Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
7586 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2018
IBRRS 2018, 3908OLG Koblenz, Beschluss vom 11.05.2016 - 5 U 1270/15
1. Die Abnahme kann nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch konkludentes Handeln des Auftraggebers erklärt werden.
2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.
3. Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist in dem Einzug und in der Nutzung eines Gebäudes zu sehen.
4. Eine Abnahme durch Nutzung der Leistung setzt voraus, dass der Auftraggeber Gelegenheit hatte, das Werk innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu bewerten. Im Regelfall ist eine Prüfungsfrist von sechs bis acht Wochen angemessen.
VolltextIBRRS 2018, 3907
OLG Koblenz, Beschluss vom 11.04.2016 - 5 U 1270/15
1. Die Leistung kann nicht nur durch ausdrückliche Erklärung des Auftraggebers, sondern auch durch konkludentes Handeln erklärt werden.
2. Konkludent handelt der Auftraggeber, wenn er dem Auftragnehmer gegenüber ohne ausdrückliche Erklärung erkennen lässt, dass er dessen Werk als im Wesentlichen vertragsgemäß billigt.
3. Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist in dem Einzug und in der Nutzung eines Gebäudes zu sehen.
4. Eine Abnahme durch Nutzung der Leistung setzt voraus, dass der Auftraggeber Gelegenheit hatte, das Werk innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und zu bewerten. Im Regelfall ist eine Prüfungsfrist von sechs bis acht Wochen angemessen.
VolltextIBRRS 2018, 3796
OLG München, Urteil vom 16.02.2016 - 9 U 4919/12 Bau
1. Es ist bei einer Vielzahl zu betonierender Wandflächen bauüblich nicht auszuschließen, dass kleinere Störstellen entstehen können.
2. Weicht die Abstandshöhe zwischen Bodenplatte und Kellerwänden geringfügig von der vorgeschriebenen Abstandshöhe ab, ist dies zu tolerieren, wenn die umlaufende Mörtelschicht dicht ist.
3. Treten innerhalb von acht Jahren nach Fertigstellung einer weißen Wanne keine Undichtigkeiten auf, ist davon auszugehen, dass die Wanne keine Mängel aufweist.
VolltextIBRRS 2018, 3806
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018 - 23 U 6/17
1. Die Schlussrechnung des Auftragnehmers ist prüfbar, wenn sie diejenigen Angaben enthält, die dem Auftraggeber eine sachliche und rechnerische Überprüfung der Rechnungsforderung ermöglichen.
2. Soweit einzelne Leistungen nicht in der Reihenfolge der Posten aufgelistet wurden, hindert dies die Prüfbarkeit der Schlussrechnung nicht, wenn diese Leistungen aufgrund ihrer Bezeichnungen leicht wiederzufinden sind.
3. Fehlerhafte Maß- oder Mengenangaben stehen der Prüfbarkeit regelmäßig nicht entgegen.
4. Die namentliche Erfassung der Arbeitskräfte ist für eine prüfbare Abrechnung von Stundenlohnarbeiten nicht erforderlich. Es genügt insoweit, wenn die Qualifikation der Mitarbeiter auf den Stundenlohnzetteln angegeben wird.
5. Allein aus dem Umstand, dass eine Abweichung von der einschlägigen DIN-Norm vorliegt und insoweit ein Mangel gegeben ist, folgt nicht zwangsläufig die Erforderlichkeit eines Abbruchs.
6. Der Auftraggeber kann trotz einer Abweichung von den geltenden DIN-Normen keine Mängelansprüche geltend machen, wenn die vom Auftragnehmer gewählte Ausführungsart ortsüblich bekannt ist und noch nie zu Beanstandungen geführt hat.
VolltextIBRRS 2018, 3553
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.06.2016 - 29 W 29/16
Ein Architekt, dem vom Bauherrn der Streit verkündet wurde, hat kein rechtliches Interesse daran, dem Rechtsstreit auf Seiten des Werkunternehmers im Wege der Nebenintervention beizutreten.
VolltextIBRRS 2018, 3552
LG Limburg, Urteil vom 30.10.2018 - 4 O 409/11
1. Wenn ein Bauherr die Werkleistung als Vorleistung für Eigenleistungen beim weiteren Ausbau nutzen will, muss er dem Unternehmer insoweit eindeutige Vorgaben machen. Der Unternehmer ist insoweit nicht zu Nachforschungen verpflichtet.
2. Die Mangelhaftigkeit in technischer Hinsicht, wie sie von einem Sachverständigen in der Beweisaufnahme dokumentiert wurde, ist von der Mangelhaftigkeit in rechtlicher Hinsicht zu unterscheiden.
VolltextIBRRS 2018, 3894
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.11.2018 - 4 U 19/18
1. Nimmt der Auftraggeber ein Nachtragsangebot über die Ausführung einer technisch notwendigen Änderungsleistung erst nach über zwei Monaten an, geht eine verzögerte Fertigstellung nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Ist in der funktionalen Leistungsbeschreibung über die Planung und Errichtung einer Aufzugsanlage im Detail beschrieben, dass die Entlüftung des Aufzugsschachts mittels einer Öffnung am Baukörper erfolgen soll, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung zu, wenn aus brandschutztechnischen Gründen ein Schachtentrauchungssystem eingebaut werden muss.
3. Die Parteien eines sog. Global-Pauschalvertrags können zwar vereinbaren, dass der Auftragnehmer auch solche Mehrleistungen ohne Anspruch auf Mehrvergütung zu erbringen hat, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss die dem Vertrag zugrunde liegende Planung ändert. An die Annahme einer derartigen Vereinbarung sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen.
4. Eine Mängelbeseitigung ist unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht. Das gilt auch bei optischen Mängeln.
5. Hat der Auftraggeber objektiv ein berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Bauvertrags, kann der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung regelmäßig nicht wegen hoher Kosten verweigern.
VolltextIBRRS 2018, 3787
LG Berlin, Urteil vom 05.11.2018 - 14 O 85/18
Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 648a BGB entfällt, soweit aus dem Vertrag offensichtlich ein Anspruch auf Vergütung nicht (mehr) bestehen und auch nicht (mehr) entstehen kann oder dauerhaft nicht durchsetzbar ist.
VolltextIBRRS 2018, 3892
OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2018 - 12 U 20/18
Ein Werkmangel liegt nicht vor, wenn die Herstellervorgaben eingehalten wurden und die allgemein anerkannten Regeln der Technik keine höheren Anforderungen an das Werk stellen.*)
VolltextIBRRS 2018, 3776
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.06.2015 - 14 U 157/13
1. Macht der Auftraggeber Schadensersatz geltend, weil die vom Auftragnehmer installierte Brandmeldeanlage (angeblich) nicht rechtzeitig ausgelöst hat, hat er dazulegen und zu beweisen, dass die Brandmeldeanlage mangelhaft und dies für den geltend gemachten Schaden ursächlich war.
2. Aus einer im Ergebnis erfolglosen Brandbekämpfung kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Brandmeldeanlage Mängel hatte und nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.
VolltextIBRRS 2018, 3631
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.07.2015 - 14 U 157/13
1. Macht der Auftraggeber Schadensersatz geltend, weil die vom Auftragnehmer installierte Brandmeldeanlage (angeblich) nicht rechtzeitig ausgelöst hat, hat er dazulegen und zu beweisen, dass die Brandmeldeanlage mangelhaft und dies für den geltend gemachten Schaden ursächlich war.
2. Aus einer im Ergebnis erfolglosen Brandbekämpfung kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Brandmeldeanlage Mängel hatte und nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.
VolltextIBRRS 2018, 3730
OLG Koblenz, Urteil vom 02.11.2017 - 1 U 725/16
1. Durch Schlechterfüllung des Werkvertrags entstandene Schäden, die nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden können, sind vom Werkunternehmer zu ersetzen, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
2. Der Werkunternehmer ist grundsätzlich nicht für Mängel einer zugelieferten Ware (hier: Steuerungssoftware einer Melkanlage) verantwortlich, wenn er diese Mängel nicht erkennt hat und auch nicht kennen musste.
3. Der Lieferant ist regelmäßig kein Erfüllungsgehilfe des Werkunternehmers. Tritt er jedoch aus der reinen Lieferantenrolle heraus und beteiligt er sich an der Erfüllung der Pflichten des Werkunternehmers, wird sein Fehlverhalten dem Unternehmer zugerechnet.
VolltextIBRRS 2018, 3675
OLG Zweibrücken, Urteil vom 31.07.2015 - 2 U 10/15
1. Der mit einem gewerblichen Auftragnehmer abgeschlossene Bauvertrag ist nicht deshalb unwirksam, weil der Auftragnehmer - unter Verletzung der Handwerksordnung - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist.
2. Auch ein einseitiger Verstoß des Auftragnehmers gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit führt nicht zur Nichtigkeit des geschlossenen Bauvertrags.
VolltextIBRRS 2018, 3754
EuGH, Urteil vom 07.08.2018 - Rs. C-485/17
Der Messestand eines Unternehmers, an dem der Unternehmer seine Tätigkeiten an wenigen Tagen im Jahr ausübt, fällt unter den Begriff „Geschäftsräume“, wenn in Anbetracht aller tatsächlichen Umstände rund um diese Tätigkeiten und insbesondere des Erscheinungsbilds des Messestands sowie der vor Ort auf der Messe selbst verbreiteten Informationen ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Verbraucher vernünftigerweise damit rechnen konnte, dass der betreffende Unternehmer dort seine Tätigkeiten ausübt und ihn anspricht, um einen Vertrag zu schließen.
VolltextIBRRS 2018, 3729
OLG München, Beschluss vom 26.11.2015 - 27 U 2762/15 Bau
Wird im Leistungsverzeichnis eine Fugenbreite von "mindestens 4 mm" vorgegeben und entspricht eine Fugenbreite von 5 bis 8 mm den anerkannten Regeln der Technik, sind 20 bis 22 mm breite Fugen ein Mangel.
VolltextIBRRS 2018, 3670
OLG München, Beschluss vom 27.01.2016 - 27 U 2762/15 Bau
Wird im Leistungsverzeichnis eine Fugenbreite von "mindestens 4 mm" vorgegeben und entspricht eine Fugenbreite von 5 bis 8 mm den anerkannten Regeln der Technik, sind 20 bis 22 mm breite Fugen ein Mangel.
VolltextIBRRS 2018, 4298
OLG Schleswig, Beschluss vom 21.09.2018 - 7 U 47/18
Zu den Indizien für das Vorliegen einer Schwarzgeldabrede.
VolltextIBRRS 2018, 3669
OLG Celle, Urteil vom 21.07.2016 - 16 U 192/15
1. Wird der Auftragnehmer (lediglich) mit der Errichtung einer Trennwand beauftragt, wird die Leistung mit der vollständigen und vorbehaltlosen Zahlung der Schlussrechnung (konkludent) abgenommen.
2. Verjährungshemmende Maßnahmen können nur von dem materiell Berechtigten eingeleitet werden.
VolltextIBRRS 2018, 3735
BGH, Urteil vom 27.09.2018 - VII ZR 45/17
1. Sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers in einem Vertrag über Bauleistungen die Geltung von § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B 2000 und zusätzlich eine Verjährungsfrist für die Gewährleistung von fünf Jahren vor, hält dies einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23.02.1989 - VII ZR 89/87, BGHZ 107, 75).*)
2. Die neue Rechtsprechung des BGH, wonach im Verhältnis vom Besteller zum Architekten/Ingenieur hinsichtlich der von diesem zu vertretenden Planungs- oder Überwachungsfehler, die sich im Bauwerk bereits verwirklicht haben, der Schadensersatzanspruch nicht in Höhe der fiktiven Kosten für die Beseitigung der Mängel am Bauwerk zu bemessen ist, findet auf vor dem 01.01.2002 geschlossene Verträge keine Anwendung (im Anschluss an BGH, IBR 2018, 208).*)
IBRRS 2018, 3674
OLG Jena, Urteil vom 22.06.2017 - 1 U 673/15
1. Die Höhe der in einer sog. Nachtragsvereinbarung vereinbarten Vergütung für die Ausführung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung ist verbindlich und nicht an die Vergütung für den Hauptauftrag geknüpft.
2. Wird in einer Nachtragsvereinbarung festgelegt, dass ein Ausgleich der Baustellengemeinkosten nicht vorgenommen wurde und ein späterer Ausgleich vorbehalten bleibt, setzt ein Ausgleichsanspruch des Auftraggebers voraus, dass die Nachtragsleistungen keine zusätzlichen Gemeinkosten verursacht haben.
3. Die Bauzeit ist nur ein Faktor für die Bemessung der Baustellengemeinkosten. Eine Einhaltung der ursprünglich geplanten Bauzeit bedeutet nicht, dass die Baustellengemeinkosten unabhängig vom Umfang der beauftragten Arbeit gleich geblieben sind.
VolltextIBRRS 2018, 3676
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.11.2017 - 4 U 18/17
Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn er eine Wand als "tragende Wand" ausführt, obwohl im Bauvertrag die Errichtung einer "nicht tragenden Wand" vereinbart war.
VolltextIBRRS 2018, 3652
OLG Celle, Urteil vom 12.05.2016 - 16 U 131/15
1. Der Auftragnehmer ist auch dann für einen Baumangel verantwortlich, wenn die Mängelbeseitigung nicht nur wegen Ausführungsmängeln vorgenommen wurde, sondern auch aufgrund einer Anordnung der Baubehörde (sog. Doppelkausalität).
2. Hat der Auftragnehmer mangelhaft geleistet und den Mangel trotz Aufforderung nicht beseitigt, trägt er das Risiko, dass die vom Auftraggeber ergriffenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen sich bei einer nachträglichen Bewertung als nicht erforderlich erweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Auftraggeber im Rahmen dessen hält, was ein verständiger und wirtschaftlich denkender Bauherr aufgrund sachkundiger Beratung für erforderlich halten durfte.
VolltextIBRRS 2018, 3637
OLG Schleswig, Urteil vom 03.11.2017 - 1 U 1/16
1. Eine vom Auftraggeber vorformulierte Vertragsstrafenklausel ist keine Allgemeine Geschäftsbedingung, wenn die Mehrfachverwendung nicht beabsichtigt ist.
2. Die Vereinbarung einer der Höhe nach nicht begrenzten Vertragsstrafe in einer Individualvereinbarung verstößt weder gegen die guten Sitten noch gegen Treu und Glauben.
3. Die verzögerte Fertigstellung einer Vorleistung und die dadurch bedingte Verschiebung des Ausführungszeitraums macht keine komplette Neuordnung des Bauablaufs erforderlich und führt nicht zum Entfall der Vertragsstrafe.
VolltextIBRRS 2018, 3609
OLG Nürnberg, Urteil vom 13.01.2016 - 2 U 609/15
Kann der Bauträger aufgrund Verjährungseintritts von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden, kann er wegen dieser Baumängel keine Mängelansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen (im Anschluss an BGH, IBR 2007, 472).
VolltextIBRRS 2018, 3604
OLG München, Urteil vom 12.01.2016 - 9 U 1621/15 Bau
1. Wird der Auftragnehmer mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt, gehören Putz- und Estricharbeiten im Keller zum geschuldeten Leistungsumfang.
2. Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Auftragnehmers ist die Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber. Diese kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden.
3. Eine Abnahme durch schlüssiges Verhalten setzt voraus, dass die Leistung abnahmereif, das heißt im wesentlichen mangelfrei ist.
4. In dem Einzug in ein Gebäude liegt jedenfalls dann keine (konkludente) Abnahme, wenn der Auftraggeber die Abnahme zuvor wegen wesentlicher Mängel ausdrücklich verweigert hat.
VolltextIBRRS 2018, 3563
BGH, Beschluss vom 10.10.2018 - VII ZR 229/17
1. Maßgeblich für den Umfang der Mängelbeseitigung ist das vertraglich geschuldete Werk. Diesen Zustand hat der Auftragnehmer herzustellen.
2. Eine Mängelbeseitigung, die nicht den vertraglich geschuldeten Erfolg herbeiführt, muss der Auftraggeber grundsätzlich nicht akzeptieren.
3. Der Auftraggeber muss sich nicht darauf verweisen lassen, dass der durch eine nicht vertragsgemäße Nachbesserung verbleibende Minderwert durch einen Minderungsbetrag abgegolten wird.
VolltextIBRRS 2018, 3555
OLG Köln, Urteil vom 17.10.2018 - 16 U 3/18
1. Eine aus den Ausschreibungsunterlagen erkennbare PCB-Belastung des Anstrichs von Metallteilen fällt in den Risikobereich des Auftragnehmers, auch wenn die Beseitigung der kontaminierten Anstriche selbst nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis geregelt ist.
2. An die von ihm gestellte Schlussrechnung ist der Auftragnehmer nicht gebunden.
2. Ist der Auftraggeber Verwender der VOB/B und wird die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart, hält die Regelung des § 16 Abs. 3 Nr. VOB/B (Ausschluss von Nachforderungen bei vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung) einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam.
3. Ein Teilurteil über eine Klage trotz nicht entscheidungsreifer Widerklage und der Gefahr widersprechender Entscheidungen ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn die Erhebung der Widerklage rechtsmissbräuchlich ist. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die "Flucht in die Widerklage" als solche nicht unter die Präklusionsvorschrift des § 296 ZPO fällt. Zu Begründung für die Rechtsmissbräuchlichkeit genügt es daher nicht, dass die kurz vor dem ersten Verhandlungstermin eingereichte Widerklage nur der Verzögerung des Prozesses gedient habe.*)
VolltextIBRRS 2018, 3480
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.09.2018 - 29 U 152/17
1. Eine Nacherfüllung einer Bauwerkleistung (hier: Stahlwangentreppe) kann ausnahmsweise wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden, wenn der Mangel in einer einzigen, geringfügigen Überschreitung der Toleranz aus der zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen anerkannten Regeln der Technik besteht, welche keinerlei fühlbare Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs verursacht und nur aufwändig (hier: vollständiger Neueinbau der Treppe) und mit hohen Kosten beseitigt werden kann.*)
2. Kann die Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit verweigert werden, so entfällt auch der wegen dieses Mangels geltend gemachte Kostenvorschussanspruch des Bestellers.*)
VolltextIBRRS 2018, 3479
OLG Köln, Urteil vom 20.12.2017 - 11 U 112/15
1. Der Architekt handelt mit Anscheinsvollmacht, wenn der Bauherr dem Architekten allein die Vertragsverhandlungen mit dem Bauunternehmer überlässt und dem Architekten völlig freie Hand bei der Durchführung des Bauvorhabens lässt, ohne sich selbst um den Bau zu kümmern.
2. Wird der Architekt bei Abschluss des Bauvertrags in Vollmacht des Bauherrn selbständig tätig, ergibt sich daraus eine Anscheinsvollmacht des Architekten für die Erteilung von Nachtragsaufträgen.
VolltextIBRRS 2018, 3312
OLG Bremen, Beschluss vom 23.08.2018 - 2 U 120/17
Wird in einer funktionalen Baubeschreibung im Generalunternehmervertrag "(Stahl-)Beton" ausgeschrieben, schuldet der Auftragnehmer zwingend Stahlbeton.
VolltextIBRRS 2018, 2820
OLG Köln, Urteil vom 13.07.2017 - 24 U 153/16
1. Kosten, die dem Auftraggeber für die Bewachung von Mängelbeseitigungsarbeiten entstehen, sind erstattungsfähig, wenn der Auftragnehmer eine ausdrückliche Kostenübernahmeerklärung abgibt.
2. Stützt der Auftraggeber seinen Anspruch auf § 13 Abs. 7 Nr. 3 VOB/B, muss er konkret darlegen, dass die Bewachungskosten durch die Beseitigung eines wesentlichen, die Gebrauchsfähigkeit der baulichen Anlage beeinträchtigenden und vom Auftragnehmer verschuldeten Mangels verursacht worden sind.
3. Ob Bewachungskosten über § 13 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B als technisch unabweisbar erforderliche Nebenarbeiten der Mängelbeseitigung erstattungsfähig sein können, ist zweifelhaft.
VolltextIBRRS 2018, 3340
LG Wuppertal, Urteil vom 12.10.2018 - 17 O 97/12
Regress des verurteilten allgemeinen Bauüberwachers gegenüber dem Fachüberwacher und den beteiligten Unternehmen: Der Fachüberwacher und die von ihm zu überwachenden Unternehmen bilden in der Regel eine Haftungseinheit gegenüber dem allgemeinen Bauuüberwacher und haften daher ihm gegenüber auch im Innenverhältnis als Gesamtschuldner.*)
VolltextIBRRS 2018, 3012
LG Hannover, Urteil vom 07.09.2018 - 9 O 106/17
1. Haben die Parteien eines Konzessionsvertrags ganz bewusst keine Kompensationsregelung für den Fall des Verkehrsrückgangs aufgrund einer Wirtschaftskrise vereinbart, liegt keine planwidrige Regelungslücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung geschlossen werden könnte.
2. Für eine Vertragsanpassung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage ist kein Raum, wenn sich ein Risiko verwirklicht, das nach den vertraglichen Vereinbarungen in den Risikobereich einer Partei fällt.
3. Das als "Verkehrsmengenrisiko" bzw. "Verkehrsrisiko" bezeichnete Risiko des Verkehrsmengenrückgangs hat nach dem Konzessionsvertrag über den privat finanzierten Ausbau und Betrieb eines 65,5 km langen Abschnitts der BAB 1 zwischen Hamburg und Bremen allein die Betreibergesellschaft zu tragen.
VolltextIBRRS 2018, 3397
OLG Frankfurt, Urteil vom 25.09.2018 - 16 U 209/17
Die VOB/B kann auch nachträglich in einen (Bau-)Werkvertrag einbezogen werden. Jedoch muss ein entsprechendes Erklärungsbewusstsein der Vertragsparteien vorhanden sein. Das setzt die Erkenntnis voraus, dass die VOB/B bislang nicht Vertragsbestandteil war (Anschluss an BGH, IBR 1999, 403).
VolltextIBRRS 2018, 3381
OLG München, Beschluss vom 13.01.2016 - 28 U 2481/15 Bau
1. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei einem Bauvorhaben mit unterschiedlichen Verträgen mit verschiedenen Bauleistungen (Fassadenarbeiten sowie Putz- und Spachtelarbeiten), handelt es sich um zwei gesonderte Leistungskomplexe.
2. Sind die Verträge über verschiedene Bauleistungen nicht miteinander verknüpft, berechtigen Mängel bei einem Gewerk (hier: bei den Fassadenarbeiten) den Auftraggeber nicht dazu, ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Vergütung des anderen Gewerks (hier: den Putz- und Spachtelarbeiten) geltend zu machen.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn das Werk mit wesentlichen Mängeln behaftet ist.
IBRRS 2018, 3380
OLG München, Beschluss vom 01.12.2015 - 28 U 2481/15 Bau
1. Beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer bei einem Bauvorhaben mit unterschiedlichen Verträgen mit verschiedenen Bauleistungen (Fassadenarbeiten sowie Putz- und Spachtelarbeiten), handelt es sich um zwei gesonderte Leistungskomplexe.
2. Sind die Verträge über verschiedene Bauleistungen nicht miteinander verknüpft, berechtigen Mängel bei einem Gewerk (hier: bei den Fassadenarbeiten) den Auftraggeber nicht dazu, ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Vergütung des anderen Gewerks (hier: den Putz- und Spachtelarbeiten) geltend zu machen.
3. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Abschlagszahlungen, wenn das Werk mit wesentlichen Mängeln behaftet ist.
VolltextIBRRS 2018, 3395
OLG München, Beschluss vom 12.07.2016 - 13 U 2466/15 Bau
1. Der Auftraggeber hat für das Zusammenwirken der verschiedenen Baubeteiligten zu sorgen. Kommunikationsdefizite gehen deshalb nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Eine Kündigung wegen Verzugs muss unmittelbar der Ablauf der dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist erklärt werden.
3. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine detaillierte Fassadenplanung vor, deren Realisierbarkeit der Fassadenhersteller zugesichert hat, hat der Auftragnehmer nicht für die Machbarkeit des Systems einzustehen. Er muss nicht das Unmögliche möglich machen.
VolltextIBRRS 2018, 3336
OLG München, Beschluss vom 25.11.2015 - 13 U 2466/15 Bau
1. Der Auftraggeber hat für das Zusammenwirken der verschiedenen Baubeteiligten zu sorgen. Kommunikationsdefizite gehen deshalb nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
2. Eine Kündigung wegen Verzugs muss unmittelbar nach Ablauf der dem Auftragnehmer gesetzten Nachfrist erklärt werden.
3. Gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine detaillierte Fassadenplanung vor, deren Realisierbarkeit der Fassadenhersteller zugesichert hat, hat der Auftragnehmer nicht für die Machbarkeit des Systems einzustehen. Er muss nicht das Unmögliche möglich machen.
VolltextIBRRS 2018, 3332
OLG München, Beschluss vom 12.07.2016 - 27 U 724/16 Bau
1. Der Aufwendungsersatzanspruch wegen Mängeln umfasst die Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Auftraggeber aufgrund sachkundiger Beratung für eine geeignete und erfolgversprechende Maßnahme zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustands erbringen konnte und musste. Er ist nicht dazu verpflichtet, den preisgünstigsten Drittunternehmer zu beauftragen.
2. Der Auftraggeber muss den geleisteten Vorschuss nicht in seinen einzelnen Rechnungspositionen jeweils betragsmäßig zur Beseitigung der festgestellten Mangelpositionen verwenden. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Vorschusses bezieht sich auf die Beseitigung der festgestellten Mängel insgesamt.
3. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, unmittelbar nach Eingang eines ersten Vorschusses sukzessive mit der Durchführung der Mängelbeseitungsarbeiten zu beginnen, wenn - auch aus Gründen der Schadensminderungspflicht - eine einheitliche Mängelbeseitigung vorzugswürdig ist.
VolltextIBRRS 2018, 3331
OLG München, Beschluss vom 25.05.2016 - 27 U 724/16 Bau
1. Der Aufwendungsersatzanspruch wegen Mängeln umfasst die Aufwendungen, die ein wirtschaftlich denkender Auftraggeber aufgrund sachkundiger Beratung für eine geeignete und erfolgversprechende Maßnahme zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes erbringen konnte und musste. Er ist nicht dazu verpflichtet, den preisgünstigsten Drittunternehmer zu beauftragen.
2. Der Auftraggeber muss den geleisteten Vorschuss nicht in seinen einzelnen Rechnungspositionen jeweils betragsmäßig zur Beseitigung der festgestellten Mangelpositionen verwenden. Die bestimmungsgemäße Verwendung des Vorschusses bezieht sich auf die Beseitigung der festgestellten Mängel insgesamt.
3. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, unmittelbar nach Eingang eines ersten Vorschusses sukzessive mit der Durchführung der Mängelbeseitungsarbeiten zu beginnen, wenn - auch aus Gründen der Schadensminderungspflicht - eine einheitliche Mängelbeseitigung vorzugswürdig ist.
VolltextIBRRS 2018, 3300
OLG München, Gerichtlicher Hinweis vom 19.05.2016 - 27 U 4880/15 Bau
Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entgeltlichen Auftrag zur Beseitigung eines Schadens, kann und darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass wegen genau diesen Schadensereignisses nach Auftragsausführung keine (alten) Mängelrechte gegen ihn geltend gemacht werden und er den versprochenen Werklohn auch erhält.
VolltextIBRRS 2018, 3299
OLG München, Beschluss vom 07.09.2016 - 27 U 4880/15 Bau
Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entgeltlichen Auftrag zur Beseitigung eines Schadens, kann und darf der Auftragnehmer davon ausgehen, dass wegen genau diesen Schadensereignisses nach Auftragsausführung keine (alten) Mängelrechte gegen ihn geltend gemacht werden und er den versprochenen Werklohn auch erhält.
VolltextIBRRS 2018, 3174
OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 18 U 21/17
Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 - 23 U 23/16, IBRRS 2018, 3173 = IMRRS 2018, 1149).
VolltextIBRRS 2018, 3297
OLG Jena, Urteil vom 10.02.2016 - 7 U 555/15
1. Weist die Leistung des Auftragnehmers vor der Abnahme Mängel auf, setzt ein Anspruch auf Ersatz der Mängelbeseitigungskosten im VOB-Vertrag voraus, dass a) der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, b) die Auftragsentziehung angedroht wurde und c) der Auftraggeber dem Auftragnehmer nach fruchtlosen Fristablauf den Auftrag entzogen (gekündigt) hat.
2. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn der Auftragnehmer die vertragsgemäße Fertigstellung ernsthaft und endgültig verweigert.
3. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung des Bauvertrags, ohne dem Auftragnehmer zuvor zur Mängelbeseitigung aufgefordert zu haben, ist seine Kündigungserklärung in eine sog. freie Kündigung umzudeuten.
VolltextIBRRS 2018, 3294
OLG Celle, Urteil vom 13.10.2016 - 16 U 166/15
1. Der Auftragnehmer hat die vom Auftraggeber bzw. von dessen Architekten erstellte Planung und sonstige Ausführungsunterlagen als Fachmann zu prüfen und gegebenenfalls Bedenken mitzuteilen.
2. Zu prüfen ist u.a., ob die Planung zur Verwirklichung des vom Auftragnehmer werkvertraglich geschuldeten Leistungserfolgs geeignet ist.
3. Steht nicht fest, dass ein Schaden (hier: Einsturz eines Daches) auf eine mangelhafte Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen ist, weil mehrere Schadensursachen in Betracht kommen, kann dem Auftragnehmer keine Verletzung seiner Prüf- und Hinweispflichten vorgeworfen werden.
VolltextIBRRS 2018, 3289
OLG München, Beschluss vom 12.07.2016 - 13 2466/15 Bau
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIBRRS 2018, 3278
OLG Jena, Urteil vom 03.02.2016 - 2 U 602/13
1. Auch VOB-Bauverträge können aus wichtigem Grund gekündigt werden.
2. Ein wichtiger zur Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
3. Die Kündigung aus wichtigem Grund ist auch dann zulässig, wenn infolge einer dem Auftragnehmer zuzurechnenden nachhaltigen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses der Auftraggeber berechtigterweise das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Unternehmers verloren hat.
VolltextIBRRS 2018, 3046
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.04.2016 - 10 U 80/14
1. Erklärt der Auftraggeber die Kündigung, weil der dem Bauvertrag zu Grunde gelegte Kostenanschlag nicht einhaltbar ist, kann der Auftragnehmer nur den der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen.
2. Bei einem Kostenanschlag handelt es sich zwar um die unverbindliche, aber gleichwohl fachmännische Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten im Rahmen der Vertragsanbahnung.
3. Ob ein Kostenanschlag abgegeben worden ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bittet der Auftragnehmer um Bedenkzeit, "um noch einige Details zu klären und das Angebot zu präzisieren", liegt kein Kostenanschlag vor.
4. Kündigt der Auftraggeber den Bauvertrag wegen einer Überschreitung des Kostenanschlags gem. § 650 BGB a.F., obwohl dem Bauvertrag kein Kostenanschlag des Auftragnehmers zu Grunde liegt, ist die Kündigung als sog. freie Kündigung (§ 649 BGB a.F.) anzusehen.
5. Dem Auftragnehmer steht nach einer freien Kündigung kein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu, wenn er sich auf einen vom Auftraggeber angebotenen "Kompensationsvertrag" hätte einlassen müssen.
VolltextIBRRS 2018, 3222
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.06.2015 - 13 U 108/14
1. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung setzt voraus, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein (Bau-)Vertrag zu Stande gekommen ist.
2. Voraussetzung für einen (wirksamen) Vertragsschluss ist das Vorliegen eines verbindlichen Angebots.
3. Ein als "Angebot" bezeichnetes Schreiben des Auftragnehmers ist unverbindlich, wenn es erkennbar nur als Grundlage für die Führung von Verhandlungen dienen soll.
VolltextIBRRS 2018, 3221
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.04.2016 - 17 U 190/15
1. An den Inhalt einer zum "Quasi-Neubeginn" der Gewährleistungsfrist führenden Mängelrüge (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 Satz 2 VOB/B) sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Ausreichend ist es, wenn das Schreiben so abgefasst ist, dass der Auftragnehmer erkennen kann, was ihm vorgeworfen wird und dass von ihm Abhilfe erwartet wird (Anschluss an OLG Karlsruhe, IBR 2012, 199).
2. Eine nur allgemein gehaltene Mängelrüge genügt diesen Anforderungen nicht. Der Auftragnehmer kann erwarten, eine präzise Beschreibung der Mängel auf der Grundlage der tatsächlich beim Auftraggeber vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten.
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