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Sachgebiet: Bauvertrag

7560 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IBRRS 2019, 0357
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine Entschädigung ohne Schaden!

KG, Urteil vom 29.01.2019 - 21 U 122/18

1. Kann ein Werkunternehmer während des Annahmeverzugs des Bestellers die Vergütung aus dem gestörten Werkvertrag nicht wie vorgesehen erwirtschaften, steht ihm für diesen Umsatznachteil keine Entschädigung aus § 642 BGB zu.*)

2. Begehrt ein Werkunternehmer Entschädigung für den Vorhalt von Arbeitskräften während dieses Annahmeverzugs, so hat er darzulegen und ggf. zu beweisen, dass er die Arbeitskräfte im fraglichen Zeitraum nicht anderweitig einsetzen konnte.*)

3. Auch wenn die VOB/B von einer Vertragspartei ohne inhaltliche Abweichungen insgesamt in den Vertrag einbezogen und die Kontrolle daher gemäß § 310 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeschränkt ist, ist sie gemäß § 305c Abs. 2 BGB verwenderfeindlich auszulegen.*)

4. Zeigt der Besteller dem Unternehmer die Umstände an, die seinen Annahmeverzug begründen, so liegt in einer solchen Verzugsmitteilung in aller Regel eine Leistungsänderung gemäß § 2 Abs. 5 VOB/B, sodass dem Unternehmer ein Mehrvergütungsanspruch nach dieser Vorschrift zustehen kann.*)

5. In diesem Fall besteht der Mehrvergütungsanspruch aus § 2 Abs. 5 VOB/B neben demjenigen aus § 642 BGB. Im Unterschied zu § 642 BGB gewährt er auch eine Mehrvergütung für annahmeverzugsbedingte Kostensteigerungen.*)

6. Ein Bauvertrag begründet im Grundsatz keine terminbezogenen Pflichten des Bestellers, auch wenn die Parteien Vertragsfristen vereinbart haben (vgl. BGH, IBR 2000, 216). In diesem Fall ist die Mitwirkung des Bestellers zur Einhaltung von Ausführungsfristen generell nicht als vertragliche (Neben-) Pflicht, sondern nur als Obliegenheit ausgestaltet, sodass dem Unternehmer bei Störungen des Bauablaufs keine Ansprüche aus § 6 Abs. 6 VOB/B oder §§ 280, 286 BGB zustehen.*)




IBRRS 2019, 0345
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verstoß gegen Tariftreuegesetz: Auftragnehmer muss keine Vertragsstrafe zahlen!

LG Köln, Urteil vom 22.10.2018 - 18 O 33/18

1. Die Bestrafung des Auftragnehmers ist nicht Aufgabe des Zivilrechts. Ist ausgeschlossen, dass dem Auftraggeber aufgrund eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes ein Schaden entsteht, kann ein solches Fehlverhalten nicht mit einer Vertragsstrafe belegt werden.

2. Die Kumulierung einzelner Vertragsstrafen ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur wirksam, wenn sie eine vertretbare Höhe aufweisen und betragsmäßig angemessen nach oben begrenzt werden (hier verneint).

3. Eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafenregelung benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.

4. Gerichtskosten sind erst ab Eingang des Kostenfestsetzungsantrags zu verzinsen (Anschluss an OLG München, Urteil vom 30.11.2016 - 7 U 2038/16, IBRRS 2016, 3475).

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IBRRS 2020, 3703
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Individualabrede sticht stets (unwirksame) doppelte Schriftformklausel!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.06.2019 - 2-33 O 248/18

1. In einem Fertighausbauvertrag ist die nachfolgende salvatorische Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam:

"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt."

2. In einem Fertighausbauvertrag ist die nachfolgende Schriftformklausel als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam:

"Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit in diesem Vertrag die Schriftform vorgeschrieben wird, ist dieses Erfordernis nur schriftlich abdingbar. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel."




IBRRS 2019, 0202
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Begleitschäden (hier: zerkratzte Glasfassaden) können fiktiv berechnet werden!

LG München I, Urteil vom 14.11.2018 - 2 O 11810/16

1. Die Rechtsprechung des BGH zur Unzulässigkeit einer fiktiven Schadensberechnung beim werkvertraglichen Schadensersatzanspruch (IBR 2018, 196) ist auf sog. "Begleitschäden" nicht anwendbar.

2. Umsatzsteuer kann auch bei Begleitschäden nur erstattet verlangt werden, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

3. Die Kosten für die Planung und Überwachung von Schadensbeseitigungsmaßnahmen können in der Regel mit 15% der Kosten für die eigentlichen Schadensbeseitigungsmaßnahmen veranschlagt werden. Im Einzelfall können aber auch lediglich 10% anzusetzen sein.

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IBRRS 2019, 0201
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Und noch einmal: Mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist Schluss!

BGH, Urteil vom 06.12.2018 - VII ZR 71/15

Ein Besteller, der den Mangel nicht beseitigen lässt, kann seinen Schaden nicht nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten bemessen (Bestätigung von BGH, IBR 2018, 196, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; IBR 2018, 499).*)

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IBRRS 2019, 0198
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Baugrunduntersuchungen sind Auftraggebersache!

OLG Köln, Urteil vom 14.12.2018 - 19 U 27/18

1. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer ausreichende Bodenanalysen zu Verfügung stellen. Es hat entsprechende Beprobungen zu beauftragen und für den Fall unzureichender Analysen diese nachzuholen.

2. Werden dem Auftragnehmer nicht sämtliche für die Entsorgung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt, ist er in der (weiteren) Ausführung seiner Leistung behindert.

3. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer kein Verhalten bei der Arbeitsausführung abverlangen, das diesen der Gefahr einer Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit aussetzt.

4. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags wegen Verzugs, obwohl er den Auftragnehmer nicht in die Lage versetzt hat, die Leistung auszuführen, geht die Kündigung ins Leere und ist in eine sog. freie Kündigung umzudeuten.

5. Wird der Bauvertrag frei gekündigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung des Differenzbetrags zwischen der vereinbarten Vergütung einerseits und den ersparten Aufwendungen sowie dem anderweitigem Erwerb andererseits.

6. Der Auftragnehmer hat zur Darlegung seiner Forderung die ersparten Aufwendungen und den anderweitigen Erwerb darzulegen und zu beziffern. Dabei ist auf die Aufwendungen abzustellen, die durch Nichtausführung des konkreten Vertrages entfallen sind. Maßgebend sind die Aufwendungen, die sich nach den Vertragsunterlagen unter Berücksichtigung der Kalkulation ergeben. Zur Schlüssigkeit des Anspruchs gehört eine auf den Einzelfall bezogene Abrechnung.

7. Es ergibt sich eine gesteigerte Darlegungslast des Auftragnehmers aus der besonderen Lage des Auftraggebers, dass dieser die zur Beurteilung notwendigen Tatsachen nicht oder nicht zuverlässig kennen kann, weil es sich um Betriebsinterna des Auftragnehmers handelt, die in der Regel nur der Auftragnehmer zu beziffern und zu beschreiben in der Lage ist.

8. Der Auftragnehmer muss über die kalkulatorischen Grundlagen der Abrechnung jedenfalls so viel vortragen, dass dem für höhere ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb darlegungs- und beweisbelasteten Auftraggebers eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird.




IBRRS 2019, 4195
BauvertragBauvertrag
Wer mit Torflinsen rechnen muss, bekommt kein Geld bei einer Bohrlochhavarie!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.07.2019 - 13 U 249/17

Kosten für Mehrarbeiten nach § 2 Abs. 5 VOB/B infolge des Auftretens einer sog. Torflinse können nicht verlangt werden, wenn allgemein bekannt ist, dass sich Torf im Boden des Baugebiets befindet und schon der Name des Gebiets auf das Vorhandensein von Torf hindeutet (hier: Hessisches Ried).*)

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IBRRS 2019, 0115
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vergütung kann ohne Abnahme und prüfbare Rechnung fällig werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 08.11.2018 - 12 U 25/16

1. Verlangt der Auftragnehmer eine zusätzliche Vergütung für die Erbringung einer sog. Nachtragsleistung, muss er darlegen und beweisen, dass ihn der Auftraggeber oder dessen rechtsgeschäftlicher Vertreter die Ausführung der nicht vereinbarten Leistung angeordnet hat.

2. Einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers bedarf es nicht mehr, wenn der Auftraggeber nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangt, sondern lediglich noch auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsrechte geltend macht und somit ein Abrechnungsverhältnis zwischen den Parteien eingetreten ist.

3. Der Auftraggeber kann sich im VOB-Vertrag nach Ablauf der vereinbarten Prüffrist nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit der Schlussrechnung berufen.

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IBRRS 2018, 3890
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wie hat ein ordnungsgemäßer Bedenkenhinweis auszusehen?

OLG Hamburg, Urteil vom 28.09.2018 - 11 U 128/17

1. Der Bedenkenhinweis auf eine unzureichende Vorunternehmerleistung hat grundsätzlich zur rechten Zeit, in der gebotenen Form, in der gebotenen Klarheit und gegenüber dem richtigen Adressaten zu erfolgen, damit der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, die Tragweite der Nichtbefolgung klar zu erkennen.

2, Ein PVC-Design-Bodenbelag, der beim Ausbau einer repräsentativen Arztpraxis zwar technisch mangelfrei verlegt wird, aber bei hoher Belastung durch rollbares Praxismobiliar zu optisch stark störenden Dellen und Eindrücken neigt, entspricht nicht der berechtigten Funktionalitätserwartung und stellt eine Abweichung von der Beschaffenheitsvereinbarung der Parteien und damit einen Mangel dar.




IBRRS 2019, 0086
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Was teuer ist, muss auch gut sein!

LG Potsdam, Urteil vom 24.07.2018 - 6 O 422/16

1. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelfrei, wenn sie der vereinbarten Beschaffenheit und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

2. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, ist die Leistung frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.

3. Anhaltspunkte für den mit der Leistung zu erreichenden Standard können sich auch aus dem vereinbarten Preis ergeben. Zahlt der Auftraggeber erheblich mehr als den verkehrsüblichen Preis, kann er auch eine hochwertige, die Anforderungen technischer Mindestnormen übertreffende Leistung erwarten.

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IBRRS 2019, 0030
BauvertragBauvertrag
ohne

LG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018 - 409 HKO 21/15

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2019, 0018
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die doppelte Schriftformklausel: Gerne verwendet, aber letztlich nutzlos!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.07.2018 - 12 U 11/17

1. Will der Auftragnehmer die VOB/B in den Bauvertrag mit einem privaten Auftraggeber einbeziehen, muss er diesem einen Text der VOB/B aushändigen. Das gilt nicht, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluss durch einen Architekten vertreten wurde.

2. Eine wirksame Einbeziehung der VOB/B ergibt sich nicht daraus, dass der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers im Rechtsstreit auf Bestimmungen der VOB/B Bezug nimmt.

3. Durch eine in einem vorformulierten Bauvertrag enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel wird eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausgeschlossen.

4. Eine Schiedsgutachtenvereinbarung ist kein Prozesshindernis, sondern eine materiell-rechtliche Einrede.

5. Hat im Vorfeld des Prozesses keine der Parteien Anstrengungen unternommen, das vereinbarte Verfahren zur Beauftragung eines Schiedsgutachters durchzuführen, ist davon auszugehen, dass sie einvernehmlich von der Schiedsgutachtenabrede abgerückt sind.




IBRRS 2019, 0052
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Unternehmer schuldet nur den üblichen Standard!

OLG München, Beschluss vom 23.08.2017 - 1 U 53/17

1. Haben die Parteien eines Werkvertrags keine Vereinbarung darüber getroffen, in welcher Form der Unternehmer die Arbeitsergebnisse zu übergeben hat, reicht ein technisch übliches Format zur vertragsgemäßen Leistungserbringung aus.

2. Wird eine Vergütung der Leistung im Stundenlohn vereinbart, muss der Unternehmer zur schlüssigen Begründung seines Werklohnanspruchs grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Leistungserbringung angefallen sind. Eine minutengenaue Abrechnung ist nicht geschuldet.

3. Der Werklohnanspruch des Unternehmers wird fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht verweigert.

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IBRRS 2018, 3556
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Decke zu niedrig: Mängelbeseitigung nicht unverhältnismäßig!

LG Lübeck, Urteil vom 10.10.2018 - 9 O 130/15

Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 635 Abs. 3 BGB erfordert keine Funktionsbeeinträchtigung des Werks durch den Mangel. Es genügt die durch den Mangel nicht mehr mögliche Verwirklichung der gestalterischen Vorstellungen des Bestellers für sein Haus als zukünftigem Lebensmittelpunkt.

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IBRRS 2019, 0008
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nachtrag oder "Bausoll"?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.09.2016 - 7 U 66/14

1. Macht der Auftragnehmer über den vereinbarten Werklohn hinaus eine zusätzliche Vergütung geltend, muss er darlegen und beweisen, dass die behauptete Mehrleistung nicht zu dem ohnehin geschuldeten Leistungsumfang gehört.

2. Widersprüche bei der Auslegung des der Auftragserteilung zu Grunde liegenden Angebots gehen zu Lasten des Auftragnehmers, wenn er die Leistungsbeschreibung erstellt hat.

3. Überlässt eine Wohnungseigentümergesellschaft die Erfüllung von Mitwirkungspflichten (hier: die Bestimmung des Einbauzeitpunkts von Fenstern) den einzelnen Eigentümern, hat sie deren Verschulden in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.




Online seit 2018

IBRRS 2018, 3991
BauvertragBauvertrag
NZB

LG Stralsund, Beschluss vom 07.02.2018 - 4 O 455/14

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2018, 4063
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Baubeschreibung widersprüchlich: Baupläne gehen "Lageskizze" vor!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2016 - 7 U 51/14

1. Bei Widersprüchen in der Baubeschreibung (hier: zwischen zwei Plänen) bestimmt die detaillierte Regelung die vom Bauträger geschuldete Leistung.

2. Da bei der Errichtung eines Einfamilienhauses in der Regel keine Elektroinstallationspläne erstellt werden, hat der Erwerber ohne entsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf die Übergabe solcher Pläne.




IBRRS 2018, 4054
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hälfte des Straßenbelags erreicht Warnwert vorzeitig: Gesamter Belag ist nachzubessern!

OLG München, Urteil vom 27.02.2018 - 9 U 3595/16 Bau

1. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass das Werk nicht mit Fehlern behaftet ist, die seine Tauglichkeit aufheben oder mindern.

2. Inwieweit ein Mangel des Werks vorliegt, hängt nicht davon ab, ob der Auftragnehmer aufgrund der ihm zugänglichen fachlichen Informationen darauf vertrauen konnte, dass die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit durch seine Leistung erfüllt wird. Die davon abweichende Leistung ist auch dann mangelhaft, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa weil die Ausführung den für diese Zeit anerkannten Regeln der Technik entspricht.

3. Wird der Auftragnehmer mit dem Bau eines Autobahnabschnitts beauftragt, schuldet er die Errichtung eines rissfreien Gewerks, das ein jahrelanges, sanierungsfreies, problemloses Befahren der beauftragten Streckenabschnitte ermöglicht.

4. Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme der Leistung die Beseitigung eines Mangels und muss er sich dabei an deren Kosten beteiligen, kann der nachbesserungsbereite Auftragnehmer vorweg weder Zahlung noch Zusage eines Kostenzuschusses verlangen, sondern lediglich Sicherheitsleistung in angemessener Höhe.

5. Der Auftragnehmer kann die Mängelbeseitigung verweigern, wenn einem objektiv geringen Interesse des Auftraggebers an einer mangelfreien Vertragsleistung ein ganz erheblicher und deshalb vergleichsweise unangemessener Aufwand gegenübersteht.

6. Birgt die Mangelhaftigkeit eines Straßenbelags das Risiko einer nachhaltigen Funktionsbeeinträchtigung, besteht grundsätzlich ein objektiv berechtigtes Interesse des Auftraggebers an der Mängelbeseitigung.

7. Erreicht knapp die Hälfte des Straßenbelags deutlich vor dem Ende der üblichen Nutzungsdauer den sog. Warnwert, ist die Nachbesserung des gesamten Straßenbelags nicht unverhältnismäßig.




IBRRS 2018, 4062
BauvertragBauvertrag
Architekt verlangt Gesamtschuldnerausgleich: Weder Verjährung noch Einreden helfen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 01.03.2016 - 2 U 664/16

1. Der mit der Planung beauftragte Architekt und der mit der Ausführung betraute Auftragnehmer haften dem Bauherrn für planungsbedingte Baumängel als Gesamtschuldner.

2. Vergleichen sich Architekt und Bauherr wegen eines planungsbedingten Baumangels auf die Zahlung eines "Abfindungsbetrags", kann der Architekt - unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils - einen Teil dieses Betrags vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.

3. Dem Ausgleichsanspruch des Architekten steht nicht entgegen, dass der Anspruch des Bauherrn gegen den Auftragnehmer inzwischen verjährt ist. Der ausgleichspflichtige Auftragnehmer kann dem Architekten auch nicht entgegenhalten, dieser hätte gegenüber dem Bauherrn eine Einrede erheben können.

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IBRRS 2018, 4043
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Architekt verlangt Gesamtschuldnerausgleich: Weder Verjährung noch Einreden helfen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.01.2018 - 2 U 664/16

1. Der mit der Planung beauftragte Architekt und der mit der Ausführung betraute Auftragnehmer haften dem Bauherrn für planungsbedingte Baumängel als Gesamtschuldner.

2. Vergleichen sich Architekt und Bauherr wegen eines planungsbedingten Baumangels auf die Zahlung eines "Abfindungsbetrags", kann der Architekt - unter Berücksichtigung eines Mitverursachungsanteils - einen Teil dieses Betrags vom Auftragnehmer ersetzt verlangen.

3. Dem Ausgleichsanspruch des Architekten steht nicht entgegen, dass der Anspruch des Bauherrn gegen den Auftragnehmer inzwischen verjährt ist. Der ausgleichspflichtige Auftragnehmer kann dem Architekten auch nicht entgegenhalten, dieser hätte gegenüber dem Bauherrn eine Einrede erheben können.

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IBRRS 2018, 4038
BauvertragBauvertrag
Der Auftragnehmer trägt das Mehrmengenrisiko!

OLG Naumburg, Urteil vom 02.12.2015 - 5 U 118/15

1. Bei einem Pauschalpreisvertrag setzt ein Anspruch auf Gewährung eines Ausgleichs wegen Mengenmehrungen voraus, dass die Mengenangaben zur Geschäftsgrundlage des Vertrags erhoben worden sind und die Geschäftsgrundlage gestört ist.

2. Die Grundlagen der Preisermittlung, zu denen bei einem Pauschalpreisvertrag auch die Mengen gehören, sind grundsätzlich nicht Geschäftsgrundlage des Vertrags. Es ist Sache des Auftragnehmers, wie er den Preis kalkuliert.

3. Der Auftragnehmer trägt das Risiko einer unauskömmlichen Kalkulation. Mengenmehrungen, die auf einer in seinem Verantwortungsbereich liegenden Fehlkalkulation beruhen, können keinen Ausgleichsanspruch begründen.

4. Die Prüfung und Bezahlung einer (Abschlags-)Rechnung bedeutet nicht, dass der Auftraggeber die der Abrechnung zugrunde liegenden Mengenangaben als richtig anerkannt hat.

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IBRRS 2018, 3963
BauvertragBauvertrag
Führt eine "Luxussanierung" zum Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs?

OLG München, Beschluss vom 13.07.2016 - 28 U 1483/16 Bau

1. Erklärt der Auftragnehmer, dass die Mängelbeseitigung stattgefunden hat und der Mangel behoben wurde, liegt darin die Verjährung der Gewährleistungsansprüche unterbrechendes Anerkenntnis.

2. Das Anerkenntnis erfasst die sich aus der eigentlichen Mangelursache ergebenden Ansprüche, nicht nur die erkannten Mangelerscheinungen.

3. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kann das Anerkenntnis auch gegenüber dem Verwalter abgegeben werden.

4. Befindet sich der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Zu erstatten sind die Kosten, die für die Mängelbeseitigung erforderlich gewesen sind.

5. Für die Bewertung der Erforderlichkeit ist auf den Aufwand und die dahin verbundenen Kosten abzustellen, welche der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss. Das damit einhergehende Prognoserisiko trägt der Auftragnehmer.

6. Ein Materialwechsel (hier: Ausführung des Daches mit Edelstahl statt mit Zink) führt nicht zu einem kompletten Wegfall des diesbezüglichen Erstattungsanspruchs, sondern allenfalls zu einer Reduzierung der erstattungsfähigen Kosten.

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IBRRS 2018, 3807
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Führt eine "Luxussanierung" zum Wegfall des Kostenerstattungsanspruchs?

OLG München, Beschluss vom 08.08.2016 - 28 U 1483/16 Bau

1. Erklärt der Auftragnehmer, dass die Mängelbeseitigung stattgefunden hat und der Mangel behoben wurde, liegt darin ein die Verjährung der Gewährleistungsansprüche unterbrechendes Anerkenntnis.

2. Das Anerkenntnis erfasst die sich aus der eigentlichen Mangelursache ergebenden Ansprüche, nicht nur die erkannten Mangelerscheinungen.

3. Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kann das Anerkenntnis auch gegenüber dem Verwalter abgegeben werden.

4. Befindet sich der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im Verzug, kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Zu erstatten sind die Kosten, die für die Mängelbeseitigung erforderlich gewesen sind.

5. Für die Bewertung der Erforderlichkeit ist auf den Aufwand und die damit verbundenen Kosten abzustellen, die der Auftraggeber im Zeitpunkt der Mängelbeseitigung als vernünftiger, wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung oder Feststellung aufwenden konnte und musste, wobei es sich um eine vertretbare Maßnahme der Schadensbeseitigung handeln muss. Das damit einhergehende Prognoserisiko trägt der Auftragnehmer.

6. Ein Materialwechsel (hier: Ausführung des Daches mit Edelstahl statt mit Zink) führt nicht zu einem kompletten Wegfall des diesbezüglichen Erstattungsanspruchs, sondern allenfalls zu einer Reduzierung der erstattungsfähigen Kosten.

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IBRRS 2018, 3853
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vorleisten heißt nicht abliefern!

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.12.2015 - 6 U 81/15

1. Eine (Teil-)Leistung ist auch dann "vertragsgemäß erbracht", wenn der Auftragnehmer einen Teil des Werks, das der Abschlagsrechnung zugrunde liegt, zurückbehält. Denn die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers umfasst nicht die Pflicht zur Ablieferung vor Zahlung.

2. Ein Zurückbehaltungsrecht, das sich auf Gegenansprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis gründet, steht dem Auftraggeber nur im Rahmen einer ständigen Geschäftsbeziehung zu.

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IBRRS 2018, 3958
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Vertragsstrafe kann auf 5% der Bruttoauftragssumme einschließlich Nachträgen begrenzt werden!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.11.2018 - 4 U 49/16

1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers getroffene Vertragsstrafenregelung, wonach die für die schuldhafte Überschreitung der Zwischenfristen zu zahlende Vertragsstrafe auf 5% der Bruttoauftragssumme begrenzt ist, ist unwirksam.

2. Stellt die Klausel über die Vertragsstrafe für die Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins eine eigenständige Regelung dar, die inhaltlich, optisch und sprachlich von der Vertragsstrafe für die Überschreitung der Zwischenfristen trennbar und aus sich heraus verständlich ist, kann dieser Klauselteil einer eigenen Inhaltskontrolle unterzogen werden.

3. Die Höhe einer formularmäßig vereinbarten Vertragsstrafe für die Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins von 0,2% je Kalendertag ist ebenso unbedenklich wie die Anknüpfung an die Bruttoauftragssumme einschließlich Nachträgen, wenn der Gesamtbetrag auf 5% der Bruttoauftragssumme einschließlich Nachträgen begrenzt ist.

4. Der Auftragnehmer hat eine vereinbarte Vertragsstrafe nicht verwirkt, wenn er den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungstermin nur deshalb nicht einhalten kann, weil der Auftraggeber ein Nachtragsangebot nicht zeitnah angenommen hat.

5. Der auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Anspruch genommene Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes Verschulden berufen, wenn er keine Behinderung nach § 6 Abs. 1 VOB/B angezeigt hat.

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IBRRS 2018, 3908
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Leistung wird durch Nutzung abgenommen! Wenn auch erst nach sechs bis acht Wochen ...

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2016 - 5 U 1270/15

1. Die Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch konkludentes Handeln des Auftraggebers erklärt werden.

2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

3. Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist in dem Einzug und in der Nutzung eines Gebäudes zu sehen.

4. Eine Abnahme durch Nutzung der Leistung setzt voraus, dass der Auftraggeber Gelegenheit hatte, das Werk innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu bewerten. Im Regelfall ist eine Prüfungsfrist von sechs bis acht Wochen angemessen.

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IBRRS 2018, 3907
BauvertragBauvertrag
Leistung wird durch Nutzung abgenommen! Wenn auch erst nach sechs bis acht Wochen ...

OLG Koblenz, Beschluss vom 11.04.2016 - 5 U 1270/15

1. Die Leistung kann nicht nur durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers, sondern auch durch konkludentes Handeln erklärt werden.

2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.

3. Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist in dem Einzug und in der Nutzung eines Gebäudes zu sehen.

4. Eine Abnahme durch Nutzung der Leistung setzt voraus, dass der Auftraggeber Gelegenheit hatte, das Werk innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu bewerten. Im Regelfall ist eine Prüfungsfrist von sechs bis acht Wochen angemessen.

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IBRRS 2018, 3796
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Kleinere Unregelmäßigkeiten sind hinzunehmen!

OLG München, Urteil vom 16.02.2016 - 9 U 4919/12 Bau

1. Es ist bei einer Vielzahl zu betonierender Wandflächen bauüblich nicht auszuschließen, dass kleinere Störstellen entstehen können.

2. Weicht die Abstandshöhe zwischen Bodenplatte und Kellerwänden geringfügig von der vorgeschriebenen Abstandshöhe ab, ist dies zu tolerieren, wenn die umlaufende Mörtelschicht dicht ist.

3. Treten innerhalb von acht Jahren nach Fertigstellung einer weißen Wanne keine Undichtigkeiten auf, ist davon auszugehen, dass die Wanne keine Mängel aufweist.

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IBRRS 2018, 3806
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
"Bekannt und bewährt" schlägt DIN-Norm!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018 - 23 U 6/17

1. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn sie diejenigen Angaben enthält, die dem Auftraggeber eine sachliche und rechnerische Überprüfung der Rechnungsforderung ermöglichen.

2. Soweit einzelne Leistungen nicht in der Reihenfolge der Posten aufgelistet wurden, hindert dies die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht, wenn diese Leistungen aufgrund ihrer Bezeichnungen leicht wiederzufinden sind.

3. Fehlerhafte Maß- oder Mengenangaben stehen der Prüfbarkeit regelmäßig nicht entgegen.

4. Die namentliche Erfassung der Arbeitskräfte ist für eine prüfbare Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nicht erforderlich. Es genügt insoweit, wenn die Qualifikation der Mitarbeiter auf den Stundenlohnzetteln angegeben wird.

5. Allein aus dem Umstand, dass eine Abweichung von der einschlägigen DIN-Norm vorliegt und insoweit ein Mangel gegeben ist, folgt nicht zwangsläufig die Erforderlichkeit eines Abbruchs.

6. Der Auftraggeber kann trotz einer Abweichung von den geltenden DIN-Normen keine Mängelansprüche geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführungsart ortsüblich bekannt ist und noch nie zu Beanstandungen geführt hat.

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IBRRS 2018, 3553
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ProzessualesProzessuales
Bauherr verkündet Architekt den Streit: Kein Beitritt auf Seiten des Unternehmers!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2016 - 29 W 29/16

Ein Architekt, dem vom Bauherrn der Streit verkündet wurde, hat kein rechtliches Interesse daran, dem Rechtsstreit auf Seiten des Werkunternehmers im Wege der Nebenintervention beizutreten.

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IBRRS 2018, 3552
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BauvertragBauvertrag
Eigenleistung kann teuer werden!

LG Limburg, Urteil vom 30.10.2018 - 4 O 409/11

1. Wenn ein Bauherr die Werkleistung als Vorleistung für Eigenleistungen beim weiteren Ausbau nutzen will, muss er dem Unternehmer insoweit eindeutige Vorgaben machen. Der Unternehmer ist insoweit nicht zu Nachforschungen verpflichtet.

2. Die Mangelhaftigkeit in technischer Hinsicht, wie sie von einem Sachverständigen in der Beweisaufnahme dokumentiert wurde, ist von der Mangelhaftigkeit in rechtlicher Hinsicht zu unterscheiden.

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IBRRS 2018, 3894
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BauvertragBauvertrag
Detailregelung geht vor: Nachtrag trotz funktionaler Leistungsbeschreibung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2018 - 4 U 19/18

1. Nimmt der Auftraggeber ein Nachtragsangebot über die Ausführung einer technisch notwendigen Änderungsleistung erst nach über zwei Monaten an, geht eine verzögerte Fertigstellung nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

2. Ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung über die Planung und Errichtung einer Aufzugsanlage im Detail beschrieben, dass die Entlüftung des Aufzugsschachts mittels einer Öffnung am Baukörper erfolgen soll, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu, wenn aus brandschutztechnischen Gründen ein Schachtentrauchungssystem eingebaut werden muss.

3. Die Parteien eines sog. Global-Pauschalvertrags können zwar vereinbaren, dass der Auftragnehmer auch solche Mehrleistungen ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen hat, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss die dem Vertrag zugrunde liegende Planung ändert. An die Annahme einer derartigen Vereinbarung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen.

4. Eine Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht. Das gilt auch bei optischen Mängeln.

5. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Bauvertrags, kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigern.

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IBRRS 2018, 3787
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BausicherheitenBausicherheiten
Kein Restwerklohnanspruch, kein Anspruch auf Sicherheitsleistung!

LG Berlin, Urteil vom 05.11.2018 - 14 O 85/18

Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB entfällt, soweit aus dem Vertrag offensichtlich ein Anspruch auf Vergütung nicht (mehr) bestehen und auch nicht (mehr) entstehen kann oder dauerhaft nicht durchsetzbar ist.

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IBRRS 2018, 3892
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BauvertragBauvertrag
Herstellervorgaben eingehalten: Leistung mangelfrei!

OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2018 - 12 U 20/18

Ein Werkmangel liegt nicht vor, wenn die Herstellervorgaben eingehalten wurden und die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine höheren Anforderungen an das Werk stellen.*)

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IBRRS 2018, 3776
BauvertragBauvertrag
Brandmeldeanlage ist keine Brandbekämpfungsanlage!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015 - 14 U 157/13

1. Macht der Auftraggeber Schadensersatz geltend, weil die vom Auftragnehmer installierte Brandmeldeanlage (angeblich) nicht rechtzeitig ausgelöst hat, hat er dazulegen und zu beweisen, dass die Brandmeldeanlage mangelhaft und dies für den geltend gemachten Schaden ursächlich war.

2. Aus einer im Ergebnis erfolglosen Brandbekämpfung kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Brandmeldeanlage Mängel hatte und nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.

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IBRRS 2018, 3631
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BauvertragBauvertrag
Brandmeldeanlage ist keine Brandbekämpfungsanlage!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2015 - 14 U 157/13

1. Macht der Auftraggeber Schadensersatz geltend, weil die vom Auftragnehmer installierte Brandmeldeanlage (angeblich) nicht rechtzeitig ausgelöst hat, hat er dazulegen und zu beweisen, dass die Brandmeldeanlage mangelhaft und dies für den geltend gemachten Schaden ursächlich war.

2. Aus einer im Ergebnis erfolglosen Brandbekämpfung kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Brandmeldeanlage Mängel hatte und nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.

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IBRRS 2018, 3730
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BauvertragBauvertrag
Muss der Unternehmer für Fehler eines Lieferanten einstehen?

OLG Koblenz, Urteil vom 02.11.2017 - 1 U 725/16

1. Durch Schlechterfüllung des Werkvertrags entstandene Schäden, die nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden können, sind vom Werkunternehmer zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

2. Der Werkunternehmer ist grundsätzlich nicht für Mängel einer zugelieferten Ware (hier: Steuerungssoftware einer Melkanlage) verantwortlich, wenn er diese Mängel nicht erkennt hat und auch nicht kennen musste.

3. Der Lieferant ist regelmäßig kein Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers. Tritt er jedoch aus der reinen Lieferantenrolle heraus und beteiligt er sich an der Erfüllung der Pflichten des Werkunternehmers, wird sein Fehlverhalten dem Unternehmer zugerechnet.

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IBRRS 2018, 3675
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BauvertragBauvertrag
Auftragnehmer hinterzieht Steuern: Bauvertrag unwirksam?

OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.07.2015 - 2 U 10/15

1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.

2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.

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IBRRS 2018, 3754
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VerbraucherbauvertragVerbraucherbauvertrag
Messestand = Geschäftsraum?

EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - Rs. C-485/17

Der Messestand eines Unternehmers, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, fällt unter den Begriff „Geschäftsräume“, wenn in Anbetracht aller tatsächlichen Umstände rund um diese Tätigkeiten und insbesondere des Erscheinungsbilds des Messestands sowie der vor Ort auf der Messe selbst verbreiteten Informationen ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass der betreffende Unternehmer dort seine Tätigkeiten ausübt und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen.

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IBRRS 2018, 3729
BauvertragBauvertrag
Fugen dürfen nicht zu breit sein!

OLG München, Beschluss vom 26.11.2015 - 27 U 2762/15 Bau

Wird im Leistungsverzeichnis eine Fugenbreite von "mindestens 4 mm" vorgegeben und entspricht eine Fugenbreite von 5 bis 8 mm den anerkannten Regeln der Technik, sind 20 bis 22 mm breite Fugen ein Mangel.

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IBRRS 2018, 3670
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BauvertragBauvertrag
Fugen dürfen nicht zu breit sein!

OLG München, Beschluss vom 27.01.2016 - 27 U 2762/15 Bau

Wird im Leistungsverzeichnis eine Fugenbreite von "mindestens 4 mm" vorgegeben und entspricht eine Fugenbreite von 5 bis 8 mm den anerkannten Regeln der Technik, sind 20 bis 22 mm breite Fugen ein Mangel.

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IBRRS 2018, 4298
BauvertragBauvertrag
Welche Indizien sprechen für Schwarzarbeit?

OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2018 - 7 U 47/18

Zu den Indizien für das Vorliegen einer Schwarzgeldabrede.

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IBRRS 2018, 3669
BauvertragBauvertrag
Schlussrechnung vollständig und vorbehaltlos bezahlt: Leistung abgenommen!

OLG Celle, Urteil vom 21.07.2016 - 16 U 192/15

1. Wird der Auftragnehmer (lediglich) mit der Errichtung einer Trennwand beauftragt, wird die Leistung mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung (konkludent) abgenommen.

2. Verjährungshemmende Maßnahmen können nur von dem materiell Berechtigten eingeleitet werden.

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IBRRS 2018, 3735
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten ist doch nicht ganz Schluss!

BGH, Urteil vom 27.09.2018 - VII ZR 45/17

1. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 2000 und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vor, hält dies einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.02.1989 - VII ZR 89/87, BGHZ 107, 75).*)

2. Die neue Rechtsprechung des BGH, wonach im Verhältnis vom Besteller zum Architekten/Ingenieur hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, der Schadensersatzanspruch nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel am Bauwerk zu bemessen ist, findet auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 208).*)




IBRRS 2018, 3674
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BauvertragBauvertrag
Bauzeit eingehalten: Nachtragsvergütung mit oder ohne Baustellengemeinkosten?

OLG Jena, Urteil vom 22.06.2017 - 1 U 673/15

1. Die Höhe der in einer sog. Nachtragsvereinbarung vereinbarten Vergütung für die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung ist verbindlich und nicht an die Vergütung für den Hauptauftrag geknüpft.

2. Wird in einer Nachtragsvereinbarung festgelegt, dass ein Ausgleich der Baustellengemeinkosten nicht vorgenommen wurde und ein späterer Ausgleich vorbehalten bleibt, setzt ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers voraus, dass die Nachtragsleistungen keine zusätzlichen Gemeinkosten verursacht haben.

3. Die Bauzeit ist nur ein Faktor für die Bemessung der Baustellengemeinkosten. Eine Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit bedeutet nicht, dass die Baustellengemeinkosten unabhängig vom Umfang der beauftragten Arbeit gleich geblieben sind.

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IBRRS 2018, 3676
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BauvertragBauvertrag
"Nicht tragende Wand" vereinbart: "Tragende Wand" ist ein Mangel!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 18/17

Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn er eine Wand als "tragende Wand" ausführt, obwohl im Bauvertrag die Errichtung einer "nicht tragenden Wand" vereinbart war.

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IBRRS 2018, 3652
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BauvertragBauvertrag
Mängelbeseitigung erforderlich? Auftragnehmer trägt das Prognoserisiko!

OLG Celle, Urteil vom 12.05.2016 - 16 U 131/15

1. Der Auftragnehmer ist auch dann für einen Baumangel verantwortlich, wenn die Mängelbeseitigung nicht nur wegen Ausführungsmängeln vorgenommen wurde, sondern auch aufgrund einer Anordnung der Baubehörde (sog. Doppelkausalität).

2. Hat der Auftragnehmer mangelhaft geleistet und den Mangel trotz Aufforderung nicht beseitigt, trägt er das Risiko, dass die vom Auftraggeber ergriffenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen sich bei einer nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Auftraggeber im Rahmen dessen hält, was ein verständiger und wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung für erforderlich halten durfte.

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IBRRS 2018, 3637
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BauvertragBauvertrag
Verschiebung des Ausführungszeitraums führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe!

OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 1/16

1. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel ist keine Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn die Mehrfachverwendung nicht beabsichtigt ist.

2. Die Vereinbarung einer der Höhe nach nicht begrenzten Vertragsstrafe in einer Individualvereinbarung verstößt weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben.

3. Die verzögerte Fertigstellung einer Vorleistung und die dadurch bedingte Verschiebung des Ausführungszeitraums macht keine komplette Neuordnung des Bauablaufs erforderlich und führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe.

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IBRRS 2018, 3609
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BauträgerBauträger
Wer keine Mängelbeseitigung mehr schuldet, der kann auch keine Mängelbeseitigung verlangen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.01.2016 - 2 U 609/15

Kann der Bauträger aufgrund Verjährungseintritts von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden, kann er wegen dieser Baumängel keine Mängelansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen (im Anschluss an BGH, IBR 2007, 472).

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IBRRS 2018, 3604
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BauvertragBauvertrag
Keine Vergütung ohne Abnahme!

OLG München, Urteil vom 12.01.2016 - 9 U 1621/15 Bau

1. Wird der Auftragnehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt, gehören Putz- und Estricharbeiten im Keller zum geschuldeten Leistungsumfang.

2. Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Auftragnehmers ist die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Diese kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.

3. Eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten setzt voraus, dass die Leistung abnahmereif, das heißt im wesentlichen mangelfrei ist.

4. In dem Einzug in ein Gebäude liegt jedenfalls dann keine (konkludente) Abnahme, wenn der Auftraggeber die Abnahme zuvor wegen wesentlicher Mängel ausdrücklich verweigert hat.

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