltige Funktionsbeeinträchtigung.

6. Bei einem Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik kann ein Mangel nur dann verneint werden, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass die Gebrauchstauglichkeit des Werks nicht beeinträchtigt ist und auch sonst kein Risiko droht.

7. Stellt der Auftraggeber die geforderte Bauhandwerkersicherung, hat ihm der Auftragnehmer die üblichen Kosten bis zu einem Höchstsatz von 2% der Sicherheit pro Jahr zu erstatten.

8. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber Einwendungen gegen den Vergütungsanspruch erhebt, die sich im Nachhinein als unbegründet erweisen und allein deshalb die Sicherheit länger aufrechterhalten werden muss.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0039
BauvertragBauvertrag
Vertragsanpassung vor Störung der Geschäftsgrundlage!

OLG Köln, Beschluss vom 17.07.2018 - 16 U 127/17

BGB § 199 Abs. 1, §§ 286, 288 Abs. 2, §§ 313, 631; UStG §§ 13b, 27 Abs. 19

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer gegen den Bauträger einen Anspruch auf Zahlung der Umsatzsteuer, wenn diese dem Bauträger vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die ergänzende Vertragsauslegung hat Vorrang vor den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0016
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 1847/17 Bau

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0014
BauvertragBauvertrag
Förmliche Abnahme vereinbart: Keine Abnahme durch Fertigstellungsanzeige!

OLG München, Beschluss vom 22.08.2017 - 9 U 1847/17 Bau

Haben die Parteien eines Bauvertrags vereinbart, dass die Leistung förmlich abgenommen wird, ist die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme ausgeschlossen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2020, 0012
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Fachingenieur beauftragt: Auftraggeber trifft höhere Mängelverantwortung!

OLG Köln, Urteil vom 28.11.2019 - 7 U 166/18

1. Der öffentliche Auftraggeber ist dazu verpflichtet, den Untergrund hinreichend zu untersuchen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, liegt zugleich ein Planungsfehler vor.

2. Führt der Auftragnehmer die Leistung fehlerhaft aus, können Mängel der Planung ein Mitverschulden des Auftraggebers begründen. Dabei muss er sich die Fehler seiner Architekten und Sonderfachleute zurechnen lassen.

3. In der Regel trägt der Auftragnehmer im Rahmen der Mängelhaftung die höhere Verantwortung, weil er mit der gebotenen Prüfung die Mängel hätte verhindern können und damit die eigentliche Ursache für die weiteren Schäden setzt.

4. Eine höhere Verantwortlichkeit des Auftraggebers kann jedoch dann geboten sein, wenn die Ausschreibung von einem Fachingenieurbüro erstellt wurde und der Auftragnehmer nicht über entsprechende weitgehende Fachkenntnisse für das in Betracht kommende Werk verfügt.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2019

IBRRS 2019, 4143
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Kann der Fiskus Zahlung an sich verlangen?

OLG Köln, Beschluss vom 25.02.2018 - 11 U 86/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) geschlossenen Bauvertrags übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat dieser die auf die erbrachten Bauleistungen entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, hat der Bauunternehmer Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372). Entsprechendes gilt, wenn der Bauunternehmer seinen Anspruch an den Fiskus abgetreten hat.

2. Der Anspruch auf Nachzahlung des Umsatzsteueranteils entsteht frühestens in dem Zeitpunkt, in dem der Bauträger die Erstattung der von ihm zunächst abgeführten Umsatzsteuer beantragt (BGH, a.a.O.)

3. Auch eine falsch adressierte Rechnung ist zu bezahlen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4066
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorgewerke müssen sich nur innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen!

OLG Hamm, Urteil vom 08.11.2016 - 21 U 161/13

1. Der Auftragnehmer hat nicht nur die im Vertrag beschriebenen Leistungen abzuarbeiten. Die von den Bauvertragsparteien getroffene Beschaffenheitsvereinbarung wird vielmehr von der werkvertraglichen Herstellungsverpflichtung des Auftragnehmers, wonach eine zweckentsprechende und funktionstaugliche Leistung zu erbringen ist, überlagert.

2. Die sich aus dem funktionalen Herstellungsbegriff ergebende und im Wesen des Werkvertragsrechts begründete weite Erfolgshaftung des Auftragnehmers findet nur dann eine Begrenzung, wenn der Auftraggeber seinerseits entsprechende Risiken der Funktionstauglichkeit übernommen hat.

3. Der Auftragnehmer kann bei der Erbringung seiner Werkleistung nur davon ausgehen, dass sich Vorgewerke innerhalb der zulässigen Toleranzen bewegen. Auf eine optimale Ausführung hat er keinen Anspruch.

4. Eine fehlende Abnahme steht der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten nicht entgegen, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig abgelehnt hat.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4150
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anspruch auf neuen Einheitspreis bedarf nur Mengenmehrung um mehr als 10%

BGH, Urteil vom 21.11.2019 - VII ZR 10/19

Der Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B setzt nach dem Wortlaut der Klausel nur voraus, dass die ausgeführte Menge den im Vertrag angegebenen Mengenansatz um mehr als 10 % überschreitet und eine Partei die Vereinbarung eines neuen Preises verlangt. Dagegen ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B nicht, dass eine auf die Mengenmehrung kausal zurückzuführende Veränderung der im ursprünglichen Einheitspreis veranschlagten Kosten Voraussetzung für den Anspruch auf Vereinbarung eines neuen Preises ist (Anschluss an BGH, IBR 2019, 535).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4144
BauvertragBauvertrag
Anfechtung eines Prozessvergleichs

OLG Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 - 4 U 94/18

1. Ein Prozessvergleich kann aus materiell-rechtlichen Gründen nicht wirksam zustande gekommen, nichtig oder anfechtbar sein. Die Unwirksamkeit, Nichtigkeit oder Vernichtung des materiellen Vergleichs bewirkt nicht nur, dass er keine privatrechtlichen Wirkungen entfaltet, sondern auch, dass die Prozesshandlung als „Begleitform“ des materiell-rechtlichen Vergleichs ihre Wirksamkeit verliert, ihm somit jede verfahrensrechtliche - also auch die verfahrensbeendende - Wirkung fehlt.

2. Gemäß § 123 BGB hat ein Anfechtungsrecht, wer vom Prozessgegner oder einem Dritten, dessen Verhalten sich der Prozessgegner zurechnen lassen muss, durch arglistige Täuschung - dh das Hervorrufen oder Aufrechterhaltung eines Irrtums durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Tatsachen - oder widerrechtlich durch Drohung - dh das Inaussichtstellen eines künftigen, empfindlichen Übels durch den Gegner - zum Abschluss des Vergleichs bestimmt worden ist.

3. Dabei bildet einen Anfechtungsgrund jede arglistige Täuschung, die den Getäuschten zum Abschluss eines Vergleichs bestimmt hat, den er mit diesem Inhalt ohne die Täuschung nicht abgeschlossen hätte. Die arglistige Täuschung kann insoweit durch positives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden. Die Täuschung muss sich dabei auf objektiv nachprüfbare Umstände beziehen und erfordert Vorsatz bezüglich der Täuschungshandlung, der Irrtumserregung, der Kausalität und der Arglist. Der Handelnde muss dabei die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen oder zumindest für möglich halten, bedingter Vorsatz genügt. Die Darlegungs- und Beweislast für diese Umstände trägt der Anfechtende.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4057
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kündigung aus wichtigem Grund muss zügig erklärt werden!

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2018 - 29 U 55/17

1. Will der Auftraggeber einen VOB-Bauvertrag wegen eines ungenehmigten Nachunternehmereinsatzes aus wichtigem Grund kündigen, muss er dem Auftragnehmer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt haben.

2. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist nur wirksam, wenn sie innerhalb angemessener Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund erklärt wird.

3. Eine aus wichtigem Grund erklärte Kündigung ist als sog. freie Kündigung zu bewerten, wenn kein Kündigungsgrund vorliegt.

4. Die Vergütung für die nach einer freien Kündigung nicht erbrachten Teilleistungen unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

5. Eine Bürgschaft "durch sicherungsweise Verpfändung des Mietertragskontos" stellt eine Verpfändung von Forderungen dar und ist keine taugliche Sicherheit i.S.v. § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB).

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4065
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Einbehalt nach Schlussrechnungsprüfung: Werklohn wird trotz Mängeln fällig!

OLG München, Beschluss vom 17.07.2017 - 9 U 303/17 Bau

1. Prüft der Auftraggeber die Schlussrechnung und zahlt er dem Auftragnehmer den Restwerklohn aufgrund von behaupteter Gegenforderungen nicht aus, wird unterstellt, dass dem Auftragnehmer der geltend gemachte (Rest-)Vergütungsanspruch zusteht.

2. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung geprüft und nur wegen angeblicher Mängel nicht ausbezahlt hat, kann auf eine schlüssige Abnahme der Werkleistung geschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 4064
BauvertragBauvertrag
Einbehalt nach Schlussrechnungsprüfung: Werklohn wird trotz Mängeln fällig!

OLG München, Beschluss vom 30.05.2017 - 9 U 303/17 Bau

1. Prüft der Auftraggeber die Schlussrechnung und zahlt er dem Auftragnehmer den Restwerklohn aufgrund von behaupteter Gegenforderungen nicht aus, wird unterstellt, dass dem Auftragnehmer der geltend gemachte (Rest-)Vergütungsanspruch zusteht.

2. Aus dem Umstand, dass der Auftraggeber die Schlussrechnung geprüft und nur wegen angeblicher Mängel nicht ausbezahlt hat, kann auf eine schlüssige Abnahme der Werkleistung geschlossen werden.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3736
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abschlagsrechnungen vorbehaltlos bezahlt: Nachtragsforderung anerkannt!

OLG Celle, Urteil vom 30.01.2019 - 7 U 157/18

1. Der Umstand, dass der Auftragnehmer mehrfach Planungsunterlagen für die Erstellung der Außenanlagen angemahnt und darauf hingewiesen hat, dass er ohne diese Unterlagen keinen Pauschalpreis anbieten kann, spricht dafür, dass die Herstellung der Außenanlagen nicht zum mit der vereinbarten Pauschalvergütung abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört.

2. Mit der vorbehaltlosen Bezahlung von Abschlagsrechnungen über zusätzliche Leistungen erkennt der Auftraggeber dem Grunde nach an, dass diese Leistungen besonders zu vergüten sind.

3. Durch eine vorformulierte doppelte Schriftformklausel können mündliche oder konkludente Änderungen des Bauvertrags nicht ausgeschlossen werden.

4. Zeigt der Auftragnehmer die Fertigstellung seiner Leistung an und verlangt der Auftraggeber keine Vertragserfüllung mehr, sondern erklärt er die Minderung wegen Baumängeln, wird der Restwerklohnanspruch des Auftragnehmers ohne Abnahme fällig.

5. Auch bei einer nicht ausdrücklich als Schlussrechnung bezeichneten Forderungsaufstellung kann es sich um eine zur Fälligkeit der Vergütung führenden abschließenden Abrechnung handeln.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3237
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
EnEV-Regelungen dienen der Energieeinsparung, nicht dem Frostschutz!

OLG Koblenz, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 U 461/16

1. Leitungen zur Kaltwasserzufuhr einer Warmwasserbereitungsanlage müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht isoliert werden. Eine in diesem Bereich fehlende Isolierung stellt deshalb keinen Mangel dar.

2. Zweck der Dämmung von Rohrleitungen ist die Einsparung von Energie in Gebäuden, nicht jedoch der Schutz der Rohrleitungen gegen Einfrieren.

3. Bezeichnet der Auftraggeber eines abgetrennten Teil des Dachraums als Heizungsverschlag, der speziell zur Aufnahme einer Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage eingerichtet wurde, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass kein präventiver Frostschutz erforderlich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3236
BauvertragBauvertrag
EnEV dient der Energieeinsparung, nicht dem Frostschutz!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.01.2017 - 1 U 461/16

1. Leitungen zur Kaltwasserzufuhr einer Warmwasserbereitungsanlage müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht isoliert werden. Eine in diesem Bereich fehlende Isolierung stellt deshalb keinen Mangel dar.

2. Zweck der Dämmung von Rohrleitungen ist die Einsparung von Energie in Gebäuden, nicht jedoch der Schutz der Rohrleitungen gegen Einfrieren.

3. Bezeichnet der Auftraggeber eines abgetrennten Teil des Dachraums als Heizungsverschlag, der speziell zur Aufnahme einer Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage eingerichtet wurde, darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass kein präventiver Frostschutz erforderlich ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3813
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!

OLG Bamberg, Beschluss vom 30.01.2018 - 8 U 171/17

1. An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung, die das Setzen einer Frist als Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz entbehrlich macht, sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Eine Erfüllungsverweigerung ist nicht schon deshalb endgültig, weil der Auftragnehmer seine Leistungspflicht bestreitet. Die Weigerung muss als das letzte Wort des Auftragnehmers aufzufassen sein, so dass ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen lässt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3811
BauvertragBauvertrag
Besser einmal zu viel, als einmal zu wenig!

OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2018 - 8 U 171/17

1. An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung, die das Setzen einer Frist als Voraussetzung für einen Anspruch auf Schadensersatz entbehrlich macht, sind strenge Anforderungen zu stellen.

2. Eine Erfüllungsverweigerung ist nicht schon deshalb endgültig, weil der Auftragnehmer seine Leistungspflicht bestreitet. Die Weigerung muss als das letzte Wort des Auftragnehmers aufzufassen sein, so dass ausgeschlossen erscheint, dass er sich von einer Fristsetzung umstimmen lässt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3915
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Kürzung des Pauschalpreises in der "Leistungskette"!

OLG Celle, Urteil vom 22.02.2018 - 5 U 98/17

Hat ein Generalunternehmer von seinem Auftraggeber den vollen Werklohn erhalten und droht keine Rückforderung wegen angeblicher Überzahlung, kann er von seinem Nachunternehmer im Fall einer Mengenunterschreitung keine Reduzierung der vereinbarten Pauschalvergütung verlangen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3810
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Macht ein fehlender Eintrag in die Handwerksrolle den Bauvertrag nichtig?

OLG Hamburg, Urteil vom 14.09.2018 - 11 U 138/17

1. Erbringt der Auftragnehmer Leistungen eines zulassungspflichtigen Handwerks, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, führt dies nur dann zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags, wenn der Auftraggeber Kenntnis von dem Verstoß des Auftragnehmers hat und diesen bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt.

2. Die Leistung wird vom Auftraggeber schlüssig (konkludent) abgenommen, wenn sein Verhalten den Schluss rechtfertigt, er billige das Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß. Über die Ingebrauchnahme und Nutzung hinaus bedarf es hierfür einer angemessenen Prüf- und Bewertungsfrist, deren Länge sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet.

3. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Baumängeln setzt voraus, dass dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt wurde.

4. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert. Das bloße Bestreiten des Mangels oder des Anspruchs reicht insoweit nicht aus.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3926
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
„Verkehrsmengenrisiko“ übernommen: Keine Vertragsanpassung bei Verkehrsrückgang!

OLG Celle, Urteil vom 26.11.2019 - 13 U 127/18

1. Für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB ist grundsätzlich insoweit kein Raum, als es sich dabei um Erwartungen und Umstände handelt, die nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer der Parteien fallen sollten. Eine solche vertragliche Risikoverteilung bzw. Risikoübernahme - sei es ausdrücklich, konkludent oder aufgrund ergänzender Vertragsauslegung - schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH, Urteil vom 21.09.2005 - XII ZR 66/03, IBRRS 2006, 0721).*)

2. Der Konzessionsnehmer kann daher nicht die Vertragsanpassung bei Rückgang des mautpflichtigen Verkehrs auf dem von ihm ausgebauten und betriebenen Autobahnteilstück verlangen, wenn er im Konzessionsvertrag das "Verkehrsmengenrisiko" in dem Umfang übernommen hat, wie es sich nach Vertragsschluss verwirklicht hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3665
Mit Beitrag
VergabeVergabe
Erkennbarer Kalkulationsfehler darf nicht ausgenutzt werden!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.07.2019 - 16 U 975/19

1. Der öffentliche Auftraggeber verstößt gegen seine Pflicht zur Rücksichtnahme, wenn er einen offensichtlichen Kalkulationsfehler des Bieters erkennt und trotz der Unzumutbarkeit der Durchführung des Auftrags den Zuschlag auf dessen Angebot erteilt.

2. Bei einem Preisabstand von 24 % zum Angebot des nächstplatzierten Bieters ist der Kalkulationsirrtum für den Auftraggeber erkennbar.

3. Die Verpflichtung, aus Rücksicht auf die Interessen des Bieters von der Zuschlagserteilung abzusehen, greift nicht erst ein, wenn dessen wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel steht. Vielmehr bedarf es einer alle erheblichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden Bewertung.

4. Der Auftraggeber kann vom Bieter keinen Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn dem Bieter die Durchführung des Vertrags aufgrund eines Kalkulationsfehlers unzumutbar ist und er deshalb die Ausführung der Leistung verweigert.




IBRRS 2019, 3856
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Änderungsvorbehalte sind unwirksam!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2019 - 7 U 25/18

1. Die Rechte und Pflichten der Bauvertragsparteien müssen in einem vorformulierten Bauvertrag möglichst klar, einfach und verständlich dargestellt werden.

2. Die vom Unternehmer vorformulierte Bauvertragsklausel, wonach "Änderungen, Ergänzungen und Verbesserungen im Sinne des Bauherrn und des technischen Fortschritts vorbehalten bleiben," benachteiligt den Besteller unangemessen und ist unwirksam, weil nicht klar formuliert ist, welchen Inhalt die Anpassungen haben können.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3839
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelbesichtigung führt nicht zum Neubeginn der Verjährung der Mängelansprüche!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.12.2018 - 12 U 44/18

1. Ein zum Neubeginn der Verjährung von Mängelansprüchen führendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

2. In der Erklärung des Auftragnehmers, dass "er sich um die Verfärbungen kümmern werde", liegt kein zum Neubeginn der Verjährung führendes Anerkenntnis. Erforderlich ist zumindest, dass der Auftragnehmer solche Maßnahmen ergreift, die unmittelbar der Vorbereitung der Mangelbeseitigung dienen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3836
BauvertragBauvertrag
Mängelbesichtigung hemmt die Verjährung der Mängelansprüche nicht!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 18.10.2018 - 12 U 44/18

1. Ein die Verjährung von Mängelansprüchen hemmendes Anerkenntnis liegt vor, wenn sich aus dem tatsächlichen Verhalten des Auftragnehmers klar und unzweideutig ergibt, dass er sich zur Mängelbeseitigung verpflichtet hält und der Auftraggeber angesichts dessen darauf vertrauen darf, dass sich der Auftragnehmer nicht auf den Ablauf der Verjährungsfrist berufen wird (im Anschluss an BGH, IBR 2012, 637).

2. In der Erklärung des Auftragnehmers, dass "er sich um die Verfärbungen kümmern werde", liegt kein verjährungshemmendes Anerkenntnis. Erforderlich ist zumindest, dass solche Maßnahmen ergriffen werden, die unmittelbar der Vorbereitung der Mangelbeseitigung dienen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3840
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistungsverzeichnis erkennbar fehlerhaft: Auftragnehmer muss nachfragen!

OLG Celle, Urteil vom 20.11.2019 - 14 U 191/13

1. Bei der Auslegung der Baubeschreibung und der Prüfung der Frage, ob eine mangelhafte Ausschreibung vorliegt, sind in erster Linie der Wortlaut, sodann die besonderen Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte und die Grundsätze von Treu und Glauben heranzuziehen. Die Auslegung hat dabei gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont der potentiellen Bieter oder Auftragnehmer zu erfolgen.*)

2. Eine Pflicht des Bieters im Ausschreibungs- und Angebotsstadium, auf im Leistungsverzeichnis enthaltene Fehler hinzuweisen, besteht grundsätzlich nicht. Allerdings folgt aus dem Grundsatz des Gebots zu korrektem Verhalten bei Vertragsverhandlungen dann eine Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers, wenn die Verdingungsunterlagen offensichtlich falsch sind (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

3. Trotz der Pflicht des Auftraggebers aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A 2009, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, darf der Auftragnehmer also ein erkennbar (oder erkanntes) lücken- oder fehlerhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen; er muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären und sich insbesondere ausreichende Erkenntnisse über die vorgesehene Bauweise (Art und Umfang) verschaffen.*)

4. Unterlässt der Auftragnehmer in einem solchen Fall den gebotenen Hinweis und legt seiner Kalkulation gewissermaßen "ins Blaue" oder sogar "spekulativ" die für ihn günstigste Leistung zugrunde, um so ein entsprechend attraktives Angebot abzugeben, ist er nicht im Sinne eines enttäuschten Vertrauens schutzwürdig und nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, Zusatzforderungen zu stellen (OLG Celle, IBR 2017, 300).*)

5. Im Falle einer fehlerhaften Ausschreibung ist auch ein treuwidriges Verhalten des Auftraggebers in Betracht zu ziehen (hier verneint).*)

6. Das Berufungsgericht ist im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht an dessen Rechtsansicht nur insoweit gebunden, als sie der Aufhebung zugrunde liegt. Das Berufungsgericht ist auch an seine früheren Rechtsansichten nicht gebunden. Im Falle der Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines Gehörsverstoßes im Zusammenhang mit Behauptungen einer Partei zu den einer Baubeschreibung zugrundeliegenden tatsächlichen Verhältnissen (hier: Abweichung der tatsächlichen von den ausgeschriebenen Bodenverhältnissen) ist das Berufungsgericht daher nicht gehindert, eine von seiner früheren Auffassung abweichende Auslegung der Baubeschreibung vorzunehmen, das Leistungsverzeichnis als erkennbar fehlerhaft zu bewerten und anzunehmen, dass der Auftragnehmer deshalb nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert ist, Zusatzforderungen zu stellen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3784
Mit Beitrag
VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Kann ein auf einer Messe geschlossener Bauvertrag widerrufen werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.10.2019 - 5 U 72/19

1. Zur Anwendbarkeit des § 649 BGB a.F. (jetzt § 648 BGB) auf einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)

2. Zum Widerrufsrecht eines Verbrauchers, der an einem Messestand einen Vertrag über die Planung, Lieferung und Montage eines Kaminofens geschlossen hat (Anschluss EuGH, IBR 2019, 103, und BGH, Urteil vom 10.04.2019 - VIII ZR 244/16, IBRRS 2019, 1472).*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3733
BauvertragBauvertrag
Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

OLG München, Beschluss vom 09.05.2017 - 28 U 4666/16 Bau

1. In der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer kann ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.

2. Der Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch erfordert einen Erlassvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.

3. Der Erlass setzt den unmissverständlichen Willen voraus, auf die Forderung zu verzichten. An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im Zweifel eng auszulegen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3731
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftrag zur Mängelbeseitigung ist kein Verzicht auf Mängelansprüche!

OLG München, Beschluss vom 13.06.2017 - 28 U 4666/16 Bau

1. In der Erteilung eines entgeltlichen Auftrags zur Mängelbeseitigung an den Unternehmer kann ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche liegen. Ob dies tatsächlich der Fall ist, ist jedoch in jedem Einzelfall zu prüfen.

2. Der Verzicht auf einen schuldrechtlichen Anspruch erfordert einen Erlassvertrag, der auch formlos geschlossen werden kann.

3. Der Erlass setzt den unmissverständlichen Willen voraus, auf die Forderung zu verzichten. An die Feststellung eines solchen Willens sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist ein Erfahrungssatz, dass ein Erlass nicht zu vermuten und im Zweifel eng auszulegen ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3741
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Vergütung für zusätzliche Leistung setzt keine Anordnung des Auftraggebers voraus!

OLG Hamm, Urteil vom 13.07.2017 - 24 U 117/16

1. Vergibt der Auftraggeber identische Bauleistungen in zwei Losen und enthält nur das Leistungsverzeichnis für Los 2 eine Position für (notwendige) Programmierungsarbeiten, kann der Auftragnehmer für die Ausführung dieser Arbeiten für Los 1 eine zusätzliche Vergütung verlangen.

2. Die Ermittlung der Vergütung für die zusätzliche Leistung erfolgt in einem solchen Fall in der Weise, dass die Bezugsposition aus dem anderen Los heranzuziehen ist.

3. Auch wenn der Auftraggeber die Ausführung einer nicht beschriebenen, aber technisch zwingend notwendigen Zusatzleistung nicht gem. § 1 Abs. 4 VOB/B verlangt hat, steht dem Auftragnehmer für die Ausführung einer solchen Leistung ein Anspruch auf besondere Vergütung nach § 2 Abs. 6 VOB/B zu.

4. In der Übersendung eines Nachtragsangebots liegt die für einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung erforderliche Ankündigung.




IBRRS 2019, 3739
BauvertragBauvertrag
Vereinbarung über Mängelbeseitigung ist neuer Bauvertrag!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.08.2017 - 4 U 13/17

1. Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer darauf, dass der Auftragnehmer vorhandene Mängel gegen Bezahlung einer besonderen Vergütung zu beseitigen hat, kommt dadurch ein selbstständiger, vom Ursprungsauftrag losgelöster Vertrag zu Stande.

2. Stellt der Auftragnehmer nach Schadensbehebung seine Leistung in Rechnung und wird diese vom Auftraggeber beglichen, liegt darin die konkludente Abnahme der Leistung des Auftragnehmers.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3746
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ausgeschlagener „Kompensationsvertrag" ist kein Ausgleich „in anderer Weise“!

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.10.2019 - 4 U 80/18

1. Der Auftragnehmer eines VOB-Einheitspreisvertrags kann bei einer über 10 % hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes, die darauf beruht, dass der im Vertrag vorgesehene Vordersatz falsch war, eine Erhöhung des Einheitspreises verlangen. Unerheblich ist, ob der Vordersatz unzutreffend geschätzt wurde oder ob sich die vorgefundenen Verhältnisse anders als zunächst angenommen dargestellt haben.

2. Zu dem "in anderer Weise" möglichen Ausgleich können auch zusätzliche Vergütungsansprüche für geänderte oder zusätzliche Leistungen gehören. Voraussetzung dafür ist, dass solche Ansprüche tatsächlich entstanden sind.

3. Einen vom Auftraggeber angebotenen, aber nicht angenommenen "Kompensationsvertrag" muss sich der Auftragnehmer im Rahmen des § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B nicht anrechnen lassen.

4. Auszugleichen ist auch die infolge der Mengenminderung entstandene Unterdeckung des auf die betreffende Position des Leistungsverzeichnisses entfallenden Gewinnanteils.




IBRRS 2019, 3574
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wird kein PCC-Mörtel verwendet, kann auch kein PCC-Mörtel abgerechnet werden!

OLG Dresden, Urteil vom 20.10.2017 - 22 U 273/17

1. Unklarheiten in der Leistungsbeschreibung sind einer Auslegung zugänglich, wobei auf den objektiven Empfängerhorizont, also die Sicht eines potentiellen Bieters abzustellen ist.

2. Die Auslegung des Leistungsverzeichnisses setzt voraus, dass eine Lücke bzw. eine Unstimmigkeit vorhanden ist (hier verneint).

3. Soll der Auftragnehmer nach einer Position des Leistungsverzeichnisses (LV) für die Reparatur einzelner Schadstellen kunststoffmodifizierten PCC-Mörtel verwenden, kann unter dieser LV-Position ein schwindfreier, keine PCC-Komponente enthaltender Mörtel nicht abgerechnet werden.

4. Mit der Prüfung und Bezahlung einer (Abschlags-)Rechnung wird die Abrechnung des Auftragnehmers nicht als richtig bzw. berechtigt anerkannt.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3233
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer die Mängelbeseitigung zusagt, muss sie auch leisten!

OLG Hamburg, Urteil vom 15.08.2019 - 3 U 155/16

1. Erklärt sich der Auftragnehmer ohne Einschränkungen zur Mängelbeseitigung bereit, kann er sich anschließend nicht mehr auf Verjährung berufen, selbst wenn er zuvor die Einrede der Verjährung erhoben hat.

2. Zu der Frage, ob die Symptomtheorie auf Mängelerscheinungen auch in Bezug auf die Hemmung von Verjährungsfristen angewandt werden kann.




IBRRS 2019, 3518
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik: Abriss und Neubau erforderlich!

OLG Dresden, Urteil vom 02.02.2017 - 10 U 672/12

1. Der Auftraggeber kann den Rückbau und die komplette Neuerstellung eines mangelhaften Bauwerks verlangen, wenn durch lediglich lokale Nachbesserungsarbeiten kein den anerkannten Regeln der Technik entsprechender Zustand hergestellt werden kann.

2. Eine Mängelbeseitigung kann nicht in jedem Falle wegen "hoher Kosten" verweigert werden. Entscheidend ist unter anderem, ob die Funktionsfähigkeit des Werks durch den Mangel beeinträchtigt wird.

3. Auch wenn die Statik des Gebäudes nicht gefährdet ist, muss der Auftraggeber das nach einer Nachbesserung verbleibende erhöhte Risiko von Putzrissen nicht hinnehmen.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3447
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorsicht vor schon einmal gescheiterten Projekten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 17.07.2017 - 3 U 9/17

1. Der Unternehmer hat das Werk (hier: die Errichtung einer Aufzugsanlage) nicht nur sach-, sondern auch rechtsmangelfrei herzustellen.

2. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte (hier: ein anderer Aufzugsbauer) keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können. Als Rechtsmängel kommen dabei etwa Patentrechtsverletzungen (hier: im Hinblick auf eine "angefangene Aufzugsanlage" vor Ort) in Betracht.

3. Der Unternehmer haftet für etwaige Patentrechtsverletzungen bei der Erstellung des vertraglich vereinbarten Werks.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3442
BauvertragBauvertrag
Vorsicht vor schon einmal gescheiterten Projekten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.05.2017 - 3 U 9/17

1. Der Unternehmer hat das Werk (hier: die Errichtung einer Aufzugsanlage) nicht nur sach-, sondern auch rechtsmangelfrei herzustellen.

2. Das Werk ist frei von Rechtsmängeln, wenn Dritte (hier: ein anderer Aufzugsbauer) keine oder nur die im Vertrag übernommenen Rechte gegen den Besteller geltend machen können. Als Rechtsmängel kommen dabei etwa Patentrechtsverletzungen (hier: im Hinblick auf eine "angefangene Aufzugsanlage" vor Ort) in Betracht.

3. Der Unternehmer haftet für etwaige Patentrechtsverletzungen bei der Erstellung des vertraglich vereinbarten Werks.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3437
BauvertragBauvertrag
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung muss rechtzeitig angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 03.05.2018 - 28 U 628/18 Bau

1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags wegen Mängeln eine Vereinbarung, sind dadurch nur dann sämtliche Mängelrechte abgegolten, wenn dies in der Vereinbarung eindeutig zum Ausdruck kommt (hier verneint).

2. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers in Bezug auf eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass die Bereitschaft zur Nachbesserung unzweideutig innerhalb der zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist erfolgen muss. Spätere Bereitschaftsbekundungen sind unbeachtlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3306
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bereitschaft zur Mängelbeseitigung muss rechtzeitig angezeigt werden!

OLG München, Beschluss vom 12.07.2018 - 28 U 628/18 Bau

1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags wegen Mängeln eine Vereinbarung, sind dadurch nur dann sämtliche Mängelrechte abgegolten, wenn dies in der Vereinbarung eindeutig zum Ausdruck kommt (hier verneint).

2. Ein Annahmeverzug des Auftraggebers in Bezug auf eine Nacherfüllung durch den Auftragnehmer setzt voraus, dass die Bereitschaft zur Nachbesserung unzweideutig innerhalb der zur Mängelbeseitigung gesetzten Frist erfolgen muss. Spätere Bereitschaftsbekundungen sind unbeachtlich.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3403
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Entschädigung wegen Baustopps: Keine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich!

OLG Braunschweig, Urteil vom 15.06.2017 - 8 U 59/16

1. Verlangt der Auftragnehmer eine Entschädigung nach § 642 BGB wegen einer Bauzeitverzögerung, muss er die unterlassene Mitwirkungshandlung des Auftraggebers, den Annahmeverzug und dessen Dauer darlegen. Das macht in der Regel - wie bei § 6 Abs. 6 VOB/B - eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich.

2. Einer bauablaufbezogene Darstellung bedarf es nicht, wenn für die vertraglich geschuldeten Leistungen in dem betreffenden Verzögerungszeitraum ein absoluter Baustopp herrschte.

3. Der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB umfasst die verzugsbedingten Nachteile des Auftragnehmers. Dazu gehören auch die Gerätestillstandskosten.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3388
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wertersatz bei Beschädigung des Werks durch Mängelbeseitigungsarbeiten?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.09.2019 - 2-33 O 44/19

1. § 635 Abs. 4 BGB i.V.m. § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB sind auf den Fall der berechtigten Selbstvornahme nach § 635 Abs. 1 BGB mangels vergleichbarer Interessenlage nicht entsprechend anwendbar.*)

2. Jedenfalls scheidet ein Wertersatz bei im Rahmen der berechtigten Selbstvornahme erfolgter Beschädigung des Werks nach § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB aus, da der Unternehmer die Verschlechterung zu vertreten hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3319
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bau einer komplexen Heizungsanlage: Installateur haftet nicht für Planungsmängel!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.03.2017 - 12 U 94/13

Wird ein Heizungsinstallateur lediglich mit der Installation einer von einem Fachingenieur geplanten Wärmepumpenanlage mit Solarunterstützung und Erdwärmespeicherung beauftragt, verletzt er seine Prüfungs- und Hinweispflicht nicht, wenn er Planungsmängel, insbesondere die Unterdimensionierung des Erdwärmespeichers und die zu geringe oder fehlende Rückspeisung der Wärme aus den Solarkollektoren, nicht erkennt und den Auftraggeber dementsprechend nicht darauf hinweist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3318
BauvertragBauvertrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?

OLG München, Beschluss vom 27.12.2016 - 27 U 3351/16 Bau

1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3316
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme trotz fehlender Restleistungen?

OLG München, Beschluss vom 23.02.2017 - 27 U 3351/16 Bau

1. Eine Abnahme kann auch dann erfolgen, wenn das Werk noch nicht vollständig erbracht ist. Es kommt darauf an, ob die erbrachte Leistung nach den gesamten Umständen als im Wesentlichen vertragsgerecht angesehen wird.

2. In besonderen Einzelfällen (hier: Baustelle in Kanada und bereits gebuchter Rückflug nach Deutschland) kann eine Abnahme auch dann erfolgen, wenn "elementare Leistungen" fehlen und der Auftraggeber gleichwohl erklärt, dass "soweit alles wunderbar sei".

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2019, 3315
BauvertragBauvertrag
Begeheren einer Rückzahlung aufgrund unangemessener Benachteiligung der Kläger

OLG München, Beschluss vom 28.01.2019 - 27 U 3385/18 Bau

(kein amtlicher Leitsatz)

Dokument öffnen Volltext