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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 1347
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BauvertragBauvertrag
Feststellung zur Insolvenztabelle = Abnahme der Werkleistung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2019 - 29 U 81/18

1. Der Vertrag über die Planung, die Anfertigung und den Einbau einer Haustreppenanlage aus Stahl und Holz ist als Werkvertrag einzuordnen.*)

2. Der Bürge, der die Zahlungsvoraussetzungen des § 648a Abs. 2 Satz 2 BGB sinngemäß in der Bürgschaftsurkunde wiedergibt, verzichtet damit nicht auf Einwendungen.*)

3. In der vorbehaltlosen, uneingeschränkten Feststellung einer Werklohnforderung zur Insolvenztabelle kommt auch die Abnahme der Werkleistung zum Ausdruck.*)

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IBRRS 2019, 1274
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angeordnete "Nullpositionen" sind Teilkündigung und keine Leistungsänderung!

OLG München, Beschluss vom 02.04.2019 - 28 U 413/19 Bau

Lässt der Auftraggeber einzelne Positionen nach Auftragserteilung nicht vom Auftragnehmer ausführen, liegt eine Teilkündigung und keine Leistungsänderung vor, so dass dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zusteht.

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IBRRS 2019, 1291
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Besondere Aufmaßvorschrift geht den Regelungen in der VOB/C vor!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2019 - 21 U 17/18

1. Widersprüche zwischen den einzelnen Teilen der Vergabeunterlagen sind im Wege der Auslegung möglichst so aufzulösen, dass sich ein sinnvolles, den Belangen beider Vertragsparteien gerecht werdendes Resultat ergibt.

2. Es gibt keine Auslegungsregel, wonach ein Vertrag mit unklarer Leistungsbeschreibung allein deshalb zu Lasten des Auftragnehmers geht, weil dieser die Unklarheiten nicht vor der Abgabe seines Angebots aufgeklärt hat.

3. Ebenso wenig gibt es eine Auslegungsregel, wonach Unklarheiten zu Lasten des ausschreibenden Auftraggebers gehen, ohne dass zuvor der Versuch ihrer Auflösung im Wege einer Auslegung der Gesamtheit der Vertragsunterlagen unternommen werden muss.

4. Enthält der Ausschreibungstext eine besondere Aufmaßvorschrift, geht diese als die speziellere Vertragsnorm der allgemeinen Bezugnahme des Vertrags auf die VOB/C und die in Abschnitt 5 der davon umfassten DIN enthaltenen Aufmaßvorschriften vor.

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IBRRS 2019, 1282
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wer als Auftragnehmer plant, muss Pläne "wie ein Planer" prüfen!

KG, Urteil vom 22.04.2016 - 21 U 119/14

1. Tritt auf dem Baugrundstück drückendes Wasser auf, ist die Ausführung einer "schwarzen" oder "weißen Wanne" als Abdichtung erforderlich. Hat der Auftragnehmer weder eine "schwarze" noch eine "weiße Wanne" ausgeführt, ist seine Leistung mangelhaft.

2. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung berufen, wenn die fehlende Abdichtung gegen drückendes Wasser einen Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik darstellt und die Ausführung einer solchen Abdichtung ausdrücklich vereinbart worden ist.

3. Verpflichtet sich der Auftragnehmer zur schlüsselfertigen Errichtung eines Bauvorhabens und gehören bestimmte, vom Auftraggeber erstellte Pläne und planerische Leistungen zur Vertragsgrundlage, hat der Auftragnehmer die weitere Planung selbst fortzuschreiben und dabei die ihm überlassenen Pläne "wie ein Planer" zu überprüfen.

4. Eine fehlende Bauüberwachung des Bauherrn oder Fehler der Bauüberwachung begründen kein Mitverschulden des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer.

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IBRRS 2019, 1299
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch die Vergütung von Nachträgen gehört zu den Kosten der Ersatzvornahme!

OLG Köln, Urteil vom 05.12.2018 - 11 U 21/16

1. Erklärt der Auftragnehmer unberechtigt die Kündigung wegen angeblich verspäteter Zahlungen und stellt er seine Leistungen ein, berechtigt dies den Auftraggeber dazu, den Bauvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Nach der Kündigung kann der Auftraggeber den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen. Der Anspruch umfasst den Ersatz der tatsächlich angefallenen, erforderlichen Mehrkosten der Ersatzvornahme.

3. Der Auftraggeber kann die Erstattung der Fremdnachbesserungskosten verlangen, die er als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr im Zeitpunkt der Beauftragung des anderen Unternehmers für angemessen halten durfte.

4. Etwaige Fehler im Vergabeverfahren kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber nicht anspruchsmindernd entgegen halten.

5. Einem Anspruch auf Erstattung der Ersatzvornahmekosten steht nicht entgegen, dass die letztlich ausgeführten Leistungen sich gegenüber den ursprünglich beim bisherigen Auftragnehmer beauftragten Leistungen teilweise geändert haben. Der Auftraggeber kann auch Mehrkosten für solche Leistungen erstattet verlangen, die zwar im Zeitpunkt der Kündigung noch nicht vereinbart waren, die der Auftragnehmer jedoch gem. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B nach einer entsprechenden Anordnung hätte durchführen müssen (Anschluss an BGH, IBR 2000, 163).

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IBRRS 2019, 1295
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Dringender Verdacht auf Schwarzarbeit: Auftraggeber kann kündigen!

LG Potsdam, Urteil vom 15.02.2019 - 6 O 352/13

1. Ein VOB-Bauvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden. Ein solcher liegt vor, wenn es für den Auftraggeber aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Auftragnehmers unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist, weiter am Vertrag festzuhalten, und der Auftragnehmer entsprechend abgemahnt worden ist.

2. Ein dringender Verdacht auf Schwarzarbeit und ein Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, dem der Auftragnehmer auch auf Abmahnung hin nicht etwa dadurch entgegentritt, dass er die erforderlichen Unterlagen vorlegt, berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund.

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IBRRS 2019, 1059
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz wegen fehlender Aufzugskapazitäten?

OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2017 - 24 U 32/13

1. Ein Schadensersatzanspruch wegen fehlender Aufzugskapazitäten und dadurch bedingter Wartezeiten setzt voraus, dass dem Auftragnehmer entweder entsprechende Kapazitäten zugesagt wurden oder bestimmte Aufzugsverfügbarkeiten bei vergleichbaren Bauvorhaben erforderlich und deshalb zu erwarten sind.

2. Macht der Auftragnehmer Mehrkosten aufgrund von Behinderungen durch Wartezeiten geltend, muss er darlegen, dass die Behinderungen zu einer Verzögerung des Gesamtablaufs und einem daraus resultierenden Verzögerungsschaden geführt haben.

3. Die Darlegung von Mehrkosten infolge der durch den Leistungsverzug des Auftraggebers bedingten Behinderung erfordert, dass der Auftragnehmer vorträgt, welche Kosten er ohne den Verzug gehabt hätte und inwieweit diese Kosten infolge der Behinderung gestiegen sind. Mehrkosten können nur durch einen Vergleich dieser beiden Faktoren ermittelt werden.

4. Auch wenn im BGB-Vertrag keine Behinderungsanzeige erforderlich ist, wird der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz behinderungsbedingter Mehrkosten um einen Mitverschuldensanteil gekürzt, wenn er dem Auftraggeber keine Behinderung angezeigt hat.

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IBRRS 2019, 1150
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auch im VOB-Vertrag gibt es nach freier Kündigung 5% der Vergütung!

KG, Urteil vom 20.02.2018 - 7 U 40/17

1. Ein Streit darüber, ob eine vom Auftraggeber erklärte Kündigung des Bauvertrags als außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund anzuerkennen ist oder als freie Kündigung gilt, ist im Prozess zur Erlangung einer Bauhandwerkersicherheit im Sinne des Auftragnehmers aufzulösen.

2. Um den Vergütungsanspruch für nicht erbrachte Leistungen nach freier Kündigung schlüssig zu begründen, hat der Auftragnehmer eine detaillierte Abrechnung zu erstellen, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, sich mit den ersparten Kosten und den tatsächlichen oder möglichen Zuflüssen aus anderweitigem oder böswillig unterlassenem anderweitigen Erwerb auseinanderzusetzen, wozu auch die Grundlagen der unternehmerischen Kalkulation heranzuziehen sind.

3. Die gesetzliche Vermutung des § 649 Satz 3 BGB a.F. (§ 648 Satz 3 BGB), wonach dem Auftragnehmer jedenfalls ein Anteil von 5% der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zusteht, ist auch im Rahmen eines VOB-Vertrags anwendbar.




IBRRS 2019, 1145
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zuschlag nach Ablauf der Bindefrist erteilt: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Dresden, Beschluss vom 12.10.2016 - 16 U 91/16

1. Ein Bauvertrag kommt nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung zu Stande, wenn der Auftraggeber innerhalb der Zuschlags- und Bindefrist den Zuschlag an den Auftragnehmer erteilt.

2. Die Erteilung des Zuschlags ist auch nach Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist noch möglich. Der verspätete Zuschlag stellt ein neues Angebot dar, das der Bieter, der durch Fristablauf von seinem bindenden Angebot frei geworden ist, annehmen, aber auch ohne weiteres ablehnen kann.

3. Lehnt der Bieter den vom Auftraggeber im "Zuschlagsschreiben" alternativ angebotenen Ausführungszeitraum ab, liegt darin die Ablehnung des neuen Angebots.

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IBRRS 2019, 0966
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Architektenhonorar für Selbstvornahme muss nicht exakt nach HOAI berechnet werden!

OLG München, Urteil vom 27.11.2018 - 28 U 617/18 Bau

Bei der Ermittlung des Architektenhonorars für die Planung von Sanierungsarbeiten im Rahmen eines Kostenvorschusses zur Selbstvornahme kommt es nicht auf eine exakt genaue, den Vorgaben der HOAI entsprechende Architektenrechnung an. Der den Vorschuss verlangende Besteller muss zur Ermittlung der Höhe des Honorars keinen Honorarsachverständigen beauftragen.

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IBRRS 2019, 1156
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Architekt teilt Bedenken nicht: Auftragnehmer muss sich an Auftraggeber wenden!

OLG Celle, Urteil vom 04.08.2016 - 13 U 104/12

1. Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmer muss gegenüber dem Auftraggeber selbst oder dessen befugtem Vertreter erfolgen. Er muss so eindeutig sein, dass dem Auftraggeber die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird.

2. Wird nicht der Auftraggeber, sondern sein bevollmächtigter Vertreter belehrt und verschließt sich dieser den vorgebrachten Bedenken, muss sich der Auftragnehmer unmittelbar an den Auftraggeber selbst wenden.

3. Der Anspruch auf Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber setzt voraus, dass der Auftragnehmer einen Mangel seines Werks trotz schriftlicher Nachbesserungsaufforderung nicht auf seine Kosten beseitigt und eine ihm dafür gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

4. Der Auftragnehmer hat bei der Ersatzvornahme diejenigen Kosten zu erstatten, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung aufgrund sachkundiger Beratung für erforderlich halten durfte.

5. Erforderlich sind diejenigen Kosten, die der Auftraggeber für die Selbstvornahme aufgewendet hat, solange er nicht annehmen musste, dass sie unnötig, unzweckmäßig oder überteuert sind.

6. Die Kosten sind überhöht, wenn eine preiswertere Sanierung erkennbar möglich und zumutbar war. Der Auftraggeber ist aber nicht gehalten, einen besonders preisgünstigen Drittunternehmern zu finden. Einen überhöhten Preis kann er auch dann akzeptieren, wenn die Sanierung dringend ist.




IBRRS 2019, 0365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen Schwarzarbeitsgesetz: Kein Kostenvorschuss bei Mängeln!

LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2017 - 5 O 253/15

1. Ist ein Werk aus Sicht der Parteien weitgehend fertig gestellt, erfolgt aber keine Abnahme und verweigert der Unternehmer die Mängelbeseitigung, steht die fehlende Abnahme nicht der Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs des Bestellers gegen den Unternehmer entgegen.

2. Der Besteller hat auch bei einer nach Abschluss des Werkvertrags nachträglich getroffenen "Ohne-Rechnung-Abrede" wegen Verstoßes gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG keinen Anspruch auf Kostenvorschuss.

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IBRRS 2019, 1091
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer trägt das Risiko einer Änderung der anerkannten Regeln der Technik!

OLG Koblenz, Urteil vom 27.09.2016 - 4 U 674/14

1. Der Auftragnehmer schuldet ein dauerhaft mangelfreies und funktionstaugliches Werk. Die Einstandspflicht des Auftragnehmers setzt lediglich voraus, dass dem Werk ein aus seinem Verantwortungsbereich herrührender Mangel anhaftet.

2. Auch wenn der Auftragnehmer seine Leistung unter Beachtung der seinerzeit geltenden anerkannten Regeln der Technik erstellt hat, ist das Werk mangelhaft, wenn sich die als zutreffend angenommenen Regeln später als unrichtig herausstellen.

3. Inwieweit ein Mangel des Werks vorliegt, hängt nicht davon ab, ob der Auftragnehmer aufgrund ihm zugänglicher fachlicher Informationen darauf vertrauen konnte, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit durch seine Leistung erfüllt wird. Das Werk ist auch dann mangelhaft, wenn den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.

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IBRRS 2019, 0932
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nur liefern oder liefern und verlegen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 01.06.2016 - 13 U 176/11

1. Geht aus der Ausschreibung nicht eindeutig hervor, ob die LV-Position "Betonstahl" nicht nur die Lieferung, sondern auch den Einbau umfasst, und will der Bieter die Verlegung des Betonstahls erkennbar nicht anbieten, gehört Einbau des Stahls nicht zum vertraglich vereinbarten Leistungsumfang.

2. Fordert der Auftraggeber den Auftragnehmer auf, die Verlegearbeiten auf jeden Fall zu erbringen, liegt darin die Anordnung zur Ausführung einer zusätzlichen Leistung, die besonders zu vergüten ist.

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IBRRS 2019, 2021
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
BGB-Bauvertrag: Wann verjährt der Werklohnanspruch?

LG Hamburg, Urteil vom 20.02.2019 - 325a O 16/18

Der Werklohnanspruch aus einem Bauvertrag, der vor dem 01.01.2018 geschlossen wurde, verjährt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Abnahme erfolgte. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung kommt es nicht an.

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IBRRS 2019, 0954
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Muss der Auftragnehmer auf Optimierungsmöglichkeiten hinweisen?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.05.2017 - 14 U 108/15

1. Beratungspflichten setzen keinen besonderen Beratungsvertrag voraus. Derartige Pflichten können sich als Nebenpflichten auch aus einem Bauvertrag ergeben.

2. Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die geeignet sind, den Vertragszweck zu vereiteln oder sonst für den Vertragspartner erkennbar von wesentlicher Bedeutung sind, so dass dieser Mitteilung erwarten darf. Dies gilt umso mehr, wenn ein weniger fachkundiger Auftraggeber auf das größere Fachwissen des Werkunternehmers angewiesen ist.

3. Der Auftragnehmer muss nicht auf die Möglichkeit einer Leistungsoptimierung hinweisen, wenn die erreichbare Leistung dem Vertragszweck gerecht wird.




IBRRS 2019, 0990
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann verjährt der Ausgleichsanspruch des Bauüberwachers gegen den Bauunternehmer?

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.01.2019 - 10 U 223/18

1. Das Innenverhältnis zwischen mehreren Gesamtschuldnern ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, aus dessen Verletzung sich Ansprüche gemäß § 280 BGB wegen Pflichtverletzung ergeben können.*)

2. Kommt ein Bauunternehmer seiner Verpflichtung gegenüber dem Bauherrn zur unentgeltlichen Nachbesserung nicht nach, sondern führt er die Nacherfüllung nur gegen Vergütung aus, stellt dies auch im Gesamtschuldner-Innenverhältnis des Bauunternehmers und des bauüberwachenden Architekten eine Pflichtverletzung dar.*)

3. Der Anspruch des anderen Gesamtschuldners, hier des Architekten, ist zunächst darauf gerichtet, dass der Bauunternehmer der Verpflichtung zur unentgeltlichen Mangelbeseitigung nachkommt. Er wandelt sich in einen Zahlungsanspruch um, wenn der Bauunternehmer die Nachbesserungsleistungen dem Bauherrn in Rechnung stellt und dieser Zahlungen erbringt.*)

4. Die Verjährung des sich aus dieser Pflichtverletzung ergebenden Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB richtet sich nach §§ 195, 199 BGB. Der Anspruch unterliegt unabhängig von seiner Ausprägung als Mitwirkungs-, Befreiungs- oder Zahlungsanspruch einer einheitlichen Verjährung.*)

5. Nicht erforderlich für den Verjährungsbeginn ist, dass der Gläubiger den Vorgang rechtlich zutreffend beurteilt.*)

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IBRRS 2019, 0931
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Erdbauunternehmer muss auf widersprüchliche Höhenangaben hinweisen!

OLG Schleswig, Urteil vom 10.08.2017 - 7 U 120/15

1. Soll die Kelleroberkante nach einer Bauzeichnung ebenerdig abschließen und führt die Vorgabe des sog. Nullpunkts dazu, dass der Keller deutlich (hier: rund 80 cm) über die Geländeoberfläche hinausragen würde, muss der Erdbauunternehmer den Auftraggeber hierauf vor Beginn der Tiefbauarbeiten hinweisen. Unterlässt er diesen Hinweis, haftet er dem Auftraggeber auf Schadensersatz.

2. Den Auftraggeber trifft an der Entstehung des Schadens ein erhebliches Mitverschulden, wenn offensichtlich ist, dass das Bauwerk in der vorhandenen Form gegen die Baugenehmigung verstößt und er gleichwohl weiterbauen lässt.

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IBRRS 2019, 0962
BauvertragBauvertrag
Zusatzleistung im BGB-Pauschalvertrag wird nicht zusätzlich vergütet!

OLG München, Beschluss vom 23.03.2016 - 28 U 3932/15 Bau

1. Anders als unter Geltung der VOB/B, wonach der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung einfordern kann und dafür dann eine besondere Vergütung zahlen muss, kann der Auftraggeber bei einem vor dem 31.12.2017 geschlossenen BGB-Bauvertrag nicht einseitig eine Zusatzleistung fordern.

2. Erbringt der Auftragnehmer sie, ohne dass eine Preisänderung des Vertrags erfolgt, ist die geänderte Leistung durch den Pauschalpreis mit abgegolten.

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IBRRS 2019, 0903
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zusatzleistung im BGB-Pauschalvertrag wird nicht zusätzlich vergütet!

OLG München, Beschluss vom 02.05.2016 - 28 U 3932/15 Bau

1. Anders als unter Geltung der VOB/B, wonach der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung einfordern kann und dafür dann eine besondere Vergütung zahlen muss, kann der Auftraggeber bei einem vor dem 01.01.2018 geschlossenen BGB-Bauvertrag nicht einseitig eine Zusatzleistung fordern.

2. Erbringt der Auftragnehmer sie, ohne dass eine Preisänderung des Vertrags erfolgt, ist die geänderte Leistung durch den Pauschalpreis mit abgegolten.

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IBRRS 2019, 0883
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abdichtung muss abdichten!

BGH, Beschluss vom 07.02.2019 - VII ZR 274/17

1. Teilabnahmen im Sinne von § 641 Abs. 1 Satz 2 BGB setzen eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierüber voraus, die auch konkludent erfolgen kann. Wegen ihrer gravierenden Folgen muss aber der Wille des Auftraggebers zur Teilabnahme klar zum Ausdruck kommen.

2. Die Beauftragung von Nachfolgegewerken allein lässt nicht den Schluss auf den Willen des Auftraggebers zu, eine Teilabnahme der Leistungen des Auftragnehmers zu erklären. Regelmäßig kann allein dem Weiterbau im Rahmen eines Bauvorhabens kein Erklärungswert beigemessen werden.

3. Wird der Auftragnehmer mit Abdichtung der Terrasse eines Wohnhauses beauftragt, schuldet er die Herbeiführung eines Zustands, der ausschließt, dass (Regen-)Wasser über die Terrasse oder durch sie durch in das Gebäude eindringt. Die Wasserundurchlässigkeit ist Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung.

4. Der Auftragnehmer schuldet Nacherfüllung verschuldensunabhängig auch dann, wenn ihm ein Ausführungsfehler, der dazu geführt hat, dass die vereinbarte Beschaffenheit nicht erreicht wurde, nicht nachzuweisen ist.

5. Die Anwendung der Beweislastregeln zur Streitentscheidung stellt eine ultima ratio dar, die erst dann zum Tragen kommt, wenn und soweit das Gericht alle zulässigen Beweismöglichkeiten ohne Erfolg ausgeschöpft hat und weitere Feststellungen nicht mehr möglich erscheinen (BGH, Urteil vom 20.03.2007 - VI ZR 254/05, NJW 2007, 2122 = IBRRS 2007, 2786 = IMRRS 2007, 1051). Dies gilt auch dann, wenn die Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten aus einem Grund ganz oder teilweise unterbleiben muss, der aus der Sphäre des Beweisbelasteten stammt.*)

6. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass konkrete Anhaltspunkte Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen des Gerichts des ersten Rechtszugs begründen und deshalb eine erneute Feststellung geboten sei, § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, ist der revisionsrechtlichen Überprüfung entzogen. Dies gilt auch dann, wenn die (ergänzende) Beweisaufnahme in zweiter Instanz angeordnet worden, aber ergebnislos geblieben ist.*)




IBRRS 2019, 0853
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Verjährung ohne Schlussrechnung!

OLG Hamburg, Urteil vom 20.12.2018 - 4 U 80/18

Die Regelung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B, wonach der Anspruch des Auftragnehmers auf Schlusszahlung erst nach Stellung der Schlussrechnung fällig wird, so dass er den Eintritt der Verjährung seiner Werklohnforderung einseitig bestimmen kann, benachteiligt den Auftraggeber nicht unangemessen und hält einer isolierten AGB-Kontrolle stand.

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IBRRS 2019, 0781
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Frisiertes" gemeinsames Aufmaß ist nicht bindend!

KG, Urteil vom 06.11.2015 - 7 U 166/14

1. Die Frage, ob die Berechnung eines vereinbarten Nachlasses auf die Auftrags- oder die Abrechnungssumme zu erfolgen hat, ist durch eine Auslegung der getroffenen Vereinbarung zu beantworten.

2. Wird ein "pauschaler Nachlass in Höhe von 4 %" gewährt und dieser mit einem (abgerundeten) Festbetrag ausgewiesen, bezieht sich der Preisnachlass auf die vereinbarte Auftragssumme.

3. Bei einem gemeinsamen Aufmaß kann eine rechtliche Bindung im Sinne eines Anerkenntnisses eintreten, wenn das Aufmaß von den Vertragsparteien oder den mit rechtsgeschäftlicher Vollmacht ausgestatteten Vertretern genommen wird. Das hat zur Folge, dass eine Vertragspartei später grundsätzlich nicht mehr einwenden kann, dass die tatsächlich ausgeführten Mengen den Feststellungen des gemeinsamen Aufmaßes nicht entsprechen.

4. Ein gemeinsames Aufmaß entfaltet ausnahmsweise keine Bindungswirkung, wenn Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Auftraggebers und zu dessen Schaden Vereinbarungen treffen, die gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind.




IBRRS 2019, 0778
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangel kann nicht beseitigt werden: Auftraggeber darf Vorschuss behalten!

OLG München, Beschluss vom 10.12.2015 - 27 U 2588/15 Bau

1. Für den Umfang des Kostenerstattungsanspruchs wegen Baumängeln kommt es darauf an, was ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Auftraggeber für erforderlich halten darf (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 1996, 150).

2. Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

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IBRRS 2019, 0776
BauvertragBauvertrag
Mangel kann nicht beseitigt werden: Auftraggeber darf Vorschuss behalten!

OLG München, Beschluss vom 02.11.2015 - 27 U 2588/15 Bau

1. Für den Umfang des Kostenerstattungsanspruchs wegen Baumängeln kommt es darauf an, was ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Auftraggeber für erforderlich halten darf (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 1996, 150).

2. Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

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IBRRS 2019, 0695
BauvertragBauvertrag
Zusatzaufträge sind zusätzlich zu bezahlen!

OLG München, Urteil vom 13.02.2019 - 20 U 1475/18 Bau

1. Ein Pauschalpreis bleibt nur bei unverändertem Leistungsumfang unverändert. Zusätzliche Leistungen sind dementsprechend zusätzlich zu vergüten.

2. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs bedarf es grundsätzlich nur der Darlegung, wie viele Stunden der Auftragnehmer für die Vertragsleistung aufgewendet hat.

3. Hat der Auftragnehmer substantiiert zu dem von ihm behaupteten Stundenaufwand vorgetragen, kann sich der Auftraggeber nicht auf pauschales Bestreiten des Zeitaufwands beschränken.

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IBRRS 2019, 0601
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abnahme durch Sachverständigen ist verbindlich!

OLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2016 - 2 U 27/16

1. Einigen sich die Parteien eines Bauvertrags darauf, dass ein Sachverständiger verbindlich über die Abnahmefähigkeit der Leistung entscheidet, liegt darin eine Schiedsgutachterabrede.

2. Die Erklärung des Sachverständigen, die Leistung sei abnahmefähig, ist nur bei offenkundiger Unbilligkeit unverbindlich.

3. Offenbare Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn die Bestimmung in grober Weise gegen Treu und Glauben verstößt und sich die Unbilligkeit, wenn auch nicht jedermann, so doch einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort aufdrängt (hier verneint).

4. Allein die Höhe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten steht einer Abnahmefähigkeit nicht entgegen.

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IBRRS 2019, 0563
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unbespielbarer Sportplatz ist mangelhaft!

OLG Köln, Urteil vom 03.06.2014 - 22 U 185/11

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist nur vertragsgerecht, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Die vereinbarte Beschaffenheit liegt eindeutig fest, soweit der Bauvertrag, das Leistungsverzeichnis oder sonstige Vertragsbestandteile ausdrückliche Angaben enthalten.

2. Das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit führt zur Mangelhaftigkeit des Bauwerks. Das gilt auch dann, wenn sie funktional nicht notwendig ist. Auch eine Beeinträchtigung des Werts oder der Gebrauchstauglichkeit der Bauleistung ist nicht erforderlich.

3. Die Vereinbarung, dass die Arbeiten DIN-gerecht ausgeführt werden, führt bei einer Abweichung von den DIN-Normen zu einem Mangel.

4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Unverhältnismäßig sind die Kosten für die Beseitigung eines Mangels dann, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwands steht.

5. Ist die Funktionsmäßigkeit des Werks spürbar beeinträchtigt, kann Nachbesserung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigert werden.

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IBRRS 2019, 0644
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Anordnungsrecht endet mit Abnahmepflicht!

OLG Hamm, Urteil vom 18.01.2019 - 12 U 54/18

1. Das Anweisungsrecht des Auftraggebers gem. § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B besteht nicht unbegrenzt, sondern nur im werkvertraglichen Erfüllungsstadium, das regelmäßig mit der Abnahme endet.*)

2. Ohne Abnahme findet die Herstellungsverpflichtung des Werkunternehmers - jedenfalls nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - ihr Ende, wenn der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet ist.*)

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IBRRS 2019, 0645
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Ein Mann, ein Wort?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2018 - 12 U 16/18

Erklärt der vorläufige Sachwalter, dass er Zahlungen, die aus Mitteln des Unternehmens für Lieferungen und Leistungen erfolgen, die ab einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und seiner Bestellung zum Sachwalter/Insolvenzverwalter nicht anfechten wird, ist er nachfolgend nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes gehindert, solche Zahlungen anzufechten, die bereits vor dem Stichtag geliefertes Material betreffen, das der Bauunternehmer erst nach dem Stichtag in das Bauvorhaben eingebaut hat. Darauf, ob dem Bauunternehmer am Stichtag bereits ein fälliger Anspruch auf Bezahlung der Teil- oder Vorleistung zustand, kommt es nicht an.*)

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IBRRS 2019, 0642
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BauvertragBauvertrag
Keine fiktive Abnahme bei erkennbaren wesentlichen Mängeln!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.12.2018 - 8 U 55/17

1. a) Die Einrede des nichterfüllten Vertrags wegen vorhandener Sachmängel steht dem Besteller grundsätzlich auch dann zu, wenn er die verlangte Bauhandwerkersicherung nicht leistet.*)

b) Die Einrede des nichterfüllten Vertrags erlischt, wenn der Unternehmer den Bauvertrag wegen Nichtleistung der Bauhandwerkersicherung kündigt. Er kann dann, ohne die Mängel beseitigen zu müssen, die - regelmäßig nach § 648a Abs. 5 Satz 2 BGB (= § 650f BGB n.F.) reduzierte - Vergütung verlangen.*)

2. Hat das Erstgericht den Werklohnanspruch des Unternehmers unter der fehlerhaften Annahme, es sei ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Bauvertragsparteien entstanden, um die (mutmaßlich) anfallenden Mangelbeseitigungskosten gekürzt, ist es dem Besteller auch dann nicht - nach den Grundsätzen von Treu und Glauben - verwehrt, sich in der zweiten Instanz (weiterhin) auf sein Leistungsverweigerungsrecht wegen vorhandener Sachmängel zu berufen, wenn der Unternehmer seinerseits kein (Anschluss-)Rechtsmittel einlegt und die Kürzung seines Werklohnanspruchs deshalb rechtskräftig wird.*)

3. a) Nach § 12 Abs. 5 VOB/B ist der Eintritt der Abnahmefiktion ausgeschlossen, wenn der Besteller, hätte zu dem nach § 12 Abs. 5 Nr. 1, 2 VOB/B maßgeblichen Zeitpunkt ein Abnahmetermin stattgefunden, die Abnahme bei redlichem Verhalten der Bauvertragsparteien hätte verweigern können.*)

b) Das ist der Fall, wenn zum fraglichen Zeitpunkt wesentliche Mängel vorlagen, die bei einem Abnahmetermin erkennbar gewesen wären oder die jedenfalls der Auftragnehmer kennt oder kennen müsste.*)

c) Lagen zum fraglichen Zeitpunkt hingegen "nur" versteckte, d. h. beiden Parteien (noch) unbekannte, Mängel vor, hindern diese den Eintritt der Abnahmefiktion nicht.*)




IBRRS 2019, 0639
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BauvertragBauvertrag
Nebenangebot abgegeben: Planungsverantwortung übernommen!

OLG Naumburg, Urteil vom 30.03.2016 - 12 U 97/15

1. Die Abgabe eines Nebenangebots ermöglicht es dem Auftragnehmer, seine Auftragschancen mithilfe technisch oder wirtschaftlich besserer Lösungen als den vom Auftraggeber vorgesehenen zu verbessern.

2. Das Risiko eines Nebenangebots liegt für den Auftragnehmer darin, dass für die Planung, technische Gestaltung, Kalkulation und praktische Ausführung die volle Verantwortung übernommen wird.

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IBRRS 2019, 0580
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BauvertragBauvertrag
Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten bei Durchgriffshaftung wegen Baumängeln!

OLG Köln, Urteil vom 31.10.2018 - 11 U 166/17

1. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Ausschluss fiktiver Mängelbeseitigungskosten im Werkvertrag (BGH, IBR 2018, 196) gilt auch für die Durchgriffshaftung des Geschäftsführers einer Bauunternehmung wegen Baumängeln aus § 826 BGB.*)

2. Der Übergang vom Schadensersatzanspruch auf den Vorschussanspruch ist keine Klageänderung und daher grundsätzlich auch noch im Berufungsverfahren zulässig.*)

3. Der Übergang von einem Antrag auf Feststellung der Pflicht zur Erstattung von Umsatzsteuer im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs zu einem Antrag auf Zahlung der Umsatzsteuer im Rahmen eines Vorschussanspruchs ist eine Klageerweiterung, die der in erster Instanz erfolgreiche Berufungsbeklagte in der Berufung nur unter den Voraussetzungen einer Anschlussberufung und damit innerhalb der wirksam gesetzten Berufungserwiderungsfrist geltend machen kann (Anschluss an BGH, IBR 2015, 527).*)

4. Die Berufungserwiderungsfrist ist nur wirksam gesetzt, wenn dem Berufungsbeklagten eine beglaubigte Abschrift der Verfügung zugestellt wird und er über die Rechtsfolgen der Versäumung der Berufungserwiderungsfrist belehrt worden ist.*)

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IBRRS 2019, 0597
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BauvertragBauvertrag
Unkalkulierbare Risiken übernommen: Kein Anspruch auf Mehrvergütung!

OLG München, Urteil vom 12.02.2019 - 9 U 728/18 Bau

1. Der Bieter und spätere Auftragnehmer kann auch ungewöhnliche und nicht kalkulierbare Risiken übernehmen. Es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach regelmäßig nur kalkulierbare Verpflichtungen eingegangen werden (Anschluss an BGH, IBR 1996, 487).

2. In der Übernahme der Planungsverantwortung liegt insbesondere dann kein ungewöhnliches Wagnis, wenn der Auftragnehmer im Vergabeverfahren unmissverständlich und eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass er das Risiko etwaiger Planungsfehler zu tragen hat.

3. Ungewöhnliche Wagnisse sind bereits im Vergabeverfahren geltend zu machen. Ein Bieter kann nicht ein sich aus den Vergabeunterlagen ausdrücklich ergebendes Risiko hinnehmen und im Anschluss an das Vergabeverfahren als Auftragnehmer zivilrechtliche Auseinandersetzungen wegen des übertragenen Risikos führen.

4. Mehrkosten in Höhe von 4,2% des Bauvolumens führen nicht zu einer Störung der Geschäftsgrundlage.

5. Dem Auftragnehmer kann das sog. Baugrundrisiko im Rahmen eines Konzessionsvertrags auch durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam übertragen werden.

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IBRRS 2019, 0577
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BauvertragBauvertrag
Generalunternehmer muss sich Planungsfehler des Bauherrn anrechnen lassen!

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2018 - 11 U 110/16

1. Ein Mitverschulden des vom Besteller beauftragten Planers muss sich auch der Hauptunternehmer im Verhältnis zu seinem Nachunternehmer zurechnen lassen.*)

2. Im Umfang des dem Besteller nach §§ 254, 278 BGB als Mitverschulden zuzurechnenden Planungsfehlers besteht zwischen dem Unternehmer und dem planenden Architekten mangels Haftung des Unternehmers keine Gesamtschuld.*)

3. Soweit zwischen Unternehmer und planendem Architekten im Umfang des Haftungsanteils des Unternehmers ein Gesamtschuldverhältnis vorliegt, findet ein Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB nicht statt. Der Verursachungsanteil des Planers im Innenverhältnis entspricht dem den Unternehmer befreienden Mitverschuldensanteil.*)

4. Beseitigt der Unternehmer den Mangel ohne sich gegenüber dem Besteller auf ein Mitverschulden des planenden Architekten zu berufen und wird dadurch der Architekt von seiner Haftung gegenüber dem Besteller frei, kann dem Unternehmer ein Ausgleichsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Rückgriffskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB) zustehen.*)

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IBRRS 2019, 0485
BauvertragBauvertrag
Planung anderweitig vergeben: Bauvertrag gekündigt?

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 19.02.2018 - 28 U 3641/17 Bau

1. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgestaltende Erklärung. Der Wunsch nach der Beendigung des Vertrages muss klar und eindeutig zum Ausdruck kommen.

2. Eine Kündigung kann durch ausdrücklich Erklärung oder konkludentes Handeln, wie etwa durch die anderweitige Vergabe der noch ausstehenden Leistungen, erfolgen.

3. Ob eine Erklärung als Kündigung zu verstehen ist, ergibt die Auslegung. Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls sowie die bestehende Interessenslage.

4. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Erklärung als Kündigung ausgelegt werden kann, ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber von dem freien Kündigungsrecht nur im persönlichen Notfall Gebrauch machen wird.

5. In der anderweitigen Vergabe der Genehmigungsplanung liegt keine Kündigung des gesamten Bauvertrags.

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IBRRS 2019, 0050
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BauvertragBauvertrag
Planung anderweitig vergeben: Bauvertrag gekündigt?

OLG München, Beschluss vom 22.03.2018 - 28 U 3641/17 Bau

1. Die Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgestaltende Erklärung. Der Wunsch nach der Beendigung des Vertrages muss klar und eindeutig zum Ausdruck kommen.

2. Eine Kündigung kann durch ausdrücklich Erklärung oder konkludentes Handeln, wie etwa durch die anderweitige Vergabe der noch ausstehenden Leistungen, erfolgen.

3. Ob eine Erklärung als Kündigung zu verstehen ist, ergibt die Auslegung. Maßgebend sind dabei die Umstände des Einzelfalls sowie die bestehende Interessenslage.

4. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Erklärung als Kündigung ausgelegt werden kann, ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber von dem freien Kündigungsrecht nur im persönlichen Notfall Gebrauch machen wird.

5. In der anderweitigen Vergabe der Genehmigungsplanung liegt keine Kündigung des gesamten Bauvertrags.

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IBRRS 2019, 0542
BauvertragBauvertrag
Wann entsteht der Anspruch auf Nachzahlung der zurückgeforderten Umsatzsteuer?

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 7/18

1. Einem Bauunternehmer steht bei einem vor dem Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen Bauvertrag mit einem Bauträger aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn in Höhe des Umsatzsteuerbetrags gegen seinen Vertragspartner zu, wenn beide Vertragsparteien übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen sind, der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hat und wegen eines Erstattungsverlangens des Bauträgers für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 372).

2. Der an den Bauträger abgetretene Anspruch des Bauunternehmers entsteht erst mit Eintritt der Gefahr, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen.

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IBRRS 2019, 0484
BauvertragBauvertrag
Zeitplan komplett umgeworfen: Vertragsstrafe entfällt!

OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 20.01.2016 - 28 U 3609/15 Bau

1. Voraussetzung für die Fälligkeit der (prüfbaren) Schlussrechnung ist die Abnahme der Werkleistung. Sie ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber vom Auftragnehmer keine Erfüllung mehr verlangt, sondern reine Geldzahlungsansprüche verfolgt.

2. Kommt es bei einem Ausführungszeitraum von nur zwei Wochen bei Vertragsabschluss und während der Ausführung zu nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen, ist der gesamte Zeitplan umgeworfen mit der Folge, dass eine vereinbarte Vertragsstrafe ganz entfällt.

3. Zahlt der Auftraggeber den Gewährleistungseinbehalt nicht rechtzeitig auf ein Sperrkonto ein, kann ihm der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber diese verstreichen, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen und muss keine Sicherheit mehr stellen.

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IBRRS 2019, 0503
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BauvertragBauvertrag
Zeitplan komplett umgeworfen: Vertragsstrafe entfällt!

OLG München, Beschluss vom 29.02.2016 - 28 U 3609/15 Bau

1. Voraussetzung für die Fälligkeit der (prüfbaren) Schlussrechnung ist die Abnahme der Werkleistung. Sie ist entbehrlich, wenn der Auftraggeber vom Auftragnehmer keine Erfüllung mehr verlangt, sondern reine Geldzahlungsansprüche verfolgt.

2. Kommt es bei einem Ausführungszeitraum von nur zwei Wochen bei Vertragsabschluss und während der Ausführung zu nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Verzögerungen, ist der gesamte Zeitplan umgeworfen mit der Folge, dass eine vereinbarte Vertragsstrafe ganz entfällt.

3. Zahlt der Auftraggeber den Gewährleistungseinbehalt nicht rechtzeitig auf ein Sperrkonto ein, kann ihm der Auftragnehmer hierfür eine angemessene Nachfrist setzen. Lässt der Auftraggeber diese verstreichen, kann der Auftragnehmer die sofortige Auszahlung des einbehaltenen Betrags verlangen und muss keine Sicherheit mehr stellen.

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IBRRS 2019, 0516
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BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt der Anspruch auf Auszahlung eines Barsicherheitseinbehalts?

OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2019 - 11 U 79/18

1. Die Unterschrift des Auftragnehmers unter einem Verhandlungsprotokoll ist keine zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines VOB-Bauvertrags.

2. Kann nicht eindeutig festgestellt werden, dass ein VOB-Vertrag abgeschlossen wurde, gilt das BGB-Werkvertragsrecht.

3. Die Verjährung des Anspruchs auf Auszahlung eines nicht verwerteten Barsicherheitseinbehalts beginnt mit seiner Fälligkeit.

4. Ist ein Zeitpunkt für die Auszahlung in der Sicherungsabrede nicht vereinbart, ist sie dann fällig, wenn feststeht, dass der Sicherungsfall nicht mehr eintreten kann, z. B. wenn der gesicherte Anspruch verjährt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 04.07.2002 - VII ZR 502/99, IBRRS 2002, 1192).

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IBRRS 2019, 0403
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BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung ohne Aufmaßblätter ist nicht prüfbar!

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2019 - 12 U 116/18

Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist bei einem VOB-Einheitspreisvertrag nur prüfbar, wenn ihr Aufmaßblätter beigefügt sind, die dem Auftraggeber eine Überprüfung der angegebenen Menge der ausführten Leistung ermöglichen.

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IBRRS 2019, 0511
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BauvertragBauvertrag
Bauträger hat keine Umsatzsteuer abgeführt: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 6/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1 UStG 2011 ausgegangen, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Restwerklohns in Höhe des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen (Fortführung von BGH, IBR 2018, 372).*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die für das Entstehen des Anspruchs maßgebliche Gefahr, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen, ist jedenfalls nicht vor dem Urteil des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) entstanden.*)

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IBRRS 2019, 0400
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BauvertragBauvertrag
Keine Mängelhaftung durch die Hintertür!

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.01.2019 - 4 U 139/17

1. Eine Schadensersatzpflicht des Bauunternehmers wegen Verletzung des Eigentums des Auftraggebers kommt nur dann in Betracht, wenn sich in der Beschädigung oder Zerstörung des Produkts ein Schaden verwirklicht, den zu vermeiden dem Unternehmer im Integritätsinteresse des Auftraggebers durch eine deliktische Sorgfaltspflicht aufgegeben ist (sog. "Weiterfresserschaden").

2. Deckt sich der geltend gemachte Schaden mit dem Unwert, der der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftet, ist er allein auf enttäuschte Vertragserwartungen zurückzuführen; für deliktische Schadensersatzansprüche ist insoweit kein Raum.

3. Die Arglisthaftung setzt dreierlei voraus: Das Vorliegen eines offenbarungspflichtigen Mangels, die Kenntnis hiervon und die Verheimlichung.

4. Dem arglistigen Verschweigen eines Mangels steht eine Verletzung der Organisationsobliegenheit gleich, die darin besteht, dass der Unternehmer, der ein Werk arbeitsteilig herstellen lässt, nicht die organisatorischen Voraussetzungen schafft, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist.

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IBRRS 2019, 0418
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung nach Abnahme: Geltende Regeln der Technik sind einzuhalten!

OLG Schleswig, Urteil vom 01.02.2019 - 1 U 42/18

1. Die Mängelbeseitigung muss die zum Zeitpunkt ihrer Vornahme geltenden anerkannten Regeln der Technik und gesetzlichen Vorschriften einhalten. Sofern dies mit höheren Kosten verbunden ist, als das ohne die Regeländerung der Fall wäre, liegt dies im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers und ist Folge seiner ursprünglich mangelhaften Leistung (Anschluss an OLG Stuttgart, IBR 2011, 697).

2. Entsteht durch die Nachbesserung nach aktuellem Regelwerk ein Mehrwert, kann hierfür eine Ausgleichspflicht des Auftraggebers bestehen.

3. Der Auftraggeber darf nicht auf unabsehbare Zeit dem Anwachsen des Schadens tatenlos zusehen, sondern muss sich um baldmögliche Beseitigung der Mängel und Vermietbarkeit der Räume bemühen, wenn er Miet- bzw. Pachtausfall fordern will.




IBRRS 2019, 0409
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BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Lichtbändern nach Quadratmetern oder laufenden Metern?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.01.2019 - 13 U 36/17

Zur Auslegung einer Abrechnungsvereinbarung nach dem objektiven Erklärungsinhalt der vertraglichen Vereinbarungen bei Uneinigkeit der Parteien über die Abrechnung von Lichtbändern in einem Gebäudedach nach Aufmaß auf der Grundlage der Maßeinheit Quadratmeter (unter Einbeziehung der Unterkonstruktion) oder laufender Meter.*)

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IBRRS 2019, 0404
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BauvertragBauvertrag
Preise sind immer Brutto-Preise!

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2019 - 11 U 69/18

1. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag "frei", kann der Auftragnehmer auf den für die nicht erbrachte Leistung entfallenden Vergütungsanteil keine Umsatzsteuer verlangen.

2. Vergleichen sich die Parteien eines Bauvertrags nach einer freien Kündigung dahingehend, dass der Auftraggeber eine Zahlung (hier: in Höhe von 70.000 Euro) an den Auftragnehmer leistet, steht dem Auftragnehmer jedenfalls dann kein Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer zu, wenn nicht festgestellt werden kann, auf welchen Teil des Zahlbetrags tatsächlich Leistungen erbracht wurden.

3. Generell gilt für Verträge jeglicher Art, dass die Umsatzsteuer als rechtlich unselbständiger Teil des zu zahlenden Preises auch bei Vereinbarungen zwischen vorsteuerabzugsberechtigten Vertragsparteien im Zweifel im Gesamtpreis enthalten ist.

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IBRRS 2018, 2755
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BauvertragBauvertrag
Kalkulationsvorgaben zur Baustelleneinrichtung binden auch den Auftraggeber!

LG Bonn, Urteil vom 21.03.2018 - 1 O 300/16

1. Die Formulierung im Leistungsverzeichnis "Vorhalten, Unterhalten und Betreiben" ist aus Sicht des Bieters so zu verstehen, dass eine Vergütung der Baustelleneinrichtung zu erfolgen hat, wenn mindestens einer dieser Tatbestände vorliegt.

2. Sieht das Leistungsverzeichnis vor, dass die Baustelleneinrichtung nach "vollen Monaten" zu vergüten ist, dann gilt das auch für arbeitsfreie Wochenenden.

3. Ist die Baustelleneinrichtung "während möglicher Einsatzzeiten" vorzuhalten, dann sind durch Niedrigwasser bedingte Stillstandszeiten ebenfalls zu vergüten.

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IBRRS 2018, 1224
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Abrechnung von Erdarbeiten bei archäologischen Untersuchungen

AG Halle/Saale, Urteil vom 11.12.2017 - 99 C 464/17

1. Die Vorgabe des Leistungsverzeichnisses "Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen gemäß vorherigem Abtrag" ist so auszulegen, dass die Auftragsprofile ohne Berücksichtigung eines Auflockerungsfaktors nach der Menge der Abtragsprofile abzurechnen sind.

2. Sind die für archäologische Untersuchungen einzusetzenden Bagger nicht zum vereinbarten Baubeginn auf der Baustelle, steht dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch hinsichtlich der vergeblichen Entleihkosten für archäologisches Hilfspersonal zu.

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IBRRS 2019, 0405
BauvertragBauvertrag
Trägt Auftragnehmer das Mehrmengenrisiko?

LG Magdeburg, Urteil vom 30.06.2015 - 11 O 1284/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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